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JayPic
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 15.08.2013 um 10:57:37 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.

Wollte euch mal fragen ob ich über reagiere oder noch zu freundlich bin ;)

Zur Geschichte... hatte mir einen schönen 328i Touring gegönnt der mir aber anscheinend irgendjemand vergönnt...

Verlauf BMW 328i Touring

17.07.13 Fahrzeug angemeldet wurde von Herrn W. übergeben

18.07.13 Handbremse, PDC & BC Reklamiert da ohne Funktion Teile wurden zugesprochen
von Herrn W. (Teile wurden nie Bestellt)

23.07.13 09.23Uhr Motorleuchte + EWL leuchtet auf. Anruf bei der FA S. keinen erreicht
10.31Uhr erneuter Anruf Herrn W. erreicht und Schaden gemeldet (Herr W. erklärte mir er könne mir nicht helfen da niemand in der Werkstatt sei.
10.52Uhr Anruf von Herrn W. ich soll das Fahrzeug vorbei bringen er selbst würde den Fehler auslesen.
13.26Uhr Fehlerauslesen ergab vermutlich die Drosselklappe keiner in der Werkstatt Herr Wagner kann mir nicht weiterhelfen
13.52Uhr Mitteilung von versch. Optionen meiner Seite
selbst Reparieren in der eigenen Werkstatt (FA S.)
femde Werkstatt (mit Kostenübernahme der FA S.)
vom Kaufvertrag zurücktreten
Herr W. teilt das Herrn S. per eMail mit.

24.07.13 Herr W. sichert mir am Telefon zu das der Wagen am 25.07.13 in eine Werkstatt gebracht wird und auf Ihre kosten repariert wird (Drosselklappe wird getauscht) auf anweisung von Herrn S.

26.07.13 Fahrzeug zurück bekommen mit der Info Drosselklappe wurde getauscht
auf Nachfrage der zusätzlichen Garantie wurde auf Herrn S. verwießen da Herr W. nicht darüber Informiert war welcher Betrag ausgemacht wurde solle doch bitte warten bis Herr S. aus dem Urlaub zurück wäre

29.07.13 Nachfrage der Zusatz Garantie bei Herrn S. erfolglos da zuviel Zeit verstrichen wäre lt. Versicherung zwischen Kaufvertrag & abschluss der Garantie

11.08.13 erneutes aufleuchten der Motorleuchte + EWL

12.08.13 Fahrzeug bei Herrn W. abgegeben vor Ort von Herrn W. durchgeführt ergab die Fehlerauslesung -A9 Steuergerät Endstufe. Das ausdrucken der Fehlerauslesung war nicht möglich lt. Herrn W. mit der bitte eine Empfangsbestätigung zu Unterschreiben zwecks der Frist und Info, wurde aber abgelehnt ich solle es doch mit der Post schicken da er keinerlei Befugnis dafür hätte. Per eMail würde er Herrn S. informieren.

Darauf hin dann der Brief an die FA S...

Fristsetzung der Reparatur / Rücktritt des Kaufvertrags nach § 444 BGB

Aufgrund der aktuellen Vorkomnisse werde ich vom dem Kaufvertrag, der am 12.07.13 in Ihrem Hause abgeschlossen wurde, Fristgerecht zurücktreten und vordere hiermit den Kaufbetrag

von - 4.200,-€ ein

oder die Endgültige Reparatur des Schadens bis zum 17.08.13.

Zur Begründung:

Der Wagen wurde mir am 17.07.13 übergeben, von den kleineren Mängeln mal abgsehen die Sie bei Vertragsabwicklung erwähnten und Teils zugesprochen wurden repariert zu werden, das auch nicht eingehalten wurde wie zum beisp. das nachstellen der Handbremse, stellte ich am 18.07.13 das der Bordcomputer und das PDC ohne jegliche Funktion ist.
Reklamiert hatte ich es bei Ihrem Angestellten am selbigem Tag und der sicherte mir zu das die Teile bestellt werden und der Fehler behoben wird was bis zum heutigem Tage nicht passiert ist.

Arglistig verschwiegen Sie mir aber einen erheblichen Mängel am Motor (an der vermeindlich „neuen“ Drosselklappe so wie Sie es mir angepriesen haben). Den defekt Reklamierte ich bei Ihrem Angestelltem Herrn W. am 23.07.13 und brachte Ihm das Fahrzeug um den Fehler auszulesen.
Darauf hin sagte er mir das der Werkstatt Meister erkrankt sei und er mir nicht weiterhelfen könne.

