Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Zitat-Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
M_Chris
Hauptthema:
Hallo Syndikatler,

ich muss meinem Ärger mal ein wenig Luft machen. Es geht nämlich um folgende Geschichte:
Zur Vorgeschichte:
Im Oktober des letzten Jahres 2011 befuhr ich gegen 3Uhr nachts mit meinem damaligen PKW, einem Corsa B 1.0(siehe Fotostory "Ex-Fahrzeuge"), den Verkehrsring (Dreispuriger, einbahnstraßiger Rundkurs) in meiner Stadt. Es ist bekannt, dass der Ring nachts von Jugendlichen als eine Art Rennstrecke benutzt wird. An diesem Verkehrsring befindet sich eine Tankstelle, sowie ein Parkplatz, an welchem sich die Leute mit den teils optisch "getunten" und teils recht PS-starken Fahrzeugen treffen um sich über ihre Autos, über Privates und eigentlichen sämtlichen Quatsch unterhalten. Klar gibt es auch welche unter ihnen die den Verkehrsring als eine Art Rennstrecke ansehen, jedoch zählte ich mich nicht dazu. An einem Abend befuhr ein Jugendlicher ('93er Generation) mit seinem Golf 6, diese Tankstelle auf welchem Gelände ich mich auch befand. Der Jugendliche, nennen wir ihn "TE", hat den Ruf auf gut Deutsch "wie eine besenkte Sau" zu fahren. Dies ist so zu verstehen, dass er mit seinem Fahrzeug andere bedrängt, sprich sehr dicht auffährt, vor andere Autos einscherrt und dann stark abbremst und all solche Aktionen. Ich weiß, dass es teils sehr unverständlich ist, dass jemand seinen Neuwagen so behandelt, aber ich weiß von ehemaligen Freunden dieser Person, dass er auf gut Deutsch "alles in den Arsch geschoben bekommt" und es ihm deshalb auch nichts ausmacht teils so viel Vollgas zu geben, dass sogar der Turbolader beginnt sich vor Temperatur zu verfärben. Nach dem Geschehen, von welchem ich gleich berichten möchte, kam es sogar soweit das TE sein Auto angezündet hat und es auf einen Defekt der Benzinpumpe geschoben hat, sodass ihm seine Versicherung einen neuen Audi A1 gesponsort hat. Ich selbst, kannte bis dato TE nur flüchtig vom Hören und Sehen. Naja, was ich eigentlich erzählen wollte ist folgendes, an diesem Abend befuhr TE mit seinem Auto die besagte Tankstelle, auf welcher ich mich auch befand. Diese war in dieser Nacht relativ voll, da es der Tag meines Geburtstag war und ich den Abend mit relativ vielen Freunden verbrachte. TE fuhr auf das Gelände der Tankstelle und wollte rückwärts vor meinem Auto parken. Trotz Parksensoren fuhr er gegen die Front meines Auto. Da er quasie nur rollte und nur mein Nummernschild etwas verbogen war und ich sehr gute Laune wegen meines Geburtstags hatte (nicht falsch verstehen, es war kein Alkohol oder sonstiges im Spiel) kam es nur zu einer etwas lauteren Diskussion mit Worten. Nach den Worten von TE "Es ist doch nur ein Sch**ß Opel" und meiner Reaktion, dass er abhauen solle bevor ich es mir anders überlege, fuhr dieser vom Gelände runter und raste ein paar mal um den Ring (der Drehzahlbegrenzer war nicht zu überhören) bis er irgendwann verschwand.
Naja, zum Hauptgeschehen.
Wie bereits gesagt, befuhr ich nachts den Verkehrsring bis ich an einer Stelle gelangte, wo der Ring nicht 3, sondern 2 spurig ist (aufgrund einer Abbiegerspur zu einem Busbahnhof). An dieser Stelle fiel mir auf, dass vor mir 2 Autos, nämlich das von TE und einem seiner Kollegen mit einer Geschwindigkeit von ca. 20 bis maximal 30 km/h fuhren. Auf dem Verkehrsring sind vorgeschriebene 50km/h. Die Geschwindigkeit war so niedrig, da die Insassen der Fahrzeuge über offene Fenster miteinander kommunizierten. Ich betätigte ein paar Mal die Lichthupe um die Fahrzeug aufzufordern schneller zu fahren. Nachdem nach einiger Zeit dass andere Fahrzeug schneller fuhr, sodass ich vorbeifahren konnte, scherrte TE auf meine Spur ein, sodass ich bremsen musste. Wir fuhren nun beide hintereinander auf der mittleren Spur. Da der Verkehrsring nun eine erneute Abbiegerspur eröffnete, lenkte ich auf diese und fuhr an TE vorbei, runter vom Verkehrsring. Da ich aber eigentlich auf dem Weg zur Tankstelle zum Zigaretten holen war, wendete ich wieder auf den Ring drauf. Nach einigen Metern traf ich wieder Erwarten erneut auf die beiden Fahrzeuge. Diese mussten wohl mit halber Schrittgeschwindigkeit weiter gefahren sein, sodass sie sich immernoch in solch einer Nähe befanden. Da die Tankstelle nur von der linken Spur befahrbar ist, befuhr ich diese Spur auch. Als ich dann bei 50km/h, maximal 60km/h merkte dass sich erneut ET vor mir befand, vollzog dieser eine grundlose Vollbremsung sodass ich mit blockierenden Rädern auf ihn drauf rutschte. Der Schaden am Golf belief sich auf eine gerissene Stoßstange, mein Schaden belief sich auf einen wirtschaftlichen Totalschaden, da Kühler, Motorhaube usw. kapputt waren. Nachdem alle Insassen aus dem Auto von TE ausgestiegen waren (dass Fahrzeug war vollbesetzt, ich fuhr alleine), hieß es erst einmal von allen, dass es meine Schuld sei und ich zu doof zum Autofahren bin usw... Als dann die Polizei eintraf hieß es seitens TE er hätte abbremsen müssen weil eine Kontrollleuchte aufgeleuchtet hätte..Als die Polizei, der der Schwindel sofort auffiehl, sagte, dass sie das Fahrzeug sicherstellen wollen um dies zu überprüfen, wich dieser von seiner Version ab und sagte dass doch nichts geleuchtet hätte. Es gab für ihn einfach keinen Grund zu bremsen. Im Nachhinein sagten alle Insassen des Fahrzeugs von TE vor der Polzei und auch vor Gericht die Wahrheit, also gegen ihn aus. Nach langem hin und her schaffte ich mein Fahrzeug mit einem Freund zu mir nach Hause und rief am nächsten Tag einen Gutachter. Dieser schickte mich zuerst zu einem Anwalt, da die Schuldfrage ja noch nicht geklärt war. Mein Anwalt ließ dann von dem Gutachter ein Gutachten erstellen, durch welches das Auto als ein wirtschaftlicher Totalschaden bewertet wurde. Da ich zu disem Zeitpunkt noch Schüler mit 400€ Job war, kostete mich das Fahrzeug jeden Cent. Ich lieh mir von meinen Eltern Geld um das Fahrzeug wieder selbst zu reparieren, da ich darauf angewiesen war. Mit Teilen vom Schrottplatz war das Fahrzeg nach 2 Tagen wieder farbereit. Mein Anwalt klagte gegen TE und TE gaukelte dem Gericht jede Menge Müll vor (um es mal milde Auszudrücken). Die Verhandlungen zogen sich über 4 Verhandlungstage und worden sogar in der Zeitung festgehalten. Hier zum Beispiel: http://www.derwesten.de/staedte/unna/ringraser-vor-richterin-ohne-reue-id6495017.html
Im Endeffekt endete das Strafverfahren so, dass TE 2,5 Jahre Führerscheinentzug, 150 Sozialstd. und eine Bewährungsstrafe von einem Jahr erhielt. Siehe folgenden Artikel: http://www.derwesten.de/staedte/unna/erster-ring-raser-verurteilt-id6575294.html
Falls ihr euch fragte wieso die Strafe so hoch ausfiel, vor Gericht und durch Akteneinsicht erfuhr ich dass TE schon eine etwas dickere Strafakte besitzt trotz zum Zeitpunkt gerade einmal 18 Jahren. Neben Dingen wie zum Beispiel Selbstanzeigen wegen Fahren ohne Führerschein und Dingen wie Körperverletzung wurden vor Gericht weitere Unfälle der ähnlichen Art wie die Meinen verhandelt.
Falls ihr euch jetzt denkt dass TE dies vom fahren abgehalten hat, täuscht ihr euch. Ein paar Wochen später erfuhr ich von einem Freund dass TE für vier Wochen in den Knast muss weil er dabei erwischt wurde, wie er mit seinem Fahrzeug als Beifahrer neben einem Minderjährigen ohne Führerschein am Straßenverkehr teilnahm.

