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Kayseripower
Hauptthema:
Hallo Freunde,

ich habe am 26.04.2012 hier im Forum einen Satz Rondell 21 Felgen an einem User verkauft.

Anzeige:

Link

Die Felgen waren Neu und nie montiert. So wie in der Beschreibung steht.

Ich habe die Felgen alle einzeln verschickt. Die 3 Felgen kamen an einem Tag. Da hat der User mir diesen Satz geschickt: So 3 von 4 Felgen sind angekommen.

Wo er dann die 4 Felgen hatte, hat er mir noch eine Nachricht geschickt wo drin steht das die Felgen Beschädigungen haben und ich ihm 150€ zurück überweisen soll, da er ansonsten zum Anwalt geht.

Ich frage mich jetzt warum er mich erst dann kontaktiert hat wo er alle 4 Felgen hatte und nicht dann wo er schon bemerkt hat das eine von den 3 Felgen beschädigt sind, denn es ist ja nicht nur eine Felge die angeblich Beschädigt ist.

Anschließend hat er mir paar Fotos geschickt wo man die Beschädigungen sieht:

http://i47.tinypic.com/zlre5x.jpg

http://i45.tinypic.com/1tx9w0.jpg


Was kann ich den jetzt dagegen machen ? Ich möchte natürlich nicht einfach so 150€ zurück überweisen, da die Beschädigungen nicht von mir sind, wie man es auch an den Bildern in der Anzeige sieht.

MfG




goer1848
Auf dem ersten Foto kann ich nur Farbaufrieb erkennen! Das ist keine Beschädigung.
Um allem Ärger aus dem Weg zu gehen biete ihm an, die Felgen gegen Erstattung des Kaufpreis zurückzunehmen.
Die sind so gut, die bekommste allemal nochmal für gutes Geld los.
Dann mal schauen, ob er die wirklich wieder hergeben will.

Alles Andere, wie bspw. Transportversicherung, Nachverhandlung usw. wäre mir bei den Felgen zu aufwändig.

Gruß aus dem Ruhrpott
Preston01
So wie ich das sehe, sind die "Beschädigungen" am Felgenhorn!
Die siehst du normalerweise nicht mehr wenn du Reifen aufziehst!
Die roten Pünktchen sind mit polieren sicher weg!!

Waren d. Felgen beim Versand versichert?? Ansonsten bei d. Transportfirma beschweren!
Wobei bei der Kleinigkeit ist der Aufwand sicher zu schade wie goer1848 schon schrieb!

€ 150 würd ich ihm nie zurückgeben! Die Felgen kriegst du ansonsten leicht wieder verkauft!
E36-Freak
Der Versand war bei dieser Grösse def. versichert

Eigentlich lächerlich der angegebene "Mangel"

die roten Spuren sind sicherlich mit Politur wegzubekommen und die winzige "Schmarre" bzw. der Materialeindruck (mehr isses ja offenbar nicht, da selbst der Lack da noch einwandfrei ist) am Felgenhorn sieht aus, als wäre sie beim Kauf schon da gewesen. Und wie es ein User hier ja schon treffend beschrieb, wird das wahrscheinlich eh nicht mehr zu sehen sein, wenn ein Reifen raufgezogen wird.

Ich würde mich nicht drauf einlassen, da 150 Euro runterzugehen







Fresh Prinz
Ich seh es so wie die anderen auch, die aufgezählten "Mängel" sind ein Witz und können leicht beseitigt werden bzw sind nach der Montage eh nicht mehr sichtbar!

Er will nur den Kaufpreis drücken, das machen viele so!

Biete ihm an die Felgen gegen die Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen!
Ziemlich sicher wird er das ablehnen, da er die Felgen ja doch möchte!

Dann kann er ruhig zum Anwalt rennen, du bist ihm engegen gekommen und mehr musst du nicht!
Er wird also nichts erreichen!


Er kann sie zurückgeben und bekommt sein Geld zurück, mehr kann der Anwalt da auch nicht rauskitzeln^^

Außerdem muss sich IMMER der Empfänger um Transportschäden kümmern, dann soll er das doch mit der Post klären!


