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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Vaty
Hauptthema:
moin,
wurde eben von der Rennleitung angehalten :( ,da ich eine Blaue Fußraumbeleuchtung habe hatten sie natürlich gleich was zu bemängel!
Nun meine Frage , da ich abselut dagegen bin die schon oben genannte Fußraumbeleuchtung auszubauen will ich mich erst mal weiter erkundigen.
Ist es nun eigentlich erlaubt Blaue Fußraumbeleuchtung zu haben (Neoröhre) ?
Sie ist so gekoppelt das sie nur angeht wenn ich die Türen öffne, und da ich wärend der Fahrt nicht die Türen aufmache müßte es doch erlaubt sein? Zudem ist sie von außen überhaupt nicht sichtbar (bei geschlossenen Türen).
Meine streterei mit der Rennleitung vor ort hat mir nicht viel gebracht er meinte Blaue Beleuchtung , Rot, Grün usw. wäre verboten egal wie und wo,ich sollte doch zum TÜV gehen und nachfragen wenn ich ihn nicht glauben würde.

Wäre super wenn zb jemand antworten würde , ja erlaubt + Paragraph , denn wenn ich zu den wieder hinnmuss brauche ich argumente :D.

ich hoffe ihr könnt mir helfen

p.s: ich habe nach diesem Thema schon das gesamte Netz durchforstet aber immer nur geteilte Meinungen gefunden , brauche was konkretes deswegen am besten mit Paragraphen .

MfG

Eric
maybe
Nen Parapraphen über sowas zu finden ist schwierig, da es im GG buch nicht steht, das mans nicht darf. Es steht drin, das wenn Die Türe geschlossen ist, keine von aussen Sichtbaren Leuchtmittel erkannt werden dürfen.
Solange DU auf nem Paerkplatz stehst, udn Neon anhast, kannste sogar die ganze STadt beleuchten, sie dürfen Dir nix.

Aber da simma beim Punkt, es gibt weitere Paragraphen, dort dürfen die Kontrollen nach "eigenem ermessen" Handeln, und dass passierte Dir eben.

GRUNDSÄTZLICH ist es Erlaubt, wenn sie aus ist, wenn Du fährst

Aber der TÜV wird Dir nix dazu sagen können, da es keine gutachten für sowas gibt.
Lass sie drin, beim Strafzettel, Anwalt und fertig...

Kauf Dich mal `ne Pakung Deutsch, hat mich auch gehilft, kost nur 5 Geld
Marco535
Mir wurde kürzlich auch vorgehalten, dass man aufgrund meiner blauen Beleuchtung mit einem Streifenwagen verwechselt werden kann.

Der Polizist hat sich so geäußert, dass die Lichter von Außen nicht sichtbar sein düren.

Die Fußraumbeleuchtung hat er nicht bemängelt, nur die Leuchten in der C-Säule, da diese von Außen sichbar sind.

>Es gibt immer jemanden der schneller ist<

Meine kleine Homepage
angry81
stimmt, sie darf nur nicht sichtbar sein und dich nicht blenden! ích mach meine während ner kontrolle auch nicht mehr aus, und bis jetzt hat noch keiner was gesagt. wieso auch, haben ja auch keine grundlage...

endlich mal *g*

east-side p.i.m.p 4 life


Es gibt 26 Buchstaben im Alphabet, aber nur 3 die faszinieren...



x-treme
rob-zombie
Hallo,

also ich habe auch Neon-Röhren im Fußraum und soviel ich weiß ist es nicht verboten.
Weil für show zwecke darf man doch auch eine Unterbodenbeleuchtung haben. Man darf sie bloß während der Fahrt nicht anhaben.
Und so ist es dann auch mit der Fußraumbeleuchtung.
Wenn du sagst, dass du die Beleuchtung nur für show-zwecke hast und deine ja auch nur bei geöffneten Türen funktionieren, solltest du eigentlich im Recht sein.
Ich konnte mich bisher da immer irgendwie rausreden.
Weil, kann dir ja keiner beweisen, dass du sie während der Fahrt anhast, weil im dunkeln kann man von vorne nicht ins auto gucken wegen der eigenblendung und wenn die Cops neben einem sind kann man sie ja ausmachen.
Tragic
Also mal für alle zusammen gefasst:

Blaue beleuchtung egal welcher Art und wo ist verboten wenn:

Man es von aussen sieht, und wenn es nach innen erhellt! Will heissen Neon Röhren kannste normalerweise knícken, ich hab nen beleuchtete Schaltknauf, der ist erlaubt weil die LED´s mit Schwarzem Plastik überzogen sind und nur Leuchten, aber nicht abstrahlen.

@ Maybe: Muss dich leider entäuschen, wenn
du auf nem (öffentlichen) Parkplatz stehst und deine Beleuchtung anhast, ist es verboten.

Und glaubst mir ich weiß wovon ich red, ich arbeite bei der Rennleitung *g*

Mfg

***BMW-EMOTION***
angry81
@tragic

aha, entlarvt! :o)

ich denke das ist auch von cop zu cop verschieden. dem einen ist die fußraumbeleuchtung zuviel licht der andere merkt es nicht mal!? blau ist generell verboten.

east-side p.i.m.p 4 life


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x-treme
Marco81
Wenn ich nicht irre kam da neulich erst ne neue Bestimmung raus das es nicht mehr so einfach ist Lampen im Auto zu haben und einfach zu segen ich nehm sie ja nicht wärend der Fahrt.
Der TÜV muß wohl alle Leuchtmittel bemängeln die "unnütz" im auto verbaut sind. Es liegt ja auch ein gewisser Vorsatz in der Sache, denn wer sowas einbaut nutzt es ja wohl auch.

Ansonsten kenn ich das mit der Fußraumbeleuchtung auch nur so wie schon gesagt, von außen nicht sichtbar und idealer weise nur wenn die Türen auf sind als Einstiegsbeleuchtung.

>>>Wenn Gott gewollt hätte, dass Autos sauber sind, wär Spüli im Regen ;-)<<<
Vaty
sorry das ich das Thema nochmal aufwühle aber:
Ich war gestern bei der Dekra und der Prüfer sagt mir solange es nicht nach außen scheint ist es erlaubt , die Farbe ist egal.
Dann war ich bei der Rennleitung und raten mal was der eine von der Rennleitung dort zu mir gesagt hat ... er wüßte auch nicht das das Verboten wäre , hat es sich angeschaut und alles war ok .

Ich denle mal es ist abhängig davon an welchen Beamten man gerät , aber von der DEKRA ist es erlaubt!

Ist wie gesagt von den verschiedenen

mfg