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T H E M A     R Ü C K B L I C K
marcob318is
Hauptthema:
Bern, 14.11.2012 - Am 1. Januar 2013 tritt ein erstes Paket mit Massnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms «Via sicura» in Kraft. Darin enthalten sind Massnahmen gegen Raser wie die Einziehung und Verwertung von Motorfahrzeugen sowie das Verbot von Radarwarnungen. Ebenfalls angepasst wird das Mindestalter für Radfahrende und Fuhrleute.
Am 15. Juni 2012 hat das Parlament das Verkehrssicherheitsprogramm «Via sicura» angenommen. Der Bundesrat hat beschlossen, die darin enthaltenen Massnahmen gestaffelt in Kraft zu setzen. Die erste Tranche tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
Eine zweite Tranche soll auf Anfang 2014 in Kraft treten. Diese beinhaltet Massnahmen, die Umsetzungsvorschriften auf Verordnungsstufe brauchen. Dazu wird im nächsten Frühjahr ein Anhörungsverfahren bei den Kantonen und interessierten Organisationen durchgeführt.
Der dritte Teil enthält Massnahmen, die mehr Vorbereitungszeit brauchen. Dies vor allem wegen der Anpassung der Informatik-Systeme auf Bundes- und Kantonsebene. Sie können deshalb erst ab 2015 in Kraft gesetzt werden.

Am 1. Januar 2013 treten in Kraft:

•Begleitung auf Lernfahrten
Neu dürfen Personen, die nur den Führerausweis auf Probe besitzen, keine Lernfahrten mehr begleiten.

•Abklärung der Fahreignung oder der Fahrkompetenz
Bei bestimmten Tatbeständen wie Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln, extremen Geschwindigkeitsübertretungen oder Ausbremsmanövern (Schikanestopps) wird obligatorisch eine Fahreignungsuntersuchung angeordnet.

•Massnahmen gegen Raser
Ein Raserdelikt liegt vor, wenn die vorgeschriebene Geschwindigkeit wie folgt überschritten wird:

• in der 30km/h-Zone: um 40 km/h
• innerorts (50km/h): um 50km/h
• ausserorts (80km/h): um 60km/h
• auf Autobahnen (120km/h): um 80 km/h.
Bei einem Raserdelikt wird der Führerausweis für mindestens 2 Jahre entzogen. Im Wiederholungsfall erfolgt dies für immer. Eine ausnahmeweise Wiedererteilung nach 10 Jahren ist nur möglich, wenn ein positives verkehrspsychologisches Gutachten vorliegt. Zudem wird die Strafandrohung bei Raserdelikten verschärft. Neu gilt eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr, und die Höchststrafe wird auf 4 Jahre Freiheitsstrafe angehoben.

•Einziehung und Verwertung von Motorfahrzeugen
Bei groben Verkehrsregelverletzungen, wie krassen Geschwindigkeitsübertretungen, kann das Fahrzeug eingezogen und verwertet werden, sofern der Täter oder die Täterin dadurch von der Begehung weiterer Delikte abgehalten werden kann.

•Verbot von Radarwarnungen
Öffentliche oder entgeltliche Warnungen vor Verkehrskontrollen sind verboten.

•Mindestalter für Radfahrende und Fuhrleute
Das Mindestalter für das Rad fahren auf Hauptstrassen beträgt neu 6 Jahre. Das Mindestalter für Fuhrleute (Lenker von Tiergespannen) wird auf 14 Jahre angehoben


Also aufpassen wenn ihr in der Schweiz unterwegs seit.
J-Freak
Wieso aufpassen?

Bist du in der Schweiz so unterwegs, dass die Massnahmen greifen könnten?

Ist aus meiner Sicht völlig in Ordnung so! Wenigstens werden jetzt wirklich die Raser drann genommen (auch wenn da noch mehr ginge) und es wird nicht die Busse für 5 km/h Übertretungen erhöht!

