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T H E M A     R Ü C K B L I C K
sora969
Hauptthema:
Hallo Freunde.
Wollte mich nur kurz hier auskotzen. Sorry dafür.
Mir ist eben auf'm Parkplatz vom Baumarkt einer älterer Herr beim Ausparken vorne drauf gefahren. Ich stand auf dem Weg zwischen den Parkplätzen und habe Ihn Rückwärts ausparken lassen.
Er hat mich dann im Schneckentempo erwischt. Ich habe daraufhin gehupt. Der Mann stieg aus und machte mich Rund.
Wortlaut: "Man muss auch auch Platz lassen, wenn jemand ausparkt" sagte er, stieg ins Auto und war weg. Ich konnte aber nicht zurücksetzen, da hinter mir andere Autos waren. Jetzt wackelt meine Stoßstange. Sonst sind keine äusserlichen Schäden zu erkennen.
Das Kennzeichen habe ich mir natürlich gemerkt. Ebenso eine Telefonnummer und Name von einem Zeugen bekommen.
Also ab zu den Sherrifs. Da meine Stoßstange aber schon im unteren Bereich beschädigt war, gibt's keine Hoffnung auf Ersatz o.ä.
Zitat " etwas beschädigtes kann man rein rechtlich nicht nochmal beschädigen. Sie werde aber eine Verwarnung ausstellen, die Ihn dann 25€ kostet. TOLL

Mit dem kleinen Riß in der Stoßstange hätte ich leben können, das sie jetzt wackelt nervt mich.
Aber so isses nun mal. Vielleicht überreagiere ich jetzt auch nur ein wenig und das ganze sieht heute abend wieder ganz anders aus.

Danke fürs lesen und Sorry das ich Eure Zeit gestohlen habe ;-)

M6_Hippo
Hallo.

Erstens: Die Polizei ist nicht in der Befugnis Ansprüche anzuerkennen oder abzuwehren. Deren Aussage über den Schadensumfang und die Schadensermittlung ist nicht ausschlaggebend.

Zweitens: Da du das Kennzeichen hast ruf folgende Nr. an: 0800 / 25 0 26 00.
Das ist der Zentralverband der Versicherer. Unter Angabe des Kennzeichens verbinden die dich an die zuständige Versicherung. Dort machst du tel. eine KH-Schadensmeldung.

Im Anschluss holst du dir bitte aus einer Werkstatt einen Kostenvoranschlag + Fotos und schickst ihn dann zur Versicherung.

Auch wenn es nur z.B. zwei Halter der Stoßstange sind, kosten die auch Geld.
Und wenn der Typ nicht ganz hohl ist, nutzt er sein Schadenrückkaufsrecht, um nicht wg. 50 € hochgestuft zu werden
BMW E36 325i Power
Genau lass dich nicht abspeisen ansonsten hast du eine verkehrsrechtschutz Versicherung ? Wenn ja benutzen !
LG
BMW E36 325i Power
Genau lass dich nicht abspeisen ansonsten hast du eine verkehrsrechtschutz Versicherung ? Wenn ja benutzen !
LG
_OZZY_e36
Das ist ja hart! Also wenn ich ein Auto habe das voller Rost ist und mir jemand die Vorfahrt klaut, so dass mein Auto danach Totalschaden ist, kann der Polizist ja auch nicht sagen das Auto war davor schon total hin also bekommst du nix ;-) lachhaft!! Mach es genau so wie es M6 hippo gesagt hat! Viel Glück
mb100
Ich stimm den Ausführungen meines Vorredners (also M6-Hippo) zu und will folgendes noch ergänzen:

Drittens war die Polizei ohnehin - was die Schadensregulierung angeht - der falsche Ansprechpartner. Das is ein rein zivilrechtlicher Anspruch, und um die kümmert sich die Polizei nicht. Aus dem Grund wurde da auch die nicht nur nicht vertretbare, sondern definitiv falsche Aussage getätigt. Also das mit dem nicht weiter zerstörbaren kaputten Ding. Wenn dem so sein sollte, dann fang ich heut an, Abbruchhäuser und ausgemusterte Eisenbahnwaggons mit Farbe zu besprühen.

Viertens solltest Du Dich auf ne 50-50-Schadensteilung einstellen. Die wird bei Parkplatz-Situationen gern gemacht. Was allerdings für Dich spricht ist, dass Du nicht gefahren bist, sondern still standst. Is halt die Frage, ob sich das auch beweisen lässt.
Dass der gute Mann im Schneckentempo gefahren ist, spricht übrigens für ihn. Man soll auf Parkplätzen ja die Schrittgeschwindigkeit einhalten.
Wenn Du ne Rechtsschutz hast, dann hüpf vorsichtshalber mal beim Anwalt vorbei. Und zwar nicht, um die Verfahrenskosten unnötig in die Höhe zu treiben, sondern um bereits im Vorfeld keinen Fehler zu machen, der Dich Dein Geld kostet (also die Auszahlung reduziert) - und weil sich der ältere Herr bereits zickig und uneinsichtig gezeigt hat. Könnte also schwierig werden, wenn der von seiner Versicherung befragt wird. Der erzählt denen wirklich noch, Du hättest Dich rücksichtsloserweise in den Weg gestellt und hättest nicht auf den Verkehr geachtet oder wärst auf ihn drauf gefahren.

Bearbeitet von: mb100 am 22.03.2013 um 18:47:07
M6_Hippo
Zitat:


Genau lass dich nicht abspeisen ansonsten hast du eine verkehrsrechtschutz Versicherung ? Wenn ja benutzen !
LG

(Zitat von: BMW E36 325i Power)




ACHTUNG:
Rechtschutz bitte nur als allerletzten Hebel nutzen !
Wenn du schon im Vorherein mit dem RA kommst, wird die Vers. alles in die Länge ziehen und ggf. die Schadenminderungspflicht geltend machen, weshalb es passieren kann (muss nicht sein, aber kann) dass du einen Abzug auf deine Erstattung bekommst.