Da durch das Strafverfahren jedoch nur seine Schuld festgestellt wurde, jetzt jedoch ein Zivilrechtlicher Prozess läuft wo entschieden wird ob er oder seine Versicherung mir meinen Schaden bezahlt oder ich auf den Kosten sitzen bleiben werde wollte ich meinem Frust mal hier ein wenig Luft machen und um Hilfe bitten... TE hat mittlerweile schon seinen dritten Anwalt an diesem Fall dransitzen, während ich mehr und mehr das Gefühl habe dass meiner sich irgendwie anderweitig die Zeit vertreibt. Im letzten Schreiben vom Gericht hieß es, dass entschieden werden muss ob ich eine Teilschuld erhalte. Zusätzlich wurde TE das Angebot vom Gericht gemacht für 1500€ einen Gutachter vom Gericht bestellen zu lassen, welcher überprüfen soll ob ich nicht zu schnell gefahren bin. Zusätzlich war noch ein Schreiben von TE an das Gericht beigefügt in welchem er schrieb, dass es ihm Leid tut dass er gebremst hat und er gedacht hatte ich würde es schaffen noch zum Stehen zu kommen. Ich bin juristisch ein unbeschriebenes Blatt, bis auf zwei mal mit 1km/h und 4 km/h zu schnell geblitzt worden zu sein, habe ich mir nichts zu Schulde kommen lassen und bin auch sonst noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Wie es mit TE steht habt ihr ja bereits gelesen. Heute erhielt ich ein Schreiben das wieder ein anderer Anwalt Akteneinsicht angefordert hat. Achja, es geht vor Gericht um eine Summe von 3000 bis 4000€.