Man muss ja krank in der Birne sein, wenn man in der 30er mit 70 Sachen unterwegs ist...
marcob318is
Zitat:


Wieso aufpassen?

Bist du in der Schweiz so unterwegs, dass die Massnahmen greifen könnten?

Ist aus meiner Sicht völlig in Ordnung so! Wenigstens werden jetzt wirklich die Raser drann genommen (auch wenn da noch mehr ginge) und es wird nicht die Busse für 5 km/h Übertretungen erhöht!

Man muss ja krank in der Birne sein, wenn man in der 30er mit 70 Sachen unterwegs ist...

(Zitat von: J-Freak)




Ja das verstehe ich schon, aber ich meine wenn du ausserorts überholst und irgend wie 120 oder 130 drauf hast ist die busse schon hefftig. aber wer mit 100 durch ne 30er zone donnert der ist wirklich weich im kopf. es gilt aber auch für waghalsige überholmanöver mit der freiheitsstrafe und das finde ich einfach übertrieben.
J-Freak
Ich bin halt eher der Typ, der dann mal mit 70 hinterher fährt. Ich überhole nur wenns wirklich sein muss =)

Oftmals ist es ja so, dass man bei der nächsten Ortschaft ja doch wieder aufeinander hockt.
Gschwend2012
ChrisH
Also 1 bis 4 Jahr Gefängnis finde ich für so eine Geschwindigkeitsübertretung völlig schwachsinnig!! (Mindeststrafe ist ein Jahr Gefängnis, bis zu 4 Jahren sind möglich!)
Die haben doch nicht mehr alle Tassen im Schrank!

Klar, die Tempoübertretung klingt nach viel, aber du musst doch bloß mal ein Tempolimit-Schild übersehen, und schon gehst du für 1 - bis 4 Jahre in den Knast!
Hallo, alles klar????

Das Gleich gilt für "gefährliches Überholen": Wer bitte legt denn hinterher fest, ob dein Überholen nun normal oder gefährlich war. Vielleicht irgendein Müsli in Birkenstock-Sandalen, der sich in seiner Manneswürde zurückgesetzt fühlt, weil er gerade in seinem Renault Kangoo von Dir überholt wurde? Und dafür gehst Du dann ein paar Jahre Knast??? Das öffnet dem Justizmissbbrauch doch Tür und Tor!
Wenn man mal dagegen betrachtet, wie billig viele bei Todschlag, Mord, Raubüberfall etc. wegkommen ...
Da kann ich frei nach Asterix nur sagen:
"Die spinnen, die Helvetier!"
Gschwend2012
«Rasen gilt als Straftat, das Auto somit als Tatwaffe. Das macht es den Behörden leichter, Temposündern das Auto wegzunehmen»



Viel Vergnügen! Bald fährt in der schweiz niemand mehr auto....
marcob318is
absolut deiner meinung
Gschwend2012
Bmw M3 Freiwillig abzugeben Intresse?:D
J-Freak
Zitat:


Also 1 bis 4 Jahr Gefängnis finde ich für so eine Geschwindigkeitsübertretung völlig schwachsinnig!! (Mindeststrafe ist ein Jahr Gefängnis, bis zu 4 Jahren sind möglich!)
Die haben doch nicht mehr alle Tassen im Schrank!

Klar, die Tempoübertretung klingt nach viel, aber du musst doch bloß mal ein Tempolimit-Schild übersehen, und schon gehst du für 1 - bis 4 Jahre in den Knast!
Hallo, alles klar????
(Zitat von: ChrisH)




Derjenige, der nicht mehr alle Tassen im Schrank hat, ist wohl vielmehr der, der (nach vermeintlichem Übersehen des Schildes) nicht merkt, dass er sich möglicherweise in einer Ortschaft befindet und sein Tempo dementsprechend etwas anpasst...

