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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Eren91
Hauptthema:
Moin , hatte gestern aufm weg nach hause von der arbeit einen unfall
, bin auf der landstraße unterwegs gewesen und habe nach der kurve direkt in den dritten runtergeschaltet da es bergauf geht , dann ist das auto leicht ausgebrochen mein fehler war das ich dann nicht vom gas gegeangen bin sondern ich habe gebremst ... Hab mich dann gedreht und bin seitlich in einen zaun , einen holzpfeiler hab ich mitgenommen , da die pfeiler ja alle verbunden sind ist der zweite auch unten.

bin dann rechts ran gefahren unfallstelle abgesichert , und habe dann die polizei gerufen, die grundstückbesitzerin kam auch mit der ist auch alles geklärt , als der bulle ankam wurd ich direkt dumm angemacht das ich deutlich zu schnell gefahren waere , als ich was dazu sagen wollte hat man micht nicht ausreden lassen , wie auch immer dem einen habe ich lappen und fahrzeugpapiere gegeben dr andere hat sich die unfallstelle angeguckt paar fotos gemacht und mir dann nachher den unfallbericht gegeben den habe ich mir zuhause angeschaut und laut denen habe ich 3 holzpfeiller mitgenommen und 10-15m zaun umgefahren und verstoß gegen Paragraphe 3 stvo , also a delikt das heisst fuer mich nachschulung und noch schlimmer probezeitverlängerung

Was meint ihr wuerde einspruch einlegen was bringen koennen wenn man gute argumente auflistet das , dass wegrutschen des hecks nicht unbedingt heissen muss das ich zu schnell unterwegs war was auch nicht wirklich der fall war

Mfg
xxLexanixx
Einspruch einlegen? Gegen was? Du bist in Zaun gefahren aus ende! Wirst mit der Nachschulung leben müssen
Eren91
Gegen zu schnell fahren , der zaun wird eh bezahlt
Opern Geist
Hallo,

die Polizei selber nimmt ja nur den Unfall auf

wir haben ja nunmal eine Gewaltenteilung und die Polizei spricht nicht Recht.... das macht am Ende der Richter...

man muss ja nicht alles sofort akzeptieren....

ich persönlich neige halt dazu mal bei einem Fachmann (der Anwalt für Verkehrsrecht) anzufragen....
ein Beratungsgespräch kann ja nicht schaden

normalerweise bekommt man doch noch einen Anhörungsbogen ...wo man sich zu der Sache äussern kann...

ist nur meine Meinung....

Gruss

Bearbeitet von: Opern Geist am 15.05.2013 um 17:17:11
aeneon
Als ADAC-Mitglied kann man 1 kostenloses Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen.

Die Liste der ADAC-Anwälte findest du im Internet.
Krischi23
Ist jetzt rein spekulativ, da ich die straßenbaulichen bzw landschaftlichen Begebenheiten bei Dir nicht kenne. ABER: Landstraße+ 3.Gang aus einer Kurve heraus. Das klingt für mich stark als wenn es da mal jemand wissen wollte ;)

Die Nachschulung bzw Probezeitverlängerung wirst du wohl bekommen. Auf der anderen Seite sollte man bei derartigen Konsequenzen den Gang zum Anwalt nicht scheuen, da ja mit Nachschulung etc. auch ein recht enormer finanzieller Aufwand verbunden ist.
Stefan177
Zitat:


Was meint ihr wuerde einspruch einlegen was bringen koennen wenn man gute argumente auflistet das , dass wegrutschen des hecks nicht unbedingt heissen muss das ich zu schnell unterwegs war was auch nicht wirklich der fall war
(Zitat von: Eren91)




Wenn Du nicht irgendwo nen Regenschauer oder Glatteis herzauberst, schauts schlecht aus mit Deiner Argumentation. "Driftversuch" klingt auch nicht wirklich besser als "zu schnell gefahren".

