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T H E M A     R Ü C K B L I C K
33mebo33
Hauptthema:
Servus Leute
Ich habe heute mich mit einem kumpel verabredet und haben uns bei Ihm vor der Garage treffen wollen.

Ich parkte mein auto längst vor seiner garageneinfahrt, da vor seinem haus nie ein parkplatz zu finden ist..
Er weist aber das ich mich dort immer hinstellen tue..
An dem tag hat er blöderweise nicht dran gedacht und wollte aus der garage aus zu mir kommen...

Wie aus dem nichts öffnet er dann das garagentor und knallt das Tor an meinem auto...
Er will mir jetzt seine privathaftpflicht geben

Wie kann man das am besten machen
Und was für fragen können aufteten von der versicherung...

33mebo33
Wäre cool wenn jemand hier dabei ist, der in sachen versicherungen (privathaftpflicht) sich auskennt...
Ich habe für die fälle das die versicherung faxen macht eine rechtschutz (anwalt ect)
Amstrong
Schaden bei seiner Privathaftpflicht melden. Mit genau dem Sachverhalt, dass er beim öffnen des Garagentors dein Fahrzeug beschädigt wurde.
33mebo33
Das ist ja nicht das problem, ich habe jetzt was gefunden was total verwirred ist.. Tut selbst mal lesen

http://www.motor-talk.de/forum/garagentor-t4716841.html

Das problem ist ich will nicht das dem seine KFZ versicherung berührt wird, da gibt es einen ähnlichen fall in dem link..
Old Men
Es besteht da noch die Möglichkeit, dass du auf den Schaden sitzen bleibst. In Deutschland ist es verboten, vor einer Garage zu parken. Ich habe 10,00€ bezahlen müssen. Das beste an der Sache aber war, es war meine eigene Garage.Vor Gericht wurde der Einspruch abgelehnt,mit der Begründung : Man konnte nicht wissen wer der Eigentümer der Garage ist.
33mebo33
Da kenne ich einen fall der mir vor 2 jahren passiert ist
Ich parkte im parkverbot ubd jemand ist mir drauf gefahren weil er nicht in die einfahrt rein fahren konnte ( zu wenig platz) da ich falsch stand!

Er hats trozdem probiert und ist an meiner stoßstange hängen geblieben.
Polizei gerufen und siehe da ER HATTE SCHULD!
Ich habe nur 30€ für falsch parken bekommen.
schaden hat der andere getragen.

Aber um nochmal auf den fall mit der garage zurück zu greifen:

Ich habe mich dahin gestellt und habe mich auch nicht vom ort entfernt.
Der kollege ist sonst immer von außenrumm gelaufen gekommen
1. hat er mir das erlaubt in der vergangenheit
2. war ich vorort

Er hat auch selbst dann gesagt "scheise hab voll verpeilt, dass du ja immer hier stehst"

Ist es ein fall für einen rechtsanwalt?
mb100
 



Ist es ein fall für einen rechtsanwalt?
(Zitat von: 33mebo33)


 

Wenn Du ne Rechtsschutz hast (und dem ist ja so, schreibst Du), würd ich an Deiner Stelle die Geschichte direkt und von Anfang an übern Anwalt laufen lassen. Nix schlimmer, als wenn Du jetzt ne unüberlegte Äußerung gegenüber der Versicherung machst, die selbige dann als Aufhänger nutzt, um Deine Ansprüche zu kürzen. Anwälte stehen auch gar net drauf, die Kohlen, die der Mandant ins Feuer geworfen hat, wieder rauszuklauben. 

Bearbeitet von: mb100 am 18.02.2015 um 20:59:00
33mebo33
ja gut wer kommt dann für die anwaltskosten dann auf ?
die versicherung von meinem kollege oder der kollege selbst?

 
mb100
Wenn sich herausstellt, dass Dein Kollege zu 100 % schuld war und die Versicherung voll eintrittspflichtig ist: in meinen Augen die Versicherung...

