Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Zitat-Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
acschnitzer328
Hauptthema:
Hallo Leute

Geht hier um etwas spezielles.

Ich der Verkäufer habe Rückleuchten in eBay verscherbelt. Sie wurden als gebraucht und funktionsfähig deklariert.

Käufer schreibt nach erhalt und Montage an seinem fahrzeug das Rückleuchten nicht funktionieren bzw ein paar LEDs nicht leuchten oder gar ein ganzer Blinker ohne Funktion.

Nun will er Geld wieder und droht mit Anwalt.

Darüber kann ich nur lachen denn:
Es sind zeugen vorhanden die gesehen haben das sie unbeschadet sind

Er ist in der Beweislast muss mir sozusagen beweisen das vor dem versenden der Ware schon Defekt war.

Desweiteren gibt es den sogenannte Gefahrenübergang. Der ab Übergabe an das Versandunterehmen beginnt. Das heist der Käufer muss sofort bei erhalt der Ware sie überprüfen bzw auf eventuelle Schäden im Beisein des boten! Damit eventuelle Schäden geltend gemacht werden können die durch den Versand entstanden sind.

Der Witz an der Sache ist, die Rückleuchten wurden bei Käufer schon verbaut und dort getestet. Sein Fahrzeug könnte nun diesen Fahrzeug verursacht haben oder unsachgemäßen Einbau!

Nun will er die Rückleuchten bei bmw testen lassen und somit beweisen das sie schon vorher Defekt waren.

Widerspruch in sich oder? Selbst schon verbaut und dann testen?!!

Wohl die falsche Reihenfolge.

Nunja was sagt ihr dazu
acschnitzer328
Muss noch etwas korrigieren. Gefahrübergang: das Heist er muss Defekt vor Abgabe an Post beweisen. Ab der Abgabe an Post liegt Risiko bei Käufer.

Es gibt bei mir zeugen das sie unbeschadet von mir an der Post abgegeben wurden!
Shayer
Wenn alles dem so ist, brauchst du dir ja keine Sorgen machen.

Wenn sie wirklich funktionierten, wie du sagst, will er dich verarschen, oder, was eher der Fall ist, sie gehen nicht mehr durch Zig Gründe und der Käufer ist selbstverständlich verärgert.

War das nicht normalerweise so, dass der Verkäufer beweisen muss, dass sie vorher funktionierten, dann Beweistlastumkehr auf Käufer?

Ich als Käufer eines funktionsfähigen Artikels, der Defekt ankommt, würde auch auf mein Recht bestehen. Schließlich kennt der Käufer dich nicht.

Gruß
Matthias_P
Hi das gleiche Problem habe ich auch . Ich habe rückleuchten verkauft ( hella celis ) und diese stammen vom vorfacelift und wurden vom käufer einfach in einen facelift verbaut und sind durchgebrannt und jetzt will er sein geld zurück obwohl ich extra in der beschreibung darauf hingewiesen habe .

diese anwaltsmache zieht schon lange bei mir nicht mehr und es ist nie was passiert .


bei mir versucht das fast jeder käufer um den preis zu dücken .
Ich habe auch schon ganz andere ware zurück erhalten die garnicht von mir stammt .

bei ebay musst du immer aufpassen.

Artikel mackieren ,Fotos machen von der funktion und dann haste ruhe .


MfG
acschnitzer328
Langsam regt der Typ mich auf.

Sein Bruder arbeitet ja bei bmw und er wird bezeugen das die Rückleuchten vorher kaputt waren.

Er will sie bei bmw testen lassen.

Kapiert der Kerl nicht das er sie mit dem Einbau schon kaputt gemacht haben können...?

Bild das er sie eingebaut hat habe ich vorliegen.

Er beharrt desweiteren auf 4 LEDs die nicht leuchten. Das kann aber auf einen transportschaden hinweisen oder durch sonstige Dinge.