Der Fehler wurde dann doch ausgelesen von Herrn W. und darauf hin wurde erneut die Drosselklappe laut Ihrer Aussage ausgetauscht. Doch das Problem tauchte am 11.08.13 wiederholt auf und somit fordere ich Sie ein letztes mal auf den Schaden bis zum 17.08.13 endgültig zu beheben oder ich trete von dem o.g. Kaufvertrag fristgerecht zurück. Natürlich behalte ich mir vor, durch den Ausfall des Fahrzeugs, eine Schadensersatzklage gegen Sie zu erheben, da es mir am 11.08.13 nicht möglich war meiner Arbeit nachzugehen.


Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 15.08.2013 um 10:57:37

Bearbeitet von: JayPic am 19.08.2013 um 15:24:35

Bearbeitet von: JayPic am 19.08.2013 um 19:00:56
3erbmwibk
Ich hatte 3 Monate kein Fahrzeug für die Arbeit und bin mit den BUS 90 km gefahren,der Antrag auf das ich kein Fahrzeug habe wurde abgelehnt da es ja eine Busverbindung gibt

LG

3erbmwibk
JayPic
Naja das ist eine Schadensersatzklage da mir es nicht möglich war auf die Veranstaltung zu fahren Aufgrund des Defekts am Auto. Ist ja alles nachweißbar (Bin selbständiger Fotograf mit dem Equipment im Bus? der Sonntags mit Sicherheit nicht fährt und auch nicht da wo ich hin muss...) ;)
JayPic
Probefahrt gemacht da traten die Probleme noch nicht auf... bzw PDC und BC nicht geprüft. Handbremse wurde zugesichert das sie zumindest nachgezogen wird. Die Reklamation kam ja nicht 1 Tag nach dem Kauf sondern nach der Abnahme. Auf das Scheckheft warte ich heut noch...
JayPic
!!NEWS!! !!NEWS!! !!NEWS!! !!NEWS!! !!NEWS!! !!NEWS!! !!NEWS!! !!NEWS!!


Habe mal Feedback vom Chef Herrn S. bekommen das der Wagen weder repariert noch zurück genommen wird. Mit dem verweiß das der Wagen eh nicht über seine Fa. verkauft wurde und siehe da auf dem Kaufvertrag steht ein gewisser Herr I. der nur rein zufälliger weiße im selbem Haus wohnt wie er... Iss klar ;)

Nachdem ich Ihm erklärt habe bzw Herrn W. das es überhaupt keine Rolle spielt ob Gewerblich oder Privat gekauft wurde, da es sich nicht um eine Gewährleistung handelt sondern um eine arglistige Täuschung, lass ich die Frist bis zum 17.08 verstreichen und am 19.08 werde ich definitiv vom Kaufvertrag zurück treten.

Leider muss ich mich dann von dem Schmuckstück (rein optisch) verabschieden... Find ich SUPER vor allem da ich mir schon diverse Teile bestellt habe für den Wagen... :(

Bearbeitet von: JayPic am 19.08.2013 um 15:25:48
5N1P3R
Schade das es solche Menschen immer wieder gibt, die Fahrzeuge mit Defekten verkaufen und hoffen, dass es keinem auffällt oder das sie sich davor drücken können, die Schäden zu reparieren oder den Wagen zurückzunehmen.

Leider versuchen die es immer wieder. Ich würde nicht so viel Zeit verstreichen lassen und gleich einen Anwalt einschalten. Solche Menschen reagieren nur auf Briefe von Anwälten oder Urteile.

Ein Bekannter hatte so etwas ähnliches mit einem amerikanischen Wohnmobil für 15000.- Euro gekauft. Im nachhinein stellten sich so viele Mängel, die nicht sofort sichtbar gewesen sind heraus, dass ein Gutachter den Wert auf nur 7000.- geschätzt. Der Verkäufer kam dann auch mit solchen Sachen wie Privatverkauf bla bla bla und wollte ums Verrecken nicht den Kauf rückgängig machen.

Das Ende von der Geschichte: Mehrere Gutachten waren nötig, Überführungskosten des Fahrzeugs, Anwaltskosten, Kosten des Gerichts und Verfahrens, teilweise Reparaturen, damit das Auto überhaupt wieder zurück transportiert werden konnte. Und das alles musste der Verkäufer übernehmen und konnte seine Firma gleich zu machen.