Bearbeitet von: Fresh Prinz am 04.06.2012 um 11:19:26
mb100
Zitat:



Außerdem muss sich IMMER der Empfänger um Transportschäden kümmern, dann soll er das doch mit der Post klären!


(Zitat von: Fresh Prinz)




Stimmt so nicht: wenn die Transportschäden durch ne mangelhafte / nicht erfolgte Transportsicherung seitens des Versenders verursacht wurden, hat sich der Versender drum zu kümmern.
TriStar
Alternativ: Foto vom ausgestreckten Mittelfinger machen und zuschicken.


TriStar
Kayseripower
Die Felgen zurücknehmen kann ich nicht. Verkaufe die Felgen ja aus dem Grund weil ich dringend Geld brauche. Sonst würde ich die bei mir montieren.

Hmm ich weiß wirklich nicht was ich machen soll/kann.
Stefan177
Zitat:


Die Felgen zurücknehmen kann ich nicht.
(Zitat von: Kayseripower)




Du sollst es ja nicht tun, Du sollst es ihm nur anbieten. Mit diesem Angebot in der Tasche kann er erstmal nichtmehr zum Anwalt rennen. Dann bist Du von der Seite her schonmal abgesichert, bevor der wirklich zum Anwalt geht und Du noch dreistellige Gebühren zahlen musst.

Falls er es doch tun will, musst Du eben in den saueren Apfel beissen. Am besten sofort wieder bei Ebay einstellen, auch wenn Du sie noch garnicht hast. Dann sind sie schonwieder verkauft, wenn Du das Geld zurücküberweisen musst.

Alternativ kannst Du natürlich auch drauf eingehen und den Preisnachlass aushandeln. Schlag ihm z.B. 50 Euro vor mit der Begründung, daß man das wegpolieren kann. Dafür, daß die Sache dann vom Tisch ist, kein schlechter Preis. Alles andere würde mehr kosten.

Bearbeitet von: Stefan177 am 04.06.2012 um 15:22:31
TriStar
Lass doch einfach gut sein, der geht deswegen eh nicht zum Anwalt.

Wenn du die Felgen wirklich ohne Beschädigung weggeschickt hast, brauchst du nicht mal ein schlechtes Gewissen zu haben - zumal die ganze Geschichte dann ausserhalb deines Zuständigkeitsbereiches liegt.


TriStar
Stefan177
Zitat:


Lass doch einfach gut sein, der geht deswegen eh nicht zum Anwalt.
(Zitat von: TriStar)




Man sollte immer einen Plan B und C haben. Darauf würd ich micht nicht verlassen...
fibie39
nen kollege hier hat auch so ein problemchen mit felgen..

käufer hat sich die felgen gründlich angesehen,innen schön abgetastet ob dellen drinne sind usw.....gekauft mitgenommen..

nach 22 tagen meldet er sich bei ihm und meint 3 felgen hätten totale unwucht????? die felgen liefen ohne prob auf seinem e39 kein lenkradzittern nix und jetzt auf einmal hätten die unwucht wie sau..will sein geld zurück und möchte erstmal ein zahlungseingeng bevor er die felgen bekommt..

bestimmt ist er selber irgendwo drann und schiebt die schuld jetzt auf den verkäufer,mit anwalt hat er auch gedroht..

der beste spruch"wenn sie nicht zahlungsfähig sind nehme ich ihren bmw(schöner wagen ) in zahlung....so hat er es geschrieben ...


bei felgen versuchen die käufer nachinenin immer geld gut zu machen hatte auch 2 mal sowas aber ich hab nie reagiert,warum auch habe ja nix verschwiegen oder sonst was....

ich würde abwarten ob überhaupt noch was kommt...und wenn nicht melde es der versandfirma ...
Fresh Prinz
Zitat:

Stimmt so nicht: wenn die Transportschäden durch ne mangelhafte / nicht erfolgte Transportsicherung seitens des Versenders verursacht wurden, hat sich der Versender drum zu kümmern.


