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vitosbeamer
Hauptthema:
Hallo an euch,

vergangene Woche bin ich beruflich nach Wien gefahren um ein Fahrzeug zu überführen.

Ich bin das erste mal über eine Autobahn in Österreich gefahren und wusste bis dato nichts von einer "Section Control" , da ich auf der Autobahn Richtung Wien, zwei bis drei mal ein "unbegrenzt" Schild gesehen habe, habe ich das natürlich auch so umgesetzt und habe Gas gegeben - dabei bin ich durch mehrere Section Control Stationen gefahren ( Ich dachte es handelt sich lediglich um Anlagen welche die Maut erfassen für LKW)

Unbegrenzt bedeutet jedoch in Österreich, generell & maximal 130 km/h - das war mein erstes mal in Österreich und "konnte" es nicht wissen mit dieser Regelung, zumal mich das "unbegrenzt Schild" echt verwirrt hat.. Somit waren 130... bestimmt 180 -200 kmh.

Meine Frage: Nach einer solchen Messung per Section Control, wird man dann eigentlich direkt angehalten, oder erwarte ich in nächster Zeit teure Briefe mit Foto?

Die Österreicher haben ja laut google keinen einheitlich geregelten Bußgeldkatalog, wie wir in Deutschland... Mit was kann ich rechnen bzw. was kommt auf mich zu ?

Ich wäre echt dankbar wenn mir jemand Auskunft geben könnte, habe bei google nur schwammige Erklärungen gefunden und den ÖAMTC erreiche ich nicht.

fleischwurstfritz
also ich war noch nie auf der österreichischen autobahn und weiß aber trotzdem das da nur aller höchstens 120 oder 130 gefahren werden darf...

ich denke mal diese section control wird nichts anderes sein als in deutschand auf der autobahn, wo die blitzer über einen sind


da wird man auch nicht sofort aufgehalten...
jochen78
King Felix
Kommt drauf an auf wen das Fahrzeug zugelassen war bzw war es ein Deutsches Kennzeichen?

In Österreich bekommt immer der Halter den schrieb, als "Ausländer" flattert da dann eine Anonymverfügung rein, d.h. du zahlst und alles wird gelöscht.

Zahlst du nicht (das kannst du auch machen), wird das Ganze 3 oder 5 Jahre (weiß nicht genau) in Österreich gespeichert, sollte dann der Halter des Fahrzeuges in Österreichs kontrolliert werden, wird er an Ort und Stelle zur Kasse gebeten.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass in Österreich die Blitzerstrafen im Verhältnis günstiger sind, als bei uns in D.

Ich würde mich mal auf 100-200€ einstellen.

Achja, möchtest du Widerspruch einlegen, benötigst du eine Österreichischen Anwalt, ein Deutscher Anwalt kann da gar nichts ausrichten ;).
Taco
Naja wenn du mehr als 50km/h zu schnell warst ,gibst den Schein ab. Unwissenheit schützt vor strafe nicht.Bei solchen Strafen werden die dem Halter des Fahrzeugs(wenn du geblitzt wurdest) sicher nen Bescheid schicken. Zudem werden die ne Lenkerhebung machen lassen.
vitosbeamer
Danke für die Antworten! Die helfen auch endlich mal bisschen weiter!

Das Fahrzeug ist auf die Firma angemeldet, für die ich arbeite & alle Fahrzeuge haben dort deutsche Kennzeichen. Ich überführe die Fahrzeuge von A nach B.
Plankton
Zitat:


Danke für die Antworten! Die helfen auch endlich mal bisschen weiter!

Das Fahrzeug ist auf die Firma angemeldet, für die ich arbeite & alle Fahrzeuge haben dort deutsche Kennzeichen. Ich überführe die Fahrzeuge von A nach B.

(Zitat von: vitosbeamer)




Hallo
Section Control ist eine echte Sauerei. Seit vorsichtig!!! Auf Baustellen, vorallem auf längeren setzen die Schweine Section Control jetzt immer öfters ein, wenn man da das Schild am Anfang nicht sieht, ist das ziemlich eine hinterlistige Art an Geld zu kommen.

Da wird die Durchschnittsgeschwindigkeit berechnet und wenn du zu schnell warst....

Eine Zeit lang durfte die Behörde nicht strafen, sondern nur messen, mittlerweile glaube ich aber dass da schon längst gestraft wird.

Typisch Österreich, gestraft wird dort wo man leicht zu schnell fährt und nicht dort wo es gefährlich ist.
Dafür dürfen bei uns 1000e Ostblockbanden einbrechen ohne dass die Polizei was dagegen macht....

