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Gerrito
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 10.05.2010 um 15:29:34 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.

Hallo ich hab mal ne frage , hab mir vor 4 wochen ein gebrauchten e36 gekauft und hab ja 1 jahr gewährleistung .... nun zu meinem problem mein rad vorne links hat spiel paar millimeter
und wollte fragen wenn ich jez zum käufer fahre wie ich denn nun handel muss?

evtl muss neues radlager / radnabe / domlager rein denke ich mal

MFG Gerrit

Bearbeitet von: angry81 am 10.05.2010 um 15:29:34
DJ007
hallo gerrit

hast schlechte karten, da das ein verschleißteil ist

ich würde aber trotzdem probieren, das über die gewährleistung laufen zu lassen. sehe da aber schwarz.

es sei denn du kannst beweisen, das der defekt beim kauf des kfz schon vorgelegen hat, da is der verkäufer den mangel zu beseitigen (schaue da mal ins bgb nach, da sind die rechte und pflichten bei sachmängeln näher beschrieben)

wie gesagt, hast halt dann auch vll glück was die beweisumkehr angehen könnte.

probier es auf jeden fall mal und lass das die werkstatt bzw autohaus reparieren. vll haste ja glück und die übernehmen die kosten für eine reperatur und du bezahlst nur das material kA oder halt garnix.

grüße
Gerrito
ok danke für die schnelle antwort hab im internet schon geguckt und ich sehe es auch schwarz wie du sagst ;)

ich kann es nicht beweisen das es vorher auch schon so war .... naja war davor auch alles prima ist nun halt jetzt gekommen

laut bgb ist es kein fall von gewährleistung oder auch garantie.... naja ich fahre mal eben hin und berichte dann =)

gruß
andibar
Es reicht, wenn die Ursache des Fehlers (nicht der Defekt selbst) beim Kauf vorhanden war. Das dies nicht der Fall war, muss dir der Händler innerhalb des ersten halben Jahres beweisen, danach bist du in der Beweispflicht.
Anders verhält sich die Sachen, wenn es sich um einen offensichtlichen Mangel handelt, welcher bei Kauf hätte entdeckt werden können.
Gerrito
okay danke dir nun weiß ich bescheid naja war eben da und wir haben geguckt ist eigentlich alle heile und er meinte das ist soweit okay =)
NikolausN30
Hallo Leute,

ich muss das Thema noch einmal ausgraben, da ich akut davon betroffen bin.

Ich habe seit 3 Wochen einen gebrauchten vom Händler gekauft und nun ist die Fensterscheibe der Fahrertür komplett unten. Ursache hierfür ist, dass der Scheibenhebermotor kaputt gegangen ist und man auch nicht einfach die Scheibe nach oben drücken &verriegeln kann.
Also Händler angerufen und der meinte auch:
- Pech, denn wie "DJ007" geschrieben hat sind nur Sachen in der Gewährleistung inbegriffen, welche "beim Kauf des kfz schon vorgelegen haben"

- weiterhin haben wir eine Probefahrt gemacht und da haben die Fensterheber funktioniert...

ABER

Sehe ich das so wie "andibar" es geschrieben hat:
"Ursache des Fehlers (nicht der Defekt selbst) beim Kauf vorhanden war" -> Sprich das Teil war vll. schon zu 80% kaputt, denn in 3 Wochen habe ich den Fensterheber ja nicht so oft benutzen können!

Das größte Problem ist, ich wohne 300km vom Händler entfernt und für Ihn ist es ein leichtes zu sagen, komm vorbei und wir gucken nach, aber zu 95% werden wir nicht für den Schaden haften.

Die Frage ist, wozu kaufe ich denn beim Händler?! Ich meine das Teil gehört doch in die Gewährleistung?!
Kann er verlagen das ich 300km mit offener Scheibe fahren soll und dann er höchstwahrscheinlich mir eine Abfuhr gibt? Vertragshändler um die Ecke verlangt für die Reperartur 480€...

Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen!!
Sonnige Grüße
Nikolaus
Mani73
Pech, denn wie "DJ007" geschrieben hat sind nur Sachen in der Gewährleistung inbegriffen, welche "beim Kauf des kfz schon vorgelegen haben"
mal ne blöde frage , aber wer kauft ein auto vom händler mit mangel ?
er ist dafür verantwortlich , deshalb hast ja auch gewährleistung für ein jahr . das heißt er muss gewähren , dass das fahrzeug für dieses jahr ohne schäden hält . und er muss es beweisen ned du . umgekehrt is es im 2. jahr gewährleistung , die is gesetz , egal was der händler anschreibt oder im kaufvertrag reinschreibt . deshalb gibts ja auch einen händlerpreis und einen privaten preis .
NikolausN30
Hallo Mani und danke für die schnelle Antwort,
aber ich bin verwirrt durch deine Aussage.