Weiß jemand Rat oder was TE mit einigen der Schritte wie zB: dem Schreiben erzielen will?
In was für einer Welt leben wir eigentlich, wo nach solchen Dingen die ihr in meinem Beitrag gelesen habt noch solchen Leuten vom Gericht solche Angebote gemacht werden? Was soll der Quatsch? Oder wieso kann solch jemand mit so viel "Sche*ß" denn er tut einfach so davon kommen? Danke dass ihr euch die Zeit genommen habt meinen Beitrag zu lesen, aber ich weiß echt nicht mehr weiter und hab langsam ehrlich gesagt auch irgendwie Angst davor nachher noch als Unschuldiger wofür auch immer Schuld zu tragen...

Grüße Chris
mb100
Der kommt doch net davon. Auch net bei der Zivilsache.

Dass Du allerdings ne gewisse Teilschuld tragen musst - dürfte sich bei zwischen 25 % und 50 % belaufen - damit musst Du rechnen. Beginnt bei der normalen Autofahrer-Gefährdungshaftung ("Autofahren ist nun mal gefährlich...) und endet bei "möglicherweise zu schnell" bzw. "Abstand möglicherweise zu gering".

Was Du in den Monaten vor dem Unfall alles richtig gemacht hast bzw. was TE (Name btw unglücklich gewählt, weil "TE" auch "Threadersteller" heisst...) in den Monaten vor dem Unfall alles falsch gemacht hat interessiert da nur sekundär bzw. überhaupt nicht. Es stellt sich die Frage: "Was hat wer kurz vor dem Unfall falsch gemacht und hat dieses Fehlverhalten zum Unfall beigetragen?"

Und eigentlich heisst es ja auch: "Man muss so viel Abstand halten, dass man immer rechtzeitig bremsen kann." Und eine der Stammtisch-Regeln, die zwar falsch sind, aber nen wahren Kern enthalten, heisst auch: "Wer auffährt, ist schuld."

Was mich privat aber noch interessiert: warum verbringt man seinen Geburtstag an ner Tankstelle?
M_Chris
Zitat:


Der kommt doch net davon. Auch net bei der Zivilsache.

Dass Du allerdings ne gewisse Teilschuld tragen musst - dürfte sich bei zwischen 25 % und 50 % belaufen - damit musst Du rechnen. Beginnt bei der normalen Autofahrer-Gefährdungshaftung ("Autofahren ist nun mal gefährlich...) und endet bei "möglicherweise zu schnell" bzw. "Abstand möglicherweise zu gering".

Was Du in den Monaten vor dem Unfall alles richtig gemacht hast bzw. was TE (Name btw unglücklich gewählt, weil "TE" auch "Threadersteller" heisst...) in den Monaten vor dem Unfall alles falsch gemacht hat interessiert da nur sekundär bzw. überhaupt nicht. Es stellt sich die Frage: "Was hat wer kurz vor dem Unfall falsch gemacht und hat dieses Fehlverhalten zum Unfall beigetragen?"

Und eigentlich heisst es ja auch: "Man muss so viel Abstand halten, dass man immer rechtzeitig bremsen kann." Und eine der Stammtisch-Regeln, die zwar falsch sind, aber nen wahren Kern enthalten, heisst auch: "Wer auffährt, ist schuld."

Was mich privat aber noch interessiert: warum verbringt man seinen Geburtstag an ner Tankstelle?

