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renes2
Hauptthema:
Hi Leute,
Heute Morgen war es wieder fast so weit, auf der 59 wäre mir fast jemand rechts reingefahren.

Folgender Sachverhalt: ich fahr auf der a59 auf der rechten Spur mit 80.
Irgendwann kommen rechts halt die Einfahrten von den anderen Autobahnen. 2 Leute wollen einscheren, der eine vor mir, der andere neben mir.
Der neben mir achtet nicht auf den Verkehr, blinkt und zieht einfach rüber.
Hab dann natürlich weggelenkt bis er gemerkt hat, das er fast in mir reingedonnert wäre....

Meine endfrage: wer ist schuld? Hab ich ne teilschuld?
Amstrong
Wenn du auf der Autobahn fährst hast du vorfahrt. Die auf der Auffahrt, müssen sichern den fließenden Verkehr einreihen.

elvis35m
jep aber wenn er obwohl links die spur frei ist nicht platz macht kanns auch schnell richtung nötigung gehen .... wie soll ein anderes fahrzeug einscheren wenn keiner platz macht?
rick2601
 

jep aber wenn er obwohl links die spur frei ist nicht platz macht kanns auch schnell richtung nötigung gehen .... wie soll ein anderes fahrzeug einscheren wenn keiner platz macht?
(Zitat von: elvis35m)


 Gas wegnehmen, im Notfall warten. Wenn hier einer nötigt, dann der Auffahrende !!!!
elvis35m
stimmt da haste sogar recht habs grad mal nachgelesen es gilt NICHT das reißverschlussverfahren ,,,,,, ok dann is es ja klar!
just-relax
 

aber wenn er obwohl links die spur frei ist nicht platz macht kanns auch schnell richtung nötigung gehen .... wie soll ein anderes fahrzeug einscheren wenn keiner platz macht?
(Zitat von: elvis35m)


 
Das ist zum Glück NICHT RICHTIG. Denn laut STVzO §18 Abs. 3 hat der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt.

Das Fahrzeug welches sich bereits auf der Autobahn befindet ist NICHT verpflichtet die Spur auf Grund eines auffahrenden Fahrzeuges zu wechseln.


Hierzu mal eine Begründung des OLG München von 2009:
" Der auf der rechten Fahrspur fahrende Bevorrechtigte darf und soll auch die rechte Spur durch Wechseln auf die Überholspur freimachen, er ist aber hierzu nicht verpflichtet. "

und des AG Göttingen aus 2009:
" Nach § 18 Abs. 3 StVO hat auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt. Auf die Beachtung dieser Regelung darf der Benutzer der durchgehenden Fahrbahn auch vertrauen. Der einfahrende Verkehr ist wartepflichtig und darf nur so einfahren, dass er den durchfahrenden Verkehr nicht gefährdet oder behindert."

und des AG Burgwedel von 2014:
" Auf dem Beschleunigungsstreifen der Autobahn findet das sog. Reißverschlussverfahren keine Anwendung. Bei der Kollision eines auffahrenden mit einem die durchgehende Fahrbahn benutzenden Kraftfahrzeug ist daher von einer Haftungsquote von 70% zu 30% zu Lasten des Einfahrenden auszugehen. "

 
rick2601
Meist ist es das gleiche Klientel: Diejenigen, die sich das Auffahren erzwingen machen oft ein geordnetes Reissverschlussverfahren 100 Meter (nicht 600 oder 1000) vor der Verengung unmöglich.

Bearbeitet von: rick2601 am 04.08.2015 um 08:50:09
Fogg
Das schlimmste was die Hirnis beim Auffahren machen können ist am Ende des Beschleunigungsstreifens stehen bleiben.
Denn wenn ich mich recht entsinne darf man da zur Not auf dem Seitenstreifen weiter fahren bis man sich eingeordnet hat.
Machen die LKW Fahrer andauernd. Ist ja auch allemal besser wie das die da stehen bleiben. Dann kommen die nie auf die Bahn.

Mich stören da mehr die Volldeppen wie ich Gestern einen hatte.
Ich mit Transporter gemütlich mit 130 unterwegs, überhole einen PKW der ca 100-110 fuhr. Danach klebte der mir ewig am Heck  bis er mit ca 2 km/h mehr zum überholen angesetzt hat.
Kaum war er an mir vorbei gings auf die Bremse, Blinker rechts und dann vor mir über 2 Spuren direkt in die Ausfahrt rein.
Da könnte ich platzen. Hätte ich nicht gebremst hätte ich den mal schön an der Ausfahrt vorbei geschoben.

  
renes2
Ja was sich manche Leute erlauben ist auch ein Witz.