Denn nach "DJ007" muss der Händler nicht reparieren (oder verstehe ich das jetzt falsch) und dann sagst du, der Händler steht (wegen der Gewährleistung) doch in der Pflicht.
Also der Schaden (defekter Scheibenheber -> akutes Problem, Wassereinbruch im Kofferraum und Fahrertürablagefach und sporadisch spinnende Spiegelverstellung) treten erst seit 2 Tagen auf. Also ausdrücklich nach dem Kauf.
Deshalb bin ich eigentlich verwirrt:

- "DJ007" schreibt Schaden die nach dem Kauf auftreten => mein Problem (find ich doof, denn dafür dachte ich kauft man nun mal beim Händler)
- "Andibar" schreibt, die Ursache muss beim Kauf vorhanden gewesen sein (finde ich gut, denn das ist ja schwer zu beweisen und im 1. Halbjahr hat da der Verkäufer das nachsehen)

ABER
wo ist das genau definiert? (BGB?!?)

UND
wie regelt man das in der Realität? Kann ich das reparieren lassen und dem Verkäufer die Rechnung schicken (wohl eher nicht). Aber ich kann nun mal auch schlecht die 300km mit offener Scheibe zum Händler fahren und der gibt mir dann (aus welchen Gründen auch immer) eine Abfuhr?

Ich freue mich sehr über eure Hilfe, denn das liegt außerhalb meiner Kompetenz.
Vielen Dank Nikolaus
Mani73
als erst gilt immer die regel : mit händler kontakt aufnehmen und versuchen freundlich zu sein und das problem als kleinigkeit ansehen , quasi , kann ja passieren . dann einfach freundlich und frech fragen , wann könnte ich denn ihnen das auto bringen um die mängel zu beseitigen lassen . dann mal hören was er sagt oder wie er reagiert .
dann gehts eigentlich los : is er freundlich ... is er nicht ... wenns schief geht , dann auf dumm stellen und sagen : dann werd ich wohl zum anwalt gehen müssen ... dann hörst ja was er sagt . und dann nochmal : wie wärs denn , bitte beheben sie die mängel , kann ja ned viel sein ....
aber dein problem is eben die entfernung ....
es gibt eben mehrere taktik-ansätze .
aber will er wirklich keine bereitschaft zeigen , dann ihm vielleicht sagen , dass du ihm das auto zurück geben willst .

NikolausN30
Nabend Mani73,

etwa genauso wie du es beschreibst ist es abgelaufen!
Ich habe ja angerufen und das Problem geschildert (defekter ...) und gefragt was ich nun machen kann. Darauf hin gabs sofort ne Absage. Als ich bzgl. der Gewährleistung zu sprechen kam, wurde mir gesagt das ein defekter Fensterheber nicht Teil der Gewährleistung ist. Begründung seinerseits ist, dass der Fensterheber beim Kauf funtioniert hat (vor 3 Wochen).
Aber die Gewährleistung ist doch nun mal dafür da, wenn etwas kaputt geht (außer Verschleißteile)?!?
andibar
Hallo Nickolaus

Lies dich am besten mal bei Wikipedia in das Thema Gewährleistung ein, speziell die Abschnitte Mangel, Beweislast und Nacherfüllung sollten die Rechtslage verdeutlichen.

Dann setzt du dich nochmal mit deinem Händler in Kontakt und weist ihn freundlich aber bestimmt auf die Rechtslage hin.

Natürlich versucht der Händler dir deinen Anspruch auf Beseitigung des Mangels ersteinmal auszureden. Schließlich handelt es sich um sein Geld, welches für die Reparatur draufgeht. Es gibt mit Sicherheit Leute, die dann aufgrund mangelnden Wissens Ruhe geben. Deshalb musst du ihm glaubhaft machen, dass du dich im Thema Gewährleistung auskennst!

Falls er dann immer noch nicht einsichtig sein sollte, musst du ein bischen Druck machen, indem du ihm freundlich zu verstehen gibst, dass du die Sache über deine Rechtsschutzversicherung laufen lassen wirst und dir die Reparaturkosten deiner nächstgelegenen BMW Niederlassung einklagen wirst.

Falls der Händler auf sein Recht der Nacherfüllung drängt, du also vorbeikommen sollst, dann weise ihn darauf hin, dass dies für dich nicht zumutbar sein und gib ihm die Möglichkeit, dir eine Werkstatt seines Vertrauens in deiner Nähe zu nennen, in welcher die Reparatur durchgeführt werden soll.

