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T H E M A     R Ü C K B L I C K
weisleb1
Hauptthema:
Hallo, ich habe am 29.04.2015 einen BMW 352i in Duisburg bei einem BMW Händler erworben.
Der Wagen hat mich noch ganze 17.000 Euro gekostet mit neuem ASU und TÜV und einem Jahr Gebrauchtwagengarantie.
Der Wagen hatte am Kaufdatum 100.178 Km auf der Uhr.

Etwa vier Monate nach dem Erwerb tauchte das erstmal die "Fehlermeldung mit dem Verweis Leistungsabfall bitte mäßig fahren" auf.

Darauf hin rief ich bei dem BMW Händler an.

Dort wurde mir gesagt ich müsse nach Duisburg kommen und dieses ging nicht in Wetzlar bei einem anderen BMW Händler.
Ich solle das Auto hochbringen und könnte dann einen Leihwagen für 50 Euro am Tag bekommen. Da der Wagen ca. eine Woche in Duisburg bleiben müsse.
Da ich aber nicht eingesehen habe für einen Leihwagen zu zahlen und ca. 250 Kilometer bis nach Duisburg zu fahren, obwohl noch keine 3 kilometer von mir ein großer BMW Händler ist, gab es etwas Diskussionen.

Leider habe ich dieses nicht schriftlich.

Dieses hin und her ging bis vor ca. 3 Wochen, da auf einmal durfte ich nach Wetzlar zum BMW Händler.

Dieser hatte nun zur folge das alle Injektoren defekt waren. Diese sind nun gemacht worden und ich soll 60% der Kosten tragen.

Kaum eine Woche das Auto aus der werkstatt geholt und schon leuchtete die Anzeige wieder auf "Fehlermeldung mit dem Verweis Leistungsabfall bitte mäßig fahren ".

ich wieder zum BMW Händler und nun bekomme ich gesagt das es ein kapitaler Motorfehler wäre.  Steuerkette oder so.

Was kann ich nun machen ?

Stafanzeige gegen den Verkäufer stellen ?

Habe nun nach etwas langem hin und her endlich das Fehlerprotokoll bekommen.

Wer kann dieses auslesen?

Kann ich damit den Fehlern auch ein Datum des Fehlers zuführen ?

Danke und Gruß

Jens


 
joecrashE36
Gewährleistung auf die 2. Injektoren. 2 mal darf die Werkstatt nachbessern
Gebrauchtwagengarantie ? Diese deckt solche "Schäden" ab, sofern sie nicht ausgeschlossen wurden.
Strafanzeige ? Damit machst Dich nur lächerlich.
weisleb1
Es sind alle injektoren gewechselt worden.
Wie kann ich denn ein fehlerprotokoll gelesen werden. Habe ich ausgedruckt vor mir liegen. Kann ich dort auch sehen wann der fehler aufgetreten ist
beermo
Hättest du damals beim 1. mal nur von deiner Sachmangelhaftung Gebrauch gemacht .. :/
So muss dir in den ersten 6 Monaten ab Kauf der Händler nachweisen, dass der besagte Fehler nicht vorher schon in irgendeiner Form vorhanden war.
Dies kann er aber meistens nicht & du wärst theoretisch aus dem Schneider.

Jetzt ist es so, das DU in den anderen 6 Monaten dem Händler nachweisen musst, dass der Mangel vorher schon war.

Tante edit sagt:
Hab ganz überlesen das du eine Gebrauchtwagengarantie hast. Sag doch mal beim wem& welche Konditionen.
Weil eigentlich ist soetwas abgedeckt!

Desweiteren war nun eine 3. Hand an dem Wagen, obwohl der Händler 3 Maliges Nachbesserungsrecht hat, was Probleme geben könnte. Es sei denn der Händler hat sein Recht an deine BMW Werkstatt in Wetzlar abgegeben.

Kannst du ein Fehlerprotokoll mal einstellen?
Sicher das nicht einer der "neuen" Injektoren was damit zu tun hat?
Ich würde auch jetzt ersatzansprüche gegen die 2. Werkstatt stellen

Meld dich doch gerne mal per PN

Bearbeitet von: beermo am 26.04.2016 um 18:53:23
weisleb1
Bin neu hier, wie geht das mit pn
weisleb1
Wer kann mir einen rechtsanwalt empfehlen?
Habe nun die bestätigung von bmw, das ein paar tage vor dem kauf mein bmw servicefälle gehabt hatte. Aber das autohaus verneint dieses weiterhin. Obwohl ich dieses direkt von bmw münchen bestätigt bekommen habe. Das autohaus reagiert nun nicht mal mehr auf anfragen bezüglich der fehlerprotokolle.

Gruß jens