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c-o-b
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 29.03.2013 um 12:02:20 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.

Hi!

Bestimmt haben einige von euch Teile ohne Gutachten per Einzeleintragung §21 eintragen lassen. Leider finde ich keinen Prüfer, der sich in der Lage sieht, bspw. Sitze einzutragen, die "nur" eine FIA-Zulassung haben. Auch mein Argument, dass Autos erst ab EZ ´98 geprüfte Sitze benötigen (steht so in 74/408/EWG) hat man immer als ungültig abgetan.

Wo finde ich nun einen Prüfer (möglichst in Süddeutschland), der sich nicht so unfassbar dumm anstellt? Bitte helft mir mit euren (guten) Erfahrungen.
BTW: Wie bekommt man eigentlich nen V8-Umbau eingetragen, wenns schon bei nem Sitz hapert?!?!

Gruß

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 29.03.2013 um 12:02:20
MartinGSI
naja. pauschal hat dein prüfer ja nicht ganz unrecht. den besonders im bezug auf die verbauten gurte ist nicht jeder sitz "eintragungsfähig" es gibt schon tüvler die "qualifiziere" umbauten eintragen. Aber genau dies sollte man vorab klären!

Also kurzum.
Welcher Sitz?
Welche Konsole?
Welcher gurt?
Welches Fahrzeug?
Welches Baujahr?
Airbags?
Bikelive
Hat dein seriensitz nen airbag? Wenn ja wird es sehr sehr schwierig! Den muss der prüfer dan austragen und das macht kaum einer!!!

Das nächste ist, das dein sitz (egal ob fia oder e-nr.) eine verstellbare rückenlehne haben MUSS!! Hat er die nicht, muss (bei nem kulantem prüfer) wenigstens die konsole in der neigung (nicht höhe) verstellbar sein. Dazu natürlich auch nach vorne und hinten.

Hab das spiel früher auch mit gemacht....... Die passenden gurte mussten bei mir allerdings ne e-nr. haben!! Die breiten renngurte von santler wollte er patu nicht durchgehen lassen!!

BMW_330i
c-o-b
Hi!

Bei WF war ich schon, der hat gemeint, ich müsse das komplett fertige auto hinstellen, und dann kanns sein, ich bekomms eingetragen, und es kann genauso gut sein, ich kriegs nicht eingetragen. ganz toll...

Airbags hat das Auto gar keine, und was ich da mache, hat schon hand und fuß, also nix á la FK und D&W Tuning... Es geht mir schließlich NUR um meine Sicherheit.

Das mit der Rückenlehne soll mir mal einer bitte zeigen ,wo das steht. In der entsprechenden EWG Richtleinie (74/408/EWG) ist ausdrücklich von "falls verstellbar" usw die rede, also absolut kein Muss!

Allem Anschein nach ist ne Vollschale (außer sie heisst Recaro Pole Position) einfach nicht eintragbar, auch wenn tausende in deutschland (und auch hier in der gegend) so rumfahren, die es eingetragen haben.

gruß
Bikelive
Bei mir hat der prüfer die verstellbare lehne bzw. schiene in neigung als MUSS begründet!

Du kannst dich hier leider nicht an richtlinien halten. Bei ner einzelabnahme liegt es LEIDER IMMER im ermessen des prüfers und ob er am vortag auf seine frau drauf durfte oder nicht ;)
MartinGSI
wenn du meine fragen beantwortet hättest, könnte man dir ja vielleicht helfen. aber als unbelehrbarer.

Und klar muss es fertig sein bevor er es einträgt. Oder glaubst du der trägt nen sitz auf nem bierkasten ein?
Kingm40
Bei mir wird das beim IS (zumindest nach den Vorgesprächen) auch kein Problem. Allerdings hab ich die Gleiche Info für dich wie die anderen, eine klappbare Konsole muss verwendet werden und den Sitz muss man vor und zurück schieben können. Außerdem wird meiner als Zweisitzer Typisiert, was die Sache nicht gerade erschwert.
Justin76
Servs

probiere es mal hier die haben spezielle und mnchmal angepaste gutachten...
http://ets-emmerling.de/


vg
fredy