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BMWElite
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 29.05.2012 um 09:15:27 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.

Hallo Syndikat-Gemeinde,

ich habe jetzt diverse Treads zu dem Thema durchgelesen hier und möchte nur nochmal eine Frage definitiv geklärt haben. Es geht um die Nachrüstung von Original Xenon Scheinwerfer in ein e46 Coupe Baujahr 1999. Ist es tatsächlich korrekt, dass man bei Fahrzeugen vor BJ 04/2000 Xenon legal (mit Gutachten) ohne SRA und automatische LWR nachrüsten durfte wenn auch der Nachrüstzeitpunkt vor dem Jahr 2000 liegt?

Das ist die einzige Frage die ich defintiv beantwortet haben möchte. Weil so ganz ist das aus den anderen Treads nicht herausgegangen. Dann bräuchte man ja nur die Original Scheinwerfer mit Steuergeräte und Leuchtmittel. Und wo schließt man die dann genau an?

Wo bekommt man das Gutachten für Xenon ohne automatische LWR und SRA?

Danke schon mal!!!



Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 29.05.2012 um 09:15:27
Fresh Prinz
Fakt ist, dein Fahrzeug muss sich im Serienzustand befinden!
Verbaust du originale Scheinwerfer die zu dem Fahrzeug gehörten befindet es sich im Serienzustand!

Dann brauchst du auch nichts beim Tüv eintragen lassen!
Warum auch, es fährt doch keiner mit einem Neuwagen gleich zum Tüv um sich dessen Scheinwer eintragen zu lassen^^

So darfst du zB. auch das M Paket nachrüsten OHNE es eintragen lassen zu müssen!
Da es das Fahrzeug ab Werk mit dieser Ausstattung gab und er sich daher immer noch im Serienzustand befindet!

Anders ist es wenn du versuchst VFL Scheinwerfer an ein FL Model zu basteln!
Denn dann befindet sich das Fahrzeug nicht mehr in dem original Zustand in dem es ab Werk geliefert wurde!

Das mit dem Xenon mit Bj 2000 kenne ich auch, trift aber nur auf Nachrüstsets zu, die bis 2000 produziert wurden!
Also sind jetzt nicht mehr zu bekommen, außer vielleicht sowas von selten mal gebraucht!
Aber du hast eh nicht vor ein Nachrüstset ausm Zubehör zu verbauen?


Bearbeitet von: Fresh Prinz am 28.05.2012 um 20:43:04
cxm
Zitat:


ich habe jetzt diverse Treads zu dem Thema durchgelesen...
(Zitat von: BMWElite)




Hi,

Du wirst den Punkt hier nicht abschließend beantwortet bekommen.
Was nutzt es Dir, wenn Du hier eine positive Meinung erhältst, der nächste TÜV-Prüfer Dir aber die Abnahme oder die HU verweigert?
Also fragst besser die TÜV Hansels...

Ciao - Carsten
TheDream
soweit ich mich erinnern kann, hat der e46 doch sowieso alle steuergeräte für die automatische lwr. es muss lediglich der sensor für den höhenstand verbaut werden. die sra ist eig auch kein problem, denn die gibts ja auch für den e46 zum nachrüsten. außerdem gibt das nur ärger ohne diese Komponenten.

ich habs im e36 sogar Tüv gerecht verbaut.
Kai ser
Hallo,
ich hoffe mit meiner Antwort die gewünschte Klarheit zu schaffen:

§50 Absatz 10 STVZO besagt: "Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen (also Xenon) ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweitenregulierung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltet sein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

ausgerüstet sein."

Kurz; ohne LWR und SRA erlischt deine Betriebserlaubniss.

Mit freundlichen Grüssen
Kai ser

Bearbeitet von: Kai ser am 29.05.2012 um 21:35:00
Papa76
Zitat:


Hallo,
ich hoffe mit meiner Antwort die gewünschte Klarheit zu schaffen:

§51 Absatz 10 STVZO besagt: "Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen (also Xenon) ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweitenregulierung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltet sein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

ausgerüstet sein."

