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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Master-325
Hauptthema:
hallo,
hier mal kurz die story:
ein freund von mir ist noch keine 18 und hat nur den A1 führerschein. wollte aber unbedingt mal fahren. jetzt ist hier aber bei gleich neben an ein supermarkt. also dacht ich mir läßt du ihn halt, es war nachts um 2 (!)...also rechnete ich nicht damit das und die grünen sehen. leider falsch gedacht, nach 5 minuten rumgekurve auf dem parkplatz standen sie vor uns... nun wollte ich gern mal wissen mit was ich da zu rechnen hab. ich bin noch in der probezeit... :(

...ich weiss echt dumm von mir, aber war wohl der jugendliche leichtsinn...
angry81
auf jeden fall verlängerung der probezeit um 2 jahre, min. 1 punkt und geldstrafe.



east-side PIMP 4 life


Es gibt 26 Buchstaben im Alphabet, aber nur 3 die faszinieren...



x-treme
Master-325
...also probezeit ist schon verlängert... :( ...wird die nochmal verlängert ?
Mel
Nein, die Probezeit kann nich noch mal um 2 Jahre verlängert werden 4 Jahre sind das höchste, soweit ich weiß...

________________________
"Lanie brumm uns hier weg..."
"ok, ich mach das Auto an" :)

www.hsi-motorsport.com
kAy-M-gEe
Wenn die schonmal verlängert wurde, dann solltest du jetzt deinen Führerschein los seien... Entweder hast du jetzt eine Sperre von 2 Jahren, musst deinen Führerschein komplett neu machen und ggf. eine MPU ablegen.

"Man, man, man... was machst du für einen Mist!"

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...fahrt nie schneller als euer Schutzengel fliegen kann!

Gruss
Gee
Grinch
Denk auch das dein Lappen weg ist. Die Probezeit ist ja wie eine Bewährung, wenn du innerhalb der Zeit scheiße baust landesch im Knast.
Und wenn ichs richtig verstanden habe hasch in deiner Probezeit jetzt schon zweimal scheiße gebaut.
Beim ersten Mal wurde es verlängert und jetzt beim zweiten Mal kann man es nicht mehr verlängern, also Tip ich auf Lappen abgeben.

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Was einen nicht umbringt, härtet ab !
Grinch
Sorry, mir ist grad noch was eingefallen.
Der Parkplatz vom Supermarkt ist doch eigentlich Privat! Oder?
Da haben die Cops doch eigentlich gar nichts zum melden!
Außer wenn jetzt der Supermarkt dich vielleicht anzeigen würde!
Vielleicht kann das deine Rettung sein.?!?

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Was einen nicht umbringt, härtet ab !
sushi
Zitat:


Sorry, mir ist grad noch was eingefallen.
Der Parkplatz vom Supermarkt ist doch eigentlich Privat! Oder?
Da haben die Cops doch eigentlich gar nichts zum melden!
Außer wenn jetzt der Supermarkt dich vielleicht anzeigen würde!
Vielleicht kann das deine Rettung sein.?!?




nöö, kannste knicken, es sei den der parkplatz ist eingezäunt bzw. abgesperrt.
ansonsten ist er nicht 'privatgrundstück' in dem sinne anzusehen, d.h. es gilt die StVO.
master-325 du wirst wohl deinen schon verlieren.
dein kollege kann wird wahrscheinlich ne verlängerte probezeit bekommen und kann pech haben, dass er denschein erst später machen darf...

MfG Sascha

Compact CarHifi
Jetta CarHifi
Starcrunch
Das kann 100 mal privat sein, bringt nix.
Muß ein abgesperrtes gelände sein, auf das man nicht so einfach kommen kann.

Wäre es ein Firmenparkplatz mit Schranke gewesen, wäre nix passiert.

Da du in der Probezeit bist und schon mal verlängert wurde, gibst du den lappen sicher ab.

Wenn du Pech hast, wirst du gesperrt und musst auch noch zur MPU.

Wenn dein Kumpel noch in der PZ ist, gibt der ihn auch ab, weil fahren ohne Führerschein.

Mensch leutz passt halt auch n bisschen besser auf und macht es den Grünen nicht ganz so leicht. Die verdienen schon genug an uns Autofahrern, da muß man die nicht noch durch Strafen finanzieren...

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Es gibt Tage, da verliert man...und es gibt Tage, da gewinnen die anderen
-Patrick-
Hi,

ohman, du machst sachen! Hab dir hier mal was aus dem Bußgeldkatalog rausgesucht!

"Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges
ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 Punkte " das wird schon als straftat im straßenverkehr gesehen!

wirst dann wohl noch ne anzeige bekommen und vor gericht wenn du pech hast.

"Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,
wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.
In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !



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A-Verstöße sind:
Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.

B-Verstöße sind:
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus



--------------------------------------------------------------------------------

Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:

Beim ersten Mal
verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.
Dieses Seminar muß an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.
Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 9 Stunden, verteilt auf 4 Blöcke zu 135 Minuten.
Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch
und gemeinsame Analysen ihres bisherigen Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.
Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Anschließend muß eine Fahrprüfung mit einem Fahrlehrer, aber ohne einen Prüfer absolviert werden.
Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.
Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.




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Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.


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Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.
Der Führerschein ist erst einmal weg und wird erst nach
bestandener MPU wiedererteilt. "


also kommt nu drauf an weshalb du den beim ersten mal abgeben musstest!



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E34 525i zu verkaufen! 24tkm!

Bearbeitet von - -Patrick- am 28/10/2004 16:52:28
Master-325
wegen zu schnellem fahren, d.h. jetzt ?

Bearbeitet von - Master-325 am 28/10/2004 16:57:47
-Patrick-
hmm, die frage ist, ob das was du jetzt gemacht hast ein A oder B verstoß ist oder noch schlimmer. Ich würde mal zum Anwalt gehen an deiner steller und mal fragen wás nun abgeht.

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E34 525i zu verkaufen! 24tkm!
akasha
naja kannst dich drauf einstellen das du ür ein halbes bis Jahr laufen darfst. und anzeige dazu, da kennt die polizei nichts. und ein Strafgeld bzw. sozialstunden werden auch noch kommen wenn du glück hast. sagt mein freund ( angehender Polizist)

gruss
nOgraCe
Zitat:


auf jeden fall verlängerung der probezeit um 2 jahre, min. 1 punkt und geldstrafe.



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x-treme


(Zitat von: 2xdekker)




....stell doch deine Straftat auch gleich mal der Allgemeinheit vor ;P

Mein Hubraumkrüppel!
angry81
@nOgraCe

nöööööö

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x-treme