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grosservolker
Hauptthema:
die diesen mann kennen,m323touring, aus 17235 Neustrelitz,er heist so,m323touring ,bei ebay und verkauft dort komplett räder.hat schon 2 mal verkauft und geld kasiert,jedoch nicht geschickt.
kann mir jemand was über diesen tüpen sagen??
Fresh Prinz
Selbst wenn was bringt dir das?

Wenn du ein geschädigter bist musst du einen teueren, aufwendigen und oft auch langen zivilen Rechtsstreit füren!

Falls du nicht betroffen bist und schon Informationen hast die dir den Typen unsympatisch machen, lass es sein!
J2k
Hast du beim kauf nicht seine daten bekommen ? und wie der vorgänger geschrieben hat zivilrechtsweg einschlagen aber warum hast du 2 mal auch bezahlt ? hast du per paypal überwiesen? dann kannst du es rückfordern
grosservolker
a ich habe nur einmal gezahlt/gekauft.
b das ist nicht zivilrecht,sondern straftat/betrug/erschleichung von geldern.
c nicht ich sondern jemand anderes hat vor einem jahr bei dem gekauft und nichts bekommen.
habe gegogelt,der betrüger hat hier im syndikat schon teile verkauft
grosservolker
da steht
www.BMW-Syndikat.de [Mitglieder-Umgebungssuche] - www.BMW ...
www.bmw-syndikat.de/.../umgebung.asp?mode=DoIt...100...
m323touring, aus 17235 Neustrelitz Entfernung: ca. 82.88 km (Luftlinie), Germany. m323touring. PM schreiben MB-Tuning, aus 17235. Entfernung:
Fresh Prinz
Zitat:

a ich habe nur einmal gezahlt/gekauft.
(Zitat von: grosservolker)


Wenn du via Paypal gezahlt hast, wende dich an den Käuferschutz und du bekommst dein Geld zurück!
Falls nicht, musst du selbst wissen ob sich ein langer, sehr sehr teuerer ziviler Rechtsstreit lohnt!

Wenn er Privatinsolvenz anmeldet (was bei solchen Typen häufig der Fall ist!), hast du, selbst wenn du vor Gericht gewinnst GARNICHTS und bleibst auf all deinen Kosten sitzen!
Zitat:

b das ist nicht zivilrecht,sondern straftat/betrug/erschleichung von geldern.
(Zitat von: grosservolker)


Und gegen welches Stravrecht genau soll er verstoßen haben, die entsprechenden Paragraphen bitte?
Okay, vielleicht kannst du ihm Betrug vorwerfen (eher unwahrscheinlich), dann bekommt er ne Strafe!
ABER du bekommst dein Geld trozdem nicht zurück weil das ins Zivilrecht fällt, das heist du musst privat gegen ihn Klagen mit einem Anwalt und einen privaten Rechtsstreit führen!
Wenn du jetzt denkst, ha ha der Fresh Prinz hat keine Ahnung, dann geh zur Polizei die werden dich da schon aufklären ;)
Zitat:

c nicht ich sondern jemand anderes hat vor einem jahr bei dem gekauft und nichts bekommen.
habe gegogelt,der betrüger hat hier im syndikat schon teile verkauft
(Zitat von: grosservolker)


Dann hättest du es auf jeden Fall lassen sollen, wenn du es vorher gewusst hast!

Egal was du jetzt machst es wird dir nicht viel bringen, nur Ärger, weiteren Geld und auch Zeitverlust!

Ich hab das alles schon hinter mir, mein Rat, lass es gut sein, lern daraus und mach das nächste mal diese Fehler nicht mehr!

Wenn eBay, dann nur Verkäufer mit vielen sehr guten Bewertungen (min. 99% positiv und 1000 Bewertungen) mit deutschem Sitz und dann auch nur Zahlung via Paypal!

Bearbeitet von: Fresh Prinz am 01.05.2013 um 13:28:33
mb100
Wenn jemand einen Artikel bei eBay (oder vergleichbaren Plattformen) einstellt, somit anbietet und dann auch die Auktion entsprechend auslaufen lässt, aber tatsächlich nie vorhatte, den Artikel zu versenden, sondern nur das Geld kassieren wollte, dann steht schon ein Betrug im Raum.
Nur ist dies zum einen schwer nachzuweisen. Auch die Polizei geht bei solchen Geschichten oftmals zunächst davon aus, dass der Verkäufer schon vorhatte, den Artikel zu liefern. Aber dieser dann beispielsweise auf dem Versandweg verloren ging.
Wie es im konkreten Fall aussieht, und v.a. ob zwei derartige Vorfälle genug Anhaltspunkte für eine derartige Masche sind... meine Glaskugel steht in der Kanzlei ;-)))

BTW, Fresh Prinz - extra für Dich: § 263 I StGB - aber müh Dich nicht mit der Vorschrift ab. Die mit Abstand misslungendste strafrechtliche Vorschrift, was die Formulierung angeht.

Darüber hinaus bringt die strafrechtliche Geschichte natürlich kein Geld zurück. Das Strafrecht befriedigt zunächst nur den Strafanspruch des Staates, der Gesellschaft. Nicht jedoch den Anspruch auf was-auch-immer des Opfers. Diesen einzufordern is dann wirklich ne zivilrechtliche Geschichte. Und darüber würd ich persönlich auch gehen, also zunächst - möglicherweise mit Hilfe eines Anwalts (so kommt man wohl auch an die Benutzerdaten, falls nicht vorhanden) zur Lieferung, hilfsweise zur Rückzahlung des Geldes auffordern und - bei Rumzickereien - auch ne strafrechtliche Verfolgung in Aussicht stellen.



