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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Marcel320ci
Hauptthema:
Hallo zusammen.
Hab meine Scheiben tönen lassen mit Spiegelfolie.
Die Folie ist von einem Amerikanischem Hersteller mit Deutscher ABE.
Jetzt meine frage:
In der ABE steht nichts davon drin das man die Vordertüren nicht tönen darf.
Gibts da möglichkeiten die dann Eintragen zu lassen?
Oder darf man bis zu einem bestimmten % an tönung die Vorderscheiben tönen lassen?

Ich bin Bombentechniker,wenn du mich weglaufen siehst dann bleib dicht hinter mir!!!!!!!
angry81
ist grundlegend verboten, eintragung nur als einzelabnahme möglich wenn die scheiben bis zu einem bestimmten prozentsatz bedampft bzw geflutet sind (von einer richtigen firma)

east-side PIMP 4 life


Es gibt 26 Buchstaben im Alphabet, aber nur 3 die faszinieren...



->x-treme<-
Nicore
Hi Marcel,

in der BMW Scene oder BMW Tuning stand vor einiger Zeit ein Artikel das FoliaTec eine neue Folie auf dem Markt hat mit der man auch die vorderen Seitenfenster tönen kann, das aber auch nur bei nicht-Colorglas-Scheiben.

Aber ansonsten ist das tönen mit Folien an diesen Scheiben verboten. Aber hin und wieder sieht man einen Wagen in den besagten Magazinen der das auch vorne hat, ist wieder regional abhängig und was dafür bezahlt wurde damit das eingetragen wird...

Fotostory: Update 10.01.05 |-| BMW Team Oberhavel |-| Homepage: www.kyron-dome.de |-| Motto: No "M-Look" Parts!
angry81
Zitat:


... sieht man einen Wagen in den besagten Magazinen der das auch vorne hat, ist wieder regional abhängig und was dafür bezahlt wurde damit das eingetragen wird...


(Zitat von: Nicore)




bei der nächsten kontrolle darf man das sowieso wieder runter reißen, egal ob das eingetragen ist oder nich. wenn mit folie getönt wurde ist es immer verboten

east-side PIMP 4 life


Es gibt 26 Buchstaben im Alphabet, aber nur 3 die faszinieren...



->x-treme<-
SirHanSolo
richtig, alles vor der b säule darf keine folie haben!
höchstens minimal fluten und das ist dann auch nicht sicher, ob man damit durchkommt!

______________________
und immer eine freie Bahn

mfg
Christoph
Syndikat Region NRW
Meiner einer => klein aber fein
angry81
es gibt spezielle firmen, die fluten mit zulassung. hab bedampfte vordere scheiben, aber das sieht man nicht so doll, fällt also auch net so krass der rennleitung auf

east-side PIMP 4 life


Es gibt 26 Buchstaben im Alphabet, aber nur 3 die faszinieren...



->x-treme<-
Tragic
Also dass man die Frontscheibe + Seitenscheiben nicht tönen darf stimmt so nicht, bis zu nem gewissen Grad ist es okay. Ob du den mit Folie hinkriegst denk ich mal nicht....

***BMW-EMOTION***
Marcel320ci
Zitat:


Also dass man die Frontscheibe + Seitenscheiben nicht tönen darf stimmt so nicht, bis zu nem gewissen Grad ist es okay. Ob du den mit Folie hinkriegst denk ich mal nicht....

***BMW-EMOTION***

(Zitat von: tragic)





Muß ich denn dann trotzdem die scheiben vorn eintragen lassen?

Ich bin Bombentechniker,wenn du mich weglaufen siehst dann bleib dicht hinter mir!!!!!!!
Startup
@Marcel320ci
Hi! Was du da vorhast würde bestimmt sehr gut aussehen. Aber ich würde mir das trotzdem sehr gut überlegen:
1.Damits wirklich gut ausschaut musste schon recht stark tönen-->kein Tüv!
2.Wenn du Folie nimmst wirds nicht lange dauern bis sie sich am Rand ablöst, da die Scheiben im Coupe ja bei jedem öffnen und schließen auf- und abfahren-->Sieht dann wohl auch eher bescheiden aus!
3.Wenn du sie fluten lässt (meine dieses Glas-Coating) und du trotz Eintragung Stress mit nem schlecht gelaunten Grünen bekommst, kannste das net mal eben runterreißen wie bei ner Folie und weiterfahren-->Stilllegung o.ä.!