Kurz; ohne LWR und SRA erlischt deine Betriebserlaubniss.

Mit freundlichen Grüssen
Kai ser

(Zitat von: Kai ser)




Nein, leider schaffst du keine Klarheit, weil du nur die Hälfte angegeben hast. Die StVZO hat nämlich ne Vielzahl von Ausnahmen, u.a. besagt § 72 StVZO:

§ 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,

1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder

2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.


Hier nachzulesen

Das bedeutet, dass Modelle mit Erstzulassung vor 04/2000 eben nicht mit ALWR und SWRA ausgerüstet sein müssen, sofern dort Xenon ab Werk erhältlich war und der Entfall in der ABE der Modellreihe vermerkt war. Wird ein Fahrzeug nachträglich umgerüstet, müssen die Bedingungen nach § 50 Abs. 10 StVZO erfüllt werden. Dazu gibt es im Forum auch ein offizelles Schreiben des KBA.

Die Antwort auf die Frage des TE:

Zitat:


Ist es tatsächlich korrekt, dass man bei Fahrzeugen vor BJ 04/2000 Xenon legal (mit Gutachten) ohne SRA und automatische LWR nachrüsten durfte wenn auch der Nachrüstzeitpunkt vor dem Jahr 2000 liegt?
(Zitat von: BMWElite)




lautet also: Gab es das Modell vor 04/2000 mit Xenon ab Werk und wurde der Modellreihe die allgemeine Betriebserlaubnis ohne Auflage ALWR und SWRA erteilt und werden bei der Umrüstung ausschließlich die damals in diesem Modell verbauten Komponenten verwendet, wäre das nachrüsten ohne gesonderte Abnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere theoretisch möglich.

Bearbeitet von: Papa76 am 29.05.2012 um 11:40:54
KKKlaus
@ papa 76 wie cxm schon schrieb ist das alles nur theorie! wenn der tüv nein sagt, kannst du ja zum rechtsanwalt gehen..... aber wer ist so doof?

ich würde auch zum tüv o.ä. fahren und das dort abchecken lassen, vorallem weil auch du nur einen auszug aus der STVO gepostet hast..
Papa76
Zitat:


@ papa 76 wie cxm schon schrieb ist das alles nur theorie! wenn der tüv nein sagt, kannst du ja zum rechtsanwalt gehen..... aber wer ist so doof?

ich würde auch zum tüv o.ä. fahren und das dort abchecken lassen, vorallem weil auch du nur einen auszug aus der STVO gepostet hast..

(Zitat von: KKKlaus)




Das ist die StVZO und die ist ein Gesetz. Das heißt, der TÜV richtet sich nach dem Gesetz, nicht umgekehrt. Und wer sich an die StVZO hält, hält sich an das Gesetz. Dann braucht man dann auch keinen RA beim TÜV. Es sei denn, man war doof und hat sich nicht an die StVZO (oder auch die StVO) gehalten ...
KKKlaus
oh man das ändert doch nichts an dem was ich sagte... kannst ja gerne klagen, wenn der tüv nein sagt. mir ist auch klar dass der tüv sich an gesetze halten muss, mir ist aber genauso klar dass das nicht unbedingt immer so gemacht wird. sonst würden nicht schrottautos frischen tüv bekommen!
Papa76
Zitat:


oh man das ändert doch nichts an dem was ich sagte... kannst ja gerne klagen, wenn der tüv nein sagt. mir ist auch klar dass der tüv sich an gesetze halten muss, mir ist aber genauso klar dass das nicht unbedingt immer so gemacht wird. sonst würden nicht schrottautos frischen tüv bekommen!

