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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Aspire
Hauptthema:
Moin ,
Ich wollte mir ne gebrauchten bmw
E46 Bj 2000 kaufen.nach lange suche habe
Ich eins gefunden was mir gefählt. Habe
Dann denn Verkäufer angerufen (privat)
Auto besichtigt Probefahrt gemacht alles ok
Das Auto ist abgemeldet....leider könnte ich das Auto nicht mit nehmen da das Fahrzeug
Brief irgendwo im Bank seit laut der Verkäufer.
Hatt mir versprochen Dienstag/Mittwoch per
Post hier sei...dachte ok Alls gut...

Heute denn Verkäufer angerufen nach lange hin und her sagt er mir das Auto war damals
Alls beim Bank alle Finanzierung gekauft wurde!!! Und ich ??????
Er habe denn Bank schon denn Ablöse Geld bezahlt und der Brief wurde heute per Post aus München los geschickt.

Meine Frage ist wenn ich das Auto jetzt kaufe
Wird der Bank sich später beim mir melden um Geld zu verlangen ? Aus dem gerunde das noch vielleicht Beträge von Verkäufer offen sind ?

Oder soll ich lieber Finger weg lassen von dem Wagen ? Habe nur 200€ als Anzahlung gegeben?

Danke für euren Hilfe .
B3AM3R
Wer den Brief hat, dem gehört das Auto. Einfache Regel. Die Bank gibt den Brief nicht aus der Hand, solange das Geld nicht vollständig bezahlt ist.
Also bestehe auf Briefübergabe bei Kauf und alles ist in Ordnung.
Aspire
Das heißt jetzt genau wenn der Verkäufer
Denn Brief von Bank bekommt,
Würde das Geld bezahlt und alles ist ok?
jochen78
 

Das heißt jetzt genau wenn der Verkäufer
Denn Brief von Bank bekommt,
Würde das Geld bezahlt und alles ist ok?
(Zitat von: Aspire)



 
So ist es. Wenn er den Brief bekommen hat von der Bank, ist das Auto abbezahlt
turbovxr
Ziemlich schwer zu lesen dein Text^^

Also, lass dir auf jeden Fall den Brief beim Kauf geben und warte da keine versprochenen X-Wochen drauf.
Im Endeffekt stehste sonst mit leeren Händen da.
 
Aspire
Sorry Smartphone :)

Ja ohne Brief kaufe ich es nicht.

Danke euch
mb100
 

Wer den Brief hat, dem gehört das Auto. Einfache Regel. 
(Zitat von: B3AM3R)


 
So einfach sie ist, so falsch ist sie auch. 

Der Brief ist kein Eigentumsnachweis, sondern hat lediglich Indizwirkung im Bezug aufs Eigentum.
Soll heißen: ohne Brief ist zum Beispiel kein gutgläubiger Eigentumserwerb an nem Auto möglich.