Falls das alles nicht fruchtet, bist du zwar im Recht, ist aber trotzdem schlecht gelaufen, da du dann wirklich klagen musst.
DJ007
Gude

der Händler muss selbst erstma nachbessern, da der mangel ja offensichtlich ist. du musst ihm dazu 3x die chance geben.

verweigert er dies, mach wie ichs damals gemacht habe, anwalt einschalten. ich hoffe du hast eine rechtschutzversicherung. denn die übernimmt, nach kostenanfrage und durch den anwalt, sämtliche deiner auslagen ;)

bei mir liefs vollgendermaßen ab:

hatte einen e46 touring bj 2002 mit 70.000 km offensichtlich mängelfrei beim erworben

nach ca 1,5 monaten und ca 6.000km mehr auf dem tacho traten folgende schäden auf:

-lenkgetriebe schläge
-federn hinten gebrochen (habe in der zeit nichts transportiert!) außer meinen 10kg mega schweren hund!
-fensterheber beifahrerseite defekt
-ölstandssensor defekt
-anlasser drehte durch
-unrunder motorlauf
-automatik machte mucken

KFZ war beim sachverständigen + freundlichen zur begutachtung. Mängel beliefen sich auf ca 3000 EUR (waren beim kauf nicht offensichtlich vorhanden)
Ganz wichtig is bei mängel zu schauen, was is ein verschleißteil und was nicht!

ich bin ein autobahnvielfahrer. hab den händler angerufen, ganz freundlich gefragt, wie wir uns einig werden. bin 80km runter zu dem gejuektl, hab gesagt, sie wissen ja was zu tun is, rufen sie mich an, wenns iwo klemmt, wir werden uns einig. er nur jop.

ging hin und her. händler wollte patu nich die mängel beseitigen. was gemacht war, nur der fensterheber. da wurde ein gebrauchter vom schrott eingebaut...

ging hin und her. streitwert lag im 5. stelligen betrag (kaufpreis vom auto)

am Ende: Wandlung, dh Rückgabe der Sache mit wertminderung wg der gefahrenen kilometer. der händler wusste ganz genau, vor gericht würd er verlieren, da er zumindest die 6. monate "verpflichtet" ist, mir zu beweisen, dass die mängel beim kauf nich da waren bzw ich sie selbst verursacht habe. kann er aber nicht, da die mängel während der nutzung der sache passiert sind und ich dadrauf keinen einfluss hatte (so aussage des anwaltes) ich persönlich häts auf den rechtsstreit angelegt und den dreckssack,sry, bluten lassen! aber mein anwalt riet mir das geld zu nehmen. hat er auch recht gehabt, da sich so ein rechtsstreit über jahre ziehen kann.

was ich dir sagen will, check was ein verschleißteil is un waS nicht. verschleißteile sind aus der sachmangelhaftung ausgeschlossen! das verwechseln ziehmlich viele! eine Garantie hast du meist auf motor, getriebe, elektronik.... die garantiebedingungen lesen, ist ganz wichtig. viele lesen das nich und schließen iwas ab und später wird "gemeckert"...

im notfall beraten lassen. Gutachter hin zu ziehen (vorkasse) und auch evtl mit einem anwalt reden. im notfall wandlung des kaufvertrages...

mfg

EDIT: meiner meinung nach ist ein fensterheber kein verschleißteil, falls er das sagen sollte. zu dem ging er ja während der probefahrt, also trat der mangel bei der nutzung der sache auf. scheiß egal wie oft du das ding hoch und runter gefahren hast. ein fensterheber kostet ca 150 EUR plus einbau. round about liegt der streitwert bei ca 200 - 250 EUR. das sind für händler peanuts. dem kerl gehts hier wohl einfach darum,dass er kein bock auf den kram hat. rede nochma freundlich mit dem, das er dir das teil besorgen soll und du baust dir das im notfall selbst ein (geh ihm etwas entgegen,meist lenken die dann ein). Kompormisse schließen ist hier ganz wichtig. so lang des kein freundlicher vertragshändler is, wirste ewig und drei tage mit dem diskutieren.
aus diesem grund werde ich nie wieder ein auto bei einem freien händler kaufen. die tun sich was gewährleistung und garantie angeht (sind 2 paar schuhe!) etwas schwerer... gewährleistung: händler zahlt aus eigener tasche die reparatur, garantie: abgeschlossene garantieversicherung bei einer größeren gesellschaft!

Bearbeitet von: DJ007 am 30.07.2012 um 11:54:24
remmib
wäre denn ein defektes Radlager ein Verschleißteil oder innerhalb der 6 Monate beim Gebrauchtwagenhändler eigentlich ein Fall der Gewährleistung?