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T H E M A     R Ü C K B L I C K
EnginB
Hauptthema:
Hallo,
Ich habe ein Frage an euch, unzwar ist mir vorhin einer gegen mein parkendes Auto gefahren als ich nicht vor Ort war.
Der Verursacher war so nett und hat die Polzeiangerufen (Zettel an der Windschutzscheibe). Meine Fahrertür hat nun jede menge Kratzer und ich möchte einen Kostenvoranschlag von BMW holen, jedoch ist mir eingefallen, dass ich in meinem Versicherungsvertrag der Klausel "Werkstattbindung" zugestimmt habe.
Also darf mir die Versicherung theoretisch vorschreiben zu welcher Werkstatt ich fahre.

Trifft das jetzt auch auf mich zu oder ist das z.b. nur bei Schäden, deren Verursacher nicht gefunden werden kann.
Meine Versicherung muss in dem Fall ja nichts zahlen, jedoch befürchte ich, falls der Unfallverursacher in der selben Versicherung ist, dass die mir dann doch die Werkstatt vorschreiben möchten, damit sie selbst kosten sparen können.

Bitte keine Posts von wegen, frag doch selbst dein Versicherung. Das werde ich sowieso machen, aber vor Montag wird keiner erreichbar sein und ich möchte mich natürlich im vorfeld schonmal informieren.

Danke =)
 
Old Men
Werkstattbindung ist für einen Kostenvoranschlag nicht bindend. Den KV kannst du in jeder Werkstatt machen lassen. Lediglich die Reparatur msst du in der von der Versicherung angegebenen Werkstatt ausführen lassen.
Roughy
Soweit ich das verstehe sind die jeweiligen Versicherungstypen nicht aneinander gebunden. D.h. deine Vollkasko hat nichts mit deiner Haftpflicht zu tun usw..
D.h. also du hast die Werkstattbindung in der Teilkasko, der Schaden der eingetreten ist, ist aber ein Haftpflichtschaden deines Unfallgegners, also kann man das nicht verknüpfen mit der Werkstattbindung in deiner Teilkasko. Das eine hat eben mit dem anderen nichts zu tun, weil es kein Teilkaskoschaden ist.

Hab auch Werkstattbindung in meiner TK, nur noch nie in den Genuß selbiger gekommen.
chris078
So sehe ichs auch, die Werkstattbindung bezieht sich nur auf die Kasko.
Mir kann doch keine Gegner-Versicherung vorschreiben, wo ich mein Auto zu reparieren habe!?
Ich kenns so, dass der Gutachter BMW Preise nimmt.
Wenn man sich auszahlen lässt, bekommt man glaub ich nur den Nettopreis.
 

 
 

Bearbeitet von: chris078 am 01.03.2015 um 01:09:30

Bearbeitet von: chris078 am 01.03.2015 um 01:10:08
EnginB
@Old Men
Genau das möchte ich nicht, ich will nicht in einer Hinterhofwerkstatt geschicht werden, wo dann meine Fahrertür statt Space Grau plötzlich Pink Matt ist, ist jetzt natürlich übertriben dargestellt aber du/ihr wisst schon was ich meine

@Roughy
Das wusste ich eben nicht, wann die Werkstattbindung in Kraft tritt.
Ob bei Voll- Teilkasko oder Haftpflicht, bzw der Schaden von jemand anderem verursacht wurde.

Wenn ich gegen eine Wand fahre, und dann von meiner Versicherung eine Werkstatt zugewiesen bekomme ist mir bewusst.
Aber ich war/bin mir unsicher was ist, wenn der Unfall durch einen anderen verursacht wird.
Da hat doch auch meine Versicherung sowieso nichts mit am Hut, oder sehe ich das falsch?
 

Bearbeitet von: EnginB am 01.03.2015 um 01:11:10
EnginB
@chris078
Was meinst du denn mit "Gutachter"?
Kann man sich in dem Fall auch einen beauftragen?
Ich wär jetzt einfach zu BMW gefahren und dort von einem Mitarbeiter mir einen KV erstellen lassen.

Wenn man es sich auzahlen möchte, kriegt man nur den Nettopreis, das ist richtig.
cxm
 

Da hat doch auch meine Versicherung sowieso nichts mit am Hut, oder sehe ich das falsch?
(Zitat von: EnginB)


Hi,

prinzipiell richtig.
Deine Versicherung ist nur so lange mit im Boot, bis die Schuldfrage und damit die Haftung geklärt ist.
Könnte ja sein, dass sie doch zahlen muss.