Bearbeitet von: mb100 am 01.05.2013 um 13:48:51
grosservolker
ganz einfache sache,betrugsanzeige ist gemacht.
mein geld nicht zurück?lächerlich,der kriegt nach gerichtschluss demassen sänge,der zahlt.
anzeige wegen körperverletzung?
man oh man,3 monate ruhe und entspannen in hotel deutschland.
mich bescheist die ratte nicht.
Fresh Prinz
@MB100
Nun ich hab den Tatbestand des Betrugs ja nicht ausgeschlossen, doch ihm das nach zu weisen ist denk ich mal auch nicht ganz einfach?
Und selbst wenn hat der TE bis auf eine evtl seelische Befriedung nur wenig davon...
Zitat:

Anzeige wegen körperverletzung?
(Zitat von: grosservolker)


Wie kommst du jetzt auf sowas? XD


Dein Geld kannst du nur auf zivilrechtlichem Weg mit Anwalt zurückholen und auch nur wenn er keine Privatinsolvenz anmeldet!
Falls er das tut, bleibst du übrigens auf all deinen Kosten sitzen und hast ne Menge Zeit und Ärger investiert!

Ob du ihm Stravrechtlich überhaupt schaden kannst ist fraglich und selbst wenn, heist das nicht dass er dir dein Geld gibt bzw zurückgeben muss!
Denn das ist ja eine andere Baustelle (Zivilrecht!)!

Allerdings hättest du vor Gericht deutlich bessere Chancen wenn er deshalb schon verknackt wurde!

Halt uns mal auf dem laufenden!

Bearbeitet von: Fresh Prinz am 01.05.2013 um 19:27:37
mb100
Zitat:


@MB100
Nun ich hab den Tatbestand des Betrugs ja nicht ausgeschlossen, doch ihm das nach zu weisen ist denk ich mal auch nicht ganz einfach?
Und selbst wenn hat der TE bis auf eine evtl seelische Befriedung nur wenig davon...[

(Zitat von: Fresh Prinz)




Stimmt beides - wie ich ja bereits geschrieben hab. Wobei - was das mit dem Nachweisen angeht - dann ja das Problem der StA ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Geschichte im Sande verläuft, ist aber nicht grad klein.


Zitat:

Zitat:

Anzeige wegen körperverletzung?
(Zitat von: grosservolker)


Wie kommst du jetzt auf sowas? XD

(Zitat von: Fresh Prinz)




Wahrscheinlich plant der Große Volker, den Verkäufer ganz übel zu hauen - und erwartet dann selbst ne KV-Anzeige *ggg*
(aber ich hab auch überlegt, wie und woher nun diese Idee kommt...)

Zitat:


Dein Geld kannst du nur auf zivilrechtlichem Weg mit Anwalt zurückholen und auch nur wenn er keine Privatinsolvenz anmeldet!
(Zitat von: Fresh Prinz)




An der Stelle rächt sich grad, dass ich noch keine Privatinsolvenzen gemacht hab - und nur bei den Unternehmerinsolvenzen mitmische... ;-)

Na ja, wenn er ne Privatinsolvenz anmeldet und recht gut verdient, wird ja auch was gepfändet - und das bekommen dann die Gläubiger. Is halt ein Bruchteil. Bzw. muss im Vorfeld, bevor überhaupt ins Privatinsolvenzverfahren gegangen werden kann, ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren angestrengt werden. Also so ne Art Vergleich; es wird ein Plan aufgestellt, bei dem das pfändbare Vermögen (wenn was da is...) verteilt wird. Wenn die Gläubiger dem Plan zustimmen, wird danach befriedigt - und wenn nicht, gehts ins Privatinsolvenzverfahren.


Fresh Prinz, tu mir bitte einen Gefallen: schreib "Strafrecht" mit "f", ok? Das tut mir ja in der Seele weh - und ich werd mich heut nacht in den Schlaf weinen müssen... ;-)
Papa76
Zitat:



Dein Geld kannst du nur auf zivilrechtlichem Weg mit Anwalt zurückholen und auch nur wenn er keine Privatinsolvenz anmeldet!

(Zitat von: Fresh Prinz)




Er muss nicht unbedingt ne Privatinsolvenz hinlegen. Die aktuelle Pfändungsfreigrenze des pfändbaren Einkommens liegt derzeit bei netto 1.028,89 Euro (ab 01.07.2013 bei netto 1.049,99 Euro) für Personen ohne Unterhaltsverpflichtungen. Hat er Unterhalt für z.B. ein Kind zu leisten, liegt die Grenze schon bei knapp über 1.400 Euro (1.440). Bei zwei Kindern bei ca. 1.650 (1.660) usw.

Wenn der Typ wirklich aus Neustrelitz kommt, dann wird er nicht viel mehr Netto als die Pfändungsfreigrenze haben. Neustrelitz ist tiefstes Brandenburg.

Dann eher die ganze Sache abkürzen.

Zitat:


der kriegt nach gerichtschluss demassen sänge,der zahlt.
(Zitat von: grosservolker)




so z.B.