Darüber könnte ich mich lange aufregen...

Lg
challenge-the-11
vitosbeamer
Die Schweinerei finde ich persönlich (speziell für Ausländer) noch mehr, wenn man Schilder (unbegrenzt) aufstellt die besagen das das Tempolimit aufgehoben ist "eigentlich". ABER es generell bedeutet maximal 130 km/h. Seit wann ist UNBEGRENZT - limitiert ??
Wenn man sich schon EU-konform einordnen will dann sollten EU weit, die Schilder auch das selbe bedeuten z.B. Unbegrenzt sollte dann überall auch Unbegrenzt bedeuten!

Achja, schaltet ARD ein passt zum Thema !
Taco
@vitosbeamer: naja Deutschland ist das einzige Land(mit Ausnahme einer kleinen Insel) wo es öffentliche Strecken gibt auf denen man so schnell fahren kann wie man will.

Sry aber normal informiert man sich doch über solche Sachen.
vitosbeamer
Ich informiere mich über Maut, Vignetten oder Warnwestenpflicht etc. aber wenn ich jetzt auch noch googeln muss ob die Schilder die dort stehen, stimmen...

Meiner Meinung nach Schikane...
Asko
Zitat:


Die Schweinerei finde ich persönlich (speziell für Ausländer) noch mehr, wenn man Schilder (unbegrenzt) aufstellt die besagen das das Tempolimit aufgehoben ist "eigentlich". ABER es generell bedeutet maximal 130 km/h. Seit wann ist UNBEGRENZT - limitiert ??
Wenn man sich schon EU-konform einordnen will dann sollten EU weit, die Schilder auch das selbe bedeuten z.B. Unbegrenzt sollte dann überall auch Unbegrenzt bedeuten!

Achja, schaltet ARD ein passt zum Thema !

(Zitat von: vitosbeamer)




Naja das dürfte aber nix neues sein .. bist bestimmt schonmal Landstraße in Deutschland gefahren ?

Da gibts das "unbegrenzt" Schild auch .. dort kommst du ja auch nicht auf die Idee 200km/h zu fahren, weil du weißt, dass das Schild da für 100km/h steht ;)

Außerdem ist ja allgemein bekannt, dass Deutschland das einzige Land ist auf dessen Autobahnen unbegrenzt gefahren werden darf.

MfG
Plankton
Zitat:


Die Schweinerei finde ich persönlich (speziell für Ausländer) noch mehr, wenn man Schilder (unbegrenzt) aufstellt die besagen das das Tempolimit aufgehoben ist "eigentlich". ABER es generell bedeutet maximal 130 km/h. Seit wann ist UNBEGRENZT - limitiert ??
Wenn man sich schon EU-konform einordnen will dann sollten EU weit, die Schilder auch das selbe bedeuten z.B. Unbegrenzt sollte dann überall auch Unbegrenzt bedeuten!

Achja, schaltet ARD ein passt zum Thema !

(Zitat von: vitosbeamer)




Außerdem ist das in allen anderen Ländern auch normal dass Geschwindigkeitsbegrenzung aus bedeutet dass man 120 oder 130, je nachdem in welchem Land man ist, fahren darf....
vitosbeamer
Frankreich, Italien, Spanien bin ich überall schon durchgefahren und habe nie ein unbegrenzt Schild gesehen - ich sehe das ein was passiert ist. Ich habe mich auch über das Schild gewundert, dennoch Sage ich finde ich es falsch, das es dort steht. Und auf einer Landstraße würde ich natürlich nie schneller fahren aber das ist logisch. Es ist ja auch keine Autobahn...

Ich will mich nicht rausreden nur sagen, dass ich es bescheuert finde und darin eine Art arglistische Masche sehe um unwissenden Geld aus der Tasche zu ziehen.
KTMschnee
Zitat:


Section Control ist eine echte Sauerei. Seit vorsichtig!!! Auf Baustellen, vorallem auf längeren setzen die Schweine Section Control jetzt immer öfters ein, wenn man da das Schild am Anfang nicht sieht, ist das ziemlich eine hinterlistige Art an Geld zu kommen.

Typisch Österreich, gestraft wird dort wo man leicht zu schnell fährt und nicht dort wo es gefährlich ist.
(Zitat von: Plankton)




Naja, gerade in den Baustellen finde ich es am gefährlichsten auf der AB. Von daher passt es schon wenn dort die Section Control installiert wird. Vor allem deshalb weil JEDE Section Control mit Tafeln angekündigt wird.

Aber die Aussage vom TE von wegen Geschwindigkeitslimit aufgehoben finde ich schon sehr cool.

