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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Rebnima
Hauptthema:
Hallo zusammen,
Wohne im Süden und habe einen schönen e46 330ci hinter Zürich gefunden ,
Die Frage ist jetzt ob ich mir das auto mit einer roten Nummer überführen darf oder wie ich das jetzt am besten rüber bekomm, mit dem Anhänger ist leider nicht möglich da keiner von meinen Verwandten oder Kollegen einen hängerführerschein haben.
Danke im Vorraus 😊
Old Men
Rote Nummern sind außerhalb der BRD nicht erlaubt. Du brauchst ein Zollkennzeichen. Dieses bekommst du auf deiner Zulassungsstelle.
Rebnima
Super, danke 👍🏽
Performances
Die Ausfuhrkennzeichen sind doch auch rot (am Rand)?
Die komplette rote Nummer ist für Händler und Werkstätten ...

Edit: Da du den Wagen aus der Schweiz importieren möchtest, weis ich allerdings nicht wie es da aussieht ... 
Evtl. mit dem Verkäufer so ausmachen, dass er damit bis über die Grenze bringt und du dann deine roten Nummern draufschnallst?
 

Bearbeitet von: Performances am 05.03.2016 um 00:21:38
Rebnima
Das weiß ich nicht hätte eben so ein Händlerkennzeichen bekommen
Performances
Wer gibt denn da seine roten Nummern raus ?
Ist ja nicht so, dass es verboten ist !
Rebnima
Von wem ist ja nicht von Bedeutung, hätte einfach die Möglichkeit...
Das Auto wurde heute abgemeldet, dh. Er kann auch nichtmehr über die Grenze fahren
Performances
War auch eher rhetorisch.
Du solltest ihn nur evtl. (falls der bzw. die Gute es vergessen hat) darauf hinweisen, dass er bzw. sie ganz schöne Probleme bei solchen Aktionen bekommen kann (weg ist es dann oft auch und nur mehr mit starken Auflagen zu bekommen), dazu muss noch nicht einmal etwas passieren (Schadensfall). 

Deine Frage ist hier beantwortet:
http://www.gutefrage.net/frage/welches-kennzeichen-fuer-autoimport-aus-der-schweiz
Rebnima
Wenn ich angehalten werde dann überführ ich das Fahrzeug ja gerade für den Händler... Also alles im groben "legitim"
Lookatmyshoes
Da das Auto ja nicht in der EU zugelassen ist muss man doch steuern zahlen oder nicht ?
Rebnima
Ja, das weiß ich...
Ging nur um die überführung
cxm
Hi,

was ist bei Dir die "rote Nummer"?
06er Händlerkennzeichen, 07er Oldtimer-Kennzeichen oder das (nicht mehr rote) Kurzzeitkennzeichen?

- Händlerkennzeichen: nicht im Ausland erlaubt
- 07er Oldtimer Kennzeichen: Auto muss 30 Jahre alt sein
- Kurzzeitkennzeichen: Auto muss gültigen TÜV haben, eigentlich im Ausland nicht gültig, wird aber toleriert 

Da das Fahrzeug wohl schon in der Schweiz abgemeldet ist, bleibt bei Überführung auf eigener Achse nur ein schweizer Ausfuhrkennzeichen.
Du solltest genügend Bar- oder Plastikgeld mitnehmen, der Zoll wird evtl. schon an der Grenze fällig...

Ciao - Carsten
Autofan Dieter
 

Hi,

was ist bei Dir die "rote Nummer"?
06er Händlerkennzeichen, 07er Oldtimer-Kennzeichen oder das (nicht mehr rote) Kurzzeitkennzeichen?

- Händlerkennzeichen: nicht im Ausland erlaubt
- 07er Oldtimer Kennzeichen: Auto muss 30 Jahre alt sein
- Kurzzeitkennzeichen: Auto muss gültigen TÜV haben, eigentlich im Ausland nicht gültig, wird aber toleriert 

Da das Fahrzeug wohl schon in der Schweiz abgemeldet ist, bleibt bei Überführung auf eigener Achse nur ein schweizer Ausfuhrkennzeichen.
Du solltest genügend Bar- oder Plastikgeld mitnehmen, der Zoll wird evtl. schon an der Grenze fällig...

