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Luckysmother
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 17.01.2013 um 06:45:29 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

Guten Tag liebe Gemeinde,
folgendes Anliegen, es geht mal wieder um die CCFL bzw. SMD ringe.
Ich hab mir da jetzt einige Threads im Forum durchgelesen,bin bei der Polizei gewesen und hab heute bei der DEKRA angerufen und nachgefragt.
Und zwar geht es um die Erlaubnis solche einzubaun und damit auch rum zu fahren. Ich selbst habe mir die SMD Ringe für meinen bestellt. Allerdings meinte die Dekra, wenn ich diese einbauen würde erlischt meine Betriebserlaubnis und mein Versicherungschutz, da ich den Orginal, extra so ausgelieferten Scheinwerfer "geöffnet" hätte, diesen damit "unbrauchbar" , " nicht mehr in dem "orginal Zustand" belassen hätte etc.
Allerdings seh ich trotzdem viel e 36 mit Ringen rum fahren. Ich mein die orginalen Scheinwerfer, nicht wie jetzt viele meinen könnten, die Depo oder angle eyes...
Ich wollte das Thema CCFL /SMD- ringe bei mir jetzt abhacken, wollte aber trotzdem wissen warum trotzdem so viele mit den Ringen"rum fahren" und vor allem das Argument, sind zu hell, blenden etc. will ich eig. nicht gelten lassen, weil mich in der Nacht die scheinwerfer von den ganz neuen Autos (mercedes, Audi, BMW (mit der neuen LED technik im X6 und dem 6)) mit den neuen Lichtsystemen genauso blende, wenn nicht sogar noch stärker blenden ....
Ich würd da gern mal so eure Meinung hören ...

mfg

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 17.01.2013 um 06:45:29
Horgh76
Da wäre jetzt interessant zu wissen, wozu du genau unsere Meinung hören möchtest ;)

Zum Thema das die neueren Autos blenden oder warum das verboten ist?
bmw318isturbofahrer
Wenn du die Dinger eintragen lässt kannste doch fahren!

Wo ist dein Problem?

Einzelabnahme 120€ beim TüV aushändigen und gut ist.

Schon kannste ungestraft fahren mit deinen Funzeln weil du ne Eintagung im Schein hast ;-) höhö
Luckysmother
Warum sie verboten sind, obwohl sie in den neuen BMW modellen verbaut werden...


@ bmw318isturbofahrer:

Ich hab die orginalen Scheinwerfer wieder verbaut ist mir mittlerweile zu viel aufwand und "geld" was ich für so "blöde" Ringe investieren muss. ( hab schon 2 Ringe beim einbau kaputt gemacht etc.)
danke trotzdem :)
E36-Freak
Auf normalem legalem Wege sind diese Ringe überhaupt nicht eintragungsfähig....auch nicht über eine Einzelabnahme

bmw318isturbofahrer
Wieso sind die denn nicht eintragungsfähig?

Ich habe CCFL Ringe drin und nie Ärger bei Tüv oder Polizei damit gehabt da Original Scheinwerfer mit SRA und rund ums Auto ebenfalls alles Ori!
cxm
Zitat:


Wieso sind die denn nicht eintragungsfähig?
Ich habe CCFL Ringe drin und nie Ärger bei Tüv oder Polizei damit gehabt...
(Zitat von: bmw318isturbofahrer)




Hi,

was soll denn das für eine Begründung sein?
Sind die CCFL nun bei Dir eingetragen oder nicht?
Nur weil TÜV und Rennleitung zu blöd sind, das zu merken, heißt das wohl kaum, dass es legal ist.
Fahr doch mal zum TÜV und lass sie eintragen...

Ciao - Carsten
Peja_320i
Sobald du was am Scheinwerfer machst, musst du ein Lichttechnisches Gutachten machen lassen! Und ich glaube kaum, das jemand hier für so nen Wisch soviel Kohle hinlegt.

Und selbst dann, ist nicht mal sichergestellt das man die eingetragen bekommt. Ausserdem bringt dir eine TÜV Eintragung rein gar nichts, wenn der Herr von der Rennleitung was dagegen hat!

Spreche da aus Erfahrung! Nicht bei CCFL Ringen, in meinem Fall ging es ums Fahrwerk.
Papa76
Zitat:


Warum sie verboten sind, obwohl sie in den neuen BMW modellen verbaut werden...