Bearbeitet von: KTMschnee am 14.01.2013 um 21:30:27
SwaY
an jeder Grenze steht ein großes Schild auf dem die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten Inner-, Außerorts und auf Autobahnen aufgelistet sind...
Plankton
Zitat:


Zitat:


Section Control ist eine echte Sauerei. Seit vorsichtig!!! Auf Baustellen, vorallem auf längeren setzen die Schweine Section Control jetzt immer öfters ein, wenn man da das Schild am Anfang nicht sieht, ist das ziemlich eine hinterlistige Art an Geld zu kommen.

Typisch Österreich, gestraft wird dort wo man leicht zu schnell fährt und nicht dort wo es gefährlich ist.
(Zitat von: Plankton)




Naja, gerade in den Baustellen finde ich es am gefährlichsten auf der AB. Von daher passt es schon wenn dort die Section Control installiert wird. Vor allem deshalb weil JEDE Section Control mit Tafeln angekündigt wird.

Aber die Aussage vom TE von wegen Geschwindigkeitslimit aufgehoben finde ich schon sehr cool.

Bearbeitet von: KTMschnee am 14.01.2013 um 21:30:27

(Zitat von: KTMschnee)




Ja das stimmt schon, muss ich dir recht geben.
Aber die permanente Überwachung auf 10 oder 20km langen Baustellen finde ich schon unfair, da man (ohne Tempomat) schon sehr sehr viel Konzentration alleine auf die Geschwindigkeit richten muss...
und auf 90 ist man schnell einmal wenn man so lange geradeaus fährt, vorallem wenn die Autobahn leer ist

rumpel666
Zitat:


an jeder Grenze steht ein großes Schild auf dem die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten Inner-, Außerorts und auf Autobahnen aufgelistet sind...

(Zitat von: SwaY)




Genau das wollte ich auch schreiben.
Und so klein sind die Schilder ja nun auch nicht als daß man sie leicht übersehen könnte.
vitosbeamer
Sie müssen aber dann in Österreich kleiner sein als sie Vignetten Schilder und 20 km/h Schilder ...
E36-320i
@vitosbeamer

Nicht böse sein aber du kannst doch nciht davon ausgehen das es in jedem Land die selben Verkehrsregeln gibt wie bei dir. Ausserdem ist es bekannt das wir in Österreich max 130 auf den Autobahnen haben. Gerade Section Controll ist da ein großer mIst weil es sehr genau misst.


Also wenn du um 70km/h drüber bist stehst in Östereich sogar in der Zeitung. *gg*
Beim Section Controll wirst nicht aufgehalten das funkt alles automatisch. Du bekommst Post nach Hause.

Strafe zwischen 700-5000€ kommt auf die weiteren Umstände (Wetter.....) an.
Den Deckel bist auf jedenfall los. Da müsste es sogar zu einer Gerichts verhandlung kommen.

Ist es dir nicht komisch vorgekommen das du der einzige bist der so schnell fährt??
vitosbeamer
Ich gehe nicht davon aus, das überall die Regeln gelten wie in meinem Land, für mich war es nunmal nicht bekannt & mit dem wissen wurde ich nicht geboren & ich habe es auch nicht in Deutschland in der Fahrschule gelernt. Nein bin einem ausländischen BMW gefolgt und es gab noch weitere die mich sogar überholt haben.
Angeblich ist das Bußgeld gedeckelt in Österreich bei 2180 € - 5000€ werde ich niemals bezahlen... Alles was 4 Stellig ist niemals, sollen die ruhig kommen und pfänden ...
Taco
Die werden schon kommen :) bzw wird e über deine Firma laufen. Darfst da dann mit denen bzw der deutschen Behörde ausmachen.

Unwissenheit schützt halt vor Strafe nicht.
E36-320i

Is eh egal jetzt is es schon passiert. Nur noch als Hinweis. Der Betrag wird nicht gepfändet. In Österreich wanderst du in die JVA wenn du nicht bezahlst. Ich weiss nicht wie das über die Grenze dann funktioniert aber na ja
vitosbeamer
Ja und in Amerika wird man für sowas erschossen, Leute ich habe niemanden umgebracht ! Ich bin nur zu schnell gefahren, sehe es auch ein, ärgere mich aber trotzdem über die Art und Weise. Einige haben ja gute Antworten gebracht. Ich werde sehen wie es läuft, kann ich ja dann hier Posten - vielen dank für eure Antworten.
E36-320i
Ich wollte dir keine angst machen. Aber das sind die tatsachen. Erschossen wirst nicht. als österreicher wäre es so das du eine grosse straftat begangen hast. Da wird nichts gepfändet. Wenn du nicht zahlen kannst gehst in häfn. Mundwörtlich gesagt. Ich weiss nur nicht in wie weit das grenzübergreifend geahndet wird.

