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Chilly
Hauptthema:
Hallo Leute,

ich habe gestern abend mit ein paar Bekannten in der Runde gesessen und da sind wir irgendwie auf das Thema Autodiebstahl usw. gekommen. Und somit öffnete sich eine endlose Diskussion, die immernoch nicht vollständig geklärt ist.
Im Prinzip geht es nur um folgende Frage: Wem gehört ein Auto? Dem, der im Brief steht, oder dem, der den Brief hat?
Wir haben einen Film geguckt, in dem ein Auto geklaut wurde und sind dann über "So einfach geht das in Echt gar nicht..." bis hin zu "Gehört ihm das Auto, wenn zufälligerweise der Brief im Handschuhfach liegt?" gekommen... ist totaler Quatsch, aber interessiert mich jetzt. :D
Hintergrund ist einfach: Stellt euch vor ihr findet ein Auto, dass nicht abgeschlossen ist, und in dessen Handschuhfach liegt der dazugehöre Fahrzeugbrief. Die Schlüssel (und den Schein) hat man nicht. Könnte man dann einfach zum Straßenverkehrsamt gehen, den Wagen auf sich melden und die Schlüssel vom "Vorbesitzer" fordern? Wäre man dann im Recht, sodass man letztendlich ein neues Auto hat?

Ich bin kein Panzerknacker oder so, aber auf sowas kommt man schonmal.^^
Ich hab auch schon bei google gesucht, aber dort finde ich keine klare Antwort. Und hier vermischt sich KFZ-Wissen mit dem erforderlichen juristischen Wissen.



Bearbeitet von: Chilly am 30.05.2012 um 20:01:55
Damager
ich würde sagen, wer im Brief steht is der Eigentümer im Moment, während der halter vom Fahrzeug ja nur der Besitzer ist. wenn du jetzt ein Auto findest mit dem Brief, dann hast du ja auch ein "Diebstahl" begangen wenn dus einfach nimmst, und bist zwa im ersten Moment Eigentümer und Besitzer aber die ARt wie an die Sachen gekomen bist, ist nicht rechtens also wird das nicht so ganz klappen.
Chilly
Zitat:


ich würde sagen, wer im Brief steht is der Eigentümer im Moment, während der halter vom Fahrzeug ja nur der Besitzer ist. wenn du jetzt ein Auto findest mit dem Brief, dann hast du ja auch ein "Diebstahl" begangen wenn dus einfach nimmst, und bist zwa im ersten Moment Eigentümer und Besitzer aber die ARt wie an die Sachen gekomen bist, ist nicht rechtens also wird das nicht so ganz klappen.

(Zitat von: Damager)




Ok, also das mit dem Diebstahl hab ich jetzt gar nicht bedacht. Dann mal abgesehen davon, dass man was tun müsste, was nicht rechtens ist, um an einen Brief zu kommen. Rein theoretisch kann man ja dreist behaupten der Vorbesitzer hätte einem den Brief gegeben. Das kann ja letztlich niemand beweisen.

Also Fakt wäre: Man hat den Brief. Egal wie.

Bearbeitet von: Chilly am 30.05.2012 um 20:17:47
E36-Freak
Eigentümer ist der dem die Sache rechtmässig gehört...nicht der sie tatsächlich "inne" hat

wenn Person X also im Besitz des Briefes ist und lediglich behauptet, das ihm dieser gehört ohne das irgendetwas schriftliches etwas anderes behauptet, dann ist er nur derjenige der die tatäschliche "Gewalt" über die Sache hat, jedoch nicht der rechtmässige Eigentümer

an einer gestohlenen Sache kann man kein Eigentum besitzen -> Hehlerei
e36-newbie
Eigentum = Mir gehört das Auto
Besitz = Das Auto gehört mir, aber fahren tut es meine Frau. Sie ist also die Besitzerin des Wagens. Wenn sie den dann einer Freundin leiht, ist die Freundin die Besitzerin, aber der Eigentümer bin immer noch ich. Ich hoffe das war verständlich.
ZAROES
Wer den Brief hat kann das Auto ummelden, abmelden oder sonst was machen. Fahrzeugschein benötigt man dazu nicht. Füllt man einfach eine verlusterklärung des Fahrzeugschein aus und gut.
Stefan177
Zitat:


Füllt man einfach eine verlusterklärung des Fahrzeugschein aus und gut.
(Zitat von: ZAROES)




So einfach ist das nicht. Du musst ne eidesstattliche Versicherung abgeben. Da steht bei Flunkern Gefängnisstrafe drauf. Wenn Du dummerweise noch erwähnst, daß er gestohlen wurde oder ne ähnliche Geschichte, dann schaltet sich automatisch die Polizei mit ein.

