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T H E M A     R Ü C K B L I C K
D4ngrs
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 13.01.2016 um 10:55:38 aus dem Forum "1er BMW - E81 / E82 / E87 / E88" in dieses Forum verschoben.

Hallo liebes Syndikat.

Auf Motortalk habe ich das Thema schon lang und breit diskutiert: 
http://www.motor-talk.de/forum/kulanz-garantie-gewaehrleistung-was-auch-immer-e87-bj-09-t5453597.html?page=2#post45879546

Es geht darum, dass ich mir im Mai 2015 meinen 1er gekauft habe, welcher dann auch nach 2 Monaten im Eimer war. Zuerst wurden diverse Teile repariert, danach kam der Schock: Motorschaden. Glücklicherweise hat BMW den Austauschmotor aus Kulanz übernommen.

Nun will meine Werkstatt von mir weiterhin die ca. 1000€ an Reparaturkosten, die noch vor dem Austauschmotor anfielen. Meine Meinung dazu ist allerdings:
- Die Teile, die "repariert" wurden, sind gar nicht mehr vorhanden. Also zumindest nicht bei mir. Die hab ich weder daheim liegen, noch sind sie in meinem Auto verbaut (Austauschmotor!)
- Die Reparatur war meines Erachtens unnötig, da der Motorschaden meiner Meinung nach schon vorher vorhanden war. Nur hat die Werkstatt wohl nicht richtig geschaut und drauf los repariert. Ich bin ja der Depp, der zahlt.

Genauere Informationen findet ihr unter dem Link von Motortalk. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich damit umgehen soll. MUSS ich das Geld bezahlen? Ich hatte ja Gebrauchtwagengarantie plus Gewährleistung. Händler ist zwar kein BMW-Autohaus, aber ein "offenes" Autohaus, was verschiedene Neu- und Gebrauchtwagen verkauft.

Falls ihr Fragen habt, stellt sie ruhig. Ich bin über jede Hilfe dankbar!

LG, D4ngrs

Bearbeitet von: D4ngrs am 12.01.2016 um 16:21:18

Bearbeitet von: angry81 am 13.01.2016 um 10:55:38
Bikelive
Ich habe mir deinen Link jetzt nicht angeschaut. Aber egal was dir auf Motortalk gesagt wurde, das wird dir hier auch passieren. Jeder wei ein wenig aber nichts genaues. Nimm dir einen Anwalt, der genau weiß, wie man dagegen angehen kann.
D4ngrs
Den Post habe ich auch erst heute aktualisiert dort. Konnte damals noch nichts genaues sagen, da das Auto zu dem Zeitpunkt noch in der Werkstatt war. Bis jetzt, auf das "aktuelle" Problem vonwegen Austauschmotor und unnötige Teile trotzdem bezahlen, gibts noch keine wirkliche Antwort. Deswegen dachte ich, ich frag hier mal nach. Es gibt immer Leute, die z. B. auf Motortalk unterwegs sind, und mehr Ahnung haben. Gleichzeitig kann es aber auch sein, dass hier jemand dabei ist, der mehr Ahnung von dem allen hat - der dann aber auch nicht auf Motortalk unterwegs ist. Verstehst du, was ich meine?

Anwalt ist so ne Sache, ich habe keinen Rechtsschutz. Ich war die ganze Zeit der Meinung, dass ich bei meinem Vater "dabei" bin, nur das war weit gefehlt. Wenn der Anwalt mir sagt, ich müsse das ganze Bezahlen, ist das Problem, dass ich dann den Anwalt UND die Teile zahlen muss. Auch eventuelle Gerichtskosten müsste ich dann übernehmen, wenn das ganze nicht für mich entschieden wird.

Ich hoffe, mein "kleines" Problem ist nun etwas ersichtlicher.
thbo0508
Hattest Du den Wagen privat oder vom Händler gekauft?
KTMschnee
hast du dich schon an die ?kostenlose? schlichtungsstelle gewendet so wie es der user kawaheizer bei motor talk vorgeschlagen hat?
Heckpropeller
Ich lese mir jetzt nicht 4 Seiten Motortalk durch.
Würde dir helfen. Aber ein Beitrag sollte alle Fakten enthalten.
Welche Teile hast du bezahlt bzw wurden in Rechnung gestellt ?

Welche Gebrauchtwagengarantie hast du?

Alle Fakten auf den Tisch. So das nach 6Beiträgen keine unerwarteten Sachverhalte auftauchen.
mb100
... und was genau hast Du bei den "früheren" Reparaturen in Auftrag gegeben?

