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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Der Bolide
Hauptthema:
Hallo zusammen.

Ich habe vorhin Feierabend gemacht und ging zu meinem Auto am Parkplatz. Und was steckte da unter´m Scheibenwischer: ein Plastikbeutelchen mit einem roten Kreis. Dachte zuerst, da hat mir einer meiner Kollegen einen Scherz untergejubelt.

Ja denkste: ist ´ne Mängelkarte.

Jungs: ab heute bin ich kriminell !!! Mir wird vorgeworfen, mein Auto ohne gültige Betriebserlaubnis in Verkehr gebracht zu haben, weil MEINE RÜCKLEUCHTEN SCHWARZ LACKIERT SEIN SOLLEN.
Auf der Karte steht - krakelig hingekritzelt - ABE erloschen??? Prüfen!!! Betriebserlaubnis ist hiermit erloschen!!! Mitteilung an Zulassungsstelle!!! Anzeige folgt!!!

Öhm... dachte ich mir. Gehste mal lieber gucken hinten.



Mein Auto ist zwar schwarz, aber die Rückleuchten sind exakt die gleichen wie beim Musterauto.


RL tragen sogar die E-Zeichen und haben die KBA-Nummer aufgestanzt. Sicherheitshalber hat mein Auto sogar noch zwei zusätzliche rote Reflektoren direkt unter den RL mit E-Zeichnen und KBA-Nummern angebracht.


Also so langsam kapier ich die Herren/Mädels in Grün/Blau gar nicht mehr.

Jetzt darf ich morgen früh direkt zum TÜV fahren und danach zum Straßenverkehrsamt, damit die mir nicht die Kiste stillegen.

Ich fasse es nicht...

Bearbeitet von: Der Bolide am 20.02.2014 um 15:30:48

Bearbeitet von: Der Bolide am 20.02.2014 um 15:31:10

Bearbeitet von: Pug am 22.02.2014 um 03:31:31
jochen78
Hi

Sind deine Rückleuchten lasiert oder nicht?

MfG
Jochen
oligophrenairborne
Ja sowas geht gar nicht! Eigentlich gehörst du dafür ins Gefängnis.

Sowas ist in Deutschland schlimmer als Kinderschänder zu sein :-D

Deutscher Staat= total bekloppt
Der Bolide
Zitat:


Hi

Sind deine Rückleuchten lasiert oder nicht?

MfG
Jochen

(Zitat von: jochen78)




Hi Jochen.

Nein sind die nicht. Die sind so wie bei dem silbernen, original gekauft, E-Prüfzeichen/KBA-Nummern drauf. Letzten Samstag noch bei BMW gewesen wegen Achsvermessung und TÜV wurde neu gemacht. Keine Ahnung was das jetzt soll.

Die Rückleuchten sind zwar nicht von BMW, sind aber zugelassen. Ich hab die Teile jetzt schon locker zwei Jahre drauf und noch nie Stress deswegen gehabt. Die lassen sogar mehr Licht/Reflektion durch wie die originalen RL von BMW.
jochen78
Ah ok.

Dann war da wohl einer sehr übereifrig und hat keine Ahnung. Ich hoffe der hat zur Beweisaufnahme ein Foto deiner Rückleuchten gemacht. Da sollte man ja gut erkennen können das nichts lasiert/lackiert wurde...
Der Bolide
Zitat:


Ah ok.

Dann war da wohl einer sehr übereifrig und hat keine Ahnung. Ich hoffe der hat zur Beweisaufnahme ein Foto deiner Rückleuchten gemacht. Da sollte man ja gut erkennen können das nichts lasiert/lackiert wurde...

(Zitat von: jochen78)





Ja genau. Karre schön siffig :)
Bin ja morgen beim TÜV und zur Not geh ich zum Anwalt. Hab den vorhin schon angerufen und er meinte, dass ich ihm zur Not alle Unterlagen vorbeibringen soll.
faddy
Wie geil ist das denn? Hahaha :D
Meine Scheinis vorne und Heckleuchten sind Foliert mit 5%.
Die Rennleitung stand sogar davor und die haben nix gesagt.
Vllt war der Sex am gestrigen Abend scheiße bei dem/der Herrn/Frau :)
Der Bolide
Wenn ich Glück hab, steht morgen der gleiche TÜV-Ing vor mir und denkt sich "wat will der denn wieder?" :)

Ich glaube, ich hab die Herrschaften von der Grün-blauen Truppe auf dem Nachhauseweg gesehen. Die haben sich drei Fahrzeuge auf ´ne Bushaltestelle rausgezogen und einer von denen - so um die 20 - fummelte mit irgendwas in den Reifen von einem der anderen KRIMINELLEN rum...