Mach deine Schadensmeldung, hol dir KV+Fotos und warte was kommt.
(Falls ein Schadensformular kommt, nicht ablenken lassen dass muss so sein, auch wenn du alles schon telefonisch gesagt hast)
M6_Hippo
Zitat:


Ich stimm den Ausführungen meines Vorredners (also M6-Hippo) zu und will folgendes noch ergänzen:

Drittens war die Polizei ohnehin - was die Schadensregulierung angeht - der falsche Ansprechpartner. Das is ein rein zivilrechtlicher Anspruch, und um die kümmert sich die Polizei nicht. Aus dem Grund wurde da auch die nicht nur nicht vertretbare, sondern definitiv falsche Aussage getätigt. Also das mit dem nicht weiter zerstörbaren kaputten Ding. Wenn dem so sein sollte, dann fang ich heut an, Abbruchhäuser und ausgemusterte Eisenbahnwaggons mit Farbe zu besprühen.

Viertens solltest Du Dich auf ne 50-50-Schadensteilung einstellen. Die wird bei Parkplatz-Situationen gern gemacht. Was allerdings für Dich spricht ist, dass Du nicht gefahren bist, sondern still standst. Is halt die Frage, ob sich das auch beweisen lässt.
Dass der gute Mann im Schneckentempo gefahren ist, spricht übrigens für ihn. Man soll auf Parkplätzen ja die Schrittgeschwindigkeit einhalten.
Wenn Du ne Rechtsschutz hast, dann hüpf vorsichtshalber mal beim Anwalt vorbei. Und zwar nicht, um die Verfahrenskosten unnötig in die Höhe zu treiben, sondern um bereits im Vorfeld keinen Fehler zu machen, der Dich Dein Geld kostet (also die Auszahlung reduziert) - und weil sich der ältere Herr bereits zickig und uneinsichtig gezeigt hat. Könnte also schwierig werden, wenn der von seiner Versicherung befragt wird. Der erzählt denen wirklich noch, Du hättest Dich rücksichtsloserweise in den Weg gestellt und hättest nicht auf den Verkehr geachtet oder wärst auf ihn drauf gefahren.

Bearbeitet von: mb100 am 22.03.2013 um 18:47:07

(Zitat von: mb100)




Warst schneller......... :-)))
BMW E36 325i Power
Genau lass dich nicht abspeisen ansonsten hast du eine verkehrsrechtschutz Versicherung ? Wenn ja benutzen !
LG
Opern Geist
Zitat:


Zitat:


Genau lass dich nicht abspeisen ansonsten hast du eine verkehrsrechtschutz Versicherung ? Wenn ja benutzen !
LG

(Zitat von: BMW E36 325i Power)




ACHTUNG:
Rechtschutz bitte nur als allerletzten Hebel nutzen !
Wenn du schon im Vorherein mit dem RA kommst, wird die Vers. alles in die Länge ziehen und ggf. die Schadenminderungspflicht geltend machen, weshalb es passieren kann (muss nicht sein, aber kann) dass du einen Abzug auf deine Erstattung bekommst.

Mach deine Schadensmeldung, hol dir KV+Fotos und warte was kommt.
(Falls ein Schadensformular kommt, nicht ablenken lassen dass muss so sein, auch wenn du alles schon telefonisch gesagt hast)

(Zitat von: M6_Hippo)





jetzt muss ich aber auch mal eine Frage stellen

wieso keine Rechtschutzversicherung nutzen ? Schadenminderungsspflicht ist mir schon ein Begriff aber der RA ist doch mein gutes Recht ? Alleine schon zur Vermeidung von Nachteilen ?

wenn ich meine Rechtschutz in Anspruch nehme...geh ich doch zum RA nehme ein Beratungsgespräch in Anspruch...danach wird bei bedarf eine Deckungszusage eingeholt...

Grenze ich meine RSV am Anfang aus...findet diese das doch bestimmt nicht sogut...

bei mir läuft alles über den RA.. alleine schon weil ich keine Lust habe mich mit den sachbearbeitern der Versicherung auseinander zu setzen... bin damit auch noch nie schlecht gelaufen...

wie gesagt nur ne Frage...

Gruss

Bearbeitet von: Opern Geist am 22.03.2013 um 19:14:50
khtech04
so nebenbei erwähnt:

das war unerlaubtes Entfernen vom Unfallort von dem älteren Herrn. Man hätte wenigstens Personalien austauschen sollen....

Warum hast du auch nicht gleich die Polizei gerufen ?

Jetzt wirds umso schwieriger bei der Sache.

Am besten gehst du zur Polizei und erklärst da den ganzen Hergang ! Einen Anwalt einzuschalten würde ich auch empfehlen !


MfG




M6_Hippo
Hallo Open Geist. :-)

Kein Thema, ich erkläre dir meine Erläuterung.

Rein rechtlich hast du natürlich Anspruch auf die Beratung bei einem RA.
Allerdings regressiert die Rechtschutz bei anerkanntem Schaden die Kosten für die Beratung bei der "verursachenden" Versicherung.
Diese wird allerdings die Erstattung ablehnen, mit dem Verweis auf die sofortige Schaden-Anerkennung.

Soll auf Deutsch heißen:
Die Versicherung wirft dem Geschädigten vor, er hätte mit Gang zu einem Rechtsanwalt die Schadenminderung verletzt, da es ja keinen Zweifel gab und der Schaden über den Direktanspruch sowie reguliert worden wäre.

Daher auch mein Hinweis, noch zu warten mit dem RA.

Sollte es Probleme geben, dann natürlich gerne einschalten !
M6_Hippo
Zitat:


so nebenbei erwähnt:

das war unerlaubtes Entfernen vom Unfallort von dem älteren Herrn. Man hätte wenigstens Personalien austauschen sollen....

Warum hast du auch nicht gleich die Polizei gerufen ?

Jetzt wirds umso schwieriger bei der Sache.

Am besten gehst du zur Polizei und erklärst da den ganzen Hergang ! Einen Anwalt einzuschalten würde ich auch empfehlen !


MfG

(Zitat von: khtech04)




Wie du im Beitrag lesen kannst, war er danach bei der Polizei.
Die Polizei kommt bei Bagatellschäden nicht!
Zumal der Gegner seine Personalien bzw. Telefonnummer preisgab.
Daher ist der Personalien Austausch für die Polizei erfolgt.

