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8outlaw8
Hauptthema:
hallo in die bmw welt,

es ist zum haareraufen.

gestern brannte mein 5er e60 (bj. 03) - völlig autonom - im heck links aus.
durch beherztes eingreifen mittels feuerlöscher konnte schlimmeres verhindert werden.
warte jetzt auf reaktionen seitens bmw und versicherung.
sieht meiner meinung nach so aus, was die rückrufaktion verhindern sollte. habe natürlich im letztem jahr an der aktion erfolgreich teilgenommen. und nun das.
habe schon ein wenig im netz recherchiert und ahne nix gutes. habe vollkasko und noch einen monat gebrachtwagengarantie vom bmw händler.

meine frage an alle spezialisten. ob wie beteiligt sich bmw an solchen schäden. der bmw händler aus weifenfels hat einen kulanzantrag nach münchen geschickt. wieso kulanz? sollte der schaden auf den rückrufgrund zurückzuführen sein, sollte sich die regulierung anders gestalten.

an dem baby ist sogar das bodenblech durchgeschmort, tippe auf fast totalschaden.

kann mir jemand dazu was schreiben.

danke an euch da draußen.
phil_e36
Die Rückrufaktion war aber wegen der Batterie und die sitzt hinten rechts.
schehofa
Hey,

ist es denn sicher dass der Brand vom Batterie-Pluskabel im Gepäckraumverbinder ausgelöst wurde?

Viel eher habe ich schon das Problem bei den VFL E60 gehabt, dass durch Wassereintritt ein Kurzschluss im PDC Steuergerät bzw. Micro-Power-Modul einen Schmorrbrand an den Steckverbindungen verursacht hat was zur Folge hatte dass das Styropor was als Steuergeräteträger dient, verschmorrt ist.

Wo der Wassereintritt letztendlich herkommt muss dann geklärt werden.

Bei dem letzten E60 mit Wasser in der GPR Mulde hatte konnte ich aber eindeutig keinen Wassereintritt feststellen und der Kunde hat letztendlich zugegeben dass er den Kofferraumdeckel geöffnet hat obwohl eine Menge Schnee drauf lag. Leider ist ihm nicht eingefallen dann hinterher den Schnee aus dem Kofferraum zu entfernen was natürlich eine kleine Schneeschmelze zur Folge hatte...
Zitat:



meine frage an alle spezialisten. ob wie beteiligt sich bmw an solchen schäden. der bmw händler aus weifenfels hat einen kulanzantrag nach münchen geschickt. wieso kulanz? sollte der schaden auf den rückrufgrund zurückzuführen sein, sollte sich die regulierung anders gestalten.



Dein Händler kann das ja nicht entscheiden und deshalb muss er ja mit BMW in Kontakt treten.
Dein Händler kann im Endeffekt nur feststellen woher der Schaden kommt und was Auslöser dafür ist. Das wird vermutlich auch der nächste Punkt sein.
Wenn der Schaden z.B. durch irgendeine Nachrüstlösung aus dem Zubehör verursacht wurde dann zahlt BMW keinen Cent.
Wenn aber der Schaden eindeutig vom Batterie Pluskabel verursacht wurde, obwohl die Abdeckung ersetzt wurde, dann sieht es schon wieder ganz anders aus.

Wenn z.B. ein Wasserschaden vorliegt würde doch in jedem Fall die Vollkasko greifen denke ich.

MfG
8outlaw8
danke für die prompten antworten.

es ist ganz klar das +kabel von der batterie und ist auch die stelle, an der eigentlich lt. rückruf was gemacht wurde. nur die stelle gibts eben nicht mehr. 30 cm großes loch, wo man bis auf den boden gucken kann.

ist auch alles im original zustand, nix umgebaut o.ä.
Saugnapf
Zitat:


[font=Arial]hallo in die bmw welt,

es ist zum haareraufen.

gestern brannte mein 5er e60 (bj. 03) - völlig autonom - im heck links aus.
durch beherztes eingreifen mittels feuerlöscher konnte schlimmeres verhindert werden.
warte jetzt auf reaktionen seitens bmw und versicherung.
sieht meiner meinung nach so aus, was die rückrufaktion verhindern sollte. habe natürlich im letztem jahr an der aktion erfolgreich teilgenommen. und nun das.
(Zitat von: 8outlaw8)




"sieht aus" reicht nicht aus zur Bewertung. Es muss durch einen Sachverständigen defintiv nachgewiesen sein, dass besagte Kabelfixierung Ursache des Brandschadens war.