Kann es sein Jochen, dass die heute ihren Azubis mal zeigen, wie man "Kriminelle Autofahrer" abseift?
mr.schokoman
lächerlich das ganze...

mich haben die cops vor 4 Wochen mit folierten Rückleuchten hochgenommen.... Bilanz - 130 Euro Strafe :D
jochen78
Zitat:


Wenn ich Glück hab, steht morgen der gleiche TÜV-Ing vor mir und denkt sich "wat will der denn wieder?" :)

Ich glaube, ich hab die Herrschaften von der Grün-blauen Truppe auf dem Nachhauseweg gesehen. Die haben sich drei Fahrzeuge auf ´ne Bushaltestelle rausgezogen und einer von denen - so um die 20 - fummelte mit irgendwas in den Reifen von einem der anderen KRIMINELLEN rum...

Kann es sein Jochen, dass die heute ihren Azubis mal zeigen, wie man "Kriminelle Autofahrer" abseift?

(Zitat von: Der Bolide)




Möglich ;-)

Idioten gibt's eben in jeder Berufsgruppe!
hero182
Fachaufsichtsbeschwerde erheben, dann bekommt der Typ eine auf den Deckel. Ist ja eine klare Sache bei dir.
Pat91
Link


Was man so alles auf anhieb findet.

Kagg denen jetzt ans Bein weil deine Legal sind.
Krischi23
vllt einfach mal zur dienststelle fahren und das klären?? ist der kürzeste weg...und wie sich manche hier aufblähen....meine güte...die in blau sind auch nur menschen und wissen im gegensatz zu manchen leuten hier auch nicht ALLES!
Der Bolide
Mein Anwalt meinte, dass ich zum TÜV fahren soll und mit dem Prüfbericht zur Zulassungsstelle. So halte ich mich schön an das amtliche Prozedere. Sollte wider Erwarten die Anzeige kommen, soll ich zu ihm kommen. Wenn die Herrschaften lieber vor Gericht wollen... mir soll's recht sein.

Gibt dann 'ne nette Konversation zwischen Richter und Polizisten. ..
Warhead Dragon
erstmal: ich finde es super wenn die jemandem wegen so nem dreck ans bein pinkeln!
garnicht lange rumhantieren, sondern die ganzen bastelkisten (lasierte und lackierte beleuchtungsanlagen) gleich die plakette abkratzen, zum tüv abschleppen lassen und dan sauber alles protokoliert aufnehmen, stilllegen und den besitzer zu fuß heimgehen lassen!
Wäre echt wünschenswert!
Braucht auch jetz keiner kommen mit wedewe sind nur 5% macht nix, man sieht alles durch usw.
Verbot ist verbot! und wer bewusst sowas macht, der gehört DERBE bestraft.
Würde jemanden der bewusst solche regeln bricht, soger unterstellen, dass er nicht im stande ist ein kfz im verkehr zu bewegen... scheint sich ja nix um recht und ordnung und verantwortung zu kümmern..

zum thema: wenn sie nicht lassiert oder lackiert sind, passiert dir beim tüv eh nix! ist halt ärgerlich! Versteh ich auch, würde mich auch nerven.
Aber auch die polizei macht mal fehler! muss auch mal erlaubt sein.

Wenn sie doch lackiert/lassiert sind (vorbesitzer gekauft? Gebraucht gekauft? evtl doch machen lassen und du kannst dich nimmer dran erinnern?^^)
dan war das halt mal ein griff ins klo...

hoffe bei dir ist es 1teres :)
mfg
hero182
Zitat:


vllt einfach mal zur dienststelle fahren und das klären?? ist der kürzeste weg...und wie sich manche hier aufblähen....meine güte...die in blau sind auch nur menschen und wissen im gegensatz zu manchen leuten hier auch nicht ALLES!

(Zitat von: Krischi23)