Ich lass mir doch nicht so ein Schwachsinn in die Schuhe schieben.
bmw-stylerhk2
Ich kenne auch diesen Quatsch bzw. Behauptungen....das etwas nicht funktioniert!
Ein Gericht wird dich zur Rücknahme bezwingen bei mir war es in so einem ähnlichen Fall so...Frontscheinwerfer in hôhe von 350€ nach zwei Jahren vor Gericht mit Gutachten usw zurück nehmen müssen!!!!!! Recht haben und recht bekommen zwei unterschiedliche Schuhe!!!
StVorberg
Hast du nicht drauf hingewiesen das es sich um einen Privatverkauf unter Ausschluss jeder Garantie und Gewährleistung handelt? Wenn ja ist die Sache gegessen.
Matthias_P
man muss nicht darauf hinweisen das man Privat verkauft . dafür gibt es 2 verschiedene ebay profile einmal gewerbe einmal Privat.

Der warenwert ist zu gering um stress mit dem anwalt zu veranstalten und das wird der käufer wissen.
bmw-stylerhk2
Streitwert zu gering!? Das stimmt nicht- selbst bei einem Euro wird schon gehandelt...
Heckpropeller
Zitat:

dafür gibt es 2 verschiedene ebay profile einmal gewerbe einmal Privat.



Ja, da steht aber noch lange nicht folgender Vermerk:

Zitat:

as es sich um einen Privatverkauf unter Ausschluss jeder Garantie und Gewährleistung handelt



Wobei Gewährleistung in dem Fall ausreichend ist.

Ferner ist ein Ausschluss der Sachmängelhaftung kein Freibrief für defekte Ware. (Nicht auf den Thread-Fall bezogen)

Stefan177
Wenn er geschrieben hat, daß sie funktionieren hat der Ausschluss der Gewährleistung keine Auswirkung darauf. Ich kann nicht sagen: "Funktioniert einwandfrei", obwohl das Ding kaputt ist und mich dann rausreden mit "Privatverkauf - Keine Gewährleistung". So funktioniert das nicht.

Zugesicherte Eigenschaften müssen natürlich vorhanden sein.

acschnitzer328
Handelt sich um privatverkauf.

Und unter Rücknahme Details steht: keine Rücknahme!

Garantie kann ich als Privatmann eh nicht geben.

Er ist in der Beweislast er muss beweisen das artikel vor Versand schon kaputt war.

Das kann er nicht da ich

1. zeugen habe die die Funktionalität bestätigen bis um Versand.

2, er die Rückleuchten schon selbst verbaut hat an sein Fahrzeug.

3. ware nicht sofort in Beisein der Post überprüft im transportschaden geltend zu machen. Klingt doof ist aber so.

4. da er schon montiert hat. Pech gehabt. Schaden kann von ihm selbst kommen.

Mein Anwalt freut sich schon auf den Brief. Der Käufer hat Rechtschutz und wird über sein bekannten Anwalt eh rechtliche Schritte einleiten.

Jeder vernünftige und nicht Provisionsgeile Anwalt würde davon abraten.

Heckpropeller
Zitat:

Jeder vernünftige und nicht Provisionsgeile Anwalt würde davon abraten.



Das ist schlichtweg falsch.

Deine 4 Punkte wird der zuständige Richter so nicht anerkennen.
Ware kann nicht auf Funktiontsfähigkeit in der Post überprüft werden.
Rückleuchten dienen dem Einbau, also müssen sie EINGEBAUT werden.

Zitat:

Garantie kann ich als Privatmann eh nicht geben.



Aber sehr wohl eine Gewährleistung und da hast du dich noch nicht geäußert.


Auch wenn sich dein Anwalt freut, muss ich dir zumindest ein Bruchteil den Wind aus den Segeln nehmen. Weil so klar ist dieser Fall nicht.
Ich bin überzeugt, dass es Richter gibt, die Ansprüche vom Geschädigten geltend machen.

Stefan177
Zitat:


Handelt sich um privatverkauf.

Und unter Rücknahme Details steht: keine Rücknahme!

Garantie kann ich als Privatmann eh nicht geben.

Er ist in der Beweislast er muss beweisen das artikel vor Versand schon kaputt war.

Das kann er nicht da ich

1. zeugen habe die die Funktionalität bestätigen bis um Versand.

2, er die Rückleuchten schon selbst verbaut hat an sein Fahrzeug.

3. ware nicht sofort in Beisein der Post überprüft im transportschaden geltend zu machen. Klingt doof ist aber so.

4. da er schon montiert hat. Pech gehabt. Schaden kann von ihm selbst kommen.

Mein Anwalt freut sich schon auf den Brief. Der Käufer hat Rechtschutz und wird über sein bekannten Anwalt eh rechtliche Schritte einleiten.

