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T H E M A     R Ü C K B L I C K
e36kevin
Hauptthema:
Hallo ich habe im Oktober 2013 ein 20-Jahre altes Auto für 1200€ verkauft.

Wir haben den Kauf per Email festgelegt und uns unter der Vorraussetung, dass der Käufer die hälfte im Vorraus überweist, auf hälfte des Weges getroffen.

folgener "Kaufvertrag" kam per Mail zustande:

Kaufvertrag

Verkäufer :
****
****
****

Käufer
***
***
***

Fahrzeug

BMW E36 325i Ringtool
Fahrzeug in diesem Zustand nicht STVZO Zugelassen!
Laufleistung ca 170TKM
TÜV bis 04/2014
Letzter Scheckhefteintag 2012 bei ca 160TKM, danach bei mir als Hobby auf der Rennstrecke bewegt worden, dementsprechende Gebrauchsspuren an Karosserie und Innenausstattung der Motor und das Getriebe sowie das Hinterachsgetriebe und die Hinterradachse befinden sich in einem guten, aber gebrauchten Zustand, die Achsen sind Unfallfrei, jedoch im Motorsporteinsatz gefahren worden. Verkauf ohne Alufelgen, Übergabe auf Stahlrädern.

4 Vorhalter.

Am Fahrzeug ist ein Sportkatalysator verbaut worden welcher nicht der STVZO entspricht.

Verkaufspreis 1200€
In Worten: eintausendzweihundert

Übergabe in ******, genaue Adresse und Uhrzeit wird noch vereinbart.
Datum `****10.2013 bei Vorabzahlung von der Hälfte des Kaufpreises (600€)



Einige Wochen später rief der Käufer an und erzählte das eine Falsche Hinterachse verbaut wäre, welche nicht auf ein Sperrdifferential hinweist wie es damals in der Verkaufsanzeige stand, sondern über ein normales.

Ich erwiederte, dass ich davon nicht viel Ahnung habe und ich bin nicht bereit ihm irgendwie entgegenzukommen, da er das Fahrzeug auch noch vor der Mitnahme ausgiebig Probe gefahren ist.

Jetzt kam ein Mahnbescheid ins Haus in dem sein Rechtsanwalt eine Hauptforderung von 600 Euro stellt, was inkl Gerichtskosten ect 800€ sind.

Erklärung/Gründe sind nicht angegeben es steht nur:
Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei.

Können sie mir weiterhelfen, wie ich vorgehen sollte?
Vielen Dank!
Mit Zitat antworten
Opern Geist
Zitat:

Einige Wochen später rief der Käufer an und erzählte das eine Falsche Hinterachse verbaut wäre, welche nicht auf ein Sperrdifferential hinweist wie es damals in der Verkaufsanzeige stand, sondern über ein normales.




Hmmm

meiner Meinung nach ist wichtig was im Vertrag stand...

und NICHT das was in der Verkaufsanzeige stand...

wenn du eine RSV hast würde ich zum Rechtsanwalt gehen...

Gruss

Bearbeitet von: Opern Geist am 22.01.2014 um 18:06:03
Greis²
Wer sagt eigentlich, dass er das Sperrdiff innerhalb von einer Woche nicht ausgebaut, gegen ein normales getauscht und gegen gutes Geld weiter verkauft hat?
Das kann doch niemand mehr nachvollziehen?


Heckpropeller
Für solche Fragen ist ein BMW-Forum nicht das richtige um sich extra dafür anzumelden.
Ferner ist hierbei nur ein Rechtsanwalt hilfreich.
Zitat Ende
Marco535
Zitat:


Wer sagt eigentlich, dass er das Sperrdiff innerhalb von einer Woche nicht ausgebaut, gegen ein normales getauscht und gegen gutes Geld weiter verkauft hat?
Das kann doch niemand mehr nachvollziehen?

(Zitat von: Greis²)




So schauts aus.

Deswegen, dem Mahnbescheid auf jeden Fall widersprechen. Dafür brauchst noch keinen Anwalt. Brauchst auch keine weiteren Gründe angeben. Einfach widersprechen. Wie und wo steht auf dem Formular in der Rechtsbehlfsbelehrung. Wenns dann tatsächlich um eine Klage geht, kannst noch früh genug zum RA.
Opern Geist
Zitat:


Zitat:


Wer sagt eigentlich, dass er das Sperrdiff innerhalb von einer Woche nicht ausgebaut, gegen ein normales getauscht und gegen gutes Geld weiter verkauft hat?
Das kann doch niemand mehr nachvollziehen?

(Zitat von: Greis²)




So schauts aus.