Ich bin jetzt mal von einer ordentlich Verpackung durch den Versender ausgegangen!


Ich würd es erstmal so machen wie Stefan schon gesagt hat!

Zuerst anbieten sie zurück zu nehmen, dann abwarten was er macht!
-> Wenn er ablehnt, dann dann sag ihm dass du ihm entgegen gekommen bist, mehr geht eben nicht!
-> Wenn er drauf eingehn sollte, dann teil ihm deine Situation mit und versuch einen für dich vertretbaren Preisnachlass auszuhandeln!

Er wird denk ich nicht zum Anwalt gehn, selbst wenn dann mahnt er dich erstmal ab und du hast 14 Tage Zeit!
Dieses schreiben kostet nicht viel zwischen 30 und 200€ je nach Anwalt eben!


Außerdem glaube ich nicht dass er wirklich zum Anwalt rennt!
Selbst wenn, ist immer noch nicht sicher ob der diesen Fall überhaupt an nimmt!
liltuner2
also aufm 2 Bild ... da ist zwar die felge im Hintergrund ... aber die nah Aufnahme ist niemals ein teil der felge ! der hat da warsch. was anderes hingehoben das es so aussieht ... weil das 2. Foto sieht bisschen komisch aus!

(Könnt aber auch täuschen )

Bearbeitet von: liltuner2 am 04.06.2012 um 18:27:59
Okan27
Man man man was für ein pingeliger Typ aber echt :-)
Das sind doch keine Mängel die er dir nennt und wie meine
vorredner schon meinten das istn witz...!
Ich würde max. wenn überhaupt 50 euro anbieten
und wenn nicht hat der gute Mann pech.
Eines ist sicher auch wenn du Ihm 150 euro überweist,
glaubst du allen ernstes das er es wirklich für 150 euro reparieren läßt.???
NIE IM LEBEN....er poliert des eine weg und bei der anderen felge
reifen drauf und gut ist aber eins ist sicher wenn er die Kohle doch bekommt
lacht er sich einen weg,wie toll er dich reingelegt hat..!!!
Mein Vorschlag max. wenn überhaupt 50 euro und gut ist sonst soll er gehen
zum Anwalt...Mfg.OKAN
Stefan177
Zitat:


Dieses schreiben kostet nicht viel zwischen 30 und 200€ je nach Anwalt eben!
(Zitat von: Fresh Prinz)




Das richtet sich nach dem Streitwert. Bei 2.000 Euro kostet das "Briefchen" 130 Euro. Bei 1200 Euro etwa 90 Euro.
Fresh Prinz
Zitat:

Das richtet sich nach dem Streitwert. Bei 2.000 Euro kostet das "Briefchen" 130 Euro. Bei 1200 Euro etwa 90 Euro.


Erstmal kommt doch ein Mahnschreiben ("willst du wirklich nicht bezahlen, geb dir 14 Tage Zeit")!
Bei meinem Anwalt kostet das für uns 30€ (bei den anderen um einiges mehr!) wenn wir ihn sowas schreiben lassen!

Aber das würd auch nichts machen, Streitwert ist 150€ somit dürfte der Brief evtl 5€ kosten^^

Jeder gute Anwalt den ich kenne würde den Fall nicht annehmen, ist nicht eindeutig genug, Streitwert zu gering usw
mb100
Zitat:


Zitat:

Stimmt so nicht: wenn die Transportschäden durch ne mangelhafte / nicht erfolgte Transportsicherung seitens des Versenders verursacht wurden, hat sich der Versender drum zu kümmern.


Ich bin jetzt mal von einer ordentlich Verpackung durch den Versender ausgegangen!


(Zitat von: Fresh Prinz)




Dann musst es mit dazuschreiben. Weder die anderen noch ich können in Deinen Kopf reingucken. Und so wie Du es geschrieben hast, wars einfach missverständlich / nicht vollständig.