Kingm40
Du bist nicht vom Gas, hast aber gebremst? Wie geht denn das? Ein paar Zwischengas-Versuche gestartet? ;-)

Nimm's wie ein Mann und steh dazu. Das wäre mein Tipp.
HH888
Naja du musst ja schon irgendwie als du in den 3. Geschaltet hast ordentlich gas gegeben haben ...
Also meine Anwältin gibt schon ihren rat am Telefon ...
War es denn glatt? Hats geregnet? Kann man dann nicht sagen das das auto ausgebrochen ist?....

Ätzend sowas :/
Eren91
Die straße war sogar leicht feucht gab nieselregen ehrlich jetzt :D
aeneon
Du könntest aber auch argumentieren, dass du Nankang/Wangli/ShingShong-Reifen drauf hattest. ^^
mb100
Warte erst mal ab, ob was kommt und was kommt. Also was genau Dir vorgeworfen wird und wie das Ganze sanktioniert wird. Und wenn dann was gekommen ist, kannst Du immer noch sehen, ob und wie Du drauf reagierst. Und dies ggf. dann auch mit nem Anwalt besprechen.

Bearbeitet von: mb100 am 15.05.2013 um 19:35:28
Eren91
Alles klar danke für die Antworten , wie gesagt ich wollte weder driften noch war ich zu schnell, ich bin so gefahren wie immer zur arbeit hin und zurück , reifen sind neue vredestein .

An meinem Auto wurde auch nichts überprüft wie z.B die Reifen , den Bullen hat das gar nicht interessiert für ihn war ich zu schnell Fertig.

ThaFreak
Auto ausgebrochen = nicht angemessene Geschwindigkeit. Auch bekannt als "zu schnell" (für die Verhältnisse).
Dieser Argumentation kann ich folgen.

Ich würde es aber erst einmal so handhaben wie von "mb100" beschrieben.


P.S. Es sind keine "Bullen" sondern Polizeibeamte.

J-Freak
Also ein Holzpfeiler ist der Pfosten von einem Zaun?

Wenn es "Privatbesitz" war, wieso hast du dann gleich die Polizei gerufen?

Die holt man erst wenns nicht anders geht, sprich Verletzte oder grosser Sachschaden...?!

Nach deiner Beschreibung hats mit der Besitzerin ja hingehauen?
Performances
Zitat:


An meinem Auto wurde auch nichts überprüft wie z.B die Reifen , den Bullen hat das gar nicht interessiert für ihn war ich zu schnell Fertig.


Weidetiere interessieren sich meistens nicht für solche Dinge ...
Was "meinte" denn der Polizist?

Würde auch erstmal abwarten was von der Staatsanwaltschaft kommt.

Wie allerdings ein brachialer 316i bergauf, bei gerader Straße , relativ Untertourig (gehe ich mal davon aus, wenn du langsam warst) ausbrechen kann ist mir aber ein Rätsel.
Selbst mit im 316i Compact braucht man mit guten Reifen bei feuchter Straße einiges an Willen damit er etwas Quer kommt ( im 2. Gang schon ziemlich schwer).
Eren91
Wenn man vom 4ten in den 3ten schaltet ist man dann untertourt ??? Lies lieber richtig ausserdem hab ich das nicht nötig hier im forum gesichten zu erzählen , wenn ich zu schnell gewesen waere wuerde ich das hier sagen warum auch nicht oder denkste die bullen lesen mit und ich erzähle das hier so wie ich es den erzählt habe damit meine aussage übereinstimmt læcherlich ...
J-Freak
Zitat:


(...) Lies lieber richtig (...)
(...) denkste die bullen lesen mit (...)
(Zitat von: Eren91)



Zitat:


P.S. Es sind keine "Bullen" sondern Polizeibeamte.
(Zitat von: ThaFreak)



Und dann wäre doch noch meine Frage?!
Performances
Zitat:

Wenn man vom 4ten in den 3ten schaltet ist man dann untertourt ??? Lies lieber richtig ausserdem hab ich das nicht nötig hier im forum gesichten zu erzählen , wenn ich zu schnell gewesen waere wuerde ich das hier sagen warum auch nicht oder denkste die bullen lesen mit und ich erzähle das hier so wie ich es den erzählt habe damit meine aussage übereinstimmt læcherlich ...