Hier in Deutschland gibt es genügend Gesetzte die auf deiner Seite stehen und da kann das Autohaus sich rausreden wie es will!
Heckpropeller
Den einen Tag Schadenersatz kannst du abhaken.
Arglistige Täuschung liegt hier keinesfalls vor, da du eine Probefahrt absolviert hast und der Mangel dir in Erscheinung hätte treten müssen.

Du lehnst dich sehr weit aus dem Fenster und solltest einen Gang zurückschalten.
Kann ja keiner was für, dass du nicht etwas "nüchterner" an die Sache herangetreten bist.
Bei der Schilderung geht man nicht von einer voll geschäftsfähigen Person aus.
Die haben dich vorgeführt und du bist aggro, kann ich verstehen. Aber irgendwo kann ich dein Verhalten nicht nachvollziehen.
Du hast da auch mit Anwalt schlechte Karten.
PS
Die Firma und deren Angestellte dürfen hier auch nicht veröffentlicht werden.
5N1P3R
In dem Fall, den ich geschildert hatte, hatte der Käufer auch nicht richtig in jede Ecke geschaut, auch eine Probefahrt hat stattgefunden aber er konnte die vorhandenen Mängel nicht deuten. Es war sehr ähnlich wie JayPic es von sich beschrieben hatte. Der Bekannte von mir bekam aber trotzdem Recht!
Heckpropeller
Zitat:

Hier in Deutschland gibt es genügend Gesetzte die auf deiner Seite stehen und da kann das Autohaus sich rausreden wie es will!



Das ist teilweise richtig,andererseits liegt hier (vermutlich) ein Kauf über Dritte statt. Sozusagen im Kundenauftrag.
D.h. am 17.07. trat ein Fehler auf und ganze 6 Tage später tritt ein Mangel auf, dann ist das nicht arglistig verschwiegen.
Darum geht es.
Die Warn-Lampe hat zum Zeitpunkt des Kaufs nicht aufgeleuchtet.
Und somit wäre es maximal ein Gewährleistungsfall, der liegt vermutlich nicht vor, da Privatverkauf.
Wir haben aber keinesfalls eine arglistige Täuschung.

Und die Thematik:
Zitat:

das nachstellen der Handbremse, stellte ich am 18.07.13 das der Bordcomputer und das PDC ohne jegliche Funktion ist.



Kommt bei einem Privatkauf vor. Gerade bei Gebrauchtwagen.
Wer das nicht überprüft/sieht,ist selber schuld. Das liegt dann im Ermessen des Richters, ob einem nicht bei der Probefahrt sowas auffallen sollte.

5N1P3R
Es ging dem Mann bestimmt darum, ein Fahrzeug für etwas mehr Geld zu kaufen und dann noch von einem Autohaus, damit er eben solche Probleme/Defekte nicht hat. Irgendwann kommt der Zeitpunkt an dem man keine Lust hat, jedes Wochenende "unterm" Auto zu verbringen, schätze ich...

Und im Endeffekt geht es ja nicht um die Teile kosten, die gering sind, sondern um den Wert des Fahrzeugs und den dafür entrichteten Preis. Würd ich jetzt mal sagen...So genau kenn ich mich mit dem Recht nun wirklich nicht aus...nur damit, was man so hört und erlebt...

5N1P3R
Unterste Preiskategorie sind 500€, da kannst basteln so viel du willst...
Wenn man aber mehrere Tausend Euro für etwas verlangt, dann sollte es auch dementsprechend voll funktionsfähig sein, meiner Meinung nach...
Aber naja für einen sind 4000 viel, für einen wenig...
Heckpropeller
Man nimmt immer etwas aus dem Leben mit. Schuld war zu gleichem Anteil der Käufer:
-unsachgemäße Besichtigung des Kaufgegenstandes
-nicht auf den Vetragspartner und den Vertrag selbst geachtet

Und dann mit Schadenersatz und arglistiger Täuschung anzurücken ist etwas unfreundlich.
Kann den Händler verstehen. Das ist bei diesem Fahrzeug und den Gegebenheiten einfach unangebracht.
Da muss man etwas freundlicher und dezenter auftreten.
Im Endeffekt ist es ja nur eine Kulanz seiten des Verkäufers.
Müssen tut er gar nichts.
goer1848
Trotzdem würde ich mir da mal Rat holen . Das "Verbraucherschutzgesetz" wurde damals ja eben extra abgeändert und die Beweispflicht dem "Verkäufer" übertragen um genau solchen "Windbeuteln" das Handwerk zu legen.

