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Gas Guzzler
Hauptthema:
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Ich finde ihn gerechter.
Was denkt ihr?

Das gefällt mir am besten:
"Echte Verkehrsrüpel verlieren ihren Führerschein in Zukunft deutlich schneller als bisher. Wer viermal bei einem groben Vergehen erwischt wird, verliert den Lappen. „Der ist dann aber auch schon dreimal für mindestens einen Monat zu Fuß gegangen und ist zweimal schriftlich ermahnt und verwarnt worden"
Cabrio-Driver2
Definitiv sind die Führerscheine schneller weg!
Die Gruppe der Berufskraftfahrer trifft es am härtesten.
Alle LKW-relevanten Vergehen sind nach wie vor gelistet.
Mangelnde Ladungssicherung,Gewichte, Maße.

Eine 10 %ige Überladung stellt keine Verkehrsgefährdung dar. Der Fahrer
bekommt aber 1 Punkt.
Der GEsetzgeber hat versäumt, das Problem an der Wurzel zu fassen.
Der Fahrer ist genötigt, also müste man an den Halter ran. Dieser hat
sich aber vom Fahrer gegenzeichnen lassen, dass er sich an sämtliche Vorschriften
hält. Notfalls also einen Teil der Ladung stehen lassen müsste. Im heutigen Geschäft
nicht möglich!

Desweiteren eben auch die Vertreter. Wie schnell ist man mal mot dem PKW zu schnell.
Besonders an breiten Strassen ortsauswärts, wo oft noch 50 kmh ist, steht man gerne
zum Abzocken.
Der Aussendienstler fährt eben auch 2 mal mehr als der Normalbürger im Jahr.


Es gibt Leute, die nach altem Recht auf der Kippe stehen und 16 Punkte haben.
Die haben ab heute 7 Punkte und müssen mehr bangen als mit den 16 Punkten..


Die Reform wird noch sehr weh tun...
AceBleiche
Ich denke auch, dass die neue Regelung eher für Probleme sorgen wird.
Freuen werden sich ab heute die Anwohner von 30iger Zonen etc. .

Cabrio-Driver2
Zitat:


Ich denke auch, dass die neue Regelung eher für Probleme sorgen wird.
Freuen werden sich ab heute die Anwohner von 30iger Zonen etc. .



(Zitat von: AceBleiche)




warum? es kann nach wie vor ohne Punkte 50 gefahren werden!
Heckpropeller
Da war ja wieder ne Leuchte am Werk.

1.Fahren ohne Zulassung kostet 10€ mehr als Fahren mit nicht zugelassenem Auto. Den Punkt gibt es für beides.

2. Ganz ohne Kennzeichen kostet gar keinen Punkt und 60€.
Also liebe Leute wenn ihr mal eilig von München nach Hamburg müsst. kennzeichen ab.
Das kommt bestimmt günstiger.

3. Wenn ich in einer 120km/h Zone mit 141km/h fahre bin ich genauso gestraft wie mit 75km/h durch die Innenstadt. Auch wieder nur 10€ Unterschied, der Punkt bleibt.

4. Die Verjährungsfristen sind auch wieder einmalig.

5. Fussgängerpunkte sind auch sehr sinnvoll.

Gescholten sind wieder rmal die Vielfahrer, die können einem nur leid tun.
Im Endeffekt ist der Herr Aussendienstler mit 100tkm/anno der schlechtere und gestraftere Fahrer als Opa Helmut mit einer jährlichen Fahrleistung von sagenhaften 1tkm.
Wie schnell kommen da mal ein paar Punkte auf der BAB zusammen bei 21km/h Überschreitung ist man schnell der erwischte Raser....


angry81
Wie sieht es mit Verstößen im Bereich der Tuning Szene aus? Seitenscheiben schwarz, zu tief etc?
Cabrio-Driver2
Zitat:


Wie sieht es mit Verstößen im Bereich der Tuning Szene aus? Seitenscheiben schwarz, zu tief etc?

(Zitat von: angry81)




Für solche Sachen gibt es keine Punkte!

angry81
Gab es früher ja. Deswegen frag ich mich wie das jetzt aussieht.
ChrisH
Zitat:


....
3. Wenn ich in einer 120km/h Zone mit 141km/h fahre bin ich genauso gestraft wie mit 75km/h durch die Innenstadt. Auch wieder nur 10€ Unterschied, der Punkt bleibt.
...
(Zitat von: Heckpropeller)



De facto immer noch ein Punkt, nur wiegt der jetzt doppelt so schwer, weil man maximal 8 Punkte (statt 18 Punkte vorher) haben kann.
Kümmert aber Herrn Ramsauer nicht - denn der bekommt mit Sicherheit keine Punkte, wenn er geblitzt wird. Wir wissen doch, wie das unter CSU-Amigos so läuft.....

Zitat:


....
5. Fussgängerpunkte sind auch sehr sinnvoll.

(Zitat von: Heckpropeller)



Na ja, bei 8 Punkten bekommen die die Fußgängererlaubnis abgenommen und dürfen danach nur noch kriechen! ^^

Bearbeitet von: ChrisH am 02.05.2014 um 23:54:59
Stulli
Ich finde es zum kotzen...
Wieder ein beispiel wie langweilig es den Herrn Politikern ist.....