Mit dem Unterschied, dass "normale" Menschen ihre Klappe halten wenn sie sich mit etwas nicht sicher sind.
Gibt halt leider auch Menschen (auch bei der Polizei), die ihr Mundwerk erst recht weit aufreißen wenn sie sich unsicher sind.
Ich hab das einmal gemacht, dass ich mich geweigert habe, ein unrechtmäßiges Verwarngeld zu bezahlen und habe es bereut, den "einfachen" weg zu nehmen und darüber zu sprechen: es war neblig, ich hatte Nebelscheinwerfer an und würde rausgezogen. Habe dem Beamten dann auf die Frage hin, ob ich denn nun die 15€ dabei hätte, erklärt, dass dem so ist, ich sie aber nicht rausrücken werde, da ich nichts falsch gemacht hatte. Hab ihn dann freundlich aufgeklärt (er wollte mir erzählen, dass ich erst unter 50m Sichtweite die vorderen Nebelscheinwerfer anmachen darf), wie das in der stvo tatsächlich steht, da wurde der "nette", ca 1,65m große Beamte schön rot im Gesicht und hat mich ihm zu Wache nachfahren lassen. Müsste dann mit dem Vorgesetzten sprechen, woraufhin der der kleine Sheriff "freundlicherweise" (O-Ton!) vom Verwarngeld absah.
Bilanz: Ärger, Zeitverschwendung und die Erkenntnis, dass ich beim nächsten mal sofort eine schriftlicher Beschwerde einlege.
jochen78
Und deswegen



;-)
faddy
Zitat: garnicht lange rumhantieren, sondern die ganzen bastelkisten (lasierte und lackierte beleuchtungsanlagen) gleich die plakette abkratzen, zum tüv abschleppen lassen und dan sauber alles protokoliert aufnehmen, stilllegen und den besitzer zu fuß heimgehen lassen!

Dann müsstest du jeden 5. Wagen zum TÜV-Schicken, wegen den Aldi-LED's in der Stoßstange, der kaputten Auspuffanlage usw. ;)
Warhead Dragon
würde ich SOFORT machen lassen... :D
Pug
@Der Bolide steht auf der mängelkarte dein kennzeichen? nicht da ein kollege dir doch einen streich spielen wollte und da einfach was "umgehängt" hat. ;-)

ich würde auf der dienststelle anrufen und freundlich bestimmt fragen ob das evtl. ein versehen ist und wie sie darauf kommen und ob sie ein foto gemacht haben?

Zitat:

......Zeitverschwendung und die Erkenntnis, dass ich beim nächsten mal sofort eine schriftlicher Beschwerde einlege.


ist im grunde aber ebenfalls zeitverschwendung, dass bewirkt nichts, ausser das du das gefühl bekommen sollst dir hört einer zu..
Der Bolide
Ja Kennzeichen ist meines. Da stehen ja auch meine Anschrift und Personendaten drauf oder wie das heißt. Ist zwar alles hingekritzelt aber noch lesbar.

Fällt mir gerade so ein? Der TÜV wird doch sicher auch morgen die Hand aufhalten und kassieren. Wer bezahlt mir die Rennerei/Fahrerei und Bezahlerei eigentlich?

Kann ich niemanden verklagen lassen? :))
feinstaubsauger
diese beamten Willkür kotzt mich hier in Deutschland am meisten an. ich hatte mal einen falschparker auf nem ganz normalen Parkplatz. was will man da machen? wegen 15€ einen Aufstand?
hero182
Zitat:


diese beamten Willkür kotzt mich hier in Deutschland am meisten an. ich hatte mal einen falschparker auf nem ganz normalen Parkplatz. was will man da machen? wegen 15€ einen Aufstand?

(Zitat von: feinstaubsauger)




Jop, sollte man. Wenn die meisten lieber trotzdem zahlen, obwohl es zu Unrecht war, wird das ewig so weitergehen und immer dreister werden.
Ist halt eine typisch deutsche Mentalität: lieber sich was gefallen lassen und Blechen statt Stress haben.
goer1848
Hm, ärgerlich für dich ist, das du so oder so was machen musst.
Besonders komisch ist, das man dir die Mängelkarte mit der Begründung an deinen GEPARKTEN Wagen gehängt hat! Das ist schon Blödsinn, solange die dich damit nicht fahrend antreffen kannst dir die Leuchten auch schwarz lackieren.
Fahr mal zu der Dienststelle und versuche das freundlich zu klären. Normalerweise wird der "kundige Beamte" dann die Mängelkarte zurücknehmen.
Ansonsten viel Spaß mit der Rennerei!
faddy
Wie goer1848 schon sagte, welches mir die Polizei nach meiner Blaulicht Aktion auch vermittelte: IM STAND DARFST DU JEGLICHE BELEUCHTUNG BENUTZEN.
Also ist diese Mängelkarte Quasi "überfällig". Vllt hasste nen 2. Satz im Kofferraum? :D
Die Merkel braucht wohl wieder Geld ^^
Der Bolide
Ich hab zwar ne auffällige Kiste, aber bestimmt nicht prollig. Ok... Vierrohrauspuff, Rennsportteile etc. Aber alles getüvt und per Einzelabnahmen eingetragen. Also sauber.