nur so am rande bist dir sicher das dort eine section controll war. Ichvglaub nicht das dort ansonsten einer mi einem österreichischen kennzeichen um soviel zu schnell dort fährt.
JapaneseSilver
Zitat:


Ich wollte dir keine angst machen. Aber das sind die tatsachen. Erschossen wirst nicht. als österreicher wäre es so das du eine grosse straftat begangen hast. Da wird nichts gepfändet. Wenn du nicht zahlen kannst gehst in häfn. Mundwörtlich gesagt. ....
(Zitat von: E36-320i)




Nein zum Strafvollzug im Sinne einer Ersatzfreiheitsstrafe kommt es erst in allerletzter Instanz. Zuvor sieht der Staat lieber Geld, was bedeutet dass vorher eine Gehaltspfändung angestrebt wird. Ist diese nicht möglich - aus welchen Gründen auch immer - kommt der Befehl zur Vorführung betr. einer Ersatzfreiheitsstrafe und selbst da ist es bei div. Beamten noch möglich zu "dealen" was soviel bedeutet, dass man den Betrag Ratenweise beim jeweiligen Beamten begleicht.

Zum Thema:
Wart mal ab, ob du Post bekommst und was diese impliziert.

Wenn sie da ist und es stellt sich etwas heikler dar, werden sich bestimmt Österreicher finden, welche mit den jeweiligen Gesetzen/Handhabungen vertraut sind, melden und dir helfen.

E36-320i
Was mich daran stuzig macht ist das es kein Section Controll gib das auf der vollen AB Geschwindigkeit läuft. Also die meisten sind in den 80er Zonen oder Baustellen. Zumindestens ist mir keines bekannt.
KTMschnee
interessant wäre welche Strecke der TE gefahren ist nach Wien. Die A1 von Salzburg weg oder über Suben A8 / A25 / A1.

Auf der A1 kenne ich nur eine Section Control bei der langen Baustelle in NÖ. In den 130 km/h Abschnitten habe ich noch keine Section Control gesehen....
challenge-the-11
Falls du tatsächlich in eine Section Control gefahren wärst, gäbe es da ein Schlupfloch.

Wenn Dein Arbeitgeber auf das Autoüberführen nach Ö und durch Ö durch 3 Jahre lang verzichten könnte, könnte man Folgendermaßen vorgehen:

1. Die Lenkererhebung kommt, man antwortet nicht.

2. Die österreichische Behörde schickt dann einen Strafbescheid (Geldstrafe) nach D zum Halter des Kfz, weil der Fahrzeughalter die Lenkererhebung nicht beantwortet hat, was in Ö unter Strafe (Geldstrafe, im Uneinbringlichkeitsfall Ersatzfreiheitsstrafe) steht.

3. Man zahlt die Geldstrafe nicht.

4. Die österreichische Behörde wird einen Vollstreckungstitel ausstellen und (da sie ja auf fremdem Staatsgebiet keine Hoheitsgewalt hat) die deutschen Behörden im Amtshilfeweg ersuchen, diese Geldstrafe zu vollstrecken. Gesetzliche Grundlage für dieses Ersuchen ist ein Abkommen zwischen Ö und D (1988), das unter anderem die Amtshilfe bei der Vollstreckung von rechtskräftigen Geldstrafen regelt.

5. Nun war es in der Vergangenheit gängige Praxis der deutschen Behörden, die Vollstreckung eines österreichischen Strafbescheides zu verweigern, der wegen Verletzung der Lenkerauskunft ergangen ist. Eine Ausnahmebestimmung im Amtshilfeabkommen macht die Verweigerung möglich. Die deutsche Behörde beruft sich darauf, dass die Lenkerkauskunft dem in D großgeschriebenen Grundsatz, sich durch eine Aussage nicht selbst belasten zu müssen, widerspreche. (In Ö steht die Bestimmung über die Lenkererhebung deswegen extra im Verfassungsrang um genau dieses Grundrecht auszuhebeln.)

6. Bei Weigerung der deutschen Behörden, diese Geldstrafe zu vollstrecken, liegt in weiterer Folge ein in D nicht (wohl aber in Ö!) vollstreckbarer Exekutionstitel gegen den Halter des Fahrzeuges vor. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Deswegen darf man 3 Jahre lang nicht nach Ö fahren, wie ein Vorrredner schon sagte.