(Zitat von: mb100)





Ich hoffe doch, dass er nicht davon kommt. Aber ich verstehe nicht wozu er sich quasie kurz vor der Urteilsverkündung nochmal einen neuen Anwalt nimmt. Genauso verstehe ich auch nicht den Brief an das Gericht.

Die Stammtischregel stimmt ja auch, jedoch gibt es ja auch, wie in diesem Fall, Sonderregelungen.
Aber eine weitere Regel die es gibt, besagt ja auch ein gegenseitiges Vertrauen gegenüber den anderen Straßenverkehrsteilnehmern. Und dieses Vertrauen wird ja missbraucht wenn grundlos so langsam gefahren und weiterhin grundlos eine Vollbremsung vollzogen wird.

Und zu deiner Frage: Wie ich ja oben erzählt hatte, war/ist dies ein Treffpunkt gewesen. Und gegen Abend hatte ich mich da des öfteren mit Freunden getroffen um halt, wie besagt, über einige Dinge wie zum Beispiel geplante Umbauten an unseren Autos usw. zu reden.. Das Grundstück der Tankstelle war auch nicht so klein, dass man sich an die Zapfsäulen kuscheln musste ;) Aber ist alles schon ein paar Tage her... Wegen besagter Person, wurden die Treffpunkte nicht mehr geduldet..
floE362k
Was ein kleines Arschloc*..
M_Chris
Kann man so sagen...
Meister Lampe
Tja so ist es halt auf deutschen Gerichten.

Ein Beispiel:

Wir haben eine eigene Firma & meine Eltern haben ihren 911er übern Urlaub auf dem Firmgelände geparkt.
An den Schlüssel kam nur der Hausmeister & ich ran ( fals das Auto bei einem Notfall weggestellt werden kann).
Ein paar Wochen später sollte ich in das Büro meines Vaters kommen. Er legte mir ein Auszug des elektr. Fahrtenbuch vor die Nase & fragte mir warum ich mit dem Auto mehrere kurze Spritztouren gemacht hab. Da war ich erstmal baff..
Es stellte sich herraus das der Hausmeister (der nur im Notfall das Auto wegbewegen durfte & dieses ausdrücklich wusste) zum Schlüsseldienst fuhr, im Baumarkt ein Sack Zement holte usw. alles Sachen die nicht Notwendig waren.
Folge: Fristlose Kündigung für ihn.

Er klagte natürlich & der Richter gab ihm recht!! Da ein Hausmeistern ein Auto braucht egal ob es ein Porsche ist oder ein was weiß ich. Dazu musste ihm ein wohlwollendes Arbeitszeugniss gegeben werden & eine fette Abfindung.
Da es eine öffendliche Verhandlung war hatte eine Schulklasse dieser beigewohnt. Beim rausgehen nach der Verhandlung meinte ein Schüler zu seim Kumpel "Ich werd Hausmeister da kann ich Porsche fahrn"

Also halt die Ohrn steif andere schütteln auch mit dem Kopf über die I..... vom dt. Gericht:-)
challenge-the-11
Wahnsinn, so eine Pflaume, der Kerl!

Wenn einer seine Anwälte wechselt wie die Unterhosen, macht das auch bei Gericht keinen schlanken Fuss.

Ich wünsche Dir, dass diese Gerichtsentscheidung eine wird, bei welcher der Auffahrende nicht wie sonst oft den Kürzeren zieht.

Es ist wohl manchmal wirklich so, dass der Frömmste nicht in Frieden leben kann, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.

Alles Gute!
M_Chris
Zitat:


Tja so ist es halt auf deutschen Gerichten.

Ein Beispiel:

Wir haben eine eigene Firma & meine Eltern haben ihren 911er übern Urlaub auf dem Firmgelände geparkt.
An den Schlüssel kam nur der Hausmeister & ich ran ( fals das Auto bei einem Notfall weggestellt werden kann).
Ein paar Wochen später sollte ich in das Büro meines Vaters kommen. Er legte mir ein Auszug des elektr. Fahrtenbuch vor die Nase & fragte mir warum ich mit dem Auto mehrere kurze Spritztouren gemacht hab. Da war ich erstmal baff..
Es stellte sich herraus das der Hausmeister (der nur im Notfall das Auto wegbewegen durfte & dieses ausdrücklich wusste) zum Schlüsseldienst fuhr, im Baumarkt ein Sack Zement holte usw. alles Sachen die nicht Notwendig waren.
Folge: Fristlose Kündigung für ihn.