Und ich habe derzeit nicht einen Punkt !
Matze110
Ich glaube Ich studiere nochmal Anwalt für Verkehrsrecht wird bald sehr gefragt sein glaube ich.

Ich kann nur jedem raten eine Verkehrsrecht zu haben.

Heckpropeller
Zitat:

Zitat:

....
3. Wenn ich in einer 120km/h Zone mit 141km/h fahre bin ich genauso gestraft wie mit 75km/h durch die Innenstadt. Auch wieder nur 10€ Unterschied, der Punkt bleibt.
...
(Zitat von: Heckpropeller)



De facto immer noch ein Punkt, nur wiegt der jetzt doppelt so schwer, weil man maximal 8 Punkte (statt 18 Punkte vorher) haben kann.



Ist richtig. Vorher gab es ja sogar noch drei für das Vergehen ausserort.
Verstehe es trotzdem nicht.
Das Gefahrenpotenzial ist erheblich höher bei 54km/h durch ne 30er Zone als der 141km/h in ner 120er Zone.
Die Strafe nahezu die gleiche.

Keine Winterreifen wird genauso bewertet wie das Auto erst gar nich zuzulassen und damit rumzugondeln. Ist ein Witz....



Cabrio-Driver2
Zitat:


Gab es früher ja. Deswegen frag ich mich wie das jetzt aussieht.

(Zitat von: angry81)




Nein, heute gibt es für sowas nur Geldstrafe!
Ziel war es, nur verkehrsgefährdende Dinge zu erfassen.
Keine schlechte Idee an sich. Allerdings sind weiterhin Vergehen auf der
Liste, die nichts mit Verkehrssicherheit zu tun haben.
Hier wird zukünftig Arbeitslosigkeit produziert!
Eben zum Beispiel das Überladen eines LKW.
Bis 5 % ist erlaubt. Ein LKW ist immer für weit mehr ausgerichtet als die in D erlaubten
40 t z.Gw. In anderen Ländern darf man sogar 50t.
Also es gibt keine Gefährdung wenn der LKW 42t wiegt oder mal eine Achse überladen ist.
Hier gibt es also 1 Punkt!
Die Fahrer müssen monantlich mit mind.1 Kontrolle auf der Autobahn rechnen.

Ein weiteres Thema Ladungssicherung. Klar, fliegt die Ladung auf die Strasse, haben wir eine Verkehrsgefährdung und bringen andere sogar in Lebensgefahr. Vom hohen Sachschaden eines
Massenunfalls, der dadurch auf der Autobahn resultiert kann mal abgesehen.
Täglich passieren Unfälle dieser Art und kontrole ist daher wichtig!
Aber! Es geht auch um mangelde Ladungssicherung und nicht nur um fehlende Ladungssicherung.
Es kann also, je nach Polizist, auch ein einziger fehlender Gurt bemängelt werden und zum
Punkteintrag führen.
Viele Güter lassen sich nicht gesetzeskonform sichern. Der Fahrer muss sie laden, sonst schickt der
Verlader ihn weg und der nächste Pole fährt an de Rampe. Dieser bekommt keine Punkte!
Anstatt zu bepunkten hätte man hier die mehr an die Verlader ran gehen müssen.
Hier traut sich die Polizei das auch oft nicht!
Die stehen z.B. in der Nähe von Firma Müller oder Schmitz, die 20 LKWs haben, und halten die LKWs
nach der Ausfahrt an zur Kontrolle. Aber keiner traut sich, eine Kontrolle in der Nähe des
Werkes mit dem großen Stern zu machen. Jedenfalls kein Einsatzleiter, der noch weiter aufsteigen
möchte.

Hier wird es noch viel Zündstoff in Zukunft geben..

Und vergessen wir nicht die ganzen Aussendienstler und alle die das Auto für den Job brauchen und mehr fahren und eben mehr einem Risiko ausgesetzt sind..
Je mehr die Leute jetzt aufpassen, je mehr Fallen wird es zukünftig geben. Diese Gelder sind
fest eingeplant in den Haushalten!

Meckern kann immer nnur jenes Klientel, die den ganzen Tag im Büro sitzen und den PKW die paar KM nachhause fahren, wo sie jede ecke und jeden Blitzer kennen.
Am WE mal zur Omi und zum Einkaufen. Oder mal in den Urlaub. Das war es dann..


mb100
Zitat:


Ein weiteres Thema Ladungssicherung. Klar, fliegt die Ladung auf die Strasse, haben wir eine Verkehrsgefährdung und bringen andere sogar in Lebensgefahr. Vom hohen Sachschaden eines
Massenunfalls, der dadurch auf der Autobahn resultiert kann mal abgesehen.
Täglich passieren Unfälle dieser Art und kontrole ist daher wichtig!
Aber! Es geht auch um mangelde Ladungssicherung und nicht nur um fehlende Ladungssicherung.
Es kann also, je nach Polizist, auch ein einziger fehlender Gurt bemängelt werden und zum
Punkteintrag führen.
(Zitat von: Cabrio-Driver2)




Ein wenig offtopic zwar, aber... ich hatte mal so nen Fall:

Unternehmen A hat eine Spritzgussmaschine (wahrscheinlich zwischen 100 und 200 t Schließkraft, also kein Spielzeug...) von Unternehmen B gekauft, die diese wieder von Unternehmen C gekauft hat. Die musste runde 500 km durch Deutschland gefahren werden. Nur dummerweise rutschte sie aufgrund mangelhafter Ladungssicherung von der Palette, und hing dann - glücklicherweise - im LKW rum. Und lag nicht als Puzzle für Erwachsene auf der Straße oder auf einem anderen Auto.

