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matze051987
Hauptthema:
Hallo Leute ich hätte da mal eine Frage an euch und zwar habe ich am Wochenende ein Gewindefahrwerk eingebaut in meinen e36 compact. So laut gutachten ist die tüv erlaubte einstellung des gwindetellers 20 - 40mm gemessen von der aufliegefläche der Feder bis auflage des tellers also 20 mm eingestellt so jetzt habe ich einen Abstand von Radmitte bis Radlaufkante 370 mm wie kann das dann sein das im gutachten angegeben ist mindestmaß HA 325 da komm ich doch niemals runter. Kann mir da vll jemand weiterhelfen....
Kann ich vll auch eventuell die Gewindeunterlage der Feder weglassen?
Pc13187
Die meinen damit dass der Abstand mindestens 325mm betragen muss. Das heißt alles was darüber liegt ist okay.
Steht bei mir auch im Gutachten (bei mir vorne 300mm hinten 295mm). Bei der Eintragung hatte ich glaube ich 335 vorne und hinten 330 also jeweils 35mm über der mindesthöhe.
Also ist bei deiner Einstellung alles okay.
matze051987
Ja aber das ist viel zu hoch hinten und gleich komme ich auch nicht rechts hinten ist der gewindeteller auf 20 mm eingestellt also Mindestmaß und Links hinten hab ich ihn jetzt komplett runter gedreht sprich sind Ca 11 mm und er ist rechts immer noch tiefer als links