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T H E M A     R Ü C K B L I C K
challenge-the-11
Hauptthema:
.... oder bald gesetzes- und verordnungswidrig und "Geschichte"? In Östereich behängt ein Verfahren, das genau diese Frage zu Gegenstand hat.

Für alle Ösis: In sämtlichen Foren liest man, dass in Ö 11 cm Bodenfreiheit praktisch "Gesetz" sei, und durch eine neue Regelung ersetzt werden soll. Es stellt sich aber bereits jetzt die Frage, ob die jetzt von TÜV geforderten 11 cm wirklich in Stein gemeißelt sind und ob das rechtlich auch hält. Ich denke, es ist Zeit, das mal überprüfen zu lassen, anstatt immer nur auf die Neuerung zu warten (die schon seit langem angekündigt ist und nicht kommt).

Ich (bin Juristin und) habe recherchiert und Folgendes entdeckt:

Das Gesetz in Österreich, das Kraftfahrgesetz (KFG 1967) schreibt vor, dass ein Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher sein muss. Soviel ist mal klar.

Was als verkehrs- und betriebssicher gilt, sagt das KFG 1967, sei durch Verordnungen zu regeln. Auch klar.

So gibt es eine Verordung, die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV), erlassen auf Basis des KFG 1967, die in ihrer Anlage 6 unter Prüfziffer 5.1.3. vorsieht:

"Die Unterschreitung der Bodenfreiheit von 9 cm ohne entsprechende Genehmigung ist ein schwerer Mangel."

Es ist in § 10 PBStV auch definiert, was ein schwerer Mangel ist: Kurz, das Fahrzueg ist nicht verkehrs- und betriebssicher und darf so nicht rumfahren.

Das heißt also, bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liegen sollte: Ein Fahrzeug, das keine 9 cm Bodenfreiheit hat und keine Genehmigung für die Unterschreitung dieser 9 cm vorweisen kann, ist nicht verkehrs- und betriebssicher und kriegt daher kein "Pickerl". Auch klar, denk ich.

Unter 11 cm zu haben ist in der PBStV nicht als "leichter Mangel" ausgewiesen. Wenn unter 11 cm kein leichter Mangel ist, dann ist das Fahrzeug, das eine Bodenfreiheit über 9 cm hat, ein Fahrzeug "ohne Mangel". So will es die PBStV. Auch klar. "Ohne Mangel" heisst aber nach § 10 PBStV verkehrs- und betriebssicher. Auch logisch, oder?

Das heißt wiederum (und ich bin offen für ein anderes Verständnis): Ein Fahrzeug, das in Ö rumfährt und 9 cm Bodenfreiheit hat, ist verkehrs- und betriebssicher und kriegt ein "Pickerl", wie wir Ösis das nennen. So will es die Verordnung. Auch klar, soweit.

Und wenn ihr bis hierhin durchgehalten habt, bitte jetzt die Ohren spitzen:

Die Vorschreibung, dass bei einer Veränderung des Fahrwerks (Tieferlegung) 11 cm Bodenfreiheit einzuhalten seien, ist jedoch weder Gesetz noch Verordnung, sondern ein "Erlass" und zwar der Erlass des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie GZ. 190500/8-II/B/5/00 vom 3. August 2000.

Bitte hört Euch an, was der österreichische Verwaltungsgerichtshof (ein Höchstgericht in Ö) zur Verbindlichkeit eines solchen Erlasses meint:

Ein Erlass richtet sich nicht an "Normunterworfene" (also uns Ösis), sondern an die dem Bundesministerium nachgeordneten Dienststellen und vermag bereits aus diesem Grund keinerlei Rechtswirkungen für den "Normunterworfenen" (also uns Ösis) entfalten. (Erkenntnis des VwGH vom 31.07.2009; Geschäftszahl 2008/09/0086)

Ein Erlass ist also eine verwaltungsinterne Weisung des Ministeriums an die nachgeordneten Dienststellen, in unserem Falle daher eine Weisung des Ministeriums an die Landeshauptmänner Österreichs und ihre Landesprüfstellen ("TÜV"). So kommt die Landesregierung und der TÜV, weil sie weisungsgebunden sind, nicht drumherum, diesen Erlass zu befolgen und von uns allen diese 11 cm Bodenfreiheit zu verlangen, wenn wir eine Tieferlegung genehmigen lassen wollen. So weit so (un)gut.

Bleibt die Frage: Wie verträgt sich dieser Erlass (zu dessen Beachtung der Einzelne nicht verpflichtet ist) mit der übergeordneten Verordnung, die (wiederum für uns alle verbindlich) bestimmt, dass ein Fahrzeug mit 9 cm verkehrs- und betriebssicher sei und rumfahren darf?

Ich finde: Gar nicht.

Deswegen habe ich beschlossen, den Unabhängigen Verwaltungssenat meines Bundeslandes (ein unabhängiges "Verwaltungsgericht") mit dieser Frage zu befassen. Das Verfahren ist seit ein paar Tagen am Laufen. Ich werde Euch berichten, wenns was Neues gibt. Ich finde, das alles muss sich dringend mal ein Gericht ansehen. Ich hoffe, ich habe mich nicht allzu fach-chinesisch ausgedrückt. Ich denke, das betrifft uns Ösis alle gleichermaßen.

Ich bin selbst betroffen und habe mich wirklich wochenlang mit der rechtlichen Situation auseinandergesetzt: Ich fahre ein titan-sibernes Z4 3.0si Coupé und habe viel Freude daran. Habe ich in D gekauft, nach CH importiert und bin jetzt von CH nach Ö umgezogen. Mein Kleiner hat knapp über 9cm Bodenfreiheit wegen H&R Federn. In D war das kein Problem, in CH auch nicht und ich kann (aufgrund der eklatanten Diskrepanz zwischen Verodnung und Erlass in Ö) nicht verstehen, warum ich in Ö keine Zulassung bekommen soll. Der Kleine fährt tadellos, ist ohne Mangel, daher verkehrs- und betriebssicher. Ich will ihn so wie er ist und geb ihn nicht mehr her.

Bitte schreibt, was Ihr darüber meint. Ich finde, man muss doch mal was machen und kann nicht immer alles ungeprüft schlucken.









Mani73
habe mich auch sehr lange damit beschäftigt und als einziges die sogenannte ausnahmeregelung gefunden. diese trifft aber leider nur auf neufahrzeuge zu und werden von den herstellern wie alfa renault usw in österreich durch diese regelung, strassentauglich bzw tüv-tauglich gemacht .
beispiel der alte alfa 155 oder 156 oder der romeo , die haben serienmäßig 9cm und weniger .
da dies aber für die hersteller zu teuer ist , gibt es meiner erinnerung nach eine neue überprüfung die für neufahrzeuge wiederum nur gültig ist , damit diese genannten serienfahrzeuge unter 11cm nicht mehr eine sonderbewilligung brauchen . damit würden sich die hersteller viel kohle sparen .

zurück....

wir dürfen ja auch 9cm haben , jedoch muss dann dieses teil zurückverformbar sein , sprich irgendeine gummilippe .

ich habe zb an meinen 323er genau 10cm und bin gerademal durch den tüv gekommen . aber seien wir uns mal ehrlich , in jeder werkstatt (bei mir zumindest) gabs problem , wegen hebebühne rauffahren oder auf mit schingarmen unter das auto zu kommen . musste mir selber holzkeile basteln bzw zuschneiden und die nehme ich mit , falls ich in eine werkstatt muss und viele strassen sind für unter diesen 11cm nicht befahrbar . in großstädten keine chance wo diese erhöhungen sind um geschwindigkeiten zu reduzieren bzw dass man gezwungen wird , langsam zu fahren .
klar von der optik hätte ich gerne 6-7 cm bodenfreiheit und würde auch so damit fahren , aber is in AT ein unding , ausser ich melde mein auto in DE ode CH an .....

sagen wir mal so , du als jurist hast sicher eine höhere chance da was zu drehen , aber als otto-normalbürger würde dass sicher wie mein vorredner schon schrieb eine menge geld und langen atem benötigen .
aber dennoch viel glück und erfolg bei dieser sache .

PS.: meiner meinung nach würden 9cm in AT genügen und auf bewegliche teile 7cm .
wenn wir aber nach DE schauen , dann lachen die uns mit 7cm noch immer aus ......




challenge-the-11
Vielen herzlichen Dank für Euern Input! Schön zu hören, dass ihr im Grunde hinter mir steht.

Ich habe schon einen ersten Vorgemack darauf bekommen, wie sehr das Ganze alle meine Ressourcen beansprucht, selbst wenn ich keinen Rechtsanwalt bezahlen muss, deswegen freue ich mich irrsinnig über Eure Antworten.

Ab 01.01.2011 wird mich nämlich die CH-Versicherung nicht mehr versichern wollen, weil ich ja nach Ö umgezogen bin, und dann heißt es vorerst "byebye, geliebtes CH-Kontrollkennzeichen". Und dann, wenn die nicht ein bisschen Kulanz walten lassen.....na ja, früher hätte man auch die Kutsche genommen. Mir wird schon was einfallen. Jetzt habe ich das Verfahren schon angezettelt...

Wenn man das Problem auf den Punkt bringt, ist es doch so, dass in einer Verordnung für die Allgemeinheit verbindlich steht, dass 9 cm Bodenfreiheit reichen, aber das Ministerium einfach bestimmt: Wurscht, was ist der Verordnung steht, ihr von TüV habt 11 cm zu verlangen. Das ist schon alles ziemlich verwunderlich.

@mani73: Meinst Du mit Ausnahmegenehmigung die EU-Betriebserlaubnis (COC)? Der Porsche GT3 kommt serienmässig zB mit 9,3 cm Bodenfreiheit daher. Auch die Ö-Behörden kommen nicht drum herum, dieses Fahrzeug in Ö zuzulassen, aber eben, weil es eine EU-Betriebserlaubnis hat. Über eine zweite Ausnahmeregelung bin ich auch gestolpert, diese betrifft aber Oldtimer. Die darf man, ausnahmsweise so lassen, wie sie sind und die dürfen auch unter 11 cm und sogar unter 9 cm Bodenfreiheit fahren.

(Wenn die vom UVS lange auf ihre Entscheidung warten lassen, werde ich mir die Oldtimer -Regelung vielleicht mal genauer ansehen ;-))

Ich find auch, 9 cm würden doch fürs Erste reichen, und dann können sie sich in Ö immer noch überlegen, ob sie endlich das deutsche VdTÜV751 - Merkblatt übernehmen.

Hattest Du echt Probleme mit der Bodenfreiheit? Wie Du da erzählst, was du alles gemacht hast, kommt schon durch, dass Du das ja auch irgendwie vielleicht ein bisschen gern gemacht hast, fürs Auto, weil es eben ein besonderes war, stimmts ;-)? Vielleicht redest Du Dir das jetzt vielleicht ein bisschen mies, weil es momentan in Ö nicht geht.(....??) Kann das sein oder höre ich da das Gras wachsen?

