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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Luca32l
Hauptthema:
Hallo liebe Community, ich weiß das gehört nicht hier rein, aber vlt bekomme ich von euch Hilfe, bzw einen Tipp.


Habe am 18.5.2016 ein Gebrauchten Bmw 335i mit 101.000 km gekauft für 21.500€. Der Händler gab keine Gewährleistung sonder eine Garantie über eine Gebrauchtwagenversicherung , die 100% Lohnkosten und 40% Materialkosten übernhemen werde. 1 Woche später ging die Motorkontrollleuchte an, Wen der Motor an und wieder aus gemacht wurde war der Fehler weg. Habe das KFZ zum Auslesen gebracht bei BMW und die meinten darauf hin man sollte es erstmal beobachten bevor man den Fehler sucht weil es alles mögliche sein kann.
Am Sonntag der 3.7 Hat das KFZ zum Pfeifen und zum Rasseln angefangen, darauf hin habe ich das Auto vorsichtig zum BMW Autohaus gefahren und den Schlüssel in den Nachttressor geschmissen, damit ich nicht noch länger mit den komischen Geräuschen Fahren muss ( wer weiß was kaputt ist ).
Festgestellt wurde das der Turbolader 1 defekt ist, und da das über die Versicherung lief, hat Bmw einen Kostenvoranschlag von 2000€ an die Versicherung geschickt, ich müsste 850 Euro zahlen weil die Versicherung ja schon 40 % übernimmt von den Materialkosten.

 Soweit so gut, einen neuen Turbo bestellt und abgewartet bis das KFZ fertig ist zum Abhohlen. Am Freitag den 8.7 rufte mich der Werkstattleiter an und sagt das ein größerer Schaden gesichtet wurde. Das Verdichtungsrad des defekten Turbolader war komplett abgeschabt. D.h. das viele kleine Metallspänen jetzt im Kompletten Motor verteilt sind.
Darauf hin bin ich zur Werkstatt gefahren und habe Bilder gemacht des erheblichen Schadens. Da ich nicht einsehe das ich diesen Schaden zahle habe ich den Händler angerufen und den Vorfall geschildert, er meinte das ich das Auto kaputt gefahren habe und er den Schaden nicht übernehmen werde. Jetz meine Frage, ist das überhaupt richtig das er keine Gewährleistung gegeben hat, und muss er die geben?
Bleibe ich jetzt auf den Schaden hocken?
mb100
Sofern er das Fahrzeug als Gewerblicher verkauft und Du als Privater gekauft hast, kann er die Gewährleistung nicht (vollständig) ausschließen.

Wenn er Dir allerdings nachweisen kann, dass Du den "Wagen kaputt gefahren hast" (bzw. dass der Wagen bzw. Turbolader bei Übergabe vollkommen in Ordnung war), ist es kein Gewährleistungsfall. Bei der Gewährleistung muss der Schaden ja schon bei Übergabe vorliegen. Der Knackpunkt ist die Beweislast: innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe muss der Händler nachweisen, dass der Wagen bei Übergabe dahingehend in Ordnung war, ab dem siebten Monat musst Du nachweisen, dass der Schaden bereits bei Übergabe vorlag.

Da die Geschichte ja im Bezug auf die zu erwartende Reparaturrechnung ein gewisses finanzielles Ausmaß annimmt, empfehl ich Dir die Rücksprache mit einem Anwalt, ggf. einem Automobilclub bzw. Deiner Verkehrsrechtsschutzversicherung (soweit vorhanden).
Performances
Wenn er von einem gewerblichen Anbieter verkauft (also durch das Unternehmen), dann hast du IMMER eine gesetzliche Gewährleistung (die bei Gebrauchtwagen, durch explizite Nennung) auf ein Jahr verkürzt werden KANN.
Dass kann der Händler nur (und wird gerne bei Gebrauchtwagen (durch die bekannten Fähnchen- und Kiesbetthändler so gemacht)) umgehen, indem er den Wagen z.B. an andere Händler verkauft (Export...), oder als im Auftrag (denn da kommt der Vertrag ja zwischen dir und dem Verkäufer idR. dann eine Privatperson zustande).
Mit der Prämisse, dass du Privatperson bist.
Garantie ist freiwillig. 

Für den Rest, dafür gibt es Fachanwälte.

