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MimSin
Hauptthema:
Hallo Community,

fahre einen 530d Bj. Dezember 2012. Hatte ihn Ende Juli diesen Jahres gekauft und hab noch eine optionale Garantie für 1 Jahr gekauft.
Und natürlich bezahlt die Versicherung es nicht, da es nicht im Paket enthalten ist (habe das Komplettpaket der Versicherung).

Die Sitzfläche der Fahrerseite beheizt nicht. Die Rückenlehne funktioniert aber. Habe natürlich im Bordcomputer in den Einstellungen geschaut - alles OK. Die Versicherung angerufen und natürlich den Gebrauchtwagenhändler, der nur BMWs verkauft; seine Aussage "Was soll ich da jetzt machen"

Bin zum Vertragshändler und er konnte mir NICHT sagen, was es sein kann, nicht bevor eine Diagnose erstellt wurde. Diagnose kostet natürlich + - 100 €.

Hatte jemand Ideen oder Tipps? War es bei jemandem auch mal der Fall und wie hoch können die Kosten sein?

Viele Grüße
Felgen-Pulverbeschichter-Berlin
Die Heizmatte ist sicherlich nicht zu reparieren.
Das kommt davon weil sich manche mit den Knien auf die Matte mit viel Gewicht abstützen zum Beispiel beim Aussaugen des Autos.
Der Austausch sauteuer.
Lebe damit.
Ich würde das so lassen denn Du musst den ganzen Sitz zerlegen um da ran zu kommen.
MimSin
Da hast du womöglich recht.
Bei BMW hieß es auch, dass dann evtl. der Sitzbezug mit ausgetauscht werden muss.
Und ich hab helle perforierte Ledersitze...
renes2
Richtig, bei deinem Brummer ist die Sitzheizung mit dem sitzbezug vernäht :D
Ist keine schöne Arbeit, und dementsprechend Teuer.
Glaube der Bezug mit der sitzheizmatte lag bei 400~
Frank-MV
Wenn Ende Juli 2015 beim Händler gekauft wurde mal das Thema "Gewährleistung" ansprechen.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt auch bei Gebrauchtwagen 2 Jahre. Tritt der Mangel in den ersten 6 Monaten auf, dann wird automatisch davon ausgegangen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Erst nach dieser Frist muss der Käufer beweisen, dass der Mangel dem Verkäufer zuzuschreiben ist. Sie müssen zumindest glaubhaft machen, dass der Schaden nicht durch einen Bedienungsfehler entstanden ist.

http://www.12gebrauchtwagen.de/gebrauchtwagen-ratgeber/Gebrauchtwagen-Garantie-oder-Gewaehrleistung-So-erklaeren-Sie-den-Unterschied_52665

Die ersten 6 Monate laufen ja noch bis Ende Januar 2016.
 
Felgen-Pulverbeschichter-Berlin
Wenn der beim Händler gekauft wurde muss er die Reparatur innerhalb der ersten 6 Monate definitiv bezahlen.
Sie müssen das schriftlich per Einschreiben beanstanden.
Ablauf über Gewährleistung dann kann er Sie an den Kosten nicht beteiligen.
Habe so dchon mal bei einem 10 Jahre alten BMW ein neues Getriebe bekommen.
Auto hatte ich damals bei BMW gekauft und die Garantie hätte mich zu 30% mitbeteiligt.
Also bestand ich auf Abrechnung über die Gewährleistung.
Die haben sich erst versucht rauszureden nach dem Motto " das geht so nicht " doch als ich mit Anwalt gedroht habe war es plötzlich kein Problem.
Damals bekam dann mein E60 ein nagelneues Automatikgetriebe für free.
Inkl. Einbau, öl und was so dazu gehört.
Felgen-Pulverbeschichter-Berlin
Diese Bestimmung gilt für alle gewerblichen Händler.
Deswegen verkaufen ja viele gerne ein Auto im Kundenauftrag denn dann ist es nur ein Privatverkauf und geht was kaputt hat man Pech gehabt.
thbo0508
Und ob er Fehlerspeicher ausliest oder nicht, ist seine Sache.
Du brauchst das nicht bezahlen.
Felgen-Pulverbeschichter-Berlin
Richtig, wie er den Fehler behebt ist sein Ding, lass Dich auf nichts ein wo Du etwas dazu löhnen sollst.
 
MimSin
Vielen Dank für die Antworten. 

Morgen kommt der Beamer erst mal zu den freundlichen und wird geprüft. Dann sehen wir weiter.
Ich halte euch auf dem Laufenden.

PS: Sorry, dass ich jetzt erst antworte.