Ich muss sagen, ich habe mir einmal einen Kratzer am Unterboden eingefahren. Augen auf wäre wohl besser gewesen. Selber schuld, das hätte nicht sein müssen. Sonst war ich in Werkstätten, wurde 1 x abgeschleppt und komme (langsam) über fast jeden Knubbel. Keine Probleme, soweit.
In der Großstadt, im Fließverkehr, kann ich mir schon vorstellen, dass man nicht immer so bremsen kann, wie man will. Ein Argument des Ministeriums für den Erlass ist eben auch, dass man tiefergelegt die Bodenwellen nicht überwinden könne. Ich frage mich nur, warum sollen die Bodenwellen für ein zB auf 9,3 cm tiefergelegtes Fahrzeug ein grösseres Problem sein, als für einen Porsche GT3, der aber in Ö fahren darf? Vielleicht kann man doch den Lenkern beider Fahrzeuge zumuten, selber zu entscheiden, ob sie irgendwo drüberbolzen oder nicht. Ein 7,5-Tonner kann auch nicht auf jeder Strasse fahren, und trotzdem ist es zulässig, in Österreich auch LKWs mit 7,5 Tonnen zu fahren.


ChrisH
Das wird übrigens auch die ganz Seven-Szene in Österreich brennend interessieren!

Also der Lotus Super Seven und seine heutigen Ableger und Nachfahren, z.B. Caterham, Donkervoort, RCB, HKT, Westfield, etc...

http://www.caterham-austria.at/de/showroom/



Kingm40
1. Muss man das beschissene Wort "Ösi" wirklich unbedingt so oft in einem einzigen Beitrag verwenden?

2. Gängige Praxis seit Jahren ist, dass bei der Eintragung 11 cm vorhanden sein müssen, sich das Fahrwerk aber nachher auf 9 cm setzen darf und trotzdem das Pickerl erteilt wird (Pickerl machten ja bei uns nicht beim TÜV sondern in einer Werkstatt mit Genehmigung zur Pickerlüberprüfung).

Also wo ist das Problem? Machs wie alle anderen auch und mach zur Eintragung dickere Federunterlagen rein. Danach wieder raus und fertig, jeder ist glücklich (TÜV hat seine 11 cm, Pickerlprüfer seine 9 und du die passende Höhe) und man braucht kein Theater draus machen.
challenge-the-11
@Moderator: Bitte verzeih, ich bin sehr neu als Mitglied, ich werde das Wort nicht mehr benutzen. Ich habe gesehen, dass die anderen dieses Wort verwenden. Sorry, bin kein Nestbeschmutzer.

Dickere Federunterlagen.....danke für den Tip. Bitte sei nicht sauer, ich bin etwas unerfahren, was technische Detail betrifft, kenne mich aber in rechtlichen Belangen ein wenig aus.

Ich kenne diese Argumentation, die auch Du ins Treffen geführt hast, nur zu gut: "Wir vom TÜV müssen (leider) 11 cm fordern, weil sich das frisch zur Tieferlegung eingebaute Fahrwerk mit der Zeit senken kann, damit du später reinbungslos ein Pickerl (9cm gefordert) kriegst..."

Das klingt ja alles sehr nett und wie für uns gemacht und für uns mitgedacht. Ist es aber nicht:

Bei der Pickerl Überprüfung müssen es 9 cm sein, ja? Reifen müssen bei der Pickerl- Überprüfung ein bestimmtes Profil aufweisen, ja? Darf man Dir das Pickerl verweigern, wenn Du an einem bestimten Tag ein bestimmtes Profil in der vorgeschribenen Höhe hast, nur weil Dir einer sagt, Dein Profil könnte sich im Laufe der Zeit abfahren und Du könntest eine Tages mit diesen Reifen kein Pickerl mehr kriegen? Nein.

Ich glaube, Du siehst, was ich meine.

9 cm müssen aufgrund der Verordnung (PBStV) reichen, das ist nach der Verordnung verkehrs- und betriebssicher. Ob sich das Fahrwerk gesenkt hat, und du kein Pickerl mehr kriegst, entscheidet sich sowieso bei der nächsten Pickerl- Überprüfung. Wobei nach § 10 Abs 3 PBStV (in Bezug auf die Teiferlegung, nicht in Bezug auf das Reifenprofil) eine Toleranz vorgesehen ist. Sie dürfen Dir also auch bei der nächsten Überprüfung das Pickerl nicht veweigern, nur weil Du zB 1-5 mmm drunter liegst.

In der PBStV steht, 9 cm sind verkehrs- und betriebsicher. In Bezug auf eine minimale Bodenfreiheit von 9 cm verhält sich der Terminus „verkehrs- und betriebssicher“ wie der Ausdruck „schwanger“. Entweder man ist schanger oder nicht. Ein Fahrzeug ist entweder verkehrs- und betriebssicher, oder nicht. Es gibt nicht "ein bisschen schwanger", wie es auch nicht "ein bisschen verkehrs- und betriebssicher" gibt!

Wenn also das Fahrzeug nach der insofern unmissverständlichen Vorschrift der PBStV als „verkehrs- und betriebssicher“ gilt, wenn es 9 cm Bodenfreiheit hat, widerspricht es allen logischen Denkgesetzen, wenn dasselbe Fahrzeug bei der Typisierung oder Einzelgenehmigung als nicht „nicht verkehrs- und betriebssicher“ eingestuft werden würde.

Das eigentliche Problem liegt darin, dass ich im EU-Ausland (Fürstentum Liechtenstein) arbeite und notdedrungen 10 x pro Woche an der Polizei vorbei muss. Je nach dem, was die gerade für einen "Schwerpunkt" haben, fischen die mich raus. Musste schon 3 x rechts ran fahren. Ihr glaubt nicht, für was die sich alles interessieren....


Bearbeitet von: challenge-the-11 am 17.11.2012 um 11:18:28

Bearbeitet von: challenge-the-11 am 23.11.2012 um 20:58:51
ChrisH
@challenge-the-11:

Kein Grund zur Panik:
Wenn die Mods was in ihrer Eigenschaft als "Mod" anmerken, dann schreiben sie das in rot rein ;)
Aber die nehmen ja auch normal an Diskussionen teil, wie jeder andere im Forum auch.

Grüße
ChrisH
challenge-the-11
Schwein gehabt ;-) Danke ChrisH
Mani73
coc ? dass ist doch nur der neue typenschein quasi .... ein blatt mit daten des fahrzeuges .
nene . eben diese sonderregelungen , dass wenn ein neufahrzeug in österreich vom hersteller auf zulassung wartet , aber unter 11cm ist , dann wird diese sonderregelung angemeldet . die besagt dass trotz unter 11cm das fahrzeug betreibssicher und verkehrstauglich ist . in etwa so wie beim gt3 .
eu-zulassung bedeutet nicht , dass deshalb man mit diesem auto in österreich fahren darf . hier werden noch immer die regeln von österreich herangezogen . und da is eben auch der hund drinne .
eu hat euro , aber dennoch unterscheidet sich der euro in der prägung von merkmalen bei münzen und banknoten . und man kann egal ob 1cent oder 500 euro schein ganz genau feststellen , wo diese münze oder dieser schein in auftrag gegeben wurde . alo is euro ned gleich euro , obwohl das aussehn in gewissen merkmalen gleich ist , aber dennoch nicht identisch .

also is eu-zulassung eben nicht eu-zulássung und sagt eigentlich nix aus , ausser beim papierkram , der eine leichtere inportierung zuläßt . und die überprüfung nicht das maß einer amerikanischen marke beduetet . sonst nix .... von daher abwarten ......
aber wie gesagt , viel glück ....
E36-320i
Bei der eintragung brauchst du 11cm zu festen Teilen. Beim Pickerl geht alles durch bis 9cm danach bekommst du kein Pickerl mehr und sie lassen dich nicht mehr fahren. Da Gefahr im Verzug.

Was allerdings nicht heisst wenn du dein FW eingetragen hast mit 11cm und ein gültiges Pickerl das du nicht doch Probleme bekommst. Der Hacken daran ist füs Pickerl gelten die 9cm. WEnn sie dich mit dem mobilen Prüfzug oder auf der Lareg zur Überprüfung schicken gelten weider die 11cm.


Bei mir in der Firma finden die §57 Kurse statt. Ich hab mit dem Prüf Ing gesprochen. Das Problem daran ist auch das wenn du dir dein Auto an einer Bodenschwelle beschädigst oder schlimmer haftet der Vater Staat. Allerdings nur wenn du die 11cm hast und die auch eingetragen sind.

;-)
challenge-the-11
Das ist sie eben, diese kuriose Regelung.

Interessant, das mit der Haftung der Republik.

Fürs Pickerl gelten doch - wie Du sagst - die 9cm. Da hat der Staat doch die Wertung zum Ausdruck gebracht, dass 9cm auch den Straßenverhältnissen gerecht werden. Vielleicht fürchtet der Vater Staat zu Unrecht viele Klagen?

Und warum sollen denn Bodenwellen für ein bis auf 9 cm tiefergelegtes Fahrzeug ein größeres Hindernis sein, als für eins, dessen Fahrwerk sich vielleicht im Laufe der Zeit auf 9 cm gesenkt haben mag? Sind die dann nicht beide gleich tief? Das versteh mal einer.



E36-320i
Das hast schon recht. nur hier haben wir wenigstens mal jemanden der es Ernsthaft probiert etwas zu änder. Vorallem jemadnen der Jurist ist.
challenge-the-11
Äusserst treffend, der Vergleich :)

Wir werden ja sehen. Darüber zu diskutieren, ist eh müssig (sorry, habe kein scharfes s auf der Tastatur und ich mag in den Symbolen auch nicht danach suchen). Je mehr ich darüber nachdenke, umso mehr ärgert mich das Ganze, deswegen wird es an der Zeit, was anderes zu denken. Ich lasse dann was hören.

Bis dahin, LG
BMW_Pilot_austria
Leute, seit Mai 2012 hat sich die Gesetzeslage geändert.


Seitdem heist es Nichtmehr mindestens 11cm auf Achsteile, 8cm auf spoiler, sondern

Bodenfreiheit mindestens 80mm. Das heist fährt man zum Eintragen und der Wagen hat 81mm Bodenfreiheit ist alles gut.

Wird man angehalten und der Wagen hat 79mm Bodenfreiheit sind die Kennzeichen weg, wegen gefahr in Verzug. DORT ist es auch wieder sowas von egal ob das ein österreichisches, oder deutsches Fahrzeug ist.

Wenn zb. das Fahrzeug in D zugelassen ist, rechnerisch die Bodenfreiheit von 70mm ist eingetragen, kann das den freundlichen österreichischen Polizisten egal sein, er stellt den Wagen ab.

Das wirft die Frage auf "Darf er nicht es ist alles eingetragen bla..." NÖ! Fährt man über die Grenze muß man die Gesetze kennen, auch jene von mindestens 80mm Bodenfreiheit. Das ist ungefähr so als würde man auf der Österreichischen Autobahn mit 170km/h geblitzt und sagt dann "in Deutschland haben wir auch keine Geschwindigkeitsbegrenzungen"

Andere Länder, andere Gesetze.