Natürlich sind solche Gesetzgebungen objektiv betrachtet von Mann zu Mann (oder Frau zu Frau =)) passend oder eben unpassend. Ich jedoch sage ganz klar besser etwas zu hart, als etwas zu lasch.

Wer nur annähernd normal unterwegs ist, braucht sich davor nicht zu fürchten, da 100 anstatt 50 doch ein beachtlicher Geschwindigkeitsunterschied ist... Andernfalls kannst du ja immernoch mit 130 ausserorts unterwegs sein, ohne dass du dich vor schwedischen Gardinen fürchten musst.

Edit: Schlussendlich bist du und ich, ab diesem Moment in dem wir den Motor starten, dafür verantwortlich, dass es eben nicht kracht. Wem das nicht passt, soll in die Politik gehen oder auf ÖV umsteigen.. =)

Bearbeitet von: J-Freak am 14.01.2013 um 21:19:21
XT-Fabi
Zitat:

...
Klar, die Tempoübertretung klingt nach viel, aber du musst doch bloß mal ein Tempolimit-Schild übersehen, und schon gehst du für 1 - bis 4 Jahre in den Knast!
Hallo, alles klar????...
(Zitat von: ChrisH)



Da in der Schweiz grundsätzlich auf Autobahnen maximal 120km/h erlaubt sind ist es doch ganz einfach, da braucht man dann gar nicht drüber nachdenken wie schnell wohl grad erlaubt ist.
Mit blossem "Übersehen" eines Tempolimits bist Du da noch im günstigen Bereich (für schweizer Verhältnisse).
Man sollte halt nie schneller fahren als man es sich leisten kann!
Gruß, Fabi
XT-Fabi
Zitat:

...EIN BULLE. Wenn du mit 70 hinterhertuckerst und nicht überholst, dann solltest
DU bestraft werden. Dann solltest besser DU ÖV nutzen, statt den Verkehrsfluss
zu stören.
(Zitat von: bumrush)



Dir ist schon klar, dass es hier ums Rasen und dessen Bestrafung und nicht um Schleicher geht?!?
Dazwischen liegt ein grossen Bereich, in dem sicherlich die meisten hier anzusiedeln sind.
Gruss, Fabi
ChrisH
Zitat:


Derjenige, der nicht mehr alle Tassen im Schrank hat, ist wohl vielmehr der, der (nach vermeintlichem Übersehen des Schildes) nicht merkt, dass er sich möglicherweise in einer Ortschaft befindet und sein Tempo dementsprechend etwas anpasst...

Natürlich sind solche Gesetzgebungen objektiv betrachtet von Mann zu Mann (oder Frau zu Frau =)) passend oder eben unpassend. Ich jedoch sage ganz klar besser etwas zu hart, als etwas zu lasch.

Wer nur annähernd normal unterwegs ist, braucht sich davor nicht zu fürchten, da 100 anstatt 50 doch ein beachtlicher Geschwindigkeitsunterschied ist... Andernfalls kannst du ja immernoch mit 130 ausserorts unterwegs sein, ohne dass du dich vor schwedischen Gardinen fürchten musst.
(Zitat von: J-Freak)




Du wähnst dich außerorts, fährst 100 statt der erlaubten 80 und übersiehst das Ortsschild von dem 3-Häuser-Kaff "Kleinkleckersdorf"

Du fährt außerorts 100 statt der erlaubten 80 und wirst 50 m nach dem Ortsschild mit einer Laserpistole gemessen. Zumindest steht der Laser 50 m hinter dem Ortsschild. Wo Du genau zum Zeitpunkt der Messung warst ist eine andere Sache. Aber die Behörde hat immer Recht.