Sind nur gut gemeinte Ratschläge, wie es aussieht würd mich natürlich trotzdem interessieren:-)

PEACE
Mein Coupe,Stand 12/04=Update mit WR: KLICK!!
Electro
Zitat:


es gibt spezielle firmen, die fluten mit zulassung. hab bedampfte vordere scheiben, aber das sieht man nicht so doll, fällt also auch net so krass der rennleitung auf

east-side PIMP 4 life


->x-treme<-


(Zitat von: 2xdekker)



Entschuldige, aber das ist alles nicht richtig.
In der StVZO steht es eindeutig drin, dass es nicht zulässig ist.
Da kann jeder TÜV oder DEKRA eine Abnahme machen, es bleibt trotzdem nicht zulässig!!!


E46 Power
angry81
bis zu einem betsimmten wert kannst du fluten bzw bedampfen lassen. mit folie da ran zu gehen kann man vergessen, das ist verboten. nur, weil du fett und gross schreibst wird deine antwort nicht gleich richtiger...

east-side PIMP 4 life


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->x-treme<-
Electro
Zitat:


bis zu einem betsimmten wert kannst du fluten bzw bedampfen lassen. mit folie da ran zu gehen kann man vergessen, das ist verboten. nur, weil du fett und gross schreibst wird deine antwort nicht gleich richtiger...
(Zitat von: 2xdekker)



Du solltest aber auch nicht nur Vermutungen äußern, sondern konkrete Beweise vorbringen!
Mann kann viel vom "Hören und Sagen" erzählen, doch ob es immer richtig ist sei dahin gestellt?


Zitat:


ALLGEMEINES zum Thema "Chromoluxfolie" VORNE (!)

Hier das Schreiben vom TÜV:

Sehr geehrter Herr ..... ,

zu Ihrer Frage bezüglich einer Tönung der vorderen Seitenscheiben ist folgendes zu beachten:
1. Der § 22a Absatz 1 Nr.3 StVZO fordert eine allgemeine Bauartgenehmigung für Scheiben aus Sicherheitsglas und Folien auf Scheiben (Nachweis eines definierten Bruch- und Festigkeitsverhaltens; definierte lichttechnische Eigenschaften, usw.).
2. Der § 35b Absatz 2 StVZO fordert ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsbedingungen (180 ° Winkel um den Fahrer herum; auch bei Nacht!)
3. Der § 40 Absatz 1 StVZO fordert, daß Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind (à aus der Sichtfeld-Definition heraus die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben), klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein müssen!
Diese Kombination von 3 gesetzlichen Forderungen sind momentan (vom Stand der Technik her) ein schwer zu erfüllendes Kriterium, welches bislang meines Wissens keine Scheibenfolie und keine nachträglich aufgebrachte Bedampfung (Verspiegelung) nachweislich eingehalten hat. Es gibt derzeit nur Scheiben, die mit einer speziellen Bedampfung ausgerüstet sind, (siehe bestimmte Renault-, Mercedes-Benz- und BMW-Fahrzeuge) welche aber die oben genannten Kriterien einhalten und nur leicht getönt sind.
Das heißt: solange die Einhaltung der oben genannten Kriterien nicht nachgewiesen ist à ist ein solcher Anbau mit Tönungsfolie auch nicht zulässig. Grundsätzlich wäre dies natürlich möglich, wenn Sie eine Bauartgenehmigte Scheibenfolie finden, die in der allgemeinen Bauartgenehmigung eine Anbringung an den vorderen Seitenscheiben zulässt (Bedingungen einer definierten Lichtdurchlässigkeit, Verzerrungsfreiheit, etc.). Hierbei wäre die Anbringung jedoch nicht an allen Scheiben zugelassen, so erfüllen bereits getönte Scheiben die oben genannten Bedingungen nicht mehr nach der Anbringung einer Folie. Zudem wäre hier immer eine Abnahme gemäß § 19 StVZO erforderlich, bei der unter anderem photometrische Messungen durchgeführt werden müssen. Dies bedeutet, daß diese Abnahme nur an speziell ausgerüsteten Orten durchgeführt werden kann.