LG
Tom

Bearbeitet von: M6_Hippo am 22.03.2013 um 19:25:04
khtech04
erledigt

Bearbeitet von: khtech04 am 22.03.2013 um 19:26:57
Opern Geist
@ M6_Hippo

ach so meinst du das... leuchtet ein....

sowas hatte mein Anwalt auch mal erwähnt....

Danke

Gruss
M6_Hippo
Zitat:


@ M6_Hippo

ach so meinst du das... leuchtet ein....

sowas hatte mein Anwalt auch mal erwähnt....

Danke

Gruss

(Zitat von: Opern Geist)




Jup, kein Ding. (Dafür sind wir ja in einem Forum)
:-)

LG
sora969
Danke für die vielen Antworten. Auf Euch ist eben verlass.

Bin nur aus einem Grund zur Polizei, nämlich wegen der Fahrerflucht. Aber die Fahrerflucht würde zurückgewiesen werden lt. Polizei.
Ja es lässt sich durch Zeugen (deren Name und Telefonnummer ich habe) beweisen, das ich auf der Stelle gestanden bin. Das der ältere Herr im Schneckentempo fuhr, liegt daran das er am rückwärts Ausparken war. Die wenigsten machen das mit 50 Sachen.
Ich werde dann mal die o.g. Nummer anrufen. Ist der Zentralverband auch am WE zu erreichen oder erst wieder am Montag?
M6_Hippo
Ja, der GDV ist 24h / 7 Tage erreichbar.
Mach das ruhig, ist nichts verkehrt daran.

Es war keine Fahrerflucht, (rein rechtlich gesehen)

Und merk dir (auch für die Zukunft), die Polizei hat nichts mit Schadenregulierung zu tun.
Leider kommt es immermal wieder vor dass Streifen Lucky Lukes das vergessen und Unfallbeteiligte (unberechtigt) beraten.
mb100
Zitat:


Es war keine Fahrerflucht, (rein rechtlich gesehen)

(Zitat von: M6_Hippo)




Bevor ich die Gegenansicht vertrete, stelle ich erst mal die Frage: "warum nicht?"
Fresh Prinz
Zitat:


Zitat:


so nebenbei erwähnt:

das war unerlaubtes Entfernen vom Unfallort von dem älteren Herrn. Man hätte wenigstens Personalien austauschen sollen....

Warum hast du auch nicht gleich die Polizei gerufen ?

Jetzt wirds umso schwieriger bei der Sache.

Am besten gehst du zur Polizei und erklärst da den ganzen Hergang ! Einen Anwalt einzuschalten würde ich auch empfehlen !


MfG

(Zitat von: khtech04)




Wie du im Beitrag lesen kannst, war er danach bei der Polizei.
Die Polizei kommt bei Bagatellschäden nicht!
Zumal der Gegner seine Personalien bzw. Telefonnummer preisgab.
Daher ist der Personalien Austausch für die Polizei erfolgt.

LG
Tom

Bearbeitet von: M6_Hippo am 22.03.2013 um 19:25:04

(Zitat von: M6_Hippo)



Der TE hat die Personalien des Unfallverursachers doch garnicht, ledeglich sein Kennzeichen und die Personalien eines Augenzeugen!
Oder nicht?

Demnach wäre es dann wohl Fahrerflucht!
Opern Geist
Zitat:



Die Polizei kommt bei Bagatellschäden nicht!


(Zitat von: M6_Hippo)




Hallo,

das möchte ich aber kurz bemängeln ;)

bei uns in NRW kommt die Polizei auch bei solchen kleinigkeiten

ich denke mal das ist Bundesland abhängig

Gruss
M6_Hippo
...weil der Verursacher / Gegner seine Daten hinterlies und dem Geschädigten die Möglichkeit der Kontaktaufnahme gab. (Telefonnummer + Kennzeichen)
Das er dann verärgert fuhr, mag menschlich sehr verwerflich sein, rechtlich ist es aber kein angreifbarer Punkt. Zumal nicht bekannt ist, was der Geschädigte zu ihm sagte und evtl. den Eindruck erwirkte, es sei alles ok.
M6_Hippo
Zitat:


Zitat:



Die Polizei kommt bei Bagatellschäden nicht!


(Zitat von: M6_Hippo)




Hallo,

das möchte ich aber kurz bemängeln ;)

bei uns in NRW kommt die Polizei auch bei solchen kleinigkeiten

ich denke mal das ist Bundesland abhängig

Gruss

(Zitat von: Opern Geist)




Die Sherriffs kommen nur wenn einer der Beteiligten einen Firmen.- oder Mietwagen fahren oder sich bei Anruf äußern, dass einer der Beteiligten seine Pflichtangaben verweigern.
In der Regel bekommen die Anrufer am Telefon gesagt, sie sollen die Personalien austauschen.
jochen78
Zitat:


...weil der Verursacher / Gegner seine Daten hinterlies und dem Geschädigten die Möglichkeit der Kontaktaufnahme gab. (Telefonnummer + Kennzeichen)
Das er dann verärgert fuhr, mag menschlich sehr verwerflich sein, rechtlich ist es aber kein angreifbarer Punkt. Zumal nicht bekannt ist, was der Geschädigte zu ihm sagte und evtl. den Eindruck erwirkte, es sei alles ok.

(Zitat von: M6_Hippo)




Wenn ich das richtig lese hat er sich das nur Kennzeichen gemerkt. Und Name und Nummer eines Zeugen notiert...nicht vom Verursacher.
M6_Hippo
Zitat:


Zitat:


[quote]

Die Polizei kommt bei Bagatellschäden nicht!


(Zitat von: M6_Hippo)




Hallo,

das möchte ich aber kurz bemängeln ;)

bei uns in NRW kommt die Polizei auch bei solchen kleinigkeiten

ich denke mal das ist Bundesland abhängig

Gruss

(Zitat von: Opern Geist)




Aber ok, wenn in NRW immer auftauchen, umso besser... :-)

LG
mb100
Zitat:


...weil der Verursacher / Gegner seine Daten hinterlies und dem Geschädigten die Möglichkeit der Kontaktaufnahme gab. (Telefonnummer + Kennzeichen)
(Zitat von: M6_Hippo)




Nö, das schmeißt Du durcheinander. Sora hat vom Unfallgegner lediglich das Kennzeichen; Name und Telefonnummer hat sie von nem Zeugen. Und rein das Lesen-Lassen des Kennzeichens genügt nicht, um die erforderlichen Daten "zu seiner Person und seinem Fahrzeug" (wies im 142 I Nr. 1 so schön heißt) feststellen zu lassen.

