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bimsibobo
Hauptthema:
Hallo, ich möchte gerne meine serienmäßigen Styling 27 in 15 Zoll gegen Styling 32 in 16 Zoll (ET46) tauschen. 
Welche Schritte sind hierfür notwendig bzw. welche Kosten kommen auf mich zu. 
Leider werde ich aus den älteren Beiträgen im Internet nicht schlau. 

Laut dieser Liste sollten die Felgen doch auch standardmäßig auf E36 montiert sein?
https://e36-talk.com/index.php?attachment/78837-limo-pdf/

Vielen Dank im Voraus!
Lennox-89
Den Link kann ich nicht einsehen, aber vermutlich wird das der Umrüstkatalog sein.
Und ja, die Styling 32 ist im richtigen Format und mit den richtigen Reifen von Werk aus zugelassen.

Das dürften 7Jx16 ET46 mit 225/50R16 sein.

Dann bräuchtest du eigentlich nichts weiter unternehmen/ bezahlen.

Bearbeitet von: Lennox-89 am 28.04.2018 um 11:06:34
bimsibobo
Ist eine Eintragung beim TÜV nicht notwendig bzw. welches Dokument muss ich bei einer Kontrolle mitführen? 
Im Fahrzeugschein sind nur 185/65/15 eingetragen. 
Lennox-89
Eingetragen werden muss das auf jeden Fall nicht, ist ja Serie.
Mitzuführen brauchst du streng genommen auch nichts.
Das wissen aber viele nicht, inklusive Polizei oder Prüfer...

Es tut ja auch eigentlich nicht weh, ein entsprechendes Papier mitzuführen.
Das richtige Papier gibt es aber schlicht und ergreifend nicht. Du wirst also eventuell bei einer Kontrolle aufgefordert etwas zu zeigen, was es nicht gibt.
Hier hat einfach die Bürokratie versagt.
cxm
 

Eingetragen werden muss das auf jeden Fall nicht, ist ja Serie.
(Zitat von: Lennox-89)


 Hi,

es muss eingetragen werden, weil es nicht in den Papieren steht.
Woher sollen denn sonst die 1-Sterne-Hilfssheriffs wissen, welche Kombinationen serienmäßig sind?
Ist aber bei Serienrädern kein Problem...

Ciao - Carsten
Lennox-89
Manche Leute hier werden es nie mehr begreifen...

Die freigegebenen Rad-/ Reifenkombinationen standen schon immer in den Fahrzeugpapieren, und das tun sie auch heute noch!
Bis 2005 noch im alten Fahrzeugschein, seit je her eben nur noch in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC).

Der TE mag letzteres nicht haben, ist aber dennoch nicht gezwungen, sich werkseitige Rad-/Reifenkombinationen (die mal im alten Schein standen) in den neuen Schein eintragen zu lassen!

@bimsibobo: Aus deinen anderen Beiträgen entnehme ich, dass dein E36 aus 11/1995 ist. Das COC wurde um den selben Dreh in Deutschland eingeführt. Vielleicht kannst du BMW um die Ausstellung der Bescheinigung bitten.
Ich sage dir aber auch gleich, dass dieses Stückchen Din-A4 Papier um die 80€ kostet.
Es handelt sich eben um eine Urkunde.
Es empfiehlt sich also bei jedem Fahrzeugkauf danach zu fragen.

Zu guter letzt noch eine "Notlösung":
TÜV, Dekra usw. haben Zugriff auf Datenbanken mit den werkseitig freigegeben Rad-/Reifenkombinationen.
Die kannst du auch noch um einen entsprechenden Ausdruck für dein Fahrzeug bitten.
Opa Marco
Moin,

hier ein Auszug aus dem Umrüstkatalog:

Rad-Styling Nr. 32
LM-Rad : 7 J x 16 H2, ET = 46 mm
Best.-Nr. : 36 11 1 094 638        Auflagen: (7) (8) (13) (14)
Best.-Nr. : 36 11 6 750 869        Auflagen: (7) (8) (13) (14)

Zulässige Reifengrößen:            Auflagen: (1) (2) (3)
205/55 R 16 91V/W
225/50 ZR 16
225/50 R 16 92Q/T/H M+S