Du fährst in der Stadt auf eine doppelspurigen Strasse 50 km/h. Dich überholt einer mit 100 km/h auf der anderen Fahrspur. Die Laserschranken-Messanlage verzichtet auf den beim Betrieb auf doppelspurigen Anlagen vorgeschriebenen zweiten Fotoapparat. Daher misst die Anlage den Wagen mit 100 und schießt dazu ein Foto von Deinem Wagen (Das ist kein konstruierter Fall! So eine unzulässige Anlage war in Heidelberg über etliche Jahre hin im Einsatz und die Behörde wusste, dass die Anlage keine Zulassung hat! Wer geblitzt wurde und es wusste und Einspruch eingelegt hat, der hat Glück gehabt. Wer es nicht wusste hatte halt Pech....)

Du fährst in der Stadt 70 und übersiehst ein Tempo-30-Schild.

Du fährst auf der Autobahn 140 und übersieht das Autobahnende und den fliessenden Übergang in eine Bundesstraße (Tempo 80).

Wenn ich für so was (ohne Unfall!!!) 4 Jahre Gefängnis bekomme - und für Mord im Affekt gibt es z.B 7 Jahre (oder sogar weniger!!) - WO ist denn da noch die Verhältnismäßigkeit???

Zitat:


Edit: Schlussendlich bist du und ich, ab diesem Moment in dem wir den Motor starten, dafür verantwortlich, dass es eben nicht kracht. Wem das nicht passt, soll in die Politik gehen oder auf ÖV umsteigen.. =)
(Zitat von: J-Freak)




Es hat ja gar nicht gekracht!

Für Nicht-Schweizer gibt es zum Glück noch eine andere Lösung:
Nicht in die Schweiz fahren!
Und genau DAS werde ich in Zukunft strickt befolgen!

Grüße
ChrisH
J-Freak
Zitat:


EIN BULLE. Wenn du mit 70 hinterhertuckerst und nicht überholst, dann solltest
DU bestraft werden. Dann solltest besser DU ÖV nutzen, statt den Verkehrsfluss
zu stören.
(Zitat von: bumrush)




Och komm schon, versuch ein bestimmtes Level zu halten! Ich bin nicht Polizist, nur Mechaniker.
Im übrigen bin ich der Meinung, dass ebendiese Leute, die als erstes laut "BULLE" schreien, auch die ersten wären welche schreien, wären die "BULLEN" nicht da.. =)

Wie alt bist du? 18? 19? Denn da hatte ich auch das Gefühl, dass ich irgendwo zu kurz komme, wenn ich nicht überhole sobald der Vordermann die Höchstgeschwindigkeit auch nur um 1 km/h unterschritt!

Im übrigen habe ich nirgends gesagt, dass ich NICHT überhole. Ich habe lediglich gesagt, ich überhole nur dann, wenn es sich lohnt. Und nicht wenn ich nach 300m sowieso wieder bremsen muss, weil eine Ortschaft kommt.
Zitat:


Du wähnst dich außerorts, fährst 100 statt der erlaubten 80 und übersiehst das Ortsschild von dem 3-Häuser-Kaff "Kleinkleckersdorf"

Du fährt außerorts 100 statt der erlaubten 80 und wirst 50 m nach dem Ortsschild mit einer Laserpistole gemessen. Zumindest steht der Laser 50 m hinter dem Ortsschild. Wo Du genau zum Zeitpunkt der Messung warst ist eine andere Sache. Aber die Behörde hat immer Recht.

Du fährst in der Stadt auf eine doppelspurigen Strasse 50 km/h. Dich überholt einer mit 100 km/h auf der anderen Fahrspur. Die Laserschranken-Messanlage verzichtet auf den beim Betrieb auf doppelspurigen Anlagen vorgeschriebenen zweiten Fotoapparat. Daher misst die Anlage den Wagen mit 100 und schießt dazu ein Foto von Deinem Wagen (Das ist kein konstruierter Fall! So eine unzulässige Anlage war in Heidelberg über etliche Jahre hin im Einsatz und die Behörde wusste, dass die Anlage keine Zulassung hat! Wer geblitzt wurde und es wusste und Einspruch eingelegt hat, der hat Glück gehabt. Wer es nicht wusste hatte halt Pech....)

