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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Compact1404
Hauptthema:
Hallo alle
Ich habe ein Problem und wollte mal wissen ob mir jemand einen Rat geben kann. Ich bin BMW-Liebhaber mußte aber für kurze Zeit einen Audi A4 B5 2,4 V6 fahren, was auch ein tolles Auto ist.Ich habe vor drei Tagen dann diesen getauscht gegen einen angeblich motorüberholten BMW- E39 523i Touring . Der Verkäufer hat mir einen Kaufvertrag "gekauft wie gesehen" ausgestellt unter anderem mit der Angabe "Unfallfrei". Was ich noch sagen muss ist das der BMW am 16.12.2014 zum TÜV vorgeführt worden und bekam wegen einiger erheblicher Mängel keine Plakette, was ich nicht wußte da dieser TÜV-Bericht nicht mit vorlag beim Tausch sondern nur einen Nachprüfungsbericht wo dann die Plakette zugeteilt war.Durch eigene Recherche weiß ich heute das der Wagen ein Unfallfahrzeug ist, dann wollte ich vorgestern Felgen umwerfen dabei ist mir der Wagen insgesammt dreimal durchgegangen heißt mein Wagenheber war im Schweller drin.Darauf hin habe ich das Auto zu unserem TÜV Rheinland gefahren und dort eine HU vornehmen lassen.Was da allles an Mängel kam war ein Riesenschock.Ich habe dann bei dem TÜV-Süd eine Anfrage gemacht warum dieses Auto eine Plakette bekommen hat und wurde aufgeklärt das er bei der ersten Prüfung alle Mängel aufwiess wie bei meiner Prüfung bis auf die Schwelller, den die hatte der Verkäufer mit einem dünnen Blech und Unterbodenschutz so verändert das ein durchstechen mit einem Schraubenzieher keine Wirkung hatte und deswegen nicht mit auf dem ersten TÜV-Bericht stand.Aber alle anderen Mängel vom 16.12.2014 waren auch vorgestern mit dabei.Mein Problem unter anderem wir haben einen Sohn der ein Glaukom hat und wenn die Augen von dem Kind Druck aufbauen müßen wir sofort in die Uniklinik kommen.Ich werde zum Anwalt gehen und auch eine Anzeige gegen den Verkäufer erstatten da er den TÜV durch Veternwirtschaft bekommen hat beim zweiten Termin, aber darf ich mir bis alles rechtliche geklärt ist einen Leihwagen oder ähnliches holen.Wir haben Angst um unseren Sohn und meine Frau ist hochschwanger.Ich weiß das wenn im Vertrag steht Unfallfrei und es ist nicht so das dieses "gekauft wie gesehen" Klausel den Vertrag unwirksam macht.Ich werde von dem Verkäufer sogar verhöhnt.Hat jemand von euch vielleicht Erfahrungen gemacht die mir ein bisschen helfen können???Bin mega Dankbar für jede Info.
Lg
phantom92
Hey ist ja mist. Also steht im Vertrag richtig unfallfrei?? Ich bin mal darauf hereingefallen weil bei meinem ersten Auto nur "nicht bekannt steht". Wegen der TÜV Sache ist meine Ansicht, das du gegen den Händler weniger ausrichten kannst, eher gegen den TÜV direkt. Soweit ich weiß wird die Prüfung doch durch jemanden vom TÜV durchgeführt, und nicht den Händler. Also ist es ja grob fahrlässig vom TÜV Mann gewesen. Gegen z.b den rost am schweller kannst du auch meiner Meinung nix machen. Im Vertrag steht ja nur das der Motor überholt ist, das sagt ja nix über den Zustand der Karosserie, bremsen, Getriebe, Elektrik etc aus. Hoffe du hast damit nicht auch noch Pech. Viel Glück weiterhin.
Compact1404
Erstmal danke für die Antwort.Der Wagen ist bei diesem Händler abgenommen worden weil mein Verkäufer da Mitarbeiter ist.Habe ich alles durch eigene Recherche rausbekommen und der erste TÜV-Prüfer steht hinter mir.Der zweite ist meiner Meinung nach mitschuldig durch die erteilung der "falschen " Plakette.Ich werde das in jedem Fall nicht einfach hinnehmen.