Du bist nicht schnell gewesen, also wirst du wenn du vom 4ten in den 3ten geschaltet hast, wohl nicht über 4000 U/min gewesen sein , dann noch deine gegeben Örtlichkeiten wie Bergauf ... da fällt es mir einfach schwer dass ganze zu glauben, dass du nicht zu schnell warst.
Aber es ist ja nicht an mir dass zu Beweisen.

Zitat:

denkste die bullen lesen mit und ich erzähle das hier so wie ich es den erzählt habe damit meine aussage übereinstimmt læcherlich ...


Wie hier gibt es keine totale Überwachung o.O ?
Klar lesen die mit, haben dich auch schon ermittelt und alles der Staatsanwaltschaft übermittelt ;).
Also gebts Obacht.

"Bulle"
Sahen die wirklich so aus?
Falls ja, kannst du beruhigt schlafen, dann kommt nichts.
Falls es allerdings doch ein Polizist war, würde ich denen gegenüber das Wort nicht nutzen.

Darokk
Ich Finds bisschen schade dass ihr den Jungen/jungen Mann / Mann vorwerft zu schnell gewesen sein, anderst rum wenn du auf eine Landstraße warst, auf der man 80 oder 100 km/h fahren darf , und dann in den 3. schaltest kommt es mir auch bisschen komisch vor. Auch wenn du aus einer Kurve kamst die auf Landstraßen meistens agilär Gefahren werden also 70-80 km/h (nehm ich mal als Wert) ist der 3.gang halt fragwürdig. Denn ich glaub nicht dass dieser "Berg" ( kann auch einfach nur ein größerer Hügel sein) so steil ist das man in den 3. muss. Aber wie gesagt ich will dich nicht verurteilen, ich würde sagen abwarten bis der Brief von der Polizei kommt. Dort steht drine was man dir vorwirft und dort kannst du dich in einem Fragebogen über die Tat äußern.
Sollte es dann dazu kommen das es nicht zu deinen Gunsten endet und du dir 100% sicher bist dass das was du hier schreibst richtig ist solltest du vielleicht doch einen Anwalt nehmen oder einfach die nachschulung machen und daraus was mitnehmen ( lernen ).
Also viel Glück :D
Shayer
Finde ich auch sehr nett, einen Forums-Kollegen hier runter zu machen.
feinstaubsauger
Also wer schonmal einen 316i gefahren ist, der weis, dass da im dritten nicht viel geht. Ich würde es auch nicht vom Gang abhängig machen. Zumal das im nachhinein ja eh keiner prüfen kann. Ich würde den Gang an sich auch gar nicht erwähnen. (>>Du siehst ja was das für eine Diskusion auslöst)

Wie man an der Stelle wegrutschen konnte können wir glaub ich alle nicht beurteilen. Der TE könnte ja mal ein Bild reinladen wenn es ihm so wichtig ist.

Es gibt aber auch viele Landstraßenkurven wo 60 oder 70 gefahren werden sollte. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass manche Geschwindigkeitsbegrenzungen ernst zu nehmen sind. Wenn ich durch solche Kurven mit nur 10 Km/h mehr durchfahre merkt man schon den Grenzbereich. Noch ein kleines Bisschen schneller und das Heck bricht aus. Ich glaube das ist die Erfahrung die du jetzt gemacht hast und die dir jetzt auf die Füße fällt.

Dein Fehler war aber in erster Linie, wie schon erwähnt, die Polizei zu rufen. Wo kein Kläger da kein Richter.

Was ist eigentlich mit deinem Fahrzeug. Wurde es schwer beschädigt? Dazu hast du dich noch gar nicht geäußert.