Davon abgesehen dürften die Transportschäden aufgrund mangelhafter Verpackung zahlenmäßig weit über den Transportschäden aufgrund depperter Transporteure usw. liegen. Meine persönliche Quote liegt bei 2:0 für Transportschäden aufgrund mangelhafter Verpackung.


Und man findet sicher nen Anwalt, der sich drum kümmert. Ich hab auch schon mal ne 200-Euro-Angelegenheit zum Anwalt getragen und nix gehört von wegen "Streitwert zu gering" - und auch mein ehemaliger Chef hätte den Fall angenommen. Geklagt wurde durchaus auch schon wegen ein, zwei Euro.

Aber klar: jeder Anwalt hat natürlich das Recht, ein Mandat nicht anzunehmen.



Bearbeitet von: mb100 am 07.06.2012 um 09:56:57
goer1848
Hallo,
bleib mal ruhig, das mit dem Anwalt soll doch nur Nachdruck bezüglich seiner "Nachverhandlung" bringen.

Wenn ihm die Felgen nicht gefallen würden, dann würde er sie dir zurückgeben wollen und nicht nochmal 150 Euro raushandeln wollen.

Biete ihm somit die Rücknahme, die er bestimmt nicht will, an und du bist auf der sicheren Seite.

Und wenn es doch so kommt, dann kannste die guten Felgen doch sofort anderweitig wieder verkaufen.

Auf nen Rechtstreit würd ich mich wegen so einem Quatsch nicht einlassen. Mit dem Rücknahmeangebot biste auf der sicheren Seite.

Er kann damit nicht rechtlich gegen dich vorgehen.
Tappi
Auf deinen Bildern kann ich nicht erkennen ob es schon vorher war oder nicht

Selbst wenn es schon vorher war,das ist ein Witzbold
Die kleine Macke könnte auch dadurch entstanden sein das er sie hat fallen lassen

Ich würde keine Rücknahme anbieten und auch keine Rückzahlung machen

Ich hätte da überhaupt keine Bedenken das er zum Anwalt geht.Jeder vernüftige Anwalt wird diesen Fall erst gar nicht übernehmen.Der Verdienst bei dem Streitwert ist gleich nichts.
Ich glaube auch nicht das ein Gericht das überhaupt annimmt.Wird wegen geringfügigkeit einfach abgelehnt
Erstmal muß er die Kosten vom Anwalt übernehmen.Ich würde auf ein Schreiben,wenn es denn wirklich kommt,überhaupt nicht ragieren. Zudem muß er auch über seinen Anwalt Klage einreichen.
außerdem müsste noch ein Gutachten angefertgt werden welches die Höhe der Schäden erkennen läßt

Auf sowas würde ich nicht weiter reagieren

Außerdem,26.4 ?? Was ist in der Zeit denn alles passiert.Ist ja schon etwas länger her
Hat die Abwicklung so lange gedauert?



Bearbeitet von: Tappi am 05.06.2012 um 17:39:25
Kayseripower
Wir haben die ganze Zeit geschrieben, da er meinte das ich den Schaden bezahlen muss was ich verneint hab. Das ging bis heute so weiter
TriStar
Zitat:


Wir haben die ganze Zeit geschrieben, da er meinte das ich den Schaden bezahlen muss was ich verneint hab. Das ging bis heute so weiter

(Zitat von: Kayseripower)




Na also, da haben wirs doch schon. Wenn er vor hätte zum Anwalt zu marschieren, waär das schon lang passiert. Wenn man eine berechtigte Forderung hat, tritt man die direkt ab und schreibt net Wochen und Monate hin und her. Das ist echt nur so ein Penner, der im Nachhinein den Preis drücken will. Könnt ich echt nen Hass kriegen bei sowas. Da schließt man mit jemandem ein ordentliches Geschäft ab, und so wirds einem gedankt. Normalerweise müßte man dem.... ach, ich sags net.


