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T H E M A     R Ü C K B L I C K
E36-323ti-Alex
Hauptthema:
Hallo,

ich bräuchte mal Hilfe von euch,
Es ist folgendes am 02.05.2014 gegen 20 Uhr passiert.

Bei uns im Ort trifft man sich meistens abends auf dem großen
Freibadparkplatz. An diesem Abend machte die Polizei ne Fahrt durch den Parkplatz und klar musste es mich erwischen (erst vor kurzem einen e39 530i angemeldet) vielleicht lags am Nummernschild (7777) :)

Die Kontrolle verlief in meiner Sicht sehr streng, der Polizist kam und sagte ich solle unverzüglich aussteigen, selbstverständlich verweigerte ich dies zunächst. Den Rest der Unterhaltung brauche ich hier nicht anzugeben.

Dann machten die sich ans Auto dran, und entdeckten die getönten Scheiben, ich wurde nach den Papieren gefragt, ich sagte habe das Auto erst seit wenigen Tagen und meine die Papiere sind daheim. Und es war nie die Rede von vorderen getönten Scheiben, die wurden nicht mal angeguckt von denen.
Der Polizist sagte Ich solle am 06.05 zur Wache kommen und es nach Zeigen.

Am 03.05 oder 05.05 hatte ich einen Käufer für das Auto und umgehend abgemeldet und verkauft. Aus diesem Grund ging ich nicht am 06.05 zu der Dienststelle.

Nun kam ein Brief von Regierungspräsidium kassel




Darauf hin legte ich Widerspruch ein und gab mich als Fahrer an (war auf Mutter angemeldet und sie erhielt auf ihren Namen den Brief)
Im Widerspruch schrieb ich wie oben bereits erwähnt dass das Fahrzeug vor dem 06.05 angemeldet wurde und nicht mehr in meinem Besitz sei und dass das mit den vorderen Scheiben nicht stimmt, da die Polizisten die nicht mal angeguckt haben und weder mich drauf angesprochen haben. Und dass mir nicht möglich sei die Papiere vor zuzeigen da das Fahrzeug nicht in meinem Besitz sei.

Nun kam weiteres schreiben, diesmal kam der Brief auf meinen Namen und direkt ein Überweisungsschein. Von meinem Widerspruch steht im
Brief kein einziges Wort.

Hier der zweite Brief:





Muss ich wirklich nun den Betrag zahlen?
Aber wofür?
1. die können mir nicht nachweisen dass ich keine Papiere dafür hatte
2. Fahrzeug wurde vorher abgemeldet und ist nicht in meinem Besitz
3. hatte nicht mal Mängelkarte bekommen


Soll ich da einfach mal am Montag anrufen und fragen ob die bescheuert sind? Bekommen mein Widerspruch aber gehen drauf nicht ein.

Mir liegts nicht an den 120€ Bußgeld sondern es geht ums Prinzip.

Lg
Alex
faunjonny
Da gibts nur eins... Ab zum Anwalt ob du willst oder nicht.
Nur so kannst du zu deinem Recht kommen. Denn selbst wenn die wissen das sie damit nicht im Recht sind geben sie es nicht zu und machen einfach munter weiter nach dem Motto " der wird schon zahlen"!
Ist leider so. Dort anrufen brauchst du nicht weil die am Telefon das nur bearbeitet und mehr oder weniger die Tippse is die den ganzen Schmarrn zusammenschreibt. Da kannste auch gleich mit ner Tonne reden. Hatte ich auch schonmal versucht.

Gruß
Taner14
Geh zum Anwalt und ich würde noch den unverschämten polizisten verklagen . Sowas geht gar nicht , denken nur weil sie eine Marke haben können sie alles machen . Bei mir wurde ich auch angehalten ohne grund , auch so ein unverschämter bulle er sagt zu mir allgemeine kontrolle , aber sowas unhöfflich und wollte mir irgendwas anhängen so ein spasti . Ich meinte zu ihn wenn ich dich ohne deine Marke sehe warte ab was ich mit dir mache . Ich bin an den Tag total abgetickt .
mb100
Auch wenn ich kein Verwaltungsrechtler bin...

die Vorgehensweise der Behörde war in meinen Augen insoweit richtig. Und Du hast mit Deinem Schreiben das Steak vor dem Schlachten auf den Grill gelegt. Will sagen: Schritt zwei vor Schritt eins gemacht.