Eren91
Das Auto hat ordentlich was abbekommen wollte den ja eigentlich verkaufen dann was größeres holen aber dann wiederrum dacht ich mir behälste den erstmal bis Tüv abläuft (05/14)und wertest den optisch etwas auf, daher hatte ich M Schweller und M Front Stoßstange bestellt gehabt...

Aber weis jetzt nicht ob es sich lohnt da paar hundert € reinzustecken damit er wieder i.O ist ,

gemacht werden müsste damit der erstmal wieder besser ausschaut

- neue tür mit scheibe
- schweller ziehen und m schweller aufkleben

Am Fahrverhalten hat sich zum Glück nichts geändert zumindest bis tempo 100 schneller war ich seitdemunfall nicht unterwegs. WEis jetzt nicht genau ob ich den wieder richten soll oder direkt ein neuen holen , nur wenn ich mir einen neuen hole dann wirds geld knapp , weil wollte den zaun selber zahlen da sonst verischerung von 85 auf 115% steigt, und das aufbauseminar kostet um die 500€ was ich wohl machen muss denke ich ...

Hier Bilder vom Auto

http://s14.directupload.net/file/d/3257/iyv5x2i5_jpg.htm


http://s1.directupload.net/file/d/3257/ade2zdxr_jpg.htm

http://s14.directupload.net/file/d/3257/i62veg4f_jpg.htm



und wollte mir die mal am weekend anschauen was haltet ihr von den

Link

Link






Bearbeitet von: Eren91 am 16.05.2013 um 19:56:17
Papa76
Zitat:



Aber weis jetzt nicht ob es sich lohnt da paar hundert € reinzustecken damit er wieder i.O ist ,

gemacht werden müsste damit der erstmal wieder besser ausschaut

- neue tür mit scheibe
- schweller ziehen und m schweller aufkleben

(Zitat von: Eren91)




Die Kiste ist mit dem Schaden durch. Den Schweller ziehen? Kannste knicken, dat wird nix. Alternativ den Schweller raustrennen und nen Teilersatz einschweißen, geht in einer Fachwerkstatt locker in den vierstelligen Bereich. Das ist doppeltes Blech, wobei die innere und äußere Lage an verschiedenen Stellen getrennt, Schweißpunkte gebohrt und dann die beiden Blechlagen von innen nach außen neu aufgebaut werden müssen. Selbst mit nem fähigen Schweißer an der Hand und cash in de Täsch sind das mit Nebenarbeiten locker zwei Tage. Ordentlich Aufwand für nen 316er Compakt. Fahr das Ding bis zum TÜV und hoffe, dass du danach wenigstens noch den Schrottwert bekommst. Und steck vor allem kein Geld mehr rein.
Heckpropeller
^^Dito

Auch wenn es ein Coupé ist... ;)
Eren91
Dacht ich mir tu ich bei ebay rein bissel was sollt ich noch dafür bekommen denke ich
Shayer
Ein 318is Coupé als Folgeauto ist doch was Feines. ;)
feinstaubsauger
Deine "EX"-Kiste sieht doch gar nicht so schlecht aus. Evtl erziehlst du mehr wenn du ihn schlachtest.

Ich finde den 318is als Folgeauto auch richtig gut. Aber als compact würde er noch etwas mehr abgehen.
Marco535
Zitat:


Dacht ich mir tu ich bei ebay rein bissel was sollt ich noch dafür bekommen denke ich

(Zitat von: Eren91)




Oder einfach bei Mobile und Autoscout usw. für paar hundert Euro. Da kommen dann zwar die typischen "du-wolle-auto-zu-verkaufe" typen, aber die kaufen auch sowas für kleines Geld. In Afrika oder anderen Ecken der Erde fährt der Wagen wahrscheinlich noch 200.000 km.
Eren91
War heute bei dem vieletten das ding ist einfach muell , motorhaube andere farbe radläufe mit dose lackiert ein blinker grau einer weiß , loch 7cm durchmesser durch rost überm radlauf ... Tüv muss auch gefälscht sein da er in dem zustand nie im leben tüv bekommen haette und der motor hat nie und nimmer 152tk gelaufen min 100tkm mehr so wie der trotz motorwäsche aussieht
KTMschnee
Zitat:


War heute bei dem vieletten das ding ist einfach muell ,
(Zitat von: Eren91)




Sowas erwartet einen halt bei dieser Preisspanne...
Ich glaube du brauchst auch nicht zu dem schwarzen fahren. Wg Zeitmangel ist ihm die HU Untersuchung nicht möglich hört sich für mich nach Problemen für den Käufer an.
Eren91
Der schwarze is 17km weit weg einfach mal schauen da er kein tüv hat kann man den preis ordentlich drücken jenachdem dann
Bloodsport335
Kurze Frage hier an die Moral Apostel!
Wieso habt ihr nichts besseres zu tun als hier den Lehrer bzw Polizeibeamten zu spielen?
Wenn ich das schon höre von dem da ganz oben etc nehme es wie ein Mann.
Wenn ich z.b mit meinen wagen ausversehen gegen einen bordstein fahre und der borstein schrott ist, muss ich dann auch eine Nachschulung machen?Der Borstein ist ja schliesslich schrott?Oder ich habe meine Handbremse vergessen anzuziehen , dadurch ist der Wagen abgehauen und hat 3 Zaungärten mitgenommen.....OHA das bedeutet wohl nachschulung und probezeitverlängerung...selten so einen mist gelesen...ein unfall kann immer passieren.

Bitte stelle hier nicht solche fragen da du siehst wie die Leute auf solche Fragen antworten.(keine Hilfe)

GRUSS
Opern Geist
Zitat:


Kurze Frage hier an die Moral Apostel!
Wieso habt ihr nichts besseres zu tun als hier den Lehrer bzw Polizeibeamten zu spielen?
Wenn ich das schon höre von dem da ganz oben etc nehme es wie ein Mann.
Wenn ich z.b mit meinen wagen ausversehen gegen einen bordstein fahre und der borstein schrott ist, muss ich dann auch eine Nachschulung machen?Der Borstein ist ja schliesslich schrott?Oder ich habe meine Handbremse vergessen anzuziehen , dadurch ist der Wagen abgehauen und hat 3 Zaungärten mitgenommen.....OHA das bedeutet wohl nachschulung und probezeitverlängerung...selten so einen mist gelesen...ein unfall kann immer passieren.

Bitte stelle hier nicht solche fragen da du siehst wie die Leute auf solche Fragen antworten.(keine Hilfe)

GRUSS

(Zitat von: Bloodsport335)





Hi,

hier geht es ja um die Probleme während der Probezeit....

die meisten haben doch darauf hingewiesen das er abwarten und dann einen Anwalt konsultieren soll...

ausserdem gibt es doch für die anderen noch das Recht auf freie Meinungsäusserung ;)

es wird nie etwas so heiß gegessen wie es gekocht wird :D

mal gespannt wie es weiter geht ....

Gruss
Eren91
naja ich hoffe immernoch das es zu keiner nachschulung kommen wird warte erstmal auf post , hab mir heute einen neuen gekauft aber diesmal ein 320 Limo kann morgen Bilder Posten wenn ich den abgeholt hab
B3AM3R
Jetzt weißt du schonmal wofür man im Motorsport Zwischengas gibt beim runterschalten... nämlich um genau diese Bremsmomente zu verhindern/minimieren. ;) Ich hab es mir schon vor Jahren angewöhnt und es hat mir schon viel gebracht, grade im Winter.


Ich kenns eigentlich so in der Probezeit: Selbstverschuldeter Unfall = Pech gehabt + Nachschulung/PZ-Verlängerung. Wie, warum, weshalb juckt die recht wenig dabei.
bmwornothing
In den dritten Schalten und Gas geben reicht nicht das daß Auto ausbricht.
Da war woll das DSC aus oder du hast gar keines und selbst wenn du keines hast oder es
aus war muß du ganz schön mit der Kupplung geschnaltz haben weil allein nur vom Gas geben
passiert so was nicht.