Und wenn jemand als Laie bei einem "Händler" ein Auto kauft und auch in dessen Räumen einen Kaufvertrag unterzeichnet, dann kann da so viel drinstehen wie will, von wegen von privat ohne Gewährleistung gekauft, das kann alles nichtig sein.

Schon alleine aus dem Konstrukt, JayPic ging ja davon aus bei einem Händler gekauft zu haben, erst beim nochmaligen Nachschauen fiel auf, dass eine Privatperson als Verkäufer eingetragen ist, kann man schließen, dass hier rechtswidriger Weise versucht wurde, die gesetzliche Sachmängelhaftung / Gewährleistung auszuschließen.

Das kommt individuell auf die Gesamtumstände an. Ich würde mal dezent den "Hinweis" geben, dass ich mir "betrogen" vorkäme hinsichtlich des Vetrags von Privat und das mal "neutral" prüfen zu lassen. Nicht das da bei einer Prüfung der ganzen Verträge der Fa. S. (und änder das mal ganz schnell ab mit den ausgeschriebenen Namen!!!) der Herr I. so oft auftaucht, dass er schon als gewerblicher Verkäufer angesehen werden muss. By the way, wie das dann wohl auch mit den ganzen Steuern aussieht, die da abgeführt werden müssten........das Finanzamt, bzw. die entsprechende Finanzermittlungsgruppe vom Zoll sind da nicht zimperlich wenn so Hinweise kommen das da "getrickst" wird........
Oder ob man sich nicht einfach auf ne Rückabwicklung einlassen möchte.


Heckpropeller
Sorry,aber das ist weit her geholt.

Ich unterzeichne einen Vertrag und stelle beim nochmaligen nachschauen etwas fest, dann soll der Vertrag nichtig sein?
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Jeder voll Geschäftsfähige sollte in der Lage sein 2 Seiten zu lesen, bevor er seinen Willi drunter setzt und einen großen Geldbetrag überreicht.
Wer will denn das beweisen? Mit der Geschichte die vorliegt ist nicht zu erkennen oder gar zu beweisen, dass hier getrickst wurde.
Vielleicht stand es auch klar in der Annonce oder im Verkaufschild oder, oder, oder.
Das wird alles schwer nachzuweisen sein. Und bei den Lapalien die Strapazen nicht wert.

Wenn ch morgen ein Darlehen aufnehme und die Zinsen 5% über den marktüblichen Zinssatz liegen, dann interessiert das auch keinen Menschen, dass ich nicht in der Lage war den Vertrag zu lesen.
Dafür gibt es Verträge und der Verkauf im Kundenauftrag ist nicht gesetzeswidrig und auch kein Betrug.
Der Vorbesitzer kann tatsächlich einen Auftrag zum Verkauf aufgegeben haben und zahlt ein Honorar. Da ist alles legitim.

Jetzt wieder mit Konjunktiv-Wirrwarr anzufangen ist nicht im Sinne der Lösung.



Bearbeitet von: Heckpropeller am 15.08.2013 um 23:41:04
JayPic
Es ist schon bemerkenswert wiviele hier einem Gauner auf die Schulter klopfen und ihn schon fast Ehren dafür was er tut... durch euch ist es möglich das das weiterhin gut geht und sie davon kommen... Gratuliere... Mein Anwalt wird sich drum kümmern der Rücktritt des Kaufvertrages steht nichts im Wege nur die Frage bleibt offen ob ich mein Geld jemals wiedersehen werde. Also beiße ich wahrscheinlich in den sauren Apfel und werde das Geld in den Wagen stecken und nicht evtl nur in die luft verballern... Heißt aber nicht das ich den Kopf einziehe denn der Zoll und Co. Werden sich für ihn bestimmt interessieren... Damit ist das Thema für mich abgeschlossen...
Heckpropeller
Ganz genau, denn:

Schuld sind immer die anderen. ;)