Mit anderen Worten: Deine Mutter hätte eigentlich Widerspruch einlegen müssen - und angeben müssen, dass Du Führer bist. Also Führer des Fahrzeugs. Der Widerspruch, den Du - so quasi in ihrem Namen - eingelegt hast, gilt nur für sie. Du müsstest - nachdem Du nun von der Behörde als Fahrer identifiziert wurdest - dies nochmal separat machen. Weil Du hast noch keinen Widerspruch eingelegt. Man kann ja erst Widerspruch einlegen, wenn die Behörde gegen einen vorgeht.

Gegen Deine Mutter dürfte das Verfahren vorerst auch noch weiterlaufen und der Widerspruch geprüft werden. Für Anbaumaßnahmen / die grundsätzliche Verkehrssicherheit des Fahrzeugs usw. ist sie als Halterin genauso verantwortlich wie Du als Fahrer.

Wenn Du bzw. Ihr ne Verkehrsrechtsschutz habt, würd ich ggf. auch zum Anwalt.
Stefan177
Naja, Du hattest getönte Scheiben und keine Papiere dabei. Insofern ist das ja richtig was sie schreiben.

Die Papiere (Schein, Personalausweis, Führerschein, letzter TÜV Bericht sowie ABEs und Prüfberichte über Umbaumaßnahmen (sofern nicht im Schein eingetragen)) sind im Fahrzeug oder am Mann mitzuführen soweit ich weis.

Da jetzt einfach nicht hinzugehen, weil das Auto verkauft wurde ändert ja auch nichts an der Tatsache, daß Du erwischt wurdest.
Wenn Du geblitzt worden wärst und am nächsten Tag Dein Auto verkaufst, ändert das ja auch nichts an der Sachlage daß Du an dem Tag ein Gesetz übertreten hast.

Kannst ja nicht einfach sagen: "Hab kein Auto mehr, geht mich nix an."
E36-323ti-Alex
Mit Blitzerfoto ist es nicht zu vergleichen, da gibts Foto als beweis.
Und hier wurde vereinbart dass ich die Unterlagen nachzeige da ich sie nicht dabei hatte.
Horgh76
Als Beweis haben die in diesem Fall die im Brief benannten Zeugen, den Termin hast du bekommen damit du die Papiere nachreichen kannst.

Da du deiner Pflicht ja aber nicht nachgekommen bist, geht die Spirale bei denen immer fröhlich weiter.


@Tanner14: Die können dich auch ohne Grund anhalten, dafür brauchen Sie nur die magischen Worte "Allgemeine Verkehrskontrolle"...

Bearbeitet von: Horgh76 am 14.06.2014 um 14:33:36
Deathliner
Sehe ich genauso, nur weil du dein Auto verkauft hast musst du trotzdem die Papiere vorlegen. Sonst könnte ja jeder sein Auto tunen nix eintragen lassen, und jedes mal wen kontrolliert wirst das Auto schnell an nen Kumpel verkaufen. Und wen das Rum ist wieder zurückkaufen. Also ich hoffe du siehst das mal auf logischer Basis.
Du wirst doch wohl ne Kopie von den Papieren bekommen.
Heckpropeller
Zitat:

Die Kontrolle verlief in meiner Sicht sehr streng, der Polizist kam und sagte ich solle unverzüglich aussteigen, selbstverständlich verweigerte ich dies zunächst.



Zitat:

Aus diesem Grund ging ich nicht am 06.05 zu der Dienststelle.



Zitat:

und dass das mit den vorderen Scheiben nicht stimmt, da die Polizisten die nicht mal angeguckt haben und weder mich drauf angesprochen haben.



Zitat:

Soll ich da einfach mal am Montag anrufen und fragen ob die bescheuert sind?



Frei nach dem Motto

Alle doof, nur ich nicht.
Kann mich nicht erinnern, dass Anarchie ausgebrochen ist und der Bürger jetzt seber entscheiden darf was er der Obrigkeit für Möglichkeiten erlässt und welche nicht.