Gewährleistung? Wie thbo schon schrieb: Verkauf von Unternehmen oder von privat? Hast Du als Privater gekauft oder als Unternehmer?
D4ngrs
 @ thbo0508: Händler. Ist ein Autohaus. Die genannte Werkstatt gehört zu dem Autohaus, quasi zusammen in einem Gebäude. Ich habe ihn als Privatperson gekauft.
 
@ mb100: Wie oben gesagt, ich als Privatperson bei einem Händler / "offizielles" Autohaus, verkauft Neu- und Gebrauchtwagen. 

@ KTMschnee: Ich muss ehrlich sagen, so oft wie ich mein Thema von oben nach unten durchgelesen habe, ist mit einzig und alleine dieser Beitrag nicht "aufgefallen" - werde ich vermutlich morgen nach der Arbeit mal schauen, wo ich mich da melden kann.

@ Heckpropeller: Fakten kann ich dir zu genüge geben.
Zunächst: Bisher habe ich noch keine Teile bezahlt. Alle Teile bzw. Reparaturen vom ersten Werkstattbesuch wurden in Rechnung gestellt, diese wären unter anderem: 
  • neue Einspritzventile (Die vom Diesel, die sind angeblich stabiler)
  • neue Ventilführungen
  • Zylinderkopf wurde rundum erneuert
  • neue Kopfdichtung
  • neue Zündkerzen etc.


Auszug:
Problem war: Ein Ventil abgebrochen, die anderen waren kurz davor.Durch das eine abgebrochene Ventil ist  die "halbe Zündkerze" verschwunden - vermutlich verbrannt.


Andere Daten wären: Gekauft habe ich das Auto am 28. Mai 2015. Zum Zeitpunkt des Auftretens hatte ich das Auto etwa 3 Monate in meinem Besitz, also am 31. August - mein erster Arbeitstag nach dem Urlaub - ging das ganze los.

Problem aktuell ist, ich bin auf Arbeit und habe die Rechnung nicht eins zu eins im Kopf. Da ich vermutlich erst gegen 22 Uhr zu Hause bin, kann ich ca. um die Uhrzeit auf die Schraube genau nennen, was ich bezahlen soll.  

Naja, auf alle Fälle, nachdem diese Reparatur zwar meinen Leistungsabfall und die Blinkende Motorkontrollleuchte behoben hat, kam aber auch das auf Motortalk beschriebene "rasseln".

Auszug: 
Habe das Auto genau vor einer Woche abgeholt. Gestern ist mir ein komisches Rasseln, klackern, was auch immer, beim Gasgeben ab 2000 U/m aufgefallen. Werkstatt -> Probefahrt. Mechaniker meinte "So fährst du nicht heim, kriegst nen Leihwagen". Meine Werkstatt, wo ich das Auto gekauft habe, ist heute direkt zum BMW-Händler gefahren, damit die sich das angucken (evtl. kennen die das ja schon un wissen was los ist).

Diagnose: Steuerkette. Kosten: Bis jetzt 400€ Material.

Hier war schon der erste Problempunkt, aber ab hier wurde mir schon versichert, dass keine weiteren Kosten auf mich zukommen werden (abgesehen von der ersten Reparatur eben): Es sollte die Steuerkette ausgetauscht werden, da sich diese um 2 cm gedehnt hat. Der Geschäftsführer (von Autohaus UND Werkstatt) hat allerdings nur die Kettenspanner ausgetauscht. Danach, da durch die Spanner keine "Besserung" eingetreten ist, wurde erst die Steuerkette selbst ausgetauscht. Als dadurch aber auch keine Besserung eingetreten ist, wollten sie die Ölpumpe austauschen. Scheinbar beim Einbau haben sie den Motor "von unten" gecheckt, woraufhin ihnen gebrochene Pleullager aufgefallen waren. Ab dem Zeitpunkt kamen dann die Kulanzverhandlungen zwischen BMW und meiner Werkstatt und schließlich der Einbau eines Austauschmotors.   

Die Frage zur Gebrauchtwagengarantie kann ich dir leider nicht beantworten. Gibt es da unterschiedliche? Selbst wenn ich google, finde ich nur "die Gebrauchtwagengarantie" - also nichts spezifisches. Ich würde sagen, eine stinknormale Gebrauchtwagengarantie, die man eben bei einem Händler / einem Autohaus bekommt, wenn man dort einen Gebrauchtwagen kauft.

