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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Matthias_P
Hauptthema:
Hi habe ein problem und zwar bin ich seit vielen jahren in einem Kfz Meisterbetrieb mit 3 mitarbeitern und 1 Auszubildenen.

Ich bin dort angemeldet , krankenversichert halt alles was sein muss.

Ich habe jetzt das Problem das mein chef mir einfach nicht meinen lohn zahlt wegen arbeitsausfall !


folgendes:
Ich habe mir vor 3 wochen bei einen unfall einen Finger fast abgerissen ( Privat) , der jetzt 7 fach gebrochen war und noch geschient ist.
2 krankschreibungen habe ich ihm auch gegeben und er hat nichts gesagt .

Ich hatte angeboten Büroarbeiten , kunden zu betreuen aber er meinte nene geh mal nach hause und kurier deinen finger .

Ich habe gefragt was mit meinen lohn ist , da ich nichts bekommen hatte und er sagt mir eiskalt ins gesicht , das er den ausfall nicht zahlen wird , da ich nur für meine anwesendheit geld bekommen und ihm das nicht interessiert.

Kündigen will er mich nicht aber zahlen auch nicht . Ich habe auch keine lust mehr da zu arbeiten , da es aus meiner sicht unterbezahlt ist und ich täglich mo-sa von 9-19/20 uhr täglich arbeiten muss.


wenn ich jetzt kündige , was kann da auf mich zukommen ?
Arbeitsvertrag gibt es nicht nur lohnabrechnungen.

MfG Matze
BMW-E30-Power
Bevor hier irgendwelche Spekulationen aufkommen oder gefährliches Halbwissen verbreitet wird: Ich würde dir empfehlen dich professionel von einem Anwalt beraten zu lassen.. Ich glaube nicht, dass du in einem BMW Forum für diesen Fall angemessene Hilfe finden kannst...
KTMschnee
Habt ihr in Deutschland sowas wie die Arbeiterkammer in Österreich?



Bearbeitet von: KTMschnee am 15.05.2012 um 10:27:39
BMW E36 325i Power
Da geb ich meinem vor redner recht lass dich von einem/deinem anwalt beraten er kann dir da helfen und vllt deine ausstehenden löhne zurück holen.
Mfg
Lt.Smash
Zitat:


Arbeitsvertrag gibt es nicht nur lohnabrechnungen.
(Zitat von: Matthias_P)




Wie kann es denn keinen Arbeitsvertrag geben? Bist du einfach in die Firma gelaufen und hast angefangen zu arbeiten ohne dass es der Chef gemerkt hat?

Ein mündlicher Arbeitsvertrag gilt genauso, da muss es für meine Begriffe auch Lohnfortzahlung geben. ->Anwalt

http://www.lichtenberg-rechtsanwalt.de/Urteile/Arbeitsrecht/Schriftlich.html#Lohn
Heckpropeller
Du hast keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, du bekommst keinen Lohn, du willst aus deiner Anstellung?

Such dir wirklich einen Anwalt.
Das ist zu viel des guten, als das man es hier ausdiskutieren oder gar konstruktiv beraten könnte.
Warhead Dragon
Wenn du länger als 1nen monat in dem Betrieb arbeitests, MUSS es einen schriftlichen Arbeitsvertrag geben.
Ist ein neues Gesetz, um genau in solchen Fällen Klarheit zu verschaffen.
Er kann zwar weiterhin mündlich geschlossen werden muss aber wie oben schon erwähnt nach spätestens 1nem Monat schriftlich niedergelegt werden.

Was ich nicht verstehe: wieso zahlt dein Chef nicht?
Das klingt für mich sehr komisch und ich will dir nix unterstellen oder dich angreifen, aber wenn du da legal angestellt bist, hast du nen Anspruch auf Lohnfortzahlung im krankheitsfall!
Wenn du da jedoch schwarz arbeiten solltest hast du Pech gehabt.

Mfg Mike
Airborne
Zitat:



Ich habe auch keine lust mehr da zu arbeiten , da es aus meiner sicht unterbezahlt ist


(Zitat von: Matthias_P)




Zwar OT, aber:

Da kann ich dir nur raten irgendwie aus dem Werkstattbetrieb rauszukommen bzw was exklusives zu suchen (wo man dann aber richtig was können muss).