Als Fahrzeugeiner bist du verpflichtet jeweilige Nachweise zu erbringen und nicht die Polizei.
Könnte sich ja jeder hinstellen und behaupten, dass irgendwelche Veränderungen nicht gesehen wurden.
DU musst das Gegenteil beweisen und das hast du mit deinem selbstbewussten Nicht-Erscheinen nicht erreicht.
Die Strafe steht. Zumal sie wirklich berechtigt ist.
Es sind nicht alle doof, auch wenn es schwer zu verstehen ist.

Dein Widerspruch war sehr unüberlegt. Daran solltest du arbeiten und vielleicht an deinem Verhalten.
Nimms nicht persönlich.

Stefan177
Zitat:


Mit Blitzerfoto ist es nicht zu vergleichen, da gibts Foto als beweis.
Und hier wurde vereinbart dass ich die Unterlagen nachzeige da ich sie nicht dabei hatte.

(Zitat von: E36-323ti-Alex)




Das hast Du ja nicht gemacht, soweit ich das Überblicke.
Bruderchorge
Du hattest getönte Scheiben und keine Betriebserlaubnis dabei, außerdem hast du diese nicht wie vereinbart vorgezeigt. Ergo gehen die Beamten davon aus, dass du gar keine hast und dementsprechend Ordnungswidrig gehandelt hast und leiten ein Verfahren ein ? Wo ist dein Problem ? Schon das nicht mitführen einer gültigen Betriebserlaubnis für umbauten ist eine Ordnungswidrigkeit, das war also schon kulant von den Beamten diese nicht vor Ort zu ahnden, ebenso wie sie keine Mängelkarte ausgestellt haben.
BmW-MoGuL
da du nicht nachweisen kannst, dass der Mangel nicht am Fahrzeug bestand, denke ich dass du zahlen musst. und schon alleine wegen deiner art und weise den beamten gegenüber gönne ich dir das du zahlst.
stell dir mal vor du wärst der Polizist gewesen und hättest den ganzen tag schon mit leuten wie dir zu tu gehabt!
deine Laune wäre an dem tag auch kein Sonnenschein gewesen.

in meinen augen ist die Polizei in Deutschland viel zu nett. wenn sie durchgreifen dann gibt es gleich eine Klage und werden von typen wie Taner bedroht.

solche Leute müssten pauschal erstmal nen monat in den knast bei wasser und trocken Brot.

schönen abend noch
Greis²
Zitat:


Die Kontrolle verlief in meiner Sicht sehr streng, der Polizist kam und sagte ich solle unverzüglich aussteigen, selbstverständlich verweigerte ich dies zunächst. Den Rest der Unterhaltung brauche ich hier nicht anzugeben.
(Zitat von: E36-323ti-Alex)




Mehr muss ich gar nicht lesen!
Wo ist das Problem auszusteigen? Hast du Schmerzen dabei?

Machst grundlos nen Affen und wunderst dich, warum sie dich streng kontrollieren?
Die Herren machen "meistens" auch nur Ihren Job und wenn man auf solche Leute trifft, kommt bei denen sicher immer "Freude" auf...

Wenn es dir ums Prinzip geht:
Strafe ist berechtigt.
Dein Verhalten unangebracht.

Ich finde es immer komisch, dass Leute mit der Polizei Probleme haben und anecken meist die sind, die eh ein sehr auffälliges Verhalten aufzeigen....
Greis²
Zitat:


Geh zum Anwalt und ich würde noch den unverschämten polizisten verklagen . Sowas geht gar nicht , denken nur weil sie eine Marke haben können sie alles machen . Bei mir wurde ich auch angehalten ohne grund , auch so ein unverschämter bulle er sagt zu mir allgemeine kontrolle , aber sowas unhöfflich und wollte mir irgendwas anhängen so ein spasti . Ich meinte zu ihn wenn ich dich ohne deine Marke sehe warte ab was ich mit dir mache . Ich bin an den Tag total abgetickt .

(Zitat von: Taner14)




Dies wäre dann ein perfektes Beispiel für meinen Post darüber.
Roughy
Wobei rechtlich gesehen, würde mich interessieren wie das ist, denn er hat ja keine Mängelkarte bekommen.
Sonder nnur die mündliche Aufforderung sich auf er Wache zu melden.
E36-Freak
Die sog "Mängelkarte" hat nur den Hintergrund, das derjenige der sie ausstellt einen Nachweis hat, wann bzw. welcher Mangel festgestellt wurde und welchen Zeitraum er für die Behebung einräumt.