Ich wohne direkt an der Grenze, und mit meinem E30 fahr ich nie nach österreich da er keine 80mm Bodenfreiheit hat. Gerade an der Grenze passieren ständig solche Vorfälle das deutschen Fahrzeugen die nach deutschen Vorschriften voll STVO tauglich sind, in Österreich die "Tafer" abgenommen werden. Gabs auch schön öfter Zeitungsberichte etc... den "Ösis" juckt das nicht.. leider.. :(

Mani73
naja , das mit der geschwindigkeitsbegrenzung is ein schlechtes beispiel , denn bei uns in österreich steht ja auf der autobahn 130km/h und nicht freie geschwindigkeitswahl . also fährst du bei einer 120er beschränkung rein , kannst ja auch nicht sagen , die österreicher dürfen aber 130 fahren .... bei uns gibts keine gescwhindigkeitswahl in diesem sinne . aber bei der grenze zu deutschland steht es sehrwohl . daher kein gutes beispiel .
aber mich würde dann mehr interessieren , wie ich mein 11cm zugelassenses fahrzeug jetzt auf 8cm runter bekomm , da wir ja diese sch... ringe ums gewinde beim gewindefahrwerk verbaut haben müssen . flex ich sie runter , is ja dort das gewinde durch die abrissschraube defekt , das heißt jetzt nicht , dass ich es nicht reparieren könnte , aber ich müsste neuerlich zur typisierung , da die daten umgeändert werden müssen . und wieder alles von vorne beginnt . wie bestätigungen für sturz , scheinwerfereinstellung usw . und diese bestätigungen kosten etwas ... sowie auch die erneute eintragung . typenschein müsste wieder geändert werden , da bei uns es auch im typenschein durch zusatz eingetragen wird .

wo finde ich diese tüv-seite wo das mit den 8cm steht ???


ps : finde es auch hier lachhaft , das ich mein gewindefahrwerk zerstören musste um es eingetragen zu bekommen , jetzt müsste ich eigentlich vom österreichischen tüv schadenersatz verlangen ..... denn ich könnte genau so gut andere federn rein , dann würde die restgewindelänge auch die gleiche bleiben usw . manche leute denken da anscheinend nicht mit , wenn sie solche maßnahmen treffen . anscheinend werden wirklich nur diese richtlinien und gesetze von technikern bzw nur von theoretikern gemacht . hirnrissig sowas .... kaum worte zu finden für so blöde gesetze bei uns in österreich .
Mani73
Zitat:


Leute, seit Mai 2012 hat sich die Gesetzeslage geändert.


Seitdem heist es Nichtmehr mindestens 11cm auf Achsteile, 8cm auf spoiler, sondern

Bodenfreiheit mindestens 80mm. Das heist fährt man zum Eintragen und der Wagen hat 81mm Bodenfreiheit ist alles gut.

Wird man angehalten und der Wagen hat 79mm Bodenfreiheit sind die Kennzeichen weg, wegen gefahr in Verzug. DORT ist es auch wieder sowas von egal ob das ein österreichisches, oder deutsches Fahrzeug ist.

Wenn zb. das Fahrzeug in D zugelassen ist, rechnerisch die Bodenfreiheit von 70mm ist eingetragen, kann das den freundlichen österreichischen Polizisten egal sein, er stellt den Wagen ab.

Das wirft die Frage auf "Darf er nicht es ist alles eingetragen bla..." NÖ! Fährt man über die Grenze muß man die Gesetze kennen, auch jene von mindestens 80mm Bodenfreiheit. Das ist ungefähr so als würde man auf der Österreichischen Autobahn mit 170km/h geblitzt und sagt dann "in Deutschland haben wir auch keine Geschwindigkeitsbegrenzungen"

Andere Länder, andere Gesetze.

Ich wohne direkt an der Grenze, und mit meinem E30 fahr ich nie nach österreich da er keine 80mm Bodenfreiheit hat. Gerade an der Grenze passieren ständig solche Vorfälle das deutschen Fahrzeugen die nach deutschen Vorschriften voll STVO tauglich sind, in Österreich die "Tafer" abgenommen werden. Gabs auch schön öfter Zeitungsberichte etc... den "Ösis" juckt das nicht.. leider.. :(



(Zitat von: BMW_Pilot_austria)






der tüv-österreich sagt aber was anderes , woher hast du das ?????

drück mich tüv- österreich
BMW_Pilot_austria

Habe ich aus erster Hand von einem Ziviltechniker, der mir bei meinem ÖSTERREICHISCHEN E46 die Tieferlegung sowie die Felgen eingetragen hat.

Ich hatte mal eine Diskussion mit einem Polizisten, wo ich ihn drauf ansprach wenn mein Fahrzeug 79mm Bodenfreiheit hat er mir die Zulassung entzieht. Meinte er, "Ja, ab 80mm ist Gefahr in Verzug"

Ich fragte ihn dann, wenn er einen Ferrari 458 Italia aufhält, der Original!!! keine 80mm Bodenfreiheit hat was er dann macht, aber ja zugelassen ist?

Er sagte dann "Ja.. da muß man dann darüber reden"

Ich dann, "wieso reden, kommt ein Golf zu tief daher sind die Taferl weg, kommt ein Ferrari zu tief daher kann man darüber reden? Sind wir nicht alle vor dem Gesetz gleich, oder wird Justizia nur zum Spaß verbundene Augen dargestellt?" Er lächelte mich dann an, und meinte "Ja, so gesehen haben sie auch recht"

Ich gab ihm dann nur ganz freundlich den Tip das er sich an unser Gespräch doch bitte erinnern solle wenn er die nächsten Verkehrskontrollen durchführt.


Das ganze spielte sich an der Tuningsworld Bodensee dieses Jahr ab, wo die deutsche und österreichische Polizei einen gemeinsamen Messestand hatten.
Mani73
dann irrt sich dieser ziviltechniker und hat was missverstanden . von aussagen haben wir ja nicht viel sondern dass was schwarz auf weiss steht . is leider so und der tüv sagt eben was anderes .
die neue regelung seit mai glaub ich , besagt nur dass die toleranz von 11cm beim typisieren , nachher sich um weitere 2cm senken darf . was aber nicht heißen soll , dass man einfach so jetzt nur 9cm haben darf .
diese regelung besagt nur dass sich das fahrwerk auch senken jetzt darf . denn vorher musste man quasi mit 13cm hinfahren zum tüv , da er gleich sagte , he das fahrwerk wird sich noch senken , daher sind jetzt 11cm zuwenig . jetzt darf man mit 11cm hinfahren . und letztendlich hängt es auch vom techniker ab , der es einträgt . bin oft nach hause geschickt worden , bis ich den techniker gewechselt habe und dann gleich beim 1.mal durchkam .
aber wäre ich selbst techniker und laut tüv-regeln mein auto bewerten , würd mein auto nicht durch den tüv kommen bezüglich abdeckung der reifen usw .
und bundesland ist ned gleich bundesland . was hier im burgenland passt , muss in tirol noch lange nicht passen . wird bei euch in germany auch so ähnlich sein .
wenn ich mir hier die fotostorys ansehe und sehe dass felgen etwa 3 oder mehr cm rausragen , würde man hier in österreich gleich verhaftet werden ;-) auch hier wäre eine neue regelung nennenswert . profilfläche würde reichen ....
challenge-the-11
Wo der Mani recht hat, hat er recht. Da haben sich die nicht ausgekannt und einfach irgendwas gefaselt.

Gerade, als ich was anderes denken wollte, kommt doch glatt eine Ladung zur Verhandlung vor dem UVS am 10.1.2013 reingeflattert.

Ein Sachverständiger wurde bestellt mit dem Auftrag,

"unter Anschluss einer Kopie der Berufung (Anm: die hat 50 Seiten und keine Wiederholungen...) bis zum 20.12.2012 Stellung zu nehmen sowie ein Gutachten zur Frage zu erstellen, inwiefern bei Vorliegen einer Bodenfreiheit von weniger als 9 cm (Anm: jaja, sie haben 8,7 cm gemessen, wiewohl praktisch unter voller Achslast mit einem wirklich RIESIGEN Insassen :-)) beim gegenständlichen Kraftfahrzeug die Verkehrs- und Betriebssicherheit im Sinne ds § 4 KFG 1967 beeinträchtigt wird und dieses anlässlich der mündlichen Verhandlung zu erörtern."

Ziemlich zackig, der UVS, das hätte ich mir nicht erwartet, noch dieses Jahr, muss ich sagen. Es wird also noch vor Weihnachten ein Gutachten über die Verkehrs- und Betreibssicherheit des Fahrzeuges geben.

Wäre der UVS der Ansicht, der Erlass sei das A&O, würde er kein Gutachten einholen. Ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die Frage an den Sachverständigen macht wiederum keine grosse Hoffnung. Der UVS hat nicht gefragt, "ob und inwiefern, sondern nur "inwiefern". Nicht allzu rosige Aussichten daher.

Aber dennoch: Hoffentlich gibt meine herzallerliebste Karre das her und hoffentlich hat der Sachverständige hat Herz und Eier am rechten Fleck. BITTE.


















JapaneseSilver
Bin gespannt was da rauskommt.

Habe leider nur die Erfahrung machen müssen, dass man bei uns als Autofahrer - völlig gleichgültig in welcher Angelegenheit - sowieso "auf der Strecke bleibt". Speziell in Wien (wennst jetzt weißt was ich meine ;) ) ...
challenge-the-11
Ja, da hast Du völlig recht. Ich bin auch schon gepannt. Ich muss dringend an was anderes denken sonst krieg ich Vögel!

Da seh ich bei den Fotostories dieses Monster (Hut ab!) Z4 Project Viper V 10. Er hat offenbar ein Kennzeichen gekriegt und ich muss mir hier Gedanken über eine Tieferlegung auf 8,7 cm machen?? Wo ist denn die EU, wenn man sie mal braucht?? Wir alle zahlen eine Menge dafür, aber das ist ein anderer Thread.
BMW_Pilot_austria
87mm funzt ja?


Ab 80mm sind die "Taferl" weg. Haste ja noch 7mm "spiel" :D


Vorgestern war ich auf der Polizei weil ich geblitzt wurde, da fragte ich auch nochmals intensiv nach.

Fakt ist, unter 80mm sind die Kennzeichen weg. Egal welcher Nationalität, egal obs in dem Land eingetragen ist. Mein E30 M3 hat 70mm Bodenfreiheit, alles eingetragen. Nach österreich fahr ich nicht damit. Lieber zahl ich paar cent mehr für den Liter Sprit.
E36-320i
Na gut das hat aber nix mit der Bodenfreiheit zu tun :-) wenn dich mit e30 aufhalten. Wirst wahrscheinlich standrechtlich erschossen spätestens wenn die Motorhaube auf machen. *lol*
challenge-the-11
Ob unter 9 cm "funzt" wird sich bald weisen...

In Ö ist laut PBStV Anhang 6 Prüfziffer 5.1.3 bei einer Bodenfreiheit unter 7 cm ohne behördliche Genehmigung oder Scheifspuren Gefahr im Verzug. Das heisst dann, Fahrverbot unter 7 cm, nicht unter 8 cm. Hast Du 9 cm bis 7 cm , geben die Dir einen Termin beim TÜV.

Wenn Dir einer das Taferl bei 8 cm vor Ort abnehmen will, halt es doch bitte einfach mit beiden Händen fest und sage Demjenigenwelchen, das ginge nur über Deine Leiche "lol" mit der Bemerkung, dass für Denjenigenwelchen vielleicht mal eine Nachschulung angebracht wäre (Die Polizisten können einem ja leidtun. Die müssen ja alles wissen. Tun sie aber manchmal doch nicht.) Vielleicht kannst Du ihn duch diese Aktion auch von der Motorhaube ablenken :)

Im Ernst jetzt, 7 cm sind ein Grund für´s Fahrverbot (ohne Eintragung einer geringeren Bodenfreiehit wohlgemerkt), nicht 8.
JapaneseSilver
Challange die Vögel hab ich bereits :D die wachen beim Einsteigen ins Auto schon auf.

Ich empfinde es ja als sehr unüberlegt den Grünen die Handhabe über den Verkehr zu überlassen. Als Radfahrer darf man sich rücksichtslos verhalten wie es nur gerade passt und als Autofahrer ist man die Melkkuh der Stadt. Nicht nur dass man von einer roten Ampel zur nächsten jagt (komme mir manchmal vor wie Scrat mit seiner Nuss) wird man auch sonst schikaniert wo es nur möglich ist.