(Zitat von: KKKlaus)




Ich zitier mich mal selber:

Zitat:


wäre das nachrüsten ohne gesonderte Abnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere theoretisch möglich.
(Zitat von: mir)




Was soll ich denn beim TÜV!? Nix mit Abnahme oder sonstwas. Wenn es das Fahrzeugmodell vor 04/2000 serienmäßig mit Xenon ohne ALWR und SWRA zu kaufen gab, dann besitzt das Xenon eine Bauartzulassung für dieses Modell ohne die genannten Komponenten. Das heißt, jedes Fahrzeug dieser Modellreihe mit ner EZ vor 04/2000 kann Xenon mit den originalen Teilen nachrüsten. Wie soll ein TÜV feststellen, ob das Xenon bereits bei Fahrzeugauslieferung vorhanden war oder erst im letzten Jahr verbaut wurde? Original Xenon wird im Gegensatz zu Nachrüstlösungen nirgendwo in den Papieren vermerkt.

Bearbeitet von: Papa76 am 29.05.2012 um 21:17:24
Fresh Prinz
@ KKKlaus

Der Tüv ist kein Gott, der macht genauso Fehler!
Hab schon einige Tüvler gesehn die keine Ahnung hatten und zum sch*** zu dämlich waren!

Und die haben deiner Meinung nach auch Recht?
.... wirklich?
...nur weil sie Tüvler sind?


Die müssen sich wie wir alle auch an Gesetze halten, einen Auszug hast du bereits oben lesen können!
Tun sie das nicht, sind sie nicht mehr im Recht!

Bin gespannt was du machst wenn dir ein Polizist einfach mal eben eins über die Rübe knüppelt!
Ob du dann auch noch sagst "das ist ein Polizist, was der sagt ist auf jeden Fall "immer richtig"?

Na mal sehn ;)

Bearbeitet von: Fresh Prinz am 29.05.2012 um 21:31:11
Kai ser
@Papa76,

danke für den Hinweiß.
Das heißt doch aber, dass wenn die Scheinwerfer nach dem 1. April 2000 eingebaut werden dann ist § 50 Abs 10 anzuwenden. Also kommt man um die SRA und die autom.LWR nicht drum rum. Es heißt ja nicht der § ist nicht anzuwenden.

Zumal die Gründe für die Bedingungen ja nachvollziehbar sind:
Autom. LWR um eine Blendgefahr auszuschließen und
SRA um bei der Hitzeentwicklung von Xenon-Scheinwerfer zu verhindern das sich Schmutz, Insekten etc in das Scheinwerferglas einbrennen.


Bearbeitet von: Kai ser am 29.05.2012 um 21:36:51
Fresh Prinz
Zitat:

Das heißt doch aber, dass wenn die Scheinwerfer nach dem 1. April 2000 eingebaut werden dann ist § 50 Abs 10 anzuwenden. Also kommt man um die SRA und die autom.LWR nicht drum rum. Es heißt ja nicht der § ist nicht anzuwenden.



Theoretisch hast du recht denke ich!
Praktisch wird es schwer die Nachgerüstet von den ab Werk verbauten zu Unterscheiden!
Sind ja alles original BMW Teile!
Und was wenn mal ein Scheinwerfer kaputt geht und die ihn gegen einen anderen tauschen musst?
Dann müsstest du doch Theoretisch die Mist dann nachrüsten oder nicht?

Zitat:

Zumal die Gründe für die Bedingungen ja nachvollziehbar sind:
Autom. LWR um eine Blendgefahr auszuschließen und
SRA um bei der Hitzeentwicklung von Xenon-Scheinwerfer zu verhindern das sich Schmutz, Insekten etc in das Scheinwerferglas einbrennen.


Für mich nicht, überhaupt nicht!
Was blendet mehr, ein alter Benz mit Milchglas Scheinwerfern und Xenon, oder ein X5 der neusten Generation mit deinen Spielerein?
Würd ganz klar sagen der X5 und zwar wie sau!

Zu deinen Insekten, dir ist schon klar, dass Halogenlampen (H1, H4, H7 usw) wärmer werden als die Xenon?

Denk mal da geht es auch wieder um die Blendung!
Verschmutzte Scheinwerfergehäuse reflektieren das Licht anders und falsch zB. nach oben (ähnlich dem Fernlicht)!

