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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Roland 94
Hauptthema:
Hallo zusammen, 

da ich nun erneut eine Eintragung bei einer österreichischen Prüfstelle hinter mir habe (Gott sei Dank), möchte ich nun meine Erfahrungen und mein Wissen teilen, da oft gefragt wird "bekomme ich diese Felgen eingetragen", "was muss ich tun um dieses Fahrwerk mit diesen Felgen eingetragen zu bekommen", "Brauche ich da unbedingt einen Zivilgutachter" etc.

Nachfolgend möchte ich auch die Prüfgrundlagen, bezogen auf Rad-/Reifenkombination und Fahrwerk in Österreich erläutern. Nachfolgende Infos, Grundlagen etc. habe ich direkt vom zuständigen Prüfingenieur, sowie vom TÜV Austria erhalten, hatte meine Eintragung schließlich auch erst beim dritten Anlauf bekommen und somit genug Zeit für Fragen :D

Allgemein muss klar sein, dass Typisierungen in Österreich oft anders ablaufen als in Deutschland, deshalb ist hier klar zu unterscheiden. 

Mythen:
  • Allgemeine Betriebserlaubnis: Für etliche Teile, Spurplatten, Felgen und mittlerweile auch komplette Fahrwerke gibt es ABE´s. Diese sind allerdings (ich persönlich kenne keine österreichischen) auf Basis des deutschen Kraftfahrzeuggesetzes und der damit einhergehenden Prüfung nur für Deutschland gültig. Streng genommen bedeutet das also, dass diese ABE-geprüften Teile in Österreich zwingend in den Fzg-Schein eingetragen werden müssen. So hätten z.B. auch meine 10mm/Rad H&R Distanzscheiben, welche für die 17" M68 Felgen auf dem E46 eine ABE in Deutschland haben, eingetragen werden müssen. 

 
  • Zivilgutachter: Das weit verbreitete Gerücht "Ich kann nur ein Fahrwerk ohne Zivi eintragen lassen, oder nur Zubehörfelgen (OZ, ATS...), oder nur Spurplatten, aber nicht mehrere Dinge zusammen", ist FALSCH. Hier wurde die Gesetzeslage ausnahmsweise mal positiv geändert. Die zuständigen Prüfstellen der jeweiligen Landesregierungen sind sehr wohl befugt z.B. eine Änderung der Rad-/Reifenkombination und des Fahrwerks einzutragen. Voraussetzungen: Das gewünschte Fahrwerk benötigt ein konkretes Gutachten für das Fahrzeug und die gewünschte Rad-/Reifenkombination benötigt ein Gutachten für das Fahrzeug. Diese beiden Gutachten dürfen sich in sich nicht ausschließen. Das bedeutet wenn steht "Dieses Fahrwerk ist ausschließlich nur mit Serienbereifung zulässig" wird ein Zivilgutachter benötigt, um Zubehörfelgen miteinzutragen. Wenn steht "Dieses Fahrwerk wurde mit Serienbereifung geprüft und weitere Rad-/Reifenkombinationen sind gesondert zu betrachten" und im Felgengutachten ein anderes Fahrwerk als Serie nicht explizit ausgeschlossen wird, kann eine gewöhnliche Eintragung bei einer Prüfstelle der jeweiligen Landesregierung ohne Probleme erfolgen!! Kostenpunkt ca. 40€. 

Abweichungen vom Gutachten z.B. andere Reifengröße oder wenn für die Felgen nur ein Festigkeitsgutachten vorliegt, erfordern einen Zivilgutachter. 

Was brauche ich mit zur Prüfung:

    • Am Anfang mal einen Termin ausmachen versteht sich, zuständige Stellen findet man im Internet
    • Typenschein
    • Zulassungschein
    • Vollmacht sofern die Fahrzeug-vorführende Person nicht Zulassungsbesitzer ist
    • Gutachten 
    • Vermessungsprotokoll (nur bei Fahrwerken erforderlich) 
    • Einbaubestätigung (nur bei Fahrwerken erforderlich): Die Einbaubestätigung ist mittlerweile, auf Nachfrage bei der Landesregierung, nicht mehr zwingend erforderlich. Macht allerdings gleich vorab einen guten Eindruck wenn man eine "technisch sauber formulierte" Einbaubestätigung hat. 