Wenn aber die generische Versicherung zahlen muss, kannst Du Dir Deine Werkstatt aussuchen.
Interessant wird's, wenn die eigene und die generischen Versicherungen identisch sind.

Ich würde aber niemals eine TK oder VK mit Werkstattbindung abschließen, wenn damit nicht Vertragswerkstätten gemeint sind.
Die linkshändigen Schrottschlosser von ATU lasse ich an meine Karren nicht ran.
Da kaufe ich höchstens Putzmittel - "Welche Fahrgestellnummer?"...

Ciao - Carsten
chris078
Das mit der Schuldfrage und Versicherungen ist ein eigenes Thema, das kann ich bestätigen.
In diesem Fall sollte es aber klar sein, weil das Auto geparkt war und es gemeldet wurde.

Bei mir wars bisher so:
Die eigene Versicherung hat mit Fremdverschulden nichts am Hut - in diesem Fall.
Entweder die Gegnerversicherung schickt einen Gutachter zu dir nachhause, der dann Hersteller Preise und Arbeitszeiten nimmt. Wenn dus nicht reparieren lässt zum Beispiel. Oder du fährst zu nem freien Gutachter und schickst das Gutachten zur Versicherung.
Diesen KV musst du dann selber zahlen und an die Versicherung schicken.


Wenn dus reparieren lässt:
Du fährst zu BMW, lässt einen KV und Rep Termin machen. Was bei mir war, dass ein Gutachter der Gegnerversicherung (kann auch ein freier Gutachter im Auftrag der Versicherung sein) sich das Auto angesehen hat, während es in der Werkstatt war.





 

Bearbeitet von: chris078 am 01.03.2015 um 15:43:36
mb100
Da muss ich - an einigen Stellen - mal einhaken:


Das mit der Schuldfrage und Versicherungen ist ein eigenes Thema, das kann ich bestätigen.
In diesem Fall sollte es aber klar sein, weil das Auto geparkt war und es gemeldet wurde.

(Zitat von: chris078)



Angenommen, der Wagen stand im Parkverbot, dann kann die gegnerische Versicherung hieraus ein Mitverschulden des "Parkers" ableiten. Und dessen Ansprüche kürzen.



Entweder die Gegnerversicherung schickt einen Gutachter zu dir nachhause, der dann Hersteller Preise und Arbeitszeiten nimmt. Wenn dus nicht reparieren lässt zum Beispiel. Oder du fährst zu nem freien Gutachter und schickst das Gutachten zur Versicherung.
(Zitat von: chris078)


 
Man sollte immer - wenn man ein Gutachten erstellen lassen will - einen eigenen Gutachter nehmen - und nicht den der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Auch dann nicht, wenn man fiktiv abrechnen will. Der Schaden, den der Gutachter der Versicherung ermittelt, ist meist niedriger als der, der durch einen freien Gutachter ermittelt wird. Merke: der Gutachter der gegnerischen Versicherung ist der gegnerische Gutachter - und somit an einem niedrigeren Schaden interessiert.


Diesen KV musst du dann selber zahlen und an die Versicherung schicken.

(Zitat von: chris078)



Gutachter erstellen Gutachten - und keine Kostenvoranschläge. Und wenn der Schaden die Bagatellgrenze überschritten hat, kann man die Gutachterkosten von der gegnerischen Versicherung zurückverlangen. Der Gutachter stellt dann üblicherweise direkt für die Versicherung eine Rechnung als Nachweis für die Gutachterkosten aus.

Was bei mir war, dass ein Gutachter der Gegnerversicherung (kann auch ein freier Gutachter im Auftrag der Versicherung sein) sich das Auto angesehen hat, während es in der Werkstatt war.

(Zitat von: chris078)


 
Ein "freier" Gutachter im Auftrag der gegnerischen Versicherung ist ein Paradoxon...
 
chris078
Du hast recht.
Mit dem Parkverbot, zum Beispiel. Aber davon stand nichts im Eingangspost.
Die Begriffe Gutachten und KV sind eigentlich unsauber verwendet worden, stimmt.


Hab zwei mal als Geschädigter einen Gutachter von der Gegnerversicherung geschickt bekommen.
Und beide Male hab ich den gefragt, ob der bei der Versicherung angestellt ist.
Antwort war: "Nein, ich bin freier Gutachter und wurde von der Versicherung beauftragt, das mache ich öfter"
Ich habe den Gutachter nicht bestellt und habe auch nichts für das Gutachten bezahlt - der hat dierekt mit der Versicherung abgerechnet.