Ich hab nen 330i und wenn ich DSC ausschalte klappt das während der fahrt nicht.
Wenn ich von 4ierten in den 3ritten Schalte gibt er Gas aber ausbrechen tut der nicht.

Muß man schon mit der Kupplung spielen und viel Gas geben das das passiert.

Eine Rechtschutzversicherung ist immer gut, und sollte ein jeder haben!!!
Ich glaube die Zulassungstelle ist dafür verantwortlich was sie mit dir macht.

Landratsamt/zulassungstelle wird dir was schicken, war vor 12 Jahren bei mir so.

Da wollte die Sachbearbeiterin mich zur MPU schicken, weil ich 1,4% im Blut hatte,
obwohl im Brief von der Zulassungstelle EXTRA DICK gedruckt was anderes Stand, nämlich
das ab 1,6% Prozent ein Medezin Psychologisches Gutachten nötig ist.


Also Papier lügt nicht, bin hingefahren und habe ihr den Wisch gezeigt wo EXTRA FETT
darauf stand ab 1,6% MPU, sie argumentierte damit das ich um 17 Uhr erwischt wurde und
schon Mittags angefangen habe zu saufen.
Ich dachte was soll n der Scheiß eine Sachbearbeiterin ohne irgendeine Rechtliche
Grundlage will dir jetzt eins reindrücken und aus eigener persönlicher Motivation mir zeigen
zu was Sie fähig ist oder was SIe bestimmen kann.

Letzlich habe ich gesagt das ich ihren Chef sprechen möchte, der kamm
dann auch promt, habe die Sachlage geschildert und er sagte eine Nachschulung reicht völlig aus.


Habe mein Schein 18 Monate abgeben müssen 6000DM Strafe gezahlt und
dann noch eine Nachschulung gemacht und keine MPU wie die fette Sau wollte.

Denn nach 24 Monate verfällt der Führerschein und muß komplett neu gemacht werden.


Was ich damit sagen will, das liegt immer im Ermässen des Sachbearbeiters.
Also wenn du ein Schreiben bekommst....und dir das nicht gefällt...
anständig Anziehen, hinfahren reden, notfalls den Vorgesezten holen lassen und mit den sprechen
und dann auf einen gemeinsamen Nenner kommen.
Reden kostet nichts!!!
Notfalls Rechtschutz einschalten oder eben Strafe akzeptieren.

ps. Seit der Geldstrafe Sauf ich nicht mehr wenn ich fahre, aller höchtens wenn überhaupt
trink ich mal ein Radler und danach Spezi, war mir eine Lehre.
Manchmal ist ein Schuß vor dem Buck auch förderlich!!!!



