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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Sam-087
Hauptthema:
Hallo freund hat ein Auto gekauft vor 3 Tagen und der Wagen ist jetzt im Arsch ( geht nciht an Kontrollleuchten(Motor und Batterie ) leuchten und sobald Zündung an ist wird's sehr laut mit nem Hohen ton als ob sich irgendwas dreht . Der Pirvatverkäufer hat aber Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Welche Rechte hat er ?

Bearbeitet von: Sam-087 am 28.06.2014 um 19:20:27
Heckpropeller
Bitte mehr Infos.

Welche Form von Kaufvertrag?
Über welche Plattform?
Sam-087
Einen Adac Kaufvertrag. Ich über Kleinanzeigen hat der den gefunden . Der Teil mit der ausgeschlossenen Sachmangelhaftung hat der Verkäufer durchgestrichen .

Bearbeitet von: Sam-087 am 28.06.2014 um 19:45:40
mb100
Zitat:


Einen Adac Kaufvertrag. Ich über Kleinanzeigen hat der den gefunden . Der Teil mit der ausgeschlossenen Sachmangelhaftung hat der Verkäufer durchgestrichen .


(Zitat von: Sam-087)




Ernsthaft? Wie blöd kann man sein?
Sam-087
Also was können wir jetzt tun ?
mb100
Zunächst mal sicherstellen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war.

Dann gegebenenfalls - sofern ne Rechtsschutz besteht - nen Anwalt konsultieren. Ohne könnte es schwierig werden. Sicher auch, weil der Verkäufer gedacht hat, durch seine Durchstreich-Aktion hat er die Gewährleistung ausgeschlossen...
Heckpropeller
Als allerstes sollte dein Kumpel den Verkäufer darüber in Kenntnis setzen und den weiteren Werdegang besprechen.
Sollte das nicht fruchten, dann schriftlich eine Frist setzen.
Er hat jetzt die Möglichkeit den Schaden selber instand zu setzen.

Darf ich fragen wie teuer das Auto war und welches Baujahr?
Sam-087
Hat sich glaub ich erledigt da es der Keilriemen ist und das ja ein verschleisteil ist . War ein Peugot 206 Bj 2002 für 1.5 als erstes Auto. Bmw war angeblich zu teuer in der Versicherung... Der zahlt mehr als ich letztes Jahr für meinen Compact .