Auflagen:
1 Schlauchlos mit Gummiventil....
2 Evtl. Fabrikatsbindungen lt. Kfz.-Papieren bzw. werkseitige Fabrikatsempfehlungen beachten!....
3 Keine Schneeketten zulässig! Ausnahme: Z3 roadster mit Winterbereifung bis 205/55 R 16
7 Ab Reifengröße 225/55 R 15 bzw. 215/45 R 17 Lenkanschlagbegrenzung! Für 320i, 325i und Coupés bis 12.91 nur mit
   geändertem Nachschalldämpfer (Serie ab 01.92). Bis Prod. 05.91: Karosserienacharbeiten erforderlich!
   Reifengröße 235/40 ZR 17 nur mit M-Technik-Sportfahrwerk. Reifengröße 225/55 R 15 nur noch mit Herstellerbescheinigung Nr. 144, für Z3 roadster 1.8,     1.9 ab Serienbegin möglich aber nicht empfohlen.
8 Ab Reifengröße 225/55 R 15 bzw. 215/45 R 17 Lenkanschlagbegrenzung! Für 316i, 318i, 325td nur mit
   geändertem Nachschalldämpfer (Serie ab 3.93). Bis Produktion 05.91: Karosserienacharbeiten erforderlich!
   Reifengröße 235/40 ZR 17 nur mit M-Technik-Sportfahrwerk. Reifen 225/55 R 15 nicht für compact-Modelle
13 Zusätzliche Auflagen lt. Bestätigung/ABE für Fahrzeugteile und/oder Verwendungsbereich beachten.
14 Wenn nicht im Kfz.-Schein eingetragen, ist Anbauabnahme (Anbaubestätigung) erforderlich!
     Dazu ggf. Werkstatt-Bestätigung der Maßnahmen lt. Fußnoten 7 und 8 vorlegen.

Kommt also drauf an, welche Reifengröße Du fahren möchtest. Dann sind ggf. Zusatzarbeiten notwendig.
Aus eigener Erfahrung: bei meiner Limo mit Styling 30 in 7x16 ET46 mit 225/50R16 hat's vorne am Innenkotflügel geschliffen, da ich keine Lenkanschlagbegrenzer drin habe.

VG
Marco
 
Pierre74736
Geht es un das hier ?

https://www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.html?attachmentId=578402

Gruß Pierre

Bearbeitet von: Pierre74736 am 29.04.2018 um 08:26:13
KW-Muffel
Hi , egal ob man das jetzt eintragen muss oder nicht , ich würde mir das Eintragen lassen wenn ich nicht entsprechende Papiere habe um jeglicher Diskussion , Gefahr und Unannehmlichkeit aus dem Weg zu gehen - gerade bei den heutigen Kontrollen . Was ich belegen kann, zählt und wenn es eingetragen ist es um so besser !
Ich habe bei mir sogar die Fahrzeuglängenänderung durch die Frontspoiler - Lippe eintragen lassen, so kann mir da keiner gegen das Bein pinkeln .

Gruß  Peter
ChrisH
In meinem alten KFZ-Schein stand die Rad/Reifenkombination, mit der der 323ti ab Werk ausgeliefert wurde, drin. Als ich dann die neue Zulassungsbescheinigung bekommen habe, fehlte die dort und es stand nur eine mickrige Größe drin, mit der kein 323ti jemals das Werk verlassen hatte. Die Herrschaften auf der Zulassungsstelle zuckten nur mit den Schultern und erklärten mit, das sei halt ein Fehler bei der Erstellung der neuen EU-Vorschriften. Ich könne ja den alten Fahrzeugbrief aufheben. Eingetragen in die neue Zulassungsbescheinigung sind die Serienräder (!) daher also bis heute nicht.

Was Du definitiv brauchst, ist der Lenkanschlagsbegrenzer.
Im Ersatzteilkatalog - hier mal beispielhaft für irgendeine 318 Limo - findest Du sowohl das Rad als auch den Hinweis auf den Lenkanschlagsbegrenzer (siehe Komplettrad mit 225/50R16) bzw nur beim Rad alle E36-Typen, für die das Rad passt:
Link

Grüße
ChrisH


 
bimsibobo
Wenn ich das hier nun alles richtig verstanden habe, gibt es zwei Möglichkeiten zu argumentieren. 
Einerseits müssen die 16 Zoll Felgen nicht eingetragen werden, da sie original von BMW sind und ebenfalls auch werkseitig freigegeben. 
Andererseits steht die aktuelle Größe genauso nicht wie dann die neue Größe im Schein, somit hätte ich doch bei einer Kontrolle genau das gleiche "Problem" wie mit den originaler nicht eingetragener Felge/Bereifung. 