Bearbeitet von: bmwornothing am 23.05.2013 um 09:46:14

Bearbeitet von: bmwornothing am 23.05.2013 um 09:47:17
Wilhelmidelta
Das schöne hierzulande ist ja, ruft man die Polizei bei einer "Kleinigkeit" hinzu, sprich überschaubarer Sachschaden ohne Beteiligte, finden die IMMER einen Paragraphen, mit dem sie einem als Dank noch in den Arsch treten. Am liebsten mag ich "nicht angepasste Geschwindigkeit", weil der geht immer irgendwie.......
Man möchte den rechtlich korrekten Weg gehen und ruft die Polizei, damit alles seine Richtigkeit hat und am Ende schiesst man sich damit nur selbst ins Bein. Wenn dritte das hinzuziehen der Polizei fordern ist das eine Sache, aber bei solchen Dingen (siehe Geschichte des TE) mach ich das garantiert nicht mehr! Mit dem Geschädigten absprechen, Anschrift etc. austauschen damit dieser was in der Hand hat und die Sache so klären, wenn möglich....
Wie und warum du so gefahren bist WIE du gefahren bist und was genau dazu geführt hat daß es zum Unfall kam.......das können wir nur spekulieren. Ich denk aber daß du aus der Sache nicht mehr so leicht rauskommst bzw. das Lehrgeld jetzt zahlen musst, wie auch immer das jetzt ausfallen mag. Sei froh daß du nicht noch nen Opa beim Hecke schneiden umgemäht hast, es geht auch immer NOCH schlimmer ;-)
tomy1988
Man könnte doch sagen das du im dritten gefahren bist mit mittlerer Drehzahl. Dann wolltest in den vierten Gang schalten und hast aber aus versehen in den zweiten geschaltet und ohne gasgeben eingekuppelt. Durch das Bremsmoment des Motors sind dann auf der feuchten Straße die Räder blockiert. Vor Schreck hast du dann gebremst wodurch der Wagen hinten noch leichter wurde und komplett außer Kontrolle geriet. Wie du des mit den Gängen hindrehst ist deine Sache. Ich weiß ja nicht welcher gang an der Stelle angebracht ist wenn man die Stelle normal durchfährt. Ist doch ein üblicher Anfängerfehler mit Hecklern wenn man bei Glätte oder Nässe in der Kurve ohne Zwischengas runterschaltet.
bmwornothing
Wenn ein Brief kommt dann nicht von Staatsanwalt sondern vom
Landratsamt/Zulassungsstelle, von einer/en Sachbearbeiter!!!

Dann kann man Einspruch einlegen oder auch nicht.
Oder Rechtsschutz in Anspruch nehmen.

Und dann irgenwann wenn man es drauf ankommen läßt kommt es erst zu einer
Gerichtsverhandlung mit Richter und Staatsanwalt.

Ausser eine oder mehrer Personen wurde verletzt,
dann kann der Staat von sich aus eine Anzeige erstatten,
auch wenn die verletzten Personen gar keine Anzeige erstatten haben.

war zumindest bei mir mal so....
Gerichtsverhandlung gegen Zahlung von 1000DM eingetellt.

Der wollte meine Aussage gar nicht hören, sondern erst wenn ich es ablehne
die 1000DM zu zahlen, dann hätte er meine Aussage angehört, sagte er.
Er fügte noch hinzu das es dann aber um einiges teurer werden kann/wird wenn ich die 1000DM Strafe nicht akzeptiere.

Tolles Strafsystem, wer seine Meinung/Aussage tätigen will muß eventuell dafür extra zahlen.

Grund ich hätte den Unfall voraussehen können.
Gericht war der Auffassung das ich Fahrlässig gehandelt habe.
Meine Antwort war natürlich, sehr nett.
Das wenn ich Hellseher wäre den Unfall voraus sehen hätte können,
aber da ich keiner bin konnte ich das nicht.

Na egal alles alte Geschichten vor über 10 Jahren...


Mad-76
Naja, wenn jemand die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, wird er wohl was falsch gemacht haben!
Und das mit einem 316i... Da muss man es schon provozieren oder man beherrscht es noch nicht, und für diesen Fall gibt es ja die Nachschulung.
Ist aber auch egal, Unfall verursacht => nachschulung!!!
Einzige Möglichkeit da rauszukommen wäre evtl. Das ein technischer Defekt dazu geführt hat?!

Wie auch immer, viel Glück bei der Sache...
helldriverIn
Bei uns gibt´s schon ein paar Kurven auf den Landstraßen, die einen zwingen langsamer als 80 zu werden. Auch das runterschalten ist mit unter angebracht, vor allem, wenn noch Autos vor einem sind.
Warten wir doch ab, was die "Anklage" so mit sich bringt.
Eren91
Also habe ca 3Wochen nach dem Unfall ein Bußgeldbeschied 145€ + 3 Punkte wegen unangepasster Geschwindigkeit der Wetter und Sichtverhältnisse bekommen.