Danke schön 
chris078
Da gabs doch mal einen Bericht im Fernsehen, es ging um einen gekauften E30 mit frischer Plakette.
Dieser war total vergammelt (was man ohne Bühne nicht gesehen hat) und der Käufer hat gegen das Unternehmen, das die HU gemacht hat, geklagt und sogar recht bekommen. Find den leider nirges im Netz.
Es klingt schon sehr komisch, wenn man ein Auto nicht mit dem Wagenheber heben kann/darf, auf dem ne frische Plakette klebt.
Das wird aber eher eine langwierige sache.
Würde mir mal ne zweite Meinung holen beim ADAC zum Beispiel.

 

 

Bearbeitet von: chris078 am 08.03.2015 um 19:41:46
Compact1404
Ja, alle Mängel vom ersten TÜV-Bericht und das sind nicht wenig sind jetzt in meinem neuen HU nochmal drin und der zweite Prüfer hat anscheinend alles ignoriert.Und das sind Bremsleitungen , Motoröl, Getriebeöl, u.u.u.Ja und dann noch die Angabe Unfallfrei , ich habe mich mit dem vorbesitzer der auch erster Besitzer war in Verbindung gesetzt und der hat den Wagen in einem beschädigtem Zustand verkauft.

Vielen Dank und schönen Abend
chris078
Das würde bedeuten, dass der Verkäufer von dem Unfall wusste. Dann haste gute Karten.
Ein Unfallschaden muss man glaub ich nur angeben, wenn tragende Teile ersetzt oder gerichtet wurden. Ein getauschter kotflügel, Motorhaube, Stoßfänger  gehört nicht dazu. Dann würde ich noch mal bei BMW nachfragen, evtl ist etwas über den Unfall gespeichert und evtl auch mal den km Stand abfragen.
Oder ob der Vorbesitzer noch was schriftliches vom Unfall hat und irgendwelche Unterlagen zum Auto.
Würde mich an den ADAC wenden, oder mindestens mal nen Anwalt konsultieren. Ohne kaste kaum Chancen.
 

Bearbeitet von: chris078 am 08.03.2015 um 20:07:21
Performances
Na, wenn der TÜVler zu der Werkstatt kam und dort des Öfteren kommt, dann schauen die teilweise auch nicht so genau hin -.- .
In deinem Fall wirst du vermutlich aber gute Karten haben => Anwalt aufsuchen.
Gekauft wie gesehen ... warum sollte so eine Klausel ein Freifahrtschein sein ?
Siehe auch : http://www.jurarat.de/gekauft-wie-gesehen-aus-rechtlicher-hinsicht , sollte sich da über das neue Jahr was geändert haben , Bitte korrigieren.
Severin82
Gekauft wie gesehen sagt garnichts.und wenn steht im vertrag unfallfrei,das rettet dir das fell,er muss den wagen zurück nehmen.ansonsten ruf bei der tüv hauptstelle an wo der wagen abgenommen wurde.schildere deinen fall und eventuell machen die das so wie bei einem bekannten.die leute von der tüvstelle kamen mit hänger,haben den getüvten schrotthaufen aufgeladen dem geschädigten das geld in die hand gedrückt und er hat nie wieder was von denen gehört.selbst ich habe einen frisch getüvten wagen gekauft der von unten totalschaden war.im vertrag stand "bastlerfahrzeug".da aber der wagen frisch tüv hatte gab es nichts zu basteln und somit bekam ich vor gericht recht und er musste anstatt 2200 euro mir insgesammt 3800 euro zurück zahlen.leider hat sich das ganze über 2jahre hingezogen.und am ende hatte der typ kein geld und hat mir bis auf 1000euro alles in raten abgezahlt.versuchs beim tüv sonst gehts dir so wie mir.viel glück
B3AM3R
Wenn Ich schon tauschen höre...

Gekauft wie gesehen gilt für nen Sack Äpfel, aber nicht für ein Auto mit 20.000 Einzelteilen.

Naja jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen. Hol dir eine Rechtsberatung und Klage dir deinen Krempel zurück. Im ersten Moment ist dein Geld aber schon weg jetzt. Die glimpflichste Lösung wäre irgendwie an den Verkäufer ran zu treten und das rückgängig zu machen. Da sehe Ich aber wenig Chancen.
Heckpropeller
Die " gekauft wie gesehen " - Klausel findet nur im Immobilienhandel Anwendung.
Die einzige Vereinbarung die einen bedingt schützen kann ist der Verkauf als Bastlerfahrzeug.