Hab das Thema "Unterbezahlt" schon seit meinem Lehrabschluss, bin deswegen mittlerweile schon im 4. Betrieb tätig (in dem Fall ne Zweigstelle einer Niederlassung).
Hier ist der Lohn im Vergleich zu den anderen Läden (uA nem erfolgreichen BMW/Alpina Händler) gut, aber im Gesamtverhältnis immer noch viel zu wenig, auch angesichts des Spektrums an Aufgaben bzw Gebieten wo man sich auskennen muss.
Den Lohn zu steigern ist mit dem neuen System, welches BMW verwendet, extrem schierig und auch stark vom Gutdünken der Vorgesetzten abhängig.

Aus dem Grund hab ich vor in die Industrie zu wechseln, als erstes werde ich´s bei ZF versuchen.
Stell ich mich an´s Band, mach ne Arbeit die nichtmal halb so kompliziert ist wie das womit ich mich jeden Tag an den aktuellen BMW Modellen rumquälen muss, und krieg aber mal eben so das Netto was ich jetzt Brutto hab, bzw etwas mehr.
Schicht ist mir egal, glücklicher Single und kinderlos.
Ein ehemaliger Kollege arbeitet seit ca. nem Jahr bei ZF, der hat mal nen Monat durchgearbeitet und ist mit 4000€ Netto nach Hause.....da frag ich mich natürlich schon was ich mich dann für nochnichtmal 2000€ Netto an den Karren rumärgern muss.

MfG


Bearbeitet von: Airborne am 15.05.2012 um 11:35:51
Matthias_P
Hi danke erstmal für die antworten. Ich habe eine arbeitsbescheinigung und bin schon seit 5 jahren in diesem betrieb fest eingestellt. Es ist kein arbeitsvertrag zustande gekommen, da ich Freunschaflich in diesem Betrieb gekommen bin ohne bewerbung, ausbildung . ich habe alle von meinen leistungen und erfahrungen überzeugt .

Ich hatte nie Probleme und auch keine auffälligkeiten und wir waren wie in einer Fam..
Chef hat nur noch schlechte laune .
Ich muss sehen ,wie ich meine laufenden kosten decken kann.

Soll ich jetzt ausser zum anwalt zum Arbeitsamt gehen ? ich kann jetzt nicht mal einen Anwalt zahlen, da ich mittellos bin.

wie würdet ihr vorgehen wenn sowas euch passiert?

Ich weiß das forum ist kein optimaler ort für sowas aber ist ja nur eine frage zur vorgehensweise.
Habe niemanden der was dazu sagt.


MfG
_OZZY_e36
Erstmal mach so lange krank wie du kannst!!! Kündige nicht von alleine weil du dann ne 3 monatige Sperre bekommst vom Arbeitsamt! Den Anwalt musst du nicht selbst zahlen wenn es zu 100% NICHT deine Schuld ist! Das muss alles dein Chef zahlen! Geh mal zum Anwalt und lass dich beraten! Der muss dir deinen Lohn zahlen plus ner Abfindung wenn er dich kündigt!!! Wenn du selbst kündigst steht dir die Abfindung auch nicht zu!! Ich bin selbst selbstständig ich weis wie das ist! Aber geh aufjedenfall zum Anwalt ne Beratung kostet nix!
theblade
starkes Stück - vor allem auch das es immer noch welche (dich) gibt die ohne was schriftliches inner Hand arbeiten gehen. Du siehst, so freundschaftlich es auch die Jahre zuging, sobald irgendwas vir fällt ist das geschreie groß :(

Wenn du jetzt zum Anwalt rennst, streitet dei nChef natürlich erstmal alles ab. du kannst aber deine Lohnzettel vorzeigen das du dort wirklich arbeitest.

Im Krankheitsfall zahlt der Chef glaub ich jetzt 5 Wochen Lohnfortzahlung, danach die Krankenkasse.

Seit wann bist du denn krankgeschrieben? Ich denke wenn ihr so eine kleine Firma seid, seid ihr auch nicht in der Innung nicht wahr?

@über mir (ozzy): schreib mal nicht so ein quark. Natürlich muss er (erstmal) die Anwaltskosten vorstrecken sofern keine RS vorhanden. Solche Rechtsstreite dauern jedoch ewig. Der TE braucht ja >jetzt< Geld um seine laufenden Kosten zu bezahlen ...

@TE: tollen Chef / Kumpel ist das. Daran siehste mal was der für ein Charakterschw**n ist wenn es mal drauf ankommt.