Über das Internet werden in letzter Zeit solche Scheibenfolien angeboten, deren Gutachten sich als gefälscht herausstellten. Diese gefälschten Gutachten inkl. der Scheibenfolie werden gegen eine nicht unerhebliche Gebühr angeboten. Sie sollten sich jedoch auf ein solches Angebot nicht einlassen, denn hierbei ist bereits die Staatsanwaltschaft in mehreren Fällen tätig. Unserem Hause sind derzeit keine Scheibentönungsfolien bekannt, die für die vorderen Seitenscheiben und für die Frontscheibe zugelassen sind. Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Danner

TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH
VFZ, München
Produktbereich Fahrzeuge




E46 Power
SirHanSolo
na super.
das nenn ich doch mal eine aussage...

hat man nicht oft das der tüv sich sooo ausführlich mit den "umbauern" beschäftigt ;-)

______________________
und immer eine freie Bahn

mfg
Christoph
Syndikat Region NRW
Meiner einer => klein aber fein
angry81
super, genau wie diese aussage dazu gibt es ebensolche, die das gegenteil behaupten. du weißt selbst, wie dehnbar regeln sind und wie unterschiedlich diese ausgelegt werden! und es gibt firmen, die das mit zulassung anbieten...

siehe hier

east-side PIMP 4 life


Es gibt 26 Buchstaben im Alphabet, aber nur 3 die faszinieren...



->x-treme<-


Bearbeitet von - 2xdekker am 14/01/2005 17:22:44
Electro
Ich merke schon, Du bist Einer der immer das letzte Wort haben muß und keine Tatsachen anerkennen will!

E46 Power
CompactFan
Wie seiht es aus mit Folien die der Bruchsicherheit der Scheiben dienen?! Die sind meines Erachtens mit ABE für alle Scheiben zulässig. Kurz über lang finde ich diese ganze Geschichte mit den Folien lachhaft! Wenn ich hier gerade im Winter wieder diese ganzen Spezialisten sehe, die in ihrem Auto sitzen und Innen alle Scheiben beschlagen haben und absolut NICHTS sehen (Sogar Windschutzscheibe!), dann kann ich nur noch an unserenm tollen Rechtsstaat zweifeln. Man sollte doch einfach ganz klar eine Grenze ziehen und den Markt frei machen für Folien an den Vorderscheiben, z.b. durch Vorschreibung einer Mindest-Lichtdurchlässigkeit. Gesetzgeber + TÜV + DEKRA & Co. = Paragraphenreiter.
Tragic
Aber denkste dass des mit solchen Folien dann noch gut aussieht! Hat sowas noch keiner von euch gemacht?!?!
Mfg

***BMW-EMOTION***
M-MARTIN
Doch iche hier! Musst mal in meiner Fotostory schaun sieht schon Endgeil aus find ich ABER ist normale Spiegelfolie bin damit auch fast 2 1/2 Jahre ohne Probleme (trotz Kontrollen und Tüv) so rumgefahren bis zur BMW Action 2002 in Luckau da waren die Bullen aufs "Ficken" spezialisiert gab 150 Euro und 3 Punkte für fahren ohne Betriebserlaubniss und Mängelschein hatte für die Vorführung dann welche von nem Kumpi verbaut und dann später aus Sicherheitsgründen (18 Punkte plus 6 Eingeklagt) selbst entfernt.

Fast and Furious
Electro
Da hast Du wohl Pech gehabt, als sie Dich dann doch erwischt haben.
Ich würde mir ja auch gern die vorderen Seitenscheiben tönen, aber solang es nichts
eindeutiges Erlaubtes gibt lasse ich es lieber!

E46 Power
Tragic
Würd ich dir auch empfehlen, mein Punktekonto ist noch leer und sollte wenn möglich auch so bleiben weil ich wart nur drauf bis se mich mal "blitzen" ;)

Mfg

***BMW-EMOTION***
Merlin-9999
Hallo zusammen


Auch wenn es das Thema schon 100fach gegeben hat, schreibe ich hier auch wieder meinen Senf dazu.