Dein Anwalt wird wahrscheinlich, sofern es überhaupt so weit kommen sollte, sowohl Deinen Kumpel als auch die Versicherung als Gesamtschuldner verklagen. 

Bearbeitet von: mb100 am 18.02.2015 um 21:26:49
33mebo33
Ich denke wenn er versichert ist und dsfür regelmäßig bezahlen tut, muss die versicherung dafür aufkommen..
Es kann niemals sein bzw eher SELTEN das am schluss der schuldner alles bezahlen muss von eigner tasche.. Für was gibt es dann versicherungen?

Im schlimmsten fall gibts ja die haftpflicht rechtschutz...
mb100
Aber Du weisst schon: die Hauptaufgabe der Schadensachbearbeitung in einer Versicherung besteht darin, herauszufinden, warum die Versicherung nicht eintrittspflichtig ist. Weil entweder gar kein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Schädiger (klassischer Fall: deliktunfähige Kinder, die nicht mitversichert sind und keine Verletzung der Aufsichtspflicht) besteht oder der konkrete Fall vom Versicherungsumfang ausgenommen ist (z.B. bei Vorsatz) oder die Versicherung kürzen darf (z.B. bei grober Fahrlässigkeit). Rein theoretisch ist es vorliegend nicht unmöglich, dass die Versicherung tatsächlich sagt, dass es - auch im Fall des Schädigers - eigentlich ein Fall der KFZ-Haftpflicht ist. 

Hab da von Berufs wegen auch schon einiges erlebt. Meist war die Brüh teurer als die Fisch. Und auch deswegen ist es nicht verkehrt bzw. ratsam, einen Anwalt einzuschalten. 
33mebo33

Nur wenn das Öffnen der Garage nicht unmittelbar mit dem Ziel ein Fahrzeug zu bewegen in Verbindung steht, kommt die Privathaftpflicht für den Schaden auf, ansonsten die Kfz-Haftpflichtversicherung.

und in dem fall war es NICHT in verbingung mit einem KFZ fahrzeug, sondern er ist einfach aus der Garage gekommen und dann beim öffnen mein auto erwicht...

 
mb100
Ja, das sagst Du. Und ich sehs auch so. Nur is halt die Frage, was sich die Versicherung da zusammen-konstruiert. 
Ob sie damit durchkommt, is natürlich die zweite Frage. 

Ich denk bei solchen Sachverhalten immer drei, vier Schritte weiter. Überleg, was die Gegenseite machen könnte. Wie sie argumentieren könnte. Welche meiner Argumente sie aufgreifen könnte. Entsprechend kann ich dann reagieren - und werde so selten überrascht...

Bearbeitet von: mb100 am 18.02.2015 um 23:47:26
STAGE 2
Das klingt jetzt etwas Hart, aber in diesem Fall wird die Verischerung als erstes von Betrug ausgehen und in diese Richtung ermitteln.
Da es dein Freund und kein Fremder war.
Kennen alle die Geschichten mit dem Traktor und dem Onkel BlaBla.
Ihr müsst jetzt Beweisen, das es nicht mit Absicht war.
Daher würde ich wie schon vorher erwähnt als erstes zum Anwalt.
Solltest Du verlieren, dann werden Anwalts und Gerichtskosten von Deiner Rechtschutz übernommen und Du bleibst auf dem Schaden sitzen.
Wenn der Anwalt alles richtig macht, hast Du keine Sorgen.Auf keinen Fall wird die Haftpflicht von Deinem Freund das Freiwillig bezahlen.
Oft scheint alles so Einfach zu sein und dann macht Dir so ein Paragrafenverdreher einen Strich duch die Rechung.

Ich weiss nicht ob es in dieser Situation weiterhilft, aber evtl. sollte Dein Freund eine Selbstanzeige durchführen.

Bleibt noch das Problem mit dem Parken, welches Dir warscheinlich das Genick brechen wird.