Und als Draufgabe noch oftmals nicht über den Tellerrand blickende Exekutivbeamte (Verlangen nach einer Eintragung für ein M-Paket ab Werk - zwar schon lange her aber trotzdem der alles schlagende Höhepunkt) und private Verkehrserzieher....

Mani73
wenn du ab werk ein m-paket hast , is es auch eingetragen , bei coc papieren weis ich es jetzt nicht , aber beim typenschein is es vermerkt . hast du aber nachträglich ein m-paket nachgerüstet , was ja nicht im typenschein steht , müsste dir rein theoretisch bmw die freigabe geben . genauso wie mit den m-felgen(denke dabei jetzt an meinem e36). alles was nicht im typenschein steht , wie m-fahrwerk oder m-paket bzw m-felgen müssen von bmw freigegeben werden bzw sein .
nur weil es fahrzeuge oem mit diesen ausrüstungsmerkmalen vom werk aus gibt , heißt das noch lange nicht dass sie nachträglich einfach so an- bzw um- nachgerüstet werden dürfen . hier is immer eine freigabe von bmw sich einzuholen . auch wenns nur die bescheidenen m-spiegel sind , wenn er nicht so ab werk kam .
denn all diese dinge stehen ja in der sonderausstattung drinne . is es nicht so ,müssen sie seperat freigegeben werden . hier muss man aber unterscheiden zwischen freigeben von bmw , was nichts kostet , oder eine typisierung .
bei meinem e36 wurde das komplette m-paket eingetragen obwohl ich eine freigabe von bmw hatte , trotzdem bestand der tüv-mann darauf es einzutragen . mir is es zwar egal obs drinne steht , aber da ging es auch um 130euro mehr fürs eintragen , die ich nicht bereit war zu zahlen . bis er einsah , dass es nix mit einer sonderabnahme zu tun hatte und es nichts mehr kostete , aber aufs eintragen bestand er trotzdem .....
nunja , jeder tüv-mann hat da seine eigenen vorstellungen , regt man sich auf , wird man nach hause geschickt , sagt man nichts und stellt sich blöd , kommt man eher durch , da sie aufleben , wenn sie einem was erklären können und meinen sie sind profis und nur sie kennen sich aus .
ich hatte lediglich die schwierigkeit , wegen genügender abdeckung der reifen inkl. felgen . einmal hieß es 30 und 50 grad nach hinten und an ha umgekehrt dann wieder 40 und 50 grad und nicht umgekehrt . naja hauptsache es is eingetragen , wies aber richtig ist , weis keiner so genau .
aber hatte bei einer kontrolle noch nie probleme wirklich gehabt . denn viele blaumänner wissen nicht , was sie da überhaupt üperprüfen . hauptsache sie machen sich wichtig und das lasse ich ihnen auch zeigen und hab keine probleme und sag immer danke und bitte . und vielleicht noch : ach , das hab ich aber noch nicht gewusst , obwohl ich ihnen einen roman darüber erzählen könnte , aber da halt ich lieber meinen mund ..... is besser so und ich habe meine ruhe und die haben natürlich immer recht .
BMW_Pilot_austria
Noch nie auf der Rampe gestanden?

Ein 80mm Holzpflock und eine kleine Auffahrrampe sind standart bei unserer exekutive.

Auf die Rampe muß man mit einem HA reifen rauf, dieser federt natürlich bis auf Anschlag ein.
Dann müßen zwischen Radkasten und Reifen/Felgen noch 8mm Spalt sein. Zugleich wird vorne in die entgegengesetzte Richtung voll eingeschlagen, auch dort muß man die 8mm mindestspalt haben.

Nachrüstfederwegbegrenzer sind zudem auch verboten. Willkommen in Österreich :)
challenge-the-11
Nein, noch nie gesichtet, diese Rampe... Dann muss man den Pflock eben absägen :-D

Da kannt sich doch keiner mehr aus. Im Erlass müssens 11 cm sein, in der PBStV ist von 9 cm (schwerer Mangel) und 7 cm (Gefahr im Verzug) die Rede, und die Herrschaften in Blau haben einen Pflock mit 8 cm?

Da macht ja einfach jeder, was er will. Das ist ja echt unfasslich...
BMW_Pilot_austria
Also von 7cm und Gefahr in Verzug habe ich noch nie gehört.

Hab mit einigen Polizisten geredet, auch mit jenen österreichischen in der Tuningworld,
80mm, darunter Gefahr.. blaaa.....

Ich würde nur drauf warten. Ich würde die Kennzeichen auch nicht abschrauben, die Polizisten dürfen das nicht. Ok, dann komm ein KFZ Meister und schraubt die runter. Danach gehts ab zum Rechtsanwalt. Würde mir das nicht bieten lassen.


Ein Beispiel: Freund von mir fährt einen deutschen Corrado VR6 Turbo, alles eingetragen.
Nähe Linz wurde er aus dem Verkehr gezogen, für Österreich als zu tief empfunden und die Kennzeichen wurden abgenommen. (Was ein österreicher gar nicht darf, denn in deutschland sind die Kennzeichen in Privatbesitz)

Nach einer Woche hat er auf der zuständigen Behörde angerufen, ja regelrecht einen Telefonterror veranstaltet. Er wurde dann zu persönlichen Besuch geladen. Er nahm alle Papiere mit wo drinnen steht das vom deutschen Tüv alles abgenommen war.

Er konnte nach einer Stunde wieder nach Hause fahren. Er bekam seine Kennzeichen wieder und zahlte nichtmal Strafe!

challenge-the-11
Das mit den 7 cm und Gefahr im Verzug steht im Anhang 6 unter Prüfnummer 5.1.3 zur Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung. Hier der Link, ich hoffe es klappt, man muss leider ein bisschen runterscrollen, bis mans findet:

Anlage 6 PBStV

Allerdings gelten diese Vorschriften grundsätzlich mal für in Ö zugelassene Fahrzeuge. Ich fahre ja gegenwärtig auch mit einer CH-Nummer herum, die laut Schweizer Vorschriften im kantonalen Eigentum steht. Die darf mir auch keiner in Österreich abschrauben.
m-technic black
Hallo,

Ich bin zufällig über euer interessantes Thema gestoßen, und wollte auch eine kleine Geschichte dazu erzählen.
Ich habe bei meinem E30 damals bei einer bekannten Tuning Firma in Salzburg Räder und Fahrwerk eintragen lassen.
Da stand auch ein schöner silberner Audi TT, und der Besitzer wollte ebenfalls Felgen und Tieferlegungsfedern eintragen lassen.

Nun ja, leider hat es sich herausgestellt das der TT orig. an der tiefsten tragender Stelle nur 8,5 cm Bodenfreiheit hat, und eine Eintragung nur mit 11 cm möglich ist.
Kurzerhand wurde anstatt den günstigen Tieferlegungsfedern ein teures Gewindefahrwerk eingebaut und von der orig. Bodenfreiheit 8,5 cm auf 11 cm hinaufgeschraubt.

Aber dadurch das der Audi höhergelegt wurde und sich die Achsgeometrie somit auch geändert hatte ,war natürlich die Radabdeckung auch nicht mehr gewährleistet.
Dieses Problem entgegenzuwirken hatte man die schönen Österreichischen 2,5 cm breiten schwarzen Gummileisten auf alle 4 Radläufen durchgehend montiert.!

Somit war das Fahrzeug fertig zum typisieren und Fotografieren.

Ihr könnt euch wahrscheinlich vorstellen wie der einst schöne TT nach dieser protzedur , damit er in Österreich eintragungsfähig ist besch..... ausgesehen hat , eine COUNTRY Version , der Abstand zwischen
Reifen und Radlaufkanten waren glaub ich fast 10 cm, garniert mit den SCHWARZEN Radlaufleisten zum silbernen Lack!

Einfach grauenhaft, und lächerlich war das Fahrzeug was einst in orig. Zustand wirklich wunderbar ausgesehen hat, wobei die Firma auch nichts dafür kann , es ist leider das Österreichische Gesetz so wenn man ein schönes Fahrzeug nur dezent verändern möchte.

Schöne Grüße aus Österreich
challenge-the-11
Hi m-technic black,

das sind eben genau die Blüten, die dieser Erlass treibt.... Das hält man im Kopf nicht aus. Im Auge übrigens auch nicht, wie Du schreibst :-)

Hat Audi für seinen TT eine EU-Betriebserlaubnis (COC) gekriegt, wovon ich ausgehe, weil es Standard ist, dann ist der TT im gesamten EU-Gebiet (auch in Ö) im serienmässigen Originalzustand, auch mit 8,5 cm Bodenfreiheit zum Verkehr zuzulassen. Sonst gibt es einen Rüffel aus Brüssel.

Die EU-Betriebserlaubnis gilt jedoch nur für den serienmässigen Originalzustand. Sobald man Maßgebliches an dem Auto ändert, fällt die EU- Betriebserlaubnis dahin (ob dann nur den veränderten Teil betreffend oder ganz, habe ich nicht nachgesehen) und es kommen jeweils die nationalen Vorschriften über die Verkehrs- und Betriebssicherheit zur Anwendung.

Wenn der Audi TT ein COC hat und original 8,5 cm Bodenfreiheit hat, jetzt aber andere Federn als die originalen einbauen lassen will, muss er mit den veränderten Federn zum TÜV und der muss wegen dem Erlass 11 cm Bodenfreiheit verlangen. Das sieht dann aus, wie von Dir beschrieben :-(

Könnte z.B aber auch mal sein, dass die originalen Federn nach einem Unfall zB vergriffen sind (denkmöglich ist es jedenfalls) und dann wird der Autobesitzer genötigt, sein Auto zu verschandleln. Ist übrigens mit dem Porsche GT3 (9,3 cm Bodenfreiheit serienmässig) dasselbe.

Auf diiiiie technische Rechtfertigung dieser völlig abstrusen Konsequenz dieses Erlasses bin ich sehr gespannt!! Ich mutmaße, es gibt keine. Fragt man wen (der sich auskennt), heisst es immer, ja weils halt so is in dem Erlass... Natürlich.

Der Sachverständige wird es morgen im Rahmen der Verhandlung vielleicht erklären, ob es einen technischen (nicht einen wirtschaftlichen!) Grund dafür gibt.

Das Gutachten fürs Verfahren, das darlegen soll, ob mein Auto mit 8,7 cm verkehrs- und betreibssicher ist oder nicht, wurde offenbar bereits eingeholt, ist aber bis zur Verhandlung "geheim" (ich lach mich tot!!! Warum stellen sie mir das nicht zur Vorbereitung zu? So etwas ist mir noch nie begegnet. Da könnte mir vielleicht die eine oder andere Frage einfallen, oder wie???).

"Na, schaun´s, das kömma ja alles in der Verhandlung besprechen...." Natürlich.... bitte darum....

Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Liebe Grüsse derweil



E36-320i
Soweit ich mich in die Materie Eingelesen habe steht ja das EU Gesetz über dem jeweiligen Landesgetz.

Nur finde ich im Inet keine EU Gesetze oder Vorschriften zum KFZ.
Weiss jemand wo man dazu angaben findet?
challenge-the-11
Hi E 36-320i,

die EU-Vorschriften im Rahmen des COC sind in § 27 a KFG genannt.

Die laut KFG massgeblichen Anhänge IV und IX dieser Richtlinie sind auf den Seiten 82 f und 144 f zu lesen.