Aber an einem geparkten Fahrzeug ein "Exempel statuieren", dass laut meinem Anwalt nicht gegen die StVZO verstösst, ist doch echt peinlich. Deswegen -und weil Geld mich ehrlich gesagt in diesem Fall nicht wirklich interessiert - werde ich meinen Anwalt mit juristischen Gegenmaßnahmen beauftragen und mir alles bezahlen lassen von der Landeskasse. Und wenn ich die Polizei deswegen verklagen lassen muss. Mur doch egal. Ich lasse mir sowas nicht gefallen.

Dafür leben wir in einem Rechtsstaat und auch der Bürger kann sich dagegen wehren und vor Gericht gehen. Ist doch mal nett zu sehen, wenn Polizisten vor Gericht vereidigt werden und dann vielleicht wegen eidlicher Falschaussage vom Richter einen drauf kriegen... so mein Anwalt. Hat er alles schon erlebt. Da verstehen die Richter keiben Spaß.
jochen78
Halt uns auf jeden Fall auf dem laufenden. Würde gerne wissen was dabei rauskommt.
Der Bolide
Bin jetzt beim TÜV. Muss bis 8 Uhr warten.
faddy
@derBolide
Du hast ja Recht. Würde den gleichen weg gehen. Es geht halt um's Prinzip nicht um die Kohle :)
Warhead Dragon
Wenn das geparkte Auto ohne BE auf öffentlichen Gelände steht, ist das def, kein Schwachsinn....
Der Bolide
So Kollegen, das Ergebnis liegt jetzt offiziell vor:

ich zitiere aus dem Prüfbericht des TÜV-Sachverständigen:

Prüfung auf Grundlage einer Polizeimängelkarte.

Ergebnis: beanstandete Mängel behoben. Ergänzende Hinweise: Rückleuchten mit Prüfzeichen E11 R 0957 und serienmäßiger Tönung der Fahrtrichtungsanzeiger! Nachträgliche Schwärzung (laut Polizeimängelkarte) ist nicht erkennbar! Fahrzeug ist mit separaten Rückstrahlern ausgestattet.



Musste 29 EUR bezahlen. Mängelkarte habe ich vorhin direkt bei der Zulassungsstelle abgegeben.


Der TÜV hat in seiner Datenbank nachgeschaut und sich telefonisch sicherheitshalber beim KBA rückversichert. Ergebnis ist ja oben beschrieben. Es haben sogar zwei Prüf-Ings geprüft, falls die Sache vor Gericht gehen sollte, kann ich meinem Anwalt deren Namen als Zeugen angeben.

Beide meinten unabhängig voneinander, dass sich der Polizist ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt hat.


Sooo... und heute Nachmittag hab ich den Termin beim Anwalt.

Bearbeitet von: Der Bolide am 21.02.2014 um 10:31:30

Die Farbe ROT ist den Moderatoren vorbehalten, um Hinweise klar kenntlich zu machen.

Bearbeitet von: Pug am 22.02.2014 um 03:29:50
faddy
@Warhead Dragon
Ehm doch??
Wenn nen E92-93 VORFACELIFT die LCI/Dectane/oder sonst was Rücklichter hat oder jemand andere Scheinwerfer als vom Hersteller, dann kannse ja jeden Stilllegen und zum TÜV schicken ;)
Woher soll der Herr Beamte wissen ob die Eingetragen sind oder nicht? ;)
Und viel spaß vor'm Gericht. Das wird Lustig glaub ich :D
Greis²
Zitat:


So Kollegen, das Ergebnis liegt jetzt offiziell vor:

ich zitiere aus dem Prüfbericht des TÜV-Sachverständigen:

Prüfung auf Grundlage einer Polizeimängelkarte.

Ergebnis: beanstandete Mängel behoben. Ergänzende Hinweise: Rückleuchten mit Prüfzeichen E11 R 0957 und serienmäßiger Tönung der Fahrtrichtungsanzeiger! Nachträgliche Schwärzung (laut Polizeimängelkarte) ist nicht erkennbar! Fahrzeug ist mit separaten Rückstrahlern ausgestattet.



Musste 29 EUR bezahlen. Mängelkarte habe ich vorhin direkt bei der Zulassungsstelle abgegeben.


Der TÜV hat in seiner Datenbank nachgeschaut und sich telefonisch sicherheitshalber beim KBA rückversichert. Ergebnis ist ja oben beschrieben. Es haben sogar zwei Prüf-Ings geprüft, falls die Sache vor Gericht gehen sollte, kann ich meinem Anwalt deren Namen als Zeugen angeben.

Beide meinten unabhängig voneinander, dass sich der Polizist ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt hat.


Sooo... und heute Nachmittag hab ich den Termin beim Anwalt.