Bekommt er keine Mängelkarte und musste (aus welchen Gründen auch immer) die Folie am Ort selbst nicht rausreissen und wird am Folgetag wieder damit erwischt, dann singt er das gleiche Lied nochmal- nun allerdings mit Vorsatz und 25%iger Erhöhung des Bußgeldes

Die Folie wird in der Regel vor Ort entfernt...die Betriebserlaubnis ist ja schließlich erloschen, dauert ja nur 2-3 Minuten, ansonsten kann der Fahrer sich schon einmal Gedanken machen, wie er den Hobel nach Hause bekommt.

Wird der Wagen nach Ausstellung einer Mängelkarte verkauft so reicht als Nachweis die Abmeldebescheinigung. Wird die Karte nicht gestempelt zurückgeschickt oder der betreffende setzt sich mit seinem Arsch drauf, gibt es Post von der Stra0enverkehrsbehörde

MTnippon
Ruf doch mal an und frag ob die alle doof sind. Berichte wie es ausging.

Übrigens musst du die Papiere im Rahmen einer Kontrolle vorweisen. Da ändert die Tatsache auch nix dran, dass du die Kiste kurz darauf weiterveräußert hast. Aber das sollte einleuchten. Was war jetzt deine eigentliche Frage??

Und zu Taner.... herrlich. Solche Leute sind gefundenes Fressen für die Grünen. Von nix eine Ahnung aber dicke Backen machen. Ich stell mir das gerade sehr amüsant vor wenn dich eine geschlossene Einheit kontrolliert, deren Gruppen/ Trupps ebenfalls aus jungen Kerlen besteht.



Bearbeitet von: MTnippon am 20.06.2014 um 20:22:56
Zimbo316
Wer sich schon zu cool ist auszusteigen wenn ihn die Polizei auffordert dem darf es nicht besser ergehen...
faunjonny
So.. Egal wie und was, der Threadsteller hat was gefragt und nach Antworten gesucht.
Unfreundlich muss hier mal keiner werden. Ob sein Verhalten richtig war oder nicht muss nicht auf ner Hetzjagd enden.


E36-323ti-Alex
Ich glaube ich stelle den Verlauf des Gespräches da, gibt einige hier die meinen ohne das gebaue Gespräch zu wissen, ungerechtfertigte Meinungen gegen mich zu schreiben:

Polizist= PO

Streife fährt eine Runde durch den öffentlichen Parkplatz und hält vor mir (stellt sich quer vor meiner Front)
Dir zwei Polizisten steigen aus, der eine sichert, der andere kommt zu mit

PO: steigen sie aus dem Fahrzeug aus
Ich: nein, warum?
PO: steigen sie sofort aus
Ich: nein, warum?
PO: wir können es auch gleich auf der Wache klären mein Freundchen!
Ich: ich bleibe solang sitzen, bis sie mit den Grund nennen was das Theater hier soll und nennen sie mir bitte ihren Namen
PO: Herr X, Dienststelle X, dies ist eine allgemeine Verkehrskontrolle.
Ich: sehen sie, so einfach geht das. Daraufhin ausgestiegen und die verlangten papieren vorgezeigt.
PO: haben sie drogen genommen?
Ich: nein habe ich natürlich nicht
PO: das sagen se alle und später stellt sich das Gegenteil raus
Ich: nochmal, ich habe keine drogen genommen!
PO: vielleicht vor 24h ? Das kriegen wir heraus, sind sie bereit einen schnelltest zu machen?
Ich: dazu sage ich nichts mehr und verweigere den schnelltest, von mir aus können wir es auf der Wache durch einen Arzt durchführen.
PO: nimmt Taschenlampe und leuchtet mir in die Augen
Ich: schnell zur Seite umgedreht mit der Begründung er solle mich dies zunächst fragen bevor er diese Maßnahme durchführt.
PO: Sind sie einverstanden den Test zu machen?
ich: klar kein Problem
PO: leuchtet und schwenkt von Links nach rechts und meint irgendwas wegen den Pupillen (weiß nicht mehr genau was)
PO: haben sie irgendwelche Vorstrafen?
Ich: ne nicht dass ich wüsste
PO: finden wir gleich durch die Zentrale heraus. Sie sind ganz schön frech.
Ich: finden sie?
PO: ignorierte dies und bekam von seinen Kollegen mitgeteilt wegen meiner akte dies und das. Dann sagte er: sie sagten mir doch sie haben keine Vorstrafen?!
Ich: dies ist doch eine Verkehrskontrolle wenn ich mich richtig erinnere oder?
PO: sagte nichts dazu sondern ging zum Auto und suchte Süchte und fand die getönten Scheiben und verlangte nach den Papieren.
Ich: habe es bestimmt daheim da ich das Fahrzeug erst seit kurzem besitze.
PO: bitte kommen sie am 06.05 zur Wache und zeigen mir diese nach, schönen Tag noch