Zitat:


habe schon ein wenig im netz recherchiert und ahne nix gutes. habe vollkasko und noch einen monat gebrachtwagengarantie vom bmw händler.

meine frage an alle spezialisten. ob wie beteiligt sich bmw an solchen schäden. der bmw händler aus weifenfels hat einen kulanzantrag nach münchen geschickt. wieso kulanz? sollte der schaden auf den rückrufgrund zurückzuführen sein, sollte sich die regulierung anders gestalten.
(Zitat von: 8outlaw8)




Mit Kulanz hat das nichts zu tun. Es geht um die Frage, ob BWM gemäß ProdHaftG haftbar ist oder nicht.

Meine Anmerkungen mit Vorbehalt:

BMW haftet, wenn
* es sich definitiv um einen Konstruktionsfehler handelt und
* wenn eine fehlerhafte Montage (z.B. durch den Servicebetrieb) ausgeschlossen werden kann und
* wenn das Fahrzeug bestimmungsgemäß genutzt wurde.

BMW haftet nicht, wenn es sich zwar um ein defekte Produkt handelt, dieser Defekt jedoch nicht auf einen grundsätzlichen Konstruktionsfehler zurückzuführen ist.

Erfahrungsgemäß wird sich BMW hier erst einmal stur stellen - das hat seinen Grund. Vor der Rückrufaktion vom 26.03.2012, betroffen sind alle E60/E61 ab Baujahr 2003 bis Produktionsende 2010, kam es nur zu vereinzelten Schäden. Nach diesem Termin stieg vor allem die Anzahl der Fahrzeugbrände erheblich an, was zu recht darauf schließen lies, dass diese Schäden durch Trittbrettfahrer oft gezielt herbeigeführt wurden. Da die Anzahl der Trittbrettfahrerschäden diejenige der echten Schäden um den Faktor 20 überstieg, ist man sehr vorsichtig und überläßt die Regulierung lieber den Gerichten. Dies hat nichts damit zu tun, das BMW nicht für Schäden einsteht.

Die Gebrauchtwagengarantie ist hier wertlos, da sie primär, aber keine Sekundärschäden abdeckt. Hat besagte Befestigung aufgrund des Defektes den Schaden ausgelöst, zahlt dir die Garantie eine neue Befestigung - tolle Wurst. Dazu bitte aber die Garantiebedingungen lesen.

Grundsätzlich haftet die Vollkasko. Es muss aber wahrscheinlich in diesem speziellen Fall belegt werden, das die bedingt durch die Rückrufaktion getätigten Änderungen auch fachgerecht durchgeführt wurden. Aufgrund der Situation 2 Absätze weiter oben beschrieben, wird man aber auch da gründlich kontrollieren.

In keinem Fall solltest du jetzt Vermutungen äußern - keiner anderen Person als deinem Anwalt gegenüber. Das was du weißt, ist das dein Fahrzeug hinten links gebrannt hat - fertig!


Hintergrund:
Bei dem besagten Teil handelt es sich um ein Befestigungselement, welches verhindert, dass das dicke Stromkabel in Richtung Motor bei der Durchführung durch den Boden des Kofferaums mit dem Blech in Kontakt kommt. In seltenen Fällen kann das Teil rausrutschen und dann liegt das Kabel an der Blechkante an. Scheuert dieses durch, kommt es zu einem Kurzschluß zwischen Kabelader und Blech und da dies das Kabel ist, durch den auch der Snlasser versorgt wird, fliesen hier schnell ein paar 100 Ampere.

Es handelt sich um folgendes Bauteil:
http://data.motor-talk.de/data/galleries/0/61/2115/47108067/p1030642-7959354652736896521.JPG

Das Schwarze "Kabelende" ist der Übeltäter.

Ob die Maßnahme durchgeführt wurde, kann jeder selbst überprüfen. Die neue Durchführung ist nämlich aus gutem Grund weiß...