Bearbeitet von: theblade am 15.05.2012 um 12:26:24
_OZZY_e36
@theblade ich hatte auch so einen fall mit meinem alten Chef!! Er hat mich gekündigt während ich krankgeschrieben war! Und ich hatte keine RS und musste nix zahlen! Also wenn du sowas nicht erlebt hast dann schreib nicht irgendetwas was du nicht weißt.....
theblade
Zitat:


Und ich hatte keine RS und musste nix zahlen!
(Zitat von: _OZZY_e36)




und wer dann? Oo Das muss dann bei dir echt die Ausnahme gewesen sein. ;)

idR zahlt ja erst der Rechtstreit-gegner die Anwaltskosten wenn das Verfahren beendet ist. Hierzu kann sicherlich der User xy (komme gerade nicht drauf) Auskunft geben der ja Jura studiert.

b2t: @TE: einige Anwälte bieten auch eine kostenlose Erstberatung an (manche wollen auch nen 10€ pauschal.

Bearbeitet von: theblade am 15.05.2012 um 12:39:19
cHriz
Wenn Du Deinen Pflichten als Arbeitnehmer nachgekommen bist, hast DU nichts zu befürchten. Verhalte Dich wie ein pflichtbewußter Arbeitnehmer und versuche nochmals ein vernünftiges Gespräch zu erwirken. Vlt hat er mal ne ruhige Minute ...dann sprech ihn höflich drauf an -> unter 4 Augen!

Erst wenn dieses Gespräch negativ verlaufen sollte, würde ich einen Anwalt konsultieren. Dokumentiere die Gesprächsinhalte! Wenn es zu einem richtigen Rechtsstreit kommen sollte; wird dies Dir auf jedenfall positiv angerechnet werden.

Lohnfortzahlung gibt es vom Arbeitgeber 6 Wochen lang - danach bekommst Du Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse - und zwar solange bis eine BU oder EU festgestellt wird. Aber ich denke dass es soweit ja nicht kommen wird.

Deinen Vorschlag, trotz gültiger AU zu arbeiten (auch wenn nur kleinere Tätigkeiten) hätte ich unterlassen. Das gibt dem Arbeitgeber zwar den Eindruck dass Du arbeitswillig bist; jedoch mitunter auch den faden Beigeschmack dass Du arbeiten kannst und die AU nur eine "Alibifunktion" besitzt. Des Weiteren muss er sich an die gesetzlichen Vorgaben halten usw. ..........insgesamt alles nicht von Vorteil.

Wenn Du einen Anwalt aufsuchst - dann frage ihn vorher !! nach den Kosten. Eine Beratung, sei sie noch so kurz, kann unter Umständen auch was kosten. Ansonsten würde ich zum Stadtamt gehen und Prozesskostenhilfe beantragen. Diese wird bei voraussichtlichem Erfolg auch gewährt.

Früher hat man sowas anders geregelt -> sehr rustikal und erfolgversprechend ...aber die Zeiten sind nun mal vorbei.

Viel Erfolg!

@Airborne: ....100% agree; bei der Industrie kannst du den Nasenfaktor um einiges reduzieren und verdienst von vorne herein schon mehr.

Matthias_P
Hi ich bin das sehr leichtsinnig aber sagen wir das mal so als beispiel Würdet ihr euch von eurem Vater einen Arbeitsvertrag ausstellen lassen ? Denke eher nicht . Anwalt ist ja klar nur halt soll
ich noch zum Arbeitsamt etc.? Ich bin 3 Wochen krankgeschrieben gewesen und trotz Verletzung wollte ich arbeiten um nicht alle im Stich zu lassen . Habe mich jetzt nicht weiter krankschreiben lassen , weil ich es gut meinte . So wie ich bin . Will die Sache ohne vorspielungen falscher Tatsachen klären . Krankschreibung war bis gestern gültig
theblade
Zitat:


Hi ich bin das sehr leichtsinnig aber sagen wir das mal so als beispiel Würdet ihr euch von eurem Vater einen Arbeitsvertrag ausstellen lassen ? Denke eher nicht .
(Zitat von: Matthias_P)




der würde einem aber auch nicht mittellos dastehen lassen - nehme ich mal an ! ^^
Matthias_P
Ja hat er aber sogar mit Begründung gemacht .
TriStar
Also ist es jetzt dein Vater!? Dann brech ich echt zusammen.

