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phil89
Hauptthema:
Hallo zusammen,

Ich habe am 7.6.14 in dem Westarkaden Parkhaus in Freiburg geparkt. Ich habe nur geparkt um schnell etwas vom Metzger zu holen und war vllt. 10min weg. In lauter Eile habe ich vergessen eine Parkscheibe zu hinterlegen. Als ich zurück kam hatte ich einen schon fast vollständig ausgefüllten Überweisungsschein an meinem Wischerblatt hängen mit der aufforderung 40€ an ein Privat-Inkassounternehmen zu zahlen weil ich keine Parkscheibe hinterlegt habe. Darunter stand: Angebot zur Güte: wenn sie den Betrag von 24.50€ innerhalb 3 Tagen bezahlen verzichenten wir auf eine Verfolgung der Vertragsstrafe (das Parkhaus wird privat betrieben). Die Vertragsbedingungen sind auch ausgeschrieben.

Ich ignorierte den Wisch schließlich müsse ich erstmal Post an meine Adresse bekommen, denn schließlich müssen die ja sichergehen dass ich den Wisch auch erhalte. Der wind könnte es ja weggeweht haben oder Kinder die sich einen Scherz erlauben könnten es mitgenommen haben.
Und da es eigentlich sehr schwierig sein müsste als Privatunternehmen anhand meines Kennzeichens meine Adresse ausfindig zu machen habe ich halt erstmal abgewartet. ABER ich bekam tatsächlich gestern Post von deren Rechtsanwalt und solle jetz sogar 61€ bezahlen!!!!!
Ich habe im Moment leider keine Rechtschutzversicherung und möchte wegen der Sache nicht vor Gericht landen. Aber ich weiß nunmal dass die mir den Verstoß erstmal beweisen müssen und beim ersten Brief an meine Adresse nicht gleich Mehr-Gebühren verlangen können.
"Ich bin ja schließlich nicht gefahren da mehrere Leute zugang zu meinem Auto haben" ;)

Kann mir diesbezüglich jemand helfen ? Denn 40€ für Parken ohne Parkscheibe is reiner wucher.
Was kann ich tun??

Liebe Grüße
de Phil

Bearbeitet von: phil89 am 20.07.2014 um 14:33:43
mb100
Wenn Du beim ADAC oder ner ähnlichen Institution bist, dann werd da mal vorstellig. Ansonsten yahooe mal den Absender-Rechtsanwalt bzw. das Inkasso-Unternehmen und den Betreiber vom Parkhaus, schau nochmal vorbei und such die aushängenden Vertragsbedingungen (also explizit: schau, wo sie hängen). Ohne Unterstützung würd ich nix an den Rechtsanwalt schreiben. Such gegebenenfalls mal einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, schilder am Telefon den Sachverhalt kurz und frag, wie viel eine Erstberatung kostet.
Bikelive
Es ist zwar übetrieben teuer aber Schuld hast du leider selbst. Es war bzw, ist eindeutig ausgeschrieben und es wurde bestimmt auch ein Foto mit Datum und Uhrzeit gemacht. So machen es die Ordnungsämter auch.

Zahl die 61€ und siehe es als Lehrgeld an.

Ach ja.... Sei froh, das du das nicht in Holland gemacht hast! Da durfte ich schonmal 80€ zahlen!

Ich hatte als einzigster eine Knolle am Auto! Allerdings war ich auch der einzigste Deutsche.....

Da machste nix....
phil89
@ mb100
danke für deine Antwort.
Was meinst du mit "den absender yahooe" ?
mb100
Zitat:


@ mb100
danke für deine Antwort.
Was meinst du mit "den absender yahooe" ?

(Zitat von: phil89)




Du kannst ihn auch googeln ;-)

Ach ja, btw: schließ mal ne Verkehrsrechtsschutz ab. Grad für solche Scherze lohnt es sich eben doch. Und ohne anwaltliche Unterstützung wirds halt eng.