Er klagte natürlich & der Richter gab ihm recht!! Da ein Hausmeistern ein Auto braucht egal ob es ein Porsche ist oder ein was weiß ich. Dazu musste ihm ein wohlwollendes Arbeitszeugniss gegeben werden & eine fette Abfindung.
Da es eine öffendliche Verhandlung war hatte eine Schulklasse dieser beigewohnt. Beim rausgehen nach der Verhandlung meinte ein Schüler zu seim Kumpel "Ich werd Hausmeister da kann ich Porsche fahrn"

Also halt die Ohrn steif andere schütteln auch mit dem Kopf über die I..... vom dt. Gericht:-)

(Zitat von: Meister Lampe)




Einfach nur unfassbar... Und dann wird sich gewundert warum vermehrt zur Selbstjustiz gegriffen wird..



Zitat:


Wahnsinn, so eine Pflaume, der Kerl!

Wenn einer seine Anwälte wechselt wie die Unterhosen, macht das auch bei Gericht keinen schlanken Fuss.

Ich wünsche Dir, dass diese Gerichtsentscheidung eine wird, bei welcher der Auffahrende nicht wie sonst oft den Kürzeren zieht.

Es ist wohl manchmal wirklich so, dass der Frömmste nicht in Frieden leben kann, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.

Alles Gute!


(Zitat von: challenge-the-11)




Danke, ich hoffe auch dass das Gericht richtig und zu meinen Gunsten entscheidet..
Ja, dass stimmt.. Aber was will man machen...
M_Chris
Gerade aus der Arbeit nach Hause gekommen und als Nachtisch zum Mittagessen Post von meinem Anwalt bekommen..

"T.E." hat das Angebot des Gerichts, den Fall von einem vom Gericht gestellten Gutachter, welcher aus eigener Tasche gezahlt werden muss, angenommen.. Laut Brief wurde eine Anzahlung für den Betrag der Rechnungssumme des Gutachters in Höhe von 1500€ geleistet.. Nun hat der Gutachter 3 Monate Zeit zur Überprüfung.. Kann mir mal einer hier bitte das Deutsche Rechtssystem erklären? Langsam platzt mir echt der Sack.. T.E. würde bei Gewinn vor Gericht nichtmal eine Summe von 500€ erhalten, weil das einzig kapputte an seinem Fahrzeug die Heckstoßstange war.. Das Auto, an dessen Stoßstange der Schaden jedoch war, wurde längst von ihm für einen Versicherungsbetrug angezündet.. Damit hatte er sogar noch überall mit rumgeprallt, dass die Polizei dies nicht gemerkt hat sondern von einem Defekt ausgegangen ist usw... Im Nachhinein hatte ich auch noch erfahren, dass er kurz bei der örtl. Allianzvertrettung gearbeitet/ ein Praktikum gemacht hat.. Die Versicherung, bei der er auch versichert ist und welche ihm seinen Brandschaden und somit einen Audi A1 finanziert hat. Ganz ehrlich, das Rechtssystem ist wie ein Pokerspiel. Hat man die besseren Karten, gewinnt man..Egal ob schuldig oder unschuldig..
Niemand hier der mir weiterhelfen kann? Es kann doch nicht angehen, dass jemand der wegen diesen Dingen schon im Gefängnis saß, sich immernoch vor Gericht solche Dinge leisten kann..
mb100
Drei Stichpunkte bzw. Prinzipien: Unabhängigkeit, Trennung von Strafrecht und Zivilrecht - und damit Trennung von Strafprozess und Zivlprozess und Parteiherrschaft des Verfahrens im Zivilprozess.

Zum ersten Punkt: Gerichte sollen unabhängig und unvoreingenommen entscheiden. Sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich. Dies hat zur Folge, dass das "gerichtliche" Vorleben der Partei (also egal ob Angeklagter oder Nebenkläger im Strafprozess oder Kläger / Beklagter im Zivilprozess) grundsätzlich auf den Ausgang des Verfahrens keine Rolle spielt. Einzige Ausnahme: einschlägige Vorstrafen beim Strafprozess - aber auch da sollen Vorstrafen lediglich das Strafmaß beeinflussen - und nicht die Entscheidung, ob schuldig oder unschuldig.

Eng damit zusammen hängt Punkt 2. Der Strafrichter soll - auch in der gleichen Angelegenheit - grundsätzlich unabhängig von der Entscheidung eines Zivilgerichts entscheiden - und umgekehrt. Natürlich ist es nicht unüblich, dass auch das Urteil des jeweiligen anderen Gerichts im aktuellen Verfahren genutzt wird, aber da sind wir schon wieder bei nem Grundsatz - dem der freien Beweiswürdigung. Wie der Richter das Urteil wertet ist seine Entscheidung. Wenn er zu nem anderen Ergebnis kommt als der das Urteil verfasst habende Richter, ist das zunächst mal in Ordnung bzw. ggf durch Rechtsmittel angreifbar. So kann es auch sein, dass ein "Täter" wegen einer Tat strafrechtlich verurteilt und zivilrechtlich freigesprochen wird - oder umgekehrt. Geht sogar bei uns in Deutschland.