Jeder vernünftige und nicht Provisionsgeile Anwalt würde davon abraten.



(Zitat von: acschnitzer328)




Wenn Du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast ("... Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistung..." muss im Text stehen) musst Du die Dinger sowieso zurücknehmen. "Keine Rücknahme" und "Privates Profil" reichen nicht. Du musst die Gewährleistung in der Auktion ausschließen mit dem o.g. Einzeiler, da auch private Personen zur Gewährleistung verdonnert werden, wenn sie nicht extra darauf hinweisen, daß Sie das nicht tun.

Bearbeitet von: Stefan177 am 14.05.2013 um 12:49:02
acschnitzer328
Sie dienen zwar dem Einbau und müssen eingebaut werden. Jedoch muss ich nicht für einen von ihm hervorgerufenen Schaden / Defekt durch unsachgemäßen Einbau, Aufkommen!

Was will er dann mit Gewährleistung.

Nein diesen Einzeiler ( Ausschluss ...) habe ich nicht dazu geschrieben.

Ich habe jedoch zeugen die bestätigen das sie vom Ausbau bis zur Übergabe ohne jeglichen Schaden waren!

Desweiteren hat der Käufer nach Ankunft des Pakets die Ware auf optische Schäden zu überprüfen! Das hat er nicht getan!

Wie und was will der Herr dann machen. Er kann Schaden zuvor nicht beweisen und ich habe zeigen! Außerdem hat er es eingebaut und hätte dadurch etwas kaputt machen können.
Heckpropeller
Zitat:

Mein Anwalt freut sich schon auf den Brief.



Zitat:

Nein diesen Einzeiler ( Ausschluss ...) habe ich nicht dazu geschrieben.



Was für ein hervorragender Anwalt. Wenn nichts weiter aufgeführt ist, dann unterliegst du der Sachmangelhaftung.

Zitat:

Jedoch muss ich nicht für einen von ihm hervorgerufenen Schaden / Defekt durch unsachgemäßen Einbau, Aufkommen!


Das darfst du(oder der RA) unter diesen Voraussetzungen dem Verkäufer beweisen.

Unter Berücksichtigung der Umstände:
Privatverkauf über ebay ohne den Verweis:

Keine / Ausschluss/ oder ähnliches Gewährleistung (wobei auch das Wort Garantie zählen würde. Habe ich vor Gericht erlebt. Da Privatpersonen diese Gesetmäßigkeiten nicht zu 100% kennen müssen.


Gruß
Tobias

PS:
Nicht wundern, aber ebay ist eine komplexe Plattform bei der die meisten RAs auf Granit beißen.
Leider auch schon erlebt...




knax
Korrigiere mich bitte, aber wenn du alles weißt und alles so klar ist - warum dann dieser Threat? Ist doch im Prinzip Überflüssig.

Aber um mich mal zum fall zu äußern. Ich glaube auch, dass die Sache nicht so klar ist wie du es dir wünscht... ich denke mal, anecken wirst du mit dem fehlenden Satz bezüglich der Rücknahme. Aber das ist meine Meinung, ich bin kein Rechtsgelehrter...
Stefan177
Zitat:


Sie dienen zwar dem Einbau und müssen eingebaut werden. Jedoch muss ich nicht für einen von ihm hervorgerufenen Schaden / Defekt durch unsachgemäßen Einbau, Aufkommen!

Was will er dann mit Gewährleistung.

Nein diesen Einzeiler ( Ausschluss ...) habe ich nicht dazu geschrieben.

Ich habe jedoch zeugen die bestätigen das sie vom Ausbau bis zur Übergabe ohne jeglichen Schaden waren!

Desweiteren hat der Käufer nach Ankunft des Pakets die Ware auf optische Schäden zu überprüfen! Das hat er nicht getan!

Wie und was will der Herr dann machen. Er kann Schaden zuvor nicht beweisen und ich habe zeigen! Außerdem hat er es eingebaut und hätte dadurch etwas kaputt machen können.

(Zitat von: acschnitzer328)




In dem Fall greift die Gewährleistung, wie's aussieht. D.h. Du musst beweisen, daß er nen Fehler gemacht hat und die Dinger in Ordnung waren. Das kann eigentlich niemand. Zumindest wüsste ich im Moment nicht, wie man das todsicher anstellen sollte.