Ein weiteres, großes Problem ist vermutlich, dass ich mich - ohne bis jetzt etwas zu bezahlen - eine Ratenzahlung vereinbart habe. Allerdings habe ich die Vereinbarung unterschrieben, während meine Mutter die Vertragsinhaberin - also die Käuferin und sozusagen "Besitzerin" des Wagens - ist. Ich fahre und bezahle das Auto nur... Aber generell dürfte das ja nicht ganz so schlimm sein, wenn der Händler sowieso keinen Anspruch auf die 1056€ hat. Aber genau das ist die Frage. 
Grobe Zusammenfassung des ganzen Sachverhalts. Weitere Fragen einfach stellen. 


Bearbeitet von: D4ngrs am 13.01.2016 um 12:28:04
mb100
 


Die Frage zur Gebrauchtwagengarantie kann ich dir leider nicht beantworten. Gibt es da unterschiedliche? Selbst wenn ich google, finde ich nur "die Gebrauchtwagengarantie" - also nichts spezifisches. Ich würde sagen, eine stinknormale Gebrauchtwagengarantie, die man eben bei einem Händler / einem Autohaus bekommt, wenn man dort einen Gebrauchtwagen kauft.

Ein weiteres, großes Problem ist vermutlich, dass ich mich - ohne bis jetzt etwas zu bezahlen - eine Ratenzahlung vereinbart habe. Allerdings habe ich die Vereinbarung unterschrieben, während meine Mutter die Vertragsinhaberin - also die Käuferin und sozusagen "Besitzerin" des Wagens - ist. Ich fahre und bezahle das Auto nur... Aber generell dürfte das ja nicht ganz so schlimm sein, wenn der Händler sowieso keinen Anspruch auf die 1056€ hat. Aber genau das ist die Frage. 
Grobe Zusammenfassung des ganzen Sachverhalts. Weitere Fragen einfach stellen. 


Bearbeitet von: D4ngrs am 13.01.2016 um 12:28:04
(Zitat von: D4ngrs)


 
... und damit ist Deine Mutter, wenn sie Käuferin ist, (wohl) Eigentümerin des Wagens - und Du Besitzer. Es sei denn, sie hat Dir die Karre schon wieder verkauft. Dann bist Du Eigentümer und Besitzer und Deine Mutter gar nix.
(aber lassen wir diese juristische Spitzfindigkeit mal außen vor - und auch die Frage, wie Ihr das familienintern regelt)

Die Fragen, die ich mir grad stell:

- Warum Kulanz?
- Warum Gebrauchtwagengarantie? 

- Warum nicht Gewährleistung, aka Sachmangelhaftung?
Wurde da was geprüft? Was vom Autohaus dazu gesagt?

Ich würd da zunächst ansetzen und prüfen lassen, ob die Steuerkettenproblematik eine des normalen Verschleißes ist. Ob es irgendwelche Ausschlüsse im Vertrag gibt. Ob die Ausschlüsse wirksam sind. Also ob es ein Fall der Sachmangelhaftung ist. Aber da geht über die Distanz, also übers Forum nicht. Weil dazu bräuchte ich zunächst mal den ganzen Schriftverkehr seit Angucken des Wagens im Showroom bis vor zehn Sekunden. 
(Und komm jetzt bitte net auf die Idee, mir den Kram zusenden zu wollen. Ich schlag also als konkrete Maßnahme auch die Schlichtungsstelle, ggf. den ADAC, AVD oder eine ähnliche Vereinigung vor...)

Bearbeitet von: mb100 am 13.01.2016 um 12:48:57
Heckpropeller
Für die Werkstatt ist es sicher ärgerlich, aber nicht dein Problem.
Ein ganz klarer Fall von Sachmängelhaftung.
Deine Mutter legt schriftlich einen Widerspruch gegen die Forderung ein mit Verweis auf §437 BGB.
Ferner legst du Widerspruch gegen die vereinbarte Ratenzahlung ein mit Verweis auf die Unrechtmäßige Forderung des Autohaus.
Mehr würde ich gar nicht tun und mehr Zutun deinerseits oder deiner Mutter auch nicht notwendig.

mb100
 


Deine Mutter legt schriftlich einen Widerspruch gegen die Forderung ein mit Verweis auf §437 BGB.
(Zitat von: Heckpropeller)


 

Ich bin kein Fan davon, als Normal-Sterblicher (also als Nicht-Jurist) mit Paragraphen um sich zu schmeißen. Man vergisst ganz oft mal einen, kennt einen nicht, erwischt den Falschen, ...
Vorliegend würd ich neben dem 437 (und den korrekt zitieren, also § 437 Nr. 1 BGB) auch noch den § 439 Abs. 1, 1. Alt. und den § 434 Abs. 1 Nr. 2 mit-nennen. Aber bei solchen Dingen muss man eben immer damit rechnen, dass die Gegenseite einer nen Brief schreibt und ausführt, warum man auf dem juristischen Holzweg ist. Ob dem so ist oder nicht, sei mal dahingestellt. Und dann is die Heulerei wieder groß. 

