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T H E M A     R Ü C K B L I C K
euschelino12345
Hauptthema:
Hallo,

ich bin derzeit dabei meinen BMW zu verkaufen da es ein paar Mängel gibt mit denen ich mich nicht rumschlagen möchte und ich auch keine Möglichkeit habe diese selber in Angriff zu nehmen. Jetzt hatte ich ein erstes Gespräch mit einem Händler der meinte er würde mein Auto exportieren.  Die Mängel haben Ihn auch nicht weiter interessiert und er hat auch nicht nachgefragt. Er würde mir das Geld geben und das Auto mitnehmen ohne einen Kaufvertrag abzuschließen.
Jetzt zu meiner Frage:
Kann man das so machen? Kann ich im nachhinein für die Mängel hafbar gemacht werden?
Ich hab mir sagen lassen, dass das wohl eine normale Kaufabwicklung zu sein scheint bei einem Verkauf von Privat an Händler. Jedoch könnte ja auch hier im nachhinein gesagt werden das er das Auto für sich wollte.
Evtl. könnt Ihr mir ja weiterhelfen.
Vielen Dank im voraus.


MfG
 
elvis35m
hm... ich kann dir nur aus jahrerlanger erfahrung sagen ...

nimm den Standart adac kaufvertrag un du bist auf ner guten sicheren seite alles andere hab ich nie gemahct un so auch nie probleme bekommen ....
deaglepwr.
Mach kein scheiß und geh auf mobile.de oder adac.de, drucke dort 2 Verträge aus, einen für dich und einen für den Käufer.
Schreibst rein das es ein Privatverkauf ohne Garantie, ohne Gewährleistung und ohne Rücknahme ist.
Schreibst zusätzlich rein das dass auto viele diverse Mängel hat.

Heutzutage sollte man für alles einen Nachweis haben.
Lieber ein Blatt Papier zu viel als zu wenig

Nachher fährt der Händler durch nen Blitzer oder der gleichen und du kannst nicht nachweisen das der Wagen nicht mehr dir gehört und verkauft wurde.
Also schreib auch unbedingt das Datum UND die Uhrzeit mit in den Vertrag.

Sollte es sich um eine größere Geldsumme handeln würde ich mir eventuell die Nummern der großen Scheine aufschreiben und von ihm per Unterschrift bestätigen lassen.

Wenn ein Händler nicht ganz koscher handeln will wäre ich in jeder Hinsicht penibel und vorsichtig, heutzutage weiß man nicht was die leute alles vor haben.

Mfg
uli07
Dann gehören da aber auch alle dir bekannten Mängel rein. Wenn du das Auto per "Händedruck" verkaufst ist es ganz einfach weg. Wer will dir da hinterher noch nen Strick wegen Mängeln drehen?
Auf der anderen Seite, wenn mit dem Auto Unfug getrieben wird und du einen Vertrag hast bist du auf der sauberen Seite.
euschelino12345
uli07 hat den Nagel auf den Kopf getroffen.
Ich könnte Ihm schon alle mir bekannten Mängel in den Vertrag schreiben, jedoch weiß ich nicht was passiert wenn noch weitere auftreten bzw. auftauchen von denen ich nichts gewusst habe (ist ja auch altes Auto). Bin ja auch kein Mechaniker.
Ich muss aber auch sagen, dass sich mir nicht der Vorteil für ihn erschließt wenn er einen Kauf ohne Vertrag abwickelt. Was bringt Ihm das? Ich möchte Ihm jetzt auch keine Kriminelle Absicht unterstellen.

MfG
KW-Muffel
Hi euschelino, der Käufer hat ein Auto gekauft ohne einen schriftlichen Eingang. Er verkauft ihn weiter, so hat er " Schwarzgeld "  und egal was passiert, es gibt kein Nachweis zu ihm - aber zu dir, denn du warst der letzte Besitzer .  z. B . bei einem Einbruch mit dem Auto kommen sie zuerst zu dir, Nummernschild,
FG. Nr.  und dann hast du ein Problem. Auch der Verkauf mit deiner Zulassung und deinen Nr. Schildern, trotz eingetragener Uhrzeit bei der Übernahme kann erst mal für dich Problemhaft werden, auch wenn er einen vorläufigen Deckungsnachweis mitbringt . Ich kenne da einen Fall der war 1 1/2 Tage in Haft bis das geklärt war ( Einbruch mit Todesfolge und der hat alles schriftlich gehabt wie oben beschrieben ) .

Mach es wie @ deaglepwr. geschrieben hat, zusätzlich Geldscheine Nr. quittieren lassen, Perso Nr.  und er soll ihn mit eigenen Kennzeichen abholen oder auf einem Anhänger transportieren .  Bei Mitnahme mit einer vorläufigen Deckung und deinen Schildern, würde ich mich erst mal bei meiner Versicherung rückversichern nicht das danach das böse erwachen kommt.

Ist heutzutage leider so ( sehr schade ) bei dem vielen Schindluder was da getrieben wird, der ehrliche Bürger ist meist der Dumme wenn es Probleme gibt !  

Gruß  Peter 
mb100
 

 Er würde mir das Geld geben und das Auto mitnehmen ohne einen Kaufvertrag abzuschließen.
(Zitat von: euschelino12345)


 
Ich spiel jetzt mal den juristischen Witzbold (ok... spielen...)

Wenn er keinen Kaufvertrag abschließen will, Dir aber dennoch Geld geben will - was will er dann? Dir Geld schenken? Und Du sollst ihm ein Auto schenken?


Was die Sache mit der Sachmangelhaftung (aka Gewährleistung) angeht: 
Grundsätzlich gibt es bei Kaufverträgen zwei Jahre Sachmangelhaftung, auch beim Verkauf von privat. Als privater Verkäufer hat man die Möglichkeit, die Sachmangelhaftung auszuschließen. Die muss aber auch wirksam ausgeschlossen werden. Automatisch geht da gar nix. Und wenn man die rechtssicher und beweiskräftig ausschließen will, kommt man nicht drum rum, einen schriftlichen Kaufvertrag abzuschließen. Denn wie willst Du sonst beweisen, dass die Sachmangelhaftung wirksam ausgeschlossen hast?

Was die Mängel und deren Aufzählung angeht: man sollte im Vertrag schon die wichtigsten Mängel nennen, allerdings kann man dies so formulieren, dass irgendwelche Nachwirkungen unwahrscheinlich sind. Beispielsweise kann man schreiben: "Das Fahrzeug verfügt nach meinem Wissensstand unter anderem / insbesondere über folgende Mängel". Auch wär ich mit so Dingen wie der "Unfallfreiheit" vorsichtig, beim Tachostand würd ich (wenn ich ihn nicht tausendprozentig kenne) "abgelesen" oder "laut Tacho" schreiben usw. .
euschelino12345
Vielen Dank für eure schnellen und hilfreichen Antworten.  Ich werde alles mit einem Kaufvertrag abwickeln um mich abzusichern. Sofern nichts kriminelles seinerseits geplant ist sehe ich keinen Grund warum auf einen Kaufvertrag verzichtet werden sollte.


MfG
euschelino
Amstrong
Ohne Kaufvertrag geht garnichts.

Alleine um später bei der Behörde, im Notfall die "Entsorgung" Nachweises zu können.
mb100
 

Ohne Kaufvertrag geht garnichts.

Alleine um später bei der Behörde, im Notfall die "Entsorgung" Nachweises zu können.
(Zitat von: Amstrong)



Du meinst, wenn es zu Zickereien kommen sollte, falls der neue Eigentümer mit dem Wagen und dem alten Kennzeichen irgend eine Sch... baut?

Dafür ist es aber auch wichtig, die Übergabe zu dokumentieren. Ich mein, ich kann heute den Kaufvertrag (mündlich) schließen, das Ganze morgen schriftlich fixieren und beiderseitig unterzeichnen, am kommenden Mittwoch den KFZ-Brief vorbeibringen und die Übergabe des Fahrzeugs am kommenden Heiligabend vollziehen - extrem gesprochen. 
Rein zum Abmelden und neu zulassen braucht man keinen Kaufvertrag.
Palü
Guten Morgen,

ist zwar schon mehr oder weniger "abgehakt" das Thema, aber der Vertrag schützt Dich vor evtl. Stress in Bezug auf den weiteren Werdegang Deines PKW.
z.B.:
Dein Käufer verkauft den Wagen anschließend mit zurückgedrehtem Tacho, wird erwischt, und behauptet Du hättest ihm den Wagen mit den wenigen KM verkauft. Dabei hat er plötzlich Zeugen an seiner Seite, die das bestätigen

Das Auto wird für kriminelle Aktivitäten verwendet. Geklaute Kennzeichen montiert, und ein Bruch getätigt. Die Behörden werden sich als 1. beim letzten offiziellen Halter (Dir) melden. "An wen haben Sie das Fahrzeug verkauft?"  -  Mir bereits passiert

Wie bereits erwähnt, kannst Du vorhandene Mängel dokumentieren. Besser gesagt, musst Du dokumentieren um Dich abzusichern.

Verkauf von Privat ohne Blabla.... ist auch nur teilweise korrekt. Sind Dir Mängel bekannt, und Du verschwiegst diese, handelst Du Dir auch Ärger ein.

Ich würde ein PKW immer nur abgemeldet verkaufen. Der e39 den ich dieses Jahr aufgelesen habe, ist in den 18 Jahren Führerschein mein 35. Auto. Somit habe ich (abzüglich der aktuellen 4) ca. 31mal ein PKW verkauft. Dabei hab ich so einiges erleben müssen, was mich für die Zukunft geprägt hat.

Scheint mir ein Käufer äußerst seriös, kann man über die Übergabe im angemeldeten Zustand nachdenken. Ich würde aber eine weitere Klausel mit aufnehmen wie z.B. "Kommt es nach der Übergabe zu einem Kasko-Schaden, wird der Verkäufer vom Käufer finanziell für die Höherstufung (Rückkauf der Schadenfreiheitsklassen) entschädigt und übernimmt die Selbstbeteiligung..." Der Wohnort des Käufers sollte sich auch in Deutschland befinden (versuch mal Dein altes Auto, welches in z.B. Slovenien angemeldet auf Dich herum fährt, abzumelden).

Besten Gruß
KW-Muffel
Hi Palü , das mit der Kostenübernahme bei Höherstufung wird nicht funktionieren, der hebt die Finger und den " schwarzen Peter " hast du .

Nur angemeldet verkaufen wenn er eine vorläufige Deckungszusage in Papierform hat, die auf ihn ausgestellt ist , dann zusätzlich alle Daten wie,  KM - Stand, Uhrzeit der Übergabe, Deckungsnr. , Personr. und Abmeldezeitpunkt zu den Üblichen Angaben im Vertrag vermerken und beidseitig unterschreiben , so ist man relativ abgesichert gegen Schäden nach der Übergabe.

Gruß  Peter
mb100
 


Verkauf von Privat ohne Blabla.... ist auch nur teilweise korrekt. Sind Dir Mängel bekannt, und Du verschwiegst diese, handelst Du Dir auch Ärger ein.
(Zitat von: Palü)


 
Danke für die (grundsätzlich richtige) Ergänzung, aber ... kommt drauf an. In dem Fall auf die Art des Mangels. 

So Sachen wie bekannte Unfallschäden müssen genannt werden, aber wenn man bei einem 20 Jahre alten Fahrzeug mit über 200.000 km vergisst, einen kleinen Kratzer an der Rückseite des Beifahrersitzes zu nennen, ist das für eine Täuschungsanfechtung zu wenig. Gut, zugegeben: das wäre nicht mal ein Mangel, der im Rahmen der Sachmangelhaftung relevant ist, da dies etwas ist, was man bei Gebrauchtwagen in dem Alter mit der Laufleistung erwarten kann.

Allgemein mag ich die Täuschungsanfechtung nicht (auch wenn sie eigentlich ein starkes Instrument ist), da der Anfechtende nachweisen muss, dass der Verkäufer vom Mangel wusste. Nicht immer einfach bzw. meist verdammt schwer...
Hildebrandt1982
Kann dir nur raten Kauf oder Verkauf niemals ohne Vertrag. Schreib beim Verkauf rein gekauft wie gesehen bist alle sorgen rechtlich los.
Hatte damals meinen verkauft mit Kennzeichen meld den glei nächste Woche ab bla bla, bekam 4 Wochen später Blitzer Foto zum Glück nur 15 km/h zu schnell.

Oder wie jetzt frau Kauft sich ein minivan er wollte unbedingt ohne Vertrag sie Nö nur mit . Hat zum Glück einen gemacht. Vorgestern kam eine Vorladung der Polizei wegen Versicherungsbetrug an diesem Auto vor 3 Monaten ist sie als Zeuge geladen. Da gehörte es zum Glück noch nicht uns
elvis35m
Blödsinn...den Spruch mit gekauft wie gesehen kannste juristisch in die Tonne hauen weil null haltbar....

Am Ende. Is un da sind alle Tipps korrekt die beste Absicherung nen ADAC Kaufvertrag sein dann ist das Risiko zumindest auf ein minimales Maß limitiert....
uli07
Von wem der Kaufvertrag kommt ist völlig wumpe. Hauptsache ist das du ehrlich bist. 
Imotski
Kaufverträge sind grundsätzlich formfrei! Ausnahmen gibt es zb. bei sehr teuren Sachen wie zb. Immobilien.
Ein mündlicher Vetrag ist aber immer dann schlecht, wenn es Streß vor Gericht gibt. (Zeugen sind wichtig um eventuelle Vereinbarungen zu beweisen)

Ich kenne mehrere Fälle, in denen der Kaufvertrag mündlich zustande gekommen ist. Der Käufer bekam die Schlüssel und die Papiere und der Verkäufer das Geld.

 

Bearbeitet von: Imotski am 07.06.2017 um 02:15:46
mb100
 

Kaufverträge sind grundsätzlich formfrei! Ausnahmen gibt es zb. bei sehr teuren Sachen wie zb. Immobilien.
(Zitat von: Imotski)


 
Nö, der Wert ist unerheblich. Mit der Begründung könnte man ja auch sagen: "Kaufvertrag über alten Golf ist formfrei, Kaufvertrag über jungen Veyron bedarf der Schriftform". Soweit mir bekannt, sind Kaufverträge über Immobilien die einzigen Kaufverträge, die nicht mündlich geschlossen werden können - und da ist es auch egal, ob die Butze nun einige hunderttausend Euro kostet oder den "einen berühmten Euro". 
Interessanterweise ist gerade beim Schenkungsvertrag (bzw. beim Schenkungsversprechen) die notarielle Form vorgeschrieben.

Anknüpfungspunkt sind tatsächlich eher die Folgen des Vertrages / der Willenserklärung (so ist z.B. der Verbraucherdarlehensvertrag schriftlich zu schließen, Kündigungen von Mietverhältnissen und Arbeitsverhältnissen sind schriftlich zu schließen); der Erklärende / Vertragsschließende soll sich einfach klar drüber werden, was er da tut. Bzw. bei der Immobilie sicher auch, dass man eine Immobilie bzw. ein Grundstück nicht einfach ausgraben und übergeben kann.