Eine Einladung zum Aufbauseminar ist bist heute nicht gekommen.

Das ist der Nachfolger geworden

http://s1.directupload.net/file/d/3434/kmldojnb_jpg.htm

Hatte mit dem am Anfang leider viele Probleme läuft aber inzwischen eindwandfrei., jedoch kommt der auch weg will wieder ein Coupe aber diesmal ein 328i.

Und danke nochmal an alle für die Antworten




Bearbeitet von: Eren91 am 07.11.2013 um 01:58:45

Bearbeitet von: Eren91 am 07.11.2013 um 01:59:20

Bearbeitet von: Eren91 am 07.11.2013 um 02:00:01
ChrisH
Damit so was mit dem neuen Wagen nicht wieder passiert, guck Dir vielleicht mal im Anhang meiner Fotostory zwei Artikel an:

Damit das Heck auf nasser Strasse beim Herunterschalten nicht mehr ausbricht:
- Schalten mit Zwischengas.
Damit vermeidet man, dass die Hinterräder beim Wiedereinkuppeln durch das Motorschleppmoment die Haftung verlieren können.
Das muss man aber richtig ausgiebig üben, mit 2 x probieren und dann läuft´s perfekt ist das nix. Und Üben natürlich nur da, wo es ungefährlich ist.

Damit Du zukünftig ein ausbrechendes Heck sauber parieren kannst:
- Der kleine Driftkurs.
Hier geht´s zwar offiziell um das Driften, dabei bildet man aber die Lenkreflexe aus, die man benötigt, um ein ausbrechendes Heck einzufangen und danach nicht im Konterschwung zu landen. Auch das muss man intensiv üben, der Winter ist mit dem Schnee aber die optimale Zeit dafür!

Meine Fotostory:
Link

Grüße
ChrisH

Bearbeitet von: ChrisH am 07.11.2013 um 20:04:13
_skyline666
Warte erstmal ab was kommt.. Beratungsgespräch könntest du machen, aber ich denke, dass selbst ein Anwalt dir nur sagt dass du warten sollst..

Mich haben die Cops mal mitten in der Nacht (schätze 3-4 Uhr) aufgehalten, nachdem sie auf einer Landstraße knapp 3 km hinter mir (also der abstand von auto zu auto) gefahren sind und haben mir unterstellt, ich wäre mit 150 kmh gefahren. Das erste was sie gemacht haben, war gepöbel. "So Herr Schuhmacher" und so sprüche durft ich mir anhören. (Zu deren Verteidigung, es war nur die Frau die etwas scharf im Tonfall war, der Mann war ganz entspannt.) Führerschein und Fahrzeugpapiere wollten sie, haben sie bekommen. Bis dahin war ich ruhig und hab eigentlich nichts gesagt außer ein "servus".. Dann faucht mich die Frau wieder an, warum ich mit 150 fahre. Ich hab gesagt, dass ich nicht 150 gefahren bin, sie meinte nur "dann halt 160". Zugegeben, ich war zu schnell. Mitten in der Nacht, Keiner auf der Straße (wirklich KEINER).. Ich bin Roundabout 120 gefahren.. Das hab ich der polizistin so gesagt, ich steh zu meinen taten und brauch nich rumlügen.. Die meinten dann nur, dass die das der Führerscheinstelle weiterleiten und wir dann sehen was passiert. Bis jetzt kam noch nichts. Ist ca 3-4 Monate her..


Sorry for offtopic.. Aber was ist daran so schlimm, bulle zu sagen? Ich hab mich mal mit einigen Polizisten spontan unterhalten und gefragt ob die das stört wenn man sie so nennt, ca 90% meinten nein.. Eine Beleidigung ist es ja eigentlich nicht, steht ja umgangssprachlich für Polizist.. Ich würde es auch nicht als Beleidigung auffassen.. Ich hoffe es ist okay, wenn ich Cops anstatt Polizeibeamte sage.. :D

Grüße,
Stefan