(Zitat von: Luckysmother)




Ich versteh die Frage nicht? Bereits im Eröffnungspost schreibst du:

Zitat:



Allerdings meinte die Dekra, wenn ich diese einbauen würde erlischt meine Betriebserlaubnis und mein Versicherungschutz, da ich den Orginal, extra so ausgelieferten Scheinwerfer "geöffnet" hätte, diesen damit "unbrauchbar" , " nicht mehr in dem "orginal Zustand" belassen hätte etc.

(Zitat von: Luckysmother)




Nicore
@lucky

1. Der TÜVer hat Recht.

2. Nachträgliche Bastelringe sind nicht zu vergleichen mit werkseitigen Beleuchtungseinheiten
die VOR der Fertigung eine BE bekommen haben.

3. die ganzen Leute mit CCFL etc.pp. hoffen das es kein TÜVer oder Polizist zu genau nimmt

Bearbeitet von: Nicore am 17.01.2013 um 13:32:05
charlie2
Ich habe an meinem Motorrad eine kürzere Übersetzung, da zerrt es mich im 2. Gang noch fast von der Karre. Beim TÜV zählt auch niemand die Zähne am Ritzel, mal abgeshen davon, dass die niemals alle original Übersetzungen im Kopf haben. Ist aber genauso wenig zugelassen wie umgebaute Scheinwerfer, nur merken tut es normal niemand. Kommt es trotzdem raus, macht das 50€ plus 3 Punkte wegen BE erloschen.
Performances
Deshalb steht auf dem Ritzel und dem Kettenblatt auch die Zahnanzahl :) und die ÜS steht unter dem Sitz und oder in den Papieren.
Stefan177
Zitat:


Warum sie verboten sind, obwohl sie in den neuen BMW modellen verbaut werden...
(Zitat von: Luckysmother)




Sie sind nicht "verboten". Sie sind nur "nicht erlaubt". Von den Herstellern macht sich offenbar niemand die Mühe dafür eine Erlaubnis zu bekommen. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.
Das Zauberwort hier heisst "Einzelabnahme". Oder der Hersteller bemüht sich darum, eine ABE für seine Produkte zu bekommen. Namhafte Hersteller (z.B. von Felgen) tun das. Bastler die die Dinger im Ausland oder im Heimischen Keller fertigen.... eher nicht. Zumal sie meist wissen, daß sie die sowieso nicht bekommen (zu hell, nicht sicher, zu dilletantisch....) von daher wär das rausgeschmissenes Geld für die. Daher steht einfach beim Verkauf klein irgendwo "nicht im Bereich der STVZO erlaubt", oder "nur für Showzwecke" und damit sind sie fein raus. Liest eh keiner.

Zum Thema Versicherungsschutz: Natürlich ist es theoretisch so, daß der Versicherungsschutz erlischt. Dazu muss Dich aber erstmal jemand erwischen. Wenn Dir am Tag einer hinten reinfährt wird kaum ein Gutachter kommen und die Frontscheinwerfer anschauen. Anders siehts aber z.B. aus, wenn Du nachts ein Reh anfährst oder Dein Unfallgegner angibt, daß Du ihn geblendet hättest. Daraus kann man Dir nen Strick drehen, wenn man möchte. Da wird man ganz schnell draufkommen, daß die Scheiwerfer keinen TÜV segen haben und in so einem Fall muss die Versicherung erstmal nicht zahlen natürlich. Ob das wirklich was mit dem Unfall zu tun hatte ist erstmal zweitrangig. Für die Versicherung gehts darum, daß sie ne Lücke gefunden haben um Ihr Geld zu behalten. Und die werden sie natürlich verteidigen.



Bearbeitet von: Stefan177 am 17.01.2013 um 16:53:40

Bearbeitet von: Stefan177 am 17.01.2013 um 16:56:02
fleischwurstfritz
naja ich an eurer stelle würde mir keine sorgen über sachschäden machen, sondern wenn bei nen unfall ein langfristiger personenschaden (behindert) zustande kommt, dann zahlt ihr das ein leben lang aus eurer eigenen tasche. und das nur wegen so kack standlichtringe...
charlie2
Zitat:


Deshalb steht auf dem Ritzel und dem Kettenblatt auch die Zahnanzahl :) und die ÜS steht unter dem Sitz und oder in den Papieren.