Deswegen, dem Mahnbescheid auf jeden Fall widersprechen. Dafür brauchst noch keinen Anwalt. Brauchst auch keine weiteren Gründe angeben. Einfach widersprechen. Wie und wo steht auf dem Formular in der Rechtsbehlfsbelehrung. Wenns dann tatsächlich um eine Klage geht, kannst noch früh genug zum RA.

(Zitat von: Marco535)






Im Prinzip gebe ich dir Recht...

aber wenn man eine RSV hat würde ich direkt zum Anwalt gehen...wegen einem Beratungsgespräch...
damit aus Unwissenheit keine Fehler gemacht werden die der RA später ausbügeln muss

ist halt meine Meinung
goer1848
Na hier würde ich auch mal einen Anwalt einschalten, der dann korrekt auf das Schreiben antworten und wiedersprechen kann.
Nicht das da der Form wegen was schief geht.
Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Anspruch begründet ist. Allerdings wenn da in der Beschreibung ne Eigenschaft zugesichert ist, die tatsächlich nicht vorhanden ist.?
Geh mal zu nem Anwalt, bei der Streitsumme würd ich das auch ohne Rechtschutz machen.
Das kann nicht die Welt kosten (der Anwalt wird dir die Kosten schon mitteilen) und du musst auf so ein Schreiben korrekt reagieren.
e36kevin
Danke das ihr hinter mir steht! Was kann ich machen wenn ich keine Rechtsversicherung habe=?
Marco535
Der Mahnbescheid, der zugestellt wurde beinhaltet im Prinzip kein "Schreiben". Da kann man eigentlich auch nix falsch machen. Man muss halt einfach Widerspruch einlegen. So völlig ohne Erklärung und weiteren Kommentar. Einfach Widerspruch.
Der Gläubiger muss dann den nächsten Schritt machen. Und der würde dann teurer werden als ein Mahnbescheid.

Einen Mahnbescheid zu beantragen kostet nicht mal 50 €, wenn man es selber macht. Kann man auch schön online machen. So einen Betrag und da bisschen Zeit investiert man schon mal nach dem Motto "probieren wirs einfach mal". Wenn dem Mahnbescheid aber nicht widersprochen wird, ist das Ding gültig. Dann folgt der Vollstreckungsbescheid.

Also, widersprechen und kommen lassen. Den Widerspruch einfach so kurz wie möglich halten. Steht alles in der Belehrung auf dem Bescheid selbst. Das ist nicht so, dass da ein großer Richter sitzt und den Widerspruch prüft. Der wird vom AG (Coburg müsste es sein) einfach nur entgegen genommen und der Widerspruch an den Gläuber weiter geleitet. Wenn der dann wirklich Geld will, ist er am Zug. Ein Anwalt würde Dir im Moment auch nix anderes raten. Außer vielleicht, dass er den Widerspruch einlegt und dafür kassiert.

Ach ja und warum ich eher dagegen bin, wegen jedem Kleinkram gleich zum Anwalt zu rennen kann ich mit reinem Egoismus begründen. Ich habe selbst div. Versicherungen, u.a. Rechtschutz und natürlich KFZ. Letztlich zahlt jeder Versicherungsnehmer in Form der immer höher werdenden Beiträge die Zeche. Und das finde ich für mich persönlich nicht gut.


Bearbeitet von: Marco535 am 23.01.2014 um 00:17:38
Opern Geist
Zitat:


Danke das ihr hinter mir steht! Was kann ich machen wenn ich keine Rechtsversicherung habe=?

(Zitat von: e36kevin)




Bist du in einem Autoclub ? ADAC etc. die bieten je nach Mitgliedschaft eine kostenlose Rechtsauskunft an .

Sonst bezahlst du das Erstgespräch beim Anwalt halt aus eigener Tasche, so teuer sind Erstberatungen nicht .

Wichtig ist halt erstmal Widerspruch einzulegen....ich weiß nicht wie da die Fristen sind .

Viel Erfolg ....
Der Bolide
Auszug aus http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Infos/Mahnbesch.html :


"Vorgehen gegen einen Mahnbescheid

Ist der Schuldner mit dem Mahnbescheid nicht einverstanden, kann er Widerspruch einlegen. Das Gesetz gibt ihm hierfür mindestens zwei Wochen Zeit. Grundsätzlich kann der Widerspruch jedoch so lange erfolgen, bis der Vollstreckungsbescheid erlassen ist.

Nach einem Widerspruch wird die Streitsache an das zuständige Gericht abgegeben und die Streitigkeit wie eine ganz normale Klage behandelt (auch in Bezug auf die Kosten). Das Gericht gibt dann dem Antragsteller Bescheid.