    Prüfgrundlagen für Fahrwerke und/oder Rad-/Reifenkombination:
    • Als erste und wichtigste Grundlage gilt das bzw. die entsprechenden Gutachten der neu-verbauten Komponenten. Der Prüfer sieht exakt über Teile und KBA-Nummern nach, ob alles gemäß Gutachten montiert wurde und ob es sich auch wirklich um das korrekte Teil gemäß Gutachten handelt. 
    • Im Anschluss wird die Einhaltung von Auflagen im Gutachten geprüft. Das bedeutet bei Fahrwerken Abstand Radmitte zu Kotflügelunterkante, bei Gewindefahrwerken auch Federunterlage (Verstellring) zur Befestigungsschraube. Bei Felgen wird geprüft ob gemäß Gutachten gebördelt, gezogen oder sonst was bearbeitet werden muss und ob dies auch geschehen ist. In manchen Fällen nicht zwingend erforderlich. 
    • Passen die ersten zwei Punkte bekommt man vielleicht schon ein kurzes Lächeln zwischendurch vom Prüfer geschenkt XD
    • Radabdeckung: Diese Prüfung an Voder- und Hinterachse möchte ich hier nicht in Worten beschreiben, da Bilder diesbezüglich deutlich aussagekräftiger sind. Daher bitte einfach in Google eingeben ;)
    • Verschränkungstest: Die VA wird komplett eingelenkt und das Fahrzeug auf der Bühne einseitig belastet, sodass voll eingefedert wird. Nun sind in diesem Zustand 5mm Mindestabstand zwischen Reifen und Kotflügel sowie 5mm zu Fahrwerksteilen (Federn, Dämpfer...) und 3mm zu Teilen der Bremse einzuhalten. Dies wird i.d.R. mit einem Schlauch d=5mm geprüft, der an den entsprechenden Stellen durchgezogen wird. 
    • Hinterachse voll einfedern: Nun wird auf der HA einseitig voll eingefedert und die bereits beim Verschränkungstest erforderlichen Abstände geprüft. Wobei hier natürlich das Rad im Radkasten logischerweise "eintauchen" darf. Die 5mm beziehen sich daher auf Reifen zur Kotflügelinnenkante. Ich habe nun oben unter "Mythen" beschriebene Distanzscheiben OHNE Auflagen verbaut. Trotzdem fiel ich bei der ersten Prüfung durch, da ich hinten etwas Bördeln (Kotflügelinnenkante anlegen) musste. Und das obwohl dies gemäß ABE nicht notwendig ist. Die vorgeschriebenen 5mm hätte ich ohne Bördeln aber trotzdem nicht eingehalten!! Daher nicht immer zu 100% auf irgendwelche Aussagen und Gutachten verlassen. 
    • Ist das auch geschafft sind Rad-/Reifenkombinationen eintragungsfähig. Bei Fahrwerken wirds spannend. Hierzu brauchte ich 3 Anläufe, die Bodenfreiheit :)
    • Hierzu gilt: 110mm im Leerzustand zwischen Boden und festen Teilen. Sowie 80mm bei dem auf die höchst zulässigen Achslasten beladenen Fahrzeug. 

    Ist diese letzte Hürde auch gemeistert hat man seine Eintragung :D Wichtig hierbei: Bei Sportfahrwerken wird der Abstand Radmitte zu Kotflügelunterkante eingetragen, sowie Farbe der Federn und Kennzeichnungsnummern. Aufpassen muss man beim Setzen der Federn!! Wenn das Fahrwerk direkt nach erfolgter Umrüstung bei der Prüfstelle vorgeführt wird kann es gut sein, dass im Zuge der Prüfung die Bodenfreiheit ausreichend gegeben ist. Im Nachhinein können sich die Federn zum Teil aber noch deutlich Setzten und die Bodenfreiheit wird unterschritten --> Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, kein Versicherungsschutz BlaBlaBla....
    Bei Schraubfahrwerken wird zusätzlich der Abstand Federunterlage (Verstellring) zur Befestigungsschraube eingetragen. In der Realität heißt das: 1-3mm runterschrauben nach erfolgter Prüfung ist mit Sicherheit noch im "grünen Bereich". Das Fahrwerk bis auf Anschlag runter und in die nächste Polizeikontrolle mit dem Argument alles eingetragen, ist vielleicht nicht die klügste Methode. 

    Ich hoffe ich konnte paar Leuten für künftige Eintragungen weiterhelfen :)
     
    dl660cd
    Hallo Roland,

    Vielen Dank für deinen äußerst ausführlichen Beitrag.

    Würde gerne deine Einschätzung zu meinem Fall haben... :/
    Habe Felgen + Federn bei meinem F10 umgebaut. Laut der Landesregierung aber kann ich anscheinend nicht über diese typisieren...

    Hier der E-mail Verlauf, da steht eh so ziemlich alles drin... Hatte ja schon nen Termin usw...

    ----------

    Sehr geehrter Herr Foit,

    Ich hätte ein Anliegen und hoffe Sie können mir weiterhelfen.

    Ich hatte gestern, am 10.04.2018 einen Typisierungstermin, direkt über das Land Steiermark, bei der Außenstelle in Gr. St. Florian. Fa. Stelzer (In der angehängten Anmeldebestätigung ersichtlich).

    Darin steht auch, dass Fahrwerk + Felgen typisiert werden soll. Soweit so gut. Ich hatte extra diesen Tag Urlaub genommen, damit ich den Termin wahrnehmen kann.

    Leider wurde mir nicht gesagt, dass das ganze anscheinend nicht funktionieren soll.