Du fährst in der Stadt 70 und übersiehst ein Tempo-30-Schild.

Du fährst auf der Autobahn 140 und übersieht das Autobahnende und den fliessenden Übergang in eine Bundesstraße (Tempo 80).

Wenn ich für so was (ohne Unfall!!!) 4 Jahre Gefängnis bekomme - und für Mord im Affekt gibt es z.B 7 Jahre (oder sogar weniger!!) - WO ist denn da noch die Verhältnismäßigkeit???

Zitat:


Edit: Schlussendlich bist du und ich, ab diesem Moment in dem wir den Motor starten, dafür verantwortlich, dass es eben nicht kracht. Wem das nicht passt, soll in die Politik gehen oder auf ÖV umsteigen.. =)
(Zitat von: J-Freak)




Es hat ja gar nicht gekracht!

Für Nicht-Schweizer gibt es zum Glück noch eine andere Lösung:
Nicht in die Schweiz fahren!
Und genau DAS werde ich in Zukunft strickt befolgen!

Grüße
ChrisH

(Zitat von: ChrisH)



Tja weisst du was, es gibt leider keine perfekte Gesetzgebung. Aber wie bereits gesagt, wenn ein Überleben für dich unter diesen Umständen nicht möglich ist, steht es dir immer noch offen, in einem (mehr oder weniger) demokratischen Land eine politische Karriere einzuschlagen und etwas zu verändern!

Zum letzten Punkt;
Was regst du dich denn so auf? Dann meidest du die Schweiz eben, es zwingt dich ja keiner! Schliesslich ist in DE die Bahn offen und die Bussen viel kleiner! =)

Bleib bei SchwarzRotGold, dann stimmts für alle..
ChrisH
Zitat:


Tja weisst du was, es gibt leider keine perfekte Gesetzgebung.

(Zitat von: J-Freak)



Da hast Du natürlich recht.
Aber mit dem Argument kann man sogar irrtümlich vollstreckte Todesstrafen oder Justizmorde rechtfertigen.
Die Tatsache, dass es keine perfekte Gesetzgebung gibt sehe ich schwerlich als Rechtfertigung, sie deshalb noch unvollkommener zu machen ;)
PeacemanKGH
servus,

gefängnis und fahrzeugenteignung sollten bestenfalls als mittel bei wiederholungstätern herhalten.
dass man mal ein verkehrsschild übersieht und dann ggf. wirklich in den bereich der raserei fällt sollte zwar mit führerscheinentzug und nem satten bußgeld hornoriert werden, direkte gefängnisstrafe ist aber meines erachtens nach eindeutig überzogen.
wenn man jedoch z.b. innerhalb von 2 jahren erneut ertappt wird, dann ist für mich auch eine gefängnisstrafe gerechtfertigt.

grüße
J-Freak
Zitat:


Zitat:


Tja weisst du was, es gibt leider keine perfekte Gesetzgebung.

(Zitat von: J-Freak)



Da hast Du natürlich recht.
Aber mit dem Argument kann man sogar irrtümlich vollstreckte Todesstrafen oder Justizmorde rechtfertigen.
Die Tatsache, dass es keine perfekte Gesetzgebung gibt sehe ich schwerlich als Rechtfertigung, sie deshalb noch unvollkommener zu machen ;)

(Zitat von: ChrisH)



Da muss ich dir wiederum Recht geben. Kann man nichts dagegen halten.

Nur würde ich jetzt einfach mal behaupten, dass es doch eher die Leute trifft, die es treffen soll. Und weniger solche, welche "eine Ortstafel übersehen". Und solange es mehr Sicherheit schafft (Das wird durchaus erreicht durch das Einziehen des Fahrzeugs bzw. dauerhafter Ausweisentzug) dann kann ich voll und ganz hinter der Sache stehen. Denn ich sehe mich dadurch nicht gefährdet.