Bearbeitet von: Der Bolide am 21.02.2014 um 10:31:30

(Zitat von: Der Bolide)




Mich würde der Satz:
Ergebnis: beanstandete Mängel behoben.

stutzig machen. Ich finde es ist eine falsche Aussage!
Es war kein Mangel da, also musste auch keiner behoben werden.

Bearbeitet von: Pug am 22.02.2014 um 03:32:28
Der Bolide
Das ist laut TÜV aber schon im System so vorgegeben. Sogar auf der Mängelkarte kann nur "Mängel behoben" angekreuzt werden. Ein Feld oder Text wo "Mängel nicht vorhanden gewesen" oder so ähnlich existiert nicht.

Deswegen haben die TÜVler ja extra (!) das Hinweisfeld zusätzlich in den Prüfbericht reingeschrieben, woraus eindeutig hervorgeht, dass die verbauten Rückleuchten mit der E-Kennzeichnung legal/ordnungsgemäß sind und kein Mangel vorgelegen hat.

Die haben auch Fotos gemacht und zu zweit die Rückleuchten untersucht. Keine Mängel erkennbar.


Meine Anwalt sieht es natürlich wie ein Jurist: sollte die Anzeige kommen, wird er dagegen vorgehen. Die Beweismittelerhebung findet dann vor Gericht statt und dann werden alle vor Gericht zitiert. Und dann freue ich mich schon auf das Gesicht vom Richter, wenn der sich die Akte durchliest.




Bearbeitet von: Der Bolide am 21.02.2014 um 12:17:24
Der Bolide
Habe ich schon erwähnt, dass mich nicht die Polizei aus meiner Stadt angesch... hat, sondern die aus Duisburg?

Hatte schon vor zu meiner Polizei zu fahren und die zu bitten, mit ihren "Kollegen" in Duisburg Kontakt aufzunehmen und zu fragen, was das soll.


hero182
Wenn du zum Anwalt gehst,mwürd ich mir die mängelkarte schleunigst wieder holen, falls sie der TÜV noch nicht geschreddert hat :)
Der Bolide
Zitat:


Wenn du zum Anwalt gehst,mwürd ich mir die mängelkarte schleunigst wieder holen, falls sie der TÜV noch nicht geschreddert hat :)

(Zitat von: hero182)





Nee. Die Mängelkarte musste ich doch im Original mit dem Originalstempel vom TÜV drauf zur Zulassungsstelle bringen. Die wird in die Akte der Zulassungsstelle reingepackt.

Zur Not lässt sich eine originale Mängelkarte ohne Probleme bei jeder Polizeidienststelle holen. Die sehen doch bestimmt alle gleich aus.

hero182
Zitat:


Zitat:


Wenn du zum Anwalt gehst,mwürd ich mir die mängelkarte schleunigst wieder holen, falls sie der TÜV noch nicht geschreddert hat :)

(Zitat von: hero182)





Nee. Die Mängelkarte musste ich doch im Original mit dem Originalstempel vom TÜV drauf zur Zulassungsstelle bringen. Die wird in die Akte der Zulassungsstelle reingepackt.

Zur Not lässt sich eine originale Mängelkarte ohne Probleme bei jeder Polizeidienststelle holen. Die sehen doch bestimmt alle gleich aus.



(Zitat von: Der Bolide)




Ach so, dann passts schon. Im Zweifel ist das Ding halt ein Beweismittel, daher meine Anmerkung.
schwarzweiß
Hol dir auf jeden Fall das bezahlte Geld wieder zurück welches dir unrechtmäßig entstanden ist !! Das ist ja eine Frechheit !!

Mir ist mal was ähnliches passiert: Hatte auf einem Ölfleck geparkt (der Ölfleck war schon da als ich kam, mein Auto ölt nicht!). Prompt eine Mängelkarte dran wegen angeblichen ölens ! Bin dann zur Dienstelle und hab den Vorfall aufgeklärt das nicht von mir und Öl schon vorher da und so.
Der Beamte hats dann auch eingesehn und die Mängelkarte abgestempelt. Leider war die aber schon abgeschickt und dann hab ich nette Post bekommen von der Zulassungsstelle mit "Auto außer Betrieb setzen und bla bla".
Hatte dann noch ewig viel Zoff, Zeit, Nerven, Rumrennen, Briefe schreiben, rumtelefonieren usw... wegen so nem Blödsinn was ich noch nichtmal zu verschulden hatte !!

Das ist absolute Willkür, wenn ich als Bürger mal einen Fehler mach hab ich Ärger, und wenn die Polizei mal einen Fehler macht, hab auch ich den ärger !!