 Edit: mb100, wie wird dass eig. "gezählt" mit den Tagen (bis zu Beweislastumkehr)?
Nach Tagen, oder vollen Monaten?
Falls Tage, mit durchschnittlich 30 Tagen oder jeder Monat explizit für sich?
Da du ja schreibst, ab dem sieben Monat ... heißt also, einschließlich dem "sechsten Monat" oder ab dem "sechsten Monat"?

Edit 2: Achja, es heißt Gewährleistung (von gewähren), nicht von den Gewehren ^^.

Bearbeitet von: Performances am 12.07.2016 um 12:25:58
mb100
 


 Edit: mb100, wie wird dass eig. "gezählt" mit den Tagen (bis zu Beweislastumkehr)?
Nach Tagen, oder vollen Monaten?
Falls Tage, mit durchschnittlich 30 Tagen oder jeder Monat explizit für sich?
Da du ja schreibst, ab dem sieben Monat ... heißt also, einschließlich dem "sechsten Monat" oder ab dem "sechsten Monat"?
(Zitat von: Performances)


 
Fristberechnung macht eigentlich meine Sekretärin ( ;-) ) bzw. der Computer...

Ernsthaft - und ich muss auch zugeben, dass die Berechnung von Fristen nicht wirklich zu meinen Lieblings-Beschäftigungen gehört. Bin da unlängst mal ein wenig auf die Schn... gefallen. Sachverhalt war der, dass der Kunde einen Alg-I-Anspruch von noch 29 Tagen hatte, endend Ende Februar. Allerdings hat der Alg-Monat ja immer 30 Tage - und somit hat er für Februar auch nicht das komplette Alg bekommen, sondern nur 29/30. Beruhigend war für mich, dass mein (älterer) Kollege dieses Problem auch nicht gesehen hat. 

Zu Deiner Frage: 
Ich zähl - wenn überhaupt - bei 476er Fristen - die nach 187 und 188 BGB berechnet werden - immer folgendermaßen:

Gefahrübergang (also Übergabe des Fahrzeugs) ist maßgeblich für die Frist
Fristbeginn: nächster Tag
und dann sechs Monate später - und zwar so, wie die Monate auch tatsächlich laufen. Also Monate mit 31 Tagen werden mit 31 Tagen gerechnet, Monate mit 30 Tagen werden mit 30 Tagen gerechnet und der Februar so, wie er grad aussieht.
Der sechste Monat wird natürlich mitgezählt. Im Gesetz steht "zeigt sich innerhalb von sechs Monaten...". 
Fristende ist immer der Ablauf des vorherigen Tages. 

Beispiele:
- wird der Wagen am 4.4. übergeben, beginnt die Frist am 5.4. und endet dann am 4.10.
- wird der Wagen am 31.3. übergeben, beginnt die Frist am 1.4. und endet am 30.9. (da Ende des Monats - und den 31.9. gibts nicht)
- allerdings: wird der Wagen am 27.2. übergeben (ich unterstelle: kein Schaltjahr), beginnt die Frist am 28.2. und endet auch am 28.8. - und nicht am 31.8. 

Aber üblicherweise hat man dafür wirklich Computerprogramme oder Websites, die einem nicht nur die Rechenarbeit abnehmen ("Judex non calculat"), sondern das Ganze auch für die Gegenseite nachvollziehbar und mit Quellenangabe usw. ausspucken. Z.B. hier
Performances
Danke für die Aufklärung, dann weis ich dass nun auch einmal.
Wissen, was das Programm macht sollte man im Endeffekt.
mb100
 

Danke für die Aufklärung, dann weis ich dass nun auch einmal.
Wissen, was das Programm macht sollte man im Endeffekt.
(Zitat von: Performances)


 
Das steht außer Frage... 
... und man sollte auch - zumindest so einigermaßen - wissen, was die Sekretärin macht. Denn im Endeffekt isses ja der eigene Kopf, den man hinhält, wenn was schiefgegangen ist, beispielsweise aufgrund einer Fehlbedienung des Programms / der Sekretärin. 
Nicore
Dieses ganze hin und her...