Davon abgesehen: wer hat die Reparaturarbeiten in Auftrag gegeben: Du, D4ngrs oder die Mama?
Wenn Du das warst, dann halt ich es auch für vertretbar, dass die Mama was schreibt, nur wird dann das Autohaus auch zurückschreiben: "Ihr Sohn ist im Bezug auf die Reparaturarbeiten der Vertragspartner; was ham Sie damit zu tun?" 
Das is eben auch einer der Punkte, die man erst nach Durchsicht der Unterlagen entscheiden kann, wie man sie am elegantesten löst...
Heckpropeller
Fakt ist doch, dass die Forderung Unrechtmäßig ist.
Die Rechnung wird der Händler nie einklagen können.
Das ist schier unmöglich.
Sollte nicht unerwartet eine grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit dem Pkw oder ein anderes falsch dargestelltes Bild des TE auftauchen, dann ist keine Erfolgsaussicht seiten des Unternehmers zu erwarten.
Aber ich gehe davon aus, dass der TE alle wesentlichen Punkte genannt hat.
Und mit einem Widerspruch macht er zunächst überhaupt nichts falsch.
Das Unternehmen ist dann gefordert ihm das Gegenteil zu beweisen. Warum eben die Sachmängelhaftung hier nicht greifen sollte.

Das man das juristisch wie Kaugummi ausdehnen kann ist klar.
Aber selten ist ein Gewährleistungsfall so klar wie der vorliegende.
Eine Steuerkette bspw. zählt nicht als Verschleißteil.Das ist ganz klar ausgelegt.



Bearbeitet von: Heckpropeller am 13.01.2016 um 13:24:10
mb100
Ich könnt mir durchaus ein paar Möglichkeiten vorstellen, die hier einen Nachbesserungsanspruch im Rahmen der Sachmangelhaftung kippen. Zähl ich jetzt nicht auf. Und auch ich seh ganz grundsätzlich den Nachbesserungsanspruch als gegeben an. 

Aber ich muss vor allem auch an einen meiner ZPO-Dozenten denken, der mal gesagt hat: "Man kann jedes zivilrechtliche Verfahren schon aufgrund eines Fehlers in den Schriftsätzen oder aufgrund des eigenen Verhaltens vor Gericht verlieren." Und hab eben auch einige Male erlebt, wie Anwälte bei ersten "Schriftsätzen" ihrer Mandanten dann ihre liebe Müh und Not hatten, das, was die Mandanten in den Schriftsätzen verbockt hatten, wieder gerade zu biegen. Bzw. hatte auch selbst schon ein paar Mal das identische Vergnügen. Also das des Geradebiegens...
Heckpropeller
Deswegen die Empfehlung nicht mehr zu tun.
Widerspruch und gut.
Ich denke das ist am sichersten.
Sollte die Gegenseite sich mit anderen Sachverhalt melden, als hier angegebenen oder gar eine ganz andere Darstellung kommen, dann sollte man sich an eine der angegebenen Stellen melden, insofern der RA nicht in Frage kommt.
mb100
Wie gesagt: ich würd nix ohne Beratung tun. Auch keinen Widerspruch. 
Aber wie gesagt: gibt ja auch noch andere Möglichkeiten als Rechtsanwalt. Wurden hier ja auch schon (von mir) genannt.

Oder wie wärs mit nem Mediator? ;-)
D4ngrs
Um nochmal die letzten vier Antworten nach meinem letzten Beitrag in einem zu beantworten:

Direktmal vorweg an mb100: Schriftverkehr, den ich dir überhaupt er zusenden könnte, existiert nicht. Ich habe einzig und alleine einen Brief, und das ist die besagte Rechnung. Um den Eigentümersachverhalt zu klären, lagst du gar nicht so falsch - abgesehen von dem weiterverkaufen. Rein Theoretisch bezahlt meine Mutter alles. Ich gebe ihr eben nur privat das Geld zurück. Sagen wir z. B. "ich" bezahle 400€ im Monat, dann bezahlt sie diese 400€ und danach gebe ich ihr 100€ die Woche zurück. Aber das tut ja nichts zur Sache, denn faktisch gesehen geht alles über meine Mutter. 

Warum Kulanz? Laut Werkstatt sind Steuerkette und Motor häufige Probleme von meinem Modell. Wer nicht bei Motortalk geschaut hat, es geht um einen E87, also 118i, Bj. 2009, 143 PS, FL.