(Zitat von: Performances)



Zum Glück bist Du nicht mein Prüfer ;-) Ist jetzt OT, also nicht weiter ausbauen. Aber, das Ritzel sieht niemand, in den Papieren und unterm Sitz steht nichts, allerdings auf dem Kettenblatt. Das hat aber noch niemand interessiert. Vielleicht auch deshalb, weil die Prägung gut zu erkennen ist. Wie auch immer...
Performances
Ach , da würde ich auch abmontieren bzw. abmontieren lassen :) um das auf dem Ritzel zu sehen.
Irgendwo in den Papieren müsste es eig. stehen, bei meiner Aprilia stand es jedenfalls drin (und auch unter dem Sitz).

Warhead Dragon
und wie sieht es bei zubehör scheinwerfern aus? Die haben doch teils standlichtringe verbaut und das E Prüfzeichen.. sind die dan auch nicht legal oder wie? :O (im bezug auf den E36)
E36-Freak
Es ist schon ein Unterschied, um es sich um einen komplett geprüften mit E-Zeichen versehenen Zubehörscheinwerfer mit Standlichtringen oder um einen nachträglich mit CCFL-Ringen nachgerüsteten Originalscheinwerfer handelt...

Der Original-SW hat zwar ein E-Prüfzeichen, welches durch die nachträgliche Veränderung keine Gültigkeit mehr hat

ist genauso bei nachträglich lackierten Rückleuchten pp.
cargraphics
Laut AGBs meiner Versicherung erlischt der Haftpflichtversicherungsschutz lediglich unter Alkoholeinfluss/Drogeneinfluss und bei nicht genehmigten Rennen. Und selbst hier besteht lediglich eine Regresspflicht i.H.v. 5.000EUR. Es steht NICHTS geschrieben, dass kein Versierungsschutz bei irgendwelchem illegalem Tuning besteht.

MfG
Marco535
Der Grund, warum der Versicherungsschutz erlischt, liegt ja wiederum darin, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist. Hier führt praktisch eines zum anderen. Das ganze Thema ist ja nun nicht neu. Es war eigentlich schon immer so, dass die Betriebserlaubnis erlischt und damit im Prinzip auch der Versicherungsschutz. Gleiches gilt auch für z.B. Auspuff/Endrohre, Fahrwerk, Felgen usw.

Zu den Lichtern muss man einfach sagen, dass alle eingebauten CCFL oder SMD Ringe schlicht weg nicht im Bereich der STVO zugelassen sind. Allerdings muss man auch sagen, dass ich auch so einige kenne, die damit bisher bei jeder Kontrollo, egal ob TÜV oder Polizei, durch gekommen sind. Liegt vielleicht daran, dass auch die Prüfer sich an den Anblick im Straßenverkehr gewöhnt haben und für zig Modelle korrekte Möglichkeiten zu kaufen gibt. Ändert aber nix daran, dass es Ärger gibt, wenn sich mal jemand intensiver damit beschäftigt.
Einzige legale Möglichkeit, einen kompletten Scheinwerfer mit entsprechenden Ringen kaufen. Dort sollte dann ein E-Prüfzeich bzw. ABE o.ä. vorhanden sein. Aber das Problem dran ist, die Teile kosten natürlich deutlich mehr als nur die Ringe zu kaufen. Der Preis liegt aber nicht zuletzt auch daran, dass für die offizielle Erlaubnis ein lichttechnisches Gutachten erstellt werden muss, was richtig Geld kostet. Und da muss halt mit dem Verkauf der Teile erst mal wieder verdient werden.


Stefan177
Zitat:


Laut AGBs meiner Versicherung erlischt der Haftpflichtversicherungsschutz lediglich unter Alkoholeinfluss/Drogeneinfluss und bei nicht genehmigten Rennen. Und selbst hier besteht lediglich eine Regresspflicht i.H.v. 5.000EUR. Es steht NICHTS geschrieben, dass kein Versierungsschutz bei irgendwelchem illegalem Tuning besteht.
(Zitat von: cargraphics)




In Deinem Versicherungsschein steht bestimmt irgendwo, daß das Fahrzeug TÜV haben muss bzw. eine gültige Betriebserlaubnis (was das selbe ist).
Die Haftpflichtversicherung zahlt natürlich, aber die wird sich das Geld von Dir wieder holen.



Bearbeitet von: Stefan177 am 18.01.2013 um 14:05:27