Im gegensatz dazu, wenn ich zu nem Gutachter fahre und ein Gutachten machen lasse, muss ich das zunächst bezahlen.

 
mb100
 

Mit dem Parkverbot, zum Beispiel. Aber davon stand nichts im Eingangspost.
(Zitat von: chris078)


  
Richtig; man sollte allerdings nicht davon ausgehen, dass etwas nicht vorliegt, nur weil es nicht erwähnt wurde. Sondern es entweder erwähnen oder nachfragen.



Hab zwei mal als Geschädigter einen Gutachter von der Gegnerversicherung geschickt bekommen.
Und beide Male hab ich den gefragt, ob der bei der Versicherung angestellt ist.
Antwort war: "Nein, ich bin freier Gutachter und wurde von der Versicherung beauftragt, das mache ich öfter"
Ich habe den Gutachter nicht bestellt und habe auch nichts für das Gutachten bezahlt - der hat dierekt mit der Versicherung abgerechnet.
(Zitat von: chris078)



Klar sagt der, dass er ein freier Gutachter ist. Und mag auch so stimmen, dass er selbständig tätig ist - und nicht bei der Versicherung angestellt ist. Nur dennoch steht er im Lager der Versicherung, und wird auch den Schaden eher zugunsten der Versicherung begutachten und errechnen. Wenn er den Schaden eher zugunsten des Geschädigten begutachtet, ist er seine Folgeaufträge los. Schließlich sägt man nicht an dem Ast rum, auf dem man sitzt.  Grad bei den Worten "ich mach das öfter" hätten bei Dir eigentlich alle Alarmglocken bimmeln sollen...

Lass von zehn verschiedenen Gutachtern zehn Gutachten zu einem Unfallfahrzeug erstellen - und Du kriegst zehn verschiedene Ergebnisse mit zehn verschiedenen Schadenshöhen, zehn verschiedenen Zeitwerten, zehn verschiedenen Restwerten usw.


Im gegensatz dazu, wenn ich zu nem Gutachter fahre und ein Gutachten machen lasse, muss ich das zunächst bezahlen.
(Zitat von: chris078)


 
Ja, zunächst. Du kriegst aber die Kohle wieder zurück.

 

Bearbeitet von: mb100 am 01.03.2015 um 16:45:59
chris078
Das kann man sehen, wie man will.
Wenn der Gegnerversicherung dein Gutachten nicht gefällt, schickt sie sowieso nochmal nen Gutachter...



 
mb100
 

Das kann man sehen, wie man will.
Wenn der Gegnerversicherung dein Gutachten nicht gefällt, schickt sie sowieso nochmal nen Gutachter...
(Zitat von: chris078)


 

Das sparen sich die meisten Versicherungen. Schon weil die Gerichte in den meisten Fällen dem Gutachten des Gutachters des Geschädigten folgen. 

Bearbeitet von: mb100 am 01.03.2015 um 16:52:15
EnginB
Es war kein Parkverbot, damit das schon mal aus dem Spiel ist ^.^
Als ich den Zettel von der Polizei und den Schaden gesehen habe, bin ich die Straße nochmal hoch und runtergelaufen :D


Die gegnerische Versicherung ist mit meiner nicht Identisch, das passt mir auch schonmal gut in den Kram.

Aber eurer ganzen Posts verwirren mich jetzt etwas. Soll ich nun am besten einen freien Gutachter beauftragen, oder zum freundlichen fahren und mir einen Kostenvoranschlag erstellen lassen.

 
joecrashE36
Wenn "nur" Kratzer an der Tür sind genügt ein KV.
Falls allerdings der monetäre Vorteil interessant ist,ein eigens beauftragter Gutachter.
Allerdings haben Versicherungen sogenannte "Prüfungsabteilungen" um die Ansprüche 
der Geschädigten klein zu rechnen.
 
chris078
Wenn du das Auto zu BMW bringst, biste doch aus dem Schneider. Was kaputt ist, müssen die reparieren und das muss auch die Versicherung übernehmen, Gutachter hin oder her. Ob die Versicherung nen Gutachter schickt, kann dir in dem Fall egal sein.
Das ist dann deren Angelegenheit.
Bring das Auto zu BMW und schildere das alles und alles weitere ergibt sich dann.

Ob du jetzt ein eigenes Gutachten machen lassen willst? Kannste ja machen.
Ich glaub nicht, dass sich BMW der Versicherung zuliebe auf ne 80/15 Reparatur einlässt.
Du hast glaub ich sogar Anspruch auf ein Leihfahrzeug für die Dauer der Reparatur.