Bearbeitet von: mb100 am 22.03.2013 um 19:51:10
Fresh Prinz
Zitat:


Zitat:



Die Polizei kommt bei Bagatellschäden nicht!


(Zitat von: M6_Hippo)




Hallo,

das möchte ich aber kurz bemängeln ;)

bei uns in NRW kommt die Polizei auch bei solchen kleinigkeiten

ich denke mal das ist Bundesland abhängig

Gruss

(Zitat von: Opern Geist)



Ich hab mal mit einem Bayerischen Polizisten gesprachen XD
Er meinte sie müssen nur bei Personenschäden, Sachschäden und Vorfahrtsmissachtung kommen!
Alles andere liegt wohl bei denen, ob sie Zeit haben, kommen können, wollen usw

Das war zumindest seine Aussage!

Die Schuld wird auch nicht von ihnen fest gestellt, sie sichern ledeglich beweise für ein Verfahren!
M6_Hippo
Zitat:


Zitat:


...weil der Verursacher / Gegner seine Daten hinterlies und dem Geschädigten die Möglichkeit der Kontaktaufnahme gab. (Telefonnummer + Kennzeichen)
Das er dann verärgert fuhr, mag menschlich sehr verwerflich sein, rechtlich ist es aber kein angreifbarer Punkt. Zumal nicht bekannt ist, was der Geschädigte zu ihm sagte und evtl. den Eindruck erwirkte, es sei alles ok.

(Zitat von: M6_Hippo)




Wenn ich das richtig lese hat er sich das nur Kennzeichen gemerkt. Und Name und Nummer eines Zeugen notiert...nicht vom Verursacher.

(Zitat von: jochen78)




Hab ich mich überlesen? (Falls ja, sorry)
Ich ging davon aus, dass er die Nummer vom Verursacher hat.
aeneon
Bin ursprünglich aus NRW, lebe aber in Sachsen.

Hier in Sachsen MUSS man darauf bestehen, dass die Polizei anrückt.
Telefonisch wollen sie einen abwimmeln. Immer anrücken lassen!

In NRW war das nie ein Problem. Da kommen sie eigentlich immer.
M6_Hippo
Zitat:


Zitat:


Zitat:



Die Polizei kommt bei Bagatellschäden nicht!


(Zitat von: M6_Hippo)




Hallo,

das möchte ich aber kurz bemängeln ;)

bei uns in NRW kommt die Polizei auch bei solchen kleinigkeiten

ich denke mal das ist Bundesland abhängig

Gruss

(Zitat von: Opern Geist)



Ich hab mal mit einem Bayerischen Polizisten gesprachen XD
Er meinte sie müssen nur bei Personenschäden, Sachschäden und Vorfahrtsmissachtung kommen!
Alles andere liegt wohl bei denen, ob sie Zeit haben, kommen können, wollen usw

Das war zumindest seine Aussage!

Die Schuld wird auch nicht von ihnen fest gestellt, sie sichern ledeglich beweise für ein Verfahren!

(Zitat von: Fresh Prinz)




Eben. Personenschäden eh klar :-)
mb100
Zitat:



Er meinte sie müssen nur bei Personenschäden, Sachschäden und Vorfahrtsmissachtung kommen!
(Zitat von: Fresh Prinz)




Ich hätt da spontan gefragt: "Was gibts denn sonst noch so für Schäden? Psychische Schäden - wie ein Schreck, Angstzustände usw.?"

=> worauf ich hinaus will: er meinte eigentlich, das Kommen is bei Bagatellschäden nicht erforderlich, aber ein Bagatellschaden is halt auch ein Sachschaden...
M6_Hippo
Zitat:


Zitat:


...weil der Verursacher / Gegner seine Daten hinterlies und dem Geschädigten die Möglichkeit der Kontaktaufnahme gab. (Telefonnummer + Kennzeichen)
(Zitat von: M6_Hippo)




Nö, das schmeißt Du durcheinander. Sora hat vom Unfallgegner lediglich das Kennzeichen; Name und Telefonnummer hat sie von nem Zeugen. Und rein das Lesen-Lassen des Kennzeichens genügt nicht, um die erforderlichen Daten "zu seiner Person und seinem Fahrzeug" (wies im 142 I Nr. 1 so schön heißt) feststellen zu lassen.

Bearbeitet von: mb100 am 22.03.2013 um 19:51:10

(Zitat von: mb100)




Stiiiiiimmt............ Nr. ist von einem Zeugen........... :-)
Somit ist Fahrerflucht erfüllt, wäre jedoch wiederrum ein Streitfall...

Sorry für´s falsch lesen........ :-)

LG
Fresh Prinz
Zitat:


Zitat:



Er meinte sie müssen nur bei Personenschäden, Sachschäden und Vorfahrtsmissachtung kommen!
(Zitat von: Fresh Prinz)




Ich hätt da spontan gefragt: "Was gibts denn sonst noch so für Schäden? Psychische Schäden - wie ein Schreck, Angstzustände usw.?"

=> worauf ich hinaus will: er meinte eigentlich, das Kommen is bei Bagatellschäden nicht erforderlich, aber ein Bagatellschaden is halt auch ein Sachschaden...

(Zitat von: mb100)



Ah sorry, hab mich unklar ausgedrückt, ich meine Sachbeschädigung!
Das ist wenn du zB. mit deinem 3er die Mauer vom Nachbarn einreißt (sowas kommt nicht selten vor), oder wenn du ein Verkehrsschild beschädigst, eine Leidplanke usw

Bei normalen Unfällen mit Bagatellschäden müssen sie laut ihm wohl nicht kommen!
Ist ja auch wie du so schön sagst eine Zivilrechtliche Sache und die Rennleitung können/dürfen die Schuldfrage ja nicht klären!
Hinweise gibt es wohl auch selten Verwertbare, sprich es steht Aussage gegen Aussage!