Da wohl die Werkstatt Druck machen konnte, und mit dem Scheckheft bei BMW gepunktet haben - und aufgrund der Tatsache, dass BMW selbst sagt, dass die Teile des öfteren schon Probleme gemacht haben, hat BMW eben den kompletten Motor "bezahlt" - also kostenfrei an meine Werkstatt herausgegeben. 

Zum Thema "Auftraggeber" - Theoretisch bin ich bis jetzt der "Vermittler" zwischen Werkstatt und meiner Mutter gewesen. Namentlich ist meine Mutter als Kunde bei denen erfasst, nicht jedoch ich. Einzig und alleine meine Handynummer liegt denen vor - statt der Nummer meiner Mutter. Was auch immer war, habe ich denen auch gesagt "Das muss ich mit meiner Mutter abklären, ich melde mich." Es gibt - bis auf die vereinbarte Ratenzahlung und den Kaufvertrag - kein einziges von mir oder meiner Mutter unterschriebenes Dokument. Es gibt nichtmal Reparaturaufträge, Werkstattaufträge, etc. pp. Bisher haben sie einfach "drauf los repariert". Also mehr oder weniger nach der Frage meinerseits, was es den kosten soll. Bei der 1056€ Rechnung war aber das Problem, dass sie mir bis kurz vor fertigstellen der ersten Reparatur (nicht das Austauschen des Motors!) keine Kosten nennen konnten. Erst als die Ventile etc. schon ausgetauscht waren, haben sie mir gesagt, was es kostet. 

Grobe Fahrlässigkeit meinerseits schließe ich vorweg aus. Zunächst hatte zwar meine Werkstatt behauptet, dass es meine Schuld wäre, aber die Woche drauf hieß es seitens der Werkstatt, dass ich keineswegs schuldig bin. Es waren die Teile, die am Schaden Schuld waren. Also das Auto war schuld. Ich bezweifle auch, dass BMW den Motor übernommen hätte, wenn ich wirklich durch unsachgemäßen Umgang mit dem Auto den Schaden selbst verursacht hätte. 

Was mich übrigens noch wundert, was mir jetzt auffällt. Die Ratenzahlung war schon nach der ersten Reparatur vereinbart. Bis heute haben wir aber noch nichts bezahlt, aber eine Mahnung kam auch noch nicht - und das nach mehreren Monaten mittlerweile. Eigentlich hatte ich nur diese Woche in der Werkstatt angerufen, weil sie mir zwei Teile nachbestellen wollten. Erst da wurde ich dann telefonisch darauf angesprochen, dass noch kein Geld von den Vereinbarten Raten eingetroffen sei. Wäre die Rechnung rechtlich zulässig, hätten die mir dann nicht schon sicher eine Mahnung geschickt? 
Zunächst schonmal ein großes DANKE an alle!


Bearbeitet von: D4ngrs am 13.01.2016 um 14:00:16
mb100
 



Warum Kulanz? Laut Werkstatt sind Steuerkette und Motor häufige Probleme von meinem Modell. Wer nicht bei Motortalk geschaut hat, es geht um einen E87, also 118i, Bj. 2009, 143 PS, FL.
(Zitat von: D4ngrs)


 
Die Frage zielte in eine andere Richtung. 

Du hast gewisse Möglichkeiten, zu einer vergünstigten bzw. kostenfreien Reparatur zu kommen. Als da wären: 

- Sachmangelhaftung
- Garantie
- Kulanz

Innerhalb der ersten sechs Monate sieht die Kraft der Möglichkeiten aus wiefolgt:

- Sachmangelhaftung: Handgranate
- Garantie: China-Böller
- Kulanz: Knallerbse


Oder auch: Du hast Dich mit der für Dich ungünstigsten, weil schwächsten Möglichkeit, abspeisen lassen. Aber mit der, die für das Autohaus am ungefährlichsten ist, weil sie mit geringem Kostenrisiko verbunden ist. Hätte BMW die Kulanz abgelehnt, hätte Dir das Autohaus genau das mitgeteilt - mit einer Entschuldigung und der vollen Rechnung. Bei der Nachbesserung im Rahmen der Sachmangelhaftung trägt das Autohaus die gesamten Kosten - und Du zahlst nix. Und im Rahmen der Sachmangelhaftung isses auch nahezu vollkommen wurscht, ob der Mangel nun häufig oder selten.
Bzw. könnte man tatsächlich auf die Idee kommen zu argumentieren, dass Steuerkette, Kettenspanner usw. normal keine Verschleißteile sind, bei diesem Auto aber ausnahmsweise schon. Keine Ahnung, wie das die Gerichte üblicherweise sehen. Aber mein Gefühl sagt mir: sie sehens tendenziell innerhalb der ersten sechs Monate pro Kunde. Natürlich auch abhängig von der Beweisführung des Autohauses. Und auch Verschleißteile sind nicht automatisch aus der Sachmangelhaftung ausgenommen. Bzw. sind Mängel an Verschleißteilen nur ausgenommen, wenn normaler Verschleiß vorliegt. 