 

Bearbeitet von: chris078 am 01.03.2015 um 22:23:05
mb100
 


Aber eurer ganzen Posts verwirren mich jetzt etwas. Soll ich nun am besten einen freien Gutachter beauftragen, oder zum freundlichen fahren und mir einen Kostenvoranschlag erstellen lassen.
 
(Zitat von: EnginB)


 
Wenn davon auszugehen ist, dass der Schaden unter 1000 Euro zzgl. USt. liegt, solltest Du sicherheitshalber auf das Gutachten verzichten. Denn dann liegt der Schaden unter der Bagatellgrenze, und die Versicherung muss Deinen Gutachter nicht übernehmen. 

Allerdings: die 1000 Euro sind nur ein Anhaltspunkt. Manche Gerichte setzen die Bagatellgrenze auch bei 800 Euro an, manche bei 600, ...

Um was für ein Auto gehts eigentlich? Ich mein, wenns ein älteres ist, würd ich mit Kostenvoranschlag bzw. (wenn die Bagatellgrenze geknackt wird) fiktiv abrechnen und in ner freien Werkstatt reparieren lassen. Geht ja "nur" um die Tür..
chris078
Fiktiv abrechnen, dann bekommt er doch nur den Nettopreis?

Tür mit Lackieren und Einbau wird bei BMW schon mehr als 1000 kosten.

Bearbeitet von: chris078 am 02.03.2015 um 00:01:23
EnginB
 


Um was für ein Auto gehts eigentlich? Ich mein, wenns ein älteres ist, würd ich mit Kostenvoranschlag bzw. (wenn die Bagatellgrenze geknackt wird) fiktiv abrechnen und in ner freien Werkstatt reparieren lassen. Geht ja "nur" um die Tür..
(Zitat von: mb100)


  Es geht um einen e92 335i Bj. 2006 in Space Grau met.

Tür mit Lackieren und Einbau wird bei BMW schon mehr als 1000 kosten.(Zitat von: chris078)

 Ich wage es zu bezweifeln, das es, wenn überhaupt, mehr als 1000€ wird.
herr_welker

Im gegensatz dazu, wenn ich zu nem Gutachter fahre und ein Gutachten machen lasse, muss ich das zunächst bezahlen.

Also.
Wir mussten den Gutachter nicht zahlen. Der Gutachter hatte die Rechnung direkt an die Versicherung geschickt.
Ebenso die Anwaltskosten (der nochmal 300 EUR Extra rausgeholt hat).

Schaden wurde bei uns fiktiv abgerechnet.

Wenn du das ganze eh bei BMW machen lässt, dann fährste zum nächsten BMW Autohaus und schilderst den Fall. Die werden dir (wenn es ein gutes Autohaus ist) einen Anwalt und einen Gutachter empfehlen. Optimalerweiße wird dann ein Termin im Autohaus ausgemacht, zu dem Anwalt, Gutachter und du mit deinem Auto da bist. Dann unterschreibst du bei deinem Anwalt und lässt dein Auto reparieren. Und gut ist.
mb100
 

Fiktiv abrechnen, dann bekommt er doch nur den Nettopreis?
(Zitat von: chris078)


 
Jein. Die Umsatzsteuer wird später in der Höhe gezahlt, in der sie angefallen ist. 
Soll heißen: angenommen, du rechnest nen Schaden in Höhe von 2000 + USt. fiktiv ab, dann bekommst Du 2.000 Euro. Lässt Du dann den Schaden beispielsweise für 1.000 Euro + USt. reparieren (also zum Beispiel in ner freien Werkstatt oder mit begrenztem Reparaturumfang), dann bekommst Du noch ergänzend 190 Euro - also die tatsächlich angefallene USt. Deswegen ist eine fiktive Abrechnung vor allem auch dann sinnvoll, wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Reparaturkosten deutlich niedriger ausfallen werden als im Gutachten. Warum auch immer. 

Die Ausführung gilt natürlich nur, wenn der Geschädigte nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Ist dem so, bekommt er weder bei der fiktiven noch bei der "normalen" Abrechnung die USt. 