Sofern dort auf eine andere Richtlinie Bezug genommen wird, kommt man nicht umhin, diese zu googlen, aber man findet dann (mindestens) 1 Treffer. Wie ein Kollege schon sagte: Danke, EU.

Ich kann das gern für Dich machen, wenn Du mir sagst, was Du konkret wissen willst.

Mein Fahrzeug ist mit seinen 8,7cm Bodenfreiheit verkehrs- und betriebssicher im Sinne des § 4 KFG , hat der Sachverständige heute in der Verhandlung gesagt!!!!!Wie geil!!!!!!!!!!!!! Dann müssen die mich und uns alle mit weniger als 11 am fahren lassen.

Warten wir also auf die Entscheidung :)

LG
E36-320i
Hi

Super auf genau das wollte ich hinaus. Wenn die eu sagt das ich weniger als 11cm haben darf. Kann theoretisch die landesregierung pfeiffen gehen. Weil eu gesetz steht über landesgesetz. Von der theorie
challenge-the-11
Zitat:


Hi

Super auf genau das wollte ich hinaus. Wenn die eu sagt das ich weniger als 11cm haben darf. Kann theoretisch die landesregierung pfeiffen gehen. Weil eu gesetz steht über landesgesetz. Von der theorie

(Zitat von: E36-320i)




Im Kraftfarhwesen kocht jeder Staat noch sein eigenes Süppchen. Es gibt diese EU-Regelungen (COC) für die Sereien-Kfz aber wehe, man verändert was daran, dann ist man wieder in den nationalen Regelungen. Vielleicht ändert sich das noch in Zukunft, aber ich glaube, es müsste jetzt auch so funzen mit der Tieferlegung. (*freu*)
ChrisH
Wir drücken Dir die Daumen für's Urteil!
challenge-the-11
Zitat:


Wir drücken Dir die Daumen für's Urteil!

(Zitat von: ChrisH)




Chris! Danke. Ich mache mir jetzt weniger Sorgen ums Urteil wie vorher. Wenn der Sachverständige sagt, es passt, dann passt´s. Da gibt es nichts daran zu rütteln. Ein positives Sachverständigengutachten war ein diesem Verfahren die eigentliche Hürde, um dem Erlass mache ich mir keine Sorgen. Aber weil man den Tag nie vor dem Abend loben sollte, müssen wir warten.

P.S. Du musst mich unbedingt mitnehmen, wenn Du wiedermal einen Caterham ausleihen fährst:-) Bin nicht weit weg. Edit: Bevor ich jetzt noch eine Verwarnung kriege: Wollte niemandem zu nahe treten. Die Äußerung war wohl meiner Euphorie zuzuschreiben. (Und dennoch, ich muss auch mal einen Caterham ausleihen..)

Bearbeitet von: challenge-the-11 am 11.01.2013 um 21:06:16
ChrisH
Wenn's gut läuft brauche ich keinen mehr leihen, dann habe ich (irgendwann in diesem Jahr) meinen eigenen! :)))))

Grüße
ChrisH

Bearbeitet von: ChrisH am 11.01.2013 um 21:36:15
challenge-the-11
Liebe Leute,


ich habe mein Verfahren gewonnen.

Jetzt komme ich mir vor, wie eine Katze, die eine Maus nach Hause bringt....und die Maus ist noch nicht ganz hin ......(bitte bei nächster Gelegenheit totschlagen...)

Mein Auto hat 8.7 cm Bodenfreiheit und der UVS ist (zu Recht) der Ansicht, man müsse mir die Genehmigung der Änderung, sprich, die Zulassung zum Verkehr erteilen. Die Zulassung werde ich erhalten.

Das Erkenntnis des UVS: Link

Der Erlass spielt für den UVS keine Rolle, er hat ja auch keine normative Wirkung. Er schweigt ihn einfach tot. Bedauerlicherweise verliert der UVS kein Wort darüber, ob der Erlass im Einklang mit den Gesetzen sei, oder nicht.

Was soll ich machen? Ich habe den Ball aufgelegt. Steilvorlage praktisch. Und der UVS spielt den Ball nicht. Und deswegen lebt die Maus noch mit angebissenem Genick.

Fakt ist, dass der Erlass, der 11 cm Bodenfreiheit fordert, 2000 datiert und aus dem damaligen Regelwerk des (deutschen) Merkblattes VdTÜV 751 abstammt. Österreich hatte sich die Regelung einfach von grossen Bruder Detuschland abgekupfert. Nunmehr, seit 2011, sieht das (deutsche) Merkblatt vdTÜV 751 (Stand 2011) zur Bestimmung der Verkehrs- und Bestriebssicherheit eines Fahrzeuges aber nicht mehr vor, dass es 11 cm Bodenfreiheit haben muss, sondern findet eine Achsvermessung statt. Bei dieser Achsvermessung soll nur gewährleistet sein, dass ein Minimum an Restfederweg vorhanden bleibt. Das ist seit 2011 dementsprechend auch für Österreich "state of the art". Achsvermessung, nicht irgendwelche cm- Angaben.

Ich bin mir sicher, dass ich vielleicht der erste war, aber viele werden folgen....

ChrisH
Ja Glückwunsch, würde ich sagen!!! :)
Zumindest hast Du für Dich jetzt erstmal eine Lösung!
Und hast damit ein Urteil geschaffen, auf das andere bei ihren Prozessen verweisen können, oder sehe ich das falsch?
(Bin aus einer anderen Fakultät und leider juristisch Laie)

Das wird b.t.w. die Seven-Szene sicher auch freuen!

Grüße
ChrisH

Bearbeitet von: ChrisH am 07.03.2013 um 00:26:28
challenge-the-11
Chris, Danke!!!
Ich freue mich wirklich wahnsinnig über diesen kleinen Sieg!! Ja klar wird das Erkenntnis für alle, für alle 7 und für nicht 7-Fahrer, für alle, die ihr Fahrzeug in Ö zugelassen haben, von Nutzen sein, die es betrifft.

Save and print und ab ins Handschuhfach, falls wer motzt. So würde ich es jedenfalls machen.

ChrisH
Fast 4 Monate, seit Du diesen Thread erstellt hast: Die Mühlen der Gerechtigkeit mahlen langsam ;)

Grüße
ChrisH
E36-320i
Super Gratuliere. Kannst du mir noch einen Tip geben wenn ich mein Auto jetzt umbaue wie ich es typesiert bekomme mit weniger als 11 cm. wie gehe ich da am besten vor?

lg
challenge-the-11
Zitat:


Super Gratuliere. Kannst du mir noch einen Tip geben wenn ich mein Auto jetzt umbaue wie ich es typesiert bekomme mit weniger als 11 cm. wie gehe ich da am besten vor?

lg

(Zitat von: E36-320i)




Es tut mir sehr leid, aber ich habe leider keinen brauchbaren Tip, was die technischen Kriterien betrifft.

Man müsste dazu wissen, was genau dieses Merkbatt VdTÜV 751 bezüglich Tieferlegung vorsieht. Sicher gibt es jemanden hier, der das genau weiß oder uns Zugriff darauf verschaffen könnte. Man kann dieses Papier auch herunterladen aus dem Internet, aber der deutsche TÜV will dafür mehr als 100 EUR.

Um jetzt sofort zum TÜV zu gehen, um eine Bodenfreiheit unter 11 cm vom TÜV reibungslos genehmigt zu kriegen, ist es vielleicht noch ein bisschen früh. Warte mal einen Monat, vielleicht ist dann eine neue Regelung schon erlassen. Man muss sich ja jetzt schon festlegen, ob man mir ein Kontrollmass in die Zulassung kritzelt und wie das alles dann aussehen soll. Die neue Regelung (in Erlassform...) sollte ja sowieso kommen, vielleicht beschleunigt sich das Ganze ja jetzt etwas.

Klar bleibt die Variante, bei der Du tiefergelegt fahren kannst und trotzdem alle zufrieden sind. Weiter oben hat das Kingm40 mal erwähnt.

Wenn Du nicht warten willst und die legale Variante bevorzugst, musst Du um diese Eintragung, die möglich ist, wenn die Tieferlegung sich an die Kriterien des VdTÜV 751 hält, kämpfen. Und das dauert leider, wie Chris oben schon sagte, aber es müsste schliesslich funzen:

Da müsstest Du zum TüV mit dem Umbau und darauf bestehen, Dir im Ablehungsfalle einen Bescheid auszustellen. Das ist Dein gutes Recht, einen anfechtbaren Bescheid zu erhalten, passiert in der Praxis aber nie, man wird einfach weggeschickt. Da macht man sich ziemlich unbeliebt, wenn man einen Bescheid haben will, kann ich Dir sagen. Diesen Bescheid muss man dann beim UVS bekämpfen. Wenn Du soweit wärest, und einen ablehnenden Bescheid in Händen hättest, könnte man Dir weiterhelfen, eine Berufung zu schreiben. Viel muss man nicht sagen, an sich nur noch, dass der Erlass aus dem Jahre 2000, dem Stand der Technik nicht entspricht.

Tut mir leid, ich habs auch nicht erfunden..... Ich hoffe wirklich, dass sich jetzt bald was ändert.

LG
E36-320i
Hi

Super das passt schon so.
Klingt vielleicht blöd ich hab nicht verstanden wie ich zur Verhandlung komme. Wie du schon geschrieben hast wenn du zur Landesregierung fährst und das eintragen willst schicken sie dich einfach weg.

Jetzt muss ich nur noch checken ob das meine Rechtschutzversicherung übernimmt *gg*

Danke
lg
challenge-the-11
Zitat:


Hi

Super das passt schon so.
Klingt vielleicht blöd ich hab nicht verstanden wie ich zur Verhandlung komme. Wie du schon geschrieben hast wenn du zur Landesregierung fährst und das eintragen willst schicken sie dich einfach weg.

Jetzt muss ich nur noch checken ob das meine Rechtschutzversicherung übernimmt *gg*

Danke
lg

(Zitat von: E36-320i)




Ach so, da habe ich mich veilleicht missverständlich ausgedrückt. Wer einen einfach wegschickt, das sind die Prüfer vom TÜV, nicht die Landesregierung.

Wenn Du Dein Auto beim TÜV wegen der Tieferlegung beim TÜV vorführen willst, mache am besten einen Termin mit dem TÜV aus. Mache bereits telefonisch dem TÜV und auch der Abteilung Kraftahrwesen beim Amt Deiner Landesregierung (weil letztere werden den Bescheid schreiben) klar, dass Du im Falle der Versagung der Genehmigung beim TÜV einen (ablehnenden) Bescheid haben möchtest, weil Du findest, dass Dir die Genehmigung zusteht und Du den Bescheid beim UVS bekämpfen möchtest.

Dann musst Du zum ausgemachen Termin zum TÜV, die messen und machen die Bilder und dann kriegst Du bald einen Bescheid, der Dir die Genehmigung versagt und dann musst Du innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheides eine Berufung an den UVS schreiben. Dabei könnte man Dir helfen, bei dieser Berufung. Die Verhandlung selbst findet, wenn überhaupt erforderlich, erst vor dem UVS statt.

Ich hoffe, ich habe Deine Fragen beantwortet. Wenn es nach mir ginge, würde ich ja am Liebsten zum "Sturm auf die Bastille" blasen. Aber Du musst wissen, das das nicht angenehm ist, so ein Verfahren.

LG
E36-320i
Danke für die Hilfe. Revulotion :-D

Nö Spas bei Seite. Ich bau mir grad mein Coupe auf und überlege hin und her welches FW ich rein baue. Ich hätte gern da Bilstein B12 mit 45-50VA /30HA nur bist da mitn E36 schon auf 9-10 cm.