Diese Überprüfung sei bitte jedem Besitzer eines E60/E61 anzuraten - insbesondere, wenn er das Fahrzeug im ersten Quartal 2012 oder später erworben hat und er somit beim KBA nicht als Halter eingetragen war und somit auch nicht angeschrieben werden konnte. Hier muss man sich sonst darauf verlassen, dass der Vorbesitzer es hat machen lassen. Kanpp 50% der Angeschriebenen reagieren auf solche Rückrufaktionen nämlich nicht.

Saugnapf
Wir haben usn beim posten überschnitten - als ich anfing, war noch keine Antwort da...

Zitat:


Bei dem letzten E60 mit Wasser in der GPR Mulde hatte konnte ich aber eindeutig keinen Wassereintritt feststellen und der Kunde hat letztendlich zugegeben dass er den Kofferraumdeckel geöffnet hat obwohl eine Menge Schnee drauf lag. Leider ist ihm nicht eingefallen dann hinterher den Schnee aus dem Kofferraum zu entfernen was natürlich eine kleine Schneeschmelze zur Folge hatte...
(Zitat von: schehofa)




Das stimmt so nicht ganz - geht der Kunde zum Anwalt und strebt ein Gerichtsverfahren an, bekommt er wahrscheinlich recht.

Hintergrund ist, dass in einem Kofferaum auch bei ordnungsgemäßer Nutzung mit dem Austritt von Flüssigkeiten gerechnet werden muss. Das kann Schnee sein, oder auch ein undichte Wasserflasche. Dagegen muss die Elektrik und Elektronik ausreichend geschützt sein.

Zwar liegt hier die Ursache des Schadens beim Kunden und niemand würde ihm den Wasserschaden ersetzen - der Hersteller muss aber sehr wohl verhindern, dass dadurch ein größerer Schaden entsteht, wenn dies durch vertretbare Massnahmen verhindert werden kann. Läßt sich ein empfindliches Bauteil nicht an einer Stelle anbringen, an der eine Einwirkung schädlicher Stoffe nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, so muss dafür Sorge getragen werden, dass das Bauteil gegenüber der Schadeinwirkung entsprechend geschützt ist.

Zu diesen Bereichen in Bezug auf Feuchtigkeit und Nässe gehört der gesamte Innenraum (ohne Himmel) und alle für den Transport von Nutzlast vorgesehenen Bereiche - als auch der Kofferaum. Im Schadensfall darf das Bauteil seinen Dienst versagen, nicht aber einen Zusatzschaden auslösen.

Wenn du dir also in die Hose machst, darf die Sitzheizung danach defekt sein. Sie darf aber ihrerseit aufgrund der Nässe keinen Kurzschluss verursachen.
schehofa
Zitat:

Das stimmt so nicht ganz - geht der Kunde zum Anwalt und strebt ein Gerichtsverfahren an, bekommt er wahrscheinlich recht.

Hintergrund ist, dass in einem Kofferaum auch bei ordnungsgemäßer Nutzung mit dem Austritt von Flüssigkeiten gerechnet werden muss. Das kann Schnee sein, oder auch ein undichte Wasserflasche. Dagegen muss die Elektrik und Elektronik ausreichend geschützt sein.

Zwar liegt hier die Ursache des Schadens beim Kunden und niemand würde ihm den Wasserschaden ersetzen - der Hersteller muss aber sehr wohl verhindern, dass dadurch ein größerer Schaden entsteht, wenn dies durch vertretbare Massnahmen verhindert werden kann. Läßt sich ein empfindliches Bauteil nicht an einer Stelle anbringen, an der eine Einwirkung schädlicher Stoffe nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, so muss dafür Sorge getragen werden, dass das Bauteil gegenüber der Schadeinwirkung entsprechend geschützt ist.

Zu diesen Bereichen in Bezug auf Feuchtigkeit und Nässe gehört der gesamte Innenraum (ohne Himmel) und alle für den Transport von Nutzlast vorgesehenen Bereiche - als auch der Kofferaum. Im Schadensfall darf das Bauteil seinen Dienst versagen, nicht aber einen Zusatzschaden auslösen.

Wenn du dir also in die Hose machst, darf die Sitzheizung danach defekt sein. Sie darf aber ihrerseit aufgrund der Nässe keinen Kurzschluss verursachen.