Ich bin immer dann sportlich unterwegs (und überhole auch die 70 km/h-Fahrer =)), wenn ich die Streck kenne. Andernfalls halte ich mich eben zurück. Ich kann damit leben.

Da bin ich lieber einmal 2 Minuten später am Ziel, als dass ich den Wisch abgeben muss.. =)
ChrisH
Zitat:


...
Nur würde ich jetzt einfach mal behaupten, dass es doch eher die Leute trifft, die es treffen soll. Und weniger solche, welche "eine Ortstafel übersehen". Und solange es mehr Sicherheit schafft (Das wird durchaus erreicht durch das Einziehen des Fahrzeugs bzw. dauerhafter Ausweisentzug) dann kann ich voll und ganz hinter der Sache stehen. Denn ich sehe mich dadurch nicht gefährdet.
....
(Zitat von: J-Freak)




Gut - den Standpunkt verstehe ich.
Aber wenn nicht Herr Meyer oder Frau Müller ins Gefängnis geht, sondern ICH????
Bloss weil ich ein Schild übersehen habe???
Oder die Behörde eine nicht zugelassene Radaranlage betreibt???
Ich glaube, das fände ich gar nicht witzig....

Grüße
ChrisH
J-Freak
Zitat:


Zitat:


...
Nur würde ich jetzt einfach mal behaupten, dass es doch eher die Leute trifft, die es treffen soll. Und weniger solche, welche "eine Ortstafel übersehen". Und solange es mehr Sicherheit schafft (Das wird durchaus erreicht durch das Einziehen des Fahrzeugs bzw. dauerhafter Ausweisentzug) dann kann ich voll und ganz hinter der Sache stehen. Denn ich sehe mich dadurch nicht gefährdet.
....
(Zitat von: J-Freak)




Gut - den Standpunkt verstehe ich.
Aber wenn nicht Herr Meyer oder Frau Müller ins Gefängnis geht, sondern ICH????
Bloss weil ich ein Schild übersehen habe???
Oder die Behörde eine nicht zugelassene Radaranlage betreibt???
Ich glaube, das fände ich gar nicht witzig....

Grüße
ChrisH

(Zitat von: ChrisH)



Bestimmt würde die Welt eine Schweigeminute abhalten....

Nein Spass, das fände ich natürlich auch nicht witzig wenn es mir passieren würde. Aber wie bereits erwähnt, ist die Chance dass so etwas geschieht doch ziemlich klein. Man muss doch recht sportlich unterwegs sein, damit man aus Versehen ungerechtfertigt in die Kiste kommt. Ausserdem wirst du kaum täglich in der Schweiz unterwegs und mit diesem "Problem" konfrontiert sein!? =)
PeacemanKGH
servus,
Zitat:


Ausserdem wirst du kaum täglich in der Schweiz unterwegs und mit diesem "Problem" konfrontiert sein!? =)
(Zitat von: J-Freak)



gerade darin sehe ich persönlich das größte problem. wäre ich regelmäßig in der schweiz hätte man einen gewissen gewöhnungsfaktor. wenn man jedoch nur sehr sporadisch in ein land fährt kennt man vielleicht eben doch nicht alle "kleienn unterschiede".
wenn ich da z.b. nur an österreich denke. dort stehen auch noch 50m vor einer ortschaft tempo 80 schilder und die ortsschilder sind manchmal bestenfalls "dorfschilder". wenn man sich nicht haarklein auskennt fährt man da gnadenlos mit 80 (bei erlaubten 50) durch...
wenn man dann am besten noch das 80 schild übersieht und die regulären 100 fährt, das ortschild nicht als solches idetifiziert, schon "rast" man unbeabsichtigt in die falle und dürfte in der schweiz hinter schwedische gardinen?! dolle wurst...
wie gesagt, einmal sollte gnade vor recht ergehen. wiederholungstätern gehören allerdings entsprechend bestraft.
grüße
J-Freak
Bei der theoretischen Autoprüfung (CH) gibts (oder gabs auf jeden Fall) folgende Frage:

In einer Ortschaft wird eine neue Geschwindigkeitsbegrenzungstafel angebracht.
Wer wird die neue Tafel wohl eher übersehen?