Ich wünsch Dir trotzdem allles Gute.


Die Tante Edit hat mich an etwas erinnert.
Es war einmal vor langer Zeit ein Kumpel mit einer Einfahrt.
Dort hat er ein Abschleppzeichen angebracht.
Ich war zu Besuch und habe mich in SEINE EINFAHRT gestellt.
Kommt die Polizei vorbei und gibt mir ein Ticket.
Der Kumpel meinte es tut ihm Leid, aber er kann jetzt leider nichts für mich tun. Das ist so.

 

Bearbeitet von: STAGE 2 am 19.02.2015 um 09:27:41
mb100
 


Ich weiss nicht ob es in dieser Situation weiterhilft, aber evtl. sollte Dein Freund eine Selbstanzeige durchführen.

(Zitat von: STAGE 2)


 
Wegen was? Also wegen der Begehung welchen Delikts?
STAGE 2
 

 


Ich weiss nicht ob es in dieser Situation weiterhilft, aber evtl. sollte Dein Freund eine Selbstanzeige durchführen.
(Zitat von: STAGE 2)


 
Wegen was? Also wegen der Begehung welchen Delikts?
(Zitat von: mb100)


  Sachbeschädigung?

Von welchem Ausmaß an Schaden sprechen wir überhaupt?
Hat es den Kotflügel und die Motorhaube weggerissen, oder reden wir hier von einer 200,- Smartrepair?

Bearbeitet von: STAGE 2 am 19.02.2015 um 10:52:22
mb100
 

 

 


Ich weiss nicht ob es in dieser Situation weiterhilft, aber evtl. sollte Dein Freund eine Selbstanzeige durchführen.
(Zitat von: STAGE 2)


 
Wegen was? Also wegen der Begehung welchen Delikts?
(Zitat von: mb100)


  Sachbeschädigung?
(Zitat von: STAGE 2)


Bitte nicht; das geht voll nach hinten los. 
Strafbar ist (in D) nur die vorsätzliche Sachbeschädigung, nicht aber die Fahrlässige. Soll heißen: wenn Du absichtlich was kaputt machst, ist es strafrechtlich relevant; wenn Du versehentlich was kaputt machst, hast Du Dich nicht strafbar gemacht. Der zivilrechtliche Schadenersatzanspruch bleibt selbstverständlich grundsätzlich in beiden Varianten. Und die Baustelle der Polizei ist nur die Strafrechtliche.

Wenn der besagte Kumpel nun sich wegen der "Sachbeschädigung" am Auto anzeigt, sagt er damit quasi, dass er das Auto quasi absichtlich kaputt gemacht hat. Da aber Haftpflichtversicherungen für vorsätzliche Begehungen nicht eintrittspflichtig sind, wird die Versicherung dann erst recht die Regulierung ablehnen. 

Bearbeitet von: mb100 am 19.02.2015 um 10:54:27
STAGE 2
 

 

 

 


Ich weiss nicht ob es in dieser Situation weiterhilft, aber evtl. sollte Dein Freund eine Selbstanzeige durchführen.
(Zitat von: STAGE 2)


 
Wegen was? Also wegen der Begehung welchen Delikts?
(Zitat von: mb100)


  Sachbeschädigung?
(Zitat von: STAGE 2)


Bitte nicht; das geht voll nach hinten los. 
Strafbar ist (in D) nur die vorsätzliche Sachbeschädigung, nicht aber die Fahrlässige. Soll heißen: wenn Du absichtlich was kaputt machst, ist es strafrechtlich relevant; wenn Du versehentlich was kaputt machst, hast Du Dich nicht strafbar gemacht. Der zivilrechtliche Schadenersatzanspruch bleibt selbstverständlich grundsätzlich in beiden Varianten. Und die Baustelle der Polizei ist nur die Strafrechtliche.