@Bikelive: grad dadurch, dass auf der Gegenseite eine private Organisation steht und diese für einen "reinen" Parkverstoß deutlich mehr verlangt als das Ordnungsgeld verlangen würde, stehen die Chancen, dagegen vorzugehen, nicht total schlecht. Ich würds wahrscheinlich drauf ankommen lassen - und den Spaß wahrscheinlich auch selbst durchziehen (unterstellt, meine Rechtsschutz zieht mit, dass ich es ohne Anwalt durchziehe).
sm0kk
hatte mal sowas ähnliches.
hab im parkhaus geparkt mit einer wochenkarte
ein mal aber ist das ticket wohl beim zuschmeißen der tür runtergefallen und ich habe ein knöllchen bekommen. auch privater betreiber.
nichts bei gedacht. abgewartet. nebenbei schon mal die firma gegoogelt und einiges gefunden

einige zeit später dann tatsächlich post bekommen mit der aufforderung 26€ zu bezahlen. es ist leichter an die halterdaten ranzukommen als man denkt. meistens reicht ein anruf

hab denen zurück geschrieben, dass ich mir sicher bin ein ticket drin gehabt zu haben und dass sie mir erstmal das gegenteil beweisen müssten (natürlich nicht so plump formuliert)

nie wieder was von denen gehört. hatten scheinbar kein foto gemacht oder ähnliches
Imotski
bezahle doch einfach, anstatt hier mehrere hundert euro zu riskieren für anwälte richter usw. blödsinn....

nerven und zeit kann man nicht mit geld kaufen

Bearbeitet von: Imotski am 20.07.2014 um 16:41:11
Opern Geist
Zitat:


bezahle doch einfach, anstatt hier mehrere hundert euro zu riskieren für anwälte richter usw. blödsinn....

nerven und zeit kann man nicht mit geld kaufen

Bearbeitet von: Imotski am 20.07.2014 um 16:41:11

(Zitat von: Imotski)




wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren :)
mb100
Zitat:


Zitat:


bezahle doch einfach, anstatt hier mehrere hundert euro zu riskieren für anwälte richter usw. blödsinn....

nerven und zeit kann man nicht mit geld kaufen

Bearbeitet von: Imotski am 20.07.2014 um 16:41:11

(Zitat von: Imotski)




wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren :)

(Zitat von: Opern Geist)




... nur dass in dem Fall der Kampf selbst deutlich teurer werden kann (bzw. wird) als das, worum man kämpft
joecrashE36
Was kostet das parken denn da ?
Das Problem bei privat betriebenem Parkraum ist, das die Strafen für das
falsche Parken nicht geregelt sind.
Wenn Du also ohne entsprechende Tickets parkst kannst froh sein das
Dein Auto noch da ist.Es wird schnell abgeschleppt und das kostet richtig.
Fazit : Knöllchen zahlen und froh sein..
Da Du keine RSV hast musst in Vorleistung gehen und das kann sehr teuer werden,
wenn der Richter Deinen Argumenten nicht folgen kann.
StVorberg
Lasst euch nicht ins Boxhorn jagen.
Der Anwalt stellt KEINEN Mahnbescheid, weil er weiß, dass er damit keinen Erfolg hat.

Durch das Abstellen des Fahrzeugs ist ein Vertrag zwischen FAHRER und Parkplatzpächter zustandegekommen.
Der Pächter hat aber keine Chance, die Identität des Fahrers zu ermitteln.
Deshalb wendet er sich in der Folge an den HALTER des Fahrzeugs.
Bei Fahrer und Halter muss es sich ja nicht um dieselbe Person handeln.

Ich habe das im letzten Jahr durchexerziert.
Wohldosiert steigt mit jedem Brief der geforderte Betrag. Damit spielt man aber nur mit den Nerven des Halters.
Erst Forderung und Mahnung vom Parkplatzpächter.
Dann Forderung und Mahnung durch eine Inkassogesellschaft.
Schließlich meldet sich die Anwaltskanzlei. Butterweich kommen die sogar mit Teilzahlungsangeboten.
Dümmer kann man ja gar nicht kunftun, dass man kein Mittel zur Durchsetzung hat.
Trotzdem wird versucht, den Nervenkrieg mit der Androhung eines Mahnbescheides zu eskalieren.

Das kann man sich aber ersparen, wenn man gleich auf das erste Schreiben des Anwalts mit einem kurzen, knackigen Brief zeigt, dass man über juristische Kenntnisse verfügt und sich eben nicht weichkochen lässt:

"Ihr Schreiben vom x.xx.xx enthält keinen schlüssigen Sachvortrag und wird deshalb von mir nicht bearbeitet."
Diese Formulierung lernt jeder Jurastudent im ersten Semester.
Sofort ist Ruhe im Karton.
Von dem Anwalt hört man nichts mehr.