A) Der ortskundige Lenker
B) Der ortsunkundige Lenker
C) weiss ich nicht mehr..

Jedenfalls logisch (oder sollte es sein), dass der ortskundige Lenker die Tafel eher übersieht, weil er glaubt die Strecke zu kennen.

Was ich damit sagen will ist, dass wenn ich eine Strecke (oder Land in diesem Fall) nicht kenne, dann fahre ich sowieso vorsichtiger. Damit reduziere ich ein Übersehen der Tafel um ein Höchstmass (natürlich kann ich trotzdem reinrasseln).
challenge-the-11
Nachdem ja die Psychiatrie leider nicht bereit ist, das Übersehen von Geschwindigkeitsbegrenzungen, Ortsschildern udgl. als eine unvermeidbare Krankheit (vielleicht im Sinne eines "zeitweiligen Straßenanalphabetismus") anzuerkennen, und man dann als Raser ohne Umschweife gerichtlich verknackt wird, drängt sich doch die Frage auf, ob in CH dann künfitig auch die Importeure von Fahrzeugen, die mehr als 200 km/h erlauben, wegen Beihilfe zur Raserei in die Kiste gesteckt werden? Konsequent wärs jedenfalls :-D

Ich finde, man kann es auch übertreiben mit der Straferei.

Bearbeitet von: challenge-the-11 am 17.01.2013 um 20:48:07
ChrisH
Stimmt, wenn eine Änderung der Beschilderung stattfindet ist es für Einheimische gefährlich. (Aber wie oft werden bei Euch die Schilder geändert....)
Alles andere ist aber für den Fremden viel gefährlicher: Der ist halt einfach viel stärker abgelenkt, weil alles neu und anders ist.

Ich bin mal an einem verlängerten Brückentag-Wochenende mit dem Nahverkehrszug gefahren. Ich sitze ca. um 8:30 im Zug, Schaffner kommt, kontrolliert meine Fahrkarte und fragt mich, ob ich noch eine andere Fahrkarte hätte? WIE, ANDERE??? Tja, es war nicht der Feiertag, auch nicht Samstag oder Sonntag, sondern eben der Brückentag, damit Werktag, und dann gilt das Länderticktet erst ab 9:00 Uhr.
Ich bekomme 40 Euro Strafe aufgebrummt. (Dass dieser Zug dann Verspätung hatte und ich deshalb meinen Anschlusszug verpasst habe, der nur alle 2 Stunden fährt, was meinen gesamten Urlaubsplan torpediert hat sei nur mal am Rande erwähnt, hat mir das Blut aber gehörig in Wallung gebracht).
Kurze Zeit danach höre ich, dass die Bahn gerade angefangen hat, schon beim ersten Mal fahren ohne gültiges Ticket Anzeige zu erstatten! (Vorher wohl erst, wenn man 3 x ohne gültiges Ticket erwischt wird).
Die Bahn war zwar im Recht, denn ich hatte ja kein gültiges Ticket - wenn auch versehentlich und es ging es ging ja bloss um eine halbe Stunde, denn 30 min später wär das Ticket gültig gewesen.

Aber ich habe seit diesem Vorfall vor ein paar Jahren beschlossen, die Bahn nur noch in Notfällen zu nutzen, weil ich das Risiko einer Anzeige auf gar keinen Fall eingehen will. Das habe ich seit dem auch strikt durchgehalten!

Die gleiche Konsequenz ziehe ich hier:
In die Schweiz werde ich nur in absoluten Notfällen fahren (die wohl kaum jemals eintreten werden).
Das Risiko ist mir einfach viel zu hoch!

Grüße
ChrisH


Bearbeitet von: ChrisH am 17.01.2013 um 20:46:39