Zeugen ist so ne Sache. Du weist nicht, womit er ankommt. Und sein Bruder und ein paar Kumpels bestätigen ihm sicher (die waren alle zufällig dabei), daß die Dinger von Anfang an nicht funktioniert haben.

Und selbst wenns ein Transportschaden war: Das Paket war nicht beschädigt (er hat ja nichts gemeldet), dann wirds auf mangelnde Verpackung rauslaufen -> wieder zurücknehmen.

Bearbeitet von: Stefan177 am 14.05.2013 um 17:16:27
Fresh Prinz
Sehr viele versuchen auch auf diese Weise den Preis zu drücken!

Hab selbst schon oft diese Erfahrungen gemacht, außerdem verkaufe ich auch nichts mehr nach Rumänien!

Immer mehr ersteigern BMW gebraucht Teile, lesen grundsätzlich nie die Beschreibung und regen sich sofort auf wenn etwas nicht ihren wünschen entspricht, wenn sie die Sachen überhaupt bezahlen!

Bin schon am überlegen ob man dieses Leute irgendwie vom Kauf ausschließen kann, aber das geht wohl hier in Deutschland nicht, zumindest nicht ohne gleich als Rassist * da zu stehn...

Sorry wenn ich nicht weiter helfen konnte aber das musste raus :)

*
Liebe Mods NEIN ich bin nicht rechts und jeder der mich kennt oder meine Posts verfolgt weis das auch!
Performances
Bieter nicht akzeptieren ... da auf die Liste und die können zumindest nicht erneut mit dem Account bei einem Bieten.
Alternativ mal die Auktionsvoraussetzungen ändern, z.B. keine negativen Bewertungen etc. .
Mit der Zeit bekommt man auch ein Gefühl dafür, wer wirklich Interesse hat (notfalls auch anschreiben, wenn Interesse da ist, melden die sich recht bald) ansonsten Gebote löschen und ab auf die Liste.

So handhabe ich es.
Fahre damit seit längerer Zeit eig. sehr gut und bisher haben bis auf eins, zwei Ausnahmen alle bezahlt.

Fresh Prinz
Zitat:


Bieter nicht akzeptieren ... da auf die Liste und die können zumindest nicht erneut mit dem Account bei einem Bieten.
Alternativ mal die Auktionsvoraussetzungen ändern, z.B. keine negativen Bewertungen etc. .
Mit der Zeit bekommt man auch ein Gefühl dafür, wer wirklich Interesse hat (notfalls auch anschreiben, wenn Interesse da ist, melden die sich recht bald) ansonsten Gebote löschen und ab auf die Liste.

So handhabe ich es.
Fahre damit seit längerer Zeit eig. sehr gut und bisher haben bis auf eins, zwei Ausnahmen alle bezahlt.
(Zitat von: Performances)


Danke für die Antwort auch wenn sie off Topic ist :)
Leider gibt es immer mehr von denen und sie bieten auf immer mehr Fahrzeugteile, vor allem ältere BMW!

Einzeln sperren hilft hier wohl nicht viel...

Außerdem sind es eher Sachen wie, meine "Xenon Optik" Angel Eyes, die ich richtig inseriert habe (ich bin da sehr kleinlich!) und der Typ hat sie nur gesehn und gleich ersteigert!
Erwartungen waren, NEU, Original BMW Xeonon Scheinwerfer mit Original BMW Tagfahrlicht!

Meistens lesen sie erst später die Beschreibung, dann kommt eine in schlechtem Englisch irgendwo übersetzte Nachricht mit "tut mir leid wollte nicht kauffe, dachte original" oder sie meckern dann nach erhalt der Ware!

Oft kommen auch Drohungen, in den Bewertungen von einem dieser Hansel hab ich gelesen dass er bei einem Verkäufer (von im stammte die Bewertung) zu Besuch war und diesen wohl massiv bedroht hat!

Das Problem des TE hatte ich zumindest in der Form von, Ware hatt leichten Deffekt, kurzer Streit, Angebot des Käufers auf Schadensersatz in Form von Nachlass und viele Verkäufer gehen darauf ein!

Einfach schrecklich welches falsche, hinterhältige und verbrecherische Gesocks da unterwegs ist...