TriStar
KKKlaus
das kann ich so nur bestätigen. ich würde mich von dem nicht weiter an der nase herumführen lassen! sag dem kerl er soll dir den rotz zurückschicken!

ach ja außerdem muss ER sich um versandschäden kümmern. Wenn er etwas von dir kauft, hat er eine holschuld und nicht andersherum. das lernt man aber auch in der 9ten klasse ;)
KTMschnee
Zitat:


das kann ich so nur bestätigen. ich würde mich von dem nicht weiter an der nase herumführen lassen! sag dem kerl er soll dir den rotz zurückschicken!

ach ja außerdem muss ER sich um versandschäden kümmern. Wenn er etwas von dir kauft, hat er eine holschuld und nicht andersherum. das lernt man aber auch in der 9ten klasse ;)

(Zitat von: KKKlaus)




Genau dass wurde vom user @mb100 schon widerlegt in diesem Thread. Den ganzen Thread lesen bevor man eine Meldung abgibt hilft ungemein.

@TE Du hast über dieses Forum verkauft und lässt dich dann hier öffentlich beraten? Ich würde dem Käufer nicht so viel Einblick in meine nächsten Schritte geben....
XT-Fabi
Zitat:


@TE Du hast über dieses Forum verkauft und lässt dich dann hier öffentlich beraten? Ich würde dem Käufer nicht so viel Einblick in meine nächsten Schritte geben....
(Zitat von: KTMschnee)



Das war mein erster Gedanke, als ich Eröffnungsbeitrag las...
Gruß, Fabi
Kayseripower
Er kann ruhig alles mitlesen. Der Preis stand fest. Wenn er damit nicht einverstanden ist soll er es auch nicht kaufen.

Ich danke euch allen ganz herzlich
goer1848
@ Tappi,

ich glaube das du mit deiner Meinung nicht ganz richtig liegst.
Du glaubst gar nicht mit was für einem Quatsch sich Anwälte und Gerichte beschäftigen.
Und so gering ist der mögliche Streitwert nicht, das sich ein Anwalt nicht mal eben für nen Schreiben nen paar Euro reinholt.

Und dann geht die Rennerei los, selber zu Anwalt und und und...

das kann dann schnell mal zu Kosten führen, die völlig unnötig sind.

Komplette Rücknahme anbieten. Da kann er nix mehr machen.
Und wenns wirklich so kommt, dann einfach die Felgen sofort wieder verkaufen. Die sind doch so gut, die wird er allemal wieder für das Geld los, wenn nicht sogar für mehr.

Damit spart er sich den ganzen Ärger für nix.
Finds übrigens schon ein bisschen dreist, wegen so einem Quatsch Nachverhandlungen zu versuchen.

Gruß aus dem Ruhrpott
KKKlaus
Zitat:

Genau dass wurde vom user @mb100 schon widerlegt in diesem Thread. Den ganzen Thread lesen bevor man eine Meldung abgibt hilft ungemein.



der user sagte nichts über die haftung! der user sagte aus seiner "erfahrung" (ich hab übrigens bei UPS gearbeitet) habe er transportschäden auf falsche verpackung zurückführen können...
seltsam dass es bei UPS niemals dem kunden zugeschoben wurde... bei hermes oder nem anderen billiganbieter schiebt man sowas gerne dem kunden zu!

auf solche aussagen gebe ich ehrlich gesagt nicht viel!
mb100
Zitat:


Zitat:

Genau dass wurde vom user @mb100 schon widerlegt in diesem Thread. Den ganzen Thread lesen bevor man eine Meldung abgibt hilft ungemein.



der user sagte nichts über die haftung! der user sagte aus seiner "erfahrung" (ich hab übrigens bei UPS gearbeitet) habe er transportschäden auf falsche verpackung zurückführen können...

(Zitat von: KKKlaus)




Weder sagte der User mb100 (= ich), dass der Transportschaden im vorliegenden Fall auf ne mangelhafte Verpackung zurückzuführen ist (beim Verpacken war er ja nicht dabei), sondern er stellte lediglich klar, dass der Versender für Transportschäden, die aufgrund mangelhafter Verpackung entstehen, verantwortlich ist.