Transportiert wurde sie von einem von A beauftragten Unternehmen, den Stapler samt Staplerfahrer, der das Ding auf den LKW gewuchtet hat, hat Unternehmen C beauftragt. Für mich war der Fall (ich befand mich damals noch in der Ausbildung) sehr lehrreich, weil er mich den Unterschied zwischen "verladen" und "aufgeladen" gelehrt hat. Nämlich: Unternehmen B hat auf die Rechnung geschrieben: "verpackt und verladen ab Standort X"; Unternehmen C hat geschrieben: "verpackt und aufgeladen ab Standort X". Der Unterschied zwischen beiden Worten: wer "verladen" schreibt, übernimmt auch die Ladungssicherung, wer "aufgeladen" schreibt, sorgt nur dafür, dass das Gut auf dem LKW landet.

Selbstverständlich: wenn man als LKW-Fahrer von der Polizei angehalten und wegen unzureichender Ladungssicherung zur Kasse gebeten wird, wird die zunächst zwar irritiert gucken, wenn man dann einen Wisch hervorholt, auf dem steht, dass ein anderer für die Verladung zuständig ist, aber am Ende des Tages wird es sie nicht interessieren. Weil in ihren Augen der LKW-Fahrer für die Ladungssicherung zuständig ist. Ein traumhaft schönes Beispiel, wo öffentliches Recht und Zivilrecht auseinander driften. Und in meinen Augen könnte man auch einen Schadenersatzanspruch gegen das Unternehmen, das die Verladung zusichert, auf (anteilige) Erstattung zumindest des Bußgelds konstruieren, wenn selbige nicht sachgerecht erfolgt ist.
Marco535
Demnach wäre nun auch z.B. eine zu laute und nicht eingetragener Auspuffanlage nicht mehr mit Punkten belegt. Wenns dann nur noch eine Geldstrafe gibt, dann würde auch die lästige Diskussion mit der Sicherstellung des Fahrzeugs, entstempeln usw entfallen. Das wäre ja fast zu schön um wahr zu sein.

Aber ich fürchte fast, so eine laute Auspuffanlage, getönte Scheiben, zu tief usw. fällt wohl eher unter die Rubrik "Fahren ohne Zulassung" mit 70 € und 1 Punkt.
Cabrio-Driver2
Selbstverständlich: wenn man als LKW-Fahrer von der Polizei angehalten und wegen unzureichender Ladungssicherung zur Kasse gebeten wird, wird die zunächst zwar irritiert gucken, wenn man dann einen Wisch hervorholt, auf dem steht, dass ein anderer für die Verladung zuständig ist, aber am Ende des Tages wird es sie nicht interessieren. Weil in ihren Augen der LKW-Fahrer für die Ladungssicherung zuständig ist. Ein traumhaft schönes Beispiel, wo öffentliches Recht und Zivilrecht auseinander driften. Und in meinen Augen könnte man auch einen Schadenersatzanspruch gegen das Unternehmen, das die Verladung zusichert, auf (anteilige) Erstattung zumindest des Bußgelds konstruieren, wenn selbige nicht sachgerecht erfolgt ist.

ja...mb100

Ein solches Vorgehen, nämlich dass der Verlader in der Haftung ist, gibt es nur bei Gefahrgut.
Ladungssicherung ist Sache des Fahrers. Er hat zu prüfen, ob ordnungsgemäss verladen wurde!
Oft geht es gar nicht gesetzeskonform.
Würde der Fahrer die Fahrt verweigern, kann er sich auf baldiges Sitzen in den Gängen des
Arbeitsamtes einstellen.
Wie geasagt, eine andere Firma aus Polen wartet schon zur Ladungsübernahme.
Der Gesetzgeber muss da endlich richtig reagieren!
Es dürfte eben kein LKW den Hof verlassen, der nicht ordnungsgemäß beladen ist.

Erstattung von Bußgeld bringt nichts. Weil der Fahrer hat den Punkt und ist bald führscherscheinlos.
Auffällige (deutsche) Unternehmen werden gezielt kontrolliert.
mb100
Zitat:

Zitat:

Selbstverständlich: wenn man als LKW-Fahrer von der Polizei angehalten und wegen unzureichender Ladungssicherung zur Kasse gebeten wird, wird die zunächst zwar irritiert gucken, wenn man dann einen Wisch hervorholt, auf dem steht, dass ein anderer für die Verladung zuständig ist, aber am Ende des Tages wird es sie nicht interessieren. Weil in ihren Augen der LKW-Fahrer für die Ladungssicherung zuständig ist. Ein traumhaft schönes Beispiel, wo öffentliches Recht und Zivilrecht auseinander driften. Und in meinen Augen könnte man auch einen Schadenersatzanspruch gegen das Unternehmen, das die Verladung zusichert, auf (anteilige) Erstattung zumindest des Bußgelds konstruieren, wenn selbige nicht sachgerecht erfolgt ist.
(Zitat von: mb100)




ja...mb100

Ein solches Vorgehen, nämlich dass der Verlader in der Haftung ist, gibt es nur bei Gefahrgut.
Ladungssicherung ist Sache des Fahrers. Er hat zu prüfen, ob ordnungsgemäss verladen wurde!
Oft geht es gar nicht gesetzeskonform.
(Zitat von: Cabrio-Driver2)




