Eingabefenster
 

Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Zitat-Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
OkanE30
Hauptthema:
Hallo Freunde,

Ich habe mir vor einer Woche einen BMW X5 F15 bei „Weltauto“ angeschaut der es mir angetan hat. Das Fahrzeug hatte die ideale Ausstattung und war vom Preis her auch super gut. Alles war vollständig bis auf das Serviceheft, der Händler konnte das in dem Moment nicht finden, meinte jedoch das er sich darum kümmert.. daraufhin hab ich das Fahrzeug bei BMW überprüfen lassen und es war nachzuvollziehen das alles wie im Bordcomputer gespeichert war, richtig ist.

Jetzt meine Frage, was ist wenn der Händler bei BMW ein neues Serviceheft bestellt und es nachstempeln lässt, habe Ich dadurch irgendwelche Nachteile ?? Das Auto ist Unfall und nachlackierungsfrei. Der Service der im Bordcomputer steht ist auch über BMW nachvollziehbar. Was soll ich tun ??

Danke und bis bald
uli07
Die neueren BMW's haben kein Scheckheft in dem Sinne mehr. Das Scheckheft ist bei BMW online.
OkanE30
Also ist es normal das kein „Heft“ wie bei meinem jetztigen BMW dabei ist... ich dachte es wäre digital im Bordcomputer und zusätzlich noch als Heft mit Stempel, so wie wir ein Serviceheft kennen :)

Danke für die Antwort
Pimpertski
Im Bordcomputer ist es unter der Fahrzeuginfo im Bereich Servicehistorie zu finden. Ein klassisches Scheckheft wird seit einigen Jahren nicht mehr ausgegeben. Kann man allenfalls zusätzlich beziehen und dann stempeln lassen. Macht aber so gut wie keiner...
OkanE30
Vielen Dank für deine Antwort :)
Asko
Kann in diesem Online-Scheckheft nur BMW Einträge vornehmen ? Wie sieht es denn aus wenn man in einer freien Werkstatt Service machen lässt?

MfG

Asko
 
OkanE30
Das ist eine gute Frage, würde mich ebenfalls interessieren.. ATU wirbt ja damit das die Herstellergarantie erhalten bleibt wenn der Service dort durchgeführt wird, könnten die auch Einträge machen ?
schehofa
Freie Werkstätten können das auch. Allerdings müssen sie dazu einen Zugang zum BMW Portal kaufen der relativ teuer ist. Rentiert sich jetzt für kleine einzelne Werkstätten wohl kaum. 

Keine Ahnung ob ATU, Pitstop und Co. diese Zugänge kaufen, denn wenn man bedenkt, dass es ja nicht nur bei BMW so ist, sondern auch bei anderen Herstellern, dann kann man sich vorstellen was da Kosten enstehen.
Autofan Dieter
 

Freie Werkstätten können das auch. Allerdings müssen sie dazu einen Zugang zum BMW Portal kaufen der relativ teuer ist. Rentiert sich jetzt für kleine einzelne Werkstätten wohl kaum. 

Keine Ahnung ob ATU, Pitstop und Co. diese Zugänge kaufen, denn wenn man bedenkt, dass es ja nicht nur bei BMW so ist, sondern auch bei anderen Herstellern, dann kann man sich vorstellen was da Kosten enstehen.
(Zitat von: schehofa)


  Also definitiv ist es so, dass jede freie Werkstatt, die durch einen anerkannten Kfz.-Meister geführt wird, an jedem PKW jegliche Wartung und auch Reparaturen durchführen können dürfen, dadurch dürfen Garantieansprüche Seitens des Kunden gegen den Hersteller nicht erlöschen. 

So weit die Theorie.

In der Praxis hapert es dann an der Eintragung der vorgenommen Wartung in die Werks-Datenbank, dafür müssen die freien Werkstätten natürlich bezahlen, dass sie das dürfen. Daneben kann ich mir vorstellen, dass die Werkstätten für manche Arbeiten bestimmtes Spezialwerkzeug benutzen müssen, dass sie natürlich auch käuflich erwerben müssen, natürlich beim Autohersteller. 

