Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Zitat-Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
DavidE46Limo
Hauptthema:
Hi ich hätte mal eine Frage.

Mir ist vor 2 Wochen eine ins Auto gefahren und hat mir die Tür zerbeult. Zum Glück ist der Schaden nicht so groß und ich überlege mir den auszahlen zu lassen.

Nun war ich bei der Versicherung und die meinten zu mir, dass sie vom Betrag die Mehrwertsteuer abziehen wollen, was ja noch ok ist.

Aber dann sagte er mir, dass zusätzlich noch 20 % vom Nettobetrag ( wie er meinte "für den Gewinn die BMW bei einer Reparatur machen würde") abgezogen werden. Nun wollte ich mal fragen ob das rechtens ist, weil nen paar bekannte meinten zu mir, die können nur die Mehrwertsteuer abziehen?
M-PowerTr
Ein Tipp mach alles über Anwalt .
DavidE46Limo
Der kostet ja leider auch Geld.

Übrigens, die Reperaturkosten ohne MwSt. wären 3.090€, MwSt. 590€ also gesamtkosten 3.680€.

Würde also laut der Verscherung nur 2.500€ bekommen beim auszahlen lassen.

BMW-E30-SLS
Hallo,

hab mehrere solcher Unfälle hinter mir und die Versicherungen sind ALLE gleich. Sie versuchen so wenig wie möglich zu bezahlen. Dir steht die Nettoschadenssumme zu, zweifelt die Versicherung allerdings daran, versuchen sie weniger zu bezahlen und du wirst Probleme haben den Rest zu bekommen. Meistens musst du dann den Rest einklagen. So was natürlich nur mit Rechtsschutz machen!

Ich habs immer durchgezogen bis vor Gericht und hab dadurch meistens fast zu 100% die Nettoschadenssumme bekommen, dauert aber alles meist monatelang und ohne Anwalt und Versicherung nicht zu empfehlen.

Gruß
DavidE46Limo
Achso habe leider keine Rechtsschutzversicherung, somit wird der Weg übers Gericht doch zu teuer für mich. Dann werde ich einfach nochmal mein Glück versuchen und wenn nicht lasse ich den Schaden halt Reparieren.

Aber Kundenfreundlichkeit von seiten der Versicherung sieht ja anders aus, der Unfallverursacher ist bei der selben versicherung wie ich.
mb100
Wenn der andere bzw. die andere 100 % der Schuld trägt, trägt er bzw. sie bzw. die Versicherung auch die Anwaltskosten. Und ja, ich empfehl Dir auch diesen Gang...

Der Abzug der Mehrwertsteuer ist btw. bei der fiktiven Abrechnung korrekt. Die Steuer wird in der Höhe gezahlt, in der sie tatsächlich angefallen ist. Soll heißen: angenommen, Du lässt den Unfallschaden anschließend für 1000 Euro plus USt reparieren, dann bekommst Du anschließend 190 Euro (unterstellt, ich hab mich nicht verrechnet...
M-PowerTr
Haste Rechtschutz?,weil dann kriegste von versicherung anwalt zugestellt.
jochen78
Zitat:


Haste Rechtschutz?,weil dann kriegste von versicherung anwalt zugestellt.

(Zitat von: M-PowerTr)




Er schreibt oben das er keine Rechtschutz hat ;-)
cxm
Zitat:


Aber dann sagte er mir, dass zusätzlich noch 20 % vom Nettobetrag ( wie er meinte "für den Gewinn die BMW bei einer Reparatur machen würde") abgezogen werden.
(Zitat von: DavidE46Limo)




Hi,

so ein Blödsinn.
Will er sich das in die eigene Tasche stecken?
Woher will er wissen, wie viel Marge BMW bei Reparaturarbeiten macht???
Der Betrag des Gutachters bzw. eines Kostenvoranschlags abzüglich 19% MWSt - das ist Dein Betrag.

Ciao - Carsten
knax
Da du ja offensichtlich nicht Schuld bist gehe wie oben schon geschrieben zu einem Anwalt deiner Wahl.

Die gegnerische Versicherung zahlt diesen, es ist unerheblich ob du eine Rechtsschutz hast.
Nicore
Zitat:


Aber dann sagte er mir, dass zusätzlich noch 20 % vom Nettobetrag ( wie er meinte "für den Gewinn die BMW bei einer Reparatur machen würde") abgezogen werden. Nun wollte ich mal fragen ob das rechtens ist, weil nen paar bekannte meinten zu mir, die können nur die Mehrwertsteuer abziehen?

(Zitat von: DavidE46Limo)




Sie nehmen einen, nach ihren vorliegenden Daten, regionalen Durchschnitt aller Werkstätten.
Ist ja klar, das jeder natürlich zum Vertragshändler rennt für einen möglichst hohen KVA obwohl
der Wagen noch niemals dort war usw... da gibt es eine Regelung die legitim ist, aber ich weiss
nun nicht ob das eine 20% Pauschale ist.