Legt den Leuten das Handwerk!
mb100
Zitat:

Der Anwalt stellt KEINEN Mahnbescheid, weil er weiß, dass er damit keinen Erfolg hat.

(Zitat von: StVorberg)




Hast Du eine Ahnung. Ich kenn einen Fall, in dem rund 500 Mahnbescheide durch einen Anwalt beantragt wurden, die ordentlich auf der Kippe standen. Die Rechtslage war alles andere als klar und eindeutig - und es ging primär darum, die Verjährung zu hemmen.

Zitat:


Durch das Abstellen des Fahrzeugs ist ein Vertrag zwischen FAHRER und Parkplatzpächter zustandegekommen.
Der Pächter hat aber keine Chance, die Identität des Fahrers zu ermitteln.
Deshalb wendet er sich in der Folge an den HALTER des Fahrzeugs.
Bei Fahrer und Halter muss es sich ja nicht um dieselbe Person handeln.

(Zitat von: StVorberg)




… wobei es bei Parkverstößen im öffentlichen Verkehrsraum eine Halterhaftung (zumindest für die Verfahrenskosten) gibt.

Zitat:


Das kann man sich aber ersparen, wenn man gleich auf das erste Schreiben des Anwalts mit einem kurzen, knackigen Brief zeigt, dass man über juristische Kenntnisse verfügt und sich eben nicht weichkochen lässt:

"Ihr Schreiben vom x.xx.xx enthält keinen schlüssigen Sachvortrag und wird deshalb von mir nicht bearbeitet."
Diese Formulierung lernt jeder Jurastudent im ersten Semester.
(Zitat von: StVorberg)




Oh… ich stelle fest, dass ich, als diese Formulierung gelehrt wurde, krank war… ;-)

Ernsthaft: ich bin kein Freund davon, als juristischer Laie durch eine hochgestochene juristische Sprache (die man eigentlich nicht drauf hat) besonders juristisch klingen zu wollen. Solche Briefe werden auch gern zerpflückt (unterstellt: der Anwalt oder sein Assi hat die Zeit) und dann die Unstimmigkeiten, Unvollständigkeiten usw. herausgearbeitet und durchgekaut. Hab ich auch schon einige Male gemacht - also als der Herausarbeitende und Durchkauende. Umgekehrt hab ichs auch schon ein paar Mal erlebt, dass ein Mandant einen „juristischen“ Brief geschrieben hat, dieser zerpflückt wurde - und wir (als Juristen) nun gucken mussten, wie wir die Kohlen wieder aus dem Feuer bekommen.

Und einen Brief mit dieser Phrase würd ich - als Sachbearbeiter / Anwalt und in Rücksprache mit meinem Mandanten - gepflegt ignorieren und empfehlen, das Ding weiter durchzuziehen, wenn ich denn Aussicht auf Erfolg sehe.


(und so Standard-Phrasen lernt man nicht im Studium, sondern entweder im Pflichtpraktikum - wenn man eines bei nem Anwalt macht - oder im Referendariat)

Bearbeitet von: mb100 am 21.07.2014 um 08:56:40
goer1848
Zitat:


… wobei es bei Parkverstößen im öffentlichen Verkehrsraum eine Halterhaftung (zumindest für die Verfahrenskosten) gibt.






Ist aber kein öffentlicher Verkehrsraum so ein privat betriebenes Parkhaus.
Weiß aber nicht ob hier im Zivilrecht auch die "Halterhaftung" zieht.

Muss sich aber bestimmt googeln lassen.
Papa76
Zitat:


Lasst euch nicht ins Boxhorn jagen.
Der Anwalt stellt KEINEN Mahnbescheid, weil er weiß, dass er damit keinen Erfolg hat.

Durch das Abstellen des Fahrzeugs ist ein Vertrag zwischen FAHRER und Parkplatzpächter zustandegekommen.
(Zitat von: StVorberg)




Ziemlich selbstbewusste Ansage. Hoffentlich ersetzt du dem TE den (vielleicht eintretenden) finanziellen Nachteil, den er erleidet, weil er sich auf deine Meinung verlässt. Ohne Kenntnis der tatsächlichen örtlichen Situation würde mir nichtmal ansatzweise einfallen, hier einen konkreten Rat zu geben. Und einem juristisch völlig unbefleckten Laien diesen Tipp zu geben:

Zitat:


"Ihr Schreiben vom x.xx.xx enthält keinen schlüssigen Sachvortrag und wird deshalb von mir nicht bearbeitet."
(Zitat von: StVorberg)




ohne den tatsächlichen Inhalt des Schreibens der Gegenseite zu kennen, ist schon äußerst mutig.
mb100
Zitat:


Zitat:


… wobei es bei Parkverstößen im öffentlichen Verkehrsraum eine Halterhaftung (zumindest für die Verfahrenskosten) gibt.