Bearbeitet von: Fresh Prinz am 29.05.2012 um 21:43:31
Kai ser
Gab es denn jemals Xenon-Scheinwerfer im E46 ab Werk ohne SRA und autom. LWR???
BMWElite
Zitat:


Gab es denn jemals Xenon-Scheinwerfer im E46 ab Werk ohne SRA und autom. LWR???

(Zitat von: Kai ser)




Genau das ist die Frage. Von daher weiss das jemand? Weil nur mit der Antwort lässt sich meine Frage im Rahmen der Straßenverkehrsordnung abschließend beantworten.

Denn alle die ich bei Mobile.de finde haben die SRA in der Leiste.


Bearbeitet von: BMWElite am 29.05.2012 um 22:16:01
cxm
Zitat:


Gab es denn jemals Xenon-Scheinwerfer im E46 ab Werk ohne SRA und autom. LWR???
(Zitat von: Kai ser)




Nein, jedenfalls nicht zulassungsfähig in Deutschlnd...

Ciao - Carsten
BMWElite
Ok dann muss ich alles nachrüsten! Was genau brauche ich? Scheinwerfer mit Steuergeräten und leuchtmittel hab ich! Wo bzw wie werden die angeschlossen oder verkabelt? Brauch ich nen neuen kabelbaum?

Dann Brauch ich leisten für sra, sra selbst und Sensoren dazu noch das neue lichtschaltzentrum! Was vergessen?
Fresh Prinz
Die Infos findest du sicher über die Suchfunktion im Forum!

Bei BMW kannst du die SRA wie auch die ALR zum Nachrüsten kaufen!

Dann müsstest du die Dinger sogar nicht mal eintragen lassen, also wenn du bei originalteilen bleibst ;)
E36-Freak
Originales Xenon muss nicht eingetragen werden

Rein rechtlich müsstest Du nach den Ausführungsbestimmungen des §72 StVZO ALWR und SWRA verbauen, da Du das Xenonlicht jetzt nachrüstest

allerdings wer will Dir nachweisen, das das Fahrzeug vor 4/2000 und nicht danach mit Xenon nachgerüstet wurde, wenn Du die Scheinis aus diesem Baujahr verbaut hast?
BMWElite
Zitat:


Die Infos findest du sicher über die Suchfunktion im Forum!

Bei BMW kannst du die SRA wie auch die ALR zum Nachrüsten kaufen!

Dann müsstest du die Dinger sogar nicht mal eintragen lassen, also wenn du bei originalteilen bleibst ;)

(Zitat von: Fresh Prinz)




Ich möchte einfach nur wissen wo ich die xenon sw anschließe und ob ein neuer kabelbaum nötig ist! Da Brauch ich keinen Hinweis auf ne suchfunktion die hoch Themen ausspuckt wo ebenfalls auf die suche hingewiesen wird sondern einfach eine normale antwort
Fresh Prinz
Zitat:

allerdings wer will Dir nachweisen, das das Fahrzeug vor 4/2000 und nicht danach mit Xenon nachgerüstet wurde, wenn Du die Scheinis aus diesem Baujahr verbaut hast?


"Theoretisch" der Computer wenn du die Fahrgestellnr eingibst und die Werksausstattung abfragst^^
Ob und wer das macht, naja ;)

Zitat:

Da Brauch ich keinen Hinweis auf ne suchfunktion die hoch Themen ausspuckt wo ebenfalls auf die suche hingewiesen wird sondern einfach eine normale antwort


Mit anderen Worten..."Du bist zu faul um die Suchfunktion zu benutzen"?
BMWElite
Zitat:


Zitat:

allerdings wer will Dir nachweisen, das das Fahrzeug vor 4/2000 und nicht danach mit Xenon nachgerüstet wurde, wenn Du die Scheinis aus diesem Baujahr verbaut hast?


