Zitat:
Lass ihn doch von Käufer ab, bzw. Ummelden...
Er muss ja eh zur Zulassungsstelle.
(Zitat von: Mad-76)
Wobei dann halt die Gefahr besteht, dass der Käufer nicht sofort ummeldet, sondern erst mal mit dem Wagen ein paar Wochen rumfährt und sich ggf. nicht an die Verkehrsregeln hält. Davon abgesehen, dass ohnehin Steuer und Versicherung weiter "laufen".
Aus diesem Grund würd ich bei der Lösung (also "Käufer meldet ab") die Übergabe von Fahrzeug, Papieren, Schlüssel usw. schriftlich festhalten und mit reinschreiben, dass der Wagen übergeben und übereignet wurde. Und natürlich würd ich auch mit reinschreiben, dass der neue Eigentümer verpflichtet- ist, den Wagen unverzüglich ab- bzw. umzumelden.
Der Kaufvertrag mit Datum is ja gut und schön, weist aber zunächst mal nur nach, dass der Wagen verkauft wurde. Nicht jedoch, dass er Besitzer und Eigentümer gewechselt hat.