Bearbeitet von: mb100 am 13.01.2016 um 14:22:18
Heckpropeller
Die Reparatur bei BMW legt wiederrum eindeutig offen, dass ein gravierender Mangel vorlag und die vorangegangene Reparatur zwangsläufig damit in Verbindung steht.
Als Verbraucher wird man nicht so Scharfsinnig begutachtet, warum hier ein Kulanzantrag gestellt wurde.
Zumal ja argumentieren kann, dass einem die Reparatur beim BMW Fachhändler lieber wäre und der Verkäufer hierzu auch geraten habe.
D4ngrs
 

Die Reparatur bei BMW legt wiederrum eindeutig offen, dass ein gravierender Mangel vorlag und die vorangegangene Reparatur zwangsläufig damit in Verbindung steht.
Als Verbraucher wird man nicht so Scharfsinnig begutachtet, warum hier ein Kulanzantrag gestellt wurde.
Zumal ja argumentieren kann, dass einem die Reparatur beim BMW Fachhändler lieber wäre und der Verkäufer hierzu auch geraten habe.
(Zitat von: Heckpropeller)



Halt! Wie schon erwähnt, Verkäufer = Werkstatt. Der Kulanzantrag behandelt hier NUR den Austauschmotor. Die erste Reparatur wurde von meiner Werkstatt durchgeführt. Der Motor allerdings wurde von einem BMW-Autohaus bzw. einer BMW-Vertragswerkstatt eingebaut. Aber nicht auf meinen Wunsch hin, sondern meine Werkstatt hat das Auto zur BMW-Vertragswerkstatt geschleppt und dort den Motor einbauen lassen. 
Heckpropeller
???
Ich habe deine Story verstanden und nie was anderes behauptet.

Ich begreife allerdings auch nicht wie du überhaupt so naiv sein konntest und diesen Ratenvertrag unterzeichnen konntest, wo du doch hier so einen selbstsicheren Eindruck hinterlässt.
Es sollte doch ein leichtes für dich sein dieses Problem abzuschütteln.

Good Luck!
D4ngrs
Entschuldige, dann habe ich dich wohl falsch verstanden.

Ich War zu dem Zeitpunkt leider so naiv, weil ich geschockt war, über die Kosten, die ich als azubi nicht begleichen kann, bzw. Nur mit massiven Einsparungen zu bezahlen sind. Gleichzeitig War es aber auch die Naivität meiner Mutter, die mir den Vorschlag "vorgeschlagen" hat.

Also soll ich jetzt erstmal widersprechen? Also schriftlich die Zahlung verweigern?
Heckpropeller
Du solltest einen Widerspruch schreiben, da dies eine Nicht-Anerkennung einer offenen Forderung darstellt.
Ich würde mich da gar nicht verrückt machen.
Der Händler hat unter diesen Umständen null Erfolgsaussicht diesen Betrag einzuklagen.

Wie gesagt, meine Meinung.
Ich würde auch nicht zum Anwalt oder Schiedsstelle.
Das ist zunächst nicht notwendig.
Der Händler muss ja den nächsten Schritt machen und da wäre es interessant was zurückkommt.
BMW hat einen Schaden repariert was der Händler nicht geschafft hat.
Besser geht es nicht zu beweisen.
Dein Fall ist einfach zu eindeutig.
Sollte es tatsächlich vor Gericht gehen,was ich nicht glaube, dann müsste es mit dem Teufel zugehen, dass der die Klage durchsetzt.

Bearbeitet von: Heckpropeller am 13.01.2016 um 17:28:38
KTMschnee
 

Ich würde auch nicht zum Anwalt oder Schiedsstelle.
Das ist zunächst nicht notwendig.
Der Händler muss ja den nächsten Schritt machen und da wäre es interessant was zurückkommt.
BMW hat einen Schaden repariert was der Händler nicht geschafft hat.
Besser geht es nicht zu beweisen.
Dein Fall ist einfach zu eindeutig.
Sollte es tatsächlich vor Gericht gehen,was ich nicht glaube, dann müsste es mit dem Teufel zugehen, dass der die Klage durchsetzt.