Aber wenn du dir mal alle aktuellen BMW Bauhreihen ansiehst dann wirst du feststellen dass hier elektronische Komponenten nahezu gar nicht gegen Wassereintritt geschützt sind.
Das geht los bei den Steckverbindungen (keine Dichtungen wie im Aussenbereich).

Das geht los beim E60/61: Wassereintritt z.B. Panoramadach: Steuergeräte in der GPR Mulde saufen ab. Kein einziges Steuergerät welches hier sitzt ist gegen Wasser geschützt. Kleine Mengen reichen aus um Pins in den Steckverbindungen oxidieren zu lassen. Fehler sind natürlich schwere Busfehler oder Ausfall ganzer Systeme wegen leichter Oxidation.
Dazu sitzen die Steuergeräte noch auf Styropor u. dieses ist nicht gelöchert so dass Wasser in tiefere Ebenen ablaufen könnte. Machen wir ja schon grundsätzlich dass wir diese Styroporhalter durchlöchern.


Beispiel 1er E81-E87: Undichte Heckleuchtendichtung bzw. Wassereintritt Entlüftung: PDC Steuergerät u. CA Steuergerät können absaufen. Auch hier: keine Dichtungen, Steuergeräte sind in einem Halter direkt an der Karosserie befestigt und Wasser hält sich hier schnell mal einige Tage.
Hier machen wir grundsätzlich einen Wasserablauf im Bodenblech und dazu werden die Steuergeräte anders verbaut dass sie nicht mehr, im Falle eines erneuten Wassereintritts, wieder in der Suppe liegen.

Beispiel F-Bauhreihen: Bisher noch keine Wassereintritte bekannt aber im Falle von Wasser in der GPR Mulde könnte man wohl von einem Bordnetztot sprechen. Batterie + EKPS Steuergerät + Stromverteiler Batterie auf engstem Raum. Keinerlei Schutzmassnahmen wie Abläufe oder dichte Steckverbindungen...

Ein schönes Beispiel habe ich noch:

Ein E92 Bj. 2012, somit noch voll in der GW, kam mit elektrik Problemen zu uns.
Auslesen ergab einen physikalischen Busfehler am K-CAN.
Nach einer Suche von ca. 20min stellte ich einen unfassbar penetranten Geruch im Kofferraum fest.
Hab dann den Ablageboden usw. rausgenommen und Reste von Suppe gesehen.
So weit, so gut. Hab dann die Combox abgsteckt und festgestellt dass, auch hier natürlich keine dichten Steckverbindungen, der Anschluss oxidiert war.
Ok, es wurde ein TC Fall eröffnet wegen der defekten Combox und es wurde natürlich strikt von der Gewährleistung abgelehnt. Ist ja auch klar.
Die Nachfrage beim Kunden hat ergeben dass er einen großen Kübel Suppe transportiert hat (Gastronom) der umgekippt ist.


Der Herr war in dem Fall ja selbst schuld. Aber im Endeffekt muss dies doch bei der Konstruktion, so wie du es sagst, berücksichtigt werden was aber in den meisten Fällen eher nicht so der Fall ist.

MfG
Saguaro
Hi Folks,

Zitat:

Erfahrungsgemäß wird sich BMW hier erst einmal stur stellen - das hat seinen Grund. Vor der Rückrufaktion vom 26.03.2012, betroffen sind alle E60/E61 ab Baujahr 2003 bis Produktionsende 2010, kam es nur zu vereinzelten Schäden. Nach diesem Termin stieg vor allem die Anzahl der Fahrzeugbrände erheblich an, was zu recht darauf schließen lies, dass diese Schäden durch Trittbrettfahrer oft gezielt herbeigeführt wurden. Da die Anzahl der Trittbrettfahrerschäden diejenige der echten Schäden um den Faktor 20 überstieg, ist man sehr vorsichtig und überläßt die Regulierung lieber den Gerichten. Dies hat nichts damit zu tun, das BMW nicht für Schäden einsteht.

"Trittbrettfahrerschäden" würde ich hier erstmal nicht gleich so schreiben.

Grund: Bei der beschriebenen TA wird überprüft ob die Rastnasen der Unterseite/Gegenstück richtig im Blech eingerastet ist und mit der weissen Abdeckung dann gekennzeichnet. Aber es gibt einige Fälle bei denen der Schaden erst nach durchgeführten TA auftritt, weil das Gegenstück (ist über der Hinterachse aussen) fast komplett wegoxidiert ist und beim festziehen der Schraube (M8) löst sich dann die untere Seite auf. Ist bei uns auch einmal passiert, Kollege führt die TA durch, danach startet der Motor nicht mehr (hatte Airborne übrigens auch schon erlebt) und wir entdeckten dann den Schaden.