Wenn der besagte Kumpel nun sich wegen der "Sachbeschädigung" am Auto anzeigt, sagt er damit quasi, dass er das Auto quasi absichtlich kaputt gemacht hat. Da aber Haftpflichtversicherungen für vorsätzliche Begehungen nicht eintrittspflichtig sind, wird die Versicherung dann erst recht die Regulierung ablehnen. 

Bearbeitet von: mb100 am 19.02.2015 um 10:54:27
(Zitat von: mb100)


Man kann doch auch ohne Absicht, Fremdes Eigentum beschädigen.
Die Selbstanzeige, sagt doch nichts über den Vorsatz aus.
Ich dachte nur, das es Hilfreich sein "könnte" ein Behördliches Schriftstück in der Hand zu haben.
Es war ja auch nur ein Gedanke. Ich dachte mir schon das es weniger Hilfreich ist.

 
33mebo33
Verstehe nicht wieso mache hier gleich mit "selbstanzeige"
"Betrug"
Kommen.....
Ich melde den schaden einfach und fertig...

Der schaden beläuft sich meiner schätzung nach ca. Auf 2000-3000€
Ich war nicht mit der front sondern mit der beifahrer tür zur garage gestanden, anderst hätte ich den kompletten weg "behindert"
Beschädigt wurde
Kortflügel
Beifshrertür
Hintere tür (wenn man glück hat politur)
Und die felge hat ein kratzer abbekommen

Vor paar tagen erst habe ich meine stoßstange vorne und hinten lackieren lassen damit das Auto top da steht und jetzt wieder kratzer, könnte kotzen...

Dann reden leute von betrug, ich glaube wenn die versicherung meine Lohnabrechnung sieht wird die das schnell wieder Vergessen, so eine scheise hab ich nicht nötig für lappische 2000€ xD

Wie auch immer RECHT habt ihr, dass es so kommen KÖNNTE
STAGE 2
 

Verstehe nicht wieso mache hier gleich mit "selbstanzeige"
"Betrug"
Kommen.....
Ich melde den schaden einfach und fertig...

Der schaden beläuft sich meiner schätzung nach ca. Auf 2000-3000€
Ich war nicht mit der front sondern mit der beifahrer tür zur garage gestanden, anderst hätte ich den kompletten weg "behindert"
Beschädigt wurde
Kortflügel
Beifshrertür
Hintere tür (wenn man glück hat politur)
Und die felge hat ein kratzer abbekommen

Vor paar tagen erst habe ich meine stoßstange vorne und hinten lackieren lassen damit das Auto top da steht und jetzt wieder kratzer, könnte kotzen...

Dann reden leute von betrug, ich glaube wenn die versicherung meine Lohnabrechnung sieht wird die das schnell wieder Vergessen, so eine scheise hab ich nicht nötig für lappische 2000€ xD

Wie auch immer RECHT habt ihr, dass es so kommen KÖNNTE
(Zitat von: 33mebo33)


  Ich habe Euch bestimmt nichts unterstellen wollen.
Jedoch wird die Versicherung bei Schäden unter Freunden, dies ganz bestimmt in Erwägung ziehen.
Die Selbstanzeige war auch ! nur eine Idee !, welche ich in den Raum werfen wollte.
Wenn man aber sehen bzw. nachweisen kann, das der Wagen vorher in einem Perfekten Zustand war, wird dieser Gedanke (der Absicht) keinen Halt finden.





 
mb100
 


Man kann doch auch ohne Absicht, Fremdes Eigentum beschädigen.
Die Selbstanzeige, sagt doch nichts über den Vorsatz aus.
Ich dachte nur, das es Hilfreich sein "könnte" ein Behördliches Schriftstück in der Hand zu haben.
Es war ja auch nur ein Gedanke. Ich dachte mir schon das es weniger Hilfreich ist.
(Zitat von: STAGE 2)


 
Ja, stimmt. Man kann auch ohne Absicht fremdes Eigentum beschädigen. Allerdings ist das nicht strafbar - und somit interessiert es die Polizei nicht.