"Theoretisch" der Computer wenn du die Fahrgestellnr eingibst und die Werksausstattung abfragst^^
Ob und wer das macht, naja ;)

Zitat:

Da Brauch ich keinen Hinweis auf ne suchfunktion die hoch Themen ausspuckt wo ebenfalls auf die suche hingewiesen wird sondern einfach eine normale antwort


Mit anderen Worten..."Du bist zu faul um die Suchfunktion zu benutzen"?

(Zitat von: Fresh Prinz)




Nein mit anderen Worten man findet nichts. Man könnte das ganze auch umdrehen, dass man zu faul ist einfach mal zu antworten ;-) aber im Grunde hab ich es schon selbst rausgefunden. Hab die Xenons mal angeschlossen. Der Scheinwerfer bzw. Leuchtmittel funktionieren. Dennoch habe ich mir 6000K Leuchtmittel bestellt für beide Seiten.

Ich hab die Scheinwerfer sehr günstig erstanden. Zwei Xenon Scheinwerfer mit allen Steuer- und Zündgeräten und Leuchtmittel Original BMW/Bosch (schwarzer Inlay) für unter 100 Euro. Jetzt das Problem. Obere Halter sind gebrochen. Hat jemand sich da schonmal gedanken gemacht wie man sie oben dann befestigt. Unten ist ja kein Problem. Aber oben ginge es dann am Besten nur mit einem Eisenwinkel oder? Oder hat jemand eine andere Idee?

Ich habe dann die alten Halogenscheinwerfer übrig mit schwarzem Inlay. Was wären die denn noch Wert? Einfach mal bei eBay reinstellen oder?
Papa76
Zitat:




Ich möchte einfach nur wissen wo ich die xenon sw anschließe und ob ein neuer kabelbaum nötig ist! Da Brauch ich keinen Hinweis auf ne suchfunktion die hoch Themen ausspuckt wo ebenfalls auf die suche hingewiesen wird sondern einfach eine normale antwort

(Zitat von: BMWElite)




Suchergebnis
E36-Freak
Zitat:



"Theoretisch" der Computer wenn du die Fahrgestellnr eingibst und die Werksausstattung abfragst^^
Ob und wer das macht, naja ;)





Ist klar, meine Aussage bezog sich auf den Umstand wenn der Wagen werksseitig aber mit Halogenlicht ausgerüstet...und vor dem Stichtag, also vor dem 01.04.2000 mit Original-Xenon nachgerüstet wurde

§ 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen)
ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,

1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.
Fresh Prinz
Zitat:

Ist klar, meine Aussage bezog sich auf den Umstand wenn der Wagen werksseitig aber mit Halogenlicht ausgerüstet...und vor dem Stichtag, also vor dem 01.04.2000 mit Original-Xenon nachgerüstet wurde


Auch hier dürfte es anhand der Serienr. am Scheinwerfer bzw den Steuergeräten über den Hersteller herauszufinden sein!
Dass die Rennleitung sich allerdings diese Müge macht bezweifle ich...

Evtl der Prüfe nach einem Unfall wenn die Scheinwerfer als verursacher im Verdacht sehn!
Könnte zB. in Verbindung mit SMD Angel Eyes passieren...
joecrashE36
Der E46 hat die Betriebserlaubnis mit Xenonscheinwerfer mit ALWR und SWRA.
Ab dem Modelljahr 2000 (Ab Sept.'99) konnte es als extra gewählt werden.
Umrüstung also nur komplett. Eintragung nicht notwendig.
Das Gehäuse der Scheinwerfer sind imho gleich. Deshalb könnte man den inneren
Xenon-Teil in das H7 Gehäuse umbauen.

P.S. Der Kabelsatz zum Scheinwerfer ist anders.

Bearbeitet von: joecrashE36 am 07.06.2012 um 00:41:46
Saugnapf
Zitat:


lautet also: Gab es das Modell vor 04/2000 mit Xenon ab Werk und wurde der Modellreihe die allgemeine Betriebserlaubnis ohne Auflage ALWR und SWRA erteilt und werden bei der Umrüstung ausschließlich die damals in diesem Modell verbauten Komponenten verwendet, wäre das nachrüsten ohne gesonderte Abnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere theoretisch möglich.
(Zitat von: Papa76)




Nein.