Ich sage jetzt mal, zu 99% wird er nun auf dem Schaden sitzen bleiben. Das erste Gespräch lief ja schon mal auf eines hinaus, der Händler streitet ab, schiebt dem Käufer die Schuld zu und Ende. Weitere vernünftige Gespräche wird es wohl nicht geben bzw. wird der Verkäufer sich nicht mehr äußern und schweigen, das Telefonat wegdrücken, die Mails unbeantwortet löschen... whatever.
Was kann man machen? Zur Polizei rennen und Anzeige wegen Betrugs machen. Somit zwingt man ihn, sich zumindest auf irgendeine Art zu äußern. Darin wird er wieder sagen "Der Käufer war grob fahrlässig und selber Schuld". Dann wird das Verfahren eingestellt da kein allgemeines Interesse besteht. Damit wird's dann jetzt zivilrechtlich und man trabt zum Anwalt der dann ein paar Briefchen schreibt und ihn hoffentlich mit guten Argumenten und ggf. einem Gutachten der BMW-Werkstatt, verpackt im gesetzlichen Kauderwelsch, mit der Androhung einer Klage weich zu machen und auf Kostenübernahme zu drängen. Er nimmt sich dann ggf. ebenfalls einen Anwalt und lässt zurückargumentieren. Evtl. verläuft das ganze danach im Sande oder man hat es dann nach gut einem Jahr bis zu einer Verhandlung geschafft wo der Ausgang dann offen ist... hoffentlich hat man bis dahin nicht zu viel Geld verbrannt oder eine gute Rechtschutz... sonst hätte man den Schaden auch gleich selber zahlen können.

Good luck!
Luca32l
Danke schonmal für die hilfreichen Nachrichten.
Er meinte auch noch das der Turbolader zu einem Verschleißteil gehört, was natürlich kein´s ist, sondern auf die Lebensdauer des Motor´s ausgelegt ist,
und wie gesagt, das auch nicht zahlen will.
 
mb100
 


Was kann man machen? Zur Polizei rennen und Anzeige wegen Betrugs machen. Somit zwingt man ihn, sich zumindest auf irgendeine Art zu äußern. Darin wird er wieder sagen "Der Käufer war grob fahrlässig und selber Schuld". Dann wird das Verfahren eingestellt da kein allgemeines Interesse besteht. Damit wird's dann jetzt zivilrechtlich 
(Zitat von: Nicore)


 
Es war schon immer zivilrechtlich. Bzw. ist bis jetzt ausschließlich zivilrechtlich. 
Solche Geschichten in eine strafrechtliche Ecke zu drängen ist wie dem Aschenputtel einen Job bei den Drei Fragezeichen aufzudrängen. Oder in den Skiurlaub nach Dubai zu fahren. Oder einen Ferrari für "Kinder-zur-Schule-und-Wochenendeinkauf-bei-Aldi" anzuschaffen. Es ist zwar möglich, aber vorliegend bzw. derzeit idiotisch.
Aus der Betrugsanzeige komm ich als Verkäufer übrigens ganz leicht raus, indem ich sag: "Ich wusste nix von dem Mangel". Bzw. kann die StA dem Verkäufer hundertpro nicht nachweisen, dass er vom Mangel wusste. Davon abgesehen kommts bei der Sachmangelhaftung (wie die Gewährleistung seit kurzem, also seit ca. 25 Jahren, heißt) eben genau auf diese Kenntnis vom Mangel nicht an. 


Er meinte auch noch das der Turbolader zu einem Verschleißteil gehört, was natürlich kein´s ist, sondern auf die Lebensdauer des Motor´s ausgelegt ist,
(Zitat von: Luca32l)


 
Jein
Der BGH hatte schon mal einen Fall mit einem defekten Turbolader zu entscheiden, und hatte damals einen verschleißbedingten Defekt bejaht - mit Hinweis auf das Alter (neun Jahre) und die Laufleistung (190.000 km).

Ich weiß, Dein Wagen ist jünger. Dennoch würd ich an Deiner Stelle mich auch darauf einstellen, dass die (anwaltlich vertretene) Gegenseite mit dem Argument "Verschleißteil" kommt - und damit durchkommt, wenn Du nicht entsprechend Gegenargumente vorbringst. Deswegen auch mein Tipp im Bezug auf "Anwalt", Rechtsschutzversicherung" und "Auto-Club"
Denn auf ein Verschleißteil gibts ja dann eine Nacherfüllung im Rahmen der Sachmangelhaftung, wenn eben gerade kein natürlicher Verschleiß vorliegt. Soll heißen: die Gegenseite (der Verkäufer) muss nachweisen, dass es sich beim fraglichen Turbolader um ein Verschleißteil handelt (a) und normaler Verschleiß vorliegt (b).