Wahrscheinlich würde es so ablaufen, dass die Polizei dann fragt, ob das Auto absichtlich beschädigt wurde. Der "Täter" schüttelt mit dem Kopf, und dann sagt die Polizei: "Nun gut, dann interessiert es uns nicht. Auf Wiedersehen." Und Schriftstücke oder ähnliches gibt es nicht. 

Mal angenommen, es kommt tatsächlich so weit, dass die Sache aufgenommen wird und der Geschädigte befragt wird und im Verlauf der Ermittlungen eben rauskommt, dass das Ganze versehentlich geschehen ist und somit strafrechtlich nicht relevant, dann wird die Versicherung (wenn sie davon Wind bekommt) wahrscheinlich sagen, dass die Tat doch vorsätzlich begangen wurde (zum Beispiel nach einem Streit) - und man sich im Nachhinein (um eben keine strafrechtlichen Folgen auszulösen und auch den Versicherungsschutz nicht zu gefährden) eben auf eine fahrlässige Begehung "geeinigt" hat. Also die Sache mit der Fahrlässigkeit eine Schutzbehauptung ist. Und deswegen die Regulierung ablehnen. 

Das meinte ich mit "verschiedene weitere Schritte im Kopf durchspielen". Und Du solltest - auch bezogen auf Österreich - genauer zwischen Ziivlrecht und Strafrecht trennen. Und erkennen, dass nicht jedes Verhalten, das einen zivilrechtlichen Anspruch auslöst, auch strafrechtlich relevant ist.

 

Bearbeitet von: mb100 am 19.02.2015 um 12:09:22
33mebo33
Ich halte euch am laufenden...

Wo empfehlt ihr mir den kostenvorschlag für die reparatur zu holen?

Habe direkt bei Bmw gedacht...
Wer schreibt am meisten ? 😬
joecrashE36
Die Versicherung wird nichts zahlen wollen.Wegen Fahrlässigkeit.
Der Fahrer muss,wenn er vor einer fremden Garage parkt, damit rechnen das es sich öffnen 
kann.
"Anzeigen" muss es der Schädiger bei seiner Versicherung.Die wird dann das weitere
Vorgehen bestimmen.
Es ist nicht wie bei der KFZ-Haftpflicht.
mb100
 

Die Versicherung wird nichts zahlen wollen.Wegen Fahrlässigkeit.
(Zitat von: joecrashE36)


 
Normalerweise zahlt die Versicherung nur bei Fahrlässigkeit ;-)

Was Du meinst, ist "Mitverschulden des Geschädigten"


Davon abgesehen: hätte auch in Deinen Augen nicht der Schädiger, der ja wusste, dass der Geschädigte vor Ort ist (immerhin wollte er durch die Garage zu ihm kommen) und der auch wusste, dass der Geschädigte immer in der Garageneinfahrt parkt, damit rechnen müssen, dass das Auto des Geschädigten in der Einfahrt parkt - und entsprechend vorsichtig das Tor öffnen müssen? Bzw. nicht durch die Garage kommen sollen? 

Bearbeitet von: mb100 am 22.02.2015 um 11:00:38
joecrashE36
Das könnte man so auslegen.
Es stimmt sicher das man seine Sorgfaltspflicht verletzt hat weil man das Tor öffnet, ohne
sich vorher zu überzeugen,daß der Platz ausreicht.
Wo wir wieder beim eventuellen Vorsatz des Geschädigten wären..