War das konkrete Fahrzeug vor dem 1.4.2000 mit einem Xenon-System ohne ALWR und SWRA verbaut, so darf diese erhalten bleiben, obwohl sie den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr genügt (Bestandschutz).

War das Fahrzeug vor dem 1.4.2000 nicht mit Xenon ausgerüstet und wird es nach dem 1.4.2000 mit Xenon ausgerüstet, so sind ALWR und SWRA vorgeschrieben. Das es für das Fahrzeug eine Musterzulassung mit Xenon gibt, spielt dabei keine Rolle.
Papa76
Zitat:


Zitat:


lautet also: Gab es das Modell vor 04/2000 mit Xenon ab Werk und wurde der Modellreihe die allgemeine Betriebserlaubnis ohne Auflage ALWR und SWRA erteilt und werden bei der Umrüstung ausschließlich die damals in diesem Modell verbauten Komponenten verwendet, wäre das nachrüsten ohne gesonderte Abnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere theoretisch möglich.
(Zitat von: Papa76)




Nein.

War das konkrete Fahrzeug vor dem 1.4.2000 mit einem Xenon-System ohne ALWR und SWRA verbaut, so darf diese erhalten bleiben, obwohl sie den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr genügt (Bestandschutz).

War das Fahrzeug vor dem 1.4.2000 nicht mit Xenon ausgerüstet und wird es nach dem 1.4.2000 mit Xenon ausgerüstet, so sind ALWR und SWRA vorgeschrieben. Das es für das Fahrzeug eine Musterzulassung mit Xenon gibt, spielt dabei keine Rolle.

(Zitat von: Saugnapf)




Wir drehen uns gerade im Kreis und du hast dabei in der Mitte angefangen. Das hatten wir doch eigentlich schon geklärt, oder?

Bearbeitet von: Papa76 am 12.06.2012 um 12:54:42
Nicore
Das Thema ist durch, im Prinzip trifft es hier für keinen mehr zu
Xenon ohne SWRA und aLWR zu verbauen, es sei denn man fährt
noch einen E32 ab Baujahr 91.
Fresh Prinz
Oder aber man bekommt noch so ein altes begehrtes Nachrüstset gebraucht von irgendwo!
Dann könnte man es sich noch in seinen vor Bj 91 Karren einbauen^^

Aber nüchtern gesehn ist das Thema wirklich durch XD
Nicore
Zitat:


Oder aber man bekommt noch so ein altes begehrtes Nachrüstset gebraucht von irgendwo!
Dann könnte man es sich noch in seinen vor Bj 91 Karren einbauen^^
(Zitat von: Fresh Prinz)




Nein kann man nicht, Bedingung ist das der Wagen AB WERK mit Xenon zum
damaligen Zeitpunkt zu kaufen war. Das Gesamte Fahrzeug hatte also selbst
ohne SRWA & aLRW eine BE.
Reihensexer
Zitat:




lautet also: Gab es das Modell vor 04/2000 mit Xenon ab Werk und wurde der Modellreihe die allgemeine Betriebserlaubnis ohne Auflage ALWR und SWRA erteilt und werden bei der Umrüstung ausschließlich die damals in diesem Modell verbauten Komponenten verwendet, wäre das nachrüsten ohne gesonderte Abnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere theoretisch möglich.




Ich habe gerade im Prospekt nachgelesen (vor 2000). Dort steht drinnen unter Sonderausstattung Sicherheit

Xenon oder BiXenon gibt es nur in Verbindung mit der SWRA.

Den Paragrafen verstehe ich dann so. Ist das Auto damals (vor dem 4/2000) OHNE swra und lwr ausgeliefert worden kann man es auch ohne Nachrüsten. Bei BMW gab es dies jedoch nicht. Es wurden ALLE mit swra ausgeliefert. Von daher, muss man alles Nachrüsten.