Wir haben auch nen Familienbetrieb und mein Bruder ist dort selbstverständlich mit Arbeitsvertrag angestellt, wie jeder Andere auch.


TriStar
Matthias_P
Nein ist er nicht . Aber das Verhältnis ist sehr gut gewesen damals.
Gobi
Oder an die Handelskammer wenden. So ein Anruf von denen wirkt wahre Wunder.
Opern Geist
Zitat:


Erstmal mach so lange krank wie du kannst!!! Kündige nicht von alleine weil du dann ne 3 monatige Sperre bekommst vom Arbeitsamt! Den Anwalt musst du nicht selbst zahlen wenn es zu 100% NICHT deine Schuld ist! Das muss alles dein Chef zahlen! Geh mal zum Anwalt und lass dich beraten! Der muss dir deinen Lohn zahlen plus ner Abfindung wenn er dich kündigt!!! Wenn du selbst kündigst steht dir die Abfindung auch nicht zu!! Ich bin selbst selbstständig ich weis wie das ist! Aber geh aufjedenfall zum Anwalt ne Beratung kostet nix!

(Zitat von: _OZZY_e36)




ich bin zwar auch nur laie

aber....im arbeitsrecht trägt jeder seine kosten selber...in der 1. instanz
deswegen ist eine rs ja auch sinnvoll..erst ab der 2 instanz gibt es eine andere regelung

und wer sagt das eine abfindung gezahlt werden muss ? ist doch nicht gesetzlich vorgeschrieben...

und zum kündigungsschutz...woher weisst du denn ob einer besteht ? wieviel mitarbeiter sind denn da regelmässig beschäftig ?

er muss regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen..früher waren es 5 mitarbeiter (änderung glaube ich ca. 2004)

ein beratungsgespräch würde ich aufjedenfall bei einem anwalt machen

gruss

p.s. was ich mich noch frage...wenn er keinen lohn gezahlt hat...hat er wenigstens die sozialversicherungs beiträge für seinen arbeitnehmer gezahlt ?


Bearbeitet von: Opern Geist am 15.05.2012 um 18:51:31
BMWBT52
wende dich doch mal an das für dich zuständige arbeitsgericht,
schildere dein problem, das kostet so weit ich weiß erstmal gar nichts.
Old Men
So wie ich es hier gelesen habe, handelt es sich bei deinem Chef auch um deinen Vater. Hier ist, wenn du irgend einen Anwalt einschaltest, der Familienfrieden schon arg angegriffen. Versuche es mal mit einem vorsichtigen Gespräch und frage mal nach, ob dein Vater deine Krankmeldung überhaupt schon gemeldet hat.Dein Vater hat keinerlei Unkosten, wenn er dir deinen Lohn weiter zahlt.
Matthias_P
Hi nein wir waren wie eine familie und er ist nicht mein vater das war ein beispiel .
mb100
Zitat:

Würdet ihr euch von eurem Vater einen Arbeitsvertrag ausstellen lassen ?
(Zitat von: Matthias_P)




Würd ich klar; hab auch schon nen Arbeitsvertrag zwischen meiner Mutter und meinem Bruder gestaltet...

Und klar besteht auch bei Deinem Verhältnis ein Arbeitsvertrag. Der is dadurch zustande gekommen, dass Dein Chef gefragt hat: "Willst Du für soundso viel Geld für mich arbeiten?" und Du "ja" gesagt hast (oder so ähnlich). Dass nix schriftlich fixiert is, is natürlich net schön.

Zum Rest: Anwalt.

Bearbeitet von: mb100 am 16.05.2012 um 21:35:44
Carischy
Hi,

ohne die vorherigen Beiträge gelesen zu haben, empfehle ich dir beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales anzurufen.

BMAS
Greis²
Zitat:


Dein Vater hat keinerlei Unkosten, wenn er dir deinen Lohn weiter zahlt.
(Zitat von: Old Men)




Wo?
In deinen Träumen?
Wenn meine Mitarbeiter krank werden zahl ich zumindest immer etwas drauf.