Ich habe mich bereits mit dem BMW-Kundenservice in Verbindung gesetzt, damit ich auf der sicheren Seite bin, habe aber nach zwei Wochen warten noch keine Antwort erhalten. Gebe diese dann hier bekannt.
cxm
Hi,

ich wurde mal bei einer Kontrolle darauf hingewiesen, dass meine Reifengröße (freigegebene 18" Mischbereifung) nicht in den Papieren stand.
War kurz nachdem die neuen Fahrzeugpapiere rauskamen wo nur noch ein oder zwei Größen drin standen.

Ich habe den Streifenhörnchen gesagt, die sollten erstmal die behördeninterne Regelungen so angleichen, so dass es passt.
Kann ja wohl nicht sein, dass die Zulassungsstelle Einträge nicht rein schreibt und die Rennleitung dann rummeckert, dass es nicht drin steht.
Die haben mich sogar ziehen lassen.
Ob das noch mal funktionieren würde, weiß ich nicht...

Ciao - Carsten
bimsibobo
Der BMW-Kundenservice im Chat hat mir bestätigt, dass ich die 16 Zoll sowohl in 225/50/ZR16 als auch 205/55/R16 fahren darf. Als Beleg dafür habe ich nochmal die werkseitige Freigaben-liste bekommen.
Pierre74736
 

Der BMW-Kundenservice im Chat hat mir bestätigt, dass ich die 16 Zoll sowohl in 225/50/ZR16 als auch 205/55/R16 fahren darf. Als Beleg dafür habe ich nochmal die werkseitige Freigaben-liste bekommen.
(Zitat von: bimsibobo)


  Darf man fragen wie sich dieses Dokument von dem unterscheidet, das ich oben bereits vor zwei Wochen gepostet hab :) ?
bimsibobo
Jetzt weiß ich allerdings immer noch nicht, ob ich die Felgen eintragen muss, da ich bis jetzt nur die Freigabe der Felge für mein Modell habe.

Das Dokument, was ich bekomme habe sollte das gleiche sein, hat aber 03.2008 als Datum unten stehen.
Gusman
Brauchst du nicht Eintragen,druck dir die Seiten aus dem Umrüstkatalog Band1 aus und pack sie ins Auto für alle fälle,da stehen ja auch die EG Typen Nummern und die Gutachten Nummern mit Bei,wenn man beim Umschreiben vom Alten auf den neuen Schein drauf geachtet hat dann hat man im Neuen auch alle Größen drin stehen,als ich meinen 5er Umgemeldet habe habe ich auch tauschen müssen,vom Alten auf den neuen Schein,im Alten waren alle Werks Rad/Reifen Kombis drin,das waren 6 verschiedene Kombis von 16 bis 18 zoll,im Neune Standen dann nur noch die Kleinsten,ich habe das Gleich gesehen und gesagt das ich so damit nicht Einverstanden bin,da hat der gute Mensch einfach noch mal nen Schein erstellt und die Fehlenden Größen am Computer Nachgetragen. 
bimsibobo
Habe heute noch eine eMail von der BMW-Classic-Kundenbetreuung bekommen. 

"da die von ihnen angefragte Rad-/ Reifen-Kombination nicht dem damaligen Serienstand entspricht
ist diese durch eine anerkannte KFZ-Prüfstelle, im Rahmen einer Einzelabnahme, zu begutachten
und eintragen zu lassen."

Demnach müsste ich die Felgen doch eintragen lassen? Mich wundert es nur, dass es selbst BMW intern zu verschiedenen Aussagen dazu kommt. 
Im Normalfall wird sich der Kontrolleur, falls es an der Rad/Reifenkombination überhaupt etwas zu bemängeln gibt, mit dem Ausdruck aus dem Umrüstkatalog zufrieden geben.