Ciao - Carsten
(Zitat von: cxm)


  Ja, so ist es richtig, bis zur deutschen Grenze ein Schweizer Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen (wobei mir unbekannt ist, ob das auch an Ausländer vergeben wird, eventuell muss das noch der vorherige Besitzer auf seinen Namen anmelden, das weiß ich nicht), an der Grenze die fälligen Einfuhrabgaben bezahlen (Einfuhrumsatzsteuer plus eventuelle Zollsätze), sodann steht man aber da ohne Nummernschild, denn die deutschen Kurzzeitkennzeichen werden nur ausgegeben, wenn das Auto noch deutschen TÜV hat, was bei einem im Ausland gekauften Auto unmöglich ist, also bleibt nur eine echte rote Händlernummer, die man dann an der Grenze draufmachen kann, nachdem man die notwendigen Abgaben bezahlt hatte.

Da so eine Auto-Einfuhr an den Grenzen zwar an sich nichts ungewöhnliches ist, allerdings wenn das ein Privatmann mit dem einzuführenden Auto auf eigener Achse macht, dann doch wieder, empfiehlt sich die vorherige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Zollstelle, um die Details abzuklären und auch, damit das dann schneller geht, die Beamten können sich dann darauf vorbereiten und haben schon alles Notwendige beisammen.

Mal ganz ehrlich: Der Aufwand lohnt doch nicht, hat man alle Kosten beisammen, die solch eine private Einfuhr kostet (einschließlich einiger Urlaubstage, mindestens 19% Einfuhrumsatzsteuer plus eventueller Zollgebühren plus Kosten für die Erstellung eines deutschen Kfz.-Briefes plus TÜV-Gutachten, das dazu notwendig ist plus TÜV-Untersuchung plus eventueller Bestätigungsschreiben des Herstellers, das genau DIESES Fahrzeug den europäischen Bestimmungen 08/15 entspricht -Schweiz gehört NICHT zur EU!-), wenn man ferner den ganzen Ärger mit einrechnet, den man da hat, angefangen von der dummen Kennzeichenregelung bis hin zum fertigen TÜV, dann lohnt sich sowas doch erst, wenn das Auto des Interesses mindestens 35% billiger wäre als ein vergleichbares hier in Deutschland angebotenes.

Dass die Schweizer ihre Autos SO billig verramschen, kann ich mir kaum vorstellen.


Das einfachste wäre, das Auto auf einem Anhänger zu transportieren, das wäre alles in allem viel billiger, weil zeitsparender als diese Kennzeichengeschichte, am allereinfachsten wäre es, wenn man den Import von einem damit erfahrenen Unternehmen durchführen ließe, aber dann hat man auch letztlich wieder einen vergleichbaren Endpreis eines in Deutschland angebotenen Autos.

Macht also trotz eines attraktiven Angebotspreises keinen Sinn, ein Auto im nicht-EU-Ausland zu kaufen.


Autofan Dieter

Bearbeitet von: Autofan Dieter am 06.03.2016 um 11:04:43
Performances

was ist bei Dir die "rote Nummer"?
06er Händlerkennzeichen, 07er Oldtimer-Kennzeichen oder das (nicht mehr rote) Kurzzeitkennzeichen?

Falls du mich gemeint hast, dann war das 06er gemeint.
Waren die KzKz nicht (bzw. sind) am Rand gelb?
Rot waren zumindest damals die Ausfuhrkennzeichen , am Rand.

 Ja, so ist es richtig, bis zur deutschen Grenze ein Schweizer Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen (wobei mir unbekannt ist, ob das auch an Ausländer vergeben wird,

Genau dafür sind doch die Ausfuhrkennzeichen da, die werden auch an die "Ausländer" vergeben. 
Für genauere Informationen musst du aber im jeweiligen Kanton schauen, da der seine eigenen Auflagen hat.

sodann steht man aber da ohne Nummernschild, denn die deutschen Kurzzeitkennzeichen werden nur ausgegeben, wenn das Auto noch deutschen TÜV hat, was bei einem im Ausland gekauften Auto unmöglich ist, also bleibt nur eine echte rote Händlernummer, die man dann an der Grenze draufmachen kann, nachdem man die notwendigen Abgaben bezahlt hatte.

Für was? Das Ausfuhrkennzeichen ist auch bei uns "gültig".
Das Teil heißt nicht umsonst Ausfuhrkennzeichen und ist genau dafür gedacht, nicht zu verwechseln mit dem KzKz, was etwas anderes ist. 
Problem ist eher, dass er für das Ausfuhrkennzeichen ebenfalls eine gültige TÜV-Bescheinigung (bzw. das Schweizerpardon) benötigt. 

Das mit dem KzKz ist rein theo. nicht erlaubt und wenn man Pech hat gibts dann dafür auch noch eine Geldstrafe, die in der Schweiz bekanntermaßen üppig ausfallen können.