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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Marcel.d
Hauptthema:
Heute, 07.08.04 hat meine Freundin ein Schriben von der Stadt Hagen bekommen, dass unser Wagen (auf sie zugelassen) am 12.06.04 mit 29 kmh zu viel auf der A45 unterwegs war. Auf dem Foto bin aber ich zu sehen, allerdings mit Sonnenbrille und Baseballmütze, also schlecht zu erkennen.

Wie läuft es jetzt weiter? Sie muss ja erstmal den Fahrer innerhalb einer Woche angeben. Das Schriben schicke ich dann am 16.08.04 ab.

Wie läuft es dann weiter? Wie sieht es mit der Verjährung aus? Bin für alle Tipps dankbar!

Gruß Marcel

Mein Compact
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BIPOLAR
Falls du rechtschutz hast, geh am besten zum anwalt und lass das von ihm regeln.

Ich hab auch grad was ähnliches über meinen Anwalt laufen und bei mir isses folgendermaßen:

Mein Auto ist auf meine Mutter zugelassen und ich wurde damit geblitzt. Das Bild ist net so gut zu erkennen aber man sieht, das der Fahrer nen Kinnbart hat. Also kann es schlecht meine Mutter sein.

Wir gingen (und gehen noch) folgendermaßen vor. Der Anwalt hat sich bei der Stadtverwaltung gemeldet und hat angegeben, das er meine Mutter vertritt und das sie von ihrem Recht der Aussageverweigerung macht.

Falls sowas vorkommt werden die örtlichen Ermittlungen eingeleitet. D.h das irgendwann die Polizei vor der Tür stehen könnte um zu kucken, ob vielleicht jemand aus der Familie derjenige auf dem Bild ist.

Am besten man macht die Tür net auf wenn die Polizei da ist und man sollte auch den Nachbarn mitteilen, das die sich auch dummstellen und sagen, das sie keine Ahnung haben wer das ist.
Wenn die grünen Jungs einmal da waren und nix gefunden haben werden die Ermittlungen so lange dauern das die ganze geschichte verjährt.

_____________________
Ich bin der, der sich über alles lustig macht!
///kirunaviolet
Grundsätzlich gute Vorgehensweise, je nach Anzahl/Schwere der Vergehen kann aber bei Nichtermittlung des Fahrers auch ein Fahrtenbuch auferlegt werden.

Dein Anwalt hilft Dir aber in jedem Fall weiter, ein guter Tipp ist auch noch www.radarfalle.de (Forum).


Nochwas... mich würde interessieren wo die Messung denn genau stattfand ;)



Bye,
///kirunaviolet




Bearbeitet von - ///kirunaviolet am 07/08/2004 13:18:57
simon1707
Zitat:


Heute, 07.08.04 hat meine Freundin ein Schriben von der Stadt Hagen bekommen, dass unser Wagen (auf sie zugelassen) am 12.06.04 mit 29 kmh zu viel auf der A45 unterwegs war.
...
Wie sieht es mit der Verjährung aus? Bin für alle Tipps dankbar!
(Zitat von: Marcel.d)




Also, Verjährung kannst du dir abschminken: das sind ja kaum vier Wochen. So lanbge brauchen die immer.
Zu der Sache mit "Ich verweigere die Aussage": da würde ich ///kirunaviolet zustimmen: sei vorsichtig, dass du nicht noch ein Fahrtenbuch aufgedrückt bekommst.

Simon

______________________
Anstiftung zur Beihilfe und Beihilfe zur Anstiftung oder zur Beihilfe ist Beihilfe zur Haupttat. (BGH NStZ 96, 562)
Silentb0b.
Servus,

Bin auch vor 4 Monaten mit 26 KM/H zu schnell geblitzt worden.
Bin dann zum Anwalt wegen meiner Probezeit.

Der hat gesagt einfach nicht zurückschreiben und abwarten. Eine Woche später kam dann die Errinerung. Dann hat der Anwalt das in die Hand genommen. Hat Akteneinsicht angefordert.
Irgendwann kam dann ein Brief von der Rennleitung. Die wollten das ich zur Anhörung komme. Anwalt hat wider gesagt nicht hingehen. Nach einiger Zeit hat mein Anwalt mich dann informiert das die wegen mir den Blitzer neu geeicht haben. Ich hatte nämlich Glück und bin von so ner grauen Blitzerampel geknipst worden, und die funktionieren mit solchen Gummikontaktschleifen im Boden. Diese können aber bei bestimmten Temperature / Witterungen falsche Ergebnisse liefern und dann Schwupsdiwups losknipsen.

Hat aber leider nicht geklappt, und ich hab jetzt nen Bußgeldbescheid bekommen (50€ 1Punkt). Der Anwalt hat den aber schon angefochten und jetzt geht das als nächstes vors Gericht.

Wenn das nichts nützt will er dann das Foto anfechten.

Desweiteren was dir vielleicht ein wenig helfen könnte. Wenn du den Brief nicht zurückschikst werden die Grünen sehr wahrscheinlich in der Einwohnerkartei einen Lichtbildvergleich machen und eine Nachbarschaftsanhörung. (Also bring deine Nachbarn in kenntnis das die schweigen sollen wenns geht) Das mit der Einwohnerkartei ist aber rechtlich gesehen sehr bedenklich laut meinem Anwalt.

Das was Bipolar mit dem Hausbesuch gesagt hat stimmt. Mach wie gesagt in der nächsten Zeit nicht die Tür auf

Verjährung kannst du abhaken. Bei mir waren drei Monate rum und dann kam erst der Bußgeldbescheid. Die Grünen können die Verjährungszeit bei einer laufenden Ermittlung au´ßer Kraft setzen, so mein Anwalt.

Cya

Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt o.O
shadow-diva
hab mal in ner fahrschule gearbeitet und soweit ich weiss ist eine verjährung erst nach 3 monaten gültig. wenn man nicht genau erkennt, wer auf dem foto ist, kannst du dich oder deine frau angeben als fahrer. kann doch jeder n cap tragen :)

nicht was du bist, ist was dich ehrt, wie du bist, bestimmt dein wert !!!
XM
Zitat:


hab mal in ner fahrschule gearbeitet und soweit ich weiss ist eine verjährung erst nach 3 monaten gültig. wenn man nicht genau erkennt, wer auf dem foto ist, kannst du dich oder deine frau angeben als fahrer. kann doch jeder n cap tragen :)

nicht was du bist, ist was dich ehrt, wie du bist, bestimmt dein wert !!!

(Zitat von: shadow-diva)





Na toll, dann muss sie zahlen.

Innerhalb von 3 Monaten muss der Fahrer ermittelt werden sonst ist die Sache verjährt. Wurde in den 3 Monaten der Fahrer ermittelt kann die Sache sich endlos hinziehen

Sers XM

Wer bremst verliert!

Mein 3er - neu in Perleffekt-Gelb