Das kann ich als Lektüre auf die Schnelle dazu anbieten, bitte scrollen bis zur Thematik Vollstreckung in D Link


7. In der Vergangenheit haben die österreichischen Behörden ihr Scheitern mit der Exekution der Geldstrafe wegen Verweigerung der Lenkerauskunft nicht so eng gesehen und haben in einem nächsten Schritt einfach die Strafe für die Geschwindigkeitsüberschreitung selbst (!obwohl sie nicht schicher wussen, wer es war) dem Fahrzeughalter aufgebrummt. Aber auch das ist unzulässig, hat der europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.

Hier der Link eines Zeitungsartikels von einem richtigen Sturschädel :-), der wegen 180 EUR Strafe zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zog und gewonnen hat. Link

Ist aber ein heißer Lauf, das Ganze. Man braucht einen toleraten, vielleicht auch streitlustigen Chef, der auf das Geschäft in Ö 3 Jahre lang verzichten mag und ca. 2-3 Nerven. Und vorher unbedingt bei den deutschen Behörden erkundigen, ob sich an der damaligen Praxis, die Vollstreckung zu verweigern, etwas geändert hat!!

Aber vielleicht bist Du nur durch Mautportale gefahren und es passiert gar nichts.

Grüsse derweil
hero182
Warum muss ich bei "unbegrenzt-Schild" an Dönertier denken? Kann es sein, dass es beides nicht gibt? ;)
Buggycity
gelöscht

Bearbeitet von: Buggycity am 18.01.2013 um 08:53:28
economix
Zitat:


Ich gehe nicht davon aus, das überall die Regeln gelten wie in meinem Land, für mich war es nunmal nicht bekannt & mit dem wissen wurde ich nicht geboren & ich habe es auch nicht in Deutschland in der Fahrschule gelernt.
(Zitat von: vitosbeamer)



1. Gibt es einen Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

2. Wenn ich in ein anderes Land fahre und nichts über die Verkehrsregeln dort weiß, bin ich verpflichtet mich darüber vorher zu erkundigen, und sollte das aus eigenem Interesse auch tun.

Ich mein nachher fährst du nach England, hast natürlich noch nie davon gehört dass dort Linksverkehr herrscht und fährst dann dort als Geisterfahrer rum oder was? Und der Police sagst du dann "sorry, woher soll ich denn wissen was hier in England für Verkehrsregeln gelten"?
vitosbeamer
Hmmmm :/ Hast recht, aber ich denke das mit dem Linksverkehr würde mir auffallen oder ? ...
vitosbeamer
Übrigens falls es jemand interessiert.. Es kam nie etwas per Post und mittlerweile ist die Angelegenheit verjährt :D
Darokk
Entweder les ich falsch oder du bist optimistisch dein Thread ist 1 Woche alt, du schreibst letzte / vergangene Woche also vor knapp 2 Wochen ist das passiert und du schreibst es ist verjährt oO? Steckt in dem Wort verjährt nicht das Wort Jahr drine ? Mhh aber noch für alle unwissenden es gibt kein "Unbegrenztschild " das Schild was ihr meint bedeutet : Ende sämtlicher Streckenverbote. Das heißt in Deutschland Bleifuss erlaubt aber naja wie gesagt du ärgerst dich ja nicht wegen dem zu schnell fahren sondern wegen der Art und Weise wie du "geblitzt " wurdest oder auch nicht. Wie gesagt wenn es verjährt ist haste Glück gehabt oder du hast dich verschaut bezüglich der Anlagen ^^
vitosbeamer
Nene den Thread habe ich am 14.1.13 erstellt & eine Verjährung setzt nicht unbedingt das Jahr als Mindestmaß voraus - in dtl ab 3 Monate und Ausland 6-7 Monate..
Darokk
Siehe mein ersten Satz, ich les falsch ;D
rempi
Hi,

Du hattest Glück bezüglich der Verjährungsfrist. Ab 01.07.2013 gab es aber eine Gesetzesänderung bezüglich Verfolgungsverjährungsfrist des § 31 Abs. 1 VStG. Diese wurde von sechs Monaten auf ein Jahr angehoben.

Somit aufpassen, der nach dem 01.07.2013 auf Verjährungsfrist pokert. ;)
vitosbeamer
Oh Gott haha
Willst du mir Angst machen ?
Naja ich denke da mein Verstoß vor der Änderung lag, wird man mich da nicht mit rein nehmen können..
mariozankl
Ich denke mal da war gar keine Section Control Anlage oder sie war zu diesem Zeitpunkt außer Betrieb.
vitosbeamer
Ist ja jetzt auch egal :)
Antwortet lieber mal auf meinen neuen Thread bezüglich der Kaufberatung! Bräuchte da Rat & Tat :))