Hoch-offiziell ist und bleibt es, bis auf weiteres jedensfalls, verboten die vorderen Seitenscheiben nachträglich zu tönen, egal ob fluten oder Folie.
Es gibt diverse Firmen, die es trotzdem anbieten.
siehe hier
Ich bin selber dort gewesen und habe mit dem Geschäftsführer ( Herrn Seidl ) ein langes und ausführliches Gespräch geführt.
Es gibt die Möglichkeit irgendwo in Rheinland-Pfalz diese Eintragung über die Firma zu bekommen, aber....

Eigentich distanziert sich Herr Seidl davon ,weil es in der Vergangenheit zu viel Ärger deswegen gegeben hat.
Es gibt offizielle Schreiben, die an die Strassenverkehrsämter geganngen sind, wo drin steht das auch diese Eintragung illegal ist und nicht in die KFZ-Papiere geschrieben werden darf. Zusätzlich muß das KFZ vorgeführt werden, um den ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen!!

Nun gibt es aber Ämter, denen dieser Aufwand zu groß ist und der Eintrag trotzdem vorgenommen wird ( kenne ich aus eigener Erfahrung bzw. Bekanntenkreis ).

Ähnlich dem Verfahren wie beim 32cm Nummernschild ( in Düssseldorf = null Problem / in Neuss = null Chance ).


Abschliessend will ich noch sagen, daß ich meine hinteren Scheiben hab dort fluten lassen, erstklassige Arbeit.



Gruß Stefan

Gruß Stefan

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil !

Mein Adrenalinexpress
Icemen
Ein Kumpel von mir hatte gerade den Führerschein gemacht, hat sich die Vorderen Seitescheiben mit Folie 25 % tönen lassen.
Er hat ein haufen schotter für die eintragung gezahlt. Danach war er in Düsseldorf von der Rennpolizei angehalten worden. 3 Pkt. 150 € Strafe sowie Nachschulung !

Deshalb warte ich lieber mit dem Tönen, bis endlich mal ein richtiges Gesetz verabschiedet wird. Hoffe es dauert nicht all zu lang *g*
Electro
Hallo Merlin-9999 und hallo Icemen!

Das was Ihr schreibt versuche ich schon die ganze Zeit Einigen hier im Forum zu erklären.
Es gibt zwar viele die mit legalen Eintragungen locken, aber die StVZO und die StVO lassen das Thema Scheibentönen an den vorderen Seitenscheiben einfach nicht zu.
Ich hoffe das es diese Leute entlich mal glauben und aufhören nur irgendwelche Parolen zu verbreiten.

(Denn wenn hier eine Frage gestellt wird verlangen die Leute ehrliche, korekte Antworten!)

E46 Power
Merlin-9999
Zitat:

Es gibt zwar viele die mit legalen Eintragungen locken,....................



Und genau da liegt das Problem, es gibt im Moment keine " legale " Eintragung für die vorderen Seitenscheiben!!

Leider gibt es aber zuviele Unwissende, die sich mit der Materie nicht beschäftigen wollen oder können und leider fast genau soviele " skrupellose " Geschäftsleute, die auf diese Weise versuchen dem Wunsch des Kunden gerecht zu werden!!

Wenn es aber letztlich hart auf hart kommt, ist immer der Kunde der Dumme und muß für alle Kosten aufkommen.


Ähnlich ist es ja der Autofahrerfraktion geganngen mit diesen Monsterheckflügeln.
Sie haben ein Schweinegeld für eine Eintragung der Alu-Heckflügel bezahlt nur um diese nun , per Gesetz, alle wieder abbauen zu müssen, weil sie nun nicht mehr durch die HU damit kommen!!!
Und wer trägt wieder die Kosten ????
Natürlich wieder die " blödeste" Milchkuh der Nation, der Autofahrer.






Gruß Stefan

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil !

Mein Adrenalinexpress


Bearbeitet von - merlin-9999 am 20/01/2005 14:51:45
Icemen
So sehe ich dass ebenfalls, es gibt sehr viele die einfach sagen, es wäre legal !
Was hinterher rauskommt, sieht meine bei meinem voherigem Kommentar !