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T H E M A     R Ü C K B L I C K
t.ille
Hauptthema:
Hallo liebes Forum,

eigentlich wollte ich es mir verkneifen, aber jetzt habe ich doch einige Fragen die auftreten und hoffe das es hier Leute gibt die mir weiterhelfen können.
Also:
Ich habe ein Auto gewonnen (Freu) welches ich nicht gebrauchen kann.(SHIT(kein BMW))
Es handelt sich um einen A4 Avant 2.0 TDI, Niegelnegelneu natürlich und sehr gut ausgestattet.
Ich kann ihn nicht gebrauchen,
1. fahre ich zu wenig km für einen Diesel
2. brauche ich kein NEUES Auto
3. ich bin BMW Fan
4. meinen E91 habe ich erst seid 10 Wochen
5. das Geld kann ich viel besser gebrauchen

Vergeblich versuche ich nun seid 4 Wochen das Auto Privat zu verkaufen, ist schon recht schwierig da es sich ja nicht um ein paar 100 € handelt, aber gut das war mir klar.
Verschenken möchte ich Ihn dennoch nicht, ich kenne die Neuwagenpreise.
Mittlerweile habe ich ihn beim befreundeten Händler stehen (im Verkaufsraum natürlich), der Deal ist: ich möchte Betrag XXXXXX, was ER dafür bekommt ist mir völlig Schnuppe.
Die Frage ist nun ob der Händler auch an Gewerbliche Interessenten verkaufen kann, sprich MWST ausweisbar ?????????





 
Performances
Der Händler wird den Wagen nur anbieten, den Kaufvertrag machst dann du (ist ja dein Wagen und nicht der vom Händler) und der Händler bekommt die Provision. 
Wenn es so läuft kann er bzw. du die MwSt. nicht ausweisen. Es sei denn du wärst ein gewerblicher Anbieter und müsstest es tun. 
Du könntest den Händler natürlich Fragen ob er den Wagen "kaufen" möchte (wenn es ein befreundeter Händler ist), allerdings wird man die da vermutlich nur einen kleinen Preis im Vergleich zum Wert des Wagens geben ... da Risiko + er möchte ja was verdienen. 
Ansonsten könnte er dann die MwSt. ausweisen. 

Ich denke ganz so einfach wird er sich nicht verkaufen lassen. 
Die Leute werden sich da denken, Mensch der hat für den Wagen nichts bezahlt, da will ich auch weniger geben. 
Du wirst da mit dem Preis (gerade da Privatanbieter (keine Gewährleistung... bei einem Neuwagen!, von deiner Seite her)) schon deutlich unter dem Preis der anderen Anbieter liegen müssen.
Des Weiteren, der Wagen wird vermutlich bereits auf dich zugelassen sein ? Falls ja => Zweitwagen. 
t.ille
Nein, der Wagen war weder auf mir noch auf jemand anderes zu gelassen. Das ist ja das schöne.
Natürlich kann ich als Privatmann keine Garantie geben, aber da es sich um einen Neuwagen handelt besteht ja die Werks Garantie.
Beim Neuwagen Kauf erhält man ja die Garantie vom Hersteller und nicht vom Händler der ist ja nur das ausführende Organ.
Der wagen muß doch beim "Verloser" irgendwie verbucht werden.
Deswegen die Frage mit der MWST
Performances
Dann ist natürlich Top :).
Ich schrieb von der Gewährleistung, nicht Garantie .

Hättest evtl. gleich zu Beginn erwähnen sollen, dass dein befreundeter Händler auch der Verloser war. Oder verstehe ich dies falsch?
Und ich dachte immer Gewinnspiele sind fair !!!!!
t.ille
Nein Nein, mein Händler ist nicht der "Verloser". Und dennoch besteht die Werksgarantie..................

Wieso sind Gewinnspiele nicht Fair ? Hat ausnahmsweise mal den richtigen getroffen !!!!!!!
Der Teufel scheisst dann wohl doch nicht immer auf den dicksten Haufen. ;-)
mb100
Selbst wenn der Händler den Wagen von Dir ankauft, wird er ihn differenzbesteuert anbieten, also ohne ausweisbare Umsatzsteuer. Er kann / darf ja beim Ankauf nicht die Vorsteuer ziehen. Und bei der Differenzbesteuerung muss er nur die Umsatzsteuer auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis abführen. 

Um das Ganze mal in Zahlen auszudrücken:

Angenommen, der Händler will ihn unter Ausweis der Umsatzsteuer anbieten. Dann ergibt sich folgendes:

Du verkaufst den Wagen für 45.000 ohne Ausweis der Umsatzsteuer. 
Der Händler verkauft den Wagen für 50.000 inkl. Umsatzsteuer. Das bedeutet, er müsste knappe 8.000 Euro Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Er hätte also an dem Geschäft von vornherein 2.000 Euro Verlust gemacht bzw. dürfte ihn - bei der Rechnung - für vielleicht 41.000 Euro anbieten, wenn er auch was von der Geschichte haben will. 

Wenn er ihn differenzbesteuert anbietet, zahlt er auf die 5.000 Euro Differenz die Umsatzsteuer, also 950 Euro. Und die kann der Käufer nicht absetzen. Auch ein Grund - von vielen - warum Gebrauchtwagen für gewerbliche Kunden uninteressant sind. 