Zitat:

Zu diesen Bereichen in Bezug auf Feuchtigkeit und Nässe gehört der gesamte Innenraum (ohne Himmel) und alle für den Transport von Nutzlast vorgesehenen Bereiche - als auch der Kofferaum. Im Schadensfall darf das Bauteil seinen Dienst versagen, nicht aber einen Zusatzschaden auslösen.

Bei Wassereintritt hast Du heutzutage aber die tollsten Fehler, wenn z.B. das PDC SG beim E8x absäuft dann bekommst Du sehr viele Fehlermeldungen und die können dann die halbe Fzg. Elektrik lahmlegen resp. hast Du gerade dann sehr viele Funktionsausfälle.
wenn beim E6x das MPM ausfällt dann geht das CCC/MASK nicht mehr und einige andere Funktionen sind dann auch ausgefallen.

Zitat:

Das geht los beim E60/61: Wassereintritt z.B. Panoramadach: Steuergeräte in der GPR Mulde saufen ab. Kein einziges Steuergerät welches hier sitzt ist gegen Wasser geschützt. Kleine Mengen reichen aus um Pins in den Steckverbindungen oxidieren zu lassen. Fehler sind natürlich schwere Busfehler oder Ausfall ganzer Systeme wegen leichter Oxidation.
Dazu sitzen die Steuergeräte noch auf Styropor u. dieses ist nicht gelöchert so dass Wasser in tiefere Ebenen ablaufen könnte. Machen wir ja schon grundsätzlich dass wir diese Styroporhalter durchlöchern.


Beispiel 1er E81-E87: Undichte Heckleuchtendichtung bzw. Wassereintritt Entlüftung: PDC Steuergerät u. CA Steuergerät können absaufen. Auch hier: keine Dichtungen, Steuergeräte sind in einem Halter direkt an der Karosserie befestigt und Wasser hält sich hier schnell mal einige Tage.
Hier machen wir grundsätzlich einen Wasserablauf im Bodenblech und dazu werden die Steuergeräte anders verbaut dass sie nicht mehr, im Falle eines erneuten Wassereintritts, wieder in der Suppe liegen.

Beispiel F-Bauhreihen: Bisher noch keine Wassereintritte bekannt aber im Falle von Wasser in der GPR Mulde könnte man wohl von einem Bordnetztot sprechen. Batterie + EKPS Steuergerät + Stromverteiler Batterie auf engstem Raum. Keinerlei Schutzmassnahmen wie Abläufe oder dichte Steckverbindungen...


Das stimmt absolut und diese Fehler durch Wassereintritt bei diesen Fahrzeugen erlebe ich auch des Öfteren.






Grüße Saguaro
8outlaw8
dank an alle, die hier was weiterhelfendes hinterlassen haben.

alles ist im fluss, warten wir ab, wie bmw reagiert.

sportlicher gruß
Kuddelshark
Hallo 8outlaw8,

gestern hat mein E60 im Bereich der Starkstromkabeldurchführung im Kofferraum links gebrannt und vermutlich einen Totalschaden verursacht. Ursache ist wohl ein Kabelbruch in der Durchführung.
Ich bin an der Reaktion von BMW brennend interessiert.
Gruß Kuddel
Merlin-9999
Zitat:

...Starkstromkabeldurchführung im Kofferraum....

Also das ist mit Sicherheit nicht original. ;-))))))))))))

Seid wann wird normale 14,4Volt Gleichspannung als "Starkstrom" bezeichnet ? lol
Hubraum-statt-Spoiler
Weltweit kein einziger Fall bekannt.

Wäre echt seltsam dass nun ein E60 brennt.
Kuddelshark
@ Merlin

Volt = Spannung

Ampere = Strom

Bei 100 und mehr Ampere darf man schon von Starkstrom reden.

Hochspannung habe ich auch nicht erwähnt. Also lol ruhig weiter.

Bearbeitet von: Kuddelshark am 18.04.2013 um 16:38:35