Und danke für die vielen Antworten
Performances

Denn wenn ich mich recht entsinne darf man da zur Not auf dem Seitenstreifen weiter fahren bis man sich eingeordnet hat.
Machen die LKW Fahrer andauernd. Ist ja auch allemal besser wie das die da stehen bleiben. Dann kommen die nie auf die Bahn.

Wenn ein Seitenstreifen vorhanden ist. 
Ich kenne eine Stelle, da kommt eig. direkt nach der Auffahrt eine Überführung kommt und der Seitenstreifen dort nicht ist. 
Da würde einem garnichts anders übrig bleiben . Habe da allerdings noch niemand stehen sehen , die AB ist an der Stelle offen und dreispurig. 
Rechtlich gesehen müsstest du am Ende stehen bleiben, den Standstreifen darfst du nicht nutzen! Allerdings würde ich auch weiterfahren ... 
1. man beschleunigt sonst von annähernd 0 ... ,
2. lieber den freien Standstreifen befahren wie dass mir hinten jemand hineinfährt .
Da würden die Blaumänner vermutlich auch ein Auge zudrücken. 

Bearbeitet von: Performances am 04.08.2015 um 14:20:02
DiscoStue
Hallöchen,

aus eigener aktueller Erfahrung kann ich sagen, das der der die Spur wechselt schuld ist.
Bei mir war es auf einer Bundesstraße, wir fahren auf beiden Spuren in Kollone, weil ca 10 Autos vor uns nen
Elefantenrennen läuft, ich auf der Linken Spur ca 90Km/h in ner 100er Zone. Mein Unfallgegner auf der rechten Spur ungefähr selbes Tempo, wir fahren bestimmt 2-3 Km nebeneinander her, da setzt der den Blinker und zieht rüber. Knallt trotz Hupen und Bremsen
vorne rechts gegen mein Auto.
Wir rüber auf die Standspur, der Typ über 60 Jahre macht ne riesen Welle, ich ihn dann ein wenig bearbeitet dann war er ruhig.
Keine Zeugen haben angehalten, Polizei kommt auch nicht weil kein Personenschaden na super dachte ich.
Kurz um ich den Schaden und Hergang seiner Versicherung geschildert, und hab 3 Stunden Später ne Schadens übernahme
bekommen.
Hab das aber dann noch nen Anwalt für Verkehr übergeben, weil die Versicherung wollte das ich den  Wagen bei einem ihrer Partner Betriebe
reparieren lassen sollte, ich dann aber bei meiner Vertragswerkstatt den Auftrag erteilt habe, weil der Wagen da auch in der Wartung ist, und noch
Neuwagengarantie besteht.  Und schaden laut Gutachten rund 7000€.

Gruß
Alexander

Bearbeitet von: DiscoStue am 04.08.2015 um 17:15:10
double2
Es kommt nicht oft vor, aber manchmal hab ich es auch eilig und fahre über die linke Spur.
Was mich dann persönlich aufregt sind dann diese Honks die plötzlich von der Rechten auf die Linke wechseln nur um den Leuten Platz zu machen die über die Auffahrt kommen.
Was soll der Schwachsinn? Die müssen selbst zusehen dass die es auf die Bahn schaffen zur Not noch ein Stück über den Standstreifen fahren.
Dass dann Autos von der linken Spur dann ausgebremst werden sollte mit nem Bußgeld geahndet werden weil das total verkehrsgefährdend ist


Bearbeitet von: double2 am 04.08.2015 um 18:59:35
renes2
Double2, kommt auch ganz drauf an.
Ich fahre manchmal auch auf die linke Spur, aber wenn dann zB in einer 100er Zone auch mit 100.