(alles unter dem Vorbehalt, dass ich richtig gerechnet hab)
Performances
Und noch einmal, ich schrieb von Gewährleistung deinerseits. 
Nichts von Garantie oder Gewährleistung Seitens anderer. 

Des Weiteren dachte ich, dass die Anzahl an Ausrufezeichen ausreichen.

Warum juckt es dich, wie, wann und wieviel der Verloser bzw. die Buchhaltung zu verbuchen hat?
Davon bist du doch in keinster Weise betroffen. 

Also nochmal.
Es ist DEIN Wagen nicht mehr der des Händlers. 
Wenn der Händler ihn nur anbietet (für dich), dann ist da auch keine MwSt. bei Verkauf abzuziehen (in deinem Fall). 
Es gibt dann Verkaufspreis - die Provision (unter der ich einmal alle Kosten und Umsätze des Verkaufshändlers einrechne) = Deins.
t.ille
Ok ok. Ich verstehe das alles ja wohl.
Ich frage auch nur deshalb weil der Händler mich danach fragte.
Ich sollte mal beim Verloser anfragen ob die MwSt Ausweisbar wäre ?
double2
Hab zwar noch nie ein Auto gewonnen aber ne Menge Incentives von Firmen. Hab immer ne Rechnung(skopie) dazubekommen die die Firma an den jeweiligen Händler zahlte.
Verkauf es doch einfach ohne Umsatzsteuer. Was du nicht vereinnahmst kannst du auch nicht abführen. Als Privatmann für dich eh Jacke wie Hose.
Greis²
 

Hab zwar noch nie ein Auto gewonnen aber ne Menge Incentives von Firmen. Hab immer ne Rechnung(skopie) dazubekommen die die Firma an den jeweiligen Händler zahlte.
Verkauf es doch einfach ohne Umsatzsteuer. Was du nicht vereinnahmst kannst du auch nicht abführen. Als Privatmann für dich eh Jacke wie Hose.
(Zitat von: double2)


 
Verstehe das Drama auch cniht. Netto anbieten von dir als Privat und fertig.
Der Händler ist doch nur ne Plattform mit dem du seine Mage ausmachst dafür das er da steht.

PS: Der Wagen wird sich in der Preisklasse definitv schwer als Privat verkaufen lassen, in Zeiten wo der Zinssatz gegen teilweise Null geht,
will niemand sein Kapital so binden.
Ich würde auch versuchen, dass Teil in Zahlung zu geben.
Unter 100 beschissenen Angeboten ist vielleicht ein annehmbares dabei und du hast deutlich weniger Sorgen.

Bearbeitet von: Greis² am 07.11.2015 um 14:19:49
t.ille
Ja logisch . Netto anbieten von Privat das versuche ich ja schon. Ist aber leider nicht so einfach. Man muß erstmal jemand finden der die Knete hat und sie auch zum Privatmann bringt.
Ich versteh die Frage von meinen Händler auch nicht so ganz, da muss ich wohl nochmal nachhaken.
Fogg
Vor allem sollte man schauen was die Teile kosten würden wenn man sie beim Händler kauft. Der Listenpreis ist da so interessant wie wenn in China nen Sack Reis umfällt.
 Ein bekannter von mir hat jetzt 20% auf nen aktuellen Ford bekommen, VW, Audi und Co sind da auch in der Region der Nachlässe unterwegs.

Ein anderer Händler wird sich den nicht kaufen, wieso auch!? Der sollte ja wenn er selber die Marke führt deutlich günstiger dran kommen. EU Import Händler kaufen den auch nicht da zu teuer.Bleibt eigentlich nur der Verkauf an Privat, da musst du halt nen für den Käufer interessanten Preis aufrufen, der ist dann wohl für dich wiederum nicht sehr interessant.

 
DiscoStue
Morgen,

Also zum Neupreis kann ich sagen das Audi die letzten Monate den auslaufenden A4 mit an die 40% Nachlass verkauft.
Und mögliche Käufer werden das sicher zum Großteil auch wissen.
Und wie soll der wagen mit MwSt. Verkauft werden, wenn der Ersteller nicht Selbständig ist, denn ein Kaufvertrag kommt ja mit ihm zustande, und nicht
Der Firma die den Verlost hat. Von daher ist doch keine MwSt. Ausweisung möglich nach meiner Kenntnis.

Gruß
Alexander
mb100
 


Und wie soll der wagen mit MwSt. Verkauft werden, wenn der Ersteller nicht Selbständig ist, denn ein Kaufvertrag kommt ja mit ihm zustande, und nicht
Der Firma die den Verlost hat. Von daher ist doch keine MwSt. Ausweisung möglich nach meiner Kenntnis.
(Zitat von: DiscoStue)


 
Der Einwand ist berechtigt. Aber auch das ließe sich gestalten. 

Man könnte es so machen, dass der Verloser (der die USt. ausweisen kann) den Wagen quasi zurücknimmt, ihn verkauft und dem Gewinner den Gewinn ausbezahlt. Dann würde allerdings sicher nur der Gewinn ohne USt. ausbezahlt werden, da der Verloser die USt. ja ans Finanzamt abführen muss. Würde es die USt. auch an den Gewinner ausbezahlen, hätte sie sie doppelt bezahlt. 
An dieser Stelle verweise ich nach oben...

... und hasse Steuerrecht ;-)