Abzugrenzen ist dies vom Transportschaden, der weder vom Versender noch vom Empfänger zu vertreten ist (der sogenannte zufällige Untergang), weil letzterer alles richtig gemacht hat. In diesem Falle hat sich der Empfänger drum zu kümmern bzw. muss er beim Versandunternehmen vorstellig werden. Dies alles tat er, weil ein Beitrag hier im Thread von einem User nur eine Seite der Medaille darstellte - nämlich die des zufälligen Untergangs.

Weiterhin mutmaßte er, dass die Versandschäden aufgrund schlechter Verpackung / Ladungssicherung häufiger sind als die, die aufgrund vertrottelten Paketzustellern usw. zustandekommen. Dies konnte er im einen Fall daran erkennen, dass der CD-Player, den er ersteigerte, im Karton hörbar herumwackelte. Im weiteren Fall wurde es durch ein Gericht festgestellt. Dieses Beispiel wurde angeführt, um klarzustellen, dass man beide Seiten darstellen muss - und net einfach sagen kann: "um Transportschäden muss sich der Empfänger selbst kümmern."

Bitte interpretiert net in meine Beiträge irgendwas rein, was net da steht. Bzw. fragt im Zweifel nach. Wodurch die Beschädigungen im vorliegenden Fall zustande kommen: keine Ahnung. Möglich is alles.



Bearbeitet von: mb100 am 07.06.2012 um 09:57:54
Fresh Prinz
Wenn ich das mal zusammen fassen darf:

Der Zusteller haftet für beschädigte Ware nur dann, wenn der Absender (Verkäufer) sie so gut wie möglich verpackt hat und der Schaden somit nur durch unsachgemäße Handhabung des Zustellers erfolgt ist!

Jetzt dürfte es denk ich wirklich jeder verstanden haben^^


@TE hat sich schon was neues ergeben?


mb100
Zitat:


Wenn ich das mal zusammen fassen darf:

Der Zusteller haftet für beschädigte Ware nur dann, wenn der Absender (Verkäufer) sie so gut wie möglich verpackt hat und der Schaden somit nur durch unsachgemäße Handhabung des Zustellers erfolgt ist!

(Zitat von: Fresh Prinz)





Stimmt auch net hundertprozentig, aber ich will ja net päpstlicher sein als der Papst. Also lass mers so stehen, weil in Summe kann mans so stehen lassen. *gg*

Bearbeitet von: mb100 am 06.06.2012 um 21:11:26
Kayseripower
Ich habe dem Käufer eine Nachricht geschrieben. Noch habe ich keine Antwort bekommen.
mohni
also wenn du sagst die schäden auch wenn gering waren vorher nicht da, und du sagst du wahrheit dann würde ich die dinger nicht zurücknehmen, wenn dann nur mit ausgleichszahlung für die schäden, und versand würde ich ihm auch drauf drücken wenn er die teile beschädigt.
SlovigKurt
Hallo,


ich würde auch sagen, biete ihm die vollständige Rücknahme an. Erstatte das Geld aber erst wenn die Dinger bei dir angekommen und in einem einwandfreie Zustand sind.

Danach gleich wieder verkaufen.
Fresh Prinz
@ mohni
Vielleicht hat ja auch die Post die Räder beschädigt?
Dann ist der Käufer wirklich unschuldig, aber selbst Schuld wenn er deswegen nichts zur Post geht!

Der TE hat die Felgen in der OVP so wie er sie vom Hersteller zugeschickt bekommen hat versendet!
Somit dürften sie wohl sicherverpackt gewesen sein!
OnlyOne

Gibts eigentlich garnix zu diksutieren. Ich würde auf seine Mails garnicht mehr antworten.

Soll er doch zum Anwalt gehen.... o,O (ist ja lächerlich)
mohni
klar wenns die post war kann er natürlich nichts dafür, hatte selber mal so einen fall mit hermes, also gar nicht so abwägig.

deshalb weiß ich, sollte er klagen, stehts aussage gegen aussage.
ich hatte damals zeugen und vor gericht recht bekommen