Bearbeitet von: Fresh Prinz am 22.03.2013 um 20:06:39
LucyStern
Ich meine auch. Lass dir die Versicherung nennen. Melde dort den Unfall und reich einen Kostenvoranschlag ein. Rest wird dir die Versicherung sagen können. Die werden den älteren Herren dazu schon abschreiben.
Unkostenpauschale von 25 € kannst du auch geltend machen.
khtech04
hab ich ja alles schon gesagt...

deswegen ist es ohne ein polizeiliches Protokoll jetzt schwierig, was für den threadersteller gutzumachen...denn es steht Aussage gegen Aussage...

es wurde nämlich kein verschulden festgestellt und das basiert eben auf einem polizeilichen Protokoll...

Und Telefonnummern von Zeugen etc. bringen da auch nichts mehr...

die ganze Sache ist äussert haarig und ich kann nur empfehlen, das ganze MÖGLICHST ZEITNAH bei der Polizei zu Protoll zu geben, um was rechtsverwertbares in der Hand zu haben...also so schnell wie möglich !

vermutlich ist es auch schon zu spät...

Leider sind "ältere Herren" in solchen Gegebenheiten ja sehr rigoros: " Der jugendliche Raser....., etc, pp.....hat mich nicht ausparken lassen....."

empfehle den Herren trotzdem anzurufen und ihm den Sachverhalt bzgl. unerlaubtem Entfernen vom Unfallort nahezulegen...hier sollte man sehr diplomatisch vorgehen !


Bin mal gespannt, was rauskommt


Trotzdem alles Gute dem Ersteller des Threads, auf dass es gut endet und der Verursacher Kulant reagiert ohne dass Ihr beide einen Anwalt bemühen müsst und horrende Kosten für eine kleine Sache entstehen.







Fresh Prinz
Ich seh das nicht so als Problem!

1. der TE ist zum Zeitpunkt des Unfalls gestand
2. der Verursacher hat beim Rückwertsfahren eine besondere Sogrfaltspflicht und ist einem stehenden Fahrzeug aufgefahren!
3. gibt es einen Augenzugen, womit zwei gegen eine Aussage stehn!
4. hat er ganz klar Fahrerflucht begannen und war uneinsichtig
M6_Hippo
Zitat:


hab ich ja alles schon gesagt...

deswegen ist es ohne ein polizeiliches Protokoll jetzt schwierig, was für den threadersteller gutzumachen...denn es steht Aussage gegen Aussage...

es wurde nämlich kein verschulden festgestellt und das basiert eben auf einem polizeilichen Protokoll...

Und Telefonnummern von Zeugen etc. bringen da auch nichts mehr...

die ganze Sache ist äussert haarig und ich kann nur empfehlen, das ganze MÖGLICHST ZEITNAH bei der Polizei zu Protoll zu geben, um was rechtsverwertbares in der Hand zu haben...also so schnell wie möglich !

vermutlich ist es auch schon zu spät...

Leider sind "ältere Herren" in solchen Gegebenheiten ja sehr rigoros: " Der jugendliche Raser....., etc, pp.....hat mich nicht ausparken lassen....."

empfehle den Herren trotzdem anzurufen und ihm den Sachverhalt bzgl. unerlaubtem Entfernen vom Unfallort nahezulegen...hier sollte man sehr diplomatisch vorgehen !


Bin mal gespannt, was rauskommt


Trotzdem alles Gute dem Ersteller des Threads, auf dass es gut endet und der Verursacher Kulant reagiert ohne dass Ihr beide einen Anwalt bemühen müsst und horrende Kosten für eine kleine Sache entstehen.

(Zitat von: khtech04)




Sehr schöner Schluss Appel :-)
Ich denk wir alle kochen das Thema auch zu hoch.
Das der Opa ihm an die Karre gefahren ist, ist denk ich mal unbestritten.
Er hat Zeugen, die Uhrzeit, das Kennzeichen und zur Not auch Zeugen.
Jedem Schadenregulierer der klar inner Birne ist, müsste das reichen. (Mir wäre es jedenfalls genug, und ich würd überweisen)

LG und auch von mir einen schönen Abend an alle.
Tom
M6_Hippo
Zitat:


Ich seh das nicht so als Problem!

1. der TE ist zum Zeitpunkt des Unfalls gestand
2. der Verursacher hat beim Rückwertsfahren eine besondere Sogrfaltspflicht und ist einem stehenden Fahrzeug aufgefahren!
3. gibt es einen Augenzugen, womit zwei gegen eine Aussage stehn!
4. hat er ganz klar Fahrerflucht begannen und war uneinsichtig

(Zitat von: Fresh Prinz)




Darum gings jetzt nicht mehr, es ging um die Beweisbarkeit.
Stand er wirklich? Hatte der Opa auch jemanden im Auto, der als Zeuge fungieren würde etc.
Aber wie schon gesagt, alles halb so heiß, erstmal warten was kommt.....

LG
sora969
Um das nochmal klar zu stellen.
Ich habe KEINE Daten vom Verursacher. Dieser ist ja nach dem Gemecker eingestiegen und weg gefahren.
Habe nur Telefonnummer und Name eines Zeugen.
Was hätte ich den machen sollen? Den alten Mann festhalten? Wohl kaum.
Soll ich jetzt nochmal zu den Sheriffs zwecks Protokoll?
Oder einfach nur diese Nummer anrufen?
Sorry, bin mit dieser Situation überfordert. Das letzte mal ist ca. 15 Jahre her.
mb100
Zitat:


Zitat:


Zitat:



Er meinte sie müssen nur bei Personenschäden, Sachschäden und Vorfahrtsmissachtung kommen!
(Zitat von: Fresh Prinz)




Ich hätt da spontan gefragt: "Was gibts denn sonst noch so für Schäden? Psychische Schäden - wie ein Schreck, Angstzustände usw.?"

=> worauf ich hinaus will: er meinte eigentlich, das Kommen is bei Bagatellschäden nicht erforderlich, aber ein Bagatellschaden is halt auch ein Sachschaden...