Zitat:


Oder an die Handelskammer wenden. So ein Anruf von denen wirkt wahre Wunder.
(Zitat von: Gobi)




HaHa, wenn die mich anrufen frag ich generell erstmal grundlegend warum ich überhaupt
für solche Nichtnutze zahlen muss.
Und wenn er noch was von mir will lach ich ins Telefon und leg auf.
Matthias_P
Super einstellung ...
knax
@Old men

Natürlich hat der Chef Unkosten wenn er den Lohn weiter zahlt wenn der Arbeitnehmer krank ist. Zumindest in den ersten 6 Wochen.

@greis

Ein Kranker Arbeitnehmer ist ein Nichtsnutz? Krasse Einstellung...


Generell weiß ich, dass eine Freundin von ihrem Chef über 2 Monate kein Gehalt bekommen hat obwohl diese arbeiten war. Nach anwaltlicher Beratung war man dann schlauer, denn erst nach 3 ausbleibenden (vollen) Gehältern darf man von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen und Zuhause bleiben um nicht noch weiter mit seiner geleisteten Arbeit in Vorleistung zu gehen.
theblade
mit Nichtsnutze meinte er wohl eher die IHk / HWK ;)
Opern Geist
Zitat:


@Old men

Natürlich hat der Chef Unkosten wenn er den Lohn weiter zahlt wenn der Arbeitnehmer krank ist. Zumindest in den ersten 6 Wochen.



(Zitat von: knax)




auch wen es OT ist

wer erklärt mir denn jetzt mal den Unterschied zwischen UNkosten und Kosten ?

Gruss

Bearbeitet von: Opern Geist am 21.05.2012 um 14:03:09
knax
Ach so, dann hab ich das völlig falsch verstanden ;-) Dann ist ja gut.

Edit: Den Unterschied kann ich dir nicht erklären, da könnte genau so gut Kosten stehen (zumindest in meinem Post). Ich meinte, er hat den Lohn etc weiter zu Zahlen als währ der Arbeitnehmer anwesend. Da kommt nix hinzu.

Bearbeitet von: knax am 21.05.2012 um 14:04:54
mb100
Zitat:


wer erklärt mir denn jetzt mal den Unterschied zwischen UNkosten und Kosten ?

(Zitat von: Opern Geist)




Frag mal nen Controller. Der haut Dir wahrscheinlich wegen des Begriffs "Unkosten" einen auf die Mütz. Mit anderen Worten: kein Fachbegriff; gibts in der Kosten- und Leistungsrechnung so nicht. Jedenfalls jaulte mein KLR-Prof bei der Frage leicht auf... ;-)))

Kosten sind btw "der Wert der aufgrund der betrieblichen Tätigkeit verzehrten Güter" (mal ausm Skript kopiert).


Ansonsten, also im "normalen" Leben, werden beide Begriffe weitestgehend synonym verwandt.
Matthias_P
So mal ein update !!!

Ich habe die Fristlose kündigung bekommen ...

Ich finde sowas eine sauerei um sich der sache zu entziehen.

Ich war jetzt beim Arbeitsamt und jetzt wird es immer lustiger ... Ich bin nicht so angemeldet wie ich es sein sollte. Naja jetzt ist ärger am laufen .


Greis²
Zitat:


@greis

Ein Kranker Arbeitnehmer ist ein Nichtsnutz? Krasse Einstellung...
(Zitat von: knax)




HEY HEY!!!!
Damit war die IHK/HWK gemeint!
Und damit lieg ich ja nun wirklich nicht falsch!
Jeder kann krank werden...
Opern Geist
Zitat:


So mal ein update !!!

Ich habe die Fristlose kündigung bekommen ...

Ich finde sowas eine sauerei um sich der sache zu entziehen.

Ich war jetzt beim Arbeitsamt und jetzt wird es immer lustiger ... Ich bin nicht so angemeldet wie ich es sein sollte. Naja jetzt ist ärger am laufen .




(Zitat von: Matthias_P)




das ist absolut ärgerlich....

auf welcher Grundlage denn Fristlos ?


gehst du denn nun zum Anwalt ? wenn ich mich richtig erinnere muss man innerhalb von 3 Wochen die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen

ich wünsche dir alles Gute und viel Erfolg

halt uns auf dem laufenden

Gruss
KKKlaus
geh zum anwalt! alles andere ist dumm!

denk daran, dass du abfindung bekommen kannst, lohnfortzahlung für die zeit einer normalen kündigung (also 3 monate z.b.) usw.

sei nicht dumm und geh ohne umwege dorthin! wenn du wenig kohle hast sag das dem anwalt am anfang des gesprächs. das erste gespräch ist immer kostenlos in solchen fällen ;) also keine sorge!
knax
Zitat:


Zitat:


@greis

Ein Kranker Arbeitnehmer ist ein Nichtsnutz? Krasse Einstellung...
(Zitat von: knax)




HEY HEY!!!!
Damit war die IHK/HWK gemeint!
Und damit lieg ich ja nun wirklich nicht falsch!
Jeder kann krank werden...

