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T H E M A R Ü C K B L I C K
CrAsHoVeR Hauptthema: |
Habe heute einen Bescheid bekommen, da ich letztens nicht angeschnallt war. Der Polizist hat damals gemeint das kostet mich €30,--.
Meine Schuld, nehme ich hin und bezahle.
Jedoch bin ich verwundert weil hier noch folgendes steht: "... Außerdem haben Sie Kosten des Verfahrens zu tragen: € 20,--...."
Was für ein Verfahren bitte? Das ist doch keine Straftat die ich begangen habe? Normalerweise €30,-- Verwarngeld und fertig. Was wollen die von mir? |
GreatestE39 |
hast du schon mehrere sachen, also auch andere dinge gehabt wie blitzer usw in letzter zeit? aber ne glaub das is es auch nicht, bei mir war das explicit erwähnt dass ich wegen dem zeugs ne akte angelegt bekommen habe und musste dafür geübühren zahlen... haha die sind doch echt witzig, kassieren fleissig ab und weil sie durch meine ganzen zahlungen die ja sooo gering sind so viel aufwand haben muss ich dazu noch extra blechen :) also ich fand es amusant :)
ruf doch einfach mal an und frag für was genau die ein verfahren eingeleitet haben, weil mit der zahlung des "deliktes" ist die sache abgeschlossen. wenn da unklarheit an der tat gewesen wären, hätte der polizist gar nicht erst kassieren dürfen und dich was unterschreiben lassen müssen, dass da noch was auf dich zukommen wird..... |
adorable*m82 |
Du hast keine 30€ Verwarnung bekommen (die "kostenfrei" wäre), sondern ein 30€ Bußgeld (gibt ja auch einen Punkt). Das gilt als Bußgeldverfahren und kostet pauschal eben mal 23,50€. Egal ob Du nun einen Gurtverstoß (30€ + 23,50€) hast, oder innerorts z.B. 76km/h zu schnell gefahren bist (680€ + 23,50€). Wobei, glaube ich, das Verfahren 20€ kostet + 3,50€ pauschal für Porto usw.
Grüße |
E36-Freak |
Offenbar gab es da ein Kommunikationsproblem...
bei einer sog. Zahlkarte von der Bußgeldstelle kommen nur die Überweisungsgebühren obendrauf nicht die "Verfahrenskosten", dann ist da eine Anzeige zu gefertigt worden |
CrAsHoVeR |
Punkte habe ich keine dafür erhalten. Und meinen letzten Punkt fürs zu schnell fahren habe ich vor 1,5 Jahren oder so bekommen.
Ich werd da wohl morgen mal anrufen..... |
adorable*m82 |
Hm... ok, wohl Fehler meinerseits. Laut Bußgeldkatalog sieht der Tatbestand folgendermaßen aus:
121172 Sie hatten während der Fahrt den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt ( B - 1 ) 30,00 nicht angelegt. § 21a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 100 BKat
Wobei, das "( B - 1 )" eigentlich einen B-Verstoß mit einem Punkt aussagen soll. Warum das nun in Klammern steht.. weiß vielleicht wer anderes.
Du hast wohl das Verwarngeldangebot von 30€ nicht vor Ort gezahlt, darum kommen die 20€ für das Verfahren mit drauf.
Ich hatte mal einen Parkverstoß von 5€ ins Bußgeld laufen lassen (einfach nicht bezahlt), da wurden dann am Ende 28,50€ draus.
Grüße |
CrAsHoVeR |
hae? Ich wollt das ja vor Ort bezahlen! Aber der Beamte meinte nein, ich bekämme Post....
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GreatestE39 |
dieser gebührenmüll ist doch abgesehen davon dass es abzocke ist doch nicht mehr zu verstehen... der liebe herr minister für strassenverkehr hat ja nicht umsonst die regelung der beliebten flensburgpunktesammlung geändert.... sein wortlaut so gut ich es noch im kopf habe "ich kann von den verkehrsteilnehmern nicht verlangen etwas zu verstehen, was ich selbst als verantwortlicher kaum mehr nachvollziehen kann"... früher hat man einfach nur seine strafe bezahlt ob nun vor ort oder per überweisung später und gut warst. da kam höchstens mal ne mahnung und nun wir jeder zusätzliche stempel abgerechnet... naja zumindest geht deutschland so nicht pleite und irgendjmd muss ja die anderen EU länder mitfinanzieren :( |
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