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sly.bide
Hauptthema:
...........................................

Bearbeitet von: sly.bide am 25.09.2017 um 19:15:36
Bikelive
Im Normalfall hast du das Recht auf Wertminderung bzw. Ausgleich. In wie weit du das nach 10Monaten rechtens machen kannst oder sogar vom Kauf zurück treten, solltest Du mit deinem Anwalt klären. Der weiß wirklich was dir zu steht und was nicht! Allerdings würde ich erstmal abwarten und gucken, was der Händler dazu sagt. Vielleicht kommt Er dir ja soweit entgegen, das ihr euch einigen könnt und alle zu frieden sind.
BMW JÖRG
sehe ich auch so,wenn du soweit zufrieden bist mit dem wagen würde ich in ruhe das gespräch abwarten und mal sehen was da rauskommt-vlt. einigt ihr euch ganz schnell weil der händler solchen ärger mit sicherheit nicht brauch
sly.bide
Ja das wäre mir auch am liebsten sich gütlich zu einigen und hoffe auf eine beiderseitig zufriedene Einigung
thbo0508
 

Ja das wäre mir auch am liebsten sich gütlich zu einigen und hoffe auf eine beiderseitig zufriedene Einigung
(Zitat von: sly.bide)


 Das auf jeden Fall.

Wenn Du klagst, musst Du die Schuld beweisen.

D.h., 1 Händler und 2 Vorbesitzer.

Wer von den dreien war das?

Dann freuen sich die Anwälte und Du zahlst alles.

Und dann brauchst Du ja noch ein Gutachten für ein paar Tausender.

Bloß weil jemand von der Werkstatt was sagt, wird das Gericht kein Urteil fällen.

Und wenn klagen, auf keinen Fall Gericht, nur Schiedsgericht oder Handwerkerinnung, da ist es kostenlos.
sly.bide
Für den Fall habe ich eine Rechtsschutzversicherung. Nur würde ich diesen Stress und Ärger natürlich gern vermeiden!
joecrashE36
Nach 10 Monaten reichlich spät, um mit so einer Geschichte zu kommen.
Manche Sachen sollten vor dem Kauf überprüft werden.Ein einfacher Anruf bei einer der aufgeführten Werkstatt genügt.
Falls eine Manipulation zutreffen sollte, muss der letzte Verkäufer nicht unbedingt davon wissen.
Je mehr Besitzer desto weniger Kontrollmöglichkeiten.
Manche Fahrzeuge wechseln den Standort öfter, bis ein Käufer gefunden wird.
angry81
 

 

Ja das wäre mir auch am liebsten sich gütlich zu einigen und hoffe auf eine beiderseitig zufriedene Einigung
(Zitat von: sly.bide)


 Das auf jeden Fall.

Wenn Du klagst, musst Du die Schuld beweisen.

D.h., 1 Händler und 2 Vorbesitzer.

Wer von den dreien war das?

Dann freuen sich die Anwälte und Du zahlst alles.

Und dann brauchst Du ja noch ein Gutachten für ein paar Tausender.

Bloß weil jemand von der Werkstatt was sagt, wird das Gericht kein Urteil fällen.

Und wenn klagen, auf keinen Fall Gericht, nur Schiedsgericht oder Handwerkerinnung, da ist es kostenlos.
(Zitat von: thbo0508)


  Ist es nicht so, dass der Händler diese Eigenschaft der Laufleistung zugesichert hat und deswegen dafür haftbar gemacht werden kann? Der Händler muss dann den privatrechtlich verklagen, von der er das Auto hat usw. So war meine Sicht der Dinge.
Greis²
 

 

 

Ja das wäre mir auch am liebsten sich gütlich zu einigen und hoffe auf eine beiderseitig zufriedene Einigung
(Zitat von: sly.bide)


 Das auf jeden Fall.

Wenn Du klagst, musst Du die Schuld beweisen.

D.h., 1 Händler und 2 Vorbesitzer.

Wer von den dreien war das?

Dann freuen sich die Anwälte und Du zahlst alles.

Und dann brauchst Du ja noch ein Gutachten für ein paar Tausender.

Bloß weil jemand von der Werkstatt was sagt, wird das Gericht kein Urteil fällen.

Und wenn klagen, auf keinen Fall Gericht, nur Schiedsgericht oder Handwerkerinnung, da ist es kostenlos.
(Zitat von: thbo0508)


  Ist es nicht so, dass der Händler diese Eigenschaft der Laufleistung zugesichert hat und deswegen dafür haftbar gemacht werden kann? Der Händler muss dann den privatrechtlich verklagen, von der er das Auto hat usw. So war meine Sicht der Dinge.
(Zitat von: angry81)


 
So kenn ich das auch.
Vertragspartner in dem Fall ist der Händler, erhaftet für den TE.
Was der Händler sich danach von jemand anderem holt, ist nicht das Problem des TE.
Also kann man davon ausgehen, dass der Händler sicherlich starkes Interesse daran hat, den Fall so zu klären.
PeacemanKGH
 servus,

 

 

Ja das wäre mir auch am liebsten sich gütlich zu einigen und hoffe auf eine beiderseitig zufriedene Einigung
(Zitat von: sly.bide)


 Das auf jeden Fall.