(Zitat von: mb100)



Ah sorry, hab mich unklar ausgedrückt, ich meine Sachbeschädigung!
Das ist wenn du zB. mit deinem 3er die Mauer vom Nachbarn einreißt (sowas kommt nicht selten vor), oder wenn du ein Verkehrsschild beschädigst, eine Leidplanke usw
(Zitat von: Fresh Prinz)




Das Wort "Sachbeschädigung" in dem Zusammenhang zu nutzen ist eigentlich mehr als verfehlt.
Die Sachbeschädigung im strafrechtlichen Sinne definiert sich als Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache - und da isses wurschtpiepegal, ob die fremde Sache nun eine Mauer, ein Schild oder ein Auto ist. Sind alles Sachbeschädigungen. Auch die Höhe des Schadens ist egal. Selbst wenn der Schaden nur 20 Cent beträgt, kann die Tat bereits als Sachbeschädigung strafbar sein.
Verfehlt ist die Nutzung des Worts vor allem, weil es die fahrlässige Sachbeschädigung strafrechtlich gesehen nicht gibt. Und im Straßenverkehr geht man eigentlich - zumindest bei Unfällen - allenfalls von fahrlässig begangenen Taten bzw. von weder vorsätzlich noch fahrlässig begangenen Taten ab. Also es zum Unfall kam, obwohl - rein rechtlich gesehen - alles richtig gemacht wurde bzw. keine Sorgfaltspflichtverletzung begeangen wurde.

Zivilrechtlich spricht man eigentlich nicht von ner Sachbeschädigung. Entsprechend anzuwenden wäre der Schadenersatzanspruch aus § 823 - aber da wird auch weder eine Unterscheidung nach dem Objekt noch nach der Schadenshöhe vorgenommen.


(War doch net schlecht, dass ich heut meine StGB-Kommentare aus der Kanzlei mit nach Hause genommen hab...)


Zitat:


Soll ich jetzt nochmal zu den Sheriffs zwecks Protokoll?
Oder einfach nur diese Nummer anrufen?
Sorry, bin mit dieser Situation überfordert. Das letzte mal ist ca. 15 Jahre her.

(Zitat von: sora969)




Auf die Polizei würd ich pfeifen. Ob der Unfallgegner nun wegen ner Unfallflucht verknackt wird, kann Dir eigentlich relativ egal sein. Jedenfalls bringts Dir unterm Strich finanziell gesehen weder nen Vorteil noch nen Nachteil.
Und ich würd zunächst nen Kostenvoranschlag machen lassen und die Daten einholen, dann den Schaden der gegnerischen Versicherung melden - und in dem Moment, wo die ne Darstellung des Unfallhergangs wollen, selbiges mit nem Anwalt besprechen.

(Ich säg auch ungern an dem Ast, auf dem ich grad sitz - auch wenn wir eher weniger mit Unfallregulierungen machen)

Bearbeitet von: mb100 am 22.03.2013 um 20:38:44
khtech04
sora, GEH GANZ SCHNELL ZUR POLIZEI UND SCHILDER DEN VORFALL HAARGENAU !
Und gibst auch die Daten von dem Zeugen an !

Die nehmen das dann auf und dann sieht man weiter,
OHNE ZUR POLZEI ZU GEHEN, HAST DU REIN RECHTLICH NICHTS IN DER HAND !

Die Polizei wird dir dann auch sagen können, was möglich ist oder wie die Sache weitergeht !




sora969
Ja ich stand wirklich und auch hierfür gibt es Zeugen. (die gleichen die den "Unfall" gesehen haben.
Der Opa war alleine im Auto.
M6_Hippo
Zitat:


Ja ich stand wirklich und auch hierfür gibt es Zeugen. (die gleichen die den "Unfall" gesehen haben.
Der Opa war alleine im Auto.

(Zitat von: sora969)




War nur eine Erklärung die der Opa angeben könnte, kein Zweifel an deinen Aussagen. :-)
RUFSCHT DU GDV UN MASCHT DU MÄÄÄÄLDUNG !

:-)
sora969
@khtech04
Meinst Du die Polizei erzählt mir morgen etwas anderes als heute?
Die hat sich das Kennzeichen des Verursachers und die Adresse aus meinem Fahrzeugschein notiert. Das wars.
Sie wollte noch Fotos machen, steckte die Kamera aber wieder ein als sie die gerissene (Vorschaden) Stoßstange sah.
sora969
@M6 Hippo

Okääääh, mach isch
khtech04
ok, wenn du bei der Rennleitung schon warst, dann passt das eigentlich...
muss ich überlesen haben :-)

jetzt muss man sehen, was draus wird...die Cops werden den Herren anschreiben und er wird sich zur Sache äussern müssen...danach wirds dann wahrscheinlich erst richtig heikel


Dummerweise hast du ja auch keine Kontaktdaten sonst könntest du den Herren kontaktieren zwecks Schlichtungsgespräch und Verhandlung über Schadensersatz.

Kannst jetzt halt noch zum gutachter gehen, der kostet aber auch Geld....

Letztendlich ist das ganze sehr ärgerlich...Hättste gleich die Polizei per Handy gerufen und das Kennzetchen durchgegeben, hätten die den vielleicht noch auffe Rennstrecke abgreifen können bzw hääten bei Ihm daheim gewartet auf ihn...weil unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist schon ne üble Sache und da versteht auch die Rennleitung keinen Spass ...."Denn das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist ein Straftatbestand nach §142"

...heikle Sache !






mb100
Zitat:


Kannst jetzt halt noch zum gutachter gehen, der kostet aber auch Geld....

(Zitat von: khtech04)




Richtig. Und auf den Kosten würde er wahrscheinlich sitzen bleiben. Jedenfalls dann, wenns tatsächlich ein Bagatellschaden bleibt - wovon auszugehen ist. Dann braucht die Gegenseite die Gutachterkosten nicht zu übernehmen => die schon angesprochene Schadensminderungspflicht.

Kostenvoranschlag reicht vollkommen aus.