Ist aber kein öffentlicher Verkehrsraum so ein privat betriebenes Parkhaus.
Weiß aber nicht ob hier im Zivilrecht auch die "Halterhaftung" zieht.

Muss sich aber bestimmt googeln lassen.

(Zitat von: goer1848)




Ist mir bewusst, deswegen hab ich auch "im öffentlichen Verkehrsraum" hervorgehoben. Ist allerdings tatsächlich nicht wirklich deutlich geworden. Ich bitte dies zu entschuldigen.

Aber nö, lässt sich nicht ergoogeln. Außer Du ergoogelst die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Parkhausbetreibers inkl. die Antwort auf die Frage, ob diese wirksam Vertragsbestandteil geworden sind. Dem ist beispielsweise nicht so, wenn sie nur in der vorletzten Kabine der Damentoilette ganz oben links hinten aufgehängt wurden. Will sagen: eine automatische Halterhaftung entsteht in meinen Augen nicht. Vertragliche Ansprüche "aus dem Gesetz" seh ich in dem Fall tatsächlich nur zwischen dem Fahrer und dem Parkplatzbetreiber, deliktische eigentlich auch. Dingliche sind meist auf Unterlassung oder Beseitigung gerichtet, und hier gehts ja eher um nen Schadenersatz (Ersatz für entgangenen Gewinn, Ersatz für Ermittlungskosten, ...). Und da fällt mir spontan nix ein, was passt.

Bzw. würd ichs - deliktisch - über ne analoge Anwendung der entsprechenden StVG-Schutzgesetze mit 823 II BGB probieren - wobei das schon ordentlich arg konstruiert ist. Will sagen: ich hör das Eis ordentlich knacksen; schon weil ich kein Freund analoger Anwendungen bin.

In meinen Augen lässt sich allerdings die "Halterhaftung" mit in die AGB ziehen - jedenfalls deutlich einfacher als ein Baustellenschild der Marke "Eltern haften für ihre Kinder" tatsächlich eine Haftung der Eltern auslösen kann. Denn wenn ich ein Auto verleihe, dann muss mir ja bewusst sein, dass ich unter Umständen auch per Gesetz für Verfehlungen des Fahrers gerade stehen muss. Bei Eltern und Kindern tritt dieser Automatismus ja gerade nicht ein. Da haften Eltern ja nur für den eigenen Mist - also die Verletzung der Aufsichtspflicht. Und im Parken-Fall darf es - bei einer wirksamen Einbeziehung der Halterhaftung für Parkverstöße (die ja öffentlich-rechtlich ohnehin nur auf die Verfahrenskosten beschränkt ist) in die AGB - in meinen Augen nicht darauf ankommen, ob die Kosten nun ö-r oder z-r entstehen.

Betonen muss ich, dass meine Ausführungen wirklich nur für den Halter gelten, der beispielsweise daheim auf der Couch sitzt, während ein anderer mit dessen Erlaubnis mit dessen Auto durch die Gegend fährt.

Bearbeitet von: mb100 am 21.07.2014 um 21:57:46
rchmiele
Hallo!

Mir ist so etwas auch schon passiert, Parkscheibe auf dem Aldi Parkplatz.
Privates unternehmen, da kommen die Politessen bestimmt nicht vorbei. Ich brauch ja nur 10 min.
Hat mich 30 € gekostet.

Ich habe damals etwas gegoogelt und es ist tatsächlich so, dass das in Deutschland immer häufiger passiert.

Unternehmen beauftragen Firmen, die die Parksünder ermitteln und die Bußgelder eintreiben.
Die bekommen die Adressen der Halter vom Straßenverkehrsamt.
Ich denke schon, dass die sich rechtlich absichern.

Das kann man ja irgendwo verstehen, wenn Dauerparker den Kunden die Parkplätze wegnehmen.
Es hätte mich ja nichts gekostet, hätte nur eine Parkscheibe auslegen sollen.

Gruß, Ralf