Bearbeitet von: Heckpropeller am 13.01.2016 um 17:28:38
(Zitat von: Heckpropeller)


das problem bei solchen sachen ist folgendes: wer damit nicht tagtäglich zu tun hat und sein brötchen damit verdient macht zu schnell einen fehler und reitet sich noch tiefer rein. zb der schon erwähnte fehler in paragraphen (falsch zitiert, zu wenig, bezug zum thema weil der falsche, usw.) oder formulierungen die dich in ein schlechtes licht bringen.
wenn du dann einen anwalt nimmst muß der mal die sch§$ße die gebaut wurde wieder gerade bügeln. und diese chance ein saftige rechnung zu stellen wird kein anwalt auslassen...
mb100
 

 

Ich würde auch nicht zum Anwalt oder Schiedsstelle.
Das ist zunächst nicht notwendig.
Der Händler muss ja den nächsten Schritt machen und da wäre es interessant was zurückkommt.
BMW hat einen Schaden repariert was der Händler nicht geschafft hat.
Besser geht es nicht zu beweisen.
Dein Fall ist einfach zu eindeutig.
Sollte es tatsächlich vor Gericht gehen,was ich nicht glaube, dann müsste es mit dem Teufel zugehen, dass der die Klage durchsetzt.

Bearbeitet von: Heckpropeller am 13.01.2016 um 17:28:38
(Zitat von: Heckpropeller)


das problem bei solchen sachen ist folgendes: wer damit nicht tagtäglich zu tun hat und sein brötchen damit verdient macht zu schnell einen fehler und reitet sich noch tiefer rein. zb der schon erwähnte fehler in paragraphen (falsch zitiert, zu wenig, bezug zum thema weil der falsche, usw.) oder formulierungen die dich in ein schlechtes licht bringen.
wenn du dann einen anwalt nimmst muß der mal die sch§$ße die gebaut wurde wieder gerade bügeln. und diese chance ein saftige rechnung zu stellen wird kein anwalt auslassen...
(Zitat von: KTMschnee)


 
Danke...
Heckpropeller
"Hiermit widerspreche ich der Forderung mit folgender Rechnungsnummer xxxxxx, da die Kaufsache nach §437 BGB einer Sachmängelhaftung unterliegt."

Nicht mehr und nicht weniger.
Keine genaue Gliederung nach Nummer.
Warum auch? Erst dann verrennt man sich doch.
Schön allgemein gehalten.
Genauer müsste nur der Verkäufer werden, da ihm ja die Entscheidung, ob er Nr.1, 2 oder 3 wählt.

Sehe da keinen Fehler.




Bearbeitet von: Heckpropeller am 14.01.2016 um 09:25:23
D4ngrs
 

"Hiermit widerspreche ich der Forderung mit folgender Rechnungsnummer xxxxxx, da die Kaufsache nach §437 BGB einer Sachmängelhaftung unterliegt."

Nicht mehr und nicht weniger.
Keine genaue Gliederung nach Nummer.
Warum auch? Erst dann verrennt man sich doch.
Schön allgemein gehalten.
Genauer müsste nur der Verkäufer werden, da ihm ja die Entscheidung, ob er Nr.1, 2 oder 3 wählt.

Sehe da keinen Fehler.




Bearbeitet von: Heckpropeller am 14.01.2016 um 09:25:23
(Zitat von: Heckpropeller)


  In wiefern meinst du das mit der Entscheidung zwischen Abs. 1, 2 oder 3? Ich frage, weil der 2. Abs. folgendes enthält:

2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441den Kaufpreis mindern und [...]

Abgeben wollte ich das Auto jetzt nämlich nicht. 

Sorry, rechtsmäßig kenne ich mich so gut wie überhaupt nicht aus.

LG, und danke euch!
Heckpropeller
Die Entscheidung wurde mit der Nacherfüllung schon getroffen.
Keine Bange.
mb100
 

"Hiermit widerspreche ich der Forderung mit folgender Rechnungsnummer xxxxxx, da die Kaufsache nach §437 BGB einer Sachmängelhaftung unterliegt."

[...]

Sehe da keinen Fehler.
(Zitat von: Heckpropeller)


 
Die Kaufsache unterliegt nicht nach § 437 einer Sachmangelhaftung. Im 437 stehen die Ansprüche und Rechte, die aus der Sachmangelhaftung folgen. Die Norm an dieser Stelle mit diesem Text zu zitieren ist also grottenfalsch. 

Bearbeitet von: mb100 am 14.01.2016 um 13:34:00
Heckpropeller
Na dann. Auf zur Schlichtungsstelle.
Ich werde mal schauen wie das unserer Firmenanwalt mit über 25 Jahren Erfahrungen im Zivilrecht formuliert.