Da hilft nur: vorher fragen, ob gerade DIESE Werkstatt erstens sich die Wartung zutraut und zweitens diese Computerzugänge zum Hersteller hat. 

Eines allerdings muss klar sein, es geht hier nur um die in Europa übliche gesetzliche Garantie von 2 Jahren heutzutage, wenn man sein Auto auch nur einmal, ein einziges Mal bei einer nicht-Markenwerkstatt hat warten lassen, ist nach Ablauf der Garantiezeit von 2 Jahren jeglicher Kulanz-"Anspruch" weg, auch kann es sein, dass die heute von manchen Herstellern angebotenen längeren Garantiezeiten von 4, 5 oder gar 7 Jahren nur gelten, so lange das Auto IMMER und auch absolut pünktlich in einer Markenwerkstatt gewartet und repariert wurde, ich glaube, zu diesem Thema sind zur Zeit Zivilprozesse anhängig. 

Als ich vor 2 Jahren noch einen Mercedes GLK besaß, hatte ich mich damals bei verschiedenen Mercedes-Werkstätten und auch bei ATU erkundigt, was denn die Wartung kosten würde und was alles gemacht werden müsste, bei Mercedes kein Problem, die wussten sofort Bescheid,kamen sofort ins Geheimmenü, um den Wartungsumfang abzulesen, nahmen die Bremsen in Augenschein und fertig, bei ATU war man verunsichert, man gab unumwunden zu, dass man noch niemals eine Wartung bei einem Mercedes dieses Kalibers hat machen sollen/dürfen, man brauchte ne halbe Stunde, um (mit meiner Hilfe) ins Geheimmenü zu kommen und der vorveranschlagte Preis war kaum weniger hoch als beim billigsten Angebot einer Markenwerkstatt. 

War ja klar, wer den Auftrag bekam, ATU wars nicht, die wussten gar nicht, was sie machen sollten und als Übungsmedium für unerfahrenes Personal stelle ich meine Autos ungern zur Verfügung. 

Ich würde, ganz unabhängig ob Markenwerkstatt oder freie, immer auf die Kompetenz des Personals setzen, ist die vorhanden und der Preis stimmt, ist mir die Fassade oder ein berühmter Name der Werkstatt egal, es kommt doch auf die geleistete Arbeit an. 

Auch, ob die Werkstatt so einen teuren Zugang zum Werkscomputer hat, wäre mir wurscht, dann würde ich mir ein Serviceheft ordern, die Eintragungen nachholen und zukünftig führen, fertig. 


Autofan Dieter

Bearbeitet von: Autofan Dieter am 17.12.2017 um 17:41:28
KW-Muffel
Hi , alle Wartungsarbeiten dürfen von einer Werkstatt , welche in der Handwerksrolle eingetragen ist durchgeführt werden und beeinträchtigen die Gewährleistung / Garantie nicht , ausgenommen  eine Garantie mit Werkstattbindung .

Gewährleistung -  / Garantie Arbeiten müssen in der Markenvertretung erfolgen.  Problematisch kann es werden, wenn bei einer Wartung Schäden festgestellt werden, welche die Gewährleistung / Garantie betreffen. 

Spezialwerkzeuge, die für eine korrekte Arbeitsausführung notwendig sind, bekommt man bei den Werkstattausrüstern.

Servicehefte original oder selbst geführte  Nachweise kann man wie früher auch alle manipulieren ( deshalb wurde ja dieser Werks - PC - Eintrag vom Hersteller eingeführt ) ,aber bei jedem Service oder Rep. gibt es ja eine Rechnung mit der dann der selbst geführte Eintrag zu belegen ist .  Klar wenn eine Rechnung manipuliert wird , trifft die Korrektheit nicht mehr zu , aber das wird nicht so oft vorkommen weil das noch andere Konsequenzen haben kann , wenn man sich darum kümmert. 

Gruß  Peter