    Ich bin von den Prüfern unten gleich direkt abgewimmelt worden, mit der Aussage, ich müsse zum Zivilgutachter direkt und ein Verbindungsgutachten erstellen lassen bzw. gleich bei diesem die Typisierung vornehmen.

    Gutachten und alles nötige wie Spureinstellungsbericht hatte ich natürlich alles sauber in einer Mappe mitgebracht.

    Nach Recherchen meinerseits müsste es aber dennoch möglich sein, direkt über das Land zu typisieren, sofern sich die jeweiligen Gutachten für Federn bzw. Felgen sich nicht gegenseitig einschränken.

     Jetzt wollte ich höflich fragen, ob Sie so nett wären und sich meinen Sachverhalt ansehen könnten. Da in meinem Gutachten von den Federn auch explizit drinnen steht, dass auch eine Sonder Rad/Reifenkombination möglich ist.

    Ich habe die Gutachten angehängt, hier ein Zitat daraus:

     Sonder-Rad/Reifenkombinationen  Special wheel/tyre combinations
     Es bestehen weiterhin keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von  Sonder-Rad-/Reifenkombinationen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind: - Es liegen besondere Teilegutachten bzw. Genehmigungen für die entsprechende   Rad/Reifenkombination vor und die jeweils erforderlichen Auflagen sind eingehalten. - die serienmäßige Federwegbegrenzung darf nicht aufgrund von Auflagen in diesen  Teilegutachten/Genehmigungen verändert werden müssen. (z.B. Einbau zusätzlicher oder geänderter Federwegbegrenzer)

    Bin ich mit der Annahme hier richtig, dass das Ganze dann auch direkt über Ihre Dienstelle typisiert werden kann und ich mir den Weg zum Zivilgutachter sparen kann?

    Ich bedanke mich jedenfalls schon mal recht herzlich im Voraus für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Peter Wolf


    ANTWORT:

    Sg. Herr Wolf,

    Am 10.4.2018 wurde von unserem SV bei der Durchsicht ihrer Gutachten festgestellt, dass sie ein Verbindungsgutachten für die Genehmigung der Veränderungen an ihrem Fahrzeug benötigen.
    Bei der Anbauprüfung der Reifen- Felgenvariante durch den TÜV- Austria wird ein Fahrzeug mit originalen Fahrwerk verwendet. Das Gutachtens verliert bei weiteren relevanten Veränderungen am Fahrzeug, siehe Seite 3, IV. Zusammenfassung, Abs. 4 seine Gültigkeit!
    Da die Reifen- Felgenvariante in Verbindung mit der verwendeten Tieferlegen nicht geprüft ist, ist ein entsprechendes Gutachten beizubringen. ( TÜV, SV, NASV…)
    Bei Verwendung eines NASV ist ein weiteres Vorfahren bei uns nicht mehr erforderlich, da dieser das Verfahren selbstständig durchführen kann.

    Sollten sie noch Fragen haben, steh ich ihnen gerne tel. zur Verfügung,

    -----------

    Scheint so, als hätte ich keine Chance, oder was meinst du? Anscheinend besteht ein Problem mit dem Felgengutachten...


    Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
    vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
    sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
    Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
    Kraftfahrt Bundesamtes unter der Registrier Nr. KBA P 0005500 anerkannt.

    Wie gesagt.. würde mich über eine Einschätzung deiner seits sehr freuen...
    Und falls wirklich kein Weg vorbei führt, an diesem sog. "Verbindungsgutachten".... Kann das jemand kostengünstig auch erstellen, oder macht das nur der NASV?

    Danke u lg.
    Peter
     
    Roland 94
    Hallo Peter,

    freut mich sehr, dass dir mein Beitrag etwas helfen konnte! Das Problem bei dir ist, dass Eintragungen Bundesland spezifisch ablaufen. Das bedeutet:bis vor wenigen Monaten hatte ich ein NÖ Kennzeichen, in NÖ ist die Landesregierung befugt (die LaReg ist allerdings nicht verpflichtet!!) ein Gesamtgutachten mit einhergehender Eintragung mehrerer beeinflussender Teile/Änderungen durchzuführen. Bedeutet konkret Felgen + Fahrwerk/Federn ist bei der NÖ LaReg möglich.

    Nun hab ich aber aber ein Wiener Kennzeichen und mir in Verbindung mit meinem durch die NÖ LaReg eingetragenen Gewindefahrwerk nun 19 Zöller gekauft. Tja in meinen Fall Pech gehabt, hätte ich noch ein NÖ Kennzeichen wäre die Eintragung easy. In Wien sieht die Sache bei der MA46 allerdings anders aus und ich muss diesbezüglich Anfang Mai bei einem Ziviltechniker ein Gutachten erstellen lassen. Erst mit diesem Gesamtgutachten kann die MA46 Felgen und Fahrwerk in Verbindung eintragen.

    Kurzum schreib mir mal eine PN und ich kann dir hoffentlich weiterhelfen, habe einen sehr günstigen Ziviltechniker bei der Hand ;)

    LG Roland