(Zitat von: Greis²)




@Greis
Natürlich kann jeder Krank werden, daher hab ich deinen Post nicht verstanden - ich hab ihn falsch gelesen und nehme meine Kritik natürlich zurück :-)

Das mit der Kündigung ist für'n Arsch, steht da eine Begründung drin? Du solltest auf jeden fall zu einem Anwalt gehen - auch um das unklare mit der nicht korrekten Anmeldung beim Amt zu klären... was auch immer darunter zu verstehen ist. Wahrscheinlich ist es in dem nicht bestehenden Arbeitsvertrag begründet...

Ich hoffe das beste für dich.
thomas123
Zitat:


Habt ihr in Deutschland sowas wie die Arbeiterkammer in Österreich?



Bearbeitet von: KTMschnee am 15.05.2012 um 10:27:39

(Zitat von: KTMschnee)




das hab ich mir auch gedacht,
bikermike
Warum gibt es keinens schriftlichen Arbeitsvertrag? Was hast du dir dabei gedacht.
Matthias_P
Hi also grund gibt es keinen , nur das dass arbeitsverältnis beendet ist !

Ich habe noch eine arbeitsbescheinigung und dort steht drauf was ich verdiene und stundenwoche.

Jetzt läuft alles übers Arbeitsamt !

weil irgend etwas nicht stimmt. ( nicht meine schuld 100% )
Ich bin unter verdacht der schwarzarbeit und bekomme keine informationen .

Keine Ahrnung was da jetzt passiert .




Ich will hier nicht alles genauer schreiben , weil so wie ich es mitbekomme habe wird das hier mitgelesen von jemanden der hier den V-Man spielt ! ist mir auch egal wer das ist , wer sich so verhält und mich so auflaufen lässt ist selber schuld !



mikV8
Hallo,

also auch wenn jetzt alles beim Arbeitsamt einen wohl unschönen Weg geht, so werden DIE dir sicherlich bei rein gar nichts helfen!!! Die Dinge, welche du nun in DEINEM Interesse durchsetzen willst, musst du dennoch selbst in die Hand nehmen. Macht event. dann auch bei der anstehenden Gerichtsverhandlung wegen Schwarzarbeit Sinn. Ich denke du warst, auch auf Grund des fehlenden richtigen AV's gar nicht richtig angemeldet und bzgl. "nicht deine Schuld" - auf seiner monatl. Abrechnung sieht jeder selbst, ob entsprechende Steuern und Abgaben geleistet werden. Dies wird in deinem Fall wohl nicht so gewesen sein und das hättest du merken müssen! Genau aus diesem Grund sind Arbeitsverträge formgebundene Verträge, d.h. es MUSS die Schriftform sein mit festgelegten Inhalten zur Arbeitszeit, Entgelt, Urlaub, Kündigungsfrist, etc.
Um hinsichtlich deines ausstehenden Lohnes und des Lohnes für die gesetzl. Kündigungsfrist, welche in diesem Wirrwar nun hoffentlich greift, deine Ansprüche zu sichern und die fristlose K. in eine ordentliche K. umzuwandeln, musst du direkt zum Arbeitsgericht und einmal, wie schon erwähnt eine Kündigungsschutzklage einreichen(keine Ahnung wie das ohne gültigen AV geht und aussieht - ich denke da werden dich erst einmal ein paar große Augen anschauen) und weiter eine Geltentmachung offener Forderungen bei denen machen. Beim AG wirst du auch ein Stück weit beraten. Ein Anwalt wäre zwar besser, aber hier entstehen sicherlich Kosten. Da hier, denke ich, keine Anwaltspflicht besteht, sollte es jedoch auch so gehen bzw. du bist in einer Gewerkschaft, von wo du rechtliche Unterstützung bekommst. Vermute aber mal nicht, wenn es schon am AV mangelt.

Gruß
Matthias_P
So UPDATE.