Was hat dich das ganze bis jetzt gekostet?
lg

challenge-the-11
Zitat:


Danke für die Hilfe. Revulotion :-D

Nö Spas bei Seite. Ich bau mir grad mein Coupe auf und überlege hin und her welches FW ich rein baue. Ich hätte gern da Bilstein B12 mit 45-50VA /30HA nur bist da mitn E36 schon auf 9-10 cm.

Was hat dich das ganze bis jetzt gekostet?
lg



(Zitat von: E36-320i)




Warum eigentlich immer den Spaß beiseite? Ist doch die Hauptsache :-)

Technisch bitte mich nicht fragen, gell.

Gekostet hat es eigentlich mehr Zeit und Nerven, als Geld.

TÜV-Überprüfung zu Beginn: keine Rechnung mehr zu finden, also entweder kostenlos oder so um die EUR 50, nicht mehr, sonst wüsste ich das noch.

Bescheid: EUR 33.80, samt Mahngebühr dann 37.40. (Die sollen auch mal merken, was es heißt zu warten :-D)

Verfahren vor dem UVS: EUR 50,40 (kann man aber selber reduzieren, indem man der Berufung weniger Beilagen beilegt, die alleine haben schon EUR 21.80 gekostet)

Das Sachverständigengutachten, das der UVS über meinen Antrag eingeholt hat, hat scheints nichts gekostet, zahlt der Staat.

Im Verwaltungsverfahren gibt es keinen Kostenersatz wie im Zivilprozess (so, dass der der gewinnt, alle Kosten ersetzt kriegt). Das hieße, wenn Du Dir einen Anwalt nehmen solltest, bleibt Du auf den Kosten sitzen. Zur Hereinholung dieser Kosten, die einem der Staat rechtswidrig und schuldhaft verursacht hat, wäre das Amtshaftungsverfahren (Zivilprozess gegen die Republik Österreich) gedacht. Das werde ich aber sein lassen, ich möchte nicht meine ganzen Urlaubstage mit Prozessen verbraten, irgenwann will ich auch an die Sonne.

Morgen muss ich nochmal zum TÜV (samt Auto, das musst Du erstmal dorthin kriegen, ohne Kennzeichen...) und sie werden eine Zulassung inkl der Genehmigung der Tieferlegung ausstellen. Was das kostet, weiss ich noch nicht, kanns Dir aber morgen sagen.

Also kurzum, das Verfahren selbst hat bisher irgendwo zwsichen 60 und und 130 EUR gekostet. Konnte in der Zwischenzeit auf das Auto verzichten, war zu Fuß und mit Öffis unterwegs. Bin fit wie´n Turnschuh :-)

LG
Mani73
sie werden dir eben verschiedene bodenfreiheiten eintragen bzw verschieden abstände eintragen .
zb die höhe von radmitte zum koti , oder vom boden zum dach oder noch vom boden zur fontschürze . so war es bei mir . da ich aber gewindefahrwerk drinne habe , musste ich noch mit metallring mein gewindefahrwerk mittels abrissschraube fixieren und die schraube natürlich vor ihm abbrechen , damit ich sie nicht wieder lösen kann , kann ich aber trotzdem wenn ich will . und bei mir wurde noch die restgewindelänge eingetragen . aber jetzt werd ich nochmal hin fahren und erneut um eintragung beantragen . ich will auf die maximaltiefe des gewindefahrwerks runter , so wie es auch in den papieren des gewindefahrwerks im toleranzbereich steht . somit würde ich etwa um 5cm runterkommen . wären im endeffekt um die 5-6cm bodenfreiheit . restfederweg genügend noch immer vorhanden sowie auch freigängigkeit der reifen .
ich hoffe aber für dich challenge-the-11 , dass du diese auflagen erfüllst , denn sonst hast wieder verloren . was ja wieder ein einspruch wäre , denn nur bei uns in österreich muss die felge auch abgedeckt sein mit 50 nach vorne und 40 grad nach hinten von radmitte gemessen und an ha umgekehrt .

Bearbeitet von: Mani73 am 11.03.2013 um 22:07:42
challenge-the-11
Zitat:


sie werden dir eben verschiedene bodenfreiheiten eintragen bzw verschieden abstände eintragen .
zb die höhe von radmitte zum koti , oder vom boden zum dach oder noch vom boden zur fontschürze . so war es bei mir . da ich aber gewindefahrwerk drinne habe , musste ich noch mit metallring mein gewindefahrwerk mittels abrissschraube fixieren und die schraube natürlich vor ihm abbrechen , damit ich sie nicht wieder lösen kann , kann ich aber trotzdem wenn ich will . und bei mir wurde noch die restgewindelänge eingetragen . aber jetzt werd ich nochmal hin fahren und erneut um eintragung beantragen . ich will auf die maximaltiefe des gewindefahrwerks runter , so wie es auch in den papieren des gewindefahrwerks im toleranzbereich steht . somit würde ich etwa um 5cm runterkommen . wären im endeffekt um die 5-6cm bodenfreiheit . restfederweg genügend noch immer vorhanden sowie auch freigängigkeit der reifen .
ich hoffe aber für dich challenge-the-11 , dass du diese auflagen erfüllst , denn sonst hast wieder verloren . was ja wieder ein einspruch wäre , denn nur bei uns in österreich muss die felge auch abgedeckt sein mit 50 nach vorne und 40 grad nach hinten von radmitte gemessen und an ha umgekehrt .

Bearbeitet von: Mani73 am 11.03.2013 um 22:07:42

(Zitat von: Mani73)




Ja, irgendwas werden Sie schon reinschreiben in die Zulassung...aber ich kann ein sehr unangenehmer TÜV-Kunde sein :-D

Und ich weiss, was mir zusteht und ich hols mir. Und ich schreibs in die Zeitung, wenn´s sein muss. Mir is wurscht.

Man muss ja nix von Technik verstehen (so wie ich), um erkennen zu können, dass da irgendwas mit dieser Tieferlegungsregel nicht stimmen kann. (Man kann jeden Grad der Bildung mit Hausverstand erreichen, aber keine Bildung der Welt ersetzt den Hausverstand).

Weisst Du, ich habe keine Spurplatten oder dergleichen, meine Rädlein sind ganz weit drinnen (leider...ich konnte sehen, wie Deine Räder sitzen...ist natürlich viel schöner).

Lass die mal machen morgen, wir werden sehen.
Mani73
würde mich über ein bild von deinem bimmer freuen , damit wir mal wissen wie der überltäter aussieht .
challenge-the-11
Zitat:


Zitat:


Danke für die Hilfe. Revulotion :-D

Nö Spas bei Seite. Ich bau mir grad mein Coupe auf und überlege hin und her welches FW ich rein baue. Ich hätte gern da Bilstein B12 mit 45-50VA /30HA nur bist da mitn E36 schon auf 9-10 cm.

Was hat dich das ganze bis jetzt gekostet?
lg



(Zitat von: E36-320i)




Warum eigentlich immer den Spaß beiseite? Ist doch die Hauptsache :-)

Technisch bitte mich nicht fragen, gell.

Gekostet hat es eigentlich mehr Zeit und Nerven, als Geld.

TÜV-Überprüfung zu Beginn: keine Rechnung mehr zu finden, also entweder kostenlos oder so um die EUR 50, nicht mehr, sonst wüsste ich das noch.

Bescheid: EUR 33.80, samt Mahngebühr dann 37.40. (Die sollen auch mal merken, was es heißt zu warten :-D)

Verfahren vor dem UVS: EUR 50,40 (kann man aber selber reduzieren, indem man der Berufung weniger Beilagen beilegt, die alleine haben schon EUR 21.80 gekostet)

Das Sachverständigengutachten, das der UVS über meinen Antrag eingeholt hat, hat scheints nichts gekostet, zahlt der Staat.

Im Verwaltungsverfahren gibt es keinen Kostenersatz wie im Zivilprozess (so, dass der der gewinnt, alle Kosten ersetzt kriegt). Das hieße, wenn Du Dir einen Anwalt nehmen solltest, bleibt Du auf den Kosten sitzen. Zur Hereinholung dieser Kosten, die einem der Staat rechtswidrig und schuldhaft verursacht hat, wäre das Amtshaftungsverfahren (Zivilprozess gegen die Republik Österreich) gedacht. Das werde ich aber sein lassen, ich möchte nicht meine ganzen Urlaubstage mit Prozessen verbraten, irgenwann will ich auch an die Sonne.

Morgen muss ich nochmal zum TÜV (samt Auto, das musst Du erstmal dorthin kriegen, ohne Kennzeichen...) und sie werden eine Zulassung inkl der Genehmigung der Tieferlegung ausstellen. Was das kostet, weiss ich noch nicht, kanns Dir aber morgen sagen.

Also kurzum, das Verfahren selbst hat bisher irgendwo zwsichen 60 und und 130 EUR gekostet. Konnte in der Zwischenzeit auf das Auto verzichten, war zu Fuß und mit Öffis unterwegs. Bin fit wie´n Turnschuh :-)

LG

(Zitat von: challenge-the-11)




.. Kostenfortsetzung:
TÜV heute weitere EUR 55,90
neue Zulassung (gerechnet ohne neue Kennzeichen normal aus Papier keine Chipkarte, ich zahle nicht extra für so was): ca EUR 167

LG
challenge-the-11
Zitat:


Zitat:


sie werden dir eben verschiedene bodenfreiheiten eintragen bzw verschieden abstände eintragen .
zb die höhe von radmitte zum koti , oder vom boden zum dach oder noch vom boden zur fontschürze . so war es bei mir . da ich aber gewindefahrwerk drinne habe , musste ich noch mit metallring mein gewindefahrwerk mittels abrissschraube fixieren und die schraube natürlich vor ihm abbrechen , damit ich sie nicht wieder lösen kann , kann ich aber trotzdem wenn ich will . und bei mir wurde noch die restgewindelänge eingetragen . aber jetzt werd ich nochmal hin fahren und erneut um eintragung beantragen . ich will auf die maximaltiefe des gewindefahrwerks runter , so wie es auch in den papieren des gewindefahrwerks im toleranzbereich steht . somit würde ich etwa um 5cm runterkommen . wären im endeffekt um die 5-6cm bodenfreiheit . restfederweg genügend noch immer vorhanden sowie auch freigängigkeit der reifen .
ich hoffe aber für dich challenge-the-11 , dass du diese auflagen erfüllst , denn sonst hast wieder verloren . was ja wieder ein einspruch wäre , denn nur bei uns in österreich muss die felge auch abgedeckt sein mit 50 nach vorne und 40 grad nach hinten von radmitte gemessen und an ha umgekehrt .

Bearbeitet von: Mani73 am 11.03.2013 um 22:07:42

(Zitat von: Mani73)




Ja, irgendwas werden Sie schon reinschreiben in die Zulassung...aber ich kann ein sehr unangenehmer TÜV-Kunde sein :-D

Und ich weiss, was mir zusteht und ich hols mir. Und ich schreibs in die Zeitung, wenn´s sein muss. Mir is wurscht.

Man muss ja nix von Technik verstehen (so wie ich), um erkennen zu können, dass da irgendwas mit dieser Tieferlegungsregel nicht stimmen kann. (Man kann jeden Grad der Bildung mit Hausverstand erreichen, aber keine Bildung der Welt ersetzt den Hausverstand).

Weisst Du, ich habe keine Spurplatten oder dergleichen, meine Rädlein sind ganz weit drinnen (leider...ich konnte sehen, wie Deine Räder sitzen...ist natürlich viel schöner).