Um bei der Orthographie zu bleiben: lass bitte auch die Deppenapostrophe weg. 

Bearbeitet von: mb100 am 12.07.2016 um 16:13:31
DiscoStue
Hallo,

Also es wurde noch nicht erwähnt  ob der Wagen im Kundenauftrag verkauft wurde. Außerdem ist es wohl auch Mode geworden, das Händler
Im nachhinein ein mängelprotokoll aus dem Ärmel zaubern, welches den Kunden beim unterschreiben des Kaufvertrages untergeschoben wurde.
Ein weiteres Schlupfloch sehe ich in der Vorgehensweise des TE. Dieser hätte erstmal Rücksprache mit dem Händler halten müssen, wo und wer den Wagen repariert. Denn der Händler hat ja das recht selbst  nachzubessern, und durch dieses vorgehen wurde er ja quasi übergangen, und kann sagen das er selbst reparieren wollte, oder einen Partner beauftragten würde.

Gruß
Alex
  

Bearbeitet von: DiscoStue am 13.07.2016 um 12:23:51
Luca32l
Also das Fahrzeug war kein Kundenauftrag, sondern dem Händler sein Fahrzeug.
Der kauft seine Autos auf Auktionen, Fahrzeug ist Deutsch und hatte nur 2 Vorbesitzer.
Also der von der Werkstatt meinte sowas ist zu 100% kein normaler Verschleiß, und kommt nicht von 4 Wochen fahren. Jetzt kommt ein Gutachter ins Spiel.
mb100
 

Also es wurde noch nicht erwähnt  ob der Wagen im Kundenauftrag verkauft wurde.
(Zitat von: DiscoStue)


 
Der Punkt ist sicher richtig und wichtig. Deswegen haben sowohl Performances als auch ich geschrieben: "Sofern der Wagen von einem Gewerblichen verkauft wurde...".
Allerdings: dass ein im Kundenauftrag bzw. von privat verkaufter Wagen mit Gebrauchtwagengarantie verkauft wird, ist mir persönlich noch nie untergekommen. Denn Gebrauchtwagengarantien sind ja so quasi mehr oder weniger auch eine Möglichkeit, die Sachmangelhaftung zu umgehen - indem man die Verpflichtung einem anderen überträgt und dem Kunden gegenüber betont, dass er "nicht nur" Gewährleistung, sondern "sogar Garantie" hat. Ein juristischer Euphemismus quasi.



Ein weiteres Schlupfloch sehe ich in der Vorgehensweise des TE. Dieser hätte erstmal Rücksprache mit dem Händler halten müssen, wo und wer den Wagen repariert. Denn der Händler hat ja das recht selbst  nachzubessern, und durch dieses vorgehen wurde er ja quasi übergangen, und kann sagen das er selbst reparieren wollte, oder einen Partner beauftragten würde.

(Zitat von: DiscoStue)



Es ist sicher richtig, dass das Vorgehen des TE hier ungeschickt war. Allerdings hab ich es so verstanden, dass
a) der Verkäufer kontaktiert wurde - wegen der Garantieleistung bzw. der Übernahme der Reparatur durch die Garantieversicherung
b) an dem Wagen bis jetzt noch nicht großartig was repariert wurde, sondern nur viel festgestellt wurde. Also festgestellt wurde: zum einen Turbo kaputt und zum zweiten angehender Motorschaden oder so - keine Ahnung, wie man das mit den Spänen im Motor technisch nennt. Bin schließlich kein Techniker.

Aber Du hast recht: da hätte man genauer nachfragen können. Wenngleich wir hier natürlich auch keine Beratung machen, sondern allenfalls Stupse geben. Und hier haben sowohl Performances als auch ich ja auch schon gesagt, dass der Gang zum RA mehr als nur empfehlend ist.
Die Krux an der Geschichte ist: je mehr ich nachfrage, desto stärker grenze ich den Sachverhalt ein und konkretisiere ihn. Und dann gehts schon sehr weg von der allgemeinen Auskunft und hin zur Rechtsberatung, die ja - wie allgemein bekannt - nicht ganz so legal ist.
Luca32l
Also Punkt A und Punkt B hast du völlig richtig interpretiert.