Dann - Parteiherrschaft des Verfahrens im Zivilprozess: der Richter darf für seine Entscheidung nur das nutzen, was die Parteien vorbringen. Was er von nem Kollegen erfahren hat: egal. Was er in der Zeitung gelesen hat: wurscht. Was er selbst gesehen hat - weil er zufällig in der Nähe war: spielt keine Rolle (wobei er in dem Fall wohl ohnehin das Verfahren abgeben müsste). Dass er auch den einen oder anderen rechtlichen Hinweis gibt, also Möglichkeiten aufzeigt: auch nachvollziehbar. Liegt auch daran, dass man als Partei nicht alles wissen kann, was so möglich ist.

Abgesehen davon: das Ergebnis des Gutachters ist ja noch gar nicht raus. Ich würd dahingehend erst mal abwarten.
M_Chris
Heute Post vom Gutachter bekommen..
Ich soll wohl 76km/h schnell gewesen sein..Innerorts.. Der Andere soll 14km/h gefahren sein..
Ich kann dass aber nicht glauben! Ich war niemals fast 80km/h schnell..Klar bin ich keine 50 gefahren, dass habe ich auch sofort gesagt, aber doch keine ~80..

Kann mir jetzt irgendwie ein Führerscheinentzug oder so drohen? Ich bin nämlich aufs Auto angewiesen.... -.-
M_Chris
Alles klar.. Frage mit dem Führerschein geklärt.. Laut neuem Bußgeldkatalog
"21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 100,- EUR, 3 Punkte"

Kann ich trotzdem irgendwie dagegen vorgehen o.ä.???
Shayer
Du tust mir Leid.
Wenn du nicht so schnell warst, sag das. Kann doch nicht sein!
Max. Kriegst du wohl eine Mitschuld auf 50%, die aber laut deiner Geschichte auch unfair ist.
Also Versuch was geht!
M_Chris
Hallo Syndikatler

Mittlerweile gibt es ein Urteil des Gerichts. Ich habe eine Teilschuld von 1/3 bekommen. Begründung: Ich bräuchte ja nicht so spät noch unterwegs sein und hätte wissen müssen dass der Typ so etwas tut.
Nunja.. Zu meiner neuen Frage.. Der Unfallgegner hat folglich eine Teilschuld von 2/3 bekommen und seine Anspüche gegenüber meiner Versicherung wurden abgewiesen, da er Vorsätzlich gehandelt hat. Problem ist jedoch dass meine Ansprüche gegenüber seiner Versicherung auch abgewiesen wurden und darauf verwiesen wurde, der Unfallgegner möchte die Kosten meines Schadens doch selbst tragen. (Da fragt man sich echt wofür es die Haftpflichtversicherung gibt, bei allem Verständnis!) Auf jeden Fall wäre meine Frage nun wie lange eine Zwangsvollstreckung dauert? Auf diese Art & Weise soll ich nämlich jetzt durch meinen Anwalt an mein Geld kommen.


Danke im voraus
Grüße
Chris
Stefan177
Zitat:


Problem ist jedoch dass meine Ansprüche gegenüber seiner Versicherung auch abgewiesen wurden und darauf verwiesen wurde, der Unfallgegner möchte die Kosten meines Schadens doch selbst tragen. (Da fragt man sich echt wofür es die Haftpflichtversicherung gibt, bei allem Verständnis!) Auf jeden Fall wäre meine Frage nun wie lange eine Zwangsvollstreckung dauert? Auf diese Art & Weise soll ich nämlich jetzt durch meinen Anwalt an mein Geld kommen.
(Zitat von: M_Chris)




Das geht normalerweise so, daß die Versicherung zahlt und der Typ das Geld dann an die Versicherung bezahlen kann (wenn er möchte). Daß er direkt an Dich bezahlt funktioniert eigentlich nur, wenn man das direkt auf der Straße macht und es garnicht erst meldet. Wenn die Versicherung eingeschaltet ist, dann ist sie eingeschaltet und dann gibts auch kein zurück mehr. WENNS was zu zahlen gibt, dann zahlt die Versicherung das an dich...
So wie Du das erzählst hab ich das noch nie gehört.