Lass die mal machen morgen, wir werden sehen.

(Zitat von: challenge-the-11)




Jetzt ist alles eingetragen und ich habe bereits ein österreichisches Kennzeichen (*sehrfreu*). In der Zulassung stehen diese H&R Federn jetzt drin und das Teilegutachten des deutschen TÜV ist der Zulassung angehängt.

Die Kontrollmaße selbst, so habe ich das jedenfalls verstanden, sagen ja nur aus nur aus, dass das Fahrzeug diesen Zustand aufgewiesen hat, als die vorgenommenen Änderungen genehmigt wurden. Die Kontrollmaße geben an sich keine Auskunft darüber, ob durch eine Abweichung von den Kontrollmaßen die Verkehrs- und Betriebssicherheit überhaupt irgendwie beeinträchtigt wird. Genehmigt sind die Federn im Umfang dieses Teilegutachtens, das wiederum auf der Basis des Merkblattes VdTÜV 751 (Restfederweg bei maximaler Achslast) geprüft hat, ob die Federn für das Fahrzeug ok sind und gefunden hat, sie sind i.O.

Die Kontrollmaße geben daher nicht das maximal Zulässige an, sondern nur den Stand bei Genehmigung. So jedenfalls mein Verständnis.

Erst bei nennenswerten Abweichungen müsste man doch wieder zum TÜV geschickt werden, der alleine sagen kann, ob diese Abweichung noch von der Genehmigung umfasst ist, oder nicht. (Einhaltung des Restfederwegs unter max. Achslast? ). Wenn der Blinde von der Farbe spricht :-) Wie auch immer. Das wird noch lustig.

Jedenfalls wurden mir 2 Kontrollmaße verpasst:

Das eine, wie Du hat gesagt hast: Abstand Radlaufkante - Radmitte (für die Polizei, weil die im Falle einer Prüfung nicht unters Auto kriecht und auch keine Gutachten, Rechtsmittelentscheidungen und Sonstiges liest)

Das zweite: 85mm Bodenfreiheit unbeladen (für den Pickerl Prüfer).

Ich denke, das ist doch etwas Vernüftiges, das kann ich als ein grundsätzlich mit den Werten der Rechtsordnung verbundener Mensch auch einsehen. Ich bin echt zufrieden damit.

LG

PS Hast recht, Bilder muss ich mal machen.
Mani73
na supi dann . gratulation .

schlecht wäre nicht gewesen , wenn auch steht , wo die 85mm anliegen bzw gemessen wurden . bei mir steht eben : geringste bodenfreiheit am frotnspoiler 11cm .

und die 85mm haben für den polizisten mehr vordergrund als die koti-radmitte-version . ausser wie ich annehme , die 85mm an der auspuffschelle oder eben am unterboden irgendwo anliegen . denn sher wenige legen sich drunter oder knien sich runter . ausser du hast einen klugscheisser , der es mal wieder besser wissen will ..... aber dann liegt er ja in der beweispflicht und nicht du .
aber vorfahren musst wieder im schlimmsten fall .....

von daher wird man nie eine ruhe haben . bin gestern erstmalig wieder mit meinem bimmer eine runde gefahren und bumm . eine stunde kontrolle . hat aber alles gepasst zum glück . war ja auch sehr nett und hilfsbereit beim suchen in den papieren wo was steht ggg aber innerlich hab ich gekocht , weil die immer alles besser wissen wollen . aber in diesem fall : sie haben recht und ich meine ruhe :-) smile gg
challenge-the-11
....bei Erklärungen Deinerseits über 15 min einen Seminarzuschlag verrechnen :)))
Dass nicht festgehalten ist, wo die 85mm zu finden sind, macht Platz für Diskussionen, ist mir gar nicht so unrecht ;) LG

Mani73
auch wieder wahr ;-) aber meistens wird man dann angehalten , wenn eh keine zeit zum diskutieren da ist ....

challenge-the-11
Zitat:


würde mich über ein bild von deinem bimmer freuen , damit wir mal wissen wie der überltäter aussieht .

(Zitat von: Mani73)




Bimmero mio: Bild

see you und LG ;-)
Mani73
na da kann man nicht meckern .
challenge-the-11
Zitat:


na da kann man nicht meckern .

(Zitat von: Mani73)




Wär doch schad gewesen, das Ding nur auf Stelzen durch die Lande fahren zu lassen.
Vorarlberg
Hallo

Ich möchte gerne das Gesetz mit den 11cm Bodenfreiheit in Ö. unter die Lupe nehmen.

Daher bitte ich diese Juristin um dringende Hilfe., möchte sie auch gerne ev. unterstützen.

Bitte nehmen sie kontakt mit mir auf

Mit freundlichen grüße
Bernhartd
challenge-the-11
Zitat:


Hallo

Ich möchte gerne das Gesetz mit den 11cm Bodenfreiheit in Ö. unter die Lupe nehmen.

Daher bitte ich diese Juristin um dringende Hilfe., möchte sie auch gerne ev. unterstützen.

Bitte nehmen sie kontakt mit mir auf

Mit freundlichen grüße
Bernhartd

(Zitat von: Vorarlberg)




Hallo!

Hast gerade eine PN gekriegt.

LG
juleön
Hi,

ich habe neulich auch gelesen, dass eine Mindestbodenfreiheit von 11 cm in Österreich vorgeschrieben ist. Mittlerweile kann man z. B. auch den Porsche schon mit einer Bodenfreiheit von unter 11 cm ab Werk kaufen und jetzt überlegen die Österreicher, ob sie eine Mindestbodenfreiheit von 8 cm einführen. FSW hat einen guten Bericht darüber verfasst...
challenge-the-11
Zitat:


Hi,

ich habe neulich auch gelesen, dass eine Mindestbodenfreiheit von 11 cm in Österreich vorgeschrieben ist. Mittlerweile kann man z. B. auch den Porsche schon mit einer Bodenfreiheit von unter 11 cm ab Werk kaufen und jetzt überlegen die Österreicher, ob sie eine Mindestbodenfreiheit von 8 cm einführen. FSW hat einen guten Bericht darüber verfasst...


(Zitat von: juleön)




Zähe Gschicht. Alle, die da am Ball sind, können ein Lied davon singen.

Auch eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft wegen Säumnis des Bundesministeriums behängt in dieser leidigen Sache.

Teilweise (in manchen Bundesländern) wird jetzt bereits schon nicht mehr auf die 11 cm geachtet. Fragt mal bei eurem TÜV nach, wie er das momentan handhabt.

LG
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E36-320i
Das pickerl selber ist weniger das Problem mit so 9 cm. Aber eintragen Tuns dies nicht. Was im falle eines unfalles schlecht ist weil kein Versicherungs Schutz besteht.
challenge-the-11
Das mit der Versicherung kann sicher heikel werden, da stimme ich Dir zu. Ganz so schwarz sehe ich das aber nicht

Hast Du ein gültiges Pickerl, heißt das doch, dass Dein Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher ist. Mehr kann die Vers. ja sicherheitstechnisch nicht wollen? Oder gibts ein noch sicherer als sicher? Wenn Du nun mit nicht eingetragenen Änderungen aber samt Pickerl, das nachweislich nach dem Umbau gemacht wurde, einen Unfall hast, der auch noch überhaupt nichts mit den Änderungen am Fahrzeug zu tun hat, warum sollte die Versicherung aussteigen können? Nur weil Du die (genehmigungsfähigen!) Änderungen nicht eingetragen hast?

Na, das würde ich mir dann gern anschauen, ob da die Vers. zahlen muss, oder nicht.

Nur so ein paar Gedanken. Lasse mich gerne eines Besseren belehren. LG
E36-320i
Versicherungen suchen leider immer einen weg um nicht zu zahlen. Von der Theorie hat das auto keine Zulassung ohne gültigen Eintragung.

Das ist aber jetzt absolutes schwarz sehen. Also der worst case. Wie es im Einzelfall geregelt wird kommt dann immer auf die Versicherung an.
challenge-the-11
Ich verstehe: Wenn das Auto genau in dem Moment, in dem Du die Änderung (nicht eingetragen) vornimmst, die Zulassung verlieren würde, und Du hättest danach einen Unfall, dann würde die Vers. wohl aussteigen können. So meinst Du das, nicht?

Auf die Schnelle konnte ich das nicht beantworten, deswegen habe ich lange nachgelesen. Hier mein Fund:

Mit der Änderung alleine verlierst Du Deine aufrechte Zulassung nicht.
Jedenfalls steht es nirgends geschrieben, dass Du sie sofort verlieren würdest.

Es ist aber Deine Pfllicht, die Änderung dem Landeshauptmann anzuzeigen. Tust Du das nicht (innert 1 Woche, so will es das Gesetz), und wirst erwischt, kriegst Du erstmal eine Strafe und die Aufforderung zum TÜV zu gehen. Deine Zulassung ist aber in all der Zeit aufrecht, jedenfalls lässt sich eine gegenteilige Auffassung dem Gesetz nicht entnehmen.

Eine Zulassung kann auf 2 Arten erlöschen :

1. Abmeldung durch Dich
2. Aufhebung der Zulassung durch die Behörden

Wenn Dir die Behörde Deine Zulassung nimmt, setzen die Wirkungen der Aufhebung der Zulassung erst 2 Wochen nach Zustellung des Bescheides über die Aufhebung der Zulassung ein.

Guck mal das, hier ist aufgezählt, weswegen Dir die Behörde die Zulassung entziehen kann (die Absätze mit der Vers. meinen die Nachlässigkeit mit Prämienzahlungen. Achte v.a. auf Abs. 5



"zu § 44 KFG (Novak)

Aufhebung der Zulassung

§ 44. (1) Die Zulassung ist von der Behörde, die das Fahrzeug zugelassen hat, aufzuheben, wenn

a) sich das Fahrzeug nicht in verkehrs- und betriebssicherem Zustand befindet und nicht glaubhaft gemacht wird, daß es erst nach Behebung dieses Zustandes weiter auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet wird.

b) der Versicherer des Fahrzeuges die im § 61 Abs. 3 angeführten Anzeige erstattet hat; das Verfahren zur Aufhebung der Zulassung ist spätestens einen Monat gerechnet vom Einlangen der Anzeige einzuleiten, sofern der Versicherer nicht die Behörde verständigt hat, dass seine Verpflichtung zur Leistung wieder besteht,

c) der Versicherer des Fahrzeuges eine im § 61 Abs. 4 angeführten Anzeige erstattet hat und weder der Zulassungsbesitzer eine neue Versicherungsbestätigung vorgelegt noch ein Versicherer die Behörde verständigt hat, dass seine Verpflichtung zur Leistung hinsichtlich des Fahrzeuges besteht, oder

d) das Fahrzeug-Genehmigungsdokument seine Gültigkeit verloren hat; dies gilt jedoch nicht bei der Genehmigung von Änderungen an einem Fahrzeug gemäß § 33 Abs. 2.