Bearbeitet von: mb100 am 22.03.2013 um 21:05:09
M6_Hippo
Zitat:


ok, wenn du bei der Rennleitung schon warst, dann passt das eigentlich...
muss ich überlesen haben :-)

jetzt muss man sehen, was draus wird...die Cops werden den Herren anschreiben und er wird sich zur Sache äussern müssen...danach wirds dann wahrscheinlich erst richtig heikel


Dummerweise hast du ja auch keine Kontaktdaten sonst könntest du den Herren kontaktieren zwecks Schlichtungsgespräch und Verhandlung über Schadensersatz.

Kannst jetzt halt noch zum gutachter gehen, der kostet aber auch Geld....

Letztendlich ist das ganze sehr ärgerlich...Hättste gleich die Polizei per Handy gerufen und das Kennzetchen durchgegeben, hätten die den vielleicht noch auffe Rennstrecke abgreifen können bzw hääten bei Ihm daheim gewartet auf ihn...weil unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist schon ne üble Sache und da versteht auch die Rennleitung keinen Spass ...."Denn das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist ein Straftatbestand nach §142"

...heikle Sache !

(Zitat von: khtech04)




Nicht sauer sein, aber du machst das ganze echt sehr drastisch. ;-)
Die Polizei verfolgt die Verkehrs-Strafrechtliche Seite. Sprich: Hat der Opa Fahrerflucht begangen oder nicht.
Dies hat aber auf deine zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber der Versicherung kein maßgeblichen Auswirkungen.

Wenn er die Luke Lukes angerufen hätte, und die hören dass der Verursacher da ist und es keinen Streit gibt, es sich um keinen Personen,. Sach,. oder Wildschaden handele, hätte die ihm gesagt, er soll die Daten austauschen und sich an die Versicherung wenden.

Aber wie gesagt, bitte nicht sauer sein. Nicht jeder Schaden und nicht jede Versicherung ist "böse"

LG
Tom

Bearbeitet von: M6_Hippo am 22.03.2013 um 21:06:21
M6_Hippo
Zitat:


Zitat:


Kannst jetzt halt noch zum gutachter gehen, der kostet aber auch Geld....

(Zitat von: khtech04)




Richtig. Und auf den Kosten würde er wahrscheinlich sitzen bleiben. Jedenfalls dann, wenns tatsächlich ein Bagatellschaden bleibt - wovon auszugehen ist. Dann braucht die Gegenseite die Gutachterkosten nicht zu übernehmen => die schon angesprochene Schadensminderungspflicht

(Zitat von: mb100)




TOP !!!!
:-)
sora969
So Freunde.
Habe eben beim Verband der Versicherungen die Versicherung des Verursachers gesagt bekommen.
Dort gleich angerufen und ein total relaxtes Gespräch mit der Dame gehabt.
Ich solle am Montag, mit der Schadensnummer die Sie mir gab, zum freundlichen gehen. Dort einen KV und Fotos machen lassen und diese einreichen.
Sie fragte mich auch gleich, ob sie mir das Geld nach Eingang gleich überweisen sollen oder wie ich's gern hätte.
Für Sie war es auch kein Ding, das der Opa abgehauen ist. O-Ton" Ja ja, das machen die älteren gerne. Die sind in solchen Situationen oft überfordert"
Mal sehen wie's weitergeht.
M6_Hippo
Zitat:


So Freunde.
Habe eben beim Verband der Versicherungen die Versicherung des Verursachers gesagt bekommen.
Dort gleich angerufen und ein total relaxtes Gespräch mit der Dame gehabt.
Ich solle am Montag, mit der Schadensnummer die Sie mir gab, zum freundlichen gehen. Dort einen KV und Fotos machen lassen und diese einreichen.
Sie fragte mich auch gleich, ob sie mir das Geld nach Eingang gleich überweisen sollen oder wie ich's gern hätte.
Für Sie war es auch kein Ding, das der Opa abgehauen ist. O-Ton" Ja ja, das machen die älteren gerne. Die sind in solchen Situationen oft überfordert"
Mal sehen wie's weitergeht.

(Zitat von: sora969)




:-))) Gleich überweisen..........und falls du Bock hast, schreib deine Telefonnummer mit drauf.....*lach*
Fresh Prinz
Es kommt auch sehr darauf an, bei welcher Versicherung man ist, hier gibt es große Unterschiede, nicht nur beim Service!


@MB100
Ich hab nur mit ihm gesprochen und er sagte bei Personenschäden, Vorfahrtsmissachtung und wenn etwas Beschädigt wird wie zB. Straßenschilder, Häuser, usw müssen sie kommen und den Unfall aufnehmen (das kannst du jetzt nennen wie du willst ;) )!


Ich würd die Fahrerflucht auf jeden Fall der Polizei melden, solche Leute denken sie können mit allem durchkommen!
Und wenn er schon wegen des "Unfalls" von der Polizei eins aufn Deckel bekommen hat, wird er sich ganz sicher einsichtiger zeigen als wenn garnichts kommt!
Denn so denkt er "ach da war doch eh nichts, der Depp (der TE) soll sich nicht so aufspielen!
Und vielleicht wird er sich ja das nächste mal dann Vorsichtiger und im Schadensfall auch richtig Verhalten?


Joa jetzt würd ich erstmal zu BMW, das Gutachten machen lassen und der Versicherung schicken!

Ich persöhnlich finde es eher wahrscheinlich, dass durch den Unfall die Frontschürtze sammt Dämpfung beschädigt wurde, diese soll einen Unfall bis 6kmh (oder waren es 7?) komplett abfangen!
Nach einem Unfall muss die Stoßstange also getauscht werden, da sich diese Dämpfung nicht nochmal verformen und somit den Stoß Absorbieren kann!

So hat es mir zumindest mein Freundlicher gesagt, bei dem ich schon 3 mal wegen Auffahrunfällen war!

Einmal war es auch nur ein sehr kleiner Rempler durchs Rückwärtsfahren meines Vordermanns!

Kosten waren immer deutlich über 1000€, für die Arbeit, die neue Stoßstange und den Lacker!
sora969
@Fresh Prinz

Ich war ja gleich danach bei der Polizei (deren Revier nur wenige 100m entfernt vom "Tatort" ist)
Die Polizistin sagte mir, das ein Verfahren wegen Fahrerflucht eh abgewiesen werden würde. Warscheinlich wegen dem Vorschaden oder so. Keine Ahnung.
Sie würde den Verursacher aber mit 25€ verwarnen. Aber das macht meine Stoßstange auch nicht wieder heile.