Warten wir einfach mal ab, ob vom Te noch was zum Thema kommt :-)
33mebo33
Genau abwarten 👍
Ich habe doch gesagt, dSs ich weiter berichten werde
33mebo33
Außerdem muss ich ein Kostenvorschlag machen, wenn ich das gemacht habe dorthinn schicken.

ich habe das über einen Gutachter gemacht, er hat vorgestern fotos geschossen und leitet es direkt an die versicherung und an einem Anwalt weiter.

mb100
 


Es stimmt sicher das man seine Sorgfaltspflicht verletzt hat weil man das Tor öffnet, ohne
sich vorher zu überzeugen,daß der Platz ausreicht.
Wo wir wieder beim eventuellen Vorsatz des Geschädigten wären..
(Zitat von: joecrashE36)


  
(Eventual)-Vorsatz des Geschädigten? Der TE hat also zumindest billigend in Kauf genommen, dass sein Auto beschädigt wird?
Das musst Du mal erklären...

Bearbeitet von: mb100 am 22.02.2015 um 12:55:11
33mebo33
Wir hätte er sehen sollen ob der platz reicht?
Hätte er durch die Garage durch schauen sollen?

Das es eine heitere sache wird, ist mir bewusst!
Am ende wird die Versicherung Zahlen müssen egal wie dumm die sich anstellt...

Ich berrichte weiter...,
mb100
 

Wir hätte er sehen sollen ob der platz reicht?
Hätte er durch die Garage durch schauen sollen?
(Zitat von: 33mebo33)



Du argumentierst grad gegen Dich - ist Dir das bewusst? Sagst Du, dass er keine Chance hatte, zu erkennen, ob Dein Auto vor der Garage stand, dann wird an Dich ein deutlich höherer Sorgfaltsmaßstab gelegt im Bezug auf das Abstellen des Fahrzeugs vor der Garage. Also: stellst Du Dein Auto vor einer Garage ab, dann musst Du auch damit rechnen, dass das Garagentor von innen geöffnet wird - von wem auch immer. Und weisst Du, dass derjenige, der die Garage von innen öffnet, keine Chance hat, zu erkennen, ob vor der Garage ein Auto steht, dann musst Du auch damit rechnen, dass das Tor Deinem Auto die Nase eindellt. Und damit wären wir wirklich bei ner groben Fahrlässigkeit.
Das ist der Punkt, wo ich sag: lass nen Anwalt die Geschichte regeln. Wenn Du das gegenüber der Versicherung angibst, was Du soeben hier freudestrahlend verkündet hast, wird selbige aufgrund dieser Aussage Deine Ansprüche massiv kürzen. Und Du hast nicht mal den Hauch einer Chance, das wieder geradezubiegen. 

BTW: in meinem Elternhaus gibts auch so ne Garage. Tor hinten und vorn. Ab und zu mach ich auch das Tor von innen auf. Immer gaaaaaaaaaaaaanz langsam.  Geh auch mal, wenns ein wenig geöffnet ist, in die Knie, um zu gucken, ob ich ein Auto erkennen kann...
33mebo33
Ein Anwalt hast das alles in der Hand der wird das schon machen.

mb100
Das beruhigt mich. 

(Vielleicht kennst Du den Spruch: "Der schlimmste Feind des Anwalts ist sein Mandant" - und ich muss grad an eine Hauptverhandlung denken, bei der ich in den Zuschauerrängen saß. Ging um ne Kneipenschlägerei; der Angeklagte wurde beschuldigt, dem Opfer ordentlich auf die Schulter geboxt zu haben. Selbiger war auch geständig. Der Staatsanwalt fragte den Angeklagten, ob er denn wirklich die Schulter treffen wollte bzw. was er denn treffen wollte. Und der Angeklagte sagte tatsächlich: "Na ja, eigentlich wollt ich ihm eins aufs Auge geben." Das ist so der Moment, in dem man als Anwalt daneben sitzt, nichts tun kann und das gesamte Verteidigungsgebilde, das man sich mühsam aufgebaut hat, zusammenbröseln sieht...
Wobei der Angeklagte ohne Anwalt erschien. Und die Hauptverhandlung in Summe eine der witzigsten war, die ich verfolgt habe.

Ich bitte, die kurze OT-Anekdote zu entschuldigen ;-) )