Ob der Gutachter nun zunächst mit dem Geschädigten oder direkt mit der Versicherung abrechnet... das wird unterschiedlich gehandhabt. Für den Gutachter ist die sicherere Variante, zunächst mit dem Geschädigten direkt abzurechnen. Falls sich die Schuld vor Gericht dreht (hab ich auch schon ein paar mal erlebt...), wartet der Gutachter zunächst ewig auf sein Geld und darf sich dann an den Geschädigten wenden. Darf der Geschädigte direkt zahlen, bekommt der Gutachter direkt sein Geld. 
EnginB
So, damit ihr auf dem laufenden bleibt:
Meine Versicherung hat damit gar nichts zu tun, ich hab dort angerufen und die sagten, dass sie in dem besagten Fall keinerlei notwendigkeit bestehe.
Anders würde es aussehen, wenn der Verursacher nicht gestehen würde das er schuld ist (trift bei mir nicht zu, da er selbständig die Polizei gerufen hat und ich nicht vor Ort war)

Ich hab auch einige Gutachter angerufen:
Die kosten für den Gutachter müssen von der Versicherung übernommen werden, wenn es sich nicht um einen Bagatelschaden handelt (Mindestens 1000€ Schaden).
Ansonsten müsste ich im durchschnitt 220€ Zahlen, wenns unter dem Preis liegt.

Kostenvoranschlag bei BMW:
Ich bin zu BMW gefahren hab mir einen Kostenvoranschlag geholt. BMW nimmt 10% vom Schadenswert, lag bei mir bei 115€.
Schadenssumme: 1153€

Wenn ich das Geld von der Versicherung haben möchte, werden mir 19% MwSt. von den 1153€ abgezogen ergibt ca. 969€ die mir ausgezahlt werden.

Was würdet ihr tun?
Bei BMW lackieren lassen, oder zu einem Lackierer fahren, und es dort für billiger (aber trotzdem gut) lackieren lassen, damit man noch Geld übrig hat?



 
mb100
 


Bei BMW lackieren lassen, oder zu einem Lackierer fahren, und es dort für billiger (aber trotzdem gut) lackieren lassen, damit man noch Geld übrig hat?
 
(Zitat von: EnginB)


 
Weder noch. Bzw. erst mal zu nem Lackierer fahren und dort nen Kostenvoranschlag machen lassen. Und dann gucken, wie groß die Differenz ist. Je größer, desto fiktiv abrechnen. 
Und wie gesagt: vergiss im Fall der fiktiven Abrechnung nicht - sofern Du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist - die angefallene USt. von der Versicherung einzufordern. 
EnginB
Ich muss ehrlich gestehen, ich habe gar keine Ahnung wovon du redest...
Wie was soll ich fiktiv abrechnen?
Wie wann wo wird von wem die Umsatzsteuer abgerechnet?
LucyStern
Warte erstmal ob du überhaupt die 1.153 € von der Versicherung bekommst. Die ziehen gerne was ab.
mb100
 

Ich muss ehrlich gestehen, ich habe gar keine Ahnung wovon du redest...
(Zitat von: EnginB)


 
Dann konsultiere am besten mal nen Anwalt ;-)


Wie was soll ich fiktiv abrechnen?
(Zitat von: EnginB)


 
"fiktiv abrechnen" heißt nix anderes als "auf Gutachtenbasis - bzw. (in Deinem Fall) auf Basis des Kostenvoranschlags abrechnen".


Wie wann wo wird von wem die Umsatzsteuer abgerechnet?
(Zitat von: EnginB)


 
Da zitier ich mich gern selbst:


 

Fiktiv abrechnen, dann bekommt er doch nur den Nettopreis?
(Zitat von: chris078)


 
Jein. Die Umsatzsteuer wird später in der Höhe gezahlt, in der sie angefallen ist. 
Soll heißen: angenommen, du rechnest nen Schaden in Höhe von 2000 + USt. fiktiv ab, dann bekommst Du 2.000 Euro. Lässt Du dann den Schaden beispielsweise für 1.000 Euro + USt. reparieren (also zum Beispiel in ner freien Werkstatt oder mit begrenztem Reparaturumfang), dann bekommst Du noch ergänzend 190 Euro - also die tatsächlich angefallene USt. Deswegen ist eine fiktive Abrechnung vor allem auch dann sinnvoll, wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Reparaturkosten deutlich niedriger ausfallen werden als im Gutachten. Warum auch immer. 

Die Ausführung gilt natürlich nur, wenn der Geschädigte nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Ist dem so, bekommt er weder bei der fiktiven noch bei der "normalen" Abrechnung die USt. 
 
(Zitat von: mb100)




Bearbeitet von: mb100 am 02.03.2015 um 21:14:25