Der Antragsteller hat nun einen Klageschriftsatz zu verfassen, in der er

- beantragt, den Schuldner zur Zahlung des im Mahnbescheid angegebenen Betrages zu verurteilen und

- das Zahlungsbegehren begründet.


Ohne einen Widerspruch, kann der Gläubiger nach 2 Wochen einen Antrag auf einen Vollstreckungsbescheid stellen. Ist dieser erteilt, kann der Gläubiger mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers vollstrecken.

Gegen den Vollstreckungsbescheid hat der Schuldner noch einmal 2 Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid wird nach Erlass des Vollstreckungsbescheides automatisch als Einspruch behandelt.

Neben dem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid sollte auch noch die Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Gericht beantragt werden, da sonst der Gläubiger aus dem angegriffenen Vollstreckungsbescheid weiter vollstrecken und zum Beispiel das Konto sperren lassen kann.
Nach Ablauf der zwei-Wochen-Frist ohne einen Einspruch gilt der Vollstreckungsbescheid wie ein Urteil.

Hat der Schuldner Einspruch eingelegt, erfolgt wie beim Widerspruch die Übergabe an ein Gericht und ein normales Gerichtsverfahren. "

---
Du musst unbedingt innerhalb der zwei Wochen Widerspruch schriftlich ankreuzen und an das zuständige Mahngericht am besten per Einwurfeinschreiben zurückschicken - gezählt wird ab Zustelldatum an dich persönlich per Posteinwurf im Briefkasten.

Danach wartest du erst mal ab, ob der Käufer tatsächlich das Gericht einschaltet. Hierbei muss er wahrheitsgemäße Angaben schriftlich machen und dann muss er erst mal ordentlich Gerichtskostenvorschuss/Anwaltskostenvorschuss etc. leisten. Da sind die 600 EUR ganz schnell weg.

Sollte nach deinem Widerspruch - wider Erwarten - doch Post vom Gericht wegen der Sache kommen, dann musst du wirklich zum Anwalt. Vorher nicht. Ansonsten kannst du dich berhigt zurücklehnen und abwarten. Schließlich muss der Käufer dir und dem Gericht beweisen, dass das Diff NICHT verbaut war im Zustand der Fahrzeugübergabe. Und hier hat er verloren, weil - wie ein anderer User bereits schrieb - er in der Zwischenzeit bequem das Diff hat ausbauen und verkaufen können.

Dann ergibt sich daraus sogar ein anderer Umstand, über den dich dein Awalt aufklären wird: Prozessbetrug !!! Wer bewusst wahrheitswidrige Angaben vor Gericht in einem Verfahren macht, begeht Prozessbetrug und das widerrum wird i.d.R. mit einer Haftstrafe geahndet.

Ergo: dein Käufer begibt sich hier auf ganz dünnem Eis. Entspann dich, lege Widerspruch ein und entspann dich weiter und warte ab, was kommt.


Bearbeitet von: Der Bolide am 24.01.2014 um 11:07:10
Pat91
Nach einigen Wochen hat er sich dann beschwert?

Schon lustig der Kerle, wer weiß was er in den Wochen dann schon alles gemacht hat?

widerspreche dem "schreiben" erst mal und guck was kommt.
schwarzweiß
Zitat:


Wer sagt eigentlich, dass er das Sperrdiff innerhalb von einer Woche nicht ausgebaut, gegen ein normales getauscht und gegen gutes Geld weiter verkauft hat?
Das kann doch niemand mehr nachvollziehen?

(Zitat von: Greis²)




Bei einem 20 Jahre alten Auto kann man gut erkennen ob die verrosteten Schrauben schonmal geöffnet wurden oder nicht.
cxm
Zitat:


Jetzt kam ein Mahnbescheid ins Haus in dem sein Rechtsanwalt eine Hauptforderung von 600 Euro stellt,
(Zitat von: e36kevin)




Hi,

ein Rechtsanwalt verschickt keine Mahnbescheide.
Das ist ein Einschüchterungsschreiben, wo der Anwalt "MAHNUNG" oben drüber geschrieben hat.
So einen Schrieb kannst Du ignorieren.

Mahnbescheide kommen vom zuständigen Amtsgericht.
Da muss man freilich fristgerecht Widerspruch einlegen.

Also lass Dich nicht verarschen...

Ciao - Carsten
Proline
Man wie ich diese Abzokker HASSE!!!
Denen Würde ich ein Brandmal setzen das man weis ,wenn man auf der Strasse läuft was für ein Mensch das ist.
Hoffe das du einiges geklärt hast.
Gruss und gib den Zogger keine CHANCE