Bearbeitet von: Fresh Prinz am 14.05.2013 um 20:05:08
Matthias_P
so ein drama ???? wenn du nichts zu verbergen hast lass es drauf ankommen .

Ich habe ca.3800 auktionen getätigt und davon war ich 9x vor gericht weil ich unter anderen defekte ware angedreht bzw. zurück gesand bekommen habe die garnicht meine war.
meine artikel waren immer mackiert und abgelichtet und weil ich mir 100% sicher war konnte ich den käufer unter druck setzen und plötzlich war ruhe .

bei zwei anderen fällen wurden gutachten erstellt und es stellte sich herraus das die schäden selbst verursacht wurden .

bei einem fall war es ein transportschaden den der käufer auf mich schob obwohl die kartonage deutlich beschädigt war vom transport .


Garantie und der ganze quatsch ist für Privatpersonen nicht anzugeben ,es sei man hat lange weile oder was zu verbergen.





Heckpropeller
Was ist denn das für ein Kauderwelsch? =)



Zitat:

Garantie und der ganze quatsch ist für Privatpersonen nicht anzugeben ,es sei man hat lange weile oder was zu verbergen.




Du hast als Privatperson 3800 Auktionen getätigt und steckst in der Materie und schreibst so einen Nonsens?
Matthias_P
Es wurde vor einiger zeit ebay konten von Gewerbe und Privat getrennt und seit dem tag an ist das schon so .


Hast du ein gewerbe als Privatperson ? denke nicht und kannst du Garantie geben als Privatperson ja und nur dann wenn du es auch anbietest , sonnst nicht.
Die Gewährleistung gibst du automatisch mit der beschreibung ab und brauchst diese nicht unten vermerken wozu ?
Performances
Zitat:

Oft kommen auch Drohungen, in den Bewertungen von einem dieser Hansel hab ich gelesen dass er bei einem Verkäufer (von im stammte die Bewertung) zu Besuch war und diesen wohl massiv bedroht hat!


Diese Bewertungen kannst du von eBay entfernen lassen (selbst schon getätigt).
Wenn er dir mit Gewalt etc. droht kannst du anders gegen ihn vorgehen.
"Leider" kam noch keiner bei mir vorbei, wenn mir auch schon zweimal angedroht ... ergo mussten die drei Hunde hungern :(.

Zitat:


Einfach schrecklich welches falsche, hinterhältige und verbrecherische Gesocks da unterwegs ist...


Ja, leider -.- .
Es gibt aber auch ehrliche Leute dort.

Aber irgendwie bewegen wir uns immer weiter von der Anfangsfrage davon.
Kannst mir aber gerne einen PN schreiben.


Dass jemand wegen den paar € was die Rückleuchten gekostet haben werden so ein Fass aufmachen wird , kann ich nicht glauben.
Hast du dir mal einen Beweis des Defektes schicken lassen ?
Wenn die Rückleuchten beim Versand einwandfrei funktioniert haben , der Versand unbeschädigt überstanden ist (was da teilweise abgeht ist euch eine Frechheit), dann würde ich nicht weiter darauf reagieren.
Auf das Geschwätz mit seinem Bruder würde ich auch nichts geben.


Falls die Rückleuchten beschädigt waren , würde ich eine Rückerstattung oder eine teilweise Rückerstattung anbieten.

Dass du den "Einzeilensatz " vergessen hast ist natürlich blöd für dich.

Darf man erfahren, was du für die Rückleuchten erhalten hast?
(Wenn es nur wenige Euro sind, dann würde ich diesbezüglich nicht so einen Aufstand machen und die Dinger zurücknehmen).



Heckpropeller
@matthias p

Alles klar, dein vorheriger Post gab das so wieder als seist du komplett auf dem Holzweg, aber bist du nicht. =)

Alles cool... =)
Fresh Prinz
Auf einen Beweis würd ich auch bestehn, in Form eines Videos bzw eines Fotos wenn es den ganzen Schaden zeigen kann!

Allerdings kann man auch viel beim Einbau falsch machen!

Diese Teile haben Inverter, Wiederstände usw, ist hier ein Kabelbaum nicht rihctig gesteckt, locker usw kann das schon zu derartigen Problemen führen!

Hier würde ich nachfragen wer es eingebaut hat und auf eine Werkstatt verweisen, falls du dir wirklich sicher bist, dass sie vorher zu 100% funktioniert haben!