Hoffe du gehörst nicht zu den Spezialisten die mit 120 da durchbrettern und sich dann noch beschweren wenn der Vordermann "nur 100" in einer 100er Zone fährt.
Gruß
joecrashE36
Das Problem ist die Verkehrsdichte.
Auch wenn man Vorrecht hat, könnte man im einfach ein bisschen Gas geben oder eben vom Gas gehen um das einfahren zu 
ermöglichen.
Denn genau wie das direkt auf die Fahrspur "ziehen" ohne die Beschleunigungsspur auszunutzen ,
 ist das bummeln auf der Fahrspur ( mit zu geringem Abstand ) gefährlich.
Vorausschauendes Fahren ist einer der Dinge die Unfällen vermeiden können.Das sture auf "sein Recht" bestehen ist nicht immer 
die Lösung.
Grundlegende Dinge wie Blinken und Schulterblick sowie Abstand einhalten scheinen aus der 
Mode gekommen zu sein.

 
mb100
 

jep aber wenn er obwohl links die spur frei ist nicht platz macht kanns auch schnell richtung nötigung gehen .... wie soll ein anderes fahrzeug einscheren wenn keiner platz macht?
(Zitat von: elvis35m)


 
Wenn der Abstand eingehalten wird, der eingehalten werden soll (halber Tacho, also bei 80 km/h ziemlich genau 40 m), darf das Einfädeln kein Problem sein. Auch ein Grund - neben den bereits angeführten -  warum das Statement Blödsinn ist.
Wenn dann eine Nötigung vorliegt, dann allenfalls eine "Drängel-Nötigung". Also das klassische Am-Kofferraum-Kleben...

Um einen, der auffahren will, zu nötigen, musst Du ihn schon bewusst am Einfädeln hindern. Also zum Beispiel Deine Geschwindigkeit der seinen anpassen, ihn beim Einfädelversuch ausbremsen bzw. so beschleunigen, dass eben nicht auffahren kann. 

Bearbeitet von: mb100 am 04.08.2015 um 20:54:17
Mieler
 

Es kommt nicht oft vor, aber manchmal hab ich es auch eilig und fahre über die linke Spur.
Was mich dann persönlich aufregt sind dann diese Honks die plötzlich von der Rechten auf die Linke wechseln nur um den Leuten Platz zu machen die über die Auffahrt kommen.
Was soll der Schwachsinn? Die müssen selbst zusehen dass die es auf die Bahn schaffen zur Not noch ein Stück über den Standstreifen fahren.
Dass dann Autos von der linken Spur dann ausgebremst werden sollte mit nem Bußgeld geahndet werden weil das total verkehrsgefährdend ist


Bearbeitet von: double2 am 04.08.2015 um 18:59:35
(Zitat von: double2)


  Genauso gut kannst du auch mal 5m weiter denken und vorher vom Gas gehen bevor du Leute lieber den Standstreifen wünscht. Gegenseitige Rücksichtnahme nennt man das und auch wenn man erstmal grundsätzlich Vorfahrtsberechtigt ist kann das nach links ziehen eine nette Geste sein um den Auffahrenden die Sache zu erleichtern.
Natürlich sollen sie dir nicht 50m vor der Karre rausziehen sodaß du den Anker werfen musst, aber mit vernünftigen Abständen sehe ich das absolut kein Problem.

Bearbeitet von: Mieler am 04.08.2015 um 21:13:32
double2
Klar ist es wichtig vorausschauend zu fahren, nur so lassen sich viele kritische Situationen vermeiden.

Es kann aber nicht sein dass eine Kettenreaktion von der Auffahrt auf die Linke Spur entsteht, nur weil man das Leben eines Anderen erleichtern möchte.
Das ist wie als wenn ich jemanden an der Kreuzung meine Vorfahrt abgebe und alle hinter mir Fahrenden müssen unnötiger Weise abbremsen.

B3AM3R
Im dem Fall ist klar der ausfahrende PKW schuld. Du hast nicht die Pflicht auf eine andere Spur zu wechseln, damit er raus kann. Das ist im Alltag reine Gefälligkeit.

Wenn er neben dir ist, muss er entweder Stoff geben um vor dich zu kommen oder langsamer werden um hinter dich zu kommen. So wie man das in der Fahrschule gelernt hat. Er wechselt die Spur und muss sich versichern, keinen dabei umzufahren.
Ansonsten könnte Ich nach der Logik auch in jede Kreuzung brettern und die anderen sind schuld weil sie kein Platz gemacht haben.

Selbst wenn du auf der Überholspur einen abgeräumt hast, ist immernoch er die Ursache und er würde dann auch eine "Teilschuld" bekommen.