(2) Die Zulassung kann von der Behörde, die das Fahrzeug zugelassen hat, aufgehoben werden, wenn

a) der Aufforderung, ein Fahrzeug zur Überprüfung vorzuführen, wiederholt nicht entsprochen wurde,

b) ein Fahrzeug, das nur für bestimmte Straßenzüge (Routen) zugelassen ist, wiederholt auf anderen Straßen mit öffentlichen Verkehr verwendet wurde,

c) Auflagen, unter denen das Fahrzeug zugelassen worden ist, nicht eingehalten wurden,

d) in vorübergehend zugelassenes Fahrzeug zur gewerbsmäßigen Beförderung verwendet wurde (§ 38 Abs. 3),

e) das Fahrzeug-Genehmigungsdokument durch die Genehmigung von Änderungen am Fahrzeug seine Gültigkeit verloren hat und der Behörde nicht abgeliefert wurde (§ 33 Abs. 2) oder

f) bei Fahrzeugen, die zur Verwendung zur gewerbsmäßigen Beförderung oder zur gewerbsmäßigen Vermietung ohne Beistellung eines Lenkers gemäß § 103 Abs. 1 lit. C Z 22 GewO 1973 bestimmt sind, die in Betracht kommende Gewerbsberechtigung erloschen ist,

g) der Zulassungsbesitzer den Verpflichtungen gemäß § 43 Abs. 4 lit. a bis c nicht ankommt,

h) der Zulassungsbesitzer gestorben ist oder

i) der Zulassungsbesitzer eine juristische Person, eine Personengesellschaft des Handelsrechtes oder eine Genossenschaft ist, diese aufgelöst oder beendigt worden ist.

(3) Eine Berufung gegen die Aufhebung der Zulassung gemäß Abs. 1 lit. a oder c hat keine aufschiebende Wirkung.

(3a) In den Fällen des Abs. 1 lit. a und lit. d sowie des Abs. 2 lit. a und lit. e ist in der Genehmigungsdatenbank eine Zulassungssperre einzutragen und auf Teil II der Zulassungsbescheinigung zu vermerken.

(4) Nach Eintritt der Vollstreckbarkeit des Bescheides über die Aufhebung der Zulassung hat der bisherige Zulassungsbesitzer den Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln unverzüglich einer der im § 43 Abs. 1 angeführten Behörden abzuliefern. Das gleiche gilt, wenn die Zulassung infolge Zeitablaufes erloschen ist. Die Ablieferung begründet keinen Anspruch auf Entschädigung.

(5) Die Bestimmungen des § 43 Abs. 2 über die Bestätigung der Abmeldung gelten sinngemäß auch für die Aufhebung der Zulassung. Als Tag der Aufhebung der Zulassung gilt der Tag des Eintrittes der Vollstreckbarkeit des Aufhebungsbescheides

Zu Abs 5 (idF der 4. KFGNov [1977]):

Auch die Aufhebung der Zulassung muss, wie bei der Abmeldung, iS des § 43 Abs 2 auf dem Typenschein oder dem Einzelgenehmigungsbescheid bestätigt werden.

Die EB IV führen zu dem zweiten Satz aus: "Die 'Aufhebung der Zulassung' (§ 44) unterscheidet sich von der 'Abmeldung' (§ 43) grundsätzlich dadurch, daß die Abmeldung eine Parteienhandlung darstellt, die von der Behörde lediglich zur Kenntnis genommen wird, während der 'Aufhebung der Zulassung' Bescheidcharakter zukommt. Daraus ergibt sich, daß als Tag der Aufhebung der Zulassung nur der Tag des Eintrittes der Vollstreckbarkeit des Aufhebungsbescheides (§ 44 Abs 3 und 4) gelten kann. (...) Mit der gegenständlichen Ergänzung soll eine einheitliche Vollziehung auch in diesem Punkt gewährleistet werden."

71. Lfg (Oktober 2012)
Novak


Also, die Zulassung, die dir genommen wird, erlischt 14 Tage nach Zustellung des Bescheides, dann ist der nämlich vollsteckbar.

Was heißt: Vorher -zum Zeitpunkt des Unfalles - hast Du eine aufrechte Zulassung, ob mit Änderungen, oder ohne. Das hieße: Baust Du einen Unfall mit dem nicht eingetragenen, tiefergelegten Fahrwerk, kann die Vers. nicht wegen mangelnder Zulassung des Autos aussteigen. Dein Auto hat eine Zulassung.

Man müsste aber auch mal eine Blick auch in die Versicherungsbedingungen werfen, meine habe ich leider nicht parat.

LG
ChrisH
Mach doch bitte mal ein Update, ich hatte gerade wieder jemand, der noch glaubt, die 11 cm einhalten zu müssen. :)

Grüße
ChrisH
CenSys
Hallo zusammen.

Nur zur info ich war der user E36-320i. War Zeit da ich den schon lange nicht mehr hatte.

Ich hab mit den kursleitern Paragraph 57 der landesreg gesprochen. Es ist so das mittlerer Weile bis auf 8cm typisiert wird.

Aber!!!!!! Nur im voll ein gefedertem zustand! Also wenn der wagen mit zB. 10 cm kommt wird anhand der Achslast und des Rest Federweges die Tieferlegung ermittelt und das dann voll beladen kontrolliert. Wenn du da dann die 8 bis 9 cm einhältst wird dir das auch ein getragen.

So die Theorie.
STAGE 2
Hallo Ihr Tiefflieger!

Der folgende Text, sollte einiges an Fragen zu diesem Thema beantworten.
Viel Spaß damit
Christian


Die „8 Zentimeter - Regelung“ kursieren ja schon lange herum, aber es gab bisher noch keine offizielle Regelung, wie mit dieser Bodenfreiheit in Zukunft umgegangen werden soll.Sie als unser treuer Kunde erhalten nun diese Info vorab aus erster Hand !!!Die Bodenfreiheit von MINDESTENS (!!!) 8 cm = 80 mm ist strikt einzuhalten. Dabei ist diese im voll aufgelasteten Zustand zu messen, was bedeutet, dass das Fahrzeug je nach maximaler Achslast genau zu beladen ist und dann die Messung zu erfolgen hat.Dieser Vorgang ist sehr aufwändig und bedarf der entsprechenden technischen Ausrüstungen (Radlastwaagen / Tariergewichte) und kann im Detail nur bei der Landesregierung durchgeführt werden. Je nachdem, ob es eine Nachfrage danach geben wird, wird von uns überlegt auch ein derartiges Equipment anzuschaffen …Um eine einfachere Möglichkeit der Überprüfung von Tieferlegungen durchführen zu können, hat man sich auf folgende Regelung geeinigt:1) Um ein Fahrzeug nach der neuen Regelung tiefer zu legen, muss das TÜV Gutachten des Fahrwerks nach 08/2008 erstellt worden sein (nach VDTÜV !!!!!!!!!)Ältere TÜV-Gutachten können dazu nicht herangezogen werden und es verbleibt bei 11 cm Bodenfreiheit.2) Die Messung der Bodenfreiheit erfolgt in unbeladenem Zustand - das Fahrzeug muss am tiefsten Punkt (fester Bauteil) eine Bodenfreiheit von zumindest 9,5 cm = 95 mm aufweisen !!!3) Sämtliche Kontrollmaße werden in unbeladenem Zustand abgenommen4) Neue Fahrwerke sollten zumindest einige Tage gefahren werden, weil sich die Toleranzgrenze wesentlich verringert hat und ein Setzen des Fahrwerkes sich nunmehr wesentlich auf die Kontrollmaße und den verbleibenden Freiraum auswirkt ! ACHTUNG bei BILLIGFAHRWERKEN !!!5) Bei Unterschreitung von 9 cm = 90 mm in unbeladenem Zustand liegt ein schwerer Mangel vor.6) Bei Unterschreitung von 7 cm = 70 mm liegt GEFAHR in VERZUG vor und es werden die Kennzeichen abgenommen.7) Diese Regelung tritt mit Ende Februar 2014 in Kraft - ab diesen Zeitpunkt können wir für SIE die 8cm-Regelung eintragen ……..Sollten sie dazu Fragen haben, stehen wir natürlich gerne für Auskünfte zur Verfügung.Wir hoffen ihnen hiermit eine kleine Info zu der 8 cm - Regelung gegeben zu haben und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit im Neuen Jahr 2014PS: besuchen sie uns auf unserer homepage …..Ein Frohes Fest und eine sichere Fahrt 2014 wünschtIng. Peter VYSKOCILTechn.Büro & IngenieurBüro VYSKOCILKFZ - Luftfahrt - Maschinenbau - TransportMantscha 112A - 8054 Graz-AttendorfTel: 0043 (0) 316 71 25 91Fax: 0043 (0) 316 71 25 91 25e-mail: office@sv-vyskocil.atwww.sv-vyskocil.at
Der Bolide
110 mm Tieferlegung sind aber schon ´ne Hausnummer !

Bei meinem ollen Kadett hatte ich mal 100 mm glaube ich. Konnte nur noch mit Koni fahren. Andere Dämpfer/Federn waren damit hoffnungslos überfordert.

Fahrkomfort war gleich Go-Kart... aber GEIL IN KURVEN !!!
ChrisH
Zitat:


110 mm Tieferlegung sind aber schon ´ne Hausnummer !

Bei meinem ollen Kadett hatte ich mal 100 mm glaube ich. Konnte nur noch mit Koni fahren. Andere Dämpfer/Federn waren damit hoffnungslos überfordert.

Fahrkomfort war gleich Go-Kart... aber GEIL IN KURVEN !!!

(Zitat von: Der Bolide)



Nein, da geht es um die in Österreich vorgeschriebene Bodenfreiheit. Also z.B. 11 cm Bodenfreiheit, nicht 11 cm Tieferlegung!

Der Bolide
Ach soooo :)

sorry


Hmmm, wonach bemisst sich die Bodenfreiheit? Differenz zwischen Straßenoberfläche und Unterkante Bodenblech? Oder zwischen Straßenoberfläche und Unterkante Stoßstangen?

Na toll. Wenn das hier auch kommt, dann muss ich mir ja komplett neue Schürzen vorne und hinten besorgen. Sind doch komplett verklebt/lackiert/verschraubt...


Andere Frage: wie sieht es denn aus, wenn ich mit meinem Wagen nach Österreich fahre bzw. durchfahre? Halten die Kops dann an und verpassen mir ´ne fette Strafe, weil ich "zu tief" bin?


Fragen über Fragen...
STAGE 2
Die Tiefe wird von der Straßenoberfläche zum tiefsten Festen Bauteil gemessen. z.B. Ölwanne, Querlenker oder anderen stabilen Teilen.
Gummi oder Kunststofflippen welche sich verformen lassen, werden meines Wissens bis 70mm geduldet.

Wenn Du mit deinem Auto nach oder durch Österreich fährst, mußt Du Dich leider an die Gesetze des befahrenen Landes halten.
Du kannst auch nicht mit 200 über die Bahn cruisen, nur weil es in Deutschland erlaubt ist.
Leider!

Auch die Räder sollten nicht über die Karrosserie stehen, geschweige denn anstoßen.
Dies wird mit einer Wasserwaage ermittelt, welche an der untersten Stelle des Rades angehalten wird.
Da BMW's nach einer Tieferlegung auch über mehr Sturz verfügen, kann dies schon etwas komisch aussehen.

Gruß Christian
CenSys
Das ist so nicht ganz richtig. Wenn der wagen in DE angemeldet ist und alles nach deutschen/EU gesetzen eingetragen ist. Ordnungsgemäß versteht sich natürlich dann hatte unsere executive kein handlungsfähig recht.

Aber bzw ausser es ist Gefahr im Verzug. Also du hast eine sehr strömungs optimierte Abgasanlage mit der du grillen kannst. Weil die flammen hinten raus kommen :-)

Oder der Spruch Ameisen duckt euch trifft wirklich zu dann können sie dir die Weiterfahrt verweigern. Aber das wars dann schon.

Das war der letzte Informationsstand den ich bekommen habe.
Der Bolide
Ja mei... die spinnen... die Österreicher :)
CenSys
Die Österreicher ned :-D nur unser Regierung .;-)