Zuerstmal ist es sicher so, daß der, der das Auto und den Brief hat gute Karten hat. Aber in der Realität kommen da noch andere Probleme dazu. Der Besitzer des Fahrzeugs wird das Ding als gestohlen melden, samt Fahrgestellnummer, die sich immernoch am letzten Kaufvertrag findet. Dann meldest Du das Ding erstmal garnicht um. Wenn Du es doch ummeldest wird die ganze Sache wie von selber vor dem Staatsanwalt landen. Der Besitzer hat nen Kaufvertrag und ne Geschichte zu dem Thema. Du hast garnichts, nur das Auto und den Brief. Nichtmal Schlüssel.

Von daher denke ich, daß es garnicht so einfach ist, die Geschichte dann vor dem Richter astrein rüberzubringen.

Einzige Chance wäre es, das Ding irgendwie ins Ausland zu bringen, aber dann frage ich mich wieder: Wozu der Aufwand mit dem Brief. Das geht auch so, wie tagtäglich wieder demonstriert wird.



Bearbeitet von: Stefan177 am 30.05.2012 um 22:28:30

Bearbeitet von: Stefan177 am 30.05.2012 um 22:28:56

Bearbeitet von: Stefan177 am 30.05.2012 um 22:30:03
Chilly
Zitat:


Wozu der Aufwand mit dem Brief.




(Zitat von: Stefan177)




Es geht rein darum, was man alleine mit einem Brief anstellen könnte.
Einige Zeit her hat nen Kumpel von mir nem anderen Kumpel ein Satz Felgen verkauft. Da der Käufer das Geld nicht wie abgesprochen zahlen konnte, hat er dem Verkäufer als Pfand den Brief gegeben. Ohne irgendwas schriftliches, die beiden kennen sich aber untereinander. Und damals hab ich mich dann gefragt: Kann, oder kann er nicht, jetzt ganz einfach die Schlüssel fordern, und das Auto gehört ihm?!
Auch rückwirkend deswegen wollte ich das jetzt mal wissen.

Ich denke aber, dass das beantwortet ist. Danke für die Aufklärung!
hazim
Also ich glaube auch wer im Besitz des Scheines ist, hat erstmal auch die "Gewalt" über das Auto. Aber er darf es nicht verkaufen oder so. Besitz und Zugriff sind ja da doch noch was anderes. Im Cadillac Escalade meiner Frau stehe auch ich drin, aber der Wagen gehört eigentlich ihr. Das ganze ist etwas tricke denke ich.
Mani73
also besitz oder eigentümer hin oder her ......
kann man bei euch in germany ohne kaufvertrag ein auto anmelden (zulassen)? bei uns geht ohne kaufvertrag nichts . aber bei uns gibt es die möglichkeit , ich nenns mal so jetzt : ich kaufe das auto und steh auch mit meinem namen im kaufvertrag , aber ich könnte dann zb meiner freundin eine bewilligung schreiben , dass sie das auto zulassen darf . jedoch gehört das auto mir .
bei uns gibt es ja keinen brief , das ist bei uns anscheinend der zulassungsschein , den auch der blaumann verlangt bei einer fahrzeugkontrolle . da steht drinne welches auto und daten wie motornummer fahrgestellnummer farbe gewicht leistung sitzplätze und so kleinigkeiten .
aber der name der im zulassungsschein steht , ist für das auto verantwortlich bzw hat die rechte , ausser wie oben beschrieben . hääte ich die trennung meiner freundin zb , so könnte ich ihr das auto wegnehmen und die bewilligung auflösen , da ich im kaufvertrag stehe .
jedoch ist der fahrer bzw die fahrerin für das auto verantwortlich wenn sie damit fährt . also leuchten müssen funzen usw. aber der zulassungsbesitzer ist verantwortlich , dem fahrer auch zu kontrollieren , ob er auch einen führerschein hat, sonst wird er auch bestraft .

Chilly: dieser tausch erinnert mich an einem witz : weist du was ein guter verkäufer ist ? ne ? ein guter verkäufer ist der, der einem bauern eine melkmaschine verkauft und als anzahlung die einzige kuh die der bauer hat , als anzahlung nimmt . haha

wenn sie freunde sind , werden sie sich schon irgendwie einigen . aber ohne diesen brief wird er das auto nicht abmelden bzw verkaufen können oder ? ausser er macht eine verlustanzeige oder ? und die frage ist , wieviel ist das auto wert und wieviel sind die felgen wert ..... da haben wohl beide nicht nachgedacht oder ......
320ijunki
Auf dem Brief steht groß geschrieben.

Dieses Dokument ist kein Eigentumsnachweis.