Und Geld holen dauert lang in Deutschland. Vorausgesetzt er hat überhaupt welches. Und dir muss klar sein, daß Du komplett in Vorleistung gehst für Anwalt, sämtliche Verhandlungen, das Mahnverfahren im allgemeinen, den Gerichtsvollzieher....



Bearbeitet von: Stefan177 am 15.11.2013 um 17:06:54
lowspot
Geht eigentlich Ruck Zuck - Man beantragt einen Mahnbescheid beim Amtsgericht. Der Schuldner hat dann 14 Tage nach Zustellung (Einschreiben) Zeit Einspruch einzulegen. Da es ja bereits ein Gerichtsurteil gibt wird das wohl ausfallen. Nach fruchtlosem Ablauf der 14 Tage Frist erfolgt der Vollstreckungsbescheid mit sofortiger Zahlungsaufforderung. Das läuft dann alles über das Amtsgericht Zahlt er dann wieder nicht, lässt das Gericht (inkl. aller Zusatzkosten - Mahnbescheid kostet 50€)vollstrecken. Kann der Schuldner nicht zahlen, wird ein Offenbarungseid abgenommen. Da sich das sicherlich kein normaler Mensch antut, kommt man so relativ sicher an sein Geld.

Gruß
goer1848
Hab zwar jetzt nur quer gelesen aber so etwas habe ich noch nie gehört. Die Versicherung muss für den Schaden zu 2/3 aufkommen. Die können sich dann das Geld von ihrem Versicherungsnehmer wiederholen, da dieser vorsätzlich gehandelt hat.

Es handelt sich jetzt aber um eine zivilrechtliche Sache. Ab zum Anwalt, der wird wissen was er der Versicherung zu melden hat.

Gruss
M_Chris
Normalerweise..
Irgendwie ist bei diesem Fall alles irgendwie komplett anders als normalerweise.
Der Unfall war ja schließlich im Oktober 2011.. was haben wir mittlerweile?
Über 2 Jahre zur Klärung eines Auffahrunfalls mit 8 übereinstimmenden Aussagen!

Die Sache ist die das der Pe**er vor Gericht ausgesagt hat, das er das mit Absicht gemacht hat, sprich vorsätzlich gehandelt hat. In den AGB's seiner bzw. jeder Versicherung steht jedoch drinne dass bei Vorsätzlichem Handeln nicht gezahlt werden muss. Mein Anwalt und ich haben Ihn und seine Versicherung verklagt, die Klage gegenüber seiner Versicherung wurde vor Gericht abgewiesen. Nach allen Urteilen (Muss mal hier erwähnt werden: der Typ ist 93er Baujahr und hat mittlerweile nur von diesem Fall eine Strafe von mehreren Sozialstunden, 2.5 Jahren Führerscheinentzug und 1 Jahr Bewährungsstrafe.... Seine Komplette Akte ist noch viel dicker.. Nur mal so nebenbei) hat mein Anwalt nun die Zwangsvollstreckung beantragt (von ihm erfolgte kein Offenbarungseid oder sonstiges dass er keine Kohle haben könnte) und nun wollte ich halt wissen wie lange des noch dauern könnte so nach über 2 Jahren..
aeneon
naja, der typ scheint gewissenlos zu sein.

nach meiner auffassung wird er den gerichtsvollzieher antanzen lassen und die fingerchen heben.
(eidesstattliche versicherung).

dann hast du zwar einen titel, aber mit dem kannst du dir den arsch abwischen, weil er dann später vermutlich in eine privatinsolvenz gehen wird und nach 6-7 jahren dann eine restschuldbefreiung erhält. in dieser zeit kannst du nicht pfänden.

das hat dir dein anwalt bestimmt nicht erzählt.....

M_Chris
Zitat:


naja, der typ scheint gewissenlos zu sein.
nach meiner auffassung wird er den gerichtsvollzieher antanzen lassen und die fingerchen heben.
(eidesstattliche versicherung).
dann hast du zwar einen titel, aber mit dem kannst du dir den arsch abwischen, weil er dann später vermutlich in eine privatinsolvenz gehen wird und nach 6-7 jahren dann eine restschuldbefreiung erhält. in dieser zeit kannst du nicht pfänden.
das hat dir dein anwalt bestimmt nicht erzählt.....
(Zitat von: aeneon)