Wo habe ich mich falsch Verhalten ????
Was würdet ihr tun? Sofort aus dem Auto rausspringen wie ein kleiner hund?
Es wäre alles kein Problem wenn der Polizist bin Anfang an gesagt hätte dies ist eine allgemeine Verkehrskontrolle bitte steigen sie aus. Aber ne der kommt direkt mit steigen sie aus. Und seit wann muss man direkt aussteigen bei einer Kontrolle? Zuerst zeigt man die Papiere und dann wenn der Polizist verlangt auszusteigen dann steigt man aus, aber nicht wenn man einfach in seinem Fahrzeug sitzt (Motor abgestellt) und einem befollen wird auszusteigen.

herr_welker
Zitat:

Muss ich wirklich nun den Betrag zahlen?
Aber wofür?
1. die können mir nicht nachweisen dass ich keine Papiere dafür hatte



Du musst nachweisen, dass du Papiere dafür hast. Aber du hast keine. Also zahl die Strafe.
E36-Freak
Wenn ich richtig gelesen habe waren die vorderen Scheiben getönt

dafür gibt es keine Papiere

deshalb brauchst Du nicht nachweisen das Du welche dafür hast und der Polizist muss ebenfalls nicht nachweisen das Du dafür welche hattest

alles na klar völlig überzogen in diesem Polizeistaat :-)
E36-323ti-Alex
Die vorderen Scheiben sind nicht getönt!
Davon war auch kein beanstanden der Polizisten, es ging lediglich um die hinteren scheiben
MTnippon
Wenn ich schon lese, dass du Vorstrafen hast dann weiß ich auch was sich hinter dem Nick verbirgt. Kein Wunder dass du einen auf dicke Hose machst, hast ja Polizeierfahrung und forderst heraus.

Und die Gesprächsnotiz beweist gar nix. Ich unterstelle einfach mal, dass du dich im Nachgang ins rechte Licht stellen willst. Vorstrafen und einen auf dicke Hose machen... du bist gebrandmarkt und das für den Rest deines Lebens. Chancenlos. Wie fühlt man sich eigentlich so?

Zum Thema. Für die hinteren Scheiben brauchst du eine BE. Und das Spiel geht noch weiter. Jede Scheibe muss so beklebt sein, dass die Nummer der Folie zu sehen ist. Und dass du die Aufforderung bekommen hast, dass Papier im Nachgang vorzuweisen, spricht für die Polizei und gegen den angeblichen Gesprächsverlauf. Denn so wie du das Ganze darstellst hätten die dich bei deinem Verhalten gleich vor Ort abgezogen. Also, sind sie dir sogar entgegengekommen.

Also, benimmt dich nicht wie eine Pussy und steht zu der Ordnungswidrigkeit....

Sry...du hast Vorstrafen und machst dir wg. einer Owi ins Höschen....unglaublich.





Bearbeitet von: MTnippon am 21.06.2014 um 18:47:47
E36-323ti-Alex
Und was hat dein Beitrag mit meiner Frage zu tun? Absolut nichts, also halt die Finger still und schreib keinen Beitrag der meine Frage nicht beantwortet.

Auf dicke Hose machen... Du bist echt ein Held! Du kennst die Hintergründe nicht, wie gesagt hast du keine Antwort auf meine Frage dann schreib bitte nichts, danke


Hier wird geschlossen, vielen Dank an die Leute die meine Frage versucht haben zu beantworten.

Bin neulich im audi Forum unterwegs :)
Hab mich für audi A4 8E B7 3.0 TDI quattro entschieden.
Horgh76
Glückwunsch zum neuen Auto und der neuen Marke, nur frage ich mich was das hier zu suchen hat. Bist du der Meinung das die Antworten hier Fahrerlager bezogen sind?