Wie gesagt: das Auseinanderdriften von Zivilrecht und öffentlichem Recht. Ö-R ist der Fahrer in der Verantwortung; bei Nicht-Gefahrgut sicher nur dann, wenn er keine Möglichkeit hatte, auf die Ladungssicherung einzuwirken - zum Beispiel, weil der Container verplombt wurde und im Container die Sicherung unzureichend war. Zivilrechtlich können die Parteien dies individuell vereinbaren. Insbesondere im Handelsrecht, da man davon ausgeht, dass sämtliche Parteien "auf einer Ebene agieren". Der Gesetzgeber (insbesondere der Europäische) hält den Verbraucher ja für einen grenzdebilen Idioten, der keine Ahnung hat und unbedingt geschützt werden muss.
Der von mir geschilderte Fall ist btw vor Gericht gelandet...

BTW: ich dachte, Du hättest während Deiner Sperre Zitieren geübt.
Cabrio-Driver2
Wie gesagt: das Auseinanderdriften von Zivilrecht und öffentlichem Recht. Ö-R ist der Fahrer in der Verantwortung; bei Nicht-Gefahrgut sicher nur dann, wenn er keine Möglichkeit hatte, auf die Ladungssicherung einzuwirken - zum Beispiel, weil der Container verplombt wurde und im Container die Sicherung unzureichend war

also mb100.

Was im Container ist, interessiert die Polizei wenig bei der Ladungssicherung.
Der Contaiiner ist geschlossen und da kann in der Regel nichts auf die Stasse fallen.
Ein Großteil der Transporte findet in Sattelaufliegern statt.

Von den Profis mal abgesehen und rüber zu den normalen Fahrern. Erst kürzlich habe ich
gesehen, wie ein Fahrer sein ganzes Laminat auf der Autobahn abgeladen hatte.Er war in einem
gemieteten OBI-Anhänger unterwegs.
Hier sind auch Gefahren, die der Gesetzgeber nicht entsprechend bekämpft.
Der Fahrer bekommt einen Punkt fürs die Laminatbestückung der Autobahn und da war es.
Da es bekannt ist, dass unbedarfte Fahrer sich bei Obi einen Anhänger ausleihen, müsste der
dortige Vermieter darauf achten, dass die Ldung richtig gesichert wird.
Im konkreten Fall war der Anänger auch überladen, was ganz fatale Folgen im Fahrbetrieb haben
kann.
B3AM3R
Wie bereits erkannt tun mir nur die LKW Fahrer sehr leid. Für die sollte es eine Sonderregelung geben, die mehr die Chefs als die Fahrer trifft. Die Fahrer machen sich nämlich nicht freiwillig so einen Stress, sondern haben massig Druck von ihren Arbeitgebern. Die kassieren ja auch die dicke Kohle, können sie auch die strafen tragen wenn sie Fahrer zu verschiedenen Sachen zwingen die nicht ok sind (Fahrzeit, Ladungssicherung, Zustand Fahrzeug).

Für Autofahrer finde ich es voll ok. Keiner fährt gerne schneller und querer um die Ecken als ich, aber dazu muss man halt auf Strecken. Wer sich im öffentlichen Verkehr nicht beherrschen kann, ist selbst Schuld.
Bei uns ist es doch alles noch harmlos, es gibt Länder da stehst du mit 200auf dem Tacho mit einem Bein im Knast. Ich finde unsere Strafen nicht sonderlich hart oder unfair. Unterhaltet euch mal mit Schweizern oder Italienern darüber, da weißt ihr was hart ist. :)
Cabrio-Driver2
Zitat:


Demnach wäre nun auch z.B. eine zu laute und nicht eingetragener Auspuffanlage nicht mehr mit Punkten belegt. Wenns dann nur noch eine Geldstrafe gibt, dann würde auch die lästige Diskussion mit der Sicherstellung des Fahrzeugs, entstempeln usw entfallen. Das wäre ja fast zu schön um wahr zu sein.

Aber ich fürchte fast, so eine laute Auspuffanlage, getönte Scheiben, zu tief usw. fällt wohl eher unter die Rubrik "Fahren ohne Zulassung" mit 70 € und 1 Punkt.

(Zitat von: Marco535)




nein für solche Vergehen gibt es keine Punkte.

Der umfangreiche Katalog ist einzusehen auf der Seite des KBA
Cabrio-Driver2
Zitat:


Wie bereits erkannt tun mir nur die LKW Fahrer sehr leid. Für die sollte es eine Sonderregelung geben, die mehr die Chefs als die Fahrer trifft. Die Fahrer machen sich nämlich nicht freiwillig so einen Stress, sondern haben massig Druck von ihren Arbeitgebern. Die kassieren ja auch die dicke Kohle, können sie auch die strafen tragen wenn sie Fahrer zu verschiedenen Sachen zwingen die nicht ok sind (Fahrzeit, Ladungssicherung, Zustand Fahrzeug).

Für Autofahrer finde ich es voll ok. Keiner fährt gerne schneller und querer um die Ecken als ich, aber dazu muss man halt auf Strecken. Wer sich im öffentlichen Verkehr nicht beherrschen kann, ist selbst Schuld.
Bei uns ist es doch alles noch harmlos, es gibt Länder da stehst du mit 200auf dem Tacho mit einem Bein im Knast. Ich finde unsere Strafen nicht sonderlich hart oder unfair. Unterhaltet euch mal mit Schweizern oder Italienern darüber, da weißt ihr was hart ist. :)

(Zitat von: B3AM3R)





Ja in der Schweiz ist vieles strenger. Aber ob uns das weiterhelfen würde?
Beispiel ist telefonieren im Auto.
Es wird nach wie vor telefoniert. Trotzem es einen Punkt gibt. Und dieser Punkt ist jetzt 1 von 8 und nicht 1 von 18.
Auch Geldstrafe massiv erhöhen bringt nichts.
Würde es 100 Euro kosten, würden einige wohlnicht mehr telefonieren. Andere würden es aber riskieren. Wieder andere das Telefonieren im Auto zur Prestigefrage machen.

Einsicht kann man nicht mit Strafen einhämmern!
Cabrio-Driver2
Link


hier mal der Link..

Wer konkrete Fragen hat, kann da auch anrufen.
Ich habe da erst wegen einiger Anliegen für die Firma angerufen.
Die Mitarbeiter sind da sehr freundlich und auskunftsbereit.
Die Behörden hoch im Norden sind wohl anders drauf.
mb100
Zitat:


also mb100.

Was im Container ist, interessiert die Polizei wenig bei der Ladungssicherung.
Der Contaiiner ist geschlossen und da kann in der Regel nichts auf die Stasse fallen.
Ein Großteil der Transporte findet in Sattelaufliegern statt.


(Zitat von: Cabrio-Driver2)




Blödsinn. Ich darf erneut nach oben auf mein Beispiel verweisen. Kunststoffverarbeitende Maschinen werden in der Regel auf Sattelaufliegern transportiert; teilweise im Container, teilweise unter Planen. Ich war selbst des Öfteren zugegen, als solche Maschinen aufgeladen / verladen werden. Die Dinger (o.g. Größe unterstellt) sind zwischen drei und sieben Meter lang und zwischen ein und drei Meter breit. Und wiegt entsprechend auch die eine oder andere Tonne. Teilweise werden zwei, drei Stück auf nem Auflieger bzw. in nem Container transportiert. Und wenn dann eine von der Palette rutscht (z.B. in der Kurve), dann kriegt der Fahrer im ungünstigeren Fall mehr als nur nen Schreck. Im schlimmsten Fall durchschlägt das Ding die Plane und fliegt direkt auf die Straße bzw. aufs Auto, das daneben fährt - oder schmeißt den LKW (im Container-Fall) gleich mit um. Und aus diesem Grund schaut die Polizei - sofern der Container nicht verplombt ist - auch in die Container rein, checkt die Ladung und die Ladungssicherung. Weil eben - im Fall entsprechender Fracht und nicht ausreichender Sicherung - selbige eine gewisse Kraft entwickeln und eben auch nen LKW umwerfen kann.
Cabrio-Driver2
Zitat:


Zitat:


also mb100.

Was im Container ist, interessiert die Polizei wenig bei der Ladungssicherung.
Der Contaiiner ist geschlossen und da kann in der Regel nichts auf die Stasse fallen.
Ein Großteil der Transporte findet in Sattelaufliegern statt.


(Zitat von: Cabrio-Driver2)




Blödsinn. Ich darf erneut nach oben auf mein Beispiel verweisen. Kunststoffverarbeitende Maschinen werden in der Regel auf Sattelaufliegern transportiert; teilweise im Container, teilweise unter Planen. Ich war selbst des Öfteren zugegen, als solche Maschinen aufgeladen / verladen werden. Die Dinger (o.g. Größe unterstellt) sind zwischen drei und sieben Meter lang und zwischen ein und drei Meter breit. Und wiegt entsprechend auch die eine oder andere Tonne. Teilweise werden zwei, drei Stück auf nem Auflieger bzw. in nem Container transportiert. Und wenn dann eine von der Palette rutscht (z.B. in der Kurve), dann kriegt der Fahrer im ungünstigeren Fall mehr als nur nen Schreck. Im schlimmsten Fall durchschlägt das Ding die Plane und fliegt direkt auf die Straße bzw. aufs Auto, das daneben fährt - oder schmeißt den LKW (im Container-Fall) gleich mit um. Und aus diesem Grund schaut die Polizei - sofern der Container nicht verplombt ist - auch in die Container rein, checkt die Ladung und die Ladungssicherung. Weil eben - im Fall entsprechender Fracht und nicht ausreichender Sicherung - selbige eine gewisse Kraft entwickeln und eben auch nen LKW umwerfen kann.

(Zitat von: mb100)





aha Blödsinn..

bei einer Breite von 3 metern reden wir aber von ganz anderen Transporten!
3 Meter geht nur unter Plane.
Container und Plane sind eindeutig zu unterscheiden!
Dein Beispiel ist unpassend.
Weil Du einmal bei irgendeiner Verladung dabei warst, hast Du nicht gleich das
ganze Wissen gepachtet:

Nun ist es klar, dass ungünstige Beladungszustände in der Kurve gefährlich sind.
Da braucht niemand die Unterweisung eines Juristen.
Ein Anhänger kann natürlch umkippen.
Sicher kontrolliert die Polizei auch sowas.. Allerdings sind jene "geschlossenen" Fahrer vor
Kontrollen doch etwas sicherer.
Schaue mal übern Tellerrand...fahr mal Wochentags auf die Autobahn und dann siehst Du was
die da genau kontrollieren und wen sie kontrollieren.

Hier sieht man wieder ganz deutlich, das man immer eine sehr gute Rechtsschutzversichrung braucht.


ChrisH
Zitat:


....
Bei uns ist es doch alles noch harmlos, es gibt Länder da stehst du mit 200auf dem Tacho mit einem Bein im Knast. Ich finde unsere Strafen nicht sonderlich hart oder unfair. Unterhaltet euch mal mit Schweizern oder Italienern darüber, da weißt ihr was hart ist. :)

(Zitat von: B3AM3R)



Sorry, aber die Schweizer haben in der Beziehung echt ein paar Schrauben locker!

Da brauchst Du keine 200 mehr, es reicht ein "gefährliches Überholmanöver" (was gefährlich ist legt dann vermutlich der gemütliche Berner Bauer in seinem Käfer fest, den Du gerade überholt hast):
Dafür gibt es 1 bis 4 Jahre Knast und Einzug und Verwertung deines Autos! Wohl gemerkt ohne das irgendwas passiert wäre!!!

Das gleich gilt beispielsweise, wenn man das Tempolimit innerorts mit deutscher Großzügigkeit auslegt und ein Tempo-30-Schild übersieht: 1 bis 4 Jahre Knast und Einzug und Verwertung des Autos!

Bei Totschlag dürfte man billiger wegkommen, da kann man wenigstens sein Auto behalten!

Ich jedenfalls werde garantiert nie mehr einen Fuß in die Schweiz setzen. Das Risiko ist gerade als Ortsfremder viel zu hoch.

Grüße
ChrisH
mb100
Zitat:


Zitat:


Blödsinn. Ich darf erneut nach oben auf mein Beispiel verweisen. Kunststoffverarbeitende Maschinen werden in der Regel auf Sattelaufliegern transportiert; teilweise im Container, teilweise unter Planen. Ich war selbst des Öfteren zugegen, als solche Maschinen aufgeladen / verladen werden. Die Dinger (o.g. Größe unterstellt) sind zwischen drei und sieben Meter lang und zwischen ein und drei Meter breit. Und wiegt entsprechend auch die eine oder andere Tonne. Teilweise werden zwei, drei Stück auf nem Auflieger bzw. in nem Container transportiert. Und wenn dann eine von der Palette rutscht (z.B. in der Kurve), dann kriegt der Fahrer im ungünstigeren Fall mehr als nur nen Schreck. Im schlimmsten Fall durchschlägt das Ding die Plane und fliegt direkt auf die Straße bzw. aufs Auto, das daneben fährt - oder schmeißt den LKW (im Container-Fall) gleich mit um. Und aus diesem Grund schaut die Polizei - sofern der Container nicht verplombt ist - auch in die Container rein, checkt die Ladung und die Ladungssicherung. Weil eben - im Fall entsprechender Fracht und nicht ausreichender Sicherung - selbige eine gewisse Kraft entwickeln und eben auch nen LKW umwerfen kann.

(Zitat von: mb100)





aha Blödsinn..

bei einer Breite von 3 metern reden wir aber von ganz anderen Transporten!
3 Meter geht nur unter Plane.
Container und Plane sind eindeutig zu unterscheiden!
Dein Beispiel ist unpassend.
Weil Du einmal bei irgendeiner Verladung dabei warst, hast Du nicht gleich das
ganze Wissen gepachtet:

Nun ist es klar, dass ungünstige Beladungszustände in der Kurve gefährlich sind.
Da braucht niemand die Unterweisung eines Juristen.
Ein Anhänger kann natürlch umkippen.
Sicher kontrolliert die Polizei auch sowas.. Allerdings sind jene "geschlossenen" Fahrer vor
Kontrollen doch etwas sicherer.
Schaue mal übern Tellerrand...fahr mal Wochentags auf die Autobahn und dann siehst Du was
die da genau kontrollieren und wen sie kontrollieren.

Hier sieht man wieder ganz deutlich, das man immer eine sehr gute Rechtsschutzversichrung braucht.




(Zitat von: Cabrio-Driver2)




1. Unterscheide "Breite von 3 m" und "Breite von zwischen 1 und 3 m"
2. Unterscheide "einmal bei einer Verladung dabei gewesen" und "des öfteren bei einer Verladung dabei gewesen".
Kleine Anmerkung: ich war sowohl bei Container- als auch bei Planen-Verladungen dabei. Wenn Du so ne Maschine beispielsweise in den nahen Osten verschiffen willst, kommst Du mit ner Plane nicht weit - und dann ist es auch wenig sinnvoll, am Hafen nochmal das Ding umzuladen...
3. Beachte, dass auch ich zwischen Container und Plane Unterscheidungen gemacht hab.

Aber Du weißt ja, wie immer, alles besser...



Bearbeitet von: mb100 am 03.05.2014 um 13:06:42
Cabrio-Driver2
Zitat:


Zitat:


....
Bei uns ist es doch alles noch harmlos, es gibt Länder da stehst du mit 200auf dem Tacho mit einem Bein im Knast. Ich finde unsere Strafen nicht sonderlich hart oder unfair. Unterhaltet euch mal mit Schweizern oder Italienern darüber, da weißt ihr was hart ist. :)

(Zitat von: B3AM3R)



Sorry, aber die Schweizer haben in der Beziehung echt ein paar Schrauben locker!

Da brauchst Du keine 200 mehr, es reicht ein "gefährliches Überholmanöver" (was gefährlich ist legt dann vermutlich der gemütliche Berner Bauer in seinem Käfer fest, den Du gerade überholt hast):
Dafür gibt es 1 bis 4 Jahre Knast und Einzug und Verwertung deines Autos! Wohl gemerkt ohne das irgendwas passiert wäre!!!

Das gleich gilt beispielsweise, wenn man das Tempolimit innerorts mit deutscher Großzügigkeit auslegt und ein Tempo-30-Schild übersieht: 1 bis 4 Jahre Knast und Einzug und Verwertung des Autos!

Bei Totschlag dürfte man billiger wegkommen, da kann man wenigstens sein Auto behalten!

Ich jedenfalls werde garantiert nie mehr einen Fuß in die Schweiz setzen. Das Risiko ist gerade als Ortsfremder viel zu hoch.

Grüße
ChrisH

(Zitat von: ChrisH)





Gibt es eigentlich bekannte Fälle, wo jemand in der Schweiz wegenharmloser Vergehen
eingesessen hat?
Cabrio-Driver2
1. Unterscheide "Breite von 3 m" und "Breite von zwischen 1 und 3 m"
2. Unterscheide "einmal bei einer Verladung dabei gewesen" und "des öfteren bei einer Verladung dabei gewesen"
3. Beachte, dass auch ich zwischen Container und Plane Unterscheidungen gemacht hab.

Aber Du weißt ja, wie immer, alles besser...

bravo mb100

Wenn es als Anwalt mal schiefgeht, dann gehe zur BAG.. Die könen dich gut gebrauchen.
Die waren auch 2-3 mal irgendwo mal dabei und haben viele Lehrvideos gesehen.

Dann haben die auch mal jemanden mit mehr Bildung auf der Strasse.

mb100
Zitat:


bravo mb100

(Zitat von: Cabrio-Driver2)




Danke, danke, der Applaus ist gerechtfertigt.

Zitat:


Die waren auch 2-3 mal irgendwo mal dabei und haben viele Lehrvideos gesehen.

(Zitat von: Cabrio-Driver2)




Wir reden auch nicht von 2-3 Verladungen. Sondern eher von zwischen 100 und 200.

Zur Erläuterung: mit einer der Parteien aus o.g. Fall bin ich verdammt eng verwandt.

Bearbeitet von: mb100 am 03.05.2014 um 13:12:11
Cabrio-Driver2
Zitat:


Zitat:


bravo mb100

(Zitat von: Cabrio-Driver2)




Danke, danke, der Applaus ist gerechtfertigt.

Zitat:


Die waren auch 2-3 mal irgendwo mal dabei und haben viele Lehrvideos gesehen.

(Zitat von: Cabrio-Driver2)




Wir reden auch nicht von 2-3 Verladungen. Sondern eher von zwischen 100 und 200.

Zur Erläuterung: mit einer der Parteien aus o.g. Fall bin ich verdammt eng verwandt.

Bearbeitet von: mb100 am 03.05.2014 um 13:12:11

(Zitat von: mb100)





Lieber mb100

Ich werde mich nicht dazu verleiten lassen. hier weiter zu schreiben! Der MOD lauert sicher schon!
Ausserdem würde das zu sehr ausarten . Da hängt eben auch eine Menge Stoff dran.

Das Thema war Punktereforum, weshalb ein Ausfulg in die Thematik Ladungsicherung, Gewichte etc. ja auch gerechtfertigt ist, da es ja auch den PKW Fahrer betrifft.

Ich persönlich schreibe dazu nichts mehr, weil ich dem MOD nichts zuspielen möchte.

So..werde nun einkaufen fahren und alles ordnungsgemäß verladen und sichern.
angry81
...nicht schon wieder...
Cabrio-Driver2
Zitat:


...nicht schon wieder...

(Zitat von: angry81)




Hab ich es nicht gesagt??

Er lauert schon..

Nur was habe ich diesmal verbrochen?

Aber das ist egal...Entzündet sich hier was...dann reichen 2 Mausklicks und ich bin weg.
B3AM3R
Wenn nur ich diese Klicks machen könnte.... Du nervst einfach in jedem Thema mit abartiger Ignoranz und mega Off Topic und hast dir zum Hobby gemacht die Mods zu provozieren. Es nervt einfach nur noch.




@Chris.H: In vielen unsrer Nachbarländer bleibst du sicherheitshalber im ersten Gang. Meine Mum hat auch grade Post aus Italien bekommen vom letzten Urlaub. 184€ für 12 kmh außerorts. :-O
Cabrio-Driver2
Zitat:


Wenn nur ich diese Klicks machen könnte.... Du nervst einfach in jedem Thema mit abartiger Ignoranz und mega Off Topic und hast dir zum Hobby gemacht die Mods zu provozieren. Es nervt einfach nur noch.




@Chris.H: In vielen unsrer Nachbarländer bleibst du sicherheitshalber im ersten Gang. Meine Mum hat auch grade Post aus Italien bekommen vom letzten Urlaub. 184€ für 12 kmh außerorts. :-O

(Zitat von: B3AM3R)




Kannst Du Deine Vowürfe hier im konkreten Fall in diesem Thread wenigstens beweisen?
Cabrio-Driver2
Erfreulich ist aber wenigstens, dass jetzt auch gegen Radfahrer strenger vorgeht!

angry81
Zitat:




Hab ich es nicht gesagt??

Er lauert schon..

Nur was habe ich diesmal verbrochen?

Aber das ist egal...Entzündet sich hier was...dann reichen 2 Mausklicks und ich bin weg.


(Zitat von: Cabrio-Driver2)




Du merkst echt nichts mehr, oder? Als würde ich hinter dir her sein haha.

Sorry das ich die Beiträge im Forum überwache :)
Cabrio-Driver2
Zitat:


Zitat:




Hab ich es nicht gesagt??

Er lauert schon..

Nur was habe ich diesmal verbrochen?

Aber das ist egal...Entzündet sich hier was...dann reichen 2 Mausklicks und ich bin weg.


(Zitat von: Cabrio-Driver2)




Du merkst echt nichts mehr, oder? Als würde ich hinter dir her sein haha.

Sorry das ich die Beiträge im Forum überwache :)


(Zitat von: angry81)





ICh merke genug!

Glaube mir..

Vor Jahren haste mich schonmal erledigt. Kannst keine Kritik vertragen.
Standst ja auch als MOD lange Zeit in der Kritik..

Ich mache doch gar nicht.. Habe mich nur zum Thema hier geäussert..
Und mb100 hat nicht immer Recht. Kommst mir fast so vor, aös wäre er hier eine allwissende
Instanz.

Du sammelst doch nur, damit Du einen Grund für den Rausschmiss in Dein Fenster schreiben kannst.
E36-Freak
Echt lächerlich die Diskussion hier

das ist einer der Gründe warum ich hier nur noch selten bin
mb100
Zitat:



Und mb100 hat nicht immer Recht. Kommst mir fast so vor, aös wäre er hier eine allwissende
Instanz.

(Zitat von: Cabrio-Driver2)




Nur das noch von mir zu dem Thema:

ersteres stimmt vollkommen, und zweiteres wäre mir neu. Und wer mich (hier) (besser) kennt, der weiß auch, dass ich konstruktive Kritik an meinen Beiträgen hinterfrage, die genannten Aspekte entsprechend nachlese und - wenn der Andere recht hat bzw. die vertretbarere Lösung vorbringen kann, dann auch eigene Fehler eingestehe.
Es kommt natürlich auch in gewisser Weise drauf an, was wie kritisiert wird - vom Inhalt und von der Form her.

Um einen Aspekt gleich vorwegzunehmen: mit dem betreffenden Mod hier mache ich sicher keine gemeinsame Sache. Er könnte derzeit wegen einer anderen Sache etwas angry auf mich sein...

Allerdings... irgendwo muss ich E36-Freak zustimmen: ich weiß auch nicht, warum ich mir das eigentlich immer wieder antue. Und das, wo ich nicht mal mehr nen BMW hab...
angry81
Zitat:




Vor Jahren haste mich schonmal erledigt.

(Zitat von: Cabrio-Driver2)




Jetzt finde den Fehler :)

Und danke für die Info, dass Du dich nach der Sperre eines Accounts von dir erneut angemeldet hast. Du weißt sicherlich, dass das nicht gestattet ist.

In diesem Sinne tut es mir leid, diesen Account auch wieder dauerhaft sperren zu müssen. Und, um es vorweg zu nehmen, ein weiteres Anmelden unter einem neuen Account ist NICHT gestattet und wird wieder eine Sperre zur Folge haben.
Cabrio-Driver2
Zitat:


Zitat:




Vor Jahren haste mich schonmal erledigt.

(Zitat von: Cabrio-Driver2)




Jetzt finde den Fehler :)

Und danke für die Info, dass Du dich nach der Sperre eines Accounts von dir erneut angemeldet hast. Du weißt sicherlich, dass das nicht gestattet ist.

In diesem Sinne tut es mir leid, diesen Account auch wieder dauerhaft sperren zu müssen. Und, um es vorweg zu nehmen, ein weiteres Anmelden unter einem neuen Account ist NICHT gestattet und wird wieder eine Sperre zur Folge haben.


(Zitat von: angry81)






Ist das billig!

Jetzt haste ja was!
Solltest mal mb100 fragen, ob jene Sache nicht schon verjährt ist.
Seinerzeit warst Du ja noch Playboy angry..
angry81
Billig ist, sich über ein Hausrecht und Hausverbot hinweg zu setzen. Soviel dazu. Bye
Cabrio-Driver2
[quote]
Billig ist, sich über ein Hausrecht und Hausverbot hinweg zu setzen. Soviel dazu. Bye

(Zitat von: angry81)
[/quo

ISt alles verjährt!

Ist 10 Jahre her!!

Waschtel
Einfache Lösung: An die Regeln halten!