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boeller
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 01.04.2018 um 09:08:38 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

Guten Morgen zusammen,

ich will mir an meiner E36 Limousine die M3 GT Scheinwerfer mit dem gelben Fernscheinwerfer einbauen. Das die in Deutschland nicht erlaubt sind weiss man ja. Sollte ja grundlegend kein Problem sein aber was sagt denn der TUEV dazu ? Koennen die einen deswegen nicht drueber lassen ? Ich habe im Juni TUEV.... Sonst wuerde ich noch die 2 Monate warten und die Scheinwerfer dann einbauen.

Gruss

Markus

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 01.04.2018 um 09:08:38
jochen78
Hi

Du hast dir doch deine Frage schon selber beantwortet.
Da die Scheinwerfer in Deutschland nicht erlaubt sind, warum sollte der TÜV diese dann nicht beanstanden?

Gruß
Jochen
Old Men
Der TÜV wird die gelben Scheinwerfer genauso wenig übersehen, wie die Rennleitung. Da du selber schon angegeben hast, dass diese verboten sind, frage ich mich, warum machst du es denn ??
boeller
Hi, 

ich denke mal die Rennleitung wird da  nicht so nach schauen. Wohne in der Naehe vom Nuerburgring und da faehrt gefuehlt jeder 2te E36 mit den Dingern rum. Manche auch mit komplett gelben.

mfg

 Markus
cxm
Hi,

die Dinger sind nicht zulässig, Punkt, Basta.
Die Rennleitung in Deiner Gegend scheint blind oder blöd zu sein.
Willst Du jetzt daraus einen Anspruch gegenüber dem TÜV konstruieren?
Der 1. April war gestern...

Ciao - Carsten
freezer831
Die sind nicht zulässig.


Sehr geehrter Herr ....,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
 
Zum Thema:
Die vorgeschriebene Lichtfarbe für Abblend- und Fernlicht ist Weiß; für Nebelscheinwerfer Weiß oder Hellgelb.
 
 
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die TÜV-STATION in Ihrer Nähe.
Vor dem Umsetzen eigener Ideen sollten eventuelle offene Fragen rechtzeitig mit dem TÜV-Sachverständigen in Ihrer Nähe geklärt werden. Das hilft, zusätzliche Arbeit zu vermeiden.
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Mit freundlichen Grüßen
 
Bernd Kampmann
TÜV NORD Mobilität
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