Meine Meinung habe ich hier schon kundgetan, deswegen sage ich dazu nichts weiter.
Allerdings hast du Recht mit dem was du zu der Antwort von MTnippon meinst.
Ich denke das ist wirklich ein wenig übers Ziel hinaus geschossen.

Zitat:


Und was hat dein Beitrag mit meiner Frage zu tun? Absolut nichts, also halt die Finger still und schreib keinen Beitrag der meine Frage nicht beantwortet.

Auf dicke Hose machen... Du bist echt ein Held! Du kennst die Hintergründe nicht, wie gesagt hast du keine Antwort auf meine Frage dann schreib bitte nichts, danke


Hier wird geschlossen, vielen Dank an die Leute die meine Frage versucht haben zu beantworten.

Bin neulich im audi Forum unterwegs :)
Hab mich für audi A4 8E B7 3.0 TDI quattro entschieden.

(Zitat von: E36-323ti-Alex)


angry81
Zitat:


Wenn ich schon lese, dass du Vorstrafen hast dann weiß ich auch was sich hinter dem Nick verbirgt. Kein Wunder dass du einen auf dicke Hose machst, hast ja Polizeierfahrung und forderst heraus.

Und die Gesprächsnotiz beweist gar nix. Ich unterstelle einfach mal, dass du dich im Nachgang ins rechte Licht stellen willst. Vorstrafen und einen auf dicke Hose machen... du bist gebrandmarkt und das für den Rest deines Lebens. Chancenlos. Wie fühlt man sich eigentlich so?

Zum Thema. Für die hinteren Scheiben brauchst du eine BE. Und das Spiel geht noch weiter. Jede Scheibe muss so beklebt sein, dass die Nummer der Folie zu sehen ist. Und dass du die Aufforderung bekommen hast, dass Papier im Nachgang vorzuweisen, spricht für die Polizei und gegen den angeblichen Gesprächsverlauf. Denn so wie du das Ganze darstellst hätten die dich bei deinem Verhalten gleich vor Ort abgezogen. Also, sind sie dir sogar entgegengekommen.

Also, benimmt dich nicht wie eine Pussy und steht zu der Ordnungswidrigkeit....

Sry...du hast Vorstrafen und machst dir wg. einer Owi ins Höschen....unglaublich.





Bearbeitet von: MTnippon am 21.06.2014 um 18:47:47

(Zitat von: MTnippon)




Angesehen davon, das Vorstrafen (strafrechtlich) mit diesem Thread 0,00 zu tun haben, gilt hier eine Maxime des Miteinander. Niemand muss sich aufgrund seiner Vergangenheit (sofern diese nicht in Bezug zu einem Verhalten hier steht) beleidigen oder in ein schlechtes Licht rücken lassen.

E36-Freak
Aber in dem Foto von dem Anschreiben der Bußgeldstelle steht doch:

Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand ((PKW hat getönte vord. Scheiben/hintere getönte Scheiben ohne ABG) des Fahrzeugs beeintächtigt war bzw. ließen Sie zu...

also wenn nur die hinteren Scheiben mit Folie ohne Prüfzeichen versehen war dann verstehe ich nicht warum dieser Satz dort aufgeführt ist

Abgesehen davon würde ich mir dann die Frage stellen inwiefern die Verkehrssicherheit bei einer Folie ohne Prüfzeichen in den hinteren Seitenscheiben bzw. der Heckscheibe beeinträchtigt werden kann

Da würde ich eher ein normales Erlöschen der Betriebserlaubnis sehen
Bruderchorge
Das Erlöschen der BE verlangt nach 19 (2) StVZO unter anderem eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern, wird die nicht begründet => kein Erlöschen.
E36-Freak
Verlangt sie nicht zwingend siehe 19 (5) unter Hinweis auf (3)

die BE des Fahrzeugs bleibt ja erhalten, nur die Betriebserlaubnis für das nicht genehmigte Fahrzeugteil ist erloschen

siehe auch bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog TBNR 319500

gibt ja auch Veränderungen die nicht zwingend andere Verkehrsteilnehmer gefährden, deshalb gibt es diese Bestimmung

aber darum ging es hier ja auch gar nicht
Taner14
Mtnippon tipp von mir an die eigene Nase fassen bevor du jemanden verurteilst .
Bruderchorge
Das nach 19(5) StVZO nur Anbauteile betroffen sind, geht aus dem Gesetz nicht hervor !? Ist ja auch unsinnig, für Teile ohne Betriebserlaubnis bzw Bauartgenehmigung kann eine BE ja nicht erlöschen, weil nie eine vorlag, das bezieht sich auch nach der genannten TBNr auf das Fahrzeug oder nicht ? Lasse mich gerne mit Quellen eines besseren belehren.
E36-Freak
Stimmt! Hab mich falsch ausgedrückt