Arbeitsamt mach grade terror bei mir
Amt zahlt nichts und reserven sind fast aufgebraucht.

Ich habe gott sei dank einen Neuen Betrieb gefunden , der mich haben will :-)
Die kennen mich , ich aber die nicht ?


Heute abend gibt es ein gespräch mit dem meister und deren angestellte.
Diesmal mache ich das 100% richtig .


Drückt mir die Daumen .


MfG Matthias

Bearbeitet von: Matthias_P am 13.06.2012 um 09:18:56
-Mojo-
Hi,
erhlich gesagt, habe ich nicht alles gelesen.

- Ein mündlicher Vertrag gilt genauso wie ein schriftlicher.
- Kündigst du, verlierst du evt. Anspruch aufs ALG
- Er muss zahlen, wenn du nicht in der ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnis bist. Nach 6 Wochen Krank übernimmt die Krankenkasse

- Du must weiterhin deine Arbeit anbieten. (sonst nach klage arbeitsverweigerung deiner seits)

und fix zum Anwalt.. die Kosten wird der Arbeitgeber auch zahlen müssen..


Opern Geist
Zitat:


Hi,
erhlich gesagt, habe ich nicht alles gelesen.

- Ein mündlicher Vertrag gilt genauso wie ein schriftlicher.
- Kündigst du, verlierst du evt. Anspruch aufs ALG
- Er muss zahlen, wenn du nicht in der ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnis bist. Nach 6 Wochen Krank übernimmt die Krankenkasse

- Du must weiterhin deine Arbeit anbieten. (sonst nach klage arbeitsverweigerung deiner seits)

und fix zum Anwalt.. die Kosten wird der Arbeitgeber auch zahlen müssen..


(Zitat von: -Mojo-)




hättest vllt. doch lesen sollen...
er ist gekündigt worden...und kündigungschutzklage muss innerhalb von 3 wochen eigereicht werden

und wer sagt das der arbeitgeber die kosten tragen muss ?

.im arbeitsrecht trägt jeder seine kosten selber...in der 1. instanz
deswegen ist eine rs ja auch sinnvoll..erst ab der 2 instanz gibt es eine andere regelung

wollte das mal loswerden :)

p.s. sollte ich etwas falsches schreiben habe ich immer ein offenes ohr dafür ;)


Bearbeitet von: Opern Geist am 16.06.2012 um 01:18:33
-Mojo-
:)
mohni
wenn du jetzt kein geld mehr hast ( oder sagen wir wenig ) müsste dir beratungshilfe bzw. prozesskostenhilfe zu stehen.
da fragst am besten mal beim zugehörigen amtsgericht nach.
dann ab zum anwalt für arbeitsrecht.
bei nichtzahlen von lohn, und lohnfortzahlung bekommst vor gericht eig immer recht.
zumal arbeitsgerichte eig immer zu gunsten des arbeitnehmers entscheiden.

ich würde jetzt aber nix machen was dir im Prozessfall schaden könnte, also nich mehr zur arbeit gehen oder sowas.
normalerweise bist du ja im Recht, hast sogar schonarbeit angeboten von dir aus.

bei 5 jahren ohne vertrag, gilt auch gesetz der "betrieblichen Übung", aber da solltest dich wirklich beraten lassen vom anwalt.

Das war alles noch halbwissen von meiner meisterausbildung :)
KTMschnee
Zitat:


ich würde jetzt aber nix machen was dir im Prozessfall schaden könnte, also nich mehr zur arbeit gehen oder sowas.
(Zitat von: mohni)




ähm, er hat schon die fristlose Kündigung bekommen, heißt für mich soviel wie auf die Minute gekündigt ohne Kündigungsfrist wegen einer groben Verfehlung.
sm0kk
wenn er eine kündigung bekommen hat, gibt der arbeitgeber also zu dass er angestellt war. sonst bräuchte er ja keine kündigung^^
zudem ist diese kündigung nichtig, das muss er aber vor gericht erst durchsetzen

aber wie sieht das aus, wenn er sich ne neue arbeitsstelle sucht?
Opern Geist
@smokk

aber auch da hätte er die 3 wochen einhalten müssen..wegen der kündigungsschutzklage...denke ich mal

ausserdem ist es auch wichtig ob überhaupt kündigungschutz besteht....

bisher weiss keiner wieviel angestellte dort regelmässig beschäftigt sind

gruss