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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Laugi
Hauptthema:
Hallo Leute,

bin Neuling auf den Gebiet "Sondereintragung".

Thema;

Ich habe gestern ein Chiptuning in einen 320d BJ: 2006 abnehmen lassen per GTÜ.
Jetzt steht auf den erhaltenen Gutachten die geänderten Daten vom Fahrzeugschein.

DAnn steht noch der Zusa dazu:  Die Abnahme muss bei nächster Gelegenheit eintragen werden...

Was heißt das nun genau ?

-Sofort ?
-nach Ablauf einer Zeit ?
-Bei Ummeldung etc ?

Verfällt eigendlich das GTÜ Gutachten bei Nichteintragung in den Fahrzeugschein ?


Danke für eure Hilfe
 
Gusman
Heist wenn du mal hin musst zum Ummelden oder so,erst dann,meine Liegen schon seit 12 Jahren im Handschuhfach  ;-) 
cxm
Hi,

die Zulassungsstellen tragen eine Abnahme nicht mehr ein wenn sie zu alt ist.
Wie alt die sein darf, weiß ich nicht - musst mal bei der Zulassungsstelle nachfragen.
Ob die Rennleitung eine 3 Jahre alte Abnahme aus dem Handschuhfach akzeptiert, ist eine andere Sache...

Ciao - Carsten
Gusman
Die Eintragungen bzw Unterlagen haben kein Verfallsdatum,Mein Prüfer hat zu mir gesagt ich muss sie nur in den Schein übernehmen wenn ich wegen zb Ummelden eh hin muss,und auf die frage was ist wenn ich  nie hin muss,wurde mir gesagt das das auch nichts macht,die unterlagen verlieren ihre Gültigkeit nicht.
cxm
Hi,

einige Zulassungsstellen scheinen da anderer Meinung zu sein.
Oder da gibt's mal wieder so eine unsinnige Feinabstufung - bei Rädern ja, bei Fahrwerken nicht, oder so.
Ein Bekannter wurde mit seiner Felgenabnahme nämlich wieder weggeschickt.
"Zu alt, sowas tragen wir nicht mehr ein."

Ich liebe Behörden...!

Ciao - Carsten
ZAROES
Unverzüglich eintragen lassen. Denn eine geänderter Motorleistung hat auch auswirkungen auf den Versicherungsschutz.
Old Men
Kommt auf das Bundesland an. Hier in NRW werden Eintragungen die älter als 2 Jahre sind nicht mehr beim Strassenverkehrsamt eingetragen.
Mario325iK
Fahr zur Zulassungsstelle und laß es Eintragen, danach noch der Versicherung melden und gut ist.
Denn bist Du auf der sicheren Seite im Falle eines Unfalls etc.
Hessenspotter
Fehler vom GTÜler, Änderung unverzüglich erforderlich wegen der Leistungssteigerung. Also auf zur Zulassungsstelle.