Habe aber schon alles in die Wege geleitet, mit Hilfe der Versicherung des Opas und werde am Montag beim :-) stehen
LucyStern
Ja alles relaxt dachte ich auch. Dann haben sie mir den Voranschlag um über 40% gekürzt.
Nach etlichen Hin und Her gab es doch fast alles was angesetzt war.
Fresh Prinz
Hhmm kann sein, da es bei dir nur nach einem eher lächerlichen Schaden aussah, dass es dafür wohl keine Fahrerflucht gibt, das weis ich nicht!
Vielleicht hatte der Polizist auch nur keinen Bock oder es falsch verstanden...
Rein Theoretisch ist es aber eine, er hat etwas beschädigt und ist gefahren ohne dir Kontaktdaten von sich oder seine Versicherung zu hinterlassen!

Denk mal das ist in jedem Fall anders, wird sicher auch am Gutachter liegen, ein selbst gewählter ist natürlich immer besser als ein gestellter!

Selbst wenn unten etwas weg gebrochen ist, was im Winter häufig durch Eisbrocken etc entsteht, kann eine Stoßstange durch einen Aufprall ja trozdem kaputt gehn!
Eine Beschädigung, bzw "Optischer Mangel" ist ja noch kein Deffekt!

Du wirst ja sehen, was BMW sagen wird ;)

Ich vermute mal die werden etwas mit kleinem Vorschaden schreiben, oder auch nicht, wenn es die Funktion der Stoßstange nicht beeinträchtigt hat!
Jedenfalls sollte sie nach so einem Rempler getauscht werden, da vermutlich die Haltepunkte gebrochen sind!
sora969
***** Update *****

Die gegnerische Versicherung (Allianz) schickte vor ziemlich genau 8 Wochen einen Gutachter vorbei, da der Verursacher "nix von einem Unfall wüsste".
Leider machte der Gutachter mir gegenüber keine Aussage was die Höhe des Schadens betrifft.

Nach langem Warten rief ich die Allianz an um mich über den Stand der Dinge zu informieren. Diese räumte dem Verursacher eine letzte Frist bis zum 23.05. (gestern) ein. Warscheinlich stritt Er alles ab. Da ich aber Zeugen hatte, hatte ich die besseren Karten.

Gestern kam dann Post: 95,48€ :-(

Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Reparaturkosten ohne Mwst.: 95,48€

Habe eben bei der Allianz angerufen um zu Fragen, wie die auf diesen Betrag im Nano-Bereich kommen.

O-Ton: "Ganz einfach. Da schon ein Vorschaden bestand, lässt sich nur geltend machen, das die Stoßstange auf beiden Seiten aus der Halterung geschoben sei. Wenn das überhaupt vom Verursacher sei und nicht auch schon vom Vorschaden." O-Ton Ende

Der Gutachter zeigte mir damals zwar die gebrochenen Halter, nahm diese warscheinlich aber nicht in die Berechnung auf.

Shit happens!

sm0kk
tja, das ist wenn man ehrlich ist.

bei dem verhalten des opas hätte ich ihn richtig bluten lassen. anzeige wegen fahrerflucht, behauptet es war kein vorschaden vorhanden und dann schön ne neue von bmw dranbauen lassen. frisch gelackt

aber wenn man ehrlich ist, wird man eh nur ausgenommen
sora969
Zitat:


tja, das ist wenn man ehrlich ist.

bei dem verhalten des opas hätte ich ihn richtig bluten lassen. anzeige wegen fahrerflucht, behauptet es war kein vorschaden vorhanden und dann schön ne neue von bmw dranbauen lassen. frisch gelackt

aber wenn man ehrlich ist, wird man eh nur ausgenommen

(Zitat von: sm0kk)




Da muss ich Dir Recht geben. Mit Ehrlichkeit kommt man heute nicht mehr weit.
Der Vorschaden ist aber unten an der Lippe der M-Stoßstange. Wenn mich also jemand leicht touchiert, berührt er zuerst das Nummernschild da die Lippe einige Zentimeter weiter hinten liegt.
Das sieht ein Blinder mit der Filzbrille, das dieser Schaden nicht vom Opa ist.
E36-Freak
Also ich hab mir jetzt nicht alles durchgelesen aber

Woher können "die" also die Polizei denn beurteilen, wie hoch der Vorschaden war? Steht ja zumindestens ein unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle im Raum...was sind denn das da für Aussagen?

sora969
Zitat:


Also ich hab mir jetzt nicht alles durchgelesen aber

Woher können "die" also die Polizei denn beurteilen, wie hoch der Vorschaden war? Steht ja zumindestens ein unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle im Raum...was sind denn das da für Aussagen?



(Zitat von: E36-Freak)



Die Höhe des Vorschadens war den Sheriffs egal. Für die war ausschlaggebend das es einen Vorschaden gab.
Für das unerlaubte Entfernen wurde er mit 25€ verwarnt. So hieß es zumindest. Ob's stimmt?
E36-Freak
Das unerlaubte Entfernen ist ne Straftat...seit wann kann man die mit 25 Euro verwarnen?
Papa76
Zitat:


Mit dem kleinen Riß in der Stoßstange hätte ich leben können, das sie jetzt wackelt nervt mich.
(Zitat von: sora969)





Zitat:


O-Ton: "Ganz einfach. Da schon ein Vorschaden bestand, lässt sich nur geltend machen, das die Stoßstange auf beiden Seiten aus der Halterung geschoben sei. Wenn das überhaupt vom Verursacher sei und nicht auch schon vom Vorschaden." O-Ton Ende
(Zitat von: sora969)




Joa, dann passt das ja jetzt soweit. Die Stoßstange war vorgeschädigt und ob durch den Anprall tatsächlich ein Schaden über den bereits vorhandenen Schaden hinaus entstanden ist, ist wohl nicht so richtig raus, oder? Von daher: Der eventuell entstandene Schaden wurde reguliert und jetzt ist alles i.O.