Wenn Du klagst, musst Du die Schuld beweisen.

D.h., 1 Händler und 2 Vorbesitzer.

Wer von den dreien war das?

Dann freuen sich die Anwälte und Du zahlst alles.

Und dann brauchst Du ja noch ein Gutachten für ein paar Tausender.

Bloß weil jemand von der Werkstatt was sagt, wird das Gericht kein Urteil fällen.

Und wenn klagen, auf keinen Fall Gericht, nur Schiedsgericht oder Handwerkerinnung, da ist es kostenlos.
(Zitat von: thbo0508)


  Ist es nicht so, dass der Händler diese Eigenschaft der Laufleistung zugesichert hat und deswegen dafür haftbar gemacht werden kann? Der Händler muss dann den privatrechtlich verklagen, von der er das Auto hat usw. So war meine Sicht der Dinge.
(Zitat von: angry81)


 

So kenn ich das auch.
Vertragspartner in dem Fall ist der Händler, erhaftet für den TE.
Was der Händler sich danach von jemand anderem holt, ist nicht das Problem des TE.
Also kann man davon ausgehen, dass der Händler sicherlich starkes Interesse daran hat, den Fall so zu klären.

 
(Zitat von: Greis²)




gilt bei der gebrauchtwagengewährleistung nicht nach 6 monaten die beweislastumkehr? dann müsstest du als privatperson erstmal zweifelsfrei (!) nachweisen, dass dein auto nicht zwischen dem 6-10 monat (wissentlich) manipuliert wurde... einfach nur zu sagen, "ich hab nix gemacht" ist dann ebenfalls unzureichend.
schwierige sache, ich denke nicht, dass nach 10 monaten der vertragshändler gewillt ist nachträglich zu zahlen bzw. rückzuvergüten...

halt uns bitte auf dem laufenden

grüße
angry81
Ohne es zu wissen möchte ich behaupten, man kann auf den Tag und die Stunde beweisen, wann der KM-Stand manipuliert wurde wenn dem so ist...
sly.bide
So ich bin gerade da und warte...
Das erste was mich aber gefragt wurde war, wie ich das nachgucken des KM-Standes denn bezahlen möchte, in bar oder mit Karte?!
Heckpropeller
Und nun? Alle Aufregung umsonst?
BMW JÖRG
und gibts schon neue erkenntnisse?
sly.bide
Tatsächlich wie es aussieht alle Aufregung umsonst. Der wagen wurde an 3 Modulen getestet, welches nach aussage des dortigen Ingeneurs auch noch immer das erste ist und Tacho stimmt mit tatsächlicher Laufleistung überein.
Das habe ich auch schriftlich bekommen. In diesem Fall sehe ich natürlich auch ein, dass ich dafür bezahlen muss. 44€ kam der spaß, der zwar umsonst war aber so kann ich mir ja sicher sein!
Auf Nachfrage warum solche anzeigen bei Fehlerauslese kommen können sagte er mir, dass er es auch nicht genau wüsste aber das kann mehrere Gründe haben z.B ein Fehler oder Inkompatibilität des software etc. Hier haben sie ja die BMW eigene zugeschnittene Software benutzt und die stimmt überein.
Diese "(Fehl)Diagnose" kam von einem Kumpel, der sein Laptop angeschlossen hatte und woher er sein programm hat kann ich nicht sagen, ist jedenfalls soweit ich weiß, kein BMW eigenes Programm, er konnte komischerweise auch nicht den Service resetten...gab immer ne Fehlermeldung.
Vielleicht wird so nen Schuh draus...
Jedenfalls bin ich ganz froh das dem Verdacht wohl nicht so ist...
Danke auf jeden Fall an alle für eure schnellen antworten und dem Interesse!
Heckpropeller

ALLERDINGS: Bei der letzten Insprektion wurde ich angesprochen (nicht beim Händler /Verkäufer durchgeführt)

 

Diese "(Fehl)Diagnose" kam von einem Kumpel, der sein Laptop angeschlossen hatte und woher er sein programm hat kann ich nicht sagen, ist jedenfalls soweit ich weiß, kein BMW eigenes Programm, er konnte komischerweise auch nicht den Service resetten...gab immer ne Fehlermeldung.



Beim nächsten Mal erwähne doch bitte solch elementaren Dinge in deinem Eingangspost. 
 
sly.bide
Manchmal fällt einem so etwas erst danach auf bzw. denkt man dran, vielleicht ist dir sowas auch schon mal passiert?! ;)
Allerdings hat/muss das eine (fehlerm. bei service rückstellen) nicht zwingend mit dem anderen (falscher km-stand) zu tun - von daher...