Im Fall der nachträglichen angebrachten Folie ohne E-Prüfzeichen :

Betriebserlaubnis des Wagens gem. §19 (3)erloschen, da für die Folie nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten wurden -

im Falle der Folie in den hinteren Seitenscheiben als Bsp. kein E-Prüf-Genehmigungszeichen

Der 19 (5) mit der TBNR bezieht sich dann auf das Führen im Straßenverkehr


MTnippon
Oh, da habe ich wohl übers Ziel geschossen. Seine Vorstrafen und Polizeierfahrung haben natürlich nichts mit seinem Verhalten zum damaligen Zeitpunkt zu tun. ^^

Noch ein kleiner Tipp meinerseits. Selektiere Unwesentliches von Wesentlichem und lass dich nicht von Emotionen steuern. Ein Teil meines Post hat sehr wohl mir der Frage zu tun, aber du hast dich derart emotionalisieren lassen, dass du das Wichtige überlesen hast. Ach...die Psyche ist solch ein schöner Spielball. Nimms nicht persönlich.

@Tanne
Okay, an die eigene Nase gefasst....nix passiert. Was soll passieren?
Stefan177
Zitat:


Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand ((PKW hat getönte vord. Scheiben/hintere getönte Scheiben ohne ABG) des Fahrzeugs beeintächtigt war bzw. ließen Sie zu...

also wenn nur die hinteren Scheiben mit Folie ohne Prüfzeichen versehen war dann verstehe ich nicht warum dieser Satz dort aufgeführt ist

(Zitat von: E36-Freak)




Das sind Textbausteine.

Man sollte sich wahrscheinlich die Mühe machen das "getönte vord. Scheiben/" per doppelklick zu entfernen. Dann stimmt der Satz wieder. Ebenso könnte man das "/hintere..." wegmachen. Und auch für beide Fälle passts.

Aber wenn Du pro Tag 50 solcher Briefe zusammenklickst, und das seit 20 Jahren, wirds dir wahrscheinlich irgendwann egal.

Bearbeitet von: Stefan177 am 23.06.2014 um 23:03:45
MTnippon
Die Erklärung ergibt sich doch aus dem.TBK selbst. Es gibt TB, die.mehrere Varianten aufführen. Hier vordere und hintere Scheiben. Bei der Erstellung des Bußgeldbescheides wird mit Masken bzw. Pflichtfeldern gearbeitet, hinter denen der TBK hinterlegt ist. Da schreibt niemand den Tatbestand hin - ein Klick und fertig.

Nicht immer alles so kompliziert machen.
E36-323ti-Alex
Kann es sein dass bei shadow line die hinteren Scheiben abgedunkelt sind? Ohne das bekannte Prüfzeichen auf den Scheiben?

Ich konnte keine Folie feststellen auf den hinteren Scheiben, zumal man durch gucken konnte, die Scheiben waren abgedunkelt aber man konnte locker durch gucken. Bei meinem jetzigen Fahrzeug kannst nichts hinten durch die Scheiben erkennen und die haben das Zeichen drauf und ich habe dafür unterlagen.

Stefan177
Zitat:


Kann es sein dass bei shadow line die hinteren Scheiben abgedunkelt sind? Ohne das bekannte Prüfzeichen auf den Scheiben?
(Zitat von: E36-323ti-Alex)




Schadowline sind die Fenstereinfassungen die Übergangsleisten zwischen Scheibe / Blech, die man von aussen sieht. Mit den Scheiben selber hat das nichts zu tun soweit ich weis.

Es gibt:

Normal - schwarzes Plasik
Chrom
Schadow Linie - schwarz Hochglanz

Bearbeitet von: Stefan177 am 24.06.2014 um 20:48:07