Viel Glück und gute Fahrt.
JayPic
Ich sag ja nicht das ich alles richtig gemacht habe. Ich wurde nur übern Tisch gezogen das ist Fakt. Der Penner kommt davon und Ihr gebt ihm auch noch Recht das ist das Bemerkenswerte. Bis euch das auch mal passiert und dann ist das Geschrei groß wartet ab ;)
5N1P3R
Lass dich nicht unterkriegen!! Bin auf deiner Seite! :D
Heckpropeller
Glaub mir, ich habe einiges durch.
Aber das schlimmste was dir jetzt passieren kann, sind falsche Hoffnungen und Fehleinschätzungen des Sachverhaltes.
Es gönnt dir sicher keiner was da passiert ist, aber man muss einen klaren Kopf mit den dazugehörigen Gedanken behalten, denn sonst macht man sich nur wa svor. Umso größer die Enttäuschung am Ende.
Die Wahrheit musst du verkraften. Und ich glaube, dass tust du.
So ist mein Eindruck. =)
Vergiss es, das Leben geht weiter und so riesig ist der Schaden nicht.
5N1P3R
Ihr könnt mir glauben, bei Autohändlern fackelt man heutzutage nicht sehr lange, da man mittlerweile weiß, was für Tricks die benutzen um schnell ihre Autos mit allen möglichen Mängeln loszuwerden! Hauptsache die Kohle ist über den Tisch und aufm Konto, der Rest ist egal!
Hier in Deutschland geht man auch wegen 10 Euro in den Knast, wenn man so stur, blöd ist und meint irgendjemand hinters Licht führen zu müssen...

Ein wirklich erfolgreicher Autohändler hat nämlich so ein Geschiss nicht nötig. Der würde den Schaden dementsprechend beheben oder mit dem Verkäufer, falls es doch ein Privatverkauf war, über eine Preiserstattung verhandeln, die dem Schaden entsprechen soll. Oder er nimmt das Fahrzeug zurück, ist doch kein Problem!
Da gibt es viele Möglichkeiten, einig zu werden. Sich stur stellen ist nun wirklich keine davon.
goer1848
@Heckpropeller:

Da ist mal gar nix weit hergeholt. Genau solche windigen Geschäfte sollen ja unterbunden werden.

Und genauso wurde schon argumentiert (ich such mir bezüglich des Urteils gerad nen Wolf, wenn ichs noch finde, dann wirds nachgereicht) ....."unabhängig von der Ausgestaltung des Kaufvertrags wurde aufgrund der Gesamtumstände der Eindruck vermittelt, dass es sich um ein gewerbliches Geschäft handelt....... usw.

Da gings genau darum, dass "im Auftrag" durch einen Händler in dessen Geschäftsräumen und durch dessen Verkäufer ein Gebrauchtwagen verkauft wurde.
Der war mal voll in der Gewährleistungspflicht (und hatte ne nette Prüfung seitens des Finanzamts am Ar..... weil er es wohl ein wenig übertrieben hatte mit dem Ausschluss der "Gewährleistung" über "im Auftrag" und dabei auch die fällige Steuer jeweils hinterzogen hatte.)

Ich drück JayPic die Daumen, hab gerad ja selber Stress mit der "Gewährleistung" .
Heckpropeller
Weil es mal irgendwo irgendwann einen Fall gab, der vielleicht ein paar Parallelen hat, ist es nicht auf diesen zu projezieren.
Das ist nur fürs gewissen.
Den Nachweis sollte man hier erbringen müssen, wie schon geschrieben, mit Annoncen, Verkaufsschild o.Ä. .

Solange hier keine eindeutigen Nachweise hervorgehen, bzw. der Verkäufer beweislastige Dinge gegen den Kläger hervorbringt, dann ist hier nichts zu holen.
Wäre ja auch nicht im Ansinnen von Verträgen, dass man diese aus Nichtwissenheiten für nichtig erklärt.
Und noch einmal: Der Verkauf im Kundenauftrag ist legitim und handelsfähig.
Wenn ein Autohändler nur noch über diesen Weg geht, sieht es anders aus.
Aber dazu hat sich der TE nicht geäussert.
So wie es jetzt geschrieben steht, spricht vieles für eine Abweisung der Klage.
Ist ja nur meine Meinung, was andere glauben ist ja auch gut.
JayPic
War heute nochmal dort da der Chef vom Urlaub zurück ist... aus einem sturem "NEIN ich werde garnichts für sie tun" wurde ein "fahren sie bitte den Wagen vor, das Steuergerät wird ausgebaut, eingeschickt und falls möglich auch repariert. Natürlich auf Kosten des Hauses"...

goer1848
Was man durch "Reden" so alles erreichen kann.......