D4ngrs
 

Na dann. Auf zur Schlichtungsstelle.
Ich werde mal schauen wie das unserer Firmenanwalt mit über 25 Jahren Erfahrungen im Zivilrecht formuliert.


(Zitat von: Heckpropeller)


  Wäre echt genial. Danke auf jeden Fall! Ich werde mal schauen, ob ich bis nächste Woche mit einer Schlichtungsstelle Kontakt aufnehmen kann. Bin ein vielbeschäftigter Mann, der meistens von 7.45 bis ca 22 Uhr arbeitet... ;-)
KTMschnee
 


  Wäre echt genial. Danke auf jeden Fall! Ich werde mal schauen, ob ich bis nächste Woche mit einer Schlichtungsstelle Kontakt aufnehmen kann. Bin ein vielbeschäftigter Mann, der meistens von 7.45 bis ca 22 Uhr arbeitet... ;-)
(Zitat von: D4ngrs)


  dann kannst die 1k€ doch locker zahlen, privat bleibt da ja eh keine zeit mehr über geld auszugeben ;)
D4ngrs
 

 


  Wäre echt genial. Danke auf jeden Fall! Ich werde mal schauen, ob ich bis nächste Woche mit einer Schlichtungsstelle Kontakt aufnehmen kann. Bin ein vielbeschäftigter Mann, der meistens von 7.45 bis ca 22 Uhr arbeitet... ;-)
(Zitat von: D4ngrs)


  dann kannst die 1k€ doch locker zahlen, privat bleibt da ja eh keine zeit mehr über geld auszugeben ;)
(Zitat von: KTMschnee)


  Du wirst lachen, wenn ich dir erzählen würde, wie viel (ich sollte eher sagen "wenig") ich verdiene...

Kurz gesagt, ich musste mich trotz der 2 Jobs zwischen meinem Auto und einer eigenen Wohnung entscheiden - es war ganz klar das Auto. ;-)

Bearbeitet von: D4ngrs am 14.01.2016 um 16:13:32
goer1848
Also ich habe das hier gerade mal überflogen, weil mich Ähnliches erwischt hatte (siehe meinen Thread "ich krieg die Krise, Gebrauchtwagen und Garantie").

Folgendes kann ich dir berichten ohne hier irgendwelche Paragraphen zu zitieren:

In meinem Fall griff die Sachmangelhaftung, denn laienhaft ausgedrückt muss der Händler ( das Ganze gilt nur, wenn du als Privatkunde offiziell bei einem Händler das Auto gekauft hast, also nicht im Kundenauftrag oder so) dir bei Schäden, die in den ersten 6 Monaten auftreten, beweisen das diese bei Übergabe nicht vorhanden waren.

In deinem Fall dürfte das schwierig werden, da ja bereits das "Corpus delicti" also der alte Motor auf Veranlassung des Händlers entsorgt wurde.

Aber wie schon beschrieben, ich kann dir nur empfehlen einen Anwalt aufzusuchen und zumindest mal ein erstes Informationsgespräch zu führen.

Ein Schreiben von einem Anwalt bringt sicherlich wesentlich mehr als hier ganz viele (sehr nützliche) Informationen zu bekommen, die du aber dann selber an den Händler weitergeben musst.

Ich habe meinen Prozess gewonnen, nach 2,5 Jahren.
Du hast den Riesenvorteil das dein Auto repariert ist und die Werkstatt hinter ihrem Geld herrennen muss.
Ich würde denen mitteilen, dass sie sich hinsichtlich der Kosten doch mit deinem "Verkaufsberater" auseinandersetzen sollen.
Kommt ne Mahnung, dann ab zum Anwalt.....
Haste kein Bock (so wie ich mitlerweile) auf Anwalt, Gerichtsverfahren usw dann zahlen und fröhlich sein......
goer1848
Wenn ich es zeitlich schaffe, dann kann ich ja gerne mal das zitierfähige Urteil mit den § hier reinstellen, hab das aber nur in Papierform und müsste die Passagen abtippen........
joecrashE36
Der Händler könnte sich auf das von Dir unterschriebene Vertragswerk berufen.
D4ngrs
Um euch mal aktuell zu halten: Meine Mutter will jetzt "in den sauren Apfel" beißen und das Geld bezahlen. Eigentlich müsste ich jetzt recht schnell ne "Lösung" haben, denn weder ich, noch sie, haben das Geld, um ihm (meines Erachtens) 1000€ zu "schenken". Ich bin momentan echt Ratlos.