Und unter'm Strich 2500€ für ne verbeulte Tür... na hallo, das klingt für mich nach nem Nachmittag
Arbeit und 2000€ Gewinn.
AbduL7593
Ich hatte in meinem jungen alter schon 2 nicht verschuldete unfälle und bin immer sofort zum anwalt gegangen. Gleich nach dem unfall. Ich habe keine Rechtschutzversicherung, musste aber trotzdem nie anwaltskosten zahlen. Die anwaltskosten hat immer die gegnerische Versicherung gezahlt, weil ich zu 100% im recht war. Mir wurde auch vorgeworfen, das ich zu 50% schuld sei, aber mit einen brief vom anwalt war das geklärt. Meine erfahrung ist, das wenn man im recht ist, die versicherung der gegenseite deinen anwalt zahlen muss. Auch die gerichtskosten bei evtl. Gerichtstermin. Du musst aber halt wie gesagt recht bekommen. Sonst wirds teuer für dich.
Pug
Zitat:


Der kostet ja leider auch Geld.

Übrigens, die Reperaturkosten ohne MwSt. wären 3.090€, MwSt. 590€ also gesamtkosten 3.680€.

Würde also laut der Verscherung nur 2.500€ bekommen beim auszahlen lassen.

(Zitat von: DavidE46Limo)




wer hat diese kosten geschätzt, die werkstatt oder ein unabhängiger sachverständiger?
wenn es bisher (nur) die werksatt geschätzt hat, dann rate ich dir dringend einen sachverständigen deiner wahl hinzuzuziehen (kosten muß die gegnerische versicherung übernehmen, darauf hast du ein anspruch ab etwa 750€ schadenshöhe)
du hast nämlich nicht nur anspruch auf reparaturkostenerstattung, sondern auch auf den wertverlust.
wenn du den wagen verkaufen möchtest, dann mußt du diesen schaden angeben. du kannst dem käufer ja viel erzählen, wenn du ein gutachten mit bildern hast wirkt der "kleine schaden" auf jeden fall glaubwürdiger.
MalibuM41K
Übergib das einem Anwalt. MUSS die Gegnerische Versicherung auf jeden Fall zahlen.
DavidE46Limo
Also die Schuldfrage des Unfalls ist schon geklärt. Sie ist zu 100% Schuld, hastte auch noch 2 Zeugen. UNd das Gutachten hat ein unabhängiger Sachverständiger gemacht.

@ Nicore: Die Beule in der Tür ist schon ziemlich groß, war vor 2 tagen beim "beulendoktor", der meinte das man die nicht ganz rausbekommen wird, weil die wohl auch noch nen knick hat oder so.
Schnetz84
GEH ZU ANWALT!!!

Er steht dir zu und der kümmert sich dann um alles.
cxm
Zitat:


Übergib das einem Anwalt. MUSS die Gegnerische Versicherung auf jeden Fall zahlen.
(Zitat von: MalibuM41K)




nur, wenn er vor Gericht Recht bekommt.
Das Risiko, dass es anders ausgeht, ist zwar gering, aber grundsätzlich ist die Aussage falsch...

Ciao - Carsten
Schnetz84
Zitat:


Zitat:


Übergib das einem Anwalt. MUSS die Gegnerische Versicherung auf jeden Fall zahlen.
(Zitat von: MalibuM41K)




nur, wenn er vor Gericht Recht bekommt.
Das Risiko, dass es anders ausgeht, ist zwar gering, aber grundsätzlich ist die Aussage falsch...

Ciao - Carsten

(Zitat von: cxm)




Käse!!!

Wenn der TE nicht Unfallverursacher ist, steht ihm von Anfang an ein RA zu.

Und die gegnerische Versicherung zahlt:

-RA
-Gutachten
-Nutzungsausfall
-Leihwagen
-Schaden
-usw.

MalibuM41K
Zitat:


Zitat:


Zitat:


Übergib das einem Anwalt. MUSS die Gegnerische Versicherung auf jeden Fall zahlen.
(Zitat von: MalibuM41K)




nur, wenn er vor Gericht Recht bekommt.
Das Risiko, dass es anders ausgeht, ist zwar gering, aber grundsätzlich ist die Aussage falsch...

Ciao - Carsten

(Zitat von: cxm)




Käse!!!

Wenn der TE nicht Unfallverursacher ist, steht ihm von Anfang an ein RA zu.

Und die gegnerische Versicherung zahlt:

-RA
-Gutachten
-Nutzungsausfall
-Leihwagen
-Schaden
-usw.