Gewissenlos ist noch gar kein Ausdruck...
Doch, darüber hatte mich mein Anwalt informiert.. Die Sache ist jedoch die, dass er Augenscheinlich Kohle haben muss.. Kurzer Finanzcheck über ihn.. Während des Falles hatte er etwa drei unterschiedlich Anwälte vor Gericht, welche alle aus eigener Tasche gezahlt wurden, da er die einfach immer gewechselt hat wenn diese seiner Meinung nach nicht richtig gehandelt haben... Den Unfall (bei ihm war nach dem Unfall die Stoßstange etwas zerkratzt, aus optimister Sicht) hatte er mit einem neuen Golf 6 den er 1-2 Monate nach dem Unfall in Brand gesetzt hat um sich durch die Kohle von der Versicherung ein neues Auto holen zu können(Versicherung hat ihm sogar die Kohle gezahlt!!!!).. Am Gerichtstermin wo er seinen Führerschein verloren hat, kam er mit seinem neuen Audi A1, den er mittlerweile (nachdem er ein paar Mal ohne Führerschein erwischt wurde) mit Motorschaden verkauft hatte (Mysteriös wie man einen Motorschaden ohne Führerschein hinkriegt)... Zwischenzeitlich hatte er teils mit und teils ohne Führerschein auch noch Fahrzeuge die er von BMW, Lexus, Mercedes usw. geliehen bekommen hatte (er war kurze Zeit Außendienstmitarbeiter bei unitymedia und erzählte denen dann er sucht einen neuen Firmenwagen).. Außerdem wohnt er noch zu Hause bei seinen Eltern (großes Einfamilienhaus)... Für die Eidesstattliche Versicherung hätte er also im voraus vor Gericht einen Titel erwerben müssen, nachträglich soll dies nicht möglich sein wurde mir gesagt..
aeneon
also ich bin kein anwalt oder fachmann und blicke in deinem fall auch nicht wirklich durch.
aber ich kenne das (nicht aus eigener erfahrung) so:

1.) person a macht bei person b schulden
2.) person a zahlt seine schulden nicht, also bekommt person a vom amtsgericht eine zahlungsaufforderung, weil person b das so eingeleitet hat (anwalt etc).
3.) person a hat dann 2? wochen zeit darauf zu reagieren und widerspruch einzulegen.
4.) reagiert person a nicht und lässt die frist verstreichen, hat man einen vollstreckbaren titel und kann einen gerichtsvollzieher beauftragen.
5.) reagiert person a innerhalb der frist und legt widerspruch ein, geht die sache vor gericht.

mehr weiss ich darüber nicht.

edit:
findet der gerichtsvollzieher nichts pfändbares (wie zb. auto usw), dann muss er die
eidesstattliche versicherung abgeben, weil er ja zahlungsunfähig ist. dann gibt es auch noch so sachen wie kontenpfändung, gehaltspfändung usw. damit kenne ich mich leider nicht aus.
dein anwalt aber ganz sicher :)



Bearbeitet von: aeneon am 15.11.2013 um 19:23:48
M_Chris
Weiß zufällig jemand wie lange es dauert sobald der Gerichtsvollzieher den Auftrag gekriegt hat zu pfänden? Auftrag zur Pfändung wurde bereits vor Dezember 2013 eingereicht, jedoch bis heute keine Rückmeldung erhalten. Würde nämlich so langsam gerne meinen Schaden ersetzt haben, so seit Oktober 2011 :-/
mb100
Zitat:


Weiß zufällig jemand wie lange es dauert sobald der Gerichtsvollzieher den Auftrag gekriegt hat zu pfänden? Auftrag zur Pfändung wurde bereits vor Dezember 2013 eingereicht, jedoch bis heute keine Rückmeldung erhalten.
(Zitat von: M_Chris)




Was heißt "vor Dezember 2013"? Kurz vorher, also Ende November?
Egal, jedenfalls kenn ich Dein Ostergeschenk ;-)

Ernsthaft: kommt auch drauf an, wie viel der Gerichtsvollzieher zu tun hat. Aber so grundsätzlich würd ich mich an Deiner Stelle weniger mit dem "wann", sondern mehr mit dem "ob" beschäftigen.
dextromath
So, habe mich nun durch alle Beiträge durch gekämpft und kann nur sagen: Wow, wie kann ein Mensch nur so dreist sein? Ich bin wirklich erstaunt, wobei erstaunt nicht das richtige Wort ist, eher entsetzt.

Leider bin ich kein Fachmann in dem Gebiet, doch kann nur hoffen das sich bald alles regelt und zum besten läuft.

Und das dir erspart bleibt, das du dich mit solchen "Menschen" auseinandersetzen musst.
M_Chris
Ist schon nicht ohne, vorallem wenn man bedenkt was er als '93er Jahrgang für eine Strafakte hat. Mein Fall ist ja nicht der einzige, aber hauptsache jedem, Sorry, Deppen den Führerschein in die Hand drücken. Hab heute einen Brief vom Gerichtsvollzieher bekommen dass es noch ein wenig dauert weil er so viel Arbeit hat. :-/