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goki71
Hauptthema:
Hallo leute.

Habe mir vor kurzem einen e36 geholt. Felgen fahrwerk usw. sind eingetragen. Einen zettel, wo die eintragungen draufstehen, habe ich auch (landesregierung Kärnten).

Aber zulassungsschein stehen keine eintragungen. Weil ich keine zeit hatte, war mein vater das auto anmelden. Als ich von der arbeit gekommen bin und auf den zulassungsschein geguckt habe, war ich bisschen geschockt.

Reicht der zettel bei der polizeikontrolle oder muss im zulassungsschein was stehen.

Danke im voraus.
pat.zet
Hallo, vermutlich war die eintragung nie in den brief eingetragen, sonder es wurde nur das Tüv abnahme  gutachten erstellt,  welches dein vater bei der zulassung hätte eintragen bzw vorlegen  müssen ........
 wenn das dann mal gemacht ist,  also bei der zulassungstelle dokumentiert wurde , taucht es bei jeder zulassung wieder auf ........
BMWBT52
der zettel sollte reichen, man hätte es aber auch im neuen schein mit aufnehmen lassen können, nach vorlage der unterlagen,
so mußt duhalt den "zettel" immer mitführen.
pat.zet
Nein das reicht i.d.R. nicht den zettel mit zuführen, da es ja keine ABE ist, sondern eine Tüv abnahme gutachten zur erlangungung einer KFZ Betriebserlaubniss 

Bearbeitet von: pat.zet am 27.11.2016 um 15:24:42
Amstrong
Das steht auf dem Zettel drauf. Ob es in die Papiere einzutragen ist.

Drei Möglichkeiten gibt es da eigentlich.

-Die Änderung, muss unverzüglich eingetragen werden.

-Die Änderungen, soll bei nächster Gelegenheit (Ummeldung z.B.) eingetragen werden.

-Eine Eintragung ist nicht notwendig, die Unterlagen sind mit zu führen.
goki71
"Die vom amt der Kärntner landesregierung ausgestellte amtliche abschrift des genehmigungsbescheides ist ständig mitzuführen."

Steht ganz unten am zettel.
pat.zet
na dann führe sie mit , ich würde sïe eintragen da ist das original zu hause und du bist sicher das du es immer dabei hast.
goki71
Irgendwie verstehe ich es nicht.
Die erste Seite vom Genehmigungszettel hat gefehlt. Dann habe ich die Landesregierung Kärnten um ein Duplikat gebeten (der damalige Besitzer ist aus Kärnten). Die Antwort: Für das ggst. Fahrzeug wurde beim Amt der Kärntner Landesregierung am 30.08.2013 (!) ein Antrag um Genehmigung (Fahrwerk, Reifen/Felgen, u.a.) gestellt. Da bei der Genehmigung Mängel festgestellt wurden, wurde die Genehmigung nicht durchgeführt. Dem damaligen Besitzer wurde eine Mängelliste zur Bearbeitung mitgegeben. Er ist diesem Mängelauftrag innerhalb von 6 Wochen nicht nachgekommen und der Antrag gilt bei uns somit als zurückgezogen.

Bitte wenden sie sich für Genehmigungen an Ihrem Fahrzeug an Ihre zuständige KFZ-Prüfstelle der Landesregierung.

Somit ist am Auto quasi nichts typisiert? Ich muss alles von Null angehen?

MfG

Bearbeitet von: goki71 am 08.01.2017 um 20:02:43
goki71
Und eine Mängelliste habe ich auch zugeschickt bekommen (stammt vom damaligen Besitzer)
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=fc6066-1483979096.png
pat.zet

 Na ich möchte es mal so sagen du hast eine unfertige Baustelle erworben , wenn das fz als " bastlerfahrzeug " verkauft wurde  ist  nichts  zu machen .
Hast du ihn ohne einen vermerk gekauft das das auto nicht der STVzo enstpricht  kannst du ihn wieder zurückgeben  , evtl sogar mit nutzungsausfall  kommt auf den anwalt an .......
goki71
Hallo!

Leider als "Bastlerfahrzeug" und das mit stvzo muss ich noch schauen :(.

Aber warum habe ich diese eine Seite mit den ganzen Angaben wie z. B. Reifendimension 215/40/17 oder M-Stoßstange mit Teilenummer usw.
Wie nennt man diesen einen Zettel sonst, wenn's keine Genehmigung ist?