(Zitat von: Schnetz84)





EBEN! Also ab zum Anwalt. Spart Nerven und schützt vor Fehlern, die man begehen kann. Wenn man sich unsicher ist, kann man sich ja auch erstmal beraten lassen beim Anwalt, das kostet wenig oder als ADAC Mitglied gar nichts.
mb100
Carsten hat schon nicht ganz unrecht. Es ist durchaus denkbar (und auch nicht ganz selten), dass die Versicherung die Sachlage anders sieht als die Unfallbeteiligten und / oder die Polizei, die Zahlung verweigert, die Sache vor Gericht wandert und der Richter sich der Ansicht der Versicherung anschließt. Und sich damit die Geschichte - und somit auch die Schuld - komplett dreht. Hab ich auch schon des öfteren erlebt. Auch ne Schuld-Teilung ist durchaus nicht selten; schon weil die Autofahrerhaftung ne (verschuldensunabhängige) Gefährdungshaftung ist. Man also oftmals mit zwischen 20 und 30 % dabei ist, selbst wenn man sich keiner Schuld bewusst ist.
Das, was die Polizei am Unfallort so sagt, ist nur als erste Einschätzung zu werten. Und weder für die Parteien noch für die Versicherungen und schon gar nicht für den Richter bindend.

Allerdings: Um genau diese Gefahr, dass sich entweder die Schuld dreht oder man mit ner Teilschuld dabei ist, zu minimieren, ist es dringendst zu empfehlen, dass man frühzeitig, insbesondere bevor man irgendwelche Ausführungen der gegnerischen Versicherung gegenüber tätigt, nen Anwalt aufsucht.
Davon abgesehen empfiehlt sich natürlich auch ne Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Schnetz84
Wir reden hier über eine Bruttoschadenssumme von 3700€, laut TE ist er nicht Unfallverursacher und es gibt Zeugen.
Es wäre ganz schön, wenn der TE mal wieder etwas mehr Infos springen lassen würde.

Sonst verläuft sich der Thread...
DavidE46Limo
Also die Schuldfrage ist ja schon geklärt und alles. Wenn ich möchte könnte ich sofort zu BMW Fahren und den Wagen Reparieren lassen für die 3.680€.

Wenn ich aber die Nettosumme ausgezahlt bekommen würde, dann nehme ich lieber das Geld und lasse die beule für 300€ bis 400€ so gut es geht rausmachen. DIe leichten kratzer kann man rauspolieren. Nur an der Leiste hat er nen etwas tieferen.
Schnetz84
Du bekommst, im Normalfall, die Nettoschadenssumme ausgezahlt und fertig.

Lässt du den Schaden nachweislich reparieren, reichst die Rechnung ein und bekommst die Bruttodifferenz zurück.

So wie du es vor hast machen es viele und ist kein Problem.
Was die Versicherung da jedoch plant, ist mir schleierhaft.
MalibuM41K
Ein JKollege hat das mit der HUK, der Anwalt hat das aber sehr schnell geregelt gehabt und es gab das Geld netto ohne irrwitzige Abzüge.
faddy
Mein unverschuldeter Unfall lief so ab, was die Versicheung gezahlt hat:
- RA
- Gutachten
- Nutzubgsausfall
- Schmerzensgeld
- Abschleppkosten
- Restwert
Prinzipiell zahlt die Versicherung, aber verweigern (wie oben gennant) auch schon etwas.
BMW-E30-SLS
Wir sind uns ja jetzt hier einig, was die Versicherung alles bezahlt.
Problem ist einfach nur, wenn er vor Gericht geht und bekommt dort aus welchen Gründen auch immer nicht zu 100% Recht, dann muss er selbst auch bezahlen. Und man hat schon von vielen Fällen gehört, in denen 20/30% Teilschuld gegeben wurde, obwohl es völliger Quatsch war.

Um keinen endlos langen "Krieg" zwischen der Versicherung zu haben, würde ich aus meiner Erfahrung heraus ein Anwaltsschreiben an die Versicherung schicken, ändert sich dann trotzdem nichts an der Höhe der Summe, dann würde ich die 2500€ nehmen und die Tür für viel weniger Geld iwo instandsetzen lassen beim Lackierer. Dann hast du immer noch jede Menge Gewinn gemacht.

Wenn es vor Gericht geht, glaub bitte nicht, dass die Sache dieses Jahr schon beendet ist (kann sein, muss aber nicht). Die deutschen Gerichte sind nicht die schnellsten!

Meine Meinung, wie du die Sache am unkompliziertesten lösen kannst.

Gruß
DavidE46Limo
Habe jetzt die Sache mit der Versicherung geklärt und nchdem ich die Zentrale davon angerufen habe die 3.090€ aufs Konto bekommen ohne diese